Barrierefreiheit der U5-Bahnhöfe, aus Senat

07.03.2024

Frage 1:
Wie viele der U-Bahnhöfe auf der Linie #U5 verfügen über einen #barrierefreien Zugang und Blindenleitsysteme nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans?
Frage 2:
Sofern gegeben: welche jeweils nicht und warum nicht?
Frage 4:
Welche Bahnhöfe der U5 ohne alternativen #Aufzug entsprechen wegen zu steiler #Rampen nicht der DIN-Norm 18040-1?

Antwort zu 1, 2 und 4:
Die Fragen 1, 2 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die U5-Linie verfügt über insgesamt 26 Bahnhöfe, von denen bereits 18 mit Aufzügen ausgestattet sind. Des Weiteren sind alle 26 Bahnhöfe mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet.
An den restlichen 8 Bahnhöfen (Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße sowie Hönow) ist dank vorhandener Rampen bereits heute eine #Barrierefreiheit gegeben. Allerdings erfüllen die Rampen in den folgenden U-Bahnhöfen Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser
Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße nicht vollständig die Vorgaben bezüglich ihrer #Neigung von 6 %. Die Neigung dieser Rampen von 10 % ist baulich bedingt und entsprach seinerzeit den Vorgaben der Barrierefreiheit.“

Frage 3:
Wie sieht jeweils der Zeitplan für die Errichtung eines barrierefreien Zugangs und eines Blindenleitsystems aus?

Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Planung zur #Nachrüstung der Bahnhöfe mit Aufzügen ist für die zweite Hälfte der 2020er Jahre vorgesehen. Konkrete Zeitpläne für einzelne Bahnhöfe liegen derzeit jedoch noch nicht vor. Alle Bahnhöfe auf der Linie U5 verfügen über Blindenleitsysteme.“

Frage 5:
Wie sieht der Zeitplan jeweils aus, diese Bahnhöfe mit Aufzügen auszustatten

Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Derzeit befinden sich die Planungen für die U-Bahnhöfe Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser Platz und Louis-Lewin-Straße in der HOAI-Leistungsphase 1, der Vorplanung. In dieser Phase wurden Standortuntersuchungen durchgeführt, um die technische #Machbarkeit, den #Denkmalschutz und die #Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Im zweiten Quartal ist eine gemeinsame Begehung mit dem #Landesdenkmalamt, der Unteren Denkmalbehörde des Bezirks und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung Verkehr geplant, um die Standorte endgültig abzustimmen und die weiterführenden Planungen zu
erstellen. Der genaue Zeitplan wird entsprechend der Ergebnisse der Standortwahl erstellt. Ebenso ist für den barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs #Hellersdorf keine Aussage möglich, da der Senat die #Überbauung des Bahnhofs plant.“

Frage 6:
Wie werden diese Umbauten finanziert?

Antwort zu 6:
Die Maßnahmen des barrierefreien Ausbaus werden durch Fördermittel des Landes Berlin
finanziert.

Frage 7:
Wie wird dabei dem Denkmalschutz Genüge getan?

Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Vor der Unterschutzstellung der Bahnhöfe Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser Platz, Hellersdorf, Louis-Lewin-Straße und Hönow wurden Abstimmungen mit dem Landesdenkmalamt bezüglich des Einbaus der Aufzüge getroffen. Wie bereits in Frage 5 erwähnt, wurden die Standorte nun auch speziell im Hinblick auf den Denkmalschutz überprüft.
Durch regelmäßige Treffen zwischen der BVG und dem Landesdenkmalamt ist sichergestellt, dass sowohl den Anforderungen der Barrierefreiheit als auch dem Denkmalschutz Rechnung getragen wird. Bei einem gemeinsamen Termin vor Ort werden alle Standorte abschließend abgestimmt. Da die BVG in den letzten Jahren eine Vielzahl denkmalgeschützter Bahnhöfe durch den Einbau
von Aufzügen barrierefrei ausgebaut hat, konnten gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt Standards entwickelt werden, die den Anforderungen des Denkmalschutzes genügen.“

Frage 8:
Welche weiteren, nicht im Nahverkehrsplan vorgeschriebenen, Verbesserungen der Barrierefreiheit in den Berliner U-Bahnhöfen sind kurz- oder langfristig geplant?

Antwort zu 8:
Nach Abschluss der Erstausstattung von allen U-Bahnhöfen mit Aufzügen sollen auch die heute mit Rampen erreichbaren Bahnhöfe der U5 Aufzüge erhalten, nach Möglichkeit auch besonders hoch ausgelastete Bahnhöfe einen zweiten.

Frage 9:
Sind bei Bahnhöfen der U5 in den nächsten 10 Jahren umfangreichere (länger als 6 Monate andauernde) #Sanierungsarbeit notwendig? Wenn ja, welche? Sind Schienenersatzverkehre jeweils notwendig bzw. möglich?

Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für folgende Bahnhöfe auf der Linie U5 sind langfristig umfassende #Grundinstandsetzungen geplant: Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße sowie Hönow. Nach jetzigem Stand wird keine #Sperrung mit
einem damit verbundenen #Schienenersatzverkehr notwendig sein.“

Frage 10:
Ist den Antworten von Seiten des Senats etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 10:
Nein.

Berlin, den 06. März 2024
In Vertretung
Dr. Claudia Elif Stutz
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de