Radverkehr + Straßenverkehr: Elektronische Radverkehrszählung: Wann und wie werden die Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche der laut Drs. 17/15830 geplanten 26 #elektronischen #Radverkehrs-Zählstellen wurden im Jahr 2015 installiert?
Antwort zu 1:Insgesamt 14 Zählstellen an 10 Standor-ten:
 Jannowitzbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
 Sandkrugbrücke (Mitte) (2 Zählstellen)
 Oberbaumbrücke (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
 Schwedter Steg (Pankow)
 Prinzregentenstraße (Charlottenburg-Wilmersdorf)
 Yorckstraße (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstel-len)
 Monumentenstraße (Tempelhof-Schöneberg)
 Alberichstraße (Marzahn-Hellersdorf)
 Paul-und-Paula-Uferweg (Lichtenberg)
 Markstraße (Reinickendorf)
Frage 2: Welche der geplanten elektronischen Rad-verkehrs-Zählstellen werden im Laufe des Jahres 2016 installiert, und wann ist jeweils die Inbetriebnahme ge-plant? (Bitte aufschlüsseln nach Ort der Zählstelle und Zeitpunkt der geplanten Installation.)
Antwort zu 2: Insgesamt 12 Zählstellen an 7 Standor-ten, in der Reihenfolge ihres Einbaus:
 Mariendorfer Damm (Tempelhof-Schöneberg) (2 Zählstellen)
 Maybachufer (Neukölln)
 Berliner Straße (Pankow) (2 Zählstellen)
 Frankfurter Allee (Friedrichshain-Kreuzberg) (2 Zählstellen)
 Klosterstraße (Spandau) (2 Zählstellen)
 Breitenbachplatz Steglitz-Zehlendorf (2 Zählstel-len)
 Kaisersteg (Treptow-Köpenick)
Der Einbau wird witterungsabhängig ab April 2016 erfolgen. Nach dem Einbau erfolgen jeweils ein Funkti-onstest und ein mehrwöchiger Probebetrieb mit Prüfzäh-lungen. Im Rahmen des Probebetriebs wird es weitere Detailprüfungen zur Optimierung der Zählqualität geben. Mit der Gesamtabnahme ist im Herbst 2016 zu rechnen.
Frage 3: Wie hoch sind die Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung der elektronischen Radver-kehrs-Zählstellen?
Antwort zu 3: Installation und Betrieb:
HHJ 2015: 93.871,96 €
HHJ 2016: 82.884,70 €
Instandhaltung/ Wartung:
Wartungsvertrag über 3 Jahre, Beginn ab Gesamtab-nahme vsl. im Herbst 2016, Gesamtbetrag über 3 Jahre 80.789,10 €.
Frage 4: Aus welchen Mitteln wurden und werden die Kosten für Installation, Betrieb und Instandhaltung der elektronischen Radverkehrs-Zählstellen finanziert?
Antwort zu 4:
Kapitel 1271, Titel 81279 (Installation und Betrieb):
Kapitel 1271, Titel 51701 (Wartung)
Frage 5:Nach welchen Kriterien wurden die bisher vorgesehenen 17 #Standorte ausgewählt?
Antwort zu 5: Das Land erfasst die Radverkehrsmen-gen seit 2001 an fest definierten Pegelzählstellen, diese sollte für eine langfristige Vergleichbarkeit (Zeitreihe) beibehalten werden. Die automatischen Zählstellen sollten daher an ergänzenden Standorten angebracht werden. Für die Auswahl der neuen Zählquerschnitte wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
 pro Bezirk jeweils mindestens ein Zählquerschnitt mit zu erwartendem hohen oder sehr hohen Rad-verkehrsaufkommen
 Standorte mit wichtiger Netzfunktion des Radver-kehrs (bspw. in Zusammenhang mit Brücken)
 keine Standorte, bei denen in absehbarer Zeit grö-ßere Baumaßnahmen zu erwarten waren.
In Einzelfällen spielten auch örtliche Besonderheiten wie die Beobachtung von Veränderungen durch jüngst realisierte, geplante oder im Bau befindliche benachbarte Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen oder Vergleichs-möglichkeiten bei parallelen Radverkehrsführungen eine Rolle.
Für die konkrete Positionierung der Detektionsschlei-fen waren schlussendlich erfassungstechnische Aus-schlusskriterien zu beachten (z. B. Vermeidung des un-mittelbaren Brückenbereiches oder von Bereichen unmit-telbar an Lichtsignalanlagen mit Rückstaubildung).
Frage 6: Hält der Senat die geplanten 26 Radverkehrs-zählstellen an den vorgesehenen 17 Standorten für ausrei-chend, um die gesamtstädtische #Radverkehrsentwicklung angemessen abbilden und auswerten und auf diese Weise das vorhandene System an Erhebungen und Verkehrszäh-lungen sinnvoll ergänzen zu können?
Antwort zu 6: Die neuen automatischen Zählstellen sind ein Baustein für die Bewertung der Entwicklung des Radverkehrs. Sie ergänzenden die anderen bestehenden Datengrundlagen um eine neue Komponente. Die gesamt-städtische Radverkehrsentwicklung lässt sich aus den regelmäßigen Haushaltsbefragungen zum Mobilitätsver-halten ableiten. Dies wird gestützt durch die Erkenntnisse aus den Pegelzählungen. Die automatischen Dauerzähl-stellen liefern Antworten auf weitere Fragen, wie den Wochen- und Jahresgang, den Witterungseinfluss und – ähnlich wie die Pegelzählungen – werden sie ein Indikator sein, wie sich die Radverkehrsnachfrage an diesen Stellen über die Jahre verändert, wie sie bislang noch nicht vorla-gen.
Frage 7: Plant der Senat weitere automatische Radver-kehrs-Zählstellen an weiteren Standorten über die bisher geplanten 26 Detektoren hinaus?
Antwort zu 7: Derzeit plant der Senat keine weiteren automatischen Radverkehrszählstellen.
Frage 8: Welche Zahlen der bereits installierten Rad-verkehrs-Zählstellen liegen bereits vor, und welche Er-kenntnisse zur Entwicklung des Radverkehrs hat der Se-nat aus ihnen gewinnen können?
Antwort zu 8: Die ersten Geräte bzw. deren Einbauten haben ihre formale Abnahme im Herbst 2015 gehabt. Damit liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Daten für ein komplettes Jahr vor. Von den Fachebenen sind test-weise für einzelne Wochen bzw. Monate erste Auswer-tungen durchgeführt worden. Hierbei ist deutlich gewor-den, dass die Daten neben der absoluten Zahl an Nutzen-den/Tag (und damit zu deutlichen Unterschieden von Frequenzen einzelner Standorte) mittelfristig umfangrei-che Erkenntnisse zu Nachfragedaten nach Stunden (Spit-zenstunden), Tagen (Unterschiede Werktag, Wochenen-de), sowie – mit Ablauf der Jahresfrist nach Installation – zum Jahresgang (Radverkehrsnutzung im Jahresverlauf) möglich werden.
Frage 9: In welche Maßnahmen oder Vorhaben der Radverkehrsplanung oder -förderung sind Erkenntnisse aus der automatischen Radverkehrszählung bereits einge-flossen?
Antwort zu 9: Siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6. Derartige Daten stellen immer auch eine Grundlage für grundsätzliche strategische bzw. verkehrspolitische Ent-scheidungen dar.
Für Einzelmaßnahmen ist es noch zu früh um Rück-schlüsse ziehen zu können, zum einen weil die Frage nach den Erkenntnissen aus einem Erfassungsjahr noch nicht vorliegen, zum anderen weil hinsichtlich der Infrastruk-turplanung die Zielrichtung „Schaffung von Radverkehrs-anlagen an jeder Hauptverkehrsstraße“ unabhängig von der Nachfrage im Radverkehr gilt.
Die Daten ermöglichen zukünftig vertiefte Analysen zur Verkehrsnachfrage z.B. nach Aufkommensschwer-punkten oder Straßentypen. Dies wird ggf. Schlussfolge-rungen zu Dimensionierungsnotwendigkeiten von Rad-verkehrsanlagen oder hinsichtlich von Aspekten der Ver-kehrssicherheit zulassen.
Frage 10: An welcher Stelle, in welcher Form und in welcher zeitlichen Folge werden die Messergebnisse der Radverkehrs-Zählstellen und deren Auswertung #veröffentlicht?
Frage 11: Plant der Senat, die Messergebnisse der Radverkehrs-Zählstellen als Open Data zur Verfügung zu stellen, und wenn nein, warum nicht?
Frage 12: Wann werden erste Ergebnisse der elektro-nischen Radverkehrszählung als Open Data oder in ande-rer Form der #Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Antwort zu 10, 11 und 12: Der Senat plant eine Veröf-fentlichung von Ergebnissen und Erkenntnissen mit Daten aus den Dauerzählstellen. Eine Aufbereitung aus einem ersten vollständigen Erfassungsjahr (d.h. mit Vorliegen der Daten inkl. September 2016) als sogenannte Jahresbe-richte in Ergänzung zu den bekannten Pegelberichten wird derzeit geprüft. Offen ist noch, inwieweit Nach-fragdaten ggf. tagesaktuell bereitgestellt werden können.
Berlin, den 22. März 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2016)

Bus: Busverkehr Märkisch-Oderland und Busverkehr Oder-Spree werden ab Mittwoch bestreikt Notfahrplan für minimales Grundangebot erarbeitet – Regionalleitung DB Regio Bus Ost wirft Ver.di Rücksichtslosigkeit gegenüber Abiturienten vor

http://www.deutschebahn.com/de/presse/pi_regional/9257280/bbmv20150428.html?start=0&c2212428=2207508&itemsPerPage=20&x=1 (Berlin, 28. April 2015) Die Gewerkschaft #Ver.di hat ihre Mitglieder zum #Streik beim #Busverkehr #Märkisch-Oderland (#BMO) und dem Busverkehr #Oder-Spree (#BOS) aufgerufen. Daher ist ab Mittwoch, 29. April, Betriebsbeginn, mit erheblichen Ausfällen im gesamten Bediengebiet zu rechnen. Die zum DB-Konzern gehörenden Verkehrsunternehmen haben einen Notfahrplan erarbeitet, mit dem bestenfalls 20 Prozent des regulären Angebots erbracht werden kann. Aktuelle Informationen zu den geplanten Einzelfahrten gibt es unter www.busmol.de und www.bos-fw.de. Bernd Wölfel, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio Bus, Region Ost, und Geschäftsführer der DB Regio Bus Ost GmbH erklärt: „Ein Streik zum Zeitpunkt der schriftlichen Abiturprüfungen ist an Rücksichtslosigkeit kaum zu überbieten. Ver.di weiß genau, dass der Schülerverkehr in den Linienverkehr integriert ist und die Aufrechterhaltung von Einzelfahrten zu den Schulen faktisch unmöglich ist. Das wirft einen kräftigen Schatten auf eine Gewerkschaft, die sich an anderer Stelle für bessere Bildungschancen in unserem Land engagiert.“ Gescheitert waren die Tarifverhandlungen an einer Sonderregelung für Ver.di-Mitglieder, die einen Bonus gegenüber nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern einforderte. Seitens des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) wird auf den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit verwiesen“. Man sei nicht bereit, „faktisch die Verdi-Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.“ Diese Position wird von DB Regio Bus Ost ausdrücklich unterstützt. Die Geschäftsleitungen von BMO und BOS sind bemüht, mit allen in ihren Kräften stehenden Mitteln ein minimales Grundangebot aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig weisen sie jedoch darauf hin, dass Ver.di mit der Errichtung von Blockaden vor den Betriebshöfen und der Behinderung von Mitarbeitern, die nicht am Streik teilnehmen möchten, jegliche Verhältnismäßigkeit des Ausstandes vermissen lässt. Die Unternehmen fordern die Verantwortlichen von Ver.di zur unverzüglichen Rückkehr an den Verhandlungstisch auf und umgehend das Angebot einer Schlichtung anzunehmen. Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

BVG-Konzern vereinbart zukunftsweisenden Tarifvertrag

http://www.lok-report.de/news/news_woche_montag.html Nach konstruktiven und beiderseitig um einen erfolgreichen Abschluss ringenden Verhandlungen, konnte der im Auftrag des #BVG-Konzerns verhandelnde Kommunale Arbeitgeberverband Berlin (#KAV) mit der Gewerkschaft #ver.di für die rund 13.000 Beschäftigten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und ihrem Tochterunternehmen Berlin Transport (BT) einen zukunftsweisenden #Tarifvertrag vereinbaren. Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG begrüßte den neuen Tarifabschluss und betonte: „Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVG-Konzerns, die mit ihrem großen Engagement einen entscheidenden Beitrag am wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens haben. Mit großer Fachkenntnis, hoher Professionalität und Freude sorgen sie auf allen Ebenen dafür, dass unsere Fahrgäste rund um die Uhr, an allen Tagen der Woche gut und zuverlässig an ihr Ziel kommen. Auch dank ihrer hervorragenden Arbeit wird es uns gelingen, dass die BVG spätestens ab 2016 ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht. Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG begrüßte den neuen Tarifabschluss und betonte: „Es sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVG-Konzerns, die mit ihrem großen Engagement einen entscheidenden Beitrag am wirtschaftlichen Erfolg unseres Unternehmens haben. Mit großer Fachkenntnis, hoher Professionalität und Freude sorgen sie auf allen Ebenen dafür, dass unsere Fahrgäste rund um die Uhr, an allen Tagen der Woche gut und zuverlässig an ihr Ziel kommen. Auch dank ihrer hervorragenden Arbeit wird es uns gelingen, dass die BVG spätestens ab 2016 ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht. Gerade auch deshalb freut es mich, dass wir im Rahmen unserer mit der Gewerkschaft ver.di getroffenen Vereinbarungen, in Zukunft unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg ihres Unternehmens beteiligen werden. Bei Erreichen des geplanten positiven Betriebsergebnisses, werden ab 2016 jährliche lineare Entgeltsteigerungen in Höhe von 2,5 Prozent für 12 Monate als Grundlage für Tarifverhandlungen angeboten. Wir betreten mit dieser Entscheidung hier in Berlin Neuland und ich bin der festen Überzeugung, dass wir damit auf dem richtigen Weg des Miteinanders sind.“ Lothar Zweiniger, Vorstand Personal und Soziales: „Wir bedanken uns beim KAV Berlin und der Gewerkschaft ver.di für die gemeinsam herbeigeführte Lösung zum neuen Tarifvertrag. Damit gehören Tarifverhandlungen nach dem derzeit üblichen Muster und den üblichen Ritualen der Vergangenheit an und sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeber erhalten Planungssicherheit bis ins Jahr 2020. Bis zum Eintreten dieser Regelung des jährlich festgelegten Arbeitgeberangebots von 2,5 Prozent erhalten die rund 13000 Mitarbeiter der beiden Nahverkehrsarbeitgeber 1,0% lineare Entgelterhöhung seit dem 1. Juli 2013, sowie weitere 2,2 Prozent lineare Entgelterhöhung ab dem 1. Januar 2014. Ab dem 1. Januar 2015 erhalten die Mitarbeiter weitere 1,5 Prozent Entgeltsteigerung. Ein weiterer zentraler Punkt der Zukunftssicherung ist die Verlängerung der Anwendungsvereinbarungen für die Unternehmen BVG und BT bis 2025. Damit sind einerseits betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen und andererseits ist durch das Bekenntnis des Senats als Eigentümer der Nahverkehrsbetriebe der Bestand als öffentliche Unternehmen weiter gesichert. „Dieser Tarifvertrag ist bundesweit einmalig. Wir sind froh, mit diesem zukunftsweisenden Abschluss sowohl den Nahverkehrsarbeitgebern, als auch deren Beschäftigten auf lange Sicht Planungssicherheit geben zu können“, erklärt die KAV-Geschäftsführerin und Verhandlungsführerin Claudia Pfeiffer (Pressemeldung BVG, 11.11.13).