1. Wie viele #Jugendverkehrsschulen existieren derzeit in Berlin und durch wen werden diese betrieben? (Aufstellung nach Bezirken und beauftragten Trägern erbeten.)
2. Welche Form haben die derzeitigen Verträge, die in den jeweiligen Jugendverkehrsschulen geschlossen worden sind und wie lang sind die jeweiligen Laufzeiten? (Aufstellung nach Jugendverkehrsschulen, Vertragsform und Laufzeit erbeten.)
3. Wie ist die derzeitige #Ausstattung (z.B. mit Fahrrädern, Rollern, Kettcars) in den jeweiligen Jugendverkehrsschulen? (Quantitative Aufstellung nach Jugendverkehrsschulen erbeten.)
1. Welchen Stellenwert haben für den Senat #Mobilitätsbildung und #Verkehrserziehung im vorschulischen Bereich?
Zu 1.:
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Vorschulalter haben für den Senat einen
hohen Stellenwert. Deshalb legt das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagepflege im Bildungsbereich Gesundheit fest, dass Mobilitäts- und Verkehrserziehung gemeinsam mit den Eltern thematisiert und Schritte dahin unternommen werden sollen, damit Kinder sich sicher im Straßenverkehr bewegen können.
Der Senat hat daher im Januar 2020 die erste Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Hiermit soll durch geeignete Maßnahmen die Selbstständigkeit von Kindern im Fußverkehr und eine umfassende Mobilitätsbildung gefördert werden, um alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins zu
befähigen, ihre Mobilitätsbedürfnisse selbstbestimmt, stadt-, umwelt- sowie klimaverträglich ausgestalten zu können. Die bezirklichen #Jugendverkehrsschulen können für
diese Umsetzung auch im Rahmen der vorschulischen Bildung genutzt werden.
Die Gesetzesvorlage wurde im Mai mehrheitlich im Ausschuss für Bildung angenommen. Die Änderung des Gesetzes ist weiterhin in der parlamentarischen Befassung.
2. Mit welchen für den Elementarbereich spezifischen Programmen/Projekten/Maßnahmen unterstützt,
fördert und regt der Senat die Erhöhung der Verkehrssicherheit für jüngere Kinder durch richtiges Mobilitätsverhalten an?
2
Zu 2.:
Auf der vom Senat unterstützten, zum Verkehrssicherheitsprogramm „Berlin-SicherMobil 2020“ gehörigen Informations- und Kommunikationsplattform www.berlin-sicher-mobil.de werden unter dem Stichwort „Kita“ die in der untenstehenden Tabelle
aufgelisteten Programme, Projekte und Maßnahmen aufgeführt.
Tabelle 1: Angebote der Verkehrssicherheitsarbeit für Kitas in Berlin (Stand:14.10.20)
Angebot Veranstalter
Mobilitätstraining für Kita-Kinder Polizei Berlin
Zu Fuß zur Kita und zur Schule BUND Berlin
Mobileo ACE Auto Club Europa
Kind und Verkehr ADAC Berlin-Brandenburg; Landesverkehrswacht Berlin; Auto Club Europa e. V.
Aufgepasst mit ADACUS; Ein Programm der
ADAC Stiftung
ADAC Berlin-Brandenburg e. V. im Auftrag der
ADAC Stiftung
Musik-Mitspiel-Theater zur Verkehrserziehung Kinderliedermacher Rainer Herzog
Sicher und leicht wird jedes Ziel erreicht- Praxistage U-Bahn, Tram und Bus Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
3. Wie bewertet und fördert der Senat das Programm „Zu Fuß zur Kita“ und wie viele Kinder nehmen
daran jährlich teil?
Zu 3.:
Der Senat bewertet das Programm ebenso positiv wie das entsprechende an den
Schulen durchgeführte Programm, da Kinder darauf vorbereitet werden, ihre Wege
selbstständig, umweltfreundlich und sicher zurücklegen zu können. Das Programm
„Zu Fuß zur Kita“ wird in Berlin durch den BUND Berlin seit 2017 durchgeführt. 2017
nahmen knapp 1.900 Kinder aus 43 Kitas teil, 2018 waren es fast 2.000 Kinder aus
55 Kitas und 2019 mehr als 2.500 Kinder aus 58 Kitas. Auf Grund der Erfahrung an
Schulen ist auch bei dem noch recht neuen Programm an Kitas davon auszugehen,
dass diese künftig jährliche Projekttage „Zu Fuß zur Kita“ selbständig und erfolgreich
durchführen werden.
4. Welche weiteren Programme/Projekte/Maßnahmen sind dem Senat bekannt, die speziell auf die
Erhöhung der Verkehrssicherheit von Vorschulkindern durch richtiges Mobilitätsverhalten abzielen und
wie fördert er diese und deren Nutzung?
Zu 4.:
Das Programm „Kind und Verkehr“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
wird von verschiedenen Verbänden umgesetzt. Es richtet sich an Eltern aber auch an
pädagogische Fachkräfte in Kitas. Speziell ausgebildete Moderatorinnen und Moderatoren informieren bei den kostenfreien Veranstaltungen Väter und Mütter, wie sie
ihre Kinder gut auf den Straßenverkehr vorbereiten. Ein Modulsystem bietet den Moderierenden die Möglichkeit, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern oder
auch direkt mit den Teilnehmenden je nach Interesse, individuelle Schwerpunkte zu
setzen. Als Ergänzung zu den Elternveranstaltungen können die Moderierenden, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern, Projekte zur Verkehrssicherheit direkt
mit den Kindern durchführen. Die Nutzung dieses Programms und weiteren Projekten
3
wird vom Senat durch die Bündelung und Bekanntmachung auf der Webseite
www.berlin-sicher-mobil.de unterstützt.
5. Wie bewertet der Senat die Bedeutung von Jugendverkehrsschulen für Kita-Gruppen oder Kinder in
Tagespflegstellen im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Wie und unter welchen
Voraussetzungen können Jugendverkehrsschulen das Mobilitätsverhalten von Kita-Kindern nachhaltig
befördern?
6. Welche Kenntnisse hat der Senat über die spezifische Ausstattung der bezirklichen Jugendverkehrsschulen für die Bedarfe von Kindern im Kita-Alter?
Zu 5. und 6.:
Die öffentlichen Jugendverkehrsschulen im Land Berlin sind auf Dauer eingerichtete
Bildungsstätten mit themenbezogenen Angeboten. Die Hauptzielgruppe sind die
Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen im Rahmen der praktischen schulischen Radfahrausbildung sowie ergänzender Angebote der Mobilitätsbildung und
Verkehrserziehung. Die Nutzung durch Kita-Gruppen oder Familien gewinnt an Bedeutung für das Angebot der Jugendverkehrsschulen. Die Ausstattungsverbesserungen der letzten Jahre kamen auch diesen Zielgruppen zu Gute (vgl. Anlage). Die Jugendverkehrsschulen bieten auch für Kinder im Kita-Alter eine altersgerechte Ausstattung, bspw. Laufräder, Roller, kleine Fahrräder und kleine Kettcars (vgl. Anlage).
Der Senat bewertet diese Entwicklung überaus positiv. Eine verstärkte Nutzung der
Jugendverkehrsschulen durch Kinder im Kita-Alter trägt dazu bei, dass Kinder schon
früh lernen, ihre Wege selbstständig, umweltfreundlich und sicher zurückzulegen.
7. Welche Kenntnisse hat der Senat über die tatsächliche Nutzung von Jugendverkehrsschulen durch
Kita-Gruppen oder Kindergruppen von Tagespflegestellen in den Bezirken? Welche Nutzungszeiten
stehen dafür jeweils zur Verfügung und kann der Bedarf gedeckt werden? (Bitte bezirklich die Inanspruchnahme darstellen.)
Zu 7.:
Daten über das Nutzungsverhalten werden bisher nicht berlinweit erfasst und liegen
nur im Einzelfall vor. Alle aktuell verfügbaren Informationen zur tatsächlichen Nutzung der Jugendverkehrsschulen durch Kita-Gruppen sowie zu den dafür zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten sind in der Anlage bezirklich dargestellt.
8. Welche Inhalte werden Kindern im Kita-Alter bei der Nutzung der Jugendverkehrsschulen für das
richtige Mobilitätsverhalten vermittelt? Welche fachlichen Anleitungen und pädagogischen Hilfen stehen Erzieher*innen diesbezüglich generell und speziell für die Nutzung der Jugendverkehrsschulen
zur Verfügung?
Zu 8.:
Fachliche Anleitung finden Erzieherinnen und Erzieher beispielsweise in den Materialien der Deutschen Verkehrswacht und der Unfallforschung der Versicherer. Die
Deutsche Verkehrswacht hat dafür die Broschüren „Mit Rollen und Rädern im Kindergartenalter“ und „Kinder zu Fuß im Straßenverkehr“ herausgegeben. Die Unfallforschung der Versicherer hat die Broschüren „Verkehrserziehung leicht gemacht“ und
„Kinder lernen Rad fahren“. Die darin genannten Inhalte bieten den Erzieherinnen
und Erziehern eine Orientierung für die Lerninhalte, die auch im Schonraum einer Jugendverkehrsschule geübt werden können. Sie werden bei ihrer Arbeit durch die Mitarbeitenden der Jugendverkehrsschulen unterstützt, beispielsweise beim Aufbau und
der Nutzung eines Geschicklichkeitsparcours für ein motorisches Fahrtraining.
4
9. Welche vom Land Berlin geförderten Fortbildungsangebote gibt es für Kita-Erzieher*innen im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Inwieweit kann der Bedarf an solchen Angeboten
gedeckt werden und was ist für 2021 diesbezüglich geplant?
Zu 9.:
Die Unfallkasse Berlin bietet eine Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher aus
dem Ü3-Bereich von Kindertageseinrichtungen zum Thema „Bewegungsförderung
für mehr Verkehrssicherheit“. Dadurch erhalten pädagogische Fachkräfte grundlegende Informationen in Bezug auf Bewegungsförderung und Verkehrssicherheit sowie praktische Anregungen und Spielideen zur ganzheitlichen Förderung der Kinder
unter diesen Gesichtspunkten. Die nächste Fortbildung ist für den März 2021 geplant.
Berlin, den 27. Oktober 2020
In Vertretung
Sigrid Klebba
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie
Gemäß § 124 a Absatz
3 des Schulgesetzes von
Berlin sollen die Einrichtungen Kindern und Jugendlichen den chancengerechten Zugang zu
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung eröffnen, unterrichtliche, außerunterrichtliche und außerschulische Angebote unterbreiten sowie mit den allgemeinbildenden Schulen und mit anderen Einrichtungen,
insbesondere mit der Polizei und mit Trägern
der außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kooperieren.
Die Jugendverkehrsschulen sind demnach die Orte eines Bezirks für Aufgaben der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung für Kinder,Jugendliche und Erwachsene. Sie bieten insbesondere auf den #Rad-und #Fußverkehr bezogene Übungs-und Trainingsangebote in einem der heutigen Straßenverkehrsrealität nachgebildeten Schonraum. Mit theoretischen und praktischen Angeboten fördern sie ein sicheres, regelgerechtes, rücksichtsvolles,selbständiges sowie umwelt- und gesundheitsbewusstes Mobilitätsverhalten.
Der Senat hat
sich in den Richtlinien der Regierungspolitik für diese Legislaturperiode unter anderem
die Aufgabe gestellt, die Jugendverkehrsschulen zu sichern und auszubauen sowie mit fachlich
und pädagogisch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu
stärken. Damit macht
der Senat deutlich, dass die Jugendverkehrsschulen
eine wichtige Komponente im
Gesamtkonzept der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in der Stadt sind, deren Potentiale künftig aber durch gezielte Maßnahmen wie die Verbesserung der Personalstrukturen noch intensiver genutzt werden könnten.
In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit
betrieben? (Wir bitten
um Auflistung aller JVS in Berlin
nach Bezirken geordnet
und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)
Zu 2.:
Träger der Jugendverkehrsschulen sind die Bezirke.
Gemäß § 124 a des Schulgesetzes von Berlin sind sie zum
Unterhalt der Jugendverkehrsschulen verpflichtet. Für die Aufgabenerfüllung können
die Bezirke freie Träger beauftragen bzw. Kooperationsvereinbarungen mit freien
Trägern schließen. Gegenwärtig
haben elf Bezirke entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen.
Eine Übersicht der gegenwärtig mit freien Trägern abgeschlossenen
Vereinbarungen ist der Anlage
1 zu entnehmen.
Wie ist der Stand der Erarbeitung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Jugendverkehrsschulen gemäß § 124a Absatz 3 des Berliner Schulgesetzes und entsprechender Standards für die Personalausstattung?
Zu 3.:
Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Senats und der Bezirke, unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
hat im August 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Im Gesamtprozess wird auch die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personalausstattung betrachtet. Es ist beabsichtigt, dass die
zu
entwickelnden Qualitätsstandards Aussagen
zu den für die Arbeit an Jugendverkehrsschulen erforderlichen Tätigkeiten und Qualifikationen enthalten.
Welche personelle und materiell-sächliche (Mindest-)Ausstattung ist nach Meinung des Senats aus fachlicher Sicht für den regelhaften Betrieb einer JVS notwendig
und wie stellt der Senat diese Ausstattung pro Standort in qualitativer und quantitativer Hinsicht sicher?
Zu 4.:
Die Jugendverkehrsschulen sind bezirkliche Einrichtungen. Die Mittel für den Betrieb, mithin für die personelle und materiell-sächliche Ausstattung, sind im Bezirksplafond enthalten. Die Kosten werden in der Kosten- und Leistungsrechnung über das Produkt 79 388 – Jugendverkehrsschulen –
abgebildet und zugewiesen.
In den Jahren 2016/2017 und 2018/2019
wurden umfangreiche Mittel
durch das Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt, welche die Bezirke für die Modernisierung
der materiell-sächlichen Ausstattung und die Verbesserung des Angebots
nutzen konnten und weiterhin nutzen.
Für die
systematische Entwicklung der Jugendverkehrsschulen in den
Bezirken hält es der Senat für erforderlich, dass die Bezirke auch selbst fachliche und verwaltungsmäßige Strukturen auf- und
ausbauen.
Wie zuvor dargelegt, werden im Ergebnis
der Arbeit der AG zur Entwicklung von Qualitätsstandards Aussagen zu einer qualitativen Mindestausstattung sowohl für das Personal, den
Übungsparcours sowie das Funktionsgebäude der Jugendverkehrsschulen angestrebt. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
liegen voraussichtlich im zweiten
Quartal 2019
vor.
Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem Personal.)
Zu 5.:
Eine Übersicht über die gegenwärtige Personalausstattung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Welche pädagogischen Qualifikationen und persönlichen Anforderungen sind für die Tätigkeit
an einer JVS zwingend notwendig?
Zu 6.:
Die erforderlichen
Qualifikationen richten sich nach der Tätigkeit,
welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Jugendverkehrsschulen ausüben sollen. Welche Tätigkeiten bzw. welche Leistungen ausgeführt werden sollen, regeln die Bezirke im Rahmen der Vereinbarungen zum Betrieb
mit den jeweils beauftragten freien Trägern.
Die Radfahrausbildung der Schulen,
welche in den Jugendverkehrsschulen stattfindet, wird von qualifizierten
Lehrkräften, Erzieherinen und Erziehern verantwortlich
durchgeführt und von geschulten Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberatern der Polizei unterstützt.
Die Auswahl der eingesetzten MAE-Kräfte
(MAE=Mehraufwandsentschädigung) wird durch die
Jobcenter im Rahmen
der bewilligten Maßnahmen gesteuert.
Eignungskriterien für den
Einsatz an Jugendverkehrsschulen sind beispielsweise organisatorische und handwerkliche Fähigkeiten, Kompetenzen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen (u.a. ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis notwendig), Teamfähigkeit. Die von den freien Trägern
im Rahmen der durch die Jobcenter genehmigten Maßnahmen eingesetzten MAE-Kräfte erhalten
eine vertiefte Einweisung in die
vorgesehenen Aufgaben.
Bei sonstigen Angeboten an
Jugendverkehrsschulen, bei denen die Teilnahme von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen auf freiwilliger Basis erfolgt, soll sich die
Qualifikation der Mitarbeitenden/Anbieter nach dem für das Angebot erforderlichen Maß richten. Für die Zusammenarbeit mit Kindern
und Jugendlichen ist ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis unabdingbar. Die Jugendverkehrsschulen führen diese Leistungen
in eigener Verantwotung bzw.
im beauftragten Umfang selbständig aus.
Empfehlungen für regelhaft an allen Jugendverkehrsschulen vorkommende Tätigkeiten und die dafür erforderlichen Qualifikationen, werden im Rahmen der Entwicklung von Qualitätsstandards erarbeitet.
Wie werden Fort- und Weiterbildung der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens des Senats?
Zu 7.:
Die Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung der in den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien
Träger wird in der Regel durch die freien Träger
selbst organisiert und vorgenommen.
Bei der Qualifizierung wirken die
Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei und in einzelnen Fällen auch externe Partner wie die Landesverkehrswacht Berlin e.V. aktiv mit. Vermittelt werden
u.a. Grundlagen
der Verkehrs- und
Mobilitätsbildung, Umgang mit Mobilitätseinschränkungen, Erste Hilfe und Kommunikationsfähigkeit. Die Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten der Bezirke
wird von diesen selbst organisiert und durchgeführt. Seitens des Senats gibt es
gegenwärtig keine
Vorgaben für die Fort- und Weiterbildung der an den Jugendverkehrsschulen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke bzw. der beauftragten freien
Träger.
Die für die
Durchführung der Radfahrausbildung der Schulen zuständigen Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher werden
im Rahmen der
regionalen Fortbildung der für Bildung
zuständigen Senatsverwaltung geschult.
Eine Übersicht zu den von den Bezirken mitgeteilten Maßnahmen
und Vorgehensweisen ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Wie wirkt sich die Befristung der Verträge mit den Trägern auf die Situation
des Personals in JVS aus? Warum werden keine Verträge mit längeren
Laufzeiten abgeschlossen?
Zu 8.:
Die Verträge der Bezirke mit freien Trägern sind
zum Teil auf ein Jahr befristet bzw. mit anderen
Befristungen versehen, da die Umsetzung
der Aufgaben des Kooperationspartners häufig von der Bewilligung von Arbeitsmarktfördermaßnahmen der Jobcenter abhängig sind. Die Förderdauer begrenzt die Einsatzzeit
der über diese Maßnahmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus ist die Befristung von Verträgen und Leistungen ein übliches Verfahren und orientiert sich an der jeweils gewählten Form der Beauftragung.
Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?
Zu 9.:
Ehrenamtlich tätige Personen
sind nur an drei Jugendverkehrsschulen aktiv.
Eine Übersicht über die Anzahl der ehrenamtlich tätigen Personen
ist
der Anlage 2 zu entnehmen.
Wie ist die derzeitige personelle Ausstattung je Bezirk für die Fachberatung der Schulen
im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung?
Zu 10.:
In der Regionalen Fortbildung Berlin
stehen in den vier Regionenverbünden für die jeweiligen drei Regionen/Bezirke
Schulberaterinnen und Schulberater für den Bereich Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung zur Verfügung.
Die personelle Ausstattung beträgt insgesamt in diesem Themenfeld 23 Anrechnungsstunden, wobei
zwei Regionenverbünde personell kooperieren.
Die Schulberaterinnen und Schulberater arbeiten mit den Jugendverkehrsschulen zusammen, wobei sie diese auch als Veranstaltungsorte für Fortbildungen nutzen.
In welchem Umfang und für welche Aufgaben ist die Berliner Polizei in den Jugendverkehrsschulen unterstützend tätig?
Zu 11.:
Auf Anfrage der Schulen wird die Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen durch die
Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei
Berlin nach Maßgabe
freier Kapazitäten
in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke
unterstützt. Dabei sollen
die wesentlichen motorischen und rechtlichen Grundlagen für eine sichere Teilnahme als Radfahrende gesetzt werden.
Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei
Berlin, wenn angefragt, den Kindertagesstätten beim Mobilitätstraining hilfreich zur Seite, um frühzeitig die motorischen Kompetenzen für den Straßenverkehr und das Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Vereinzelt finden auch themenbezogene Aktionen und Veranstaltungen, wie z.B.
„Achtung Auto“, „Toter Winkel“, „Radfahren mit Geflüchteten“
oder „Seniorensicherheitstag“
unter Beteiligung der
Polizei Berlin statt, um zielgruppenorientiert und ursachenbezogen
auf die Gefahren im Verkehrsgeschehen hinzuweisen.
Durch wen und in welchem Stellenumfang erfolgt gegenwärtig die gesamtstädtische fachliche Steuerung und Koordination zur Unterstützung und Qualitätsentwicklung der Arbeit der JVS?
Zu 12.:
Die Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie hat gemäß Geschäftsverteilung des Senats die fachliche Zuständigkeit für Fragen der gesamtstädtischen Steuerung der Jugendverkehrsschulen. Die Aufgabe wird im Referat Erwachsenen- und Grundbildung, Lebenslanges Lernen,
außerschulische
Bildung wahrgenommen. Der Stellenumfang für die Aufgabenwahrnehmung beträgt rund eine Vollzeiteinheit. Darin eingeschlossen ist die Steuerung
des Arbeitsprozesses zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards
für die Jugendverkehrsschulen.
Wie bewertet der Senat die gegenwärtigen Öffnungszeiten und Angebote
der Jugendverkehrsschulen in Abhängigkeit von der Personalausstattung? Inwieweit sind diese bedarfsgerecht?
Zu 13.:
Die Öffnungszeiten und Angebote der Jugendverkehrsschulen entsprechen
der gegenwärtigen
Leistungsfähigkeit der Einrichtungen sowohl hinsichtlich der personellen als auch der gebäude- und parcourstechnischen Gegebenheiten.
Für die
schulische Radfahrausbildung im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung der Schulen kann soweit bekannt festgestellt werden, dass der gegenwärtig nachgefragte Bedarf an Übungs- und Prüfungseinheiten im Rahmen der Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen gedeckt
werden kann.
Eine flächendeckende Bedarfserhebung zu
möglichen Leistungen und
Angeboten liegt dem Senat nicht vor. Im Rahmen von zwei
Projekten zum Thema Jugendverkehrsschulen (Teilmaßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020), welche durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefördert wurden, konnten Hinweise
herausgearbeitet werden, die auf einen zusätzlichen Bedarf für Kinder
im vorschulischen Alter, für Familien
und für Senioren hindeuten. Es ist
beabsichtigt, diese Hinweise aufzunehmen und bei der künftigen Aufgabenentwicklung
zu berücksichtigen.
In welchem Umfang gibt es derzeit
Wartezeiten für die Nutzung der JVS? Welche
signifikanten Unterschiede gibt es diesbezüglich zwischen den Bezirken und welchen Handlungsbedarf leitet der Senat daraus ab?
Zu 14.:
Wartezeiten für die Nutzung der
Jugendverkehrsschulen sind dem
Senat nicht bekannt.
Berlin, den
20. Dezember 2018 In Vertretung
Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend
und Familie
Schriftliche Anfrage 18 / 17240 Frage 2
Bezirk / Träger
Standorte
Kooperationspartner / mit dem BetriebbeauftragterfreierTräger/ Name
Vertragsform/ Form des Vertrages
Laufzeit des Vertrages,Vertragsende(Datum)
Begründung für die Befristung
Mitte
Bremer Str. 10;
10551 Berlin (Tiergarten)
Bremer
Str. 10; 10551 Berlin
(Tiergarten)
Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH
(Träger der sozialen Arbeit)
Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am
01.03.2019 vorbereitet.
Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
Kooperationspartner: Wendepunkt gGmbH
(Träger der sozialen Arbeit)
Kooperationsvertrag und Nutzungsvertrag werden für 2019 für den voraussichtlichen Saisonbeginn am
01.03.2019 vorbereitet.
Vertragsbeginn und Vertragsende orientieren sich an den Maßnahmekonzepten des Jobcenter Berlin-Mitte
Friedrichshain-Kreuzberg
Weinstr. 1-3;
10249 Berlin (Friedrichshain)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Wiener Str. 59 c; 10999
Berlin (Kreuzberg II)
KidBike e.V.
Kooperationsvereinbarung
1 Jahr
mit automatischer Verlängerung
Pankow
Straße vor Schönholz 20;
13158 Berlin (Pankow)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Rennbahnstr. 45; 13086
Berlin (Weißensee)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Berlin mbH (GAB)
schriftlicher Vertrag
28.02.2019
AGH-MAE-Maßnahmen für 1 Jahr beschränkt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)
agens
Arbeitsmarktservice gGmbH
Zuwendungsbescheide für Projekte
31.12.2018
Vorgabe der LHO
Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)
agens
Arbeitsmarktservice gGmbH
Zuwendungsbescheide für Projekte
31.12.2018
Vorgabe der LHO
Spandau
Borkzeile 34; 13583 Berlin (Spandau I)
Chance – Bildung, Jugend und Sport BJS gGmbH
Nutzungsvertrag
1 Jahr – 31.08.2019
(Option zur Verlängerung – max. 3 Jahre)
Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)
Steglitz-Zehlendorf
Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)
Wendepunkt gGmbH
Nutzungsvertrag
01.03.2018 – 30.11.2018
Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
Brittendorfer Weg 16a; 14167
Berlin (Zehlendorf)
Wendepunkt gGmbH
Nutzungsvertrag
01.30.2018 – 30.11.2018
Nutzungsvertrag an Maßnahmedauer gekoppelt
Tempelhof-Schöneberg
Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)
Keine Angaben
1
Sachsendamm 25; 10829
Berlin (Schöneberg)
Neukölln
Wörnitzweg 5; 12043 Berlin
(Neukölln I)
Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V.
schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes
unbefristet
Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)
Verein zur Förderung der Jugendverkehrsschulen Neukölln e.V.
schriftlicher Vertrag über die Nutzung des Geländes
unbefristet
Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide 193, FEZ;
12459 Berlin
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin; Abteilung Weiterbildung, Schule,
Kultur und Sport; Schul- und Sportamt
Marzahn-Hellersdorf
Erich-Kästner-Str. 100;
12610 Berlin (Hellersdorf)
G.U.T.
Consult GmbH
Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag
unbefristet
Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)
G.U.T.
Consult GmbH
Kooperationsvereinbarung und Dienstleistungsvertrag
unbefristet
Lichtenberg
Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)
Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Kooperationsvereinbarung
Vertrag läuft bis Jahresende (aktuell: 31.12.2018).
Stillschweigende Verlängerung um ein
Jahr möglich, sofern die Kooperationsvereinbarung nicht innerhalb von
drei Monaten vor Vertragsende durch den Auftrag- geber
o. -nehmer gekündigt wird.
Feststellung beider V-Partner, ob effiziente zufriedenstellende Zusammenarbeit erzeugt wirdErkenntnis für Auftraggeber,
ob Auftragnehmer die zu erwartenden Potenziale und Arbeitsaufgaben zuverlässig, ordnungsgemäß umsetzt
Fristsetzung verhilft im Bedarfsfall zu einer zeitlich bestimmten rechtskräftigten Auflösung der Zusammenarbeit.
Baikalstr. 4; 10319 Berlin
(Lichtenberg)
Atina gUG – Gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Kooperationsvereinbarung
Reinickendorf
Aroser Allee
195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB)
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)
09.04.2018-21.12.2018
Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)
Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (GAB)
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH Maßnahme)
09.04.2018-21.12.2018
Ist abhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes.
Frage 2In wessen Trägerschaft werden die bezirklichen Jugendverkehrsschulen (JVS) derzeit betrieben? (Wir bitten um Auflistung aller JVS in Berlin
nach Bezirken geordnet und unter Angabe des aktuellen Trägers/Betreibers und der jeweiligen Vertragsform und Vertragslaufzeit.)
Hinweise:
Treptow-Köpenick: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick, Schul- und Sportamt, betreibt die JVS selbst. Ein Betreibervertrag mit einem
freien Träger besteht
gegenwärtig nicht.
Der bisherige freie Träger TJP e.V. hatte zum April 2018 seinen Vertrag
einseitig gekündigt. Es wird derzeit
geprüft, welche
Bedarfe von Seiten der JVS bestehen und wie eine künftige
Betreibung der JVS mit oder ohne die Kooperation mit einem freien Träger
bestritten werden kann.
2
Schriftliche Anfrage 18 / 17240
Frage 5
Frage 9
Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter für die Aufgabe Jugendverkehrsschule
Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule
Ehrenamt
Bezirk
Standorte
Anzahl Personen
davon unbefristet angestellt
davon befristet angestellt
sonstige Mitarbeiter
Anzahl Personen
davon unberistet angestellt
dvon befristet angestellt
MAE-Kräfte
FAV-Kräfte
Sonstige Mitarbeiter
Anzahl Ehren- amtliche Personen
Mitte
Bremer Str. 10; 10551 Berlin (Tiergarten)
1
1
Gottschedstr. 23; 13357 Berlin (Wedding)
1
1
15
Friedrichshain-Kreuzberg
Weinstr. 1-3; 10249 Berlin (Friedrichshain)
0
0
5
0
0
0
0
5
4
Wassertorplatz; 10999 Berlin (Kreuzberg I)
0
0
5
0
0
0
0
5
2
Wiener Str. 59 c; 10999 Berlin (Kreuzberg II)
0
0
5
0
0
0
0
5
2
Pankow
Straße vor Schönholz 20;
13158 Berlin (Pankow)
0
0
8
k.A.
k.A.
6
0
2
0
Rennbahnstr. 45; 13086
Berlin (Weißensee)
0
0
7
k.A.
k.A.
4
1
2
0
Thomas-Mann-Str. 65; 10409 Berlin (Prenzlauer Berg)
0
0
8
k.A.
k.A.
4
2
2
0
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 164; 10715 Berlin (Wilmersdorf)
0,25
0,25
0
2
2
10
0
6
Loschmidtstr. 6-10; 10587 Berlin (Charlottenburg)
0,25
0,25
0
2
2
10
0
5
Spandau
Borkzeile 34; 13583 Berlin
(Spandau I)
0
0
7
5
2
1 Honorar- kraft
(1 x Wo.)
0
Hakenfelder Str. 9c; 13587 Berlin (Spandau II)
0
0
7
5
2
0
Steglitz-Zehlendorf
Albrechtsstr. 42; 12167 Berlin (Steglitz)
0,1
0,1
0
11
0,5
10,5
0
0
0
Brittendorfer Weg 16a; 14167 Berlin (Zehlendorf)
0,1
0,1
0
9
0,5
8,5
0
0
0
Tempelhof-Schöneberg
Friedenstr. 23; 12107 Berlin (Tempelhof)
Keine Angaben
Sachsendamm 25; 10829
Berlin (Schöneberg)
Neukölln
Wörnitzweg 5; 12043
Berlin (Neukölln I)
0
0
5
1
1
3
0
0
2
Heideläufer Weg 11; 12353 Berlin (Neukölln II)
0
0
5
1
1
3
0
0
2
Treptow-Köpenick
An der Wuhlheide 193, FEZ; 12459 Berlin
1
1
0
1
0
1
0
1
0
2
Marzahn-Hellersdorf
Erich-Kästner-Str. 100;
12610 Berlin (Hellersdorf)
1
1
0
10
2
8
0
0
0
Borkheider Str. 30; 12689 Berlin (Marzahn)
0
0
5
5
0
0
0
Lichtenberg
Malchower Weg 66; 13053 Berlin (Hohenschönhausen)
1
1
0
6
1
5
0
0
Baikalstr. 4; 10319 Berlin (Lichtenberg)
1
1
0
6
1
5
0
0
Reinickendorf
Aroser Allee 195; 13407 Berlin (Reinickendorf I)
2
1
1
0
5
0
5
5
0
1
0
Senftenberger Ring 25a; 13435 Berlin (Reinickendorf II)
2
1
1
0
5
0
5
5
0
1
0
Frage 5Wie ist derzeit die Personalausstattung der JVS? (Wir bitten um Aufschlüsselung der einzelnen Einrichtungsstandorte mit Unterscheidung zwischen festangestelltem, befristet bzw. unbefristet beschäftigtem Personal sowie Personal in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie z.B. MAE und sonstigem
Personal.)
Frage
9Welche Rolle spielen beim Betrieb der bezirklichen JVS ehrenamtlich Tätige (bitte ebenfalls bezirklich und differenziert nach Standorten aufschlüsseln)?
Hinweise:
Mitte: Anzahl Personen freier Träger Standort Bremer Str. – Information für 2019 liegt noch nicht vor, Anzahl Ehrenamtliche: Die Information ist aufgrund
der Kürze der Zeit nicht verfügbar. Aus dem Personalstamm des Schul- und Sportamtes ist derzeit eine Person dauerhaft anteilig mit Fragen
der Jugendverkehrsschule befasst. Aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen (u.a. Wirtschaftsstelle, Bau/Infrastruktur) sind weitere Beschäftigte kontinuierlich mit Aufgaben für die Jugendverkehrsschulen des Bezirks
befasst.
Friedrichshain-Kreuzberg: Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule, Spalte Anzahl
der Personen – inklusive Ehrenamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.
Spandau: Kooperationspartner / beauftragter freier Träger – Angestellte und sonstige Mitarbeiter für die Jugendverkehrsschule – Spalte MAE- Kräfte
– 5 (ab April
2019 zusätzlich 7 Personen) Steglitz-Zehlendorf: Bezirksamt – Angestellte Mitarbeiter – Bei Mitarbeiter/innen des BA wurden VZÄ angegeben.
Neukölln: Ehrenamtliche – Bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern handelt es sich um ehemalige
Polizisten, die zwischenzeitlich pensionert sind und früher als Verkehrserzieher in den beiden Jugendverkehrsschulen Neuköllns gearbeitet haben. Des Weiteren wird die ganze administrative Arbeit ehrenamtlich erledigt.
Treptow-Köpenick: Eine Stelle für eine FAV-Kraft, welche
vom vorherigen kooperierenden freien Träger TJP e.V. noch gestellt
wird, ist bis zum 30.04.2019 befristet.
Reinickendorf: Aroser Allee: Festangestelltes Personal: 16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob):
12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen
Senftenberger Ring: Festangestelltes Personal:
16 Wochenstunden Verwaltungsleitung, 19,5 Wochenstunden Hausmeister, ein Pädagoge mit 0,75 Wochenstunden, Befristeter Arbeitsvertrag beim Bez.Amt: 14 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristeter Arbeitsvertrag / Minijob):
12,5 Wochenstunden ein Mitarbeiter, Befristete Arbeitsverträge des freien Trägers: jeweils 30 Wochenstunden, fünf Mitarbeiter/innen
Anlage 3 zur Antwort auf die Schriftliche
Anfrage 18 / 17240
Schriftliche Anfrage 18 / 17240 Frage 7
Bezirk / Träger
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte an den Jugendverkehrsschulen (ggf. getrennt für bezirkliche Beschäftigte und Beschäftigte des mit dem Betrieb beauftragten freien Trägers, ggf. allgemeine Hinweise)
Mitte
Für Beschäftigte
des Bezirksamtes Mitte von Berlin stehen vielfältige Fort- und
Weiterbildungsangebote u.a. der Verwaltungsakademie sowie
weitere fachbezogene Veranstaltungen zur Verfügung.
Für die Teilnehmenden an dem Arbeitsförderungsprojekt des Trägers Wendepunkt gGmbH mit Finanzierung des Jobcenters Berlin
Mitte erfolgt „zu Beginn
der Maßnahme erfolgt
eine Einweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu folgenden Themen: Information über das Unternehmen Wendepunkt gGmbH, Projektmanagement, Nutzung der Dokumentenvorlagen, Administration, Aktenführung, Pflichten der TN, Daten-
und Informationsschutz, Umgang mit der materiellen
und technischen Ausstattung, der EDV-Technik, den Kommunikationssystemen, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Brandschutzordnung, Erste Hilfe,
Unfallverhütung. Das Projekt
wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt (Bezeichnung, Förderart, Nummer), der Projektinhalt und
die Projektziele werden
mitgeteilt. Die projektbezogenen Arbeitsorganisation wird
erläutert und die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Festlegungen.“ (Maßnahmekonzept des Trägers)
Friedrichshain-Kreuzberg
Keine
Pankow
Keine Angaben
Charlottenburg-Wilmersdorf
Entfällt
Spandau
Ab Januar 2019 sollen Verkehrsschulungen/Fortbildungen für die FAV-Kräfte angeboten werden (durch
den freien Träger).
Steglitz-Zehlendorf
Keine gesonderten Qualifizierungen für Mitarbeiter des BA, der Maßnahmeträger bietet Qualifizierung für MA und
MAE an, sofern diese
vom Jobcenter finanziert werden.
Tempelhof-Schöneberg
Keine Angaben
Neukölln
Die Beschäftigten
der Jugendverkehrsschulen werden
durch die ehemaligen Verkehrserzieher der Berliner Polizei
geschult. Die beiden pensionerten Polizisten haben jahrelang in den Jugendverkehrsschulen gearbeitet, als die Polizei noch
die Jugendverkehrsschulen betrieben hat.
Treptow-Köpenick
Die Fort- und Weiterbildung
ist für die Beschäftigte des Schul- und
Sportamtes über die
Struktur des Bezirksamtes sichergestellt. Die Fort-
und Weiterbildung für die
FAV-Kraft des TJP e.V. findet in
Verantwortung des TJP e.V.
statt; nähere
Informationen liegen nicht
vor.
Marzahn-Hellersdorf
Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung wird durch Freistellung
während der Dienstzeit gewährleistet.
Lichtenberg
Den angestellten
Hausmeistern werden
arbeitsrelevante Fort- und Weiterbildungskurse durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin finanziert, bspw. Kurse „Erste Hilfe“ oder „Fahrradreparatur“. Für die Konzept- und Projektumsetzung in den Standorten der JVS werden
den zugewiesenen Beschäftigten (Arbeitsmarktförderunginstrument; FAV-Teilnehmer/innen) keine Fort- u. Weiterbildungsmaßnahmen angeboten, weil
die entstehenden Kosten nicht durch das bezirkliche Jobcenter finanziert werden können. Der gemeinnützige Träger (gegenwärtig: Atina gUG)
besitzt ebenfalls keine
entsprechenden Finanzmittel, um Schulungmaßnahmen den eingesetzten Personalkräften in den JVS zu unterbreiten.
Reinickendorf
Fortbildungen zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung
werden für Lehrkräfte und an Schulen tätige
Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen
der für die regionale Fortbildung der SenBildJugFam für die Bezirke für Reinickendorf, Mitte
und Pankow zur Verfügung
stehenden 6 Wochenstunden durch den für diese übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe zuständigen Schulberater in den Reinickendorfer Jugendverkehrsschulen angeboten. Daran nehmen
auch bezirkliche Mitarbeitende und örtlich
zuständige Verkehrssicherheitsberatende der Polizei Berlin teil. Grundlage dafür sind insbesondere § 13 der Grundschulverordnung und der Rahmenlehrplan Berlin-Brandenburg die Jahrgangsstufen 1-10.
Frage 7
Wie
werden Fort- und Weiterbildung
der bei den JVS Beschäftigten gewährleistet und welche Anforderungen gelten dafür seitens
des Senats?