Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, #Klimaschutz und Umwelt bietet einen neuen Service an: täglich wird die Höhe der #Schadstoffbelastung der Luft für Berliner Hauptverkehrsstraßen und „Kieze“ für die nächsten vier Tage #vorhergesagt. Dargestellt werden die Vorhersagen für #Stickstoffdioxid (NO2), und für die #Partikel PM10 und PM2,5, die besonders gesundheitsschädigend sind.
Welche Daten liegen dem Senat hinsichtlich der #Lärmbelastung für die #Anwohnenden des Lichtenberger, Friedrichshainer, Marzahner und Hellersdorfer Abschnitts der #Bundestraße 1 (#B1) vor?
Antwort zu 1:
Für den Ballungsraum Berlin liegen strategische Lärmkarten vor, die 2022 umfassend aktualisiert wurden und im Umweltatlas abrufbar sind. Von Berliner Seite werden die folgenden Hauptlärmquellen erfasst und liegen getrennt voneinander vor:
Frage 1: Wie viele Stationen zur Messung der #Luftschadstoffbelastung gem. EU-#Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG bzw. 2015/1480/EG betreibt das Land Berlin derzeit? Antwort zu 1: Die europäische Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG und die 2015 vorgenommene Anpassung (2015/1480/EG) wurden in deutsches Recht überführt. Maßgeblich sind damit das #Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine 39. Verordnung (39. BImSchV). Das Land Berlin betreibt derzeit 16 #Probenahmestellen für ortsfeste Messungen im Sinne der 39. BImSchV. Für weitergehende Informationen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941 sowie den Internetauftritt des Berliner #Luftgütemessnetzes verwiesen (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/berliner_luft.shtml). Frage 2: Wo ist jeweils der Standort dieser Messstationen? Antwort zu 2: Die Standortliste der automatischen Messstationen wird in jedem Monatsbericht des Berliner Luftgütemessnetzes veröffentlicht. In dieser Liste sind auch die an den einzelnen Standorten durchgeführten Messungen aufgeführt. Eine noch ausführlichere Liste findet sich in den Jahresberichten des Berliner Luftgütemessnetzes, die jeweils im Sommer des Folgejahres erscheinen. 2 Diese Berichte stehen im Internet zum Download zur Verfügung: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luftqualitaet/de/messnetz/monat.shtml Alle Angaben finden sich auch unter: https://luftdaten.berlin.de/station/overview/active Im Übrigen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941 verwiesen. Frage 3: Welche Luftschadstoffe werden an welchem Standort gemessen und warum? Antwort zu 3: Bezüglich der ersten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Begründung für die an den konkreten Standorten durchgeführten Messungen ist die Pflicht zur Umsetzung der sehr detaillierten gesetzlichen Vorgaben. Besonders relevant für die Entscheidung, an welchem Standort welche Schadstoffe gemessen werden, ist zum einen, dass für jeden einzelnen Schadstoff eine Mindestzahl von stationären Messstellen festgelegt ist. Zum anderen ist die Vorgabe zu erfüllen, Daten zu erheben
über Bereiche innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, in denen die höchsten Werte
auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum
ausgesetzt sein wird, der im Vergleich zum Mittelungszeitraum der betreffenden
Immissionsgrenzwerte signifikant ist;
zu Werten in anderen Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen, die für die
Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind.
Dem entsprechend werden die Messstellen des Berliner Luftgütemessnetzes an drei
Typen von Standorten betrieben: Stadtrand, innerstädtischer Hintergrund, verkehrsnahe
Zonen.
Die Messstellen am Stadtrand dienen für Ozon der Ermittlung der höchsten Werte, denen
die Bevölkerung und Vegetation direkt oder indirekt ausgesetzt sind. Weiterhin werden
hier die von außerhalb eingetragenen Anteile der Luftschadstoffe ermittelt und damit
Erkenntnisse für die Beurteilung von Minderungsmaßnahmen an Quellen im Stadtgebiet
gewonnen.
In Wohngebieten der Innenstadt wird die für die Bevölkerung im Allgemeinen
repräsentative städtische Hintergrundbelastung gemessen.
Für die in nennenswertem Ausmaß aus dem Straßenverkehr stammenden Luftschadstoffe
dienen die Messungen in verkehrsnahen Zonen (Straßenschluchten und Ausfallstraßen
mit hohem Verkehrsaufkommen) zur Bestimmung der höchsten Werte, denen die
Bevölkerung direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt ist, der im Vergleich zu
dem jeweils zur Beurteilung herangezogenen Grenzwert relevant ist.
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Frage 4:
Weichen einzelne Stationen von den Vorgaben der Anlage 3C der Neununddreißigsten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen – 39. BimSchV) ab?
a) Wenn ja, welche Stationen?
b) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort zu 4:
Hierzu wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/13941 verwiesen.
Frage 5:
Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas
hinzuzufügen?
(Anmerkung: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier u.a. S18/14991
führt der Senat aus, dass eine verlässliche Aussage zu dem Pilotprojekt erst nach einem Jahr erfolgen
kann.)
Antwort zu 5:
Nein, es gibt der Schriftlichen Anfrage aus Sicht des Senats nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 22.01.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nach 2012 konnten auch im Jahr 2013 an allen Berliner Stationen des #Luftgütemessnetzes die Grenzwerte für #Feinstaub (PM10) eingehalten werden. Der Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ wurde an der höchst belasteten Station Silbersteinstraße im vergangenen Jahr an 28 Tagen überschritten – erlaubt sind 35 Überschreitungen. Damit lag der Wert an der Silbersteinstraße 2013 noch niedriger als 2012 mit 31 Überschreitungen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen der Berliner #Luftreinhaltepolitik und die auch an Umweltzielen orientierten Verkehrsplanung des Senats haben einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Grenzwerte geliefert. Besonders durch die Umweltzone konnte der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge gesenkt werden. Außerdem fuhren in den letzten Jahren im Durchschnitt weniger Fahrzeuge auf Berliner Straßen. Beides führte dazu, dass die lokale Zusatzbelastung für Feinstaub im Mittel über alle Straßenstationen 2012 und 2013 die niedrigsten Werte seit Beginn der PM10-Messungen erreichte. Betrug in den Jahren 2005 bis 2007, also vor Einführung der Umweltzone, die Zusatzbelastung an Hauptverkehrsstraßen im Vergleich zu weniger verkehrsbeeinflussten Innenstadtgebieten noch zwischen 6 und 10 µg/m³, so ist sie jetzt auf etwa 3 µg/m³ gesunken. Auch bei der Anzahl der Überschreitungstage ist der Unterschied zwischen den Straßenmessstationen und den städtischen Wohngebieten oder dem Stadtrand deutlich kleiner geworden. Die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10) lagen an den Straßenmessstationen im Mittel bei 27 µg/m³ und in Berliner Wohngebieten bei durchschnittlich 24 µg/m³. Am Stadtrand werden etwa 19 µg/m³ erreicht. Damit wird der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³ überall eingehalten. Dabei sah es in der ersten Jahreshälfte noch kritisch aus, wurden doch aufgrund des kalten und langen Winterwetters bereits bis zu 26 Überschreitungen bis Ende April 2013 gezählt. Weiträumiger Transport von Feinstaub aus östlich gelegenen Regionen war dabei an 11 Überschreitungstagen ursächlich für hohe Feinstaub-Konzentrationen. Doch auch Berliner Feinstaubquellen trugen an kalten Tagen zu Überschreitungen bei. Eine zunehmende Bedeutung hat dabei die Verbrennung von Holz, z.B. in Kaminöfen. Daher ist es wichtig, dass die ab 2015 geltenden, strengeren Abgasanforderungen für kleine Feuerungsanlagen konsequent eingehalten werden – damit Klimaschutz durch regenerative Energie nicht zu Lasten der Gesundheit geht. Dass die Anzahl der Überschreitungstage bis zum Ende des Jahres 2013 nicht über dem erlaubten Grenzwert von 35 Tagen pro Kalenderjahr stieg, hing aber auch mit dem Wetter im Herbst und Dezember 2013 zusammen. Milde Temperaturen, viel Regen, gute Bedingungen für die Verdünnung von Luftschadstoffen und häufiger Westwind mit geringer Vorbelastung sorgten für niedrige Feinstaubwerte in Berlin. Niedrigste Luftbelastung durch Stickstoffdioxid seit Beginn der Messungen im Jahr 1987 – an Hauptstraßen aber immer noch zu hohe Werte Kritisch bleibt die Belastung durch Stickstoffdioxid an Hauptverkehrsstraßen. Hier lag die mittlere Konzentration an allen verkehrsnahen Messstationen weiterhin über dem Grenzwert von 40 µg/m³. Mit 63 µg/m³ wurde der höchste Wert am Hardenbergplatz gemessen, wo besonders viele Busse fahren. Um hier die Belastung zu senken, werden derzeit viele Doppeldeckerbusse mit zusätzlichen Abgasreinigungssystemen ausgestattet. Bemerkenswert ist dagegen die Entwicklung an der Frankfurter Allee. Trotz einer im Vergleich zum Vorjahr etwa 20-prozentigen Zunahme des Lkw-Verkehrs sowie einer leichten Zunahme bei den Pkw sank hier der Jahresmittelwert von 43 auf knapp 41 µg/m³. Dies ist der niedrigste Wert, der je an dieser Station gemessen wurde. Eine wichtige Ursache für die weiterhin hohe straßennahe Belastung durch Stickstoffdioxid liegt in den unzureichenden Stickoxidminderungen der modernen Diesel-Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 5, die gerade im Stadtverkehr kaum besser sind als ältere Euro-4-Fahrzeuge. Denn die Techniken zur Reinigung des Abgases funktionieren oft erst bei höheren Abgastemperaturen. Diese werden zwar auf dem Prüfstand, nicht aber im Stadtverkehr erreicht. Erst mit der strengeren Abgasnorm Euro 6 werden ausreichende Minderungen erwartet. Diese Norm gilt seit Anfang dieses Jahres für Lkw und ab September 2015 auch für Pkw. Wer auf das Auto angewiesen ist, aber etwas für saubere Luft tun und dabei auch noch Kfz-Steuern sparen möchte, sollte daher schon heute beim Neukauf von Diesel-Pkw nach der Abgasnorm Euro 6 fragen. Eine saubere Alternative sind auch Erdgas- und Elektrofahrzeuge. In den städtischen Wohngebieten lag 2013 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im Durchschnitt bei etwa 25 µg/m³ und am Stadtrand bei nur 13 µg/m³. Damit wurden jeweils die niedrigsten mittleren Belastungen für diese Gebiete seit Beginn der Messungen des Luftgütemessnetzes erreicht.