Straßenbahn: Straßenbahn-Neubaustrecken Teil III -Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf-Weißensee (Nordtangente), aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stand haben die Planung und das Genehmigungsverfahren der #Straßenbahn-Tangentialstrecke
#Pankow#Heinersdorf#Weißensee?
Frage 2:
Welche Trassenführung ist die Vorzugsvariante? Wie lang ist sie?
Frage 3:
Wo im Streckenverlauf sind in welcher Fahrtrichtung und welcher Lage zu den Knotenpunkten Haltestellen
vorgesehen?
2
Frage 6:
Wie lautet „die Begründung der Auswahl und anschließende Bewertung“ – siehe Punkt 4 im Auszug
aus der Präsentation vom 05.11.2018, Seite 26:
Frage 18:
Wie viele #Umsteiger von MIV auf Straßenbahn pro Tag werden prognostiziert?
Frage 19:
Welche Varianten wurden mit welchen Ergebnissen volkswirtschaftlich bewertet?
Antwort zu 1 bis 3, 6, 18 und 19:
Die vorbereitenden Planungsschritte #Verkehrsmittelvergleich und Trassenvergleich sind
abgeschlossen. Das Ergebnis des Verkehrsmittelvergleichs war, dass die Straßenbahn für
die Relation das bestgeeignete Verkehrsmittel ist. Die Trassenbewertung zur Ermittlung
der planerisch zu bevorzugenden Variante steht vor dem Abschluss. Die
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist derzeit in Bearbeitung.
Frage 4:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 2 Satz 1 MobG1 auf die Bewertung der Trassenvarianten?
Frage 5:
Welchen Einfluss hatte § 26 Abs. 5 MobG2 auf
a. die Bewertung der Trassenvarianten?
b. die gewählten Straßenraumaufteilungen?
c. die gewählte Querung der Prenzlauer Promenade/A 114?
d. die geplante Lage der Haltestellen vor oder hinter LSA?
Antwort zu 4 und 5:
Die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (MobG) sind dahingehend berücksichtigt, dass im
Rahmen des Planungsprozesses die prognostizierten Strukturdaten zugrunde gelegt sind
(z.B. Einwohner, Schulstandorte, Arbeits- und Ausbildungsstätten,
Einkaufsgelegenheiten).
1 „Der #ÖPNV soll insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Ausbildungsstätten, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen, Einkaufsgelegenheiten, Sportzentren, kulturelle und soziale Einrichtungen sowie
Erholungsgebiete verkehrlich erschließen und verknüpfen.“
2 „Zur Absicherung eines verlässlichen und pünktlichen Angebotes sowie zur Realisierung attraktiver
Reisezeiten wird dem ÖPNV als Teil des Umweltverbundes im Rahmen des geltenden Rechts Vorrang vor
dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt. Im erforderlichen Umfang ist dieser Vorrang insbesondere
bei der Straßenraumaufteilung sowie bei der Schaltung von Lichtsignalanlagen umzusetzen.“
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Im Rahmen der #Trassenbewertung wurde von Regelquerschnitten der Straßenbahn
ausgegangen, indem MobG-konforme Straßenraumaufteilungen (Fuß, Rad, Straßenbahn)
zugrunde gelegt wurden. Konkretisierungen (u.a. Querung der Prenzlauer Promenade/A
114 und geplante Lage der Haltestellen vor und hinter LSA) werden Bestandteil der
weiterführenden, vertiefenden Vorplanung sein.
Frage 7:
Welche Beiträge und Erkenntnisse aus der kurzen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 zur ersten Stufe der
Variantenbetrachtung hatten welchen Einfluss auf die Variantenbewertung?
Antwort zu 7:
Die Beiträge aus der zweiwöchigen Online-Bürgerbeteiligung Ende 2018 wurden in der 2.
Stufe der Variantenbetrachtung berücksichtigt und eingehend geprüft. Sie führten zu
keiner Änderung der Rangfolge der Varianten zueinander, da die kritischen und
planungsrelevanten Einwände bereits im Vorfeld durch den Dienstleister erkannt und
berücksichtigt wurden.
Frage 8:
Warum wurde zur zweiten Stufe der Variantenuntersuchung (s. o.) keine Bürger- oder Verbändebeteiligung
durchgeführt?
Antwort zu 8:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird gegen Ende der 1. Stufe der Variantenbewertung
durchgeführt, um die eingehenden Hinweise in der 2. Stufe berücksichtigen zu können.
Eine erneute Beteiligung in der 2. Stufe würde damit keine neuen planungsrelevanten
Erkenntnisse bringen.
Frage 9:
Welche Bürger- und/oder Verbändebeteiligungen (nicht nur „BürgerInnendialog“) in welchen
Planungsphasen mit welchen Mitwirkungsmöglichkeiten sind vor Fertigstellung der Entwurfsplanung und
dem Planfeststellungsverfahren mit seiner gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgesehen? Wenn nicht, warum sind diese vorgesehen?
Antwort zu 9:
Der Senat strebt an, Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und über das gesetzlich
vorgeschriebene Maß hinaus zu beteiligen, um potenzielle Konfliktfelder zwischen den
Initiatoren und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Betroffenen
untereinander bereits frühzeitig zu erkennen. Durch den § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) entstand eine neue Rechtsgrundlage für die
sogenannte „frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“. Dabei handelt es sich bei § 25 Abs. 3
VwVfG um eine Soll-Vorschrift. Aufgrund der erforderlichen Planungsschritte und der
vielfältigen Interessen bei derartigen Vorhaben hat sich die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) auf einen mehrstufigen Beteiligungsprozess für die
laufenden Straßenbahnausbaumaßnahmen verständigt. In diesen verschiedenen Schritten
wird jeweils vor der Weiterführung der Planungen und vor etwaigen abschließenden
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(politischen) Beschlüssen eine Beteiligung durchgeführt, um die Hinweise aller
Interessierten einzusammeln und in das Verfahren einspeisen zu können. Hierzu werden
jeweils vor den großen, öffentlichen Veranstaltungen erste Informationsrunden mit den
institutionellen Akteuren („Akteursrunden“) durchgeführt, bevor die Informationen über die
Veranstaltung und die Website allen zugänglich gemacht werden.
Frage 10:
Wie wurden die Varianten aus der 1. Stufe der Voruntersuchung bewertet? Bitte Einzelwertungen der
Kriterien gem. Seite 20/28 der Präsentation vom 05.11.2018, jeweils Erläuterungen und Begründungen dazu
sowie die Reihenfolge der Platzierung angeben.
Antwort zu 10:
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und befindet sich noch im
senatsverwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. Die Untersuchungsergebnisse werden
erst nach deren Freigabe veröffentlicht.
Frage 11:
Wie soll mit welchen Wartezeiten in der Vorzugsvariante die Prenzlauer Promenade/A 114 gequert werden?
Antwort zu 11:
Es wird auf die Antwort zu 1 verwiesen.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass derartige Detailfragen den ausstehenden,
vertiefenden Planungen vorbehalten sind.
Frage 12:
Inwieweit wird der Neubau der Straßenbahnstrecke zur städtebaulichen Aufwertung der durchfahrenen
Straßen genutzt?
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Antwort zu 12:
Im Zuge des Straßenbahnprojekts werden zeitgemäße, attraktive Verkehrsanlagen mit
dem Ziel einer städtebaulichen Aufwertung angelegt. Eine detailliertere Planung erfolgt in
den weiteren Planungsschritten.
Frage 13:
Welche Konsequenzen zieht der Vorhabenträger BVG daraus, dass die schalltechnischen Berichte
(Lärmgutachten) für die letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise beauftragten Gutachters z.
T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur Neuauslegung
der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Frage 14:
Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, dass die schalltechnischen Berichte (Lärmgutachten) für die
letzten Straßenbahnneubaustrecken des üblicherweise vom Vorhabenträger BVG beauftragten Gutachters
z. T. Mängel enthielten und dadurch erhebliche zeitliche Verzögerungen der Projekte bis hin zur
Neuauslegung der Planfeststellungsunterlagen verursacht wurden?
Antwort zu 13 und 14:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich innerhalb der teilweise längeren Planungsphasen
sowohl grundlegende Vorgaben, Normungen und Richtlinien ändern können.
Die Planfeststellungsbehörde ergänzt hierzu:
„Es liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers vollständige und den rechtlichen
Rahmenbedingungen entsprechende Planfeststellungsunterlagen bei der Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde einzureichen.“
Anschließend haben diese Behörden im fortlaufenden Planfeststellungsverfahren die
Aktualität der maßgeblichen Unterlagen mit den am Feststellungsdatum geltenden
Gesetzen sicherzustellen, sonst könnten die Entscheidungen
(Planfeststellungsbeschlüsse etc.) vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich angefochten
werden.
Frage 15:
Welche Beförderungsgeschwindigkeiten sind für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorgesehen
und in die volkswirtschaftliche Bewertung eingeflossen?
Antwort zu 15:
Die Straßenbahn wird mit den jeweils im Straßenraum geltenden Geschwindigkeiten
unterwegs sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu1 verwiesen.
Frage 16:
Welche Kfz-Verkehrsmengen sind in welchem Streckenabschnitt je Fahrtrichtung vorhanden?
6
Antwort zu 16:
Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014 finden sich als Querschnittsbelastungswerte,
d.h. keine Trennung nach Fahrtrichtungen, im Internetangebot der SenUVK unter
folgendem Link: http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml.
Frage 17:
Welche Kfz-Verkehrsmengen werden für welchen Streckenabschnitt je Fahrtrichtung prognostiziert?
Antwort zu 17:
Der inhaltliche Schwerpunkt der Untersuchungen zur Straßenbahntangente Pankow lag in
der Verbesserung des Angebotes des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVAngebotes)
zwischen den Ortsteilen Pankows und den Versorgungszentren und in der
möglichst umwelt-, stadt- und sozialverträglichen Abwicklung der Verkehre. Eine
streckenabschnittsweise Prognose der Kfz-Verkehrsmengen war nicht Gegenstand dieser
Untersuchung. Gleichwohl wird ermittelt, welche Verlagerungseffekte vom Kfz-Verkehr
sich aufgrund der Verbesserung des ÖPNV-Angebots einstellen könnten.
Frage 20:
Welches weitere Vorgehen ist mit welchen zeitlichen Abläufen geplant?
Antwort zu 20:
Die Untersuchung ist Grundlage für einen zukünftigen Beschluss zur Einleitung der
weiteren Planungsschritte. Es ist vorgesehen, diesen Beschluss im Frühjahr 2020
herbeizuführen. Erst nachdem die Straßenbahnverlängerung beschlossen wurde, folgen
weitere Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.) und das
Planfeststellungsverfahren, in dem der Trassenverlauf abschließend bestimmt wird.
Frage 21:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 19.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + allg.: Vollständiger barrierefreier Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zum 1. Januar 2022, aus DBV

#DBV startet zum „Internationalen Tag der Menschen mit #Behinderung“ am 3. Dezember 2019 eine anonyme Umfrage und bittet um Unterstützung

Der 1. Januar 2022 ist der Tag der Wahrheit. Bis dahin muss im öffentlichen #Personnnahverkehr (#ÖPNV, also der kommunale Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Verkehr) vollständig #barrierefrei ausgebaut sein. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im #Nahverkehrsplan benannt werden (#Personenbeförderungsgesetz, § 8 Absatz 3, Satz 3).

Wir befürchten, dass dieses Datum überall in Deutschland „gerissen“ wird. Keine Kommune unternimmt aktuell die finanziellen und baulichen Anstrengungen zum Erreichen dieser Aufgabe. Auch die Vorbereitung der Nahverkehrspläne, insbesondere die Beteiligung der Verbände, scheint eher auf dem Papier zu stehen, als dass sie tatsächlich ernst genommen wird. Planfeststellungs- und Ausschreibungsverfahren sind in die Wege zu leiten, Wettbewerbe ggf. zu starten. Davon ist nach unserer Kenntnis nicht viel zu merken.

Deshalb bitten wir Sie um Mithilfe. Da niemand der Verantwortlichen eine ungefähre Vorstellung hat, wieviele Haltestellen betroffen sind, möchten wir eine Umfrage starten, die im Sinne der „Schwarmintelligenz“ Aufklärung und Überblick geben soll. Wir bitten Sie deshalb, an Ihre Mitglieder und Organisationen die Information zu unserer Umfrage zu versenden und so damit beizutragen, dass sie vielleicht nicht repräsentativ wird, aber dennoch eine Tendenz widerspiegelt.

Wir freuen uns auch über Ihr Interesse an einem inhaltlichen Austausch mit uns, inwieweit wir das Problem noch besser in die Öffentlichkeit transportieren können.

Link zum Gesetzestext

Die Umfrage ist erreichbar auf www.bahnkunden.de -> Aktuelles -> Umfrage

Link zur Umfrage

Pressekontakt: Frank Böhnke, DBV-Bundesvorstand Länderaufgaben, Telefon 01 77 / 8 93 43 94, buvo.mv@bahnkunden.de

Potsdam + Straßenbahn: DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark unterstützt die Ausarbeitung der Bauverwaltung Potsdam, aus DBV

Ausbau der Tram in Potsdam, Heinrich-Mann-Allee

Es geht um den lange angekündigten und überfälligen Aus- und Umbauten der Potsdamer #Heinrich-Mann-Allee. Ein sehr wichtiges Projekt für die Beschleunigung der Potsdamer #Tram als Teil des 50 Mio. Euro #ÖPNV-Ausbauplanes der Landeshauptstadt. Hier hat das Land Brandenburg durch fehlende Planungen und fehlende Zuwendungen bereits ordentlich verzögert.

Im Projekt ist die Verschiebung der #Tramgleise aus der Straßenmitte in Seitenlage und eine Aufweitung der Gleisabstände zueinander für breitere #Tramfahrzeuge enthalten.
Richtig so meint der #DBV, denn eine zweite Querung der Autofahrbahn durch die Tram verschwindet so.

Die Gleise können begrünt werden, mehr Sicherheit im Verkehrsablauf und eine Beschleunigung für alle Verkehrsträger ist die Folge. Durch die Aufteilung erhalten Rad, Tram und Auto in etwa den gleichen Platz.

Leider können nicht alle heute dort stehenden Straßenbäume gerettet werden. Neupflanzungen sind für Bäume geplant, die gefällt werden müssen, um den Charakter der Allee zu erhalten. So soll auch die kleine Heinrich-Mann-Allee neu gestaltet werden.

Eine Reduktion der #Parkplätze durch die Neupflanzungen und Befestigung ist logische Folge. Durch Einführung der Parkraumbewirtschaftung werden in Zukunft Anwohner und Gewerbetreibende sogar einfacher Parkplätze finden.

Was spricht gegen die Fortführung des #Radweges in beide Richtungen auf der oberen Heinrich-Mann-Allee? Eine #Radtrasse auf dem Sicherheitsbereich entlang der Landesregierung sehen wir nicht!

Eine ampelgesicherte Straßenquerung kann parallel zur Tramquerung auf Höhe der Brauerei erfolgen. Der DBV regt an, in ganzer Länge, neben den Gleisen und zum Hang, eine unterirdische Zisterne anzulegen. So kann das Regenwasser sicher aufgefangen werden und Überschwemmungen nach Starkregen in Höhe der Friedhöfe (wie sie heute häufig nach solchen Unwetterereignissen dort vorkommen) minimiert werden. Die neu gepflanzten Alleebäume können teilweise mit aufgefangenem Regenwasser versorgt werden.

So erwarten wir den baldigen Baustart auch im weiteren Verlauf der Heinrich-Mann-Allee. Denn die nächsten, neuen und breiteren Tramzüge sollen nicht warten.

Pressekontakt:

Conrad Anders, stv. Regionalvorsitzender DBV Potsdam-Mittelmark, Telefon 01 77 / 3 21 03 51

Flughäfen: Realistische Verkehrsanbindung bei Volllast des BER ab Erörffnung II? aus Senat

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Frage 1:
Werden die #BER-Zubringer mit Autobahn #A100/#A113 sowie der aktuell geplante #ÖPNV vor dem Hintergrund
der gewichteten Tages- und Randzeiten sowie der flughafenbedingten saisonalen und täglichen
#Verkehrsspitzen ausreichen, die Erreichbarkeit des #BER angemessen, also staufrei, zu gewährleisten?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Genehmigung des Flughafens wurde nachgewiesen, dass das erwartete
Verkehrsaufkommen durch die geplanten und zwischenzeitlich fertig gestellten
verkehrlichen Anlagen angemessen bewältigt werden kann.
Frage 2:
Welche Empfehlungen der Studie wird der Senat in welchen Fristen umsetzen?
Antwort zu 2:
Der Senat geht davon aus, dass es sich um die Studie „Grundlagenermittlung Verkehr
Flughafen Flughafenregion BER“ (SPV-Spreeplan Verkehr GmbH, August 2019) handelt.
Der Senat wird die in der Studie genannten und in seiner Zuständigkeit liegenden
Empfehlungen prüfen und mit bereits bestehenden Handlungsschwerpunkten zur
Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abgleichen. Hierzu zählen u.a.
Sicherung der #Inbetriebnahme der #Dresdner Bahn
Die Deutsche Bahn teilt hierzu mit: „Die 16 km lange Strecke von Berlin Südkreuz nach
Blankenfelde (Dresdner Bahn) wird, wie mit dem Berliner Senat abgestimmt, bis Ende
2025 in Betrieb genommen.“
2
Verbesserte Anbindung Südbrandenburgs an BER
Eine Angebotsausweitung im #Regionalverkehr insbesondere der Linie #RE2 zur Bedienung
der hohen Nachfrage (z. B. durch Taktverdichtung, größere Fahrzeuge) ist vorgesehen.
Das Angebot der Linie RE 2 wird in der Hauptverkehrszeit verdichtet. Mit der zusätzlichen
Linie #RE20 wird eine schnelle Verbindung von den größeren Bahnhöfen direkt zum BER
und weiter bis Berlin Hauptbahnhof über den Nord-Süd-Fernbahntunnel geschaffen.
#Verlängerung #U7
Der Senat hat eine #Machbarkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Linie U7 vom
Bahnhof Rudow nach Schönefeld/BER vergeben. Nach Vorlage aller derzeit laufenden
Machbarkeitsstudien steht deren Auswertung an.
Berlin, den 31.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Brandenburger Nahverkehr Ein Dorf wartet seit 30 Jahren auf bessere Busverbindungen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/10/nahverkehr-brandenburg-kleinbeeren-bus-teltow-flaeming.html

#Kleinbeeren liegt zehn Autominuten vom südlichen Berliner #Stadtrand entfernt. Perfekt, wenn man zwar in der Metropole arbeitet, aber dort nicht mehr wohnen möchte. Das geht allerdings nur, wenn man ein eigenes Auto hat.

Anja hat ein Problem. Und zwar seit fast 30 Jahren: Sie fährt mit dem Auto zur Arbeit, obwohl sie lieber #Bus und Bahn benutzen würde. 1991 wollte sie aus Berlin raus, ein wenig mehr Platz und Natur. Dafür hat sie sich mit ihrer vierköpfigen Familie ein kleines Holzhaus im damaligen Neubaugebiet von Kleinbeeren gebaut.

„Schon als wir gekommen sind, wurde gesagt: Das kommt bald!“, sagt Anja über die Aussicht auf #Busverbindungen in ihr Dorf. Und tatsächlich: „Ein möglichst flächendeckendes und attraktives Netz von Reichsbahnen und #ÖPNV soll den Brandenburgern den Verzicht auf den Individualverkehr erleichtern“, heißt es schon im Wahlprogramm der SPD von 1990. Fast drei Jahrzehnte später, schreibt dieselbe Partei: „Mobilität ist der Schlüssel zur …

Infrastruktur: Infrastrukturinvestitionen Berlin, aus Senat

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Frage 1:

Wie hoch sind die geplanten und tatsächlichen #lnfrastrukturinvestitionen der öffentlichen Hand im Bereich #Straße, #Radweg, #Straßenbahn und #U-Bahn (bitte aufschlüsseln nach Jahren für den Zeitraum 2009-2019)?

Antwort zu 1:

Öffentlicher Personennahverkehr  ( #ÖPNV)

Die folgende Tabelle enthält die geplanten und tatsächlichen Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn) und ohne die Sondermittel aus dem „Sondervermögen  Infrastruktur der Wachsenden Stadt ( #SIWA)“ aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm“   des Bundes ( #Klnv).

Der weit überwiegende Anteil der Mittel wurde dabei in U-Bahn- und Straßenbahnmaßnahmen  (Neubau, Grundinstandsetzung,  barrierefreier Ausbau, lnfrastrukturverbesserung zur Leistungserhöhung,  Fahrzeuge, Straßenbahn­ beschleunigung … ) investiert, ein kleinerer Anteil auch in die Infrastruktur des Omnibusbereiches (bspw. für Beschleunigung) bzw. der Fähren (barrierefreie Anlegestellen).

Tabelle 1: Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn), Angaben in Mio. Euro

 

  2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Plan 100,5 114,6 151,0 156,4 182,9 176,1 173,7 191,3 201, 1 211,5 217,3
Ist 108,9 154,4 170,0 230,2 195,1 187,4 233,4 229,5 205,9 188,7 lfd. J.

lnfrastrukturinvestitionen  für die Straße im Rahmen der technischen Ausstattung der Verkehrsinformationszentrale  (VIZ) in tausend Euro (brutto)

  2009 2010 2012 2013 2016 2017 2018
Ist 259,0 55,5 87,5 87,5 11,0 402,0 402,0

Straßen in der Baulast des Landes Berlin

  Straßenbau in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)

Kapitel 0740

720 01 / 720 02 / 720 03

Unterhaltung des Straßenlandes  Sonderprogramm Straßensanierung

Straßenbau durch die Bezirke Kapitel 2707 Titel 521 30

Geplante Investitionen Tatsächlichen Investitionen Haushalts- ansatz Tatsächliche Ausgaben
2009 9.286.580,43 € 4.948.988,91 €    
2010 10.991.184,98 € 6.653.593,46 €    
2011 10.943.046,29 € 6.605.454,77 € 25.000.000,00 € 0,00 € *
2012 10.622.152,57 € 6.284.561,05 € 25.000.000,00 € 0,00 € *
2013 10.119.562,93 € 5.781.971,41 € 25.000.000,00 € 28.716.979, 18 €
2014 9.124.079,68 € 4. 786.488, 16 € 25.000.000,00 € 18.248.412,28 €
2015 8.600.846,32 € 4.263.254,80 € 25.000.000,00 € 25.983.621, 18 €
2016 8.653.489,80 € 4.315.898,28 € 25.000.000,00 € 30.240.089,00 €
2017 8.887.667,05 € 4.550.075,53 € 25.000.000,00 € 24.159.789,94 €
2018 9.346.305,85 € 5.008.714,34 € 31.750.000,00 € 25.794.826,77 €
 

2019

7.962.883,65 € Stand 31.07.2019

5.038.992,29 €

32.500.000,00 € Stand 31.07.2019

10.771.457,99 €

* Ist-Ausgaben des Sonderprogramms Straßensanierung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 liegen nicht vor. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Straßensanierungsprogramm durch die Senatsverwaltung für Finanzen betreut.

Straßen in der Baulast des Bundes (Bundesautobahnen, anbaufreie Bundesstraßen)

  Geplante

Investition des Bundes

Tatsächlichen Investitionen
2009 67.122.000,00 € 22.661.086,03 €
2010 73.210.000,00 € 30.233.469,88 €
2011 59.396.000,00 € 46.198.582,85 €
2012 54.497.000,00 € 42.220.775,83 €
2013 83.185.000,00 € 34.701.649, 15 €
2014 102.610.000,00 € 90.416.468, 15 €
2015 133.472.000,00 € 107.486.220, 12 €
2016 132.250.000,00 € 106.547.857,43 €
2017 117.403.000,00 € 122.149.519,59 €
2018 108.395.000,00 € 88.242.169,02 €
 

 

2019

 

93.560.000,00 €

Stand 31.07.2019

27.297.561,89 €

Bezirkliche Tiefbauinvestitionen  (Gesamtüberblick)

  Kapitel 4212 I 3800 Tiefbau und Straßenverwaltung

Investitionsausgaben  für bauliche Zwecke (geplant)

2009 26.675.000,00 €
2010 25.563.000,00 €
2011 24.702.000,00 €
2012 24.458.000,00 €
2013 23.745.000,00 €
2014 21.445.000,00 €
2015 21.570.000,00 €
2016 15.007.000,00 €
2017 21.209.000,00 €
2018 22.333.000,00 €
2019 26.740.000,00 €

Investitionen in Radverkehrsanlagen (bezirkliche Maßnahmen und Maßnahmen der lnfraVelo ab 2017)

Die folgende Tabelle enthält die geplanten und tatsächlichen  Investitionen in Radverkehrsanlagen ohne die Sondermittel aus dem „Sondervermögen  Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“ und aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm“ des Bundes (Klnv).

    Titel 72016 Titel 52108 Titel 68228 Titel 89116
2010 Ansatz 3.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 3.563.683,30 € 1.703.388,28 €
2011 Ansatz 3.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 2.240.433,44 € 2.504.001,50 €
2012 Ansatz 3.500.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 2.517.767,97 € 1.828.046,66 €
2013 Ansatz 3.500.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 2.893.814,39 € 1.930.569,45 €
2014 Ansatz 4.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 2.087.617,80 € 1.537.247,73 €
2015 Ansatz 4.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 3.626.654,35 € 2.211.704,51 €
2016 Ansatz 4.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 3.407.694,43 € 1.992.276,68 €
2017 Ansatz 5.690.000,00 € 5.000.000,00 € 900.000,00 € 1.600.000,00 €
Abfluss 1.740.888,84 € 3.289.468,05 € 20.230,00 €
2018 Ansatz 5.000.000,00 € 6.406.000,00 € 2.000.000,00 € 500.000,00 €
Abfluss 3.391.913,60 € 4.300.303,84 € 1.173.926,80 € 49.483, 13 €
2019  

Ansatz

Stand 31.08.2019 Stand 31.08.2019 Stand 31.08.2019 Stand 31.08.2019
4.000.000,00 € 6.303.000,00 € 3.000.000,00 € 500.000,00 €

48.975,78 €

Abfluss* 984.435,24 € 1.918.842,30 € 963.146,24 €

* Erfahrungsgemäß fließt der größere Teil der Mittel erst in der zweiten Jahreshälfte ab. Hinzu kommen die Investitionen aus den Haushalten der Bezirke.

Frage 2:

Wie hoch war die Mittelbereitstellung der verschiedenen Finanzierungsquellen EU, Bund, Land für die Bereiche Straße, Radweg, Straßenbahn und U-Bahn (bitte aufschlüsseln nach Jahren für den Zeitraum 2009-2019)?

Antwort zu 2: ÖPNV

Die in Tabelle 1 genannten Investitionen wurden aus den folgenden Mittelquellen finanziert:

Tabelle 2: Herkunft der Mittel für Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn), Angaben in Mio. Euro

Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
EU               1,0 2, 1 0,5
Bund 68,5 114,1 150,3 142,5 93,5 87,5 101,2 122,0 82,7 64,3
Land 40,4 40,3 19,7 87,7 101,6 99,9 132,2 106,5 121,1 123,9
Ge- samt  

108,9

 

154,4

 

170,0

 

230,2

 

195,1

 

187,4

 

233,4

 

229,5

 

205,9

 

188,7

Straßen in der Baulast des Landes Berlin

In der folgenden Übersicht sind die Mittelbereitstellungen der verschiedenen Finanzquellen für den Bereich Straße dargestellt:

  EU-Mittel GRW-Mittel
 

2009

186.822,87 € 746.757,55 €
 

2010

1.343.774,95 € 1.294.410,02 €
2011 2.418. 701,86 € 171.344,43 €
 

2012

2.269.152,57 € –  €
 

2013

1.766.562,93 € –  €
2014 708.558,77 € 62.520,91 €
 

2015

–  € 247.846,32 €
 

2016

–  € 300.489,80 €
2017 –  € 534.667,05 €
 

2018

–  € 993.305,85 €
 

2019

–  € 537.883,65 €

Berlin, den 03.09.2019 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Neues VBB-Firmenticket für Berlin und Brandenburg startet, aus VBB

Mit Bus und Bahn günstiger zur Arbeit und in die Freizeit

Ab dem 1. September 2019 gilt im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) das neue #VBB-Firmenticket. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nun mit dem neuen Tarifprodukt deutlich günstiger mit Bus und Bahn unterwegs. Voraussetzung für das verbundweit einheitliche VBB-Firmenticket ist, dass der #Arbeitgeber sich mit einem Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel beteiligt. Je nach Zuschusshöhe geben die VBB-Verkehrsunternehmen einen ÖPNV-Rabatt dazu. Interessierte Firmen können jederzeit einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen im VBB abschließen und so ihren Arbeitnehmer|innen das neue Abo-Angebot ermöglichen. Detaillierte Informationen finden sich auf der VBB-Homepage unter vbb.de/firmenticket.

Das VBB-Firmenticket kann der Arbeitgeber bereits ab fünf Teilnehmenden bestellen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich vertraglich, sich an den Fahrtkosten zu beteiligen und senkt damit die Kosten für die Mitarbeiter|innen. Zahlt die Firma monatlich mindestens 10 Euro für jeden Beschäftigten, dann geben die Verkehrsunternehmen einen #ÖPNV-Rabatt in Höhe von vier Euro monatlich dazu. Dieser Rabatt verdoppelt sich, wenn mindestens 15 Euro monatlich seitens des Arbeitgebers beigesteuert werden. Pro Jahr können so 168.- bzw. 276 Euro eingespart werden. Jeder Euro, den der Arbeitgeber mehr zahlt, verringert den Eigenanteil der Beschäftigten am VBB-Firmenticket. Möglich ist auch, dass die Firmen die kompletten Ticketkosten für ihre Arbeitnehmer|innen übernehmen. Das neue VBB-Firmenticket wird in allen Tarifstufen auf der VBB-fahrCard ausgegeben.

Die Beteiligung des Arbeitgebers mit einem Fahrtkostenzuschuss für Bus und Bahn (Arbeitgeberzuschuss) ist in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Seit dem 1. Januar 2019 können diese Aufwendungen geltend gemacht werden.

VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter vbb.de/presse.

Bahnhöfe: Brandenburg: Barrierefreier Umbau des Bfs Marquardt verzögert sich aus DBV

Der #barrierefreie Umbau des #Bahnhofs #Marquardt zu einer #Mobilitätsdrehscheibe verzögert sich – kommt er vielleicht gar nicht? Der DBV-Regionalverband hat hierfür kein Verständnis. Nach Zeitungsberichten sieht das Land Brandenburg keine Notwendigkeit, die Statiion im Potsdamer Ortsteil barrierefrei auszubauen. Heute hat der Halt in Marquardt zwei Außenbahnsteige, die über eine rostige Eisentreppe miteinander verbunden sind und es gibt nur einen Ausgang.

Wie ernst meint es das Land Brandenburg mit demm Ausbau des umweltfreundlichen Verkehrs? Nicht nur, dass den mobilitätseingeschränkten Fahrgästen weiter der Zugang zum Bahnverkehr erschwert bzw. sogar verhindert wird. Man behindert auch die sinnvolle Schaffung einer wirklichen Mobilitätsdrehscheibe, die Autofahrer zum Umsteigen bewegen könnten. Mit dem Umbau könnte die Zahl der Fahrgäste erheblich gesteigert werden – eine Voraussetzung, um den Potsdamer Nordwesten besser an das #ÖPNV-Angebot anzuschließen.

Wir fordern das Land Brandenburg auf, die Weigerung zur Umgestaltung aufzugeben und das Projekt zu beschleunigen. Die Beteiligten sollten sich endlich an einen runden Tisch setzen und Probleme aus dem Weg räumen.

Pressekontakt: Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 63 / 5 54 33 94

Mobilität: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (2): Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, barrierefreie Mobilität und BerlKönig, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Berliner #Mobilitätsgesetz (#MobG BE) sollen die #Mobilitätsangebote, die
Verkehrsinfrastruktur sowie die verkehrsorganisatorischen Abläufe unter Beachtung des Nutzungsverhaltens
an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden. Wie ist das Nutzungsverhalten
(Aufschlüsselung nach ÖPNV-Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit, Bezirk)?
Antwort zu 1:
Das Nutzungsverhalten im öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) wird durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger
regelmäßig untersucht und analysiert. Eine pauschale Aufschlüsselung
nach Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit und Bezirk erfolgt dabei nicht, da sich das
Nutzungsverhalten je nach Stadtteil, Altersgruppen und weiterer Parameter differenziert
darstellt. Die entsprechenden Ergebnisse wurden im Monitoringbericht zum Berliner
Nahverkehrsplan sowie im Kapitel I und der Anlage 2 des aktuellen Nahverkehrsplans für
die Jahre 2019-2023 veröffentlicht. Der letzte Monitoringbericht ist mit Stand 20.02.2017
erarbeitet worden, der aktuelle Nahverkehrsplan wurde am 26.02.2019 vom Senat
beschlossen. Beide Dokumente sowie die ergänzenden Anlagen zum Nahverkehrsplan
stehen unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/de/download
s.shtml zum Download zur Verfügung.
Frage 2:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger bei einem Ausbau
des ÖPNV-Angebots?
2
Frage 3:
Wenn ja: Was unternimmt der Senat, um den ÖPNV entsprechend der existierenden Nachfrage
auszubauen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Bei einem Ausbau des ÖPNV-Angebots ist nach allen verkehrswissenschaftlichen
Erkenntnissen in der Regel immer von einer steigenden Nachfrage auszugehen, teils
durch Verlagerungen von anderen Verkehrsträgern (Pkw, Fahrrad, Fuß), teils durch
Verlagerungen von anderen ÖPNV-Angeboten und teils durch neu ausgelöste Nachfrage
(induzierter Verkehr). In welchem Umfang Nachfragesteigerungen eintreten und welchen
Anteil die genannten Verlagerungen sowie der induzierte Verkehr haben, hängt von der
konkreten Ausbaumaßnahme ab und kann nicht pauschal angegeben werden.
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer sucht sich in der Regel das jeweils für sie/ihn passende
Verkehrsangebot in der Stadt. Die Berlinerinnen und Berliner bewegen sich multimodal.
Ein weiterer Ausbau des ÖPNV wird insoweit eine weitere Verschiebung des Modal Splits
zugunsten des ÖPNV bzw. des Umweltverbunds im Allgemeinen in der Gesamtstadt
bewirken.
In Berlin ist der gesamte ÖPNV infrastrukturell gesehen bereits gut aufgestellt. In
einzelnen Teilbereichen der Stadt kann es trotzdem zu Überlastungserscheinungen
führen, für die weitere Angebote oder auch neue Infrastrukturen (z.B. Ersatz von Bussen
durch Straßenbahnen) geschaffen werden müssen. Der Senat überprüft daher – wie auch
im Mobilitätsgesetz des Landes Berlin festgesetzt – in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen und stadträumlichen Entwicklungen und legt neue
Priorisierungen zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen fest. Dies spiegelt sich
beispielsweise in regelmäßig zu überarbeitenden Planwerken wie dem
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr oder dem Nahverkehrsplan Berlin wider.
Letzterer wurde zuletzt im Februar 2019 beschlossen.
Der aktuelle Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin für die Jahre 2019-2023 sieht
vielfältige Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Angebots vor. Der Senat strebt die
Umsetzung der im NVP beschlossenen Maßnahmen an.
Frage 4:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein #gleichwertiges #ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Frage 5:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig?
Frage 6:
Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 4 bis zu 6:
Die Fragen 4 bis 6 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Im aktuellen #Nahverkehrsplan wurde in Kapitel I.1.5.5. die #Gleichwertigkeit der Angebote
im ÖPNV genauer untersucht. Vergleichsmaßstäbe dieser Untersuchung waren die
3
#Erschließungswirkung sowie die #Angebotsdichte und die #Reisezeiten zu wichtigen Zielen.
Im Ergebnis zeigte sich, dass der Anspruch eines gleichwertigen Angebots in vielen Teilen
Berlins bereits erfüllt ist. Defizite bestehen u.a. noch bei Erschließungslücken in einzelnen
Wohngebieten in und außerhalb des S-Bahn-Rings. Bei der Angebotsdichte, gemessen
am NVP-Attraktivitätsstandard eines ganztägigen 10-Minuten-Takts bestehen vor allem in
Teilbereichen der Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf noch
Lücken.
Frage 7:
Was wird unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten?
Antwort zu 7:
Eine gleichwertige Ausgestaltung erfolgt bei entsprechendem Potenzial etwa durch die
Ausweitung des sogenannten 10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an Werktagen
mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese wie auch
andere Maßnahmen werden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei den
Verkehrsunternehmen in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt.
Zur Behebung weitergehender Defizite benennt der NVP darüber hinaus unter anderem
die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre als Teil des ÖPNV-Angebots. Diese Gebiete
sind im NVP identifiziert, Teil des neuen Verkehrsvertrags wird der im NVP skizzierte Test
dieser Angebote sein.
Frage 8:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die #Mobilitätsangebote barrierefrei?
Frage 9:
Wenn nein: Warum nicht?
Frage 10:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität werden ergriffen?
Antwort zu 8 bis zu 10:
Die Fragen 8 bis 10 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Derzeit sind noch nicht alle Verkehrsinfrastrukturen und Mobilitätsangebote barrierefrei.
Berlin befindet sich, wie viele andere Städte auch, in einem Umstellungsprozess von einer
historisch nicht barrierefrei geplanten Infrastruktur auf eine barrierefreie Infrastruktur.
Etliche Handlungsfelder der Barrierefreiheit sind jedoch bereits schon vollständig
erfolgreich umgesetzt worden, bspw. der Einsatz ausschließlich barrierefreier,
niederfluriger Busse und Straßenbahnen. Andere Maßnahmen wie die Ausstattung aller
Bahnhöfe mit barrierefreien Zugängen durch Aufzüge oder Rampen sowie der Einbau von
Blindenleitsystemen konnten noch nicht vollständig umgesetzt werden. Für die noch
fehlenden Bahnhöfe sind die entsprechenden Maßnahmen derzeit in der Planung und
Umsetzung. Der Senat strebt ein vollständig barrierefreies Verkehrsangebot entsprechend
4
der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes an. Für
bestimmte Bereichen benennt der NVP Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit,
die temporär – bspw. für einzelne, baulich komplexe und planerisch zeitaufwändig
umzubauende U-Bahnhöfe – oder dauerhaft – bspw. bei der barrierefreien Gestaltung von
vorübergehend eingerichteten Bushaltestellen auf Umleitungsstrecken – erforderlich sind.
Für diese Fälle ist entsprechend der Vorgabe des Mobilitätsgesetzes in § 26 Abs. 7 die
Etablierung alternativer Beförderungsmöglichkeiten als umzusetzende Maßnahme im NVP
benannt.
Frage 11:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 11:
Der Senat hat durch den Verzicht auf Tariferhöhungen in den letzten Jahren und die
Absenkung bestimmter Tarifprodukte (u.a. kostenfreies Schülerticket, vergünstigtes
Azubiticket, Preisreduzierung des Sozialtickets und Ausweitung der Nutzungsberechtigung
auf Wohngeldempfänger, geplante Verbesserung des Firmentickets) die Bezahlbarkeit des
ÖPNV für sehr viele Fahrgastgruppen verbessert. Zudem hat das vor zehn Jahren
eingeführte VBB-Abo 65 plus durch einen deutlich preisreduzierten Fahrpreis bei
gleichzeitig erweitertem Geltungsbereich für das gesamte Verbundgebiet die
Bezahlbarkeit des ÖPNV für ältere Fahrgäste deutlich erleichtert.
Frage 12:
Die BVG hat unlängst angekündigt, eine neue Buslinie 300 einzuführen, welche Haltestellen in der
Innenstadt anfährt. Gibt es Bestrebungen seitens der BVG, neue Buslinien in den Außenbezirken Berlins
(außerhalb des S-Bahnrings) zu etablieren?
Antwort zu 12:
Ja, der Senat als Besteller der Verkehrsleistung wie auch die BVG als beauftragtes
Verkehrsunternehmen verfolgen das Ziel, entsprechend der Planungsvorgaben des NVP
auch zusätzliche Buslinien und verbesserte Busangebote (z.B. dichtere Taktzeiten) in den
Außenbezirken bei der BVG zu bestellen. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in
den vergangenen Jahren umgesetzt, bspw. im Bezirk Spandau mit der Einführung einer
neuen Expressbuslinie X36 sowie neuen Linienästen der Expressbuslinien X34 und X49.
Aktuell verfolgt werden bspw. Planungen für eine Verlängerung der Linie 294 zur
Erschließung des Gewerbegebiets Marzahn.
Frage 14:
Der #Berlkönig ist ein #Ridesharing-Angebot der BVG und #ViaVan, welches momentan lediglich innerhalb des
östlichen S-Bahn-Ringes, sowie im Gesundbrunnen-, Michelangelokiez und im Komponistenviertel verfügbar
ist. Warum gibt es diesen Dienst derzeitig nur in der Berliner Innenstadt?
Frage 15:
Gibt es Bestrebungen, diesen Service auf alle Teile Berlins, insbesondere auf die Außenbezirke (außerhalb
des S-Bahnrings) auszuweiten?
5
Frage 16:
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 14 bis zu 16:
Der „BerlKönig“ ist kein Teil des vom Senat bestellten ÖPNV-Angebots. Er basiert auf
einer eigenwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungskooperation der BVG, die keine
öffentlichen Zuschüsse erhält und für maximal vier Jahre genehmigt ist. Der Pilotbetrieb ist
darauf gerichtet, „auf Basis der Experimentierklausel das Bündelungspotenzial durch On-
Demand Rideselling mit Anlehnung an den Linienverkehr zu testen.“ Im Rahmen des
Projektes solle getestet werden, ob Kundinnen und Kunden das Pooling akzeptieren und
damit die gewünschte Fahrgastbündelung erzielt werden kann (eine Fahrt im BerlKönig
bündelt mehrere Einzelfahrten im Individualverkehr). Es besteht ein Interesse zu erproben,
ob es zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung beiträgt, einen flexibleren, Appbasierten
öffentlichen „Sammelverkehr“ anzubieten, der bisher Autofahrende ansprechen
soll, die allein mit dem geplanten Ausbau des Radverkehrs und des klassischen
Nahverkehrs nicht erreicht werden. Der Start dieses Experimentes findet daher in einem
Bediengebiet mit einer hohen Nachfragedichte und einer begrenzten Fläche statt. Derzeit
gibt es für derartige Verkehre keine dauerhafte Genehmigungsgrundlage im
Personenbeförderungsrecht, sondern nur auf vier Jahre begrenzt zulässige Pilotangebote
zur Erprobung neuer Verkehrsformen. Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche
Anfrage 18/17589 über „Neue Mobilität bis an den Stadtrand“ ausgeführt, dürfen solchen
Erprobungen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Daher sind
Fahrzeuganzahl und Bediengebiet begrenzt. Die laufenden Erprobungen (BerlKönig,
Clever Shuttle) sollen zunächst unter für das Pooling optimalen Rahmenbedingungen
valide Daten liefern, ob die neuen Verkehrsformen zu positiven Ergebnissen im Hinblick
auf das Ziel der Verkehrsvermeidung und somit zu nachgewiesenem Umweltnutzen
führen. Über eine Ausweitung des „BerlKönig“-Angebots wird auf Grundlage der im
Nahverkehrsplan genannten Kriterien für innovative Verkehrsangebote zu entscheiden
sein, wenn die Ergebnisse der laufenden Erprobung vorliegen.
Erfahrungen der Anbieter und aus anderen Städten belegen, dass der Erfolg des Poolings
mit der Entfernung vom Zentrum, der geringeren Siedlungsdichte und der größeren
Diversität an Fahrzielen deutlich abnimmt. Kommerzielle Angebote lassen sich daher dort
in der Regel nicht wirtschaftlich betreiben. Im Nahverkehrsplan 2019-2023 ist jedoch als
Maßnahme zur Behebung kleinräumiger Angebotslücken im heutigen Nahverkehrsnetz die
Erprobung von Rufbusangeboten als Teil des bestellten ÖPNV-Angebots vorgesehen (vgl.
Antwort zu Frage 7). In der Laufzeit des NVP 2019-2023 soll dazu in drei typischen
Einsatzbereichen, in denen das heutige ÖPNV-Angebot nicht alle Anforderungen
abdecken kann, mit der Erprobung entsprechender Verkehre begonnen werden, vgl. NVP
2019-2023 Kapitel VI.2.4.2. Vorgesehen sind zunächst Bereiche in Neukölln, Lichtenberg
und Mahlsdorf, in denen die Erschließungsstandards des NVP aufgrund der
straßenräumlichen Situation, die den Einsatz herkömmlicher Busse verhindert,
unterschritten werden. Diese Rufbusverkehre sollen vollständig in den ÖPNV integriert
sein, u.a. durch Anwendung des Tarifs des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und die
Gewährleistung vollständiger Barrierefreiheit.
6
Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 24.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Maßnahmenpaket 2 des Berliner Luftreinhalteplans (ÖPNV), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket 2, Unterpunkt 2.4 (#ÖPNV: #Fahrgastinformation
und Service) sind für die #Haltestellen und #Bahnhöfe im Bezirk Reinickendorf zur Umsetzung bis Ende 2019
geplant?
Antwort zu 1:
Die folgende Antwort basiert auf Angaben der BVG.
Der im Rahmen der Maßnahme „Fahrgastinformation und Service“ (M 2.5) vorgesehene
Ausbau dynamischer Fahrgastinformationssysteme basiert auf dem vom Bundes-
Verkehrsministerium geförderten Projekt „DIFA“ (Digitale Fahrgastinformationsanzeiger)
und umfasst folgende Maßnahmen:
 Aufstellung von Info-Stelen mit großformatigen TFT-Monitoren („#KAMA“) an
Knotenpunkten, in der Regel U-Bahnhöfe. Auf den Stelen werden die
Anschlussverbindungen in Echtzeit angezeigt.
 Installation von TFT-Monitoren für einige hundert Wartehallen („#EDIAS“) und für
Leuchtsäulen („#EDIAL“) für die Anzeige der nächsten Abfahrten. Über alle Monitore
können auch #Baustellenhinweise und #Störungsinformationen ausgegeben werden.
Die Gesamtzahl der ausstattbaren Haltestellen und U-Bahnhöfe in Berlin und damit auch
in Reinickendorf hängt vom Ergebnis der aktuellen laufenden Ausschreibung ab.
Die Auswahl der Standorte basiert auf einem Mix an Kriterien, wobei die technische
Realisierbarkeit innerhalb des engen Förderzeitrahmens stets eine wichtige Bedingung ist.
Diese ist nicht nur von statischen und baulichen Gegebenheiten abhängig, sondern
gerade auch in Hinblick auf die Info-Stelen in U-Bahnhöfen von Sicherheits-Anforderungen
und Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.
Die Prüfung der Standorte ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aktueller, jedoch nicht
verbindlicher Planungsstand ist, dass im Bezirk Reinickendorf rund 50 Wartehallen digitale
2
EDIAS-Anzeiger erhalten, sieben Leuchtsäulen um EDIAL-Monitore erweitert werden und
in drei U-Bahnhöfen insgesamt neun Info-Stelen verbaut werden (#Alt-Tegel drei, #Kurt-
Schumacher-Platz zwei, #Wittenau vier).
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf den Verkehr zwischen dem Bezirk Reinickendorf und dem
Umland aus dem Maßnahmenpaket 2, Unterpunkt 2.4 (ÖPNV: Ausbau des #Stadt-Umland-Verkehrs) des
Berliner #Luftreinhalteplans 2018-2023 sind bis Ende 2020 geplant?
Antwort zu 2:
Im Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zwischen dem Bezirk
Reinickendorf und dem benachbarten Bereich des Landkreises Oberhavel sind bereits in
den vergangenen Jahren Verbesserungen im Sinne des Maßnahmenpakets 2.4 des
Luftreinhalteplans umgesetzt worden. Insbesondere wurde in enger Abstimmung mit dem
Landkreis das Angebot im #Busverkehr zwischen Berlin-Hermsdorf und den benachbarten
Gemeinden Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2017 neu strukturiert und verbessert. Die neu strukturierte Buslinie #806
gewährleistet seitdem Montag bis Freitag zwischen dem S-Bahnhof #Berlin-Hermsdorf und
#Mühlenbeck (mit Anbindung an den S-Bahnhof #Mühlenbeck-Mönchsmühle) einen
ganztägigen 20-Minuten-Takt von etwa 5:30 Uhr bis gegen 20:00 Uhr. An Wochenenden
und abends besteht ein durchgehender Stundentakt. Seit 2018 besteht zudem in der
Hauptverkehrszeit ein ergänzendes Angebot zwischen Glienicke/Nordbahn und Berlin-
Frohnau im 20-Minuten-Takt, so dass morgens und nachmittags alle 10 Minuten
Fahrtmöglichkeiten zwischen Berlin und Glienicke/Nordbahn bestehen. Der Ausbau der
Schienenstrecken zwischen dem Bezirk und dem Landkreis Oberhavel, die das Rückgrat
des ÖPNV-Angebots im Stadt-Umland-Verkehr darstellen, wird im Rahmen des Projekts
#i2030 forciert. Teile dieses Projekts sind neben dem Ausbau der beiden S-Bahn-Strecken
in Richtung Hennigsdorf und Oranienburg vor allem die direkte Führung des #Prignitz-
Express nach Berlin Gesundbrunnen über Berlin-Tegel sowie die Reaktivierung der
sogenannten #Stammstrecke der #Heidekrautbahn zum Bahnhof Berlin-Wilhelmsruh. Bis
Ende 2020 sind jedoch aufgrund der im Vorlauf erforderlichen planerischen und baulichen
Maßnahmen und der noch bestehenden infrastrukturellen Zwänge noch keine
signifikanten Änderungen des Angebots möglich.
Berlin, den 11.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz