Fahrradverkehr in Berlin

www.berlin.de

Frage 1:

Von wie vielen #Fahrradfahrern geht der Senat in Berlin aus und wie hat sich der Anteil am gesamten Straßenverkehr in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort zu 1:

Zum gesamten #Straßenverkehr gehören der #Fußverkehr, der #Radverkehr, der #Kraftfahrzeugverkehr inklusive des #Lkw-Verkehrs. Straßen werden auch von Pendlern/Gästen und Besucherinnen und Besuchern der Stadt benutzt. Insofern ist eine Aussage zum Anteil des Radverkehrs am gesamten Straßenverkehr nicht möglich.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2008 an dem alle fünf Jahre durchgeführten Forschungsprojekt „Mobilität in Städten-SrV“, welches das Verkehrsverhalten der Berliner Wohnbevölkerung abbildet. Zentrale Ergebnisse hierzu werden auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/zahlen fakten/mobilitaet 2013/index. shtml.
Ergebnisse des Befragungsdurchgangs aus dem Jahr 2018 werden ab Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen. Für einen Radverkehrsanteil zurückgelegter Wege steht deshalb aktuell lediglich ein Vergleich der Jahre 2008 und 2013 zur Verfügung. Dieser zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende Entwicklung:

Jahr 2008 2013
Einwohner ca. 3,363 Mio. ca. 3,517 Mio.
Anzahl Wege pro Einwohner pro Taq 3,4 Wege/Person 3,5 Wege/Person
Anzahl Wege pro Tag insgesamt ca. 11,434 Mio. ca. 12,310 Mio.
Anteil Radverkehr 11 Prozent 13 Prozent
mit dem Rad zurück- gelegte Wege pro Tag ca. 1,258 Mio. ca. 1,600 Mio.

Frage 2:

Wie viele Fahrradfahrer wurden seit 2006 in #Unfälle verwickelt , wie viele hierbei verletzt oder getötet? Bitte um Angaben nach Jahren und Bezirken.

Antwort zu 2:

Eine valide Darstellung der Verkehrsunfalldaten im Sinne der Fragestellung ist erst ab dem Jahr 2007 möglich. Diese ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2007 14 524 4.200 2.496 7.234
2008 11 539 4.757 2.816 8.123
2009 9 539 4.287 2.619 7.454
2010 6 470 3.803 2.222 6.501
2011 11 599 4.467 2.665 7.742
2012 15 635 4.527 2.528 7.705
2013 9 580 4.308 2.423 7.320
2014 10 586 4.757 2.722 8.075
2015 10 616 4.737 2.708 8.071
2016 17 583 4.668 2.607 7.875
2017 9 623 4.344 2.428 7.404
2018 11 741 4.871 2.760 8.383
Gesamt 132 7.035 53.726 30.995 91.887

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf 15 686 5.881 2.817 9.399
2007 1 46 466 242 755
2008 2 45 536 238 821
2009 0 52 482 259 793
2010 0 48 409 198 655
2011 0 48 496 242 786
2012 2 73 536 228 839
2013 0 52 439 199 690
2014 0 72 502 249 823
2015 3 66 493 257 819
2016 5 52 534 240 831
2017 0 57 455 215 727
2018 2 75 533 250 860
Friedrichshai n- Kreuzberg 11 755 7.139 4.845 12.750
2007 0 49 462 340 851
2008 0 51 531 406 988

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2009 1 47 549 381 978
2010 1 53 509 336 899
201 1 3 68 587 402 1.060
2012 1 66 610 403 1.080
201 3 1 81 581 41 3 1.076
2014 1 60 670 429 1.160
201 5 1 67 660 440 1.168
2016 0 62 664 446 1.1 72
201 7 2 67 612 399 1.080
2018 0 84 704 450 1.238
Lichtenberg 7 400 2.489 1.469 4.365
2007 0 30 1 58 120 308
2008 1 30 237 1 19 387
2009 0 31 202 145 378
2010 0 31 1 57 101 289
201 1 0 39 217 145 401
2012 1 31 198 102 332
201 3 0 26 193 109 328
2014 0 35 204 1 1 1 350
201 5 2 34 232 125 393
2016 1 35 216 1 19 371
201 7 0 35 210 141 386
2018 2 43 265 1 32 442
Marzahn-Hellersdorf 2 358 1.896 1.070 3.326
2007 0 35 182 93 310
2008 1 39 204 1 14 358
2009 0 23 1 76 98 297
2010 0 27 124 76 227
201 1 0 32 145 95 272
2012 1 33 142 87 263
201 3 0 23 165 80 268
2014 0 30 165 73 268
201 5 0 19 162 88 269
2016 0 20 140 82 242
201 7 0 34 125 80 239
2018 0 43 166 104 313
Mitte 19 1.265 10.534 6.349 18.167
2007 3 76 786 482 1.347
2008 2 104 831 514 1.451
2009 0 108 765 482 1.355
2010 3 92 756 441 1.292
201 1 2 1 1 1 863 593 1.569
2012 0 1 10 859 518 1.487

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 3 1 97 864 513 1.475
2014 3 98 958 61 5 1.674
201 5 0 1 13 979 586 1.678
2016 3 97 954 541 1.595
201 7 1 123 896 483 1.503
2018 1 1 36 1.023 581 1.741
Neukölln 7 355 3.222 2.222 5.806
2007 0 20 239 149 408
2008 0 24 270 192 486
2009 2 26 242 185 455
2010 0 23 223 149 395
201 1 0 27 255 181 463
2012 1 37 281 207 526
201 3 0 43 255 184 482
2014 0 33 300 213 546
201 5 1 32 293 208 534
2016 2 27 301 189 519
201 7 1 29 260 182 472
2018 0 34 303 183 520
Pankow 19 954 6.269 3.581 10.823
2007 4 79 493 325 901
2008 1 74 549 338 962
2009 3 82 514 343 942
2010 0 61 428 301 790
201 1 2 79 523 295 899
2012 2 92 468 279 841
201 3 1 84 517 242 844
2014 1 85 557 297 940
201 5 2 75 536 289 902
2016 1 87 552 298 938
201 7 1 78 548 278 905
2018 1 78 584 296 959
Reinickendort 5 263 2.396 1.251 3.915
2007 1 23 205 102 331
2008 0 17 234 143 394
2009 0 21 204 102 327
2010 0 18 184 103 305
201 1 0 18 192 87 297
2012 3 25 199 91 318
201 3 0 25 203 102 330
2014 0 23 210 92 325
201 5 0 16 200 1 14 330
2016 0 22 195 106 323

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 7 1 15 1 70 81 267
2018 0 40 200 128 368
Spandau 8 333 2.283 1.110 3.734
2007 2 23 214 102 341
2008 1 32 271 1 52 456
2009 1 26 197 1 10 334
2010 0 23 1 52 95 270
201 1 0 25 218 91 334
2012 1 28 196 85 310
201 3 1 25 169 92 287
2014 0 28 201 81 310
201 5 0 34 181 73 288
2016 0 30 181 86 297
201 7 1 23 146 77 247
2018 1 36 1 57 66 260
Steglitz-Zehlendorf 13 495 3.462 1.735 5.705
2007 1 44 301 165 51 1
2008 0 30 347 1 59 536
2009 0 46 281 1 35 462
2010 1 33 236 109 379
201 1 2 47 278 144 471
2012 1 49 316 1 55 521
201 3 1 38 281 1 32 452
2014 2 30 283 151 466
201 5 0 36 313 1 50 499
2016 3 43 271 148 465
201 7 1 44 266 1 30 441
2018 1 55 289 1 57 502
Tempelhof-Schöneberg 14 546 4.436 2.471 7.467
2007 1 44 359 182 586
2008 2 43 408 256 709
2009 2 40 374 186 602
2010 0 35 356 160 551
201 1 1 45 370 212 628
2012 1 43 376 199 619
201 3 3 37 335 200 575
2014 1 45 407 239 692
201 5 1 55 393 209 658
2016 0 53 371 216 640
201 7 0 46 348 186 580
2018 2 60 339 226 627
Treptow-Köpenick 12 625 3.719 2.074 6.430
2007 1 55 335 194 585

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2008 1 50 339 185 575
2009 0 37 301 193 531
2010 1 26 269 1 53 449
201 1 1 60 323 1 78 562
2012 1 48 346 1 74 569
201 3 1 49 306 1 57 513
2014 2 47 300 1 72 521
201 5 0 69 295 169 533
2016 2 55 289 1 36 482
201 7 1 72 308 1 76 557
2018 1 57 308 187 553
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 3:

Worauf führt der Senat zurück, welche Bewertungen und Schlussfolgerungen werden hierzu vorgenommen, dass der Anteil tödlich verunglückter Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer rückläufig ist, jener bei Fahrradfahrern jedoch nicht?

Antwort zu 3:

Aus den Daten zu den Unfalltoten der vergangenen sechs Jahre in der nachfolgenden Übersicht lassen sich die in der Fragestellung angenommenen Tendenzen nicht ableiten:

JahrNerkehrstote Zu Fuß Gehende Radfahrende mot. Zweiräder Pkw
2013 14 9 4 6
2014 21 10 13 7
2015 19 10 6 13
2016 21 17 10 7
2017 13 9 5 7
2018 19 1 1 9 3
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 11.Juli 2019

Bewertungen und Schlussfolgerungen im Sinne der Fragestellung werden deshalb durch den Senat aktuell auch nicht vorgenommen.

Frage 4:

Welche örtlichen #Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von Fahrradfahrern gibt es in Berlin und mit welchen Maßnahmen soll hier konkret Abhilfe geschaffen werden?

Antwort zu 4:

Die Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Radfahrenden für das Jahr 2018 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Unfallhäufungsstellen Verkehrsunfälle
Adm iralstr./Kottbusser Str./Reichenberger Str./Skalitzer Str./Adalberstr. 21
Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee 18
Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Str./Am Oberbaum 18
Otto-Braun-Straße/Mollstraße 15
Gneisenaustraße/Mehringdam m/Yorckstraße 15
Straße der Pariser Kommune/Karl-Marx-Allee 14
Wilhelmstraße/Unter den Linden 14
Oranienstraße/Moritzplatz 13
Fennstraße/Tegeler Straße 13
Frankfurter Tor/Frankfurter Tor 13
Brunnenstraße/lnvalidenstraße Neteranenstraße 13
Danziger Straße/Eberswalder Straße
/Kastanienallee/Pappelallee/Schönhauser Allee 12
Manteuffelstraße/Oranienstraße/Skalitzer Str./Wiener Str. 11
Mehringdamm/Tempelhofer Ufer/Mehringbrücke 11
Memhardstraße/Münzstraße/Rosa-Luxem burg-Straße 11
Grünberger Straße/Warschauer Straße 11
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße 10
Frankfurter Allee/JungstraßeN oigtstraße 10
Gudvanger Straße/Talstraße/Wisbyer Straße 10
Flughafenstraße/Fuldastraße/Karl-Marx-Straße 10
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Radfahrende sind an den meisten der über 1.500 Unfallhäufungsstellen im Land Berlin auch betroffen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission wird immer die Gesamtunfallsituation betrachtet, wobei getrennte Analysen der Polizei zum Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr zu Grunde liegen. Schwere Unfälle mit
Radfahrenden treten im ganzen Stadtgebiet auf, verstärkt jedoch in der Innenstadt, da dort der Radverkehrsanteil deutlich größer ist. Die Entscheidung über konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen mit Rad Fahrenden beitragen, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der konkreten Örtlichkeit. Maßnahmen können sein: Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Rotunterlegungen von Radverkehrsführungen, Schaffung von Radverkehrsanlagen, separate Signalisierungen für den Radverkehr und neue Lichtzeichenanlagen (Aufzählung nicht abschließend).

Darüber hinaus werden durch die Berliner Polizei auf Grundlage aktueller örtlicher und stadtweiter Verkehrsunfallanalysen vielfältige Schwerpunktmaßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention an Unfallschwerpunkten durchgeführt.

Nach Maßgabe der Regelung des § 36 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen

eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden erreicht werden. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.

Frage 5:

Polizeilichen Verkehrsunfallmeldungen ist häufig zu entnehmen, ob z.B. ein LKW-Fahrer beim #Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat oder ein Fahrradfahrer bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Unfallverursachern? Wie häufig liegt die Schuld jeweils bei einem Kraftfahrzeughalter oder dem Fahrradfahrer? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Antwort zu 5:

Die Verursacherzahlen für sämtliche Radfahrunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Verursacherzahlen beziehen sich auf sämtliche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrende beteiligt gewesen sind. Das sind Unfälle zwischen Radfahrenden und (allen) sonstigen möglichen Verkehrsbeteiligungsarten (z. B. Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Straßenbahnen, sonstige Fahrzeuge) – nicht aber ausschließlich zwischen Kfz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkehrsunfall
auch mehrere Beteiligte eine Ursache setzen können. Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass das Fehlverhalten beim Abbiegen und die Missachtung von Lichtzeichen nur exemplarisch für typische Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung genannt sind.

Unfallverursacher Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Radfahrende 4.132 4.101 3.851 3.600 4.196 19.880
Kraftfahrzeugführende 4.034 4.032 3.947 3.681 4.002 19.696
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 6:

Wie steht der Senat und welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einführung einer #Helmpflicht, einer Versicherungspflicht und einer Registrierungspflicht (Nummernschilder)? Welche Voraussetzungen müssten hierbei erfüllt sein und mit welchem Aufwand wäre dies umsetzbar?

Antwort zu 6:

Das Heimtragen beim Fahrradfahren ist sinnvoll und eine Steigerung der Helmtragequote, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erstrebenswert.

Die Verhaltensregel der StVO geben vor, dass wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen muss. Somit gilt die Helmtragepflicht auch für Mofas bis 25 km/h und Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h (z.B. sogenannte. „Trikes“ und „Quads“). Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb sind je nach Geschwindigkeit Leichtmofas (bis 20 km/h), Mofas (bis 25 km/h) oder Kleinkrafträder (bis 45 km/h), so dass hier bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h ebenfalls eine Heimpflicht besteht. Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt

neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerinnen und Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Eine Heimtragepflicht für Radfahrende gibt es aktuell nicht. Diese könnte ausschließlich durch die Bundesregierung in der StVO verankert werden. Eine vom Bund losgelöste eigene Regelungsmöglichkeit zum Tragen von Fahrradhelmen für das Land Berlin gibt es nicht. Dass der Bundesgesetzgeber bislang kein Tragen von Schutzhelmen für Radfahrende vorschreibt, hat eine Vielzahl von Gründen:

Bei Einführung einer Heimtragepflicht müsste davon ausgegangen werden, dass weniger Menschen das umweltfreundliche Fahrrad im Alltag nutzen. In der Folge würde der Erfolg der Bemühungen des Berliner Senats, den Radverkehr durch eine Vielzahl von Maßnahmen und mit einem erheblichen Aufwand zu fördern. Dies stünde im Widerspruch zu der Zielstellung des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Umweltverbundes.

Die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist in den vergangenen Jahren wiederholt gefordert und in den einschlägigen Gremien von Bund und Ländern intensiv und wiederholt diskutiert worden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit ca. 80 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wallte man alle Fahrräder der Kennzeichen-(Registrierungs-) und Versicherungspflicht unterwerfen, stünde dies in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen, da es einen gravierenden Verwaltungsaufwand mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Auch die aus einem solchen Vorhaben resultierende finanzielle und zeitliche Belastung sämtlicher Halterinnen und Halter von Fahrrädern wäre unverhältnismäßig. Eine derartige Reglementierung der Fahrradfahrenden stünde zudem dem Ziel des Senats entgegen, den Fahrradverkehr zu fördern.

Der Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder stehen auch technische Bedenken entgegen. Für den Bereich der Kraftfahrzeuge und deren Anhänger existieren international (Typgenehmigung) wie national (Einzelgenehmigung) detaillierte Bau- und Wirkvorschriften, unter anderem auch Anforderungen an den Platz für das hintere Kennzeichenschild. Derartige Anforderungen gibt es international wie national für Fahrräder nicht. National sind lediglich einige wenige Anforderungen für Fahrräder normiert, insbesondere bezüglich Bremsen, Schallzeichen und lichttechnischer Einrichtungen. Eine Angleichung ließe sich nur über die Änderung von internationalem Recht und das Bundesrecht realisieren.

Konkrete Zahlen zum Aufwand für eine Einführung einer Versicherungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder liegen dem Senat nicht vor. Anhaltspunkte liefert ein Vergleich zu den Kraftfahrzeugen:
Bundesweit waren zum 1. Januar 2019 ca. 64,8 Mio. Fahrzeuge zugelassen, davon zirka 57,3 Mio. Kraftfahrzeuge und zirka 7,5 Mio. Anhänger 1). Zur Verwaltung dieses Fahrzeugbestandes gab es zum Stand April 2019 bundesweit 421 Zulassungsbehörden (Hauptstellen) und 277 Zulassungsbehörden (Nebenstellen) 2) sowie das Kraftfahrt­ Bundesamt (KBA), das beispielsweise das Zentrale Fahrzeugregister führt. Die Zulassungsbehörde Berlin, welche zirka 1,5 Mio. Fahrzeuge verwaltet, verfügt über zirka 280 Mitarbeitende. Mehraufwand wäre zudem auch für weitere Einrichtungen zu erwarten (z.B. Verkehrsüberwachung, Bußgeldbehörde, Ordnungsämter).

Bei Abwägung aller Argumente ist die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder daher auch nach Auffassung des Senats nach wie vor nicht vertretbar.
Der Fokus wird aus den genannten Gründen durch den Berliner Senat auf verkehrserzieherische und aufklärende Maßnahmen gelegt (z.B. im Rahmen von Fahrradprüfungen). Aufklärungskampagnen, insbesondere im Schulunterricht, durch gezielte Polizei-Aktionen, PR-Kampagnen usw. werden engagiert fortgesetzt. Der Senat setzt darauf, das Radwegenetz stetig weiter zu verbessern und so das Radfahren für alle Beteiligten sicherer zu machen.

1), 2): Quelle: Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Frage 7:

Für welche Straßen, mit welchem Zeitplan und Kostenansatz ist vorgesehen, durch die Schaffung von Pollern Radwege und Autostraßen voneinander zu trennen?

Antwort zu 7:

Mit #geschützten #Radverkehrsanlagen wird dem § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) entsprochen. Radverkehrsanlagen sind so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.

Für die Protektion der Radverkehrsanlagen sind unterschiedliche Trennelemente möglich. Diese können unter anderem in der Installationsart, in ihrer Größe und Flexibilität variieren. Aufgrund dieser Varianz ist es nicht möglich, einen einheitlichen Kostenansatz für die Errichtung von geschützten Radverkehrsanlagen anzugeben.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in der Regel die jeweiligen Bezirke als Straßenbaulastträger zuständig; im Ausnahmefall kann aber auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder nach entsprechender Vereinbarung mit den verantwortlichen Bezirksämtern die GB infraVelo GmbH diese Aufgabe übernehmen.
Bereits abgeschlossene Projekte zu geschützten Radverkehrsanlagen sind: Mitte:
• Holzmarktstraße (beidseitig zwischen Brückenstraße/Alexanderstraße und An der
Michaelbrücke/Lichtenberger Straße)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Hasenheide (Südseite)
• Mehringdamm (Ostseite vor Fidicinstraße)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Dahlemer Weg

Tempelhof-Schöneberg:
• Kolonnenstraße (Nordseite vor Hauptstraße bzw. Crellestraße)

Projekte, die 2019 starten sollen:

Mitte:
• Stromstraße (Ostseite Turmstraße/Perleberger Straße)
• Amrumer Straße (Westseite)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Frankfurter Allee (Südseite Niederbarnimstraße/Müggelstraße)

Charlottenburg-Wilmersdorf
• Fasanenstraße (sechs kurze Abschnitte an Lichtzeichenanlagen)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Schlossstraße (Teilbereich auf der Nordseite westlich Muthesiusstraße)

Neukölln:
• Karl-Marx-Straße (Hermannplatz/Reuterstraße und kurze Abschnitte südlich Thomasstraße)

Marzahn-Hel lersdorf
• Märkische Allee (südlich Brücke über die Ostbahn)

Lichtenberg:
• Alt-Friedrichsfelde (Teilbereich auf der Südseite östlich Charlottenstraße)

Die tatsächliche Umsetzung der oben genannten Projekte hängt von den jeweiligen Ausschreibungen der Bauleistungen und den notwendigen weiteren Abstimmungen durch die Bezirke sowie insbesondere auch von Behinderungen beispielsweise durch Leitungsbauarbeiten ab, die unter Umständen zu Verzögerungen der Vorhaben führen können. Für das Jahr 2020 sind weitere Projekte in Vorbereitung.

Frage 8:

Welche Auswirkungen haben die kürzlich zugelassenen -Scooter bezüglich Kapazitäten und Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Stadt?

Antwort zu 8:

Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) sind durch den Bundesverordnungsgeber erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bis zum 16. Juli 2019 wurden in Berlin 21 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern registriert. An drei Unfällen waren Radfahrende beteiligt, ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Benutzung von Radverkehrsflächen durch E-Scooter führt zu einer Zunahme von Konfliktsituationen mit dem Radverkehr. Zu den detaillierten Auswirkungen auf die Auslastung der gegebenen räumlichen Kapazitäten und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs können, aufgrund
des erst kurzen verstrichenen Zeitraums der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum, aber noch keine verlässlichen Aussagen getätigt werden.

Die Berliner Polizei begleitet die Einführung der neuen E-Scooter mit einer Öffentlichkeits­ und Medienarbeit. In den polizeilichen Statements wird regelmäßig auf Verhaltensregeln und typische Unfallgefahren hingewiesen. Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention

wurden sowohl ein Infoflyer, als auch ein Internet-Video erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern informiert wird. Darüber hinaus erfolgt insbesondere in den Innenstadtbereichen eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Frage 9:

Welche konkreten Maßnahmen resultieren für den #Fahrradverkehr aus dem #Mobilitätsgesetz?

Antwort zu 9:

Die aus dem Mobilitätsgesetz für den Radverkehr resultierenden Maßnahmen sind sehr vielfältig. Beispielhaft können hier Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, ein Schaffen von Radschnellverbindungen oder zusätzliche Fahrradabstellanlagen genannt werden.

Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz auch an den notwendigen Begleit­ maßnahmen, um die inhaltlichen Grundlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Förderung und deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin benötigt werden. Wesentliche Bausteine sind hier unter anderem die Erarbeitung eines Radverkehrs-Vorrangnetzes und die Initiierung des Bündnisses für den Radverkehr.

Frage 10:

In welchem Umfang stehen dem Land Berlin und den zwölf Bezirken Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken, auch in welchem Umfang vorhandene Mittel in den vergangenen drei Jahren abgerufen wurden.

Antwort zu 10:

Für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr steht der Senats­ Haushaltstitel „72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ zur Verfügung. Mit Mitteln dieses Titels wird dem Ziel Rechnung getragen, künftig mehr für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu tun, die Umsetzung von Radverkehrsprojekten zu beschleunigen, Standards der Radverkehrsinfrastruktur an die gewachsenen Anforderungen anzupassen und neben bewährten Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auch neue Formen der Radverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.

Übersicht zu den Ansätzen im Titel 72016 für die Jahre 2016 bis 2019:

2016 2017 2018 2019

4,0 Mio. € 5,69 Mio. € (Aufstockung über den Nachtragshaushalt)
5,0 Mio. €
4,0 Mio. €

Die Mittel sind in den jeweiligen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten stets komplett gebunden gewesen.

Übersicht zum Mittelabfluss im Titel 72016 in den vergangenen drei Jahren:

2016 2017 2018
3,41 Mio. € 2 ,05 Mio. € 3,39 Mio. €

Zu den jeweiligen Bezirks-Hauhaltstiteln und deren einzelnen Ansätzen liegen dem Senat keine Informationen vor.

Berlin, den 30.07.2019 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei: Bedarfsgerechte Ampeln und Ampelschaltungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für wie #senioren- bzw. #behindertenfreundlich erachtet der Senat grundsätzlich die #Ampelanlagen und
#Ampelschaltungen in Berlin?
Frage 2:
Inwiefern wurden die Bedürfnisse von Senioren bzw. Menschen mit (Seh-)Behinderungen in die
Überlegungen des Senats zur Ampelschaltung mit einbezogen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Für die Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin wird besonderer
Wert auf die Einhaltung der Anforderungen der #UN-Behindertenrechtskonvention gelegt.
Grundsätzlich werden in Berlin alle Neu- und Ersatzbauten vollumfänglich
behindertengerecht ausgestattet (#Bordabsenkungen, #taktile Platten, #akustische und
#vibrierende #Signalgeber). Auch bei der Steuerung der einzelnen ausgestatteten
#Lichtsignalanlagen (#LSA) werden die Belange behinderter Menschen berücksichtigt.
Zusätzlich zu der grundsätzlichen Ausstattung bei Neu- und Ersatzbauten erfolgt im
Rahmen von Modernisierungen von LSA auch im Rahmen vorhandener Budgets ein
behindertengerechter Ausbau (BGA). Darüber hinaus erfolgt in Absprache mit dem
Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV Berlin) sowie den Bezirken auch
die Nachrüstung von bereits bestehenden Lichtsignalanlagen mit im Regelfall komplettem
behindertengerechtem Ausbau entsprechend des jährlich zur Verfügung gestellten
Budgets. Dabei werden auch Anfragen und Wünsche aus der Bevölkerung berücksichtigt.
2
Frage 3:
Wie viele Sekunden #Grünphase sollten im Idealfall pro Meter für Senioren bzw. Menschen mit
Behinderungen für das sichere Überqueren einer Straße berechnet werden, werden diese überall
eingehalten und ggf. bis wann ist vollständige Abhilfe geschaffen?
Antwort zu 3:
Die Regelungen für die Schaltung von LSA sind für alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer in der bundesweit gültigen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)
formuliert. In Bezug auf den #Fußverkehr wird hier grundsätzlich nicht zwischen zu Fuß
Gehenden, Sehbehinderten oder Seniorinnen und Senioren unterschieden. Allerdings wird
hinsichtlich der #Räumgeschwindigkeiten neben dem Regelwert von 1,2 Meter pro Sekunde
(m/s) eine Varianz zwischen 1,0 m/s und 1,5 m/s als Berechnungsansatz zum Verlassen
der Verkehrsfläche (mit Verkehrsfläche ist hier die Länge der #Fußgängerfurt von Bord zu
Bord gemeint) zugelassen.
In den 1990er Jahren ist bei dieser Berechnung für Sehbehinderte grundsätzlich eine
Geschwindigkeit von 1,0 m/s angesetzt worden, was aber seitens des Blindenverbandes
als diskriminierend kritisiert und seit Anfang der 2000er Jahre daraufhin wieder
zurückgenommen wurde.
In Bezug auf Seniorinnen und Senioren sind in der Nähe von Seniorenheimen
grundsätzlich Räumgeschwindigkeiten von 1,0 m/s als Räumgeschwindigkeit für zu Fuß
Gehende bei der verkehrstechnischen Berechnung des Räumvorgangs verwendet
worden. Dies trifft auch auf LSA zu, die im Zuge der Schulwegsicherung installiert wurden.
Diese Räumgeschwindigkeiten sind Grundlage für die Ermittlung der Räumzeiten und
bestimmen die Zeitdauer, die nötig ist, um die gesamte Furt der Länge nach abzulaufen.
Dieser Zeitbedarf wird als Schutzzeit nach Ende der Grünzeit in jedem Signalprogramm
bis zum Start der an der Haltlinie wartenden Fahrzeuge grundsätzlich eingehalten.
Die eigentliche Grünzeit der Fußverkehrssignale ist ihrer Dauer nach nicht zur
vollständigen Querung der Straße vorgesehen. Die RiLSA orientiert sich hier bei
Einzelfurten am Erreichen der Hälfte der Querungsdistanz, bei Folge- oder Doppelfurten
an der Hälfte der zweiten Furt. In Berlin wird seit 2016 bei neuen oder überplanten
Anlagen diesbezüglich ein Anteil von zwei Dritteln der Einfachfurt eingehalten.
Grundsätzlich erfolgt die Schaltung der Blindenfreigabe in Berlin nur nach Anforderung
und wird durch Vibrationen am Anforderungstaster sowie ein akustisches Freigabesignal
vermittelt. Zum Auffinden der Anforderungstaster bzw. der Fußverkehrsfurt werden taktile
Signale von Signalgebern an den in der Regel mittig stehenden Masten ausgesendet. Mit
Einführung der neuen RiLSA 2015 und den darauf aufbauenden Vorgaben der
Verkehrslenkung Berlin seit 2016 wird in der Planung bei vorliegender Blindenanforderung
die vollständige Querung der angeforderten Furt innerhalb der Blindenfreigabezeit
gewährleistet. Die dabei zugrunde gelegte Gehgeschwindigkeit beträgt 1,0 m/s.
Der Abschluss der Überplanung aller 2.100 LSA in Berlin nach den Vorgaben seit 2016
kann nur in etwa an der LSA-Umsetzungsrate pro Jahr abgeschätzt werden. In Bezug auf
die von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eigenfinanzierten LSA-Projekte sind dies ca.
100 Anlagen pro Jahr. Hinzu kommen Projekte im Zusammenhang mit den
Verbesserungen in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie von
Radverkehrsprojekten sowie Maßnahmen, die mit dem Fußverkehrsabschnitt ins
Mobilitätsgesetz eingeführt werden sollen. Im Rahmen derer Realisierung werden die
3
schaltungstechnischen Randbedingungen angepasst und, sofern dies mit einem
baulichem Umbau einhergeht, der Einbau von Rillenplatten realisiert.
Frage 4:
Wie viele Ampeln müssen noch umgerüstet bzw. neu eingestellt werden? Bis wann soll dies geschehen,
welche Kosten sind dafür veranschlagt und welche Mittel bisher etatisiert? Bitte nach Bezirken auflisten.
Antwort zu 4:
Als Querungshilfe für Menschen mit Behinderungen dienen neben den akustischen
Signalen und gelben Tastern für die blinden und sehbehinderten Menschen auch die
Rillenplatten inkl. der Bordabsenkung auf 3 cm. Folgende Grafik zeigt eine entsprechende
Übersicht des aktuellen Umsetzungsgrades. Zu beachten ist, dass dort als BGA
ausgewertet wird, wenn entweder Rillenplatten oder akustische oder taktile Signalgeber
verbaut sind (oder alle drei Elemente zusammen).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu 3 verwiesen.
Frage 5:
Wer ist für die Umrüstungen bzw. Neueinstellungen der Ampeln zuständig?
Antwort zu 5:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
von vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) zuständig. Im Rahmen des regulären
Bauprogramms (Neubau) von LSA ist ebenfalls die VLB zuständig, sofern die LSA auf ihr
Betreiben hin errichtet wird. Sofern Drittparteien (beispielsweise Investoren) eine neue
LSA bei der VLB beauftragen, so sind diese auch für die Beauftragung eines kompletten
BGA der entsprechenden LSA zuständig.
Frage 6:
An welche Stellen kann man sich bei Anregungen bzw. Beschwerden bzgl. der Ampelschaltung wenden und
wie viele Anregungen bzw. Beschwerden sind dort seit 2016 jährlich eingegangen?
Bezirk Lichtsignalanlagen BGA (Rillenplatten mit betrachtet) % BGA (Rillenplatten mit betrachtet)
Charlottenburg Wilmersdorf 284 150 53%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 113 69%
Lichtenberg 112 98 88%
Marzahn-Hellersdorf 104 91 88%
Mitte 301 227 75%
Neukölln 134 101 75%
Pankow 150 135 90%
Reinickendorf 133 69 52%
Spandau 155 108 70%
Steglitz-Zehlendorf 222 136 61%
Tempelhof-Schöneberg 235 112 48%
Treptow-Köpenick 126 104 83%
4
Antwort zu 6:
Zuständig für die Schaltung von LSA ist die Verkehrslenkung Berlin. Diese nimmt daher
sowohl Beschwerden als auch Anregungen zur Verbesserung der Signalschaltungen
entgegen.
Statistische Auswertungen von eingehenden Bürgerbeschwerden werden seitens der VLB
nicht laufend erhoben. Seit 2018 sind aber differenziertere Aussagen begrenzt möglich:
Von den 498 im Jahr 2018 eingegangenen Bürger-Beschwerden bezogen sich 127 auf
Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende. Per 01.07.2019 liegen für das laufende Jahr
218 Bürgereingaben vor, wovon sich 31 auf Fußverkehrsthemen beziehen.
Frage 7:
In welchem Zeitrahmen und mit welchem Verfahren können nach einer Prüfung nutzergerechte
Anpassungen realisiert werden?
Antwort zu 7:
Ausführungstechnisch kommt ein Verfahren zum Einsatz, nach welchem seitens der VLB
eine entsprechende Aufgabenstellung formuliert wird, diese vom Generalübernehmer
Alliander Stadtlicht GmbH (ASL) bepreist wird, die VLB einen entsprechenden Auftrag
erteilt und ASL die entsprechende Umsetzung koordiniert. Zwar kann man pauschal
sagen, dass bezüglich des Zeitrahmens gemäß vertraglich vereinbarter Fristen mit dem
Generalübernehmer ASL
– im Falle von Softwareanpassungen mit einem Zeitraum von ca. 6-12 Monaten,
– im Falle von baulichen Anpassungen mit einem Zeitraum von ca. 12-24 Monaten
zu rechnen ist.
Jedoch ist hierbei zu beachten, dass auf Grund der Vielzahl bereits laufender
Bauvorhaben mit teilweise jahrelangem Planungsvorlauf dieser Zeitrahmen überschritten
werden kann. Hinzu kommt eine derzeit extrem ausgeprägte Knappheit straßenbaulicher
sowie planerischer Kapazitäten bei den entsprechenden Fachfirmen sowie in vielen Fällen
eine Überschneidung mit Bauvorhaben anderer Bauträger, welche eine Umsetzung
behindern bzw. verzögern können.
Frage 8:
Inwiefern gibt es oder sind besondere Fußverkehrsregelungen geplant, z.B. in der Nähe von Senioren- oder
Behinderteneinrichtungen, wo vermehrt Gruppen bzw. geheingeschränkte Personen die Straße überqueren
müssen?
Frage 10:
Inwiefern gibt es konkrete Pläne vonseiten des Senats, inklusive Zeit- und Mittelansatz, um Berlin mit Blick
auf die demografische Entwicklung sicherer für Senioren, aber auch für Menschen mit (Seh-)Behinderungen
zu machen?
5
Antwort zu 8 und zu 10:
Mit dem im Juli 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz (MobG) hat das Land Berlin eine
wichtige Grundlage geschaffen, um den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr)
nachhaltig zu stärken. Den schwächsten Verkehrsteilnehmenden kommt somit eine
besondere Rolle zu, so dass dem Ziel, Menschen in Berlin bequeme, sichere, zuverlässige
und umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen, Rechnung getragen wird.
Das Gesetz ist in unterschiedliche Abschnitte eingeteilt. Abschnitt 1 befasst sich mit
verkehrsmittelübergreifenden Zielen. Dort ist u.a. das Thema der Verkehrssicherheit mit
der „Vision Zero“ verankert. Dieser wichtige Grundsatz, der selbstverständlich auch für
Seniorinnen und Senioren sowie für und Menschen mit (Seh-)Behinderungen gilt, ist in
§ 10, Absatz 1 MobG festgehalten.
Grundsätzlich gilt mit dem geplanten Fußverkehrsabschnitt, dass alle Wege in der Stadt
fußverkehrsfreundlich sein sollten. Dazu kategorisieren und priorisieren die Bezirke
zukünftig gemeinsam mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung
Fußverkehrsnetze. Bei der Priorisierung werden im Sinne der vorausschauenden Planung
unter anderem unterschiedliche Wege- und Aufenthaltszwecke sowie unterschiedliche
Nutzergruppen berücksichtigt (§ 54 Referentenentwurf Abschnitt Fußverkehr im
Mobilitätsgesetz).
Nutzende verschiedener Hilfsmittel, wie zum Beispiel Blindenstöcke, Rollstühle oder
Rollatoren, haben unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche an Querungsstellen. So
benötigen seheingeschränkte Personen eine eindeutig ertastbare Unterscheidung
zwischen Straße und Gehweg, während Nutzende von Rollatoren und Rollstuhlfahrende
einen möglichst ebenerdigen Übergang benötigen. Um diese unterschiedlichen
Bedürfnisse zu berücksichtigen, können beispielsweise Bordabsenkungen mit
unterschiedlichen Höhen eingerichtet werden. Bei dieser Lösung können rollende
Hilfsmittel über eine sehr niedrige Schwelle oder Nullabsenkung fahren, während
seheingeschränkte Personen mittels taktiler Führung zum höheren Bord geleitet werden.
Dadurch werden die unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt, die sich infolge der
Nutzung verschiedener Hilfsmittel ergeben (§ 55 Referentenentwurf Abschnitt Fußverkehr
im Mobilitätsgesetz).
Bereits seit dem Jahr 2001 existiert im Land Berlin ein Bauprogramm zur Errichtung von
Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen. In den
vergangenen Jahren wurden in diesem Zusammenhang den Bezirksämtern im Land Berlin
finanzielle Mittel für den Bau von Querungshilfen von der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Standortvorschläge können von den
Bezirksämtern, Bürgerinnen und Bürgern, schulischen Einrichtungen oder sonstigen
Institutionen an die Hauptverwaltung herangetragen werden. In einem abgestimmten
Verfahren werden diese überprüft und nach positivem Bescheid vom Baulastträger
errichtet. Der Prozess ist fortlaufend. Gleiches gilt für das Bordabsenkungsprogramm. Ziel
dieses Programmes ist es, den barrierefreien Ausbau voranzutreiben.
Politisch und rechtlich sind die Grundsteine für eine sichere Mobilität, auch vor dem
Hintergrund der demographischen Entwicklung, gelegt. Die Umsetzung kann umso besser
gelingen, je umfangreicher die Landes- und Bezirksebene personell und finanziell
ausgestattet sind.
6
Frage 9:
Gibt es Überlegungen seitens des Senats, die Ampelschaltungen in Berlin grundsätzlich mehr an den
Bedürfnissen von Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen auszurichten?
Antwort zu 9:
In Bezug auf die Lautstärkenregelung der taktilen Signale zum verbesserten Auffinden der
Anforderungstasters befindet sich zur bedarfsgerechten Aussteuerung des Tonsignals ein
Smartphone-App-basiertes System eines Blindensignal-Herstellers in der Vorbereitung auf
eine Testphase.
Ferner sind Testaufbauten zur Erfassung des Fußverkehrs in Vorbereitung, um die
Querungsmöglichkeiten der zu Fuß Gehenden zu optimieren.
Berlin, den 10.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Anbindung an das Ostkreuz für den Rad- und Fußverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bislang gibt es keine (gute) Verbindung für den #Rad- und #Fußverkehr von und zum S- und #Regionalbahnhof
#Ostkreuz. Vor allem im nördlichen Bereich entlang der Straßenzüge #Hauptstraße#Karlshorster Straße –
#Marktstraße#Boxhagener Straße gibt es zahlreiche Gefahrenstellen.
Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag, geschützte Radwege (Protected Bike Lanes) entlang der
Marktstraße, Karlshorster Straße, Hauptstraße sowie sichere Fuß- und Fahrrad-Überwege über diese
Straßen zu installieren?
Antwort zu 1:
Protected Bike Lanes sind gemäß Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes geeignete
Maßnahmen zum Schutz von Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen) an
Hauptverkehrsstraßen, insbesondere vor unzulässigem Befahren und Halten durch
Kraftfahrzeuge.
Für die Marktstraße strebt der Senat mit der Verlegung / Herausnahme der Straßenbahn
im Zusammenhang mit der Straßenbahnanbindung des Bahnhofs Ostkreuz, wofür
gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren (PFV) läuft, eine Neuordnung der
Verkehrsräume an. Die Herstellung von geschützten Radverkehrsanlagen wird dabei
einen hohen Stellenwert bekommen. Ob dabei Protected Bike Lane oder bauliche,
geschützte Radwege in den Seitenbereichen die Lösung sein werden, ist in der
Gesamtbetrachtung und Abwägung aller verkehrlichen Anforderungen für den
Straßenraum zu prüfen und zu entscheiden.
Für den Abschnitt zwischen östlich Schreiberhauer Straße bis Karlshorster Straße ist mit
dem PFV die südliche Seitenlage der Straßenbahn und die Herstellung einer neuen
Haltestelle – Marktstraße geplant. In diesem Abschnitt werden separate
Radverkehrsanlagen in der Marktstraße und südlich des Haltestellenbereiches
berücksichtigt.
2
Eine sichere Querung für den Fuß- und Radverkehr ist am signalisierten Knoten mit der
Schreiberhauer Straße und an der geplanten neuen Mittelinsel als Querungshilfe östlich
der Pfarrstraße (östliche Haltestellenbereich) vorgesehen.
Für den westlichen Abschnitt der Marktstraße zwischen Schreiberhauer Straße und
Boxhagener Straße wird der Senat demnächst mit den Planungen zum Umbau der
Marktstraße beginnen.
In der Karlshorster Straße schließen sich Protected Bike Lanes aufgrund der begrenzt zur
Verfügung stehenden Straßenbreite unter den Bahnbrücken aus. Zur Herstellung von
separaten asphaltierten Radwegen und ausreichend dimensionierten Gehwegen zwischen
Türrschmidtstraße und Hauptstraße liegt eine Ausführungsplanung vor, die Umsetzung
der Maßnahme soll Anfang 2020 erfolgen.
Das gesicherte Queren für den Fuß- und Radverkehr ist an der geplanten
Lichtsignalanlage an der Nöldnerstraße möglich.
In der Hauptstraße wurden mit dem Ausbau der Hauptstraße (Fertigstellung im Jahre
2017) beidseits separate Radfahrstreifen und ausreichend dimensionierte Gehwege neu
errichtet. Damit steht ein attraktives ausreichendes Angebot für den Fuß- und Radverkehr
zur Verfügung. Da die Hauptstraße erst kürzlich ausgebaut wurde, ist die Herstellung von
Protected Bike Lanes wirtschaftlich kaum vertretbar. Sollten sich im Verlauf des Betriebs
Probleme ergeben (verkehrswidriges Halten und Parken), können zu einem späteren
Zeitpunkt sogenannte „Leitboys“ nachgerüstet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen
keine Erkenntnisse darüber vor.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind an den mit dem Ausbau der Hauptstraße errichteten
neuen Lichtsignalanlagen an der Kynaststraße, am Knoten Hauptstraße/Karlshorster
Straße und an der Fußgängerampel im Bereich der Bushaltestelle zum Bahnhof Ostkreuz
vorhanden.
Frage 2:
Welche Überlegungen gibt es seitens des Senats, den Unfallschwerpunkt an der Kreuzung
Hauptstraße/Schlichtallee zu entschärfen? Gibt es Planungen, dort eine getrennte Ampelschaltung für
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzurichten?
Antwort zu 2:
Die Lichtsignalanlage (LSA) Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße – Schlichtallee wurde im
Oktober 2018 modernisiert. Dabei wurde die Steuerung den aktuellen Vorgaben
entsprechend angepasst, sowie die Signalgeber auf LED-Technik umgerüstet.
Für die Lichtsignalanlage (LSA) am Knotenpunkt Hauptstraße/Emma-Ihrer-Straße –
Schlichtallee merkt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) an, dass die
Radwegebenutzungspflicht entlang der Hauptstraße aufgrund eines Gerichtsurteils
aufgehoben wurde. Infolgedessen darf der Radverkehr sowohl die Fahrbahn als auch die
Radverkehrsanlagen nutzen. Dies erfordert eine hohe Aufmerksamkeit seitens der
Autofahrenden.
Um Fehlinterpretationen für die Radfahrenden zu vermeiden, werden in solchen Fällen in
der Regel die Radsignalgeber demontiert. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch für die
stadteinwärtige Fahrtrichtung nicht geschehen. Aufgrund der freien Zufahrtswahl des
Radverkehrs (Radweg oder Fahrbahn) und der eingeschränkten Gültigkeit des Radsignals
wird aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht die umgekehrte Konstellation
3
herbeigeführt, bei der der Radverkehr angehalten wird und rechtsabbiegender Kfz-Verkehr
weiterhin auf das Kfz-Grün nach rechts abbiegen dürfte. Allerdings existiert östlich der
Schlichtallee ein Zwei-Richtungs-Radweg, für dessen zuführende Anbindung an den
Knotenpunkt eine gemeinsame Signalisierung mit der Fußverkehrssignalisierung über die
Schlichtallee vorgesehen ist. Dies macht es an dieser Stelle aus Sicherheitsgründen
ratsam, den Fußverkehr und die Radsignalgruppe in der Zufahrt Hauptstraße Ost hier
parallel zu schalten und damit eine Freigabediskrepanz gegenüber dem Grün des
Fahrverkehrs – und damit dem Radverkehr auf der Fahrbahn – zuzulassen.
Die Einführung einer kompletten Verriegelung des gesamten Rechtsabbiegerverkehrs in
die Schlichtallee gegenüber dem Radverkehr würde dann die regelmäßige Freigabe dieser
Relation als zusätzliche Phase im Signalprogramm erforderlich machen und damit den
Freigabespielraum für die derzeitige Steuerung mit Straßenbahn-Priorisierung
einschränken sowie die Wartezeiten für zu Fuß Gehende erhöhen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird daher kein Spielraum für Anpassungen an der
derzeitigen Verkehrsführung sowie der LSA-Konzeption gesehen.
Frage 3:
Um die Unterführung Marktstraße/Hauptstraße für Radfahrende sicherer zu gestalten, wäre die einfachste
Lösung, den Gehweg für den Radverkehr freizugeben. Wie bewertet der Senat diesen Vorschlag?
Antwort zu 3:
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf die Unterführung Karlshorster
Straße bezieht.
Ziel des Senats ist es, in diesem beengten Unterführungsbereich den Fuß- und
Radverkehr unabhängig getrennt voneinander zu führen.
Zur bereits vorliegenden Planung für den Fuß- und Radverkehr siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4:
Gibt es Überlegungen, im Bereich der Unterführung Marktstraße/Boxhagenerstraße ebenfalls die Gehwege
für Radfahrende freizugeben?
Antwort zu 4.
Eine gemeinsame Führung des Fuß- und Radverkehrs ist nur vertretbar und anwendbar,
wenn sie mit der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden und vor allem bezüglich der
Belange der in ihrer Mobiltät eingeschränkten Personenkreise vereinbar ist. Da im Umfeld
des Bahnhofs Ostkreuz mit einem hohen Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen
ist, kann eine Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr nicht befürwortet werden.
Siehe auch Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat eine Sperrung der #Türrschmidtstraße für den #Durchgangsverkehr?
Antwort zu 5:
Die Türrschmidtstraße liegt im Wohngebiet zwischen Marktstraße – Hauffstraße –
4
Türrschmidtstraße, welches von Bahntrassen eingeschlossen ist. Daher kommt jeder
Unter- oder Überführung der Bahnanlagen zur Überwindung dieser Gleis-Barriere
besondere Erschließungsbedeutung zu. Neben den vom Durchgangsverkehr aufgrund der
übergeordneten Hauptstraßenverbindung Marktstraße – Karlshorster Straße –
Hauptstraße besonders belasteten Unterführungen in der Karlshorster Straße und
Boxhagener Straße, dienen nur noch die Unterführungen in der Pfarrstraße und der
Stadthausstraße als Anbindungsmöglichkeiten aus dem Gleisringschluss nach Außen.
Die Türrschmidtstraße hat eine wichtige Funktion als Erschließungsstraße und dient zur
Andienung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anrainerinnen und Anrainer.
Es wird eingeschätzt, dass die Türrschmidtstraße derzeit bestenfalls vom
Durchgangsverkehr in stadtauswärtiger Richtung zur Umfahrung des Knotens
Hauptstraße/Karlshorster Straße in Verbindung über den Nölderner Platz – Schlichtallee –
Hauptstraße benutzt wird. In der umgekehrten Richtung, aus Richtung Nöldnerplatz, wird
der Abfluss über die Anlage an der Einmündung Nöldnerstraße/Karlshorster Straße als
unproblematisch eingeschätzt, so dass die Verbindung über die Türrschmidtstraße kaum
eine gewinnbringende Alternative darstellt.
Grundsätzlich bewirken Sperrungen/Teilsperrungen von Straßen in der Regel
verkehrsbelastende Umwegfahrten, Verkehrsverlangerungen in angrenzende
Wohnbereiche und mindern die Erschließungsqualität für die Anliegenden.
Hier müsste der zuständige Straßenbaulastträger – das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirkes Lichtenberg unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Anforderungen und
Auswirkungen der Straße eine Abwägung treffen, zumal der Straßenquerschnitt und der
Straßenbelag ohnehin schon zur Reduzierung der Durchfahrtsattraktivität beitragen.
Frage 6:
Gibt es Planungen des Senats
a) den Fußweg auf der westlichen Seite der Kynastbrücke von Lichtenberg kommend zu sperren, da er nach
wenigen Metern ohne sichere Querungsmöglichkeit endet und so gefährliche Situationen für insbesondere
ortsunkundige zu Fußgehende herbeiführt?
b) einen #Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite der Kynastbrücke einzurichten?
Antwort zu 6a und b:
An der Kynaststraße einschließlich der Kynastbrücke gibt es auf der westlichen Seite
keine zu erschließenden Nutzungen (nur Dämme und Stützwände zu den Bahnanlagen).
Daher ist dieser Seitenbereich nur als ein ca. 1,00 m breiter Sicherheits-, Beleuchtungsund
Unterhaltungsstreifen gebaut worden. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der
fehlenden Erschließungsfunktion seitens der zu Fußgehenden kein zwingendes
Verkehrsbedürfnis besteht. Ein Querungsbedürfnis besteht daher im Regelfall ebenso
wenig.
Bisher sind keine Gefahrensituationen und gegebenenfalls Unfälle aufgrund der
genannten Situation bekannt. Der Senat wird eine Prüfung der Gegenbenheiten, und
inwiefern eine Sperrung für den ortsunkundigen Fußverkehr die Verkehrssicherheit erhöht,
bei der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Friedrichshain –
Kreuzberg veranlassen.
Gegenwärtig gibt es keine Planungen, einen Zweirichtungsradweg auf der östlichen Seite
einzurichten, da dieser ein Interessenkonflikt gegenüber dem Fussverkehr darstellt.
5
Frage 7:
Welche Anschlussmöglichkeiten sind ab #Kynastbrücke auf der Friedrichshainer Seite für den Fuß- und
Radverkehr vorgesehen?
Antwort zu 7:
Zur Verbesserung der Anschlussmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr an der
Marktstraße wird sich der Senat im Rahmen der Straßenraumplanung für die Marktstraße
und der damit verbundenen Anpassung der Lichtsignalanlage Marktstraße/Kynaststraße
auseinandersetzen (Siehe auch Antwort zu Frage 1).
Frage 8:
Gibt es Pläne für die sehr beengte, separate Fußgängerbrücke über die Spree? Ist eine Verbreiterung oder
auch Neubau im Zuge der Planungen zur Elsenbrücke vorgesehen?
Antwort zu Frage 8:
Nein.
Frage 9:
Wie kann die Kreuzung Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße für den Rad- und Fußverkehr sicherer
gestaltet werden? Welche Veränderungen sind dort auch im Zuge der Verlegung der Tram-Linie 21 zum
Ostkreuz vorgesehen?
Antwort zu 9:
Mit der Verlegung der #Straßenbahn von der westlichen Boxhagener Straße in die Holtei-,
#Sonntagstraße und der direkten Anbindung des nördlichen #Bahnhofsvorplatzes können die
Straßenbahnanlagen am Knoten Boxhagener Straße/Neue Bahnhofstraße zurückgebaut
werden. Konkrete Planungen zur anschließenden Umgestaltung des Knotens liegen
gegenwärtig noch nicht vor. Der Senat wird im Zuge der angehenden Planung die Belange
zur Förderung des Rad-, Fußverkehrs und Linienbusverkehrs sowie die Erhöhung der
Verkehrssicherheit entsprechend den Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes
intensiv prüfen und berücksichtigen.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Aus Gehweg wird Radweg Oberbaumbrücke wird für Radfahrer wieder geöffnet Die Oberbaumbrücke wird saniert, Radler Richtung Westen sollen absteigen und schieben. Diese protestierten am Dienstagnachmittag – mit Erfolg., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/aus-gehweg-wird-radweg-oberbaumbruecke-wird-fuer-radfahrer-wieder-geoeffnet/24392502.html

Eine kleine #Fehleinschätzung kann in Berlin ungeahnte Folgen haben. Das erfuhr #Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) am Dienstag an der #Oberbaumbrücke. Die #Sperrung der Brücke für #Radfahrer in Richtung Kreuzberg löste einen massiven Protest von #Radaktivisten gegen die ihrer Ansicht nach schleppende #Verkehrswende von Rot-Rot-Grün aus. „Der Rad- und #Fußverkehr wird an den Rand gedrängt“, sagte ein Redner vom #ADFC bei einer kurzfristig anberaumten Demo mit mehreren hundert Teilnehmern. Schilder wurden hochgehalten: „Autofreie Brücke“ und „Autofahrer umsteigen“. Auch Regine Günther eilte zur Oberbaumbrücke, um per Megafon eine neue #Verkehrsregelung zu verkünden, die den #Radfahrern entgegenkommt.

Grund des Ärgers sind Bauarbeiten auf der Brücke. In den nächsten fünf Monaten soll der rissige Asphalt ausgetauscht werden, eine Routinemaßnahme, aber wichtig, damit keine Feuchtigkeit in die Brückenkonstruktion dringt und die Oberbaumbrücke weiterhin der massiven Verkehrsbelastung standhält. Am Montag wurde die westliche Brückenhälfte gesperrt. Für Autofahrer bleiben je eine Spur pro Richtung. Zunächst durften Radfahrer auf der Autospur mitfahren, bei reduziertem Tempolimit (20 kmh), doch Polizei und Verkehrslenkung entschieden bei einer Ortsbegehung: Viel zu eng und deshalb …

zu Fuß mobil: Neuer Senatsplan Berlin bekommt das erste Fußverkehrsgesetz der Welt, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neuer-senatsplan-berlin-bekommt-das-erste-fussverkehrsgesetz-der-welt-32294700?dmcid=nl_20190329_32294700

#Verkehrssenatorin Regine #Günther und ihr Team haben lange gesucht. Doch auf der ganzen Welt haben sie keine Regelung gefunden, die mit dem nun entstehenden vierten Abschnitt des Berliner #Mobilitätsgesetzes auch nur entfernt vergleichbar sei. „Eine gesetzliche Regelung des #Fußverkehrs, der dieser Form der Mobilität mehr Raum geben soll: So etwas gibt es international noch nicht“, sagte die parteilose, von den Grünen nominierte Politikerin. Berlin werde die erste Stadt sein, die ein solches Gesetz bekommt. Im Februar 2020 soll der nächste Teil des Mobilitätsgesetzes vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden, hieß es. Einklagbar sind die Versprechungen aber nicht, und Experten kommen zu einem gemischten Fazit.

„Der neue Abschnitt schafft eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verkehrswende“, versprach Günther. Damit setze Berlin deutschlandweit Standards. „Der #Fußverkehr wird endlich als gleichberechtigter Teil der Mobilität neu positioniert und aufgewertet“, so die Politikerin. Das sei angemessen – schließlich werden rund ein Drittel aller Wege in Berlin per pedes zurückgelegt.

Weniger Umwege und Wartezeiten: Das ist ein Thema. So sollen Fußgänger in Berlin künftig breite Straßen in einem Zug #überqueren können, ohne auf der #Mittelinsel erneut auf grünes Ampellicht warten zu müssen – so sieht es der künftige Paragraf 55 vor. An Kreuzungen sollen alle Zufahrten eine Querungsmöglichkeit haben, heißt es …

Straßenverkehr + Radverkehr: Jugendverkehrsschulen – Personalausstattung, aus Senat

www.berlin.de

  1. Welche Rolle spielen die #Jugendverkehrsschulen (#JVS) im Gesamtkonzept des Senats für die #Mobilitätsbildung und #Verkehrserziehung?

Zu 1.:

Gemäß § 124 a Absatz 3 des Schulgesetzes von Berlin sollen die Einrichtungen Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung eröffnen, unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote unterbreiten sowie mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen, insbesondere mit der Polizei und mit Trägern der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kooperieren.

Die Jugendverkehrsschulen sind demnach die Orte eines Bezirks für Aufgaben der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung für Kinder,Jugendliche und Erwachsene. Sie bieten insbesondere auf den #Rad-und #Fußverkehr bezogene Übungs-und Trainingsangebote in einem der heutigen Straßenverkehrsrealität nachgebildeten Schonraum. Mit theoretischen und praktischen Angeboten fördern sie ein sicheres, regelgerechtes, rücksichtsvolles,selbständiges sowie umwelt- und gesundheitsbewusstes Mobilitätsverhalten.

Der Senat hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik für diese Legislaturperiode unter anderem die Aufgabe gestellt, die Jugendverkehrsschulen zu sichern und auszubauen sowie mit fachlich und pädagogisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu stärken. Damit macht der Senat deutlich, dass die Jugendverkehrsschulen eine wichtige Komponente im Gesamtkonzept der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in der Stadt sind, deren Potentiale künftig aber durch gezielte Maßnahmen wie die Verbesserung der Personalstrukturen noch intensiver genutzt werden könnten.

  • In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)

Zu 2.:

Träger der Jugendverkehrsschulen sind die Bezirke. Gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin sind sie zum Unterhalt der Jugendverkehrsschulen verpflichtet. Für die Aufgabenerfüllung können die Bezirke freie Träger beauftragen bzw. Kooperationsvereinbarungen mit freien Trägern schließen. Gegenwärtig haben elf Bezirke entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.

Eine Übersicht der gegenwärtig mit freien Trägern abgeschlossenen Vereinbarungen ist der Anlage 1 zu entnehmen.

  • Wie ist der Stand der Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen gemäß § 124a Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes und entsprechender Standards für die Personalausstattung?

Zu 3.:

Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Bezirke, unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, hat im August 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Im Gesamtprozess wird auch die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personalausstattung betrachtet. Es ist beabsichtigt, dass die zu entwickelnden Qualitätsstandards Aussagen zu den für die Arbeit an Jugendverkehrsschulen erforderlichen Tätigkeiten und Qualifikationen enthalten.

  • Welche personelle und materiell-sächliche (Mindest-)Ausstattung ist nach Meinung des Senats aus fachlicher Sicht für den regelhaften Betrieb einer JVS notwendig und wie stellt der Senat diese Ausstattung pro Standort in qualitativer und quantitativer Hinsicht sicher?

Zu 4.:

Die Jugendverkehrsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für den Betrieb, mithin für die personelle und materiell-sächliche Ausstattung, sind im Bezirksplafond enthalten. Die Kosten werden in der Kosten- und Leistungsrechnung über das Produkt 79 388 – Jugendverkehrsschulen – abgebildet und zugewiesen.

In den Jahren 2016/2017 und 2018/2019 wurden umfangreiche Mittel durch das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt, welche die Bezirke für die Modernisierung

der materiell-sächlichen Ausstattung und die Verbesserung des Angebots nutzen konnten und weiterhin nutzen.

Für die systematische Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in den Bezirken hält es der Senat für erforderlich, dass die Bezirke auch selbst fachliche und verwaltungsmäßige Strukturen auf- und ausbauen.

Wie zuvor dargelegt, werden im Ergebnis der Arbeit der AG zur Entwicklung von Qualitätsstandards Aussagen zu einer qualitativen Mindestausstattung sowohl für das Personal, den Übungsparcours sowie das Funktionsgebäude der Jugendverkehrsschulen angestrebt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 vor.

  • Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)

Zu 5.:

Eine Übersicht über die gegenwärtige Personalausstattung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

  • Welche pädagogischen Qualifikationen und persönlichen Anforderungen sind für die Tätigkeit an einer JVS zwingend notwendig?

Zu 6.:

Die erforderlichen Qualifikationen richten sich nach der Tätigkeit, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Jugendverkehrsschulen ausüben sollen. Welche Tätigkeiten bzw. welche Leistungen ausgeführt werden sollen, regeln die Bezirke im Rahmen der Vereinbarungen zum Betrieb mit den jeweils beauftragten freien Trägern.

Die Radfahrausbildung der Schulen, welche in den Jugendverkehrsschulen stattfindet, wird von qualifizierten Lehrkräften, Erzieherinen und Erziehern verantwortlich durchgeführt und von geschulten Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberatern der Polizei unterstützt.

Die Auswahl der eingesetzten MAE-Kräfte (MAE=Mehraufwandsentschädigung) wird durch die Jobcenter im Rahmen der bewilligten Maßnahmen gesteuert.

Eignungskriterien für den Einsatz an Jugendverkehrsschulen sind beispielsweise organisatorische und handwerkliche Fähigkeiten, Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen (u.a. ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis notwendig), Teamfähigkeit. Die von den freien Trägern im Rahmen der durch die Jobcenter genehmigten Maßnahmen eingesetzten MAE-Kräfte erhalten eine vertiefte Einweisung in die vorgesehenen Aufgaben.

Bei sonstigen Angeboten an Jugendverkehrsschulen, bei denen die Teilnahme von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf freiwilliger Basis erfolgt, soll sich die

Qualifikation der Mitarbeitenden/Anbieter nach dem für das Angebot erforderlichen Maß richten. Für die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis unabdingbar. Die Jugendverkehrsschulen führen diese Leistungen in eigener Verantwotung bzw. im beauftragten Umfang selbständig aus.

Empfehlungen für regelhaft an allen Jugendverkehrsschulen vorkommende Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Qualifikationen, werden im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsstandards erarbeitet.

  • Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?

Zu 7.:

Die Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung der in den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Träger wird in der Regel durch die freien Träger selbst organisiert und vorgenommen. Bei der Qualifizierung wirken die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei und in einzelnen Fällen auch externe Partner wie die Landesverkehrswacht Berlin e.V. aktiv mit. Vermittelt werden

u.a. Grundlagen der Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Umgang mit Mobilitätseinschränkungen, Erste Hilfe und Kommunikationsfähigkeit. Die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten der Bezirke wird von diesen selbst organisiert und durchgeführt. Seitens des Senats gibt es gegenwärtig keine Vorgaben für die Fort- und Weiterbildung der an den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke bzw. der beauftragten freien Träger.

Die für die Durchführung der Radfahrausbildung der Schulen zuständigen Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden im Rahmen der regionalen Fortbildung der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung geschult.

Eine Übersicht zu den von den Bezirken mitgeteilten Maßnahmen und Vorgehensweisen ist der Anlage 3 zu entnehmen.

  • Wie wirkt sich die Befristung der Verträge mit den Trägern auf die Situation des Personals in JVS aus? Warum werden keine Verträge mit längeren Laufzeiten abgeschlossen?

Zu 8.:

Die Verträge der Bezirke mit freien Trägern sind zum Teil auf ein Jahr befristet bzw. mit anderen Befristungen versehen, da die Umsetzung der Aufgaben des Kooperationspartners häufig von der Bewilligung von Arbeitsmarktfördermaßnahmen der Jobcenter abhängig sind. Die Förderdauer begrenzt die Einsatzzeit der über diese Maßnahmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus ist die Befristung von Verträgen und Leistungen ein übliches Verfahren und orientiert sich an der jeweils gewählten Form der Beauftragung.

  • Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?

Zu 9.:

Ehrenamtlich tätige Personen sind nur an drei Jugendverkehrsschulen aktiv. Eine Übersicht über die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

  1. Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung je Bezirk für die Fachberatung der Schulen im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung?

Zu 10.:

In der Regionalen Fortbildung Berlin stehen in den vier Regionenverbünden für die jeweiligen drei Regionen/Bezirke Schulberaterinnen und Schulberater für den Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zur Verfügung. Die personelle Ausstattung beträgt insgesamt in diesem Themenfeld 23 Anrechnungsstunden, wobei zwei Regionenverbünde personell kooperieren.

Die Schulberaterinnen und Schulberater arbeiten mit den Jugendverkehrsschulen zusammen, wobei sie diese auch als Veranstaltungsorte für Fortbildungen nutzen.

  1. In welchem Umfang und für welche Aufgaben ist die Berliner Polizei in den Jugendverkehrsschulen unterstützend tätig?

Zu 11.:

Auf Anfrage der Schulen wird die Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin nach Maßgabe freier Kapazitäten in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke unterstützt. Dabei sollen die wesentlichen motorischen und rechtlichen Grundlagen für eine sichere Teilnahme als Radfahrende gesetzt werden.

Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin, wenn angefragt, den Kindertagesstätten beim Mobilitätstraining hilfreich zur Seite, um frühzeitig die motorischen Kompetenzen für den Straßenverkehr und das Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Vereinzelt finden auch themenbezogene Aktionen und Veranstaltungen, wie z.B. „Achtung Auto“, „Toter Winkel“, „Radfahren mit Geflüchteten“ oder „Seniorensicherheitstag“ unter Beteiligung der Polizei Berlin statt, um zielgruppenorientiert und ursachenbezogen auf die Gefahren im Verkehrsgeschehen hinzuweisen.

  1. Durch wen und in welchem Stellenumfang erfolgt gegenwärtig die gesamtstädtische fachliche Steuerung und Koordination zur Unterstützung und Qualitätsentwicklung der Arbeit der JVS?

Zu 12.:

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats die fachliche Zuständigkeit für Fragen der gesamtstädtischen Steuerung der Jugendverkehrsschulen. Die Aufgabe wird im Referat Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen, außerschulische

Bildung wahrgenommen. Der Stellenumfang für die Aufgabenwahrnehmung beträgt rund eine Vollzeiteinheit. Darin eingeschlossen ist die Steuerung des Arbeitsprozesses zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen.

  1. Wie bewertet der Senat die gegenwärtigen Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen in Abhängigkeit von der Personalausstattung? Inwieweit sind diese bedarfsgerecht?

Zu 13.:

Die Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen entsprechen der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen sowohl hinsichtlich der personellen als auch der gebäude- und parcourstechnischen Gegebenheiten.

Für die schulische Radfahrausbildung im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung der Schulen kann soweit bekannt festgestellt werden, dass der gegenwärtig nachgefragte Bedarf an Übungs- und Prüfungseinheiten im Rahmen der Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen gedeckt werden kann.

Eine flächendeckende Bedarfserhebung zu möglichen Leistungen und Angeboten liegt dem Senat nicht vor. Im Rahmen von zwei Projekten zum Thema Jugendverkehrsschulen (Teilmaßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020), welche durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefördert wurden, konnten Hinweise herausgearbeitet werden, die auf einen zusätzlichen Bedarf für Kinder im vorschulischen Alter, für Familien und für Senioren hindeuten. Es ist beabsichtigt, diese Hinweise aufzunehmen und bei der künftigen Aufgabenentwicklung zu berücksichtigen.

  1. In welchem Umfang gibt es derzeit Wartezeiten für die Nutzung der JVS? Welche signifikanten Unterschiede gibt es diesbezüglich zwischen den Bezirken und welchen Handlungsbedarf leitet der Senat daraus ab?

Zu 14.:

Wartezeiten für die Nutzung der Jugendverkehrsschulen sind dem Senat nicht bekannt.

Berlin, den 20. Dezember 2018 In Vertretung

Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Schriftliche Anfrage 18 / 17240                                            Frage 2

Bezirk / Träger Standorte Kooperationspartner / mit dem Betrieb beauftragter freier Träger / Name Vertragsform / Form des Vertrages Laufzeit des Vertrages, Vertragsende (Datum) Begründung für die Befristung
           
    Mitte   Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)     Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)   Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH (Träger der sozialen Arbeit) Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am 01.03.2019 vorbereitet.   Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
      Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)     Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)     Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH (Träger der sozialen Arbeit)   Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am 01.03.2019 vorbereitet.   Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
           
Friedrichshain- Kreuzberg Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
  Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
  Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II) KidBike e.V. Kooperationsvereinbarung 1 Jahr mit automatischer Verlängerung  
           
Pankow Straße vor Schönholz 20; 13158 Berlin (Pankow) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
  Rennbahnstr. 45; 13086 Berlin (Weißensee) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
  Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB) schriftlicher Vertrag 28.02.2019 AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
           
Charlottenburg- Wilmersdorf Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf) agens Arbeitsmarktservice gGmbH Zuwendungsbescheide für Projekte 31.12.2018 Vorgabe der LHO
  Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg) agens Arbeitsmarktservice gGmbH Zuwendungsbescheide für Projekte 31.12.2018 Vorgabe der LHO
           
Spandau Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)   Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH   Nutzungsvertrag 1 Jahr – 31.08.2019 (Option zur Verlängerung – max. 3 Jahre)  
  Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)  
           
Steglitz-Zehlendorf Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz) Wendepunkt gGmbH Nutzungsvertrag 01.03.2018 – 30.11.2018 Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
  Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf) Wendepunkt gGmbH Nutzungsvertrag 01.30.2018 – 30.11.2018 Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
           
Tempelhof- Schöneberg Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof) Keine Angaben

1

  Sachsendamm 25; 10829 Berlin (Schöneberg)        
           
Neukölln Wörnitzweg 5; 12043 Berlin (Neukölln I) Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V. schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes unbefristet  
  Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II) Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V. schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes unbefristet  
           
  Treptow-Köpenick An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin; Abteilung Weiterbildung, Schule, Kultur und Sport; Schul- und Sportamt      
           
Marzahn-Hellersdorf Erich-Kästner-Str. 100; 12610 Berlin (Hellersdorf) G.U.T. Consult GmbH Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag unbefristet  
  Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn) G.U.T. Consult GmbH Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag unbefristet  
           
  Lichtenberg Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen) Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft   Kooperationsvereinbarung   Vertrag läuft bis Jahresende (aktuell: 31.12.2018).   Stillschweigende Verlängerung um ein Jahr möglich, sofern die Kooperationsvereinbarung nicht innerhalb von drei Monaten vor Vertragsende durch den Auftrag- geber o. -nehmer gekündigt wird. Feststellung beider V-Partner, ob effiziente zufriedenstellende Zusammenarbeit erzeugt wirdErkenntnis für Auftraggeber, ob Auftragnehmer die zu erwartenden Potenziale und Arbeitsaufgaben zuverlässig, ordnungsgemäß umsetzt Fristsetzung verhilft im Bedarfsfall zu einer zeitlich bestimmten rechtskräftigten Auflösung der Zusammenarbeit.
        Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)     Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft       Kooperationsvereinbarung
           
  Reinickendorf Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB) Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)   09.04.2018-21.12.2018 Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
  Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II) Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB) Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)   09.04.2018-21.12.2018 Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.

Frage 2                        In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)

Hinweise:

Treptow-Köpenick:          Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt, betreibt die JVS selbst. Ein Betreibervertrag mit einem freien Träger besteht gegenwärtig nicht.

Der bisherige freie Träger TJP e.V. hatte zum April 2018 seinen Vertrag einseitig gekündigt. Es wird derzeit geprüft, welche Bedarfe von Seiten der JVS bestehen und wie eine künftige Betreibung der JVS mit oder ohne die Kooperation mit einem freien Träger bestritten werden kann.

2

Schriftliche Anfrage 18 / 17240

  Frage 5 Frage 9
  Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter für die Aufgabe Jugendverkehrsschule Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule Ehrenamt
     
    Bezirk     Standorte Anzahl Personen davon unbefristet angestellt davon befristet angestellt sonstige Mitarbeiter Anzahl Personen davon unberistet angestellt dvon befristet angestellt   MAE-Kräfte   FAV-Kräfte Sonstige Mitarbeiter Anzahl Ehren- amtliche Personen
                         
  Mitte Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)   1     1                
  Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)   1     1     15            
                         
  Friedrichshain-Kreuzberg Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain)   0       0   5   0   0   0   0   5   4
  Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)   0       0   5   0   0   0   0   5   2
  Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II)   0       0   5   0   0   0   0   5   2
                         
  Pankow Straße vor Schönholz 20; 13158 Berlin (Pankow)   0       0   8   k.A.   k.A.   6   0   2   0
  Rennbahnstr. 45; 13086 Berlin (Weißensee)   0       0   7   k.A.   k.A.   4   1   2   0
  Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)   0       0   8   k.A.   k.A.   4   2   2   0
                         
  Charlottenburg-Wilmersdorf Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)   0,25   0,25     0   2     2     10   0   6
  Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)   0,25   0,25     0   2     2     10   0   5
                         
  Spandau Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)   0       0   7       5   2 1 Honorar- kraft (1 x Wo.)   0
  Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)   0       0   7       5   2   0
                         
  Steglitz-Zehlendorf Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)   0,1   0,1     0   11     0,5   10,5   0   0   0
  Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf)   0,1   0,1     0   9     0,5   8,5   0   0   0
                         
  Tempelhof-Schöneberg Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)   Keine Angaben
  Sachsendamm 25; 10829 Berlin (Schöneberg)
                         
  Neukölln Wörnitzweg 5; 12043 Berlin (Neukölln I)   0       0   5   1   1   3   0   0   2
  Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)   0       0   5   1   1   3   0   0   2
                         
  Treptow-Köpenick An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin   1   1     0   1   0   1   0   1   0   2
                         
  Marzahn-Hellersdorf Erich-Kästner-Str. 100; 12610 Berlin (Hellersdorf)   1   1     0   10   2     8   0   0   0
  Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)   0       0   5       5   0   0   0
                         
  Lichtenberg Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)   1   1     0   6   1       5   0   0
  Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)   1   1     0   6   1       5   0   0
                         
  Reinickendorf Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)   2   1   1   0   5   0   5   5   0   1   0
  Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)   2   1   1   0   5   0   5   5   0   1   0

Frage 5                                         Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)

Frage 9                                         Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?

Hinweise:

Mitte:                                            Anzahl Personen freier Träger Standort Bremer Str. – Information für 2019 liegt noch nicht vor, Anzahl Ehrenamtliche: Die Information ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht verfügbar. Aus dem Personalstamm des Schul- und Sportamtes ist derzeit eine Person dauerhaft anteilig mit Fragen der Jugendverkehrsschule befasst. Aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen (u.a. Wirtschaftsstelle, Bau/Infrastruktur) sind weitere Beschäftigte kontinuierlich mit Aufgaben für die Jugendverkehrsschulen des Bezirks befasst.

Friedrichshain-Kreuzberg:                  Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule, Spalte Anzahl der Personen – inklusive Ehrenamt Charlottenburg-Wilmersdorf:             Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.

Spandau:                                        Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule – Spalte MAE- Kräfte – 5 (ab April 2019 zusätzlich 7 Personen) Steglitz-Zehlendorf:       Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.

Neukölln:                                       Ehrenamtliche – Bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern handelt es sich um ehemalige Polizisten, die zwischenzeitlich pensionert sind und früher als Verkehrserzieher in den beiden Jugendverkehrsschulen Neuköllns gearbeitet haben. Des Weiteren wird die ganze administrative Arbeit ehrenamtlich erledigt.

Treptow-Köpenick:                           Eine Stelle für eine FAV-Kraft, welche vom vorherigen kooperierenden freien Träger TJP e.V. noch gestellt wird, ist bis zum 30.04.2019 befristet.

Reinickendorf:                                 Aroser Allee: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob): 12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen

Senftenberger Ring: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob): 12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen

Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 17240

Schriftliche Anfrage 18 / 17240                                                                                                                                                                      Frage 7

Bezirk / Träger Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte an den Jugendverkehrsschulen (ggf. getrennt für bezirkliche Beschäftigte und Beschäftigte des mit dem Betrieb beauftragten freien Trägers, ggf. allgemeine Hinweise)
   
      Mitte Für Beschäftigte des Bezirksamtes Mitte von Berlin stehen vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote u.a. der Verwaltungsakademie sowie weitere fachbezogene Veranstaltungen zur Verfügung. Für die Teilnehmenden an dem Arbeitsförderungsprojekt des Trägers Wendepunkt gGmbH mit Finanzierung des Jobcenters Berlin Mitte erfolgt „zu Beginn der Maßnahme erfolgt eine Einweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu folgenden Themen: Information über das Unternehmen Wendepunkt gGmbH, Projektmanagement, Nutzung der Dokumentenvorlagen, Administration, Aktenführung, Pflichten der TN, Daten- und Informationsschutz, Umgang mit der materiellen und technischen Ausstattung, der EDV-Technik, den Kommunikationssystemen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Brandschutzordnung, Erste Hilfe, Unfallverhütung. Das Projekt wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt (Bezeichnung, Förderart, Nummer), der Projektinhalt und die Projektziele werden mitgeteilt. Die projektbezogenen Arbeitsorganisation wird erläutert und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Festlegungen.“ (Maßnahmekonzept des Trägers)
   
Friedrichshain-Kreuzberg Keine
   
Pankow Keine Angaben
   
Charlottenburg-Wilmersdorf Entfällt
   
Spandau Ab Januar 2019 sollen Verkehrsschulungen/Fortbildungen für die FAV-Kräfte angeboten werden (durch den freien Träger).
   
Steglitz-Zehlendorf Keine gesonderten Qualifizierungen für Mitarbeiter des BA, der Maßnahmeträger bietet Qualifizierung für MA und MAE an, sofern diese vom Jobcenter finanziert werden.
   
Tempelhof-Schöneberg Keine Angaben
   
Neukölln Die Beschäftigten der Jugendverkehrsschulen werden durch die ehemaligen Verkehrserzieher der Berliner Polizei geschult. Die beiden pensionerten Polizisten haben jahrelang in den Jugendverkehrsschulen gearbeitet, als die Polizei noch die Jugendverkehrsschulen betrieben hat.
   
Treptow-Köpenick Die Fort- und Weiterbildung ist für die Beschäftigte des Schul- und Sportamtes über die Struktur des Bezirksamtes sichergestellt. Die Fort- und Weiterbildung für die FAV-Kraft des TJP e.V. findet in Verantwortung des TJP e.V. statt; nähere Informationen liegen nicht vor.
   
Marzahn-Hellersdorf Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung wird durch Freistellung während der Dienstzeit gewährleistet.
   
    Lichtenberg Den angestellten Hausmeistern werden arbeitsrelevante Fort- und Weiterbildungskurse durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin finanziert, bspw. Kurse „Erste Hilfe“ oder „Fahrradreparatur“. Für die Konzept- und Projektumsetzung in den Standorten der JVS werden den zugewiesenen Beschäftigten (Arbeitsmarktförderunginstrument; FAV-Teilnehmer/innen) keine Fort- u. Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, weil die entstehenden Kosten nicht durch das bezirkliche Jobcenter finanziert werden können. Der gemeinnützige Träger (gegenwärtig: Atina gUG) besitzt ebenfalls keine entsprechenden Finanzmittel, um Schulungmaßnahmen den eingesetzten Personalkräften in den JVS zu unterbreiten.
   
    Reinickendorf Fortbildungen zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung werden für Lehrkräfte und an Schulen tätige Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der für die regionale Fortbildung der SenBildJugFam für die Bezirke für Reinickendorf, Mitte und Pankow zur Verfügung stehenden 6 Wochenstunden durch den für diese übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zuständigen Schulberater in den Reinickendorfer Jugendverkehrsschulen angeboten. Daran nehmen auch bezirkliche Mitarbeitende und örtlich zuständige Verkehrssicherheitsberatende der Polizei Berlin teil. Grundlage dafür sind insbesondere § 13 der Grundschulverordnung und der Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-10.
   

Frage 7

Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?