Flughäfen: Flughafen Tegel: Denkmalschutz für die Siebziger-Jahre-Moderne, aus Senat

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Frage 1: Wann ist der #Flughafen #Tegel mit welchen Teilen und welcher Begründung unter #Denkmalschutz
gestellt worden?
Antwort zu 1:
Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ wurde am 29.03.2019 als Gesamtanlage unter
Denkmalschutz gestellt. Zum Denkmal gehört die in der Denkmalkarte markierte
Flughafenanlage mit Funktionsgebäuden, Straßen- und Brückenbauwerken. Darunter
befinden sich der Terminal mit Flugsteigring, Zentralgebäude und Tower sowie die
prägenden Elemente der Verkehrsinfrastruktur und bedeutende Nebengebäude wie die
Energiezentrale, Feuerwehr und Hangars. Am Erhalt des Flughafens besteht ein Interesse
der Allgemeinheit aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen
Bedeutung.
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Auflistung Bestandteile der Gesamtanlage:
Bauteil A – Terminal, Flugsteigring, gmp 1969-74
Bauteil A2 – Service Center, gmp 1970-74
Bauteil B – Terminal, Zentralgebäude, gmp 1970-75
Bauteil K – Tower (Kontrollturm), gmp 1970-74 / 1988
Bauteil F – Parkhaus (Innere Umfahrung), gmp 1970-74
Flughafenvorfahrt mit Hochstraße, gmp 1972-73
Bauteil E1 – Energiezentrale, gmp 1971-74
Bauteil E2 – Betriebstechnik, gmp 1972-75, 1981
Bauteil E3 – Betriebstechnik, gmp 1976
Bauteil H – Frachthalle, gmp 1972-75
Bauteil I – Borddienstgebäude, gmp 1977-78
Bauteil L – Feuerwehr, gmp 1970-74
Bauteil M – Tankdienststation, gmp 1973-75
Bauteil N1 – Hangar 1, gmp 1973-75
Bauteil N1A – Annex N1, gmp 1973-75
Bauteil N2 – Hangar 2, Planung Französische Militärregierung 1963 / 1968-1969
Bauteil N2, Annex N2, gmp 1975
Bauteil R – Lärmschutzkabine, gmp 1974-75
Bauteil T – Streugutlager, gmp 1974
Bauteil U – Tankstelle, gmp 1974
Bauteil P1- Parkpalette, 1977
Bauteil P2 – Parkhaus, gmp 1969 / 1990-91
Bauteil P3 – Parkplatz, gmp 1970 / 1975-76
Brückenbauwerk, gmp 1972-75
Schilderbrücken, gmp 1974-76
Vorfeld, gmp 1969-70
Bauteile: Containerboxen, Bushaltestelle, gmp 1974 / 78
Kunst am Bau -Kunstwerke, Orientierungssystem
Frage 2: Werden die Verfasser der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel in den Prozess zum Umbau des
Flughafens eingebunden; wenn ja, wie; wenn nein, aus welchen Gründen nicht und inwiefern ist das mit dem
Urheberrecht vereinbar?
Antwort zu 2:
Die historischen Flughafenbauten des Flughafens „#Otto Lilienthal“ wurden im Zeitraum
zwischen 1969 und 1991 nach Entwürfen des Architekturbüros #Meinhard von Gerkan,
Volkwin #Marg und Klaus #Nickels, ab 1972 von Gerkan, Marg und Partner (#gmp) errichtet.
Die zentralen Bauten entstanden zwischen 1969 und 1975. Der denkmalwertige
Gebäudebestand der Flughafenanlage Tegel-Süd umfasst die für den öffentlichen
Personenflugverkehr errichteten zentralen Gebäude für die Fluggastabfertigung,
Verwaltung und Flugleitung sowie die für die Funktion des Flughafens unerlässlichen
Betriebsanlagen.
Die Verfasser der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel-Süd sind bereits seit Beginn
der Überlegungen in den Planungsprozess zur Nachnutzung des Flughafens
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eingebunden. Ab 2009 wurde das Büro gmp an dem „Werkstattverfahren zum Masterplan
für die Nachnutzung des Flughafens Tegel“ maßgeblich beteiligt. Das Büro zeichnete sich
mitverantwortlich für die Grundlagen zum Masterplan, der im April 2013 durch den Berliner
Senat beschlossen wurde. Seitdem ist das Büro gmp in vielfältiger Form bis heute in die
weiteren Planungen zur Nachnutzung des Flughafengeländes eingebunden. So zeichnet
sich das Büro gmp beispielsweise auch verantwortlich für die begonnene Generalplanung
zum Umbau des Terminal B zu einem Gründungs- und Innovationszentrum.
Frage 3: Welche späteren Einbauten stellen Entstellungen des Denkmals dar, die beseitigt werden sollten?
Antwort zu 3:
Der #Denkmalbereich #Tegel-Süd umfasst alleine mehr als 20 denkmalgeschützte
Einzelgebäude. Ihre Nachnutzung und bauliche Veränderung steht spätestens seit der
Unterschutzstellung unter dem Vorbehalt der #denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
nach § 11 DSchG Bln. An dieser Stelle wird daher darauf verzichtet, die einzelnen
Bauelemente jedes Baudenkmals einzeln aufzulisten und den Stand der
denkmalfachlichen Beratung abzubilden.
Frage 4: Werden diese Hinzufügungen in Zukunft beseitigt, um das Denkmal wieder in seiner ursprünglichen
Konzeption erlebbar zu machen?
Antwort zu 4:
Beseitigungen, egal ob es sich um Hinzufügungen oder Originalsubstanz handelt,
bedürfen einer Genehmigung. Es ist daher unablässig, individuell anhand jedes einzelnen
Gebäudes mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen, inwieweit spätere Einbauten in
Zukunft rückgebaut oder erhalten bleiben sollen. Sämtliche Planungen und Beurteilungen
in diesem Feld erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem jeweiligen
Maßnahmenträger, den Fachplanern und dem #Landesdenkmalamt. Darüber hinaus wurde
bereits in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt ein Kontaktarchitekt beauftragt, der in
die weiteren Umbauplanungen bereits heute eingebunden ist und auch in Zukunft sein
wird. Kern sämtlicher Gebäudeplanungen bildet die Maßgabe, die originale Bausubstanz
in ihrer ursprünglichen Konzeption so weit wie möglich zu erhalten.
Frage 5: Welche Teile des Flughafens werden nach Aufgabe des #Flugbetriebs nicht mehr erhalten; welche
davon sind vom Denkmalschutz umfasst; mit welcher Begründung erfolgt dies?
Antwort zu 5:
Die ursprüngliche Gesamtanlage des Flughafens Berlin „Otto Lilienthal“ ist bis heute
ununterbrochen in Betrieb. Große Teile der originalen Struktur und Bausubstanz der
Siebziger Jahre sind bis heute erhalten. Ziel ist es, auch bei den Neuplanungen zur
Nachnutzung der einzelnen Gebäude die originale Bausubstanz der 70er Jahre
weitgehend zu erhalten. Hierbei ist bei jedem Einzelgebäude individuell und im Einzelfall
zu beurteilen und zu entscheiden, inwieweit punktuell Rückbauten durchgeführt werden
müssen, um die diversen Einzelgebäude für die geplante Nachnutzung zukunftsfähig zu
machen.
Frage 6: Welche Wettbewerbsart ist von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gewählt
worden, um für die künftige Umnutzung Entwürfe zu erhalten; wie setzt sich die Wettbewerbsjury zusammen?
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Antwort zu 6:
Bei den über 20 denkmalgeschützten Gebäuden im Bereich Tegel-Süd wird jeweils
individuell bei jedem Einzelgebäude festgelegt, welche Art des Verfahrens für die Vergabe
der Fachplanungsleistungen erfolgen soll. Eine wesentliche Rolle bei der Auswahl von
Architekten und Fachplanern für die Umplanung der Gebäude zur zukünftigen
Nachnutzung spielen u. a. abgefragte Kompetenzen der Büros im Umgang mit
erhaltenswerter Bausubstanz. So wurden beispielsweise bei zwei Gebäuden die
Architektur- und Fachplanungsleistungen über europaweite Teilnahmewettbewerbe mit
anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV vergeben. Die
Zuschlagentscheidungen sind auf Basis von Qualitäts- und Wertungskriterien erfolgt. Als
Qualitätskriterien für die Planungsbüros und das Schlüsselpersonal wurden dabei u. a.
Referenzen abgefragt, wie z.B. zu „besonderen Umbau- / Sanierungsleistungen für
Gebäude der 1950 bis 1970iger Jahre“ oder „Planen und Bauen unter
Denkmalschutzanforderungen“.
Frage 7: Welche Vorgaben wurden bei dem Wettbewerb hinsichtlich des Denkmalwertes des Flughafens
Tegel gemacht?
Antwort zu 7:
Für alle wesentlichen Gebäude in Tegel-Süd sind Denkmalpflegepläne erstellt worden.
Diese Denkmalpflegepläne definieren die besonders denkmalwerten Elemente jedes
einzelnen betrachteten Gebäudes. Die Denkmalpflegepläne wurden in Abstimmung mit
dem Landesdenkmalamt erstellt und werden jedem einzelnen Vergabefahren zugrunde
gelegt. Darüber hinaus bilden die Erläuterungen zur Eintragung in die Denkmalliste sowie
eine geforderte Zusammenarbeit mit dem Kontaktarchitekten des Landesdenkmalamtes
weitere Grundlagen der Vergabeverfahren und auch der weiteren Zusammenarbeit mit
den Fachplanungsbüros.
Frage 8: Inwieweit wird es für das im Wettbewerb vorgegebene künftige Raumnutzungsprogramm notwendig
sein, in das Denkmal eingreifen zu müssen und sich von der Ursprungsfassung des Flughafens Tegel zu
verabschieden; werden Entwurfsarbeiten besser bewertet, sofern sie in das Denkmal in geringerem Umfang
eingreifen?
Antwort zu 8:
Inwieweit bei jedem der über 20 Gebäude im Bereich Tegel Süd Eingriffe notwendig oder
nicht notwendig sind, ist bei jedem Einzelgebäude individuell unter Berücksichtigung der
geplanten Nachnutzung zu beurteilen. Dazu findet die Abstimmung im Rahmen der
Erstellung der Vorplanungs- und Bauplanungsunterlage mit den denkmalfachlichen
Behörden statt. Für das Gesamtprojekt Nachnutzung Flughafen Tegel war von Beginn an
übergeordnetes Planungsziel, dass die geschichtliche, künstlerische und städtebauliche
Bedeutung des Flughafenareals im Bereich Süd auch über die Schließung des Flughafens
hinaus sichtbar bleiben soll und wird.
Frage 9: Können Sitzmöbel, Leuchten, Wegeleittafeln und andere vergleichbare Einbauten der
Ursprungsfassung erhalten und falls erforderlich behutsam ergänzt werden?
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Antwort zu 9:
Das denkmalrechtliche Genehmigungserfordernis nach § 11 Abs. 1 DSchG Bln schließt
auch das Zubehör und die Ausstattung eines Denkmals ein. Bei jedem Einzelelement sind
dabei u. a. die wirtschaftliche Zumutbarkeit und die Eigentumsrechte Dritter zu
berücksichtigen.
Berlin, den 07.02.2020
In Vertretung
Lüscher
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Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen