Ein extremes #Tempolimit von nur 10 Kilometern pro Stunde, massive #Straßenschäden, Lastwagen, die Wände beben lassen – die #Friedrich-Engels-Straße in #Pankow-Rosenthal bleibt schlimmstenfalls bis zum Ende des Jahrzehnts in desolatem Zustand. Mit dem laufenden #Planfeststellungsverfahren für den maroden nördlichen Abschnitt wird ein Beginn der Bauarbeiten vor 2027 unwahrscheinlich.
Aber so lange will die örtliche #Anwohnerinitiative um Angelika Krüger auf keinen Fall warten. Zumal das wichtige #Sanierungsprojekt in den 2010er Jahren schon einmal beschlossen war, dann aber wegen einer #Umplanung der Straßenbahn-Führung auf der Strecke gestoppt und noch einmal komplett neu aufgesetzt wurde.
Engels-Straße in Pankow-Rosenthal: #Behörden-Ping-Pong statt Sanierung Jetzt ist der Langzeitumbau der lautesten und wohl kaputtesten Straße Pankows ein Fall für den #Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Weil sich die Abstimmungen zwischen der Senatsverkehrsverwaltung und dem Bezirksamt Pankow „unendlich in die Länge zu ziehen drohen“, bittet die Initiative um Unterstützung durch diese #Schlichtungsstelle, schreiben Krüger und ihr Mitstreiter in der Begründung. „In den letzten zwei Jahrzehnten haben wir alles versucht, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Bisher allerdings ohne den erwünschten Erfolg“, heißt es im Schreiben an den Ausschuss.
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung den aktuellen Bericht über die Aktivitäten im Bereich „Berliner #ÖPNV-Netz zielgerichtet #ausbauen und neue Wohnquartiere anschließen“ beschlossen.
Das Land Berlin baut seinen öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) zur Stärkung und Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes massiv aus, um die mobilitäts- und umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes zu erreichen.
Senatorin Regine Günther: „Attraktive ÖPNV-Angebote sind ein entscheidender Faktor, um den motorisierten individuellen #Autoverkehr reduzieren zu können. Die Erschließung neuer Wohnungsbaustandorte durch den ÖPNV ist dabei besonders wichtig, damit der #Mobilitätsbedarf von Anfang an über klimaschonende, umweltfreundliche Verkehrsmittel gedeckt wird. Wir haben in den vergangenen Jahren umfangreiche Straßenbahnplanungen forciert auf den Weg gebracht.“
Die wichtigsten Planungsfortschritte stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen für die #Tangentialverbindung S+U-Bahnhof #Pankow – #Heinersdorf – #Weißensee beschlossen. Damit kann aufbauend auf der abgeschlossenen Grundlagenermittlung die Vorplanung beginnen. Hiermit werden bereits erste Planungsschritte für das spätere #Planfeststellungsverfahren erfüllt. Die #Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
Für die Strecke #Alexanderplatz – #Potsdamer Platz ist die #Vorplanung bereits in der finalen Phase. Mit der Inbetriebnahme dieses Abschnitts wird 2028 gerechnet. Die Ausschreibung und der Start der Untersuchungen für die #Straßenbahnneubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz ist für Ende 2021 vorgesehen. Der ÖPNV-Bedarfsplan des Berliner Nahverkehrsplans sieht die Inbetriebnahme dieses Streckenabschnitts im Jahr 2030 vor.
Für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke über den U-Bahnhof #Turmstraße hinaus sind die erforderlichen Grundlagenuntersuchungen abgeschlossen worden: Der Senat hat am 17. Dezember 2019 die Fortführung der Planungen für die #Straßenbahnstrecke Turmstraße – #Jungfernheide beschlossen. Trotz der Pandemiesituation konnte die Vorplanung bereits gestartet werden. Am 14. April 2021 fand erstmals eine Online-Beteiligungsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger statt. Hier wurde der aktuelle Arbeitsstand vorgestellt. Nach aktueller Planung wird die Vorplanung in der ersten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen.
Die Grundlagenermittlung zur Strecke S+U-Bahnhof #Warschauer Str. – U-Bahnhof #Hermannplatz ist abgeschlossen. Der Senat hat am 13. April 2021 die Fortführung der Planungen beschlossen. Damit kann die Vorplanung beginnen. Mit ihr wird die Grundlage für die weiteren Schritte zum Planfeststellungsverfahren gelegt. Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2028 vorgesehen.
Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie M 2 ab Heinersdorf in Richtung #Blankenburger Süden und S-Bahnhof #Blankenburg ist die Grundlagenuntersuchung ebenfalls abgeschlossen. Es ist nunmehr nachgewiesen, dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für die Erschließung des Wohnungsbaustandortes ist. Ebenso wurde die planerisch zu bevorzugende Variante für die #Streckenführung ermittelt und ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen. Die Inbetriebnahme der Strecke wird für das Jahr 2028 angestrebt.
Mit dem Ausbau des ÖPNV wird die Metropole Berlin ihren Bewohnerinnen und Bewohnern künftig eine immer bessere #Infrastruktur bieten. Trotz der aktuellen Pandemielage und teils verfahrensbedingter Aufschübe sind die ambitionierten Straßenbahnprojekte zur Erschließung wichtiger Wohnquartiere auf einem sehr guten Weg.
Die Umsetzung von Straßenbahninfrastrukturmaßnahmen bedarf, wie die aller anderen Infrastrukturmaßnahmen, einer intensiven Planungsarbeit mit entsprechendem zeitlichen Aufwand. Dabei gilt es, für jedes Vorhaben separate Verfahren mit ihren örtlich unterschiedlichen Gegebenheiten zu steuern. Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist es besonders wichtig, im gesamten Planungsprozess umfassende Beteiligungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Der Bericht wird nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der geplanten #Bauarbeiten der #Straßenbahn-Nord-Süd-Tangente in den Ortsteilen Hohenschönhausen, Friedrichsfelde Ost sowie Karlshorst und wann sollen die Bauarbeiten beendet sein? Frage 2: Gab es Verzögerungen hinsichtlich der geplanten Maßnahmen und wenn ja, was waren die Gründe für diese Verzögerungen und wann soll stattdessen die Umsetzung beginnen? Antwort zu 1 und 2: Hierzu teilt die BVG mit: „In Lichtenberg befinden sich drei Bauabschnitte (BA) in Planung bzw. in Baudurchführung: 2. BA der #Gleisschleife (GS) #Gehrenseestraße 4. BA #Rhinstraße am S #Friedrichsfelde/Ost 9. BA #Treskowallee von #Traberweg bis An der #Wuhlheide 2
BA GS Gehrenseestraße Das #Planfeststellungsverfahren zum Umbau der Gleisschleife Gehrenseestraße wurde im Januar 2017 eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens fanden umfangreiche Abstimmungen insbesondere zu verkehrstechnischen Fragestellungen und zum zukünftigen Verkehrsablauf statt. Derzeit findet die Bewertung der nun vorliegenden Unterlagen statt. Der Beginn von Bauarbeiten ist vom Planfeststellungsbeschluss abhängig.
BA Rhinstraße am S Friedrichsfelde/Ost Die Straßenbahn wird voraussichtlich ab 31.05.2021 wieder planmäßig fahren. Erforderliche #Restarbeiten werden unter Betrieb absolviert. Durch die Inbetriebnahme der neuen Treppenbauwerke wird zukünftig ein direkter Umstieg zwischen Straßenbahn und S-Bahn ermöglicht.
BA Treskowallee/Süd Die Planungen sind fast abgeschlossen. Die #Baudurchführung wird in Verbindung mit der #Gleiserneuerung in der #Edisonstraße 2022/2023 erfolgen.“ Berlin, den 06.05.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Wie lange hat es für die folgende #Erweiterung des #Straßenbahn- und #U-Bahnnetzes von der Aufnahme der vorbereitenden Untersuchungen bis zur Realisierung gedauert, bzw. bis wann werden diese realisiert sein? Es wird gebeten, für die einzelnen Schritte (#Machbarkeitsstudie, Untersuchungen zu #Trassenvarianten, #Senatsbeschluss, #Vorplanung, #Entwurfsplanung, #Planfeststellungsverfahren, #Bauzeit bzw. voraussichtliche Daten für Baubeginn und Fertigstellung) jeweils die Zeiträume konkret zu benennen: a) Verlängerung der Straßenbahn von Nordbahnhof über Hauptbahnhof bis #Alt-Moabit b) Verlängerung der Straßenbahn über Bornholmer Straße, Osloer Straße, Seestraße bis zum #Rudolf-Virchow-Krankenhaus c) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof #Hermannplatz d) Anbindung des Bahnhofs #Ostkreuz an die Straßenbahn e) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof #Turmstraße f) Verlängerung der U-Bahn von Osloer Straße bis #Paracelsusbad g) Verlängerung der U-Bahn von Paracelsusbad bis #Wittenau h) Verlängerung der U-Bahn von Leinestraße bis #Hermannstraße i) Verlängerung der U-Bahn von #Vinetastraße bis Pankow 2 j) Verlängerung der U-Bahn von Schlesisches Tor bis Warschauer Straße Antwort zu 1: a) Verlängerung der Straßenbahn von Nordbahnhof über Hauptbahnhof bis Alt-Moabit Anmerkung: die Straßenbahnneubaustrecke wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens „Verkehrsverbindung Nordbahnhof – Hauptbahnhof“ (einschließlich der eingleisigen Wendeschleife über Alt-Moabit) festgestellt. Planfeststellungsverfahren: Datum der Antragstellung: 16.10.2007 Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 15.01.2010 Bauzeit (Neubaustrecke inkl. Leitungs- und Straßenbau): 2011 bis 2014/15. Hierzu teilt die BVG mit: „Die Dauer der Planungsphasen kann nicht genau abgebildet werden, da keine Chronologie vorliegend ist und sich beteiligte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits im Ruhestand befinden.“ b) Verlängerung der Straßenbahn über Bornholmer Straße, Osloer Straße, Seestraße bis zum Rudolf-Virchow-Krankenhaus Bauzeit (die Strecke wurde in zwei Abschnitten gebaut): Bornholmer Str. – Louise-Schroeder-Platz: 1994 – 1995 Louise-Schroeder-Platz – Virchow-Klinikum: 1996 – 1997 Hierzu teilt die BVG mit: „Die Dauer der Planungsphasen kann nicht genau abgebildet werden, da keine Chronologie vorliegt und sich beteiligte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bereits im Ruhestand befinden.“ c) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Hermannplatz Grundlagenuntersuchung-Beauftragung: 02.05.2018 Senatsbeschluss: 13.04.2021 Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen. d) Anbindung des Bahnhofs Ostkreuz an die Straßenbahn Planfeststellungsverfahren: Datum der Antragstellung: 23.11.2017 Datum des Planfeststellungsbeschlusses: Verfahren noch nicht abgeschlossen Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen. e) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Turmstraße Grundlagenuntersuchung-Beauftragung: 12.01.2011 Planfeststellungsverfahren: Datum der Antragstellung 09.11.2017 Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 14.12.2020 3 Für den derzeit geplanten weiteren Verlauf des Planungsprozesses wird auf Schriftliche Anfrage Nr. 18/27154 verwiesen. f) Verlängerung der U-Bahn von Osloer Straße bis Paracelsusbad Die Zulassung der Verlängerung erfolgte in zwei Abschnitten / Zulassungsverfahren, die zeitgleich liefen und abgeschlossen wurden. Abschnitt 1: von Osloer Straße bis Bhf. Schäfersee (jetzt Franz-Neumann-Platz) Abschnitt 2: von Bhf. Schäfersee bis Paracelsusbad Datum der Planfeststellungsbeschlüsse: 13.08.1980 Inbetriebnahme: 1987 g) Verlängerung der U-Bahn von Paracelsusbad bis Wittenau Die Zulassung der Verlängerung erfolgte in zwei Abschnitten Abschnitt 1: von Paracelsusbad bis Rathaus Reinickendorf Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 16.12.1983 Abschnitt 2: von Rathaus Reinickendorf bis Bhf. Wilhemsruher Damm (heute: Wittenau) Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 12.12.1986 Inbetriebnahme: 1994 h) Verlängerung der U-Bahn von Leinestraße bis Hermannstraße Inbetriebnahme: 1996 i) Verlängerung der U-Bahn von Vinetastraße bis Pankow Planfeststellungsverfahren: Datum der Antragstellung: 22.05.1995 Datum des Planfeststellungsbeschlusses: 07.03.1997 Inbetriebnahme: 2000 j) Verlängerung der U-Bahn von Schlesisches Tor bis Warschauer Straße Inbetriebnahme: 1995 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Planungsphasen der Maßnahmen nicht vergleichbar sind, weil gerade zu Zeiten z.B. der abgefragten U-Bahn-Maßnahmen andere planrechtliche Voraussetzungen bestanden. Frage 2: Wie lang sind die oben unter 1a-j genannten Strecken? Antwort zu 2: 1a) 1,7 km 1b) 5,4 km 1c) 2,8 km 1d) 1,1 km 1e) 1,7 km 4 1f) 2,7 km 1g) 3,9 km 1h) 0,3 km 1i) 0,7 km 1j) 0,7 km Frage 3: In welcher Höhe fielen jeweils Bau- und Planungskosten an und in welcher Höhe trugen das Land Berlin und der Bund die Kosten, bzw. in welcher Höhe konnten welche Fördermittel eingeworben werden? Antwort zu 3: Die Vorhaben wurden bzw. werden gesamthaft gezahlt, d.h. eine getrennte Erfassung von Bau- und Planungskosten erfolgt(e) nicht. Von den Vorhaben (bis auf e) ist nicht bekannt, bzw. aus den vorliegenden Unterlagen nicht ermittelbar, ob und inwieweit Bundes- oder EU-Mittel eingeworben wurden. Vorhaben Bisher gezahlt Land Berlin Bisher gezahlt EFRE a) Verlängerung der Straßenbahn von Nordbahnhof über Hauptbahnhof bis Alt-Moabit 24,9 Millionen Euro b) Verlängerung der Straßenbahn über Bornholmer Straße, Osloer Straße, Seestraße bis zum Rudolf-Virchow-Krankenhaus 39,4 Millionen Euro c) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Hermannplatz 6,6 Millionen Euro d) Anbindung des Bahnhofs Ostkreuz an die Straßenbahn 0,4 Millionen Euro e) Verlängerung der Straßenbahn bis zum U-Bahnhof Turmstraße 1,5 Millionen Euro 0,4 Millionen Euro f) Verlängerung der U-Bahn von Osloer Straße bis Paracelsusbad g) Verlängerung der U-Bahn von Paracelsusbad bis Wittenau 419,2 Millionen Euro h) Verlängerung der U-Bahn von Leinestraße bis Hermannstraße 57,1 Millionen Euro i) Verlängerung der U-Bahn von Vinetastraße bis Pankow 74,4 Millionen Euro j) Verlängerung der U-Bahn von Schlesisches Tor bis Warschauer Straße 66,7 Millionen Euro Berlin, den 26.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welchen Stand hat das #Planfeststellungsverfahren für den 2. #Zugang zum #S-Bahnhof #Prenzlauer Allee? Antwort zu 1: Die Planunterlagen für das Bauvorhaben „Bau eines 2. Zuganges zum S-Bf. Berlin Prenzlauer Allee“ lagen vom 13.04. bis 13.05.2015 im #Bezirksamt Pankow von Berlin zur allgemeinen Einsichtnahme aus. #Einwendungsschluss war der 27.05.2015. Zu den fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen erwiderte die #Vorhabenträgerin (#DB Station & Service AG) mit Schreiben vom 14.10.2016 und 21.11.2016. Der #Erörterungstermin fand am 14.02.2017 statt. Frage 2: Im Februar 2017 fand ein Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt. Welche Erkenntnisse wurden aus den Stellungnahmen und Einwendungen der Anwohnenden gewonnen und inwieweit werden diese im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt? Antwort zu 2: Im Erörterungstermin stellte sich heraus, dass die #Entwässerung des geplanten Bauwerkes noch nicht geklärt ist. Eine #Einleitgenehmigung der Berliner Wasserbetriebe in den öffentlichen Mischwasserkanal liegt nicht vor. Weiterhin besteht für die Zugangsbereiche zur Überführung noch weiterer Optimierungsbedarf. Probleme wurden auch beim Grunderwerb aufgezeigt. 2 Die DB Station & Service AG hat im Erörterungstermin Optimierungen der Zugänge und einzelne Planänderungen (u.a. zur Entwässerungsproblematik und Grunderwerb) zugesagt. Bei den Themen insbesondere zur Planrechtfertigung, zum Variantenvergleich sowie weiteren Einwendungen der Anwohnenden (Lärm, Erschütterungen, Unfallgefahr, Unrat, Verslumung, Unsicherheit/Kriminalität,) blieben die Standpunkte zwischen den Einwendenden und der DB Station & Service AG konträr; eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Zur Lösung der Probleme hat die Vorhabenträgerin weitere Gespräche mit den Betroffenen angeboten. Frage 3: Über welche Grundstücke/Wege soll die Erschließung des S-Bahnhofs erfolgen? Antwort zu 3: Die Zuwegungen zur geplanten Fußgängerbrücke führen vom Süden über das private Grundstück Ahlbecker Straße 6 (derzeit Dienstbarkeit) und im Norden über das landeseigene Grundstück zwischen Kanzowstraße 11 und 13. Frage 4: Wann ist konkret mit der Planfeststellung und daraus abgeleitet mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen? Wann sind die Bautätigkeiten abgeschlossen? Antwort zu 4: Zum Termin der Planfeststellung und zum Baubeginn kann der Senat keine Aussagen treffen, da das Verfahren sich noch in der Anhörungsphase befindet und die Vorhabenträgerin Planänderungen angekündigt hat, die eine weitere Beteiligung Betroffener zur Folge haben kann. Frage 5: Welche Gründe machen das Bauvorhaben derartig komplex und rechtfertigen eine 27-jährige Entscheidungsfindung? Antwort zu 5: Den förmlichen Antrag auf Planfeststellung hat die DB Station & Service AG am 19.12.2013 beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt. Damit ergibt sich eine Verfahrensdauer von rund sieben Jahren. Über die Dauer der Vorplanungszeit liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Aus Sicht des Senats ist das Bauvorhaben nicht sehr komplex. Es besteht im Wesentlichen aus einer Fußgängerbrücke, zwei Zugängen und einer Treppenanlage zum Bahnsteig. Auf bestehende Probleme und die durch DB Station und Service angekündigte Planänderung wurde bereits bei den Antworten zu den Fragen 2 und 4 hingewiesen. 3 Frage 6: Ist den Antworten auf meine Fragen seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 6: Nein. Berlin, den 20.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Das Land Berlin testet an Straßenkreuzungen einen grünen Pfeil an Ampeln, der nur für Radfahrer gilt. Wie fällt die Evaluation dieses Tests aus, ist eine Ausweitung geplant?
Antwort zu 1:
Im Zuge eines Pilotversuches der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde der „#Grünpfeil nur #Radverkehr“ im Hinblick auf die #Verkehrssicherheit und die Förderung des Radverkehrs untersucht. Hierfür wurden „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen (#LZA) Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee angeordnet und im Januar 2019 vor Ort installiert. Der Pilotversuch wurde im Herbst letzten Jahres beendet, die Auswertung hat zu folgenden Erkenntnissen geführt:
Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“
andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
Das Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich durch die Grünpfeilregelung.
Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Radfahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die
Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit das Kollisionsrisiko.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den o.g. LZA bestehen. Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereitet derzeit die Drucksache für die Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vor, welche zu den bereits in der VwV-StVO zu
§ 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ die Aufnahme weiterer spezieller Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ vorsehen werden. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten allgemeinen Verwaltungsvorschrift VwV- StVO geprüft.
Frage 2:
Im Jahr 2020 wurde in Deutschland das Zeichen 721 mit der Bedeutung „#Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt Bedingungen und zahlreiche Ausschlüsse, an welchen Stellen der Rad-Grünpfeil angeordnet werden kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Bezirke, unabhängig von dem Senatsprojekt, das Schild
„Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ auf eigene Veranlassung im Bezirk einzusetzen?
Antwort zu 2:
Die Anordnung des Zeichens 721 (Grünpfeil nur Radverkehr) ist lediglich an LZA möglich. Die Zuständigkeit für die Anordnung von LZA sowie sämtlicher Verkehrsmaßnahmen, welche einen unmittelbaren Bezug zu LZA haben, obliegt gemäß Nummer 11 Absatz 4 g) des Zuständigkeitskataloges für Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) der zentralen Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Den Bezirken steht es frei, Anregungen für mögliche Standorte des „Grünpfeils nur Radverkehr“ vorzunehmen. Aus den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen wird eine Prüfung weiterer Standorte jedoch erst nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO erfolgen.
Die #Straßenbahnverlängerung#Rosenthal – #Kurt-Schumacher-Platz ist im #ÖPNV- Bedarfsplan als Bestandteil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 als Maßnahme des weiteren Bedarfs mit Realisierungshorizont nach 2035 vorgesehen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist die #Straßenbahn grundsätzlich realisierbar.
Eine niveaugleiche Kreuzung zwischen Straßenbahn und Heidekrautbahn ist nach #EKrG im Bereich des Wilhelmsruher Damms zunächst zulässig, da kein neuer Bahnübergang hergestellt werden muss. Die Straßenbahn würde hier im Bereich der öffentlichen Straße geführt und der bereits bestehende Bahnübergang müsste ausgebaut bzw. geändert werden. Ob bei einer Änderung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm das Erfordernis der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs gemäß § 3 EKrG noch gegeben und der Bahnübergang als niveaugleiche Kreuzung zu halten ist oder dann durch eine Über- oder Unterführung zu ersetzen wäre, kann ohne konkrete Planungen nicht abschließend beurteilt werden.
Frage 4:
Welche Zusagen gibt es von der #Niederbarnimer Eisenbahn bezüglich eines Haltepunkts der Heidekrautbahn in Rosenthal?
Antwort zu 4:
Zwischen Wilhelmsruher Damm und Quickborner Straße will die #NEB-AG den Bahnhof #Rosenthal errichten. Dieser ist als Ersatz des ehemaligen Bahnhofs Rosenthal nördlich der Quickborner Straße zu sehen.
Frage 5:
Bezüglich welcher Straßen in Pankow gab es formelle und informelle Bürgerbegehren, das #Kopfsteinpflaster zu entfernen? Welche Bürgerbegehren sind offen, welche wurden umgesetzt?
Antwort zu 5:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Über derartige Beschwerden und Anliegen führt das Straßen- und Grünflächenamt Pankow (SGA) keine Statistiken.
Derzeitig ist aufgrund einer Beschwerde ein Bauvorhaben zur Ablösung des vorhanden Großpflasters durch eine Asphaltbefestigung für die Hauptstraße im Ortsteil Rosenthal von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der #Friedrich-Engels-Straße in Vorbereitung. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen“
Frage 6:
Die Morgenpost teilte mit: Nach der Bekanntgabe der BVG, den eingleisigen Ast der Tramlinie M1 in Rosenthal auf zwei Gleise zu erweitern, muss der Umbau der Engels-Straße mit zweitem Gleis und neuen Radwegen jetzt durch ein zeitaufwendiges #Planfeststellungsverfahren abgesichert werden. „Das Bezirksamt Pankow sagt zu, den lärmtechnisch günstigsten Asphalt einzusetzen, der im innerstädtischen Bereich nachweislich dauerhaft wirksam und zugelassen ist“. Wann ist #Baubeginn bei der maroden Friedrich- Engels-Straße?
Antwort zu 6:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ausbau der Friedrich-Engels-Straße ist Teil der Investitionsplanung des Bezirks Pankow. Der dritte Bauabschnitt von #Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße muss komplett umgestaltet werden. Gemäß dem #Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (StEP-MoVe, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ist der gesamte Straßenzug Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes mit der Einstufung als Straße II. Ordnung. Daher kann gemäß § 22 Berliner Straßengesetz die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen Konflikte erforderlich ist. Die #Planfeststellungsbehörde entscheidet über die Durchführung des Verfahrens. Weder die Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens noch dessen Dauer sind für den Bezirk absehbar, so dass zum Baubeginn gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.“
Frage 7:
Wo soll in Pankow sogenannter „#Flüsterasphalt“ eingesetzt werden? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden?
Antwort zu 7:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Bisher wurde in Pankow offenporiger Asphalt (OPA oder auch „Flüsterasphalt“) nicht eingesetzt. Die Vorteile der offenporigen Asphalte liegen in der Verminderung der Rollgeräusche des fließenden Verkehrs wie auch in der Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser.
Die Nachteile liegen neben den erhöhten Herstellungskosten, der Anfälligkeit für Verschmutzungen, der geringeren Nutzungsdauer auch in den erhöhten Aufwendungen in der Straßenunterhaltung und der Straßenreinigung.
Im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungs- bzw. Bauplanungsunterlagen für die Friedrich-Engels-Straße bzw. #Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal wird der Einsatz von #lärmmindernden Asphaltarten, die im innerstädtischen Bereich dauerhaft wirksam und zugelassen sind, derzeitig geprüft.“
Frage 8:
Bei welchen Gehwegen in Pankow besteht Sanierungsbedarf? In welchen Straßen wurden an den
Gehwegen die Hinweisschilder „Gehwegschäden“ aufgestellt?
Antwort zu 8:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Pankow gibt es derzeitig 1.064 öffentlich gewidmete Straßen. Es wird eingeschätzt, dass die Gehwege von ca. 40 % dieser Straßen geschädigt und somit sanierungsbedürftig sind. Allerdings gibt es hier eine starke Differenzierung nach Ortsteilen wie auch nach den zu bearbeitenden Flächen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass im Bezirk auch noch eine Vielzahl von komplett unbefestigten Straßen oder Straßen mit nur teilweise befestigten Gehwegen anzutreffen sind.
Die Häufigkeit der Hinweisschilder „#Gehwegschäden“ ist auch Ausdruck der bisherigen dauerhaften #Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt über die Aufstellorte keine zusammenfassende Statistik, da die Erstellung einer derartigen Übersicht für die tägliche Arbeit nicht zielführend und somit verzichtbar ist. Außerdem wären hierfür nicht vorhandene personelle wie auch zeitliche Ressourcen notwendig.“
Frage 9:
An welchen Orten/Straßen ereignen sich a.) die häufigsten Radfahrunfälle, b.) die häufigsten Autounfälle in Pankow?
Antwort zu 9:
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Werte beziehen sich auf das Jahr 2020. Aufgrund der Umfänglichkeit der einzelnen Unfallörtlichkeiten im kompletten Verwaltungsbezirk Pankow wurden zu den Fragen 9 a.) und 9 b.) jeweils die 30 häufigsten Unfallorte für die Beantwortung herangezogen.
Die Daten zur Frage 9 a.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
11
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
9
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
9
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
8
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
7
GLEIMSTR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / STARGARDER STR.
7
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
6
DUNCKERSTR. / STARGARDER STR.
6
ERICH-WEINERT-STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / PAUL-ROBESON- STR.
6
BERNAUER STR. / EBERSWALDER STR. / SCHWEDTER STR.
6
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
6
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
5
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonRadfahrendenim Jahr 2020
Anzahl
SEELOWER STR. / SCHIVELBEINER STR.
5
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
5
GREIFSWALDER STR. / GRELLSTR. / STORKOWER STR.
5
BERLINER STR. / GRANITZSTR. / KISSINGENSTR.
5
RENNBAHNSTR. / ROELCKESTR.
4
WOLLANKSTR. / BREHMESTR. / SCHULZESTR.
4
BORNHOLMER STR. / GOTLANDSTR. / SEELOWER STR.
4
BORNHOLMER STR. / BJÖRNSONSTR. / MALMÖER STR.
4
GREIFSWALDER STR. / GÜRTELSTR. / LEHDERSTR. / BERLINER ALLEE
4
FEHRBELLINER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
4
GRELLSTR. / PRENZLAUER ALLEE / WICHERTSTR.
4
DANZIGER STR. / GREIFSWALDER STR.
4
DANZIGER STR. / WINSSTR.
4
KOLLWITZSTR. / SAARBRÜCKER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE
3
LEHDERSTR. / ROELCKESTR.
3
ZUR RINGALLEE / AN DER INDUSTRIEBAHN / ROELCKESTR.
3
LANDSBERGER ALLEE 116
3
MICHELANGELOSTR. / HANNS-EISLER-STR.
3
(Stand: 4. März 2021)
Die Daten zu Frage 9b.) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Örtlichkeitenzu Verkehrsunfällen im VerwaltungsbezirkPankowmitBeteiligungvonPkw-Führenden im Jahr 2020
Anzahl
STORKOWER STR. / LANDSBERGER ALLEE
62
OSTSEESTR. / PRENZLAUER ALLEE / PRENZLAUER PROMENADE / WISBYER STR.
57
GREIFSWALDER STR. / MICHELANGELOSTR. / OSTSEESTR.
57
DANZIGER STR. / EBERSWALDER STR. / KASTANIENALLEE / PAPPELALLEE / SCHÖNHAUSER ALLEE
57
BORNHOLMER STR. / SCHÖNHAUSER ALLEE / WISBYER STR.
56
DANZIGER STR. / PRENZLAUER ALLEE
48
SCHWANEBECKER CHAUSSEE 50
39
WOLLANKSTR. / NEUE SCHÖNHOLZER STR. / SCHÖNHOLZER STR. / BREITE STR.
35
SCHÖNHAUSER ALLEE / WICHERTSTR. / SCHIVELBEINER STR.
OTTO-BRAUN-STR. / AM FRIEDRICHSHAIN / GREIFSWALDER STR. / PRENZLAUER BERG
21
WALTER-FRIEDRICH-STR. 4
19
AM FEUCHTEN WINKEL / PASEWALKER STR.
19
NEUMANNSTR. / STAHLHEIMER STR. / WISBYER STR.
18
KISSINGENSTR. / PRENZLAUER PROMENADE
17
BLANKENBURGER STR. / DIETZGENSTR. / OSSIETZKYPLATZ
17
GUDVANGER STR. / TALSTR. / WISBYER STR.
16
(Stand: 4. März 2021)“
Frage 10:
Der Abriss der kleinen Brücke am #Rostsperlingweg im Frühjahr 2019 führte zu Umwegen für Rentner. Der Senat teilte dazu mit: „Die Kosten für einen #Ersatzneubau sind abhängig von der #Brückenkonstruktion und der Nutzbreite. Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 250.000€ für einen Ersatzneubau. Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz, sondern um eine Verbindung in einer Kleingartenanlage handelt, wären die Kosten nicht durch den Senat zu tragen, sondern vermutlich durch den Fachvermögensträger der #Kleingartenanlage.“ Wo liegt die Zuständigkeit für einen Brückenneubau am genannten Ort? Was unternahm und unternimmt der Bezirk, um die Situation zugunsten der Rentner zu ändern, wurden Sondermittel beantragt oder gab es eine Spendenaktion? Wer hat die wackelige Behelfskonstruktion errichtet? Inwiefern gab es eine Prüfung, wer für die Kosten aufkommen müsste?
Welche Gespräche gab es zwischen Bezirk auf der einen Seite und Bürgern und dem Fachvermögensträger der Kleingartenanlage auf der anderen Seite?
Antwort zu 10:
Da es sich hier nicht um eine öffentlich gewidmete Straße nach Berliner Straßengesetz oder einen öffentlichen Weg in einer Grün- und Erholungsanlage nach Grünanlagengesetz handelt, ist für einen Brückenneubau am genannten Ort der #Fachvermögensträger der Erholungsanlage Blankenburg zuständig.
Das BA Pankow teilt hierzu mit:
„Von Sondermitteln oder Spenden ist dem Bezirk nichts bekannt. Dem Bezirk ist nicht bekannt, wer die #Behelfskonstruktion errichtet hat. Diese ist inzwischen wegen massiver Sicherheitsmängel wieder abgebaut worden. Der Bezirk selbst verfügt über keine Mittel für die Erneuerung der Brücke. Der Bezirk bleibt weiterhin mit dem Vorstand der Anlage Blankenburg über Wegeverbindungen im Gespräch.“
Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie lautet der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens im Hinblick auf den #Regionalbahnhof#Köpenick?
Antwort zu 1:
Das #Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben „#Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt
(Oder) – Grenze D/PL, PA 16, Bahnhof Köpenick und Parallelmaßnahmen #S3 Ost“ befindet
sich derzeit in der Anhörungsphase.
Die Planunterlagen für o.g. Bauvorhaben lagen vom 26.08. bis 25.09.2019 beim Bezirksamt
Treptow-Köpenick von Berlin zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Einwendungsschluss war
der 25.10.2019.
Aufgrund der fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die
Vorhabenträgerin (DB Netz AG) den Plan geändert. Diese 1. Planänderung sowie die
Erwiderungen der Vorhabenträgerin auf die fristgemäß erhobenen Einwendungen und
Stellungnahmen wurden mit Schreiben der Anhörungsbehörde vom 14.10.2020 an die
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen
übersandt. Hierzu konnten Einwendungen bis zum 04.11.2020 erhoben werden.
2
Mit Schreiben vom 16.12.2020 hat die Vorhabenträgerin eine 2. Planänderung beim #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA), Außenstelle Berlin, beantragt. Nach Prüfung der Planänderungen durch das EBA und nach Übergabe der geprüften und vollständigen Unterlagen
an die #Anhörungsbehörde erfolgt nun die weitere Beteiligung der durch die Änderungen
betroffenen Behörden, sonstigen Stellen, Naturschutzverbände und privat Betroffenen.
Frage 2:
Welche Einwände wurden seitens der Bürger/innen bei der Stadtplanung im Rathaus Köpenick bis zum
25.10.2019 geäußert? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 2:
Die Bürgerinnen undd Bürger haben insbesondere zu den Belangen des Lärmschutzes
Einwendungen erhoben und eine Berücksichtigung der künftigen Wohnbebauung im Zuge
der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme mit einer Bahnunterführung im
Planfeststellungsverfahren gefordert.
Frage 3:
Welche Schritte folgen nun nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und wann ist mit einem
Baubeginn für den Regionalbahnhof Köpenick zu rechnen? (Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 3:
Nach dem Planfeststellungsbeschluss des EBA erfolgt die Zustellung und öffentliche
Bekanntmachung der Auslegung des Beschlusses. Mit Eintritt der Bestandskraft des
Beschlusses wird der Vorhabenträgerin der Bau des Vorhabens in eigener Verantwortung
ermöglicht.
Hierzu teilt die DB AG ergänzend mit:
„Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens wird das Verfahren zur Vergabe der
Bauleistungen durchgeführt. Der Baubeginn soll im Oktober 2022 nach Zuschlagserteilung
an die Baufirma erfolgen.“
Frage 4:
Wie lange wird der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick in Anspruch nehmen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der Bau des Regionalbahnhofs Köpenick wird einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren in
Anspruch nehmen.“
Frage 5:
Welche Einschränkungen sind für den Bahnverkehr, den S-Bahn-Verkehr sowie für den Individualverkehr zu
erwarten. (Aufstellung nach Verkehrsart sowie Dauer der angenommenen Beeinträchtigung erbeten.)
3
Antwort zu 5:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Baumaßnahme wird Auswirkungen auf den #S-Bahn-, #Regional- und #Güterverkehr
haben. Zeitweilige Sperrungen der S- oder Fernbahnstrecken sind unumgänglich. Der #Güterverkehr wird umgeleitet.
Im S-Bahnbereich werden größere eingleisige Sperrungen (von mindestens einem Jahr)
und Totalsperrungen an Wochenenden (Dauer: 54 Stunden an zwei bis drei Wochenenden)
erforderlich. Auch die Fernbahn wird von Wochenendsperrungen und einzelnen
mehrtägigen Totalsperrungen betroffen sein. S- und Fernbahn sollen grundsätzlich nicht
gleichzeitig gesperrt werden.
Auch im #Straßenbahnverkehr wird es Einschräkungen geben. Diesbezügliche
Abstimmungen werden derzeit mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) geführt.
Die Straßen unter den Eisenbahnüberführungen müssen wechselseitig halbseitig gesperrt
werden, außerdem sind einzelne Totalsperrungen notwendig.“
Berlin, den 21.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie viele Betriebshöfe unterhält die BVG an welchen Standorten in Berlin (Adressen)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„6 Standorte: #Betriebshof#Lichtenberg#Siegfriedstraße 36-45, 10365 Berlin
Betriebshof #Marzahn#Landsberger Allee 576, 12681 Berlin
Betriebshof #Köpenick#Wendenschloßstraße 138, 12557 Berlin
Betriebshof #Weißensee#Bernkasteler Str. 79/80, 13088 Berlin
Betriebshof #Schöneweide#Nalepastraße 215-223, 12459 Berlin
Betriebshof #Niederschönhausen#Dietzgenstraße 100, 13158 Berlin“
Frage 2:
Welche Straßenbahnbetriebsbahnhöfe wurden von 2018 bis 2020 in welcher Weise optimiert und wie wurde
hier konkret den Kapazitätszuwächsen Rechnung getragen? Welche Betriebsbahnhöfe sollen in den
kommenden Jahren in welcher Hinsicht optimiert werden?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die wegen der noch laufenden Fahrzeugbeschaffung vom Typ #Flexity erforderlichen
Anpassungen sowie der Neubau von #Werkstattinfrastruktur wurden fortgeführt. Dabei
entstanden in Marzahn und Weißensee neue Arbeitsstände. Der Betriebshof Weißensee
wird in den nächsten Jahren umgebaut und erhält zusätzliche Werkstattinfrastruktur sowie
bedarfsorientierte Aufstellkapazitäten. Erweiterungen der Betriebshofkapazitäten sind auf
den bestehenden Betriebshöfen nur in Lichtenberg zu Lasten der Buskapazitäten möglich.
Der Betriebshof Niederschönhausen könnte als Stützpunkt genutzt werden, falls die Fläche
für den im Nordostraum geplanten Neubauhof nicht ausreichend groß bemessen sein sollte.
Nichtsdestotrotz wäre der Betriebshof Niederschönhausen nur im Verbund mit einem
anderen Betriebshof nutzbar.“
Frage 3:
Welche Betriebsbahnhöfe erreichen bis Mitte und Ende der Zwanzigerjahre ihre Kapazitätsgrenze und welche
werden stillgelegt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Alle Straßenbahnbetriebshöfe erreichen ihre Kapazitätsgrenze. Der Neubau des
Betriebshofes #Adlershof soll die Standorte Köpenick und Schöneweide ersetzen. Beide
Standorte sollen beginnend mit der Inbetriebnahme Adlershof für die Nutzung als
Straßenbahnbetriebshof außer Betrieb genommen werden. Inwieweit die Standorte
Köpenick und Schöneweide als Reservefläche betriebsfähig gehalten werden, steht in
Abhängigkeit zur Umsetzung des Neubaustreckenprogramms und der Errichtung neuer
Betriebshofkapazitäten im Blankenburger Süden und in Tegel.“
Frage 4:
Welches Ergebnis/welche Erkenntnisse hat die Potenzialanalyse der Bestandbetriebsbahnhöfe (Weißensee,
Lichtenberg, ggf. Marzahn), die bis 2022 abgeschlossen seien soll?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Eine veröffentlichte Potenzialanalyse ist der BVG nicht bekannt. Interne Kapazitätsplanungen haben zu den unter Frage 3 genannten Maßnahmen geführt.“
Frage 5:
Sind Standorte im Westteil Berlins für zukünftige Straßenbahnbetriebshöfe geplant oder werden geprüft?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum sind keine Standorte geplant?
Frage 6:
Welche Flächensicherungen sind vorgesehen, um künftige Betriebshöfe zu ermöglichen? Falls keine
angedacht sind, warum nicht?
3
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Entwicklung des Areals „Urban Tech Republic“ als Standort für einen #Straßenbahnbetriebshof?
Antwort zu 5, 6 und 7:
Derzeit wird im Bereich der sog. „#Urban Tech Republic“ ein Standort für einen
Straßenbahnbetriebshof geplant. Als wichtiger infrastruktureller Baustein für die
beabsichtigte Straßenbahnnetzerweiterung in die Nordwest-Bezirke und aus Gründen der
verkehrlichen Daseinsvorsorge ist die Fläche für den Straßenbahnbetriebshof in den #Bebauungsplan 12-51 als Planungsziel aufgenommen worden. Dieser Bebauungsplan
befindet sich im Aufstellungsverfahren und wird im IV. Quartal 2020 die förmliche
Behördenbeteiligung durchlaufen. Nach dem Beschluss über den Bebauungsplan soll,
parallel zum darauffolgenden #Planfeststellungsverfahren, der #Flächennutzungsplan (FNP)
geändert werden.
Frage 8:
Wie ist die aktuelle Planung für einen neuen Betriebshof in Adlershof für den Süden ab 2025? Wie ist die
konkrete Planung im Rahmen der drei Baustufen von 2024 bis 2028?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zum Jahresende 2025 erfolgt die Teilinbetriebnahme der #Abstellfläche. Die Fertigstellung
und Inbetriebnahme der Gesamtmaßnahme einschließlich der Werkstattinfrastruktur ist bis
2028 geplant.“
Frage 9:
Wie ist die aktuelle Planung für einen weiteren Betriebshof im Norden, z. B. Blankenburger Pflasterweg?
Antwort zu 9:
Die Standortuntersuchung für einen Betriebshof im Blankenburger Süden ist fachlich
abgeschlossen. Folgende sieben Standorte wurden betrachtet:
– Blankenburger Süden zwischen der BAB (Bundesautobahn) A 114 und der Stettiner Bahn,
– Blankenburger Süden Gewerbegebiet #Heinersdorf,
– Blankenburger Süden ehemaliges #Rieselfeld / FNP-Standort,
– #Elisabethaue,
– Buchholz-Nord Schönerlinder Straße / Bucher Straße (Gewerbegebiet),
– Karower Kreuz,
– Darßer Straße.
Eine Entscheidung für einen oder ggf. mehrere weiterzuverfolgende Standorte soll im
Lenkungsausschuss Stadtquartiere Ende September 2020 erfolgen.
4
Frage 10:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Planung einer neuen #Straßenbahninfrastruktur in Spandau? Wie lautet im
Einzelnen die konzeptionelle Planung und welche Standorte für Straßenbahnbetriebsbahnhöfe bestehen?
Frage 11:
Wird für ein künftiges Spandauer Straßenbahn-(Insel-)Teilnetz ein Betriebshofstandort gesichert? Wenn ja,
welcher Standort ist vorgesehen? Wenn nein, warum wird kein Betriebshof-Standort bereits planerisch
vorgesehen?
Frage 12:
Gibt es Überlegungen, die Infrastruktur der Werkstatt Berlin Spandau der Havelländischen Eisenbahn
Aktiengesellschaft (HVLE) am Johannisstift für einen Straßenbahnbetriebshof zu nutzen und zu sichern?
Wenn ja, wie ist der Stand der Überlegungen? Wenn nein, warum wird das nicht in Betracht gezogen?
Antworten zu 10, 11 und 12:
Planungen für eine neue Straßenbahninfrastruktur in Spandau befinden sich in der Phase
von grundsätzlichen, konzeptionellen Überlegungen. Daher können derzeit noch keine
Aussagen zu zukünftigen Standorten von Straßenbahnbetriebshöfen gemacht werden.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass zukünftige Netzteile in Spandau zum Teil auch
durch Bestands- bzw. geplante Kapazitäten abgedeckt werden können. Siehe hierzu auch
Antwort auf Fragen 5, 6 und 7.
Frage 13:
Welche konkreten Maßnahmen zur Absicherung der Kapazitätsentwicklung sind bis 2022, bis 2025 und 2030
und fortlaufend geplant?
Antwort zu 13:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Zu den Maßnahmen bis 2022 verweisen wir auf die Antwort unter Frage 2.
Bis 2030 und darüber hinaus müssen weitere Betriebshöfe in Betrieb genommen werden.
Als neue Betriebshöfe befinden sich diese im Bereich #Tegel (#UTR) und im Nordwesten
(Bereich Blankenburger Süden).“
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 15.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Normalerweise ist es in der Straße „Am Köllnischen Park“ in Mitte ziemlich ruhig. An diesem Mittwoch wird es dort jedoch lauter zugehen. Bürgerinitiativen haben dazu aufgerufen, um 16 Uhr vor der Senatsverkehrsverwaltung zu demonstrieren. Es geht um eines der zentralen Verkehrsprojekte für den Nordosten Berlins, die geplante #Straßenbahnstrecke von #Heinersdorf zum S-Bahnhof #Blankenburg. Bei den Anwohnern stößt der Plan, die Verlängerung der #M2 durch eine Anlage mit Gärten, Lauben und Wohnhäusern zu führen, auf Ablehnung. „Wenn die Schienen erst liegen, ist es zu spät“, warnen sie in ihrem Aufruf zur Demo. Das Motto lautet: „Heimat statt Tramfahrt!“
Für die Protestaktion gibt es einen aktuellen Anlass. Am 9. Juni hat der Senat beschlossen, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit den nächsten Schritten für die Verlängerung der M2 zu beauftragen. Das Landesunternehmen soll detaillierte Entwurfsplanungen erarbeiten, hieß es. „Dazu zählen der genaue Verlauf der Trasse und die Frage, welche Grundstücke tatsächlich betroffen sind“, so der Senat. „Ebenso wird die technische Machbarkeit untersucht.“ Das #Planfeststellungsverfahren könnte in zweieinhalb Jahren starten. Es heißt, dass im Frühjahr 2027 die erste Bahn fahren soll.
Im Nordosten Berlins sollen mehr als 20.000 Wohnungen entstehen, davon 6000 allein im #Blankenburger Süden. Doch viele Straßen sind jetzt schon voll, Busse stecken häufig im Stau fest. Deshalb sei die geplante Straßenbahn so wichtig, sagen Planer. Zwei Jahre lang, bis Ende 2018, wurden Varianten untersucht. Ergebnis war laut Senat, dass der nördlichste Abschnitt dem Zwergammerweg folgend durch die Anlage Blankenburg führen soll. 150 Meter vor dem S-Bahnhof würde die Trasse auf die Bahnhofstraße stoßen. Die Wendeanlage, auf der die Bahnen für die Rückfahrt zum Alexanderplatz bereitgestellt werden, soll …
Pressemitteilung vom 09.06.2020
Aus der Sitzung des Senats am 9. Juni 2020:
Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung die nächsten #Planungsschritte für die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 in Richtung Norden, bis zum S-Bahnhof #Blankenburg, beschlossen.
Auf dieser Grundlage wird nun die BVG beauftragt, die Planungen aufzunehmen und detaillierte Entwurfsplanungen zu erarbeiten. Dazu zählen unter anderem der genaue Verlauf der Trasse und die Frage, welche Grundstücke tatsächlich betroffen sind. Ebenso wird die technische Machbarkeit untersucht, etwa durch Boden- und Schallgutachten.
Die Straßenbahnlinie M2 soll von der derzeitigen Endhaltestelle #Pankow-Heinersdorf durch den Ortsteil #Heinersdorf und das städtebauliche #Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden hindurch bis zum S-Bahnhof Blankenburg verlängert werden. Die derzeit planerisch zu bevorzugende Variante folgt zunächst der bestehenden Straßenbahntrasse an der Aidastraße und schwenkt dann nach Nordosten in Richtung der Kreuzung Blankenburger Straße/Romain-Rolland-Straße ab. Sie führt im Anschluss weiter nach Nordosten durch Heinersdorf in das künftige Wohngebiet, schwenkt um Richtung Nordwesten durch die #Erholungsanlage Blankenburg und trifft schließlich etwa 150 Meter östlich des S-Bahnhofs Blankenburg auf die Bahnhofstraße, der sie bis zum Bahnhof folgt. Der Standort und die Ausgestaltung einer #Wendeanlage stehen noch nicht fest – sie werden im Rahmen eines separaten städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter Beteiligung der BVG geplant.
Diese #Streckenführung stellt gleichwohl noch keine verbindliche Planung dar. Weitere Beteiligungstermine werden folgen, es wird in Kürze auch eine eigene Webseite für den Verkehrsraum im Pankower Osten freigeschaltet. Für die abschließenden Planungsunterlagen und -beschlüsse werden sowohl die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger als auch die Erkenntnisse aus erforderlichen Gutachten einbezogen. Das erforderliche #Planfeststellungsverfahren könnte – ein rascher Ablauf vorausgesetzt – etwa 2,5 Jahre nach diesem Senatsbeschluss eröffnet werden. Erst mit dem darauffolgenden #Planfeststellungsbeschluss werden die Planungen und konkreten Streckenverläufe verbindlich festgesetzt.
Dass die Straßenbahn das am besten geeignete Verkehrsmittel für diesen Korridor ist, der das Wohngebiet westlich Richtung S-Bahn und via Tram südlich Richtung Stadtmitte verbindet, hatte ein gründlicher Verkehrsmittelvergleich bereits ergeben. Für die Strecke wurden verschiedene #Trassenführungen untersucht und anhand eines umfänglichen Kriterienkatalogs nach berlinweit einheitlicher Methodik bewertet. Auch die Wirtschaftlichkeit der planerisch zu bevorzugenden Variante wurde nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von #Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) nachgewiesen, sodass die Voraussetzungen für eine Finanzierung der Planungen bestehen. Auf dieser Grundlage kann Berlin Fördermittel des Bundes beantragen.
Die verkehrlichen Planungen für die #Straßenbahn werden nun weiter mit der städtebaulichen Planung des Gebietes verzahnt und mit dem laufenden Wettbewerbsverfahren synchronisiert.