Straßenbahn: Bummelzüge in Berlin, Ampelschaltungen bremsen Straßenbahn aus, aus T-Online

19.12.2023

https://www.t-online.de/region/berlin/id_100305258/bvg-in-berlin-ampelschaltungen-bremsen-tram-aus-das-ist-die-folge.html

Volle Straßen und zahlreiche #Ampeln sind in Berlin ein großes Problem im Verkehr. Ein Problem, das sich immer mehr auch auf #Busse und #Straßenbahnen auswirkt.

Neben der aktuellen #Personalknappheit haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vermehrt mit #Verspätungen zu kämpfen. Verursacht werden diese laut eines Berichts des „Tagesspiegels“ auch durch verbesserungswürdige #Ampelschaltungen in der Hauptstadt. Seit Jahren würde die durchschnittliche #Fahrtgeschwindigkeit vieler BVG-Fahrzeuge sinken.

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Straßenverkehr + Bus: Stadtverkehr Was die mysteriösen Ampeln am Alexanderplatz mit dem BER zu tun haben, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/stadtverkehr-was-die-mysterioesen-ampeln-am-alexanderplatz–mit-dem-ber-zu-tun-haben-32880466

Der Berliner #Stadtverkehr steckt voller Geheimnisse. Wer auf den Straßen der Hauptstadt unterwegs ist, stößt unweigerlich immer wieder auf abenteuerliche Orte, an denen rätselhafte Dinge vor sich gehen. Einer dieser mysteriösen Knotenpunkte ist die Kreuzung von #Memhard-, #Münz- und #Rosa-Luxemburg-Straße in Mitte. Einst erlaubte hier eine eigene Rechtsabbiegerspur den vom #Alexanderplatz Kommenden das Abbiegen in Richtung Volksbühne. Doch die komfortablen Zeiten sind seit Juni 2017 vorbei.

Abgelöst wurden sie durch eine Komposition von #Ampelschaltungen: Die einstige Rechtsabbiegerspur ist gesperrt – durch „straßenverkehrsordnungs-konform gekennzeichnete Verkehrsschutzgitter“, betont das Bezirksamt Mitte auf Anfrage. Stattdessen werden die Verkehrsteilnehmer auf Höhe der Kreuzung von gleich zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Ampeln begrüßt. Sie stehen im Abstand von etwa fünf Metern hintereinander. Doch die beiden zeigen nicht etwa die gleichen Signale an: Die direkt an der Kreuzung liegende Ampel bleibt genau acht Sekunden länger grün, während die weiter vorne liegende Ampel schon …

barrierefrei: Bedarfsgerechte Ampeln und Ampelschaltungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Für wie #senioren- bzw. #behindertenfreundlich erachtet der Senat grundsätzlich die #Ampelanlagen und
#Ampelschaltungen in Berlin?
Frage 2:
Inwiefern wurden die Bedürfnisse von Senioren bzw. Menschen mit (Seh-)Behinderungen in die
Überlegungen des Senats zur Ampelschaltung mit einbezogen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Für die Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin wird besonderer
Wert auf die Einhaltung der Anforderungen der #UN-Behindertenrechtskonvention gelegt.
Grundsätzlich werden in Berlin alle Neu- und Ersatzbauten vollumfänglich
behindertengerecht ausgestattet (#Bordabsenkungen, #taktile Platten, #akustische und
#vibrierende #Signalgeber). Auch bei der Steuerung der einzelnen ausgestatteten
#Lichtsignalanlagen (#LSA) werden die Belange behinderter Menschen berücksichtigt.
Zusätzlich zu der grundsätzlichen Ausstattung bei Neu- und Ersatzbauten erfolgt im
Rahmen von Modernisierungen von LSA auch im Rahmen vorhandener Budgets ein
behindertengerechter Ausbau (BGA). Darüber hinaus erfolgt in Absprache mit dem
Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV Berlin) sowie den Bezirken auch
die Nachrüstung von bereits bestehenden Lichtsignalanlagen mit im Regelfall komplettem
behindertengerechtem Ausbau entsprechend des jährlich zur Verfügung gestellten
Budgets. Dabei werden auch Anfragen und Wünsche aus der Bevölkerung berücksichtigt.
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Frage 3:
Wie viele Sekunden #Grünphase sollten im Idealfall pro Meter für Senioren bzw. Menschen mit
Behinderungen für das sichere Überqueren einer Straße berechnet werden, werden diese überall
eingehalten und ggf. bis wann ist vollständige Abhilfe geschaffen?
Antwort zu 3:
Die Regelungen für die Schaltung von LSA sind für alle Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer in der bundesweit gültigen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (#RiLSA)
formuliert. In Bezug auf den #Fußverkehr wird hier grundsätzlich nicht zwischen zu Fuß
Gehenden, Sehbehinderten oder Seniorinnen und Senioren unterschieden. Allerdings wird
hinsichtlich der #Räumgeschwindigkeiten neben dem Regelwert von 1,2 Meter pro Sekunde
(m/s) eine Varianz zwischen 1,0 m/s und 1,5 m/s als Berechnungsansatz zum Verlassen
der Verkehrsfläche (mit Verkehrsfläche ist hier die Länge der #Fußgängerfurt von Bord zu
Bord gemeint) zugelassen.
In den 1990er Jahren ist bei dieser Berechnung für Sehbehinderte grundsätzlich eine
Geschwindigkeit von 1,0 m/s angesetzt worden, was aber seitens des Blindenverbandes
als diskriminierend kritisiert und seit Anfang der 2000er Jahre daraufhin wieder
zurückgenommen wurde.
In Bezug auf Seniorinnen und Senioren sind in der Nähe von Seniorenheimen
grundsätzlich Räumgeschwindigkeiten von 1,0 m/s als Räumgeschwindigkeit für zu Fuß
Gehende bei der verkehrstechnischen Berechnung des Räumvorgangs verwendet
worden. Dies trifft auch auf LSA zu, die im Zuge der Schulwegsicherung installiert wurden.
Diese Räumgeschwindigkeiten sind Grundlage für die Ermittlung der Räumzeiten und
bestimmen die Zeitdauer, die nötig ist, um die gesamte Furt der Länge nach abzulaufen.
Dieser Zeitbedarf wird als Schutzzeit nach Ende der Grünzeit in jedem Signalprogramm
bis zum Start der an der Haltlinie wartenden Fahrzeuge grundsätzlich eingehalten.
Die eigentliche Grünzeit der Fußverkehrssignale ist ihrer Dauer nach nicht zur
vollständigen Querung der Straße vorgesehen. Die RiLSA orientiert sich hier bei
Einzelfurten am Erreichen der Hälfte der Querungsdistanz, bei Folge- oder Doppelfurten
an der Hälfte der zweiten Furt. In Berlin wird seit 2016 bei neuen oder überplanten
Anlagen diesbezüglich ein Anteil von zwei Dritteln der Einfachfurt eingehalten.
Grundsätzlich erfolgt die Schaltung der Blindenfreigabe in Berlin nur nach Anforderung
und wird durch Vibrationen am Anforderungstaster sowie ein akustisches Freigabesignal
vermittelt. Zum Auffinden der Anforderungstaster bzw. der Fußverkehrsfurt werden taktile
Signale von Signalgebern an den in der Regel mittig stehenden Masten ausgesendet. Mit
Einführung der neuen RiLSA 2015 und den darauf aufbauenden Vorgaben der
Verkehrslenkung Berlin seit 2016 wird in der Planung bei vorliegender Blindenanforderung
die vollständige Querung der angeforderten Furt innerhalb der Blindenfreigabezeit
gewährleistet. Die dabei zugrunde gelegte Gehgeschwindigkeit beträgt 1,0 m/s.
Der Abschluss der Überplanung aller 2.100 LSA in Berlin nach den Vorgaben seit 2016
kann nur in etwa an der LSA-Umsetzungsrate pro Jahr abgeschätzt werden. In Bezug auf
die von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) eigenfinanzierten LSA-Projekte sind dies ca.
100 Anlagen pro Jahr. Hinzu kommen Projekte im Zusammenhang mit den
Verbesserungen in Bezug auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie von
Radverkehrsprojekten sowie Maßnahmen, die mit dem Fußverkehrsabschnitt ins
Mobilitätsgesetz eingeführt werden sollen. Im Rahmen derer Realisierung werden die
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schaltungstechnischen Randbedingungen angepasst und, sofern dies mit einem
baulichem Umbau einhergeht, der Einbau von Rillenplatten realisiert.
Frage 4:
Wie viele Ampeln müssen noch umgerüstet bzw. neu eingestellt werden? Bis wann soll dies geschehen,
welche Kosten sind dafür veranschlagt und welche Mittel bisher etatisiert? Bitte nach Bezirken auflisten.
Antwort zu 4:
Als Querungshilfe für Menschen mit Behinderungen dienen neben den akustischen
Signalen und gelben Tastern für die blinden und sehbehinderten Menschen auch die
Rillenplatten inkl. der Bordabsenkung auf 3 cm. Folgende Grafik zeigt eine entsprechende
Übersicht des aktuellen Umsetzungsgrades. Zu beachten ist, dass dort als BGA
ausgewertet wird, wenn entweder Rillenplatten oder akustische oder taktile Signalgeber
verbaut sind (oder alle drei Elemente zusammen).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu 3 verwiesen.
Frage 5:
Wer ist für die Umrüstungen bzw. Neueinstellungen der Ampeln zuständig?
Antwort zu 5:
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist für den nachträglichen behindertengerechten Ausbau
von vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) zuständig. Im Rahmen des regulären
Bauprogramms (Neubau) von LSA ist ebenfalls die VLB zuständig, sofern die LSA auf ihr
Betreiben hin errichtet wird. Sofern Drittparteien (beispielsweise Investoren) eine neue
LSA bei der VLB beauftragen, so sind diese auch für die Beauftragung eines kompletten
BGA der entsprechenden LSA zuständig.
Frage 6:
An welche Stellen kann man sich bei Anregungen bzw. Beschwerden bzgl. der Ampelschaltung wenden und
wie viele Anregungen bzw. Beschwerden sind dort seit 2016 jährlich eingegangen?
Bezirk Lichtsignalanlagen BGA (Rillenplatten mit betrachtet) % BGA (Rillenplatten mit betrachtet)
Charlottenburg Wilmersdorf 284 150 53%
Friedrichshain-Kreuzberg 163 113 69%
Lichtenberg 112 98 88%
Marzahn-Hellersdorf 104 91 88%
Mitte 301 227 75%
Neukölln 134 101 75%
Pankow 150 135 90%
Reinickendorf 133 69 52%
Spandau 155 108 70%
Steglitz-Zehlendorf 222 136 61%
Tempelhof-Schöneberg 235 112 48%
Treptow-Köpenick 126 104 83%
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Antwort zu 6:
Zuständig für die Schaltung von LSA ist die Verkehrslenkung Berlin. Diese nimmt daher
sowohl Beschwerden als auch Anregungen zur Verbesserung der Signalschaltungen
entgegen.
Statistische Auswertungen von eingehenden Bürgerbeschwerden werden seitens der VLB
nicht laufend erhoben. Seit 2018 sind aber differenziertere Aussagen begrenzt möglich:
Von den 498 im Jahr 2018 eingegangenen Bürger-Beschwerden bezogen sich 127 auf
Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende. Per 01.07.2019 liegen für das laufende Jahr
218 Bürgereingaben vor, wovon sich 31 auf Fußverkehrsthemen beziehen.
Frage 7:
In welchem Zeitrahmen und mit welchem Verfahren können nach einer Prüfung nutzergerechte
Anpassungen realisiert werden?
Antwort zu 7:
Ausführungstechnisch kommt ein Verfahren zum Einsatz, nach welchem seitens der VLB
eine entsprechende Aufgabenstellung formuliert wird, diese vom Generalübernehmer
Alliander Stadtlicht GmbH (ASL) bepreist wird, die VLB einen entsprechenden Auftrag
erteilt und ASL die entsprechende Umsetzung koordiniert. Zwar kann man pauschal
sagen, dass bezüglich des Zeitrahmens gemäß vertraglich vereinbarter Fristen mit dem
Generalübernehmer ASL
– im Falle von Softwareanpassungen mit einem Zeitraum von ca. 6-12 Monaten,
– im Falle von baulichen Anpassungen mit einem Zeitraum von ca. 12-24 Monaten
zu rechnen ist.
Jedoch ist hierbei zu beachten, dass auf Grund der Vielzahl bereits laufender
Bauvorhaben mit teilweise jahrelangem Planungsvorlauf dieser Zeitrahmen überschritten
werden kann. Hinzu kommt eine derzeit extrem ausgeprägte Knappheit straßenbaulicher
sowie planerischer Kapazitäten bei den entsprechenden Fachfirmen sowie in vielen Fällen
eine Überschneidung mit Bauvorhaben anderer Bauträger, welche eine Umsetzung
behindern bzw. verzögern können.
Frage 8:
Inwiefern gibt es oder sind besondere Fußverkehrsregelungen geplant, z.B. in der Nähe von Senioren- oder
Behinderteneinrichtungen, wo vermehrt Gruppen bzw. geheingeschränkte Personen die Straße überqueren
müssen?
Frage 10:
Inwiefern gibt es konkrete Pläne vonseiten des Senats, inklusive Zeit- und Mittelansatz, um Berlin mit Blick
auf die demografische Entwicklung sicherer für Senioren, aber auch für Menschen mit (Seh-)Behinderungen
zu machen?
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Antwort zu 8 und zu 10:
Mit dem im Juli 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz (MobG) hat das Land Berlin eine
wichtige Grundlage geschaffen, um den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr)
nachhaltig zu stärken. Den schwächsten Verkehrsteilnehmenden kommt somit eine
besondere Rolle zu, so dass dem Ziel, Menschen in Berlin bequeme, sichere, zuverlässige
und umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen, Rechnung getragen wird.
Das Gesetz ist in unterschiedliche Abschnitte eingeteilt. Abschnitt 1 befasst sich mit
verkehrsmittelübergreifenden Zielen. Dort ist u.a. das Thema der Verkehrssicherheit mit
der „Vision Zero“ verankert. Dieser wichtige Grundsatz, der selbstverständlich auch für
Seniorinnen und Senioren sowie für und Menschen mit (Seh-)Behinderungen gilt, ist in
§ 10, Absatz 1 MobG festgehalten.
Grundsätzlich gilt mit dem geplanten Fußverkehrsabschnitt, dass alle Wege in der Stadt
fußverkehrsfreundlich sein sollten. Dazu kategorisieren und priorisieren die Bezirke
zukünftig gemeinsam mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung
Fußverkehrsnetze. Bei der Priorisierung werden im Sinne der vorausschauenden Planung
unter anderem unterschiedliche Wege- und Aufenthaltszwecke sowie unterschiedliche
Nutzergruppen berücksichtigt (§ 54 Referentenentwurf Abschnitt Fußverkehr im
Mobilitätsgesetz).
Nutzende verschiedener Hilfsmittel, wie zum Beispiel Blindenstöcke, Rollstühle oder
Rollatoren, haben unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche an Querungsstellen. So
benötigen seheingeschränkte Personen eine eindeutig ertastbare Unterscheidung
zwischen Straße und Gehweg, während Nutzende von Rollatoren und Rollstuhlfahrende
einen möglichst ebenerdigen Übergang benötigen. Um diese unterschiedlichen
Bedürfnisse zu berücksichtigen, können beispielsweise Bordabsenkungen mit
unterschiedlichen Höhen eingerichtet werden. Bei dieser Lösung können rollende
Hilfsmittel über eine sehr niedrige Schwelle oder Nullabsenkung fahren, während
seheingeschränkte Personen mittels taktiler Führung zum höheren Bord geleitet werden.
Dadurch werden die unterschiedlichen Anforderungen berücksichtigt, die sich infolge der
Nutzung verschiedener Hilfsmittel ergeben (§ 55 Referentenentwurf Abschnitt Fußverkehr
im Mobilitätsgesetz).
Bereits seit dem Jahr 2001 existiert im Land Berlin ein Bauprogramm zur Errichtung von
Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen. In den
vergangenen Jahren wurden in diesem Zusammenhang den Bezirksämtern im Land Berlin
finanzielle Mittel für den Bau von Querungshilfen von der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Standortvorschläge können von den
Bezirksämtern, Bürgerinnen und Bürgern, schulischen Einrichtungen oder sonstigen
Institutionen an die Hauptverwaltung herangetragen werden. In einem abgestimmten
Verfahren werden diese überprüft und nach positivem Bescheid vom Baulastträger
errichtet. Der Prozess ist fortlaufend. Gleiches gilt für das Bordabsenkungsprogramm. Ziel
dieses Programmes ist es, den barrierefreien Ausbau voranzutreiben.
Politisch und rechtlich sind die Grundsteine für eine sichere Mobilität, auch vor dem
Hintergrund der demographischen Entwicklung, gelegt. Die Umsetzung kann umso besser
gelingen, je umfangreicher die Landes- und Bezirksebene personell und finanziell
ausgestattet sind.
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Frage 9:
Gibt es Überlegungen seitens des Senats, die Ampelschaltungen in Berlin grundsätzlich mehr an den
Bedürfnissen von Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen auszurichten?
Antwort zu 9:
In Bezug auf die Lautstärkenregelung der taktilen Signale zum verbesserten Auffinden der
Anforderungstasters befindet sich zur bedarfsgerechten Aussteuerung des Tonsignals ein
Smartphone-App-basiertes System eines Blindensignal-Herstellers in der Vorbereitung auf
eine Testphase.
Ferner sind Testaufbauten zur Erfassung des Fußverkehrs in Vorbereitung, um die
Querungsmöglichkeiten der zu Fuß Gehenden zu optimieren.
Berlin, den 10.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Die BVG-Busse sollen schneller werden Die BVG erhöht auf vielen Linien das Tempo. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/oeffentlicher-nahverkehr-in-berlin-die-bvg-busse-sollen-schneller-werden/20179336.html

#Ampelschaltungen sollen #verbessert werden. Und sie will schnell mehr als 16 Kilometer #Sonderspuren markieren.
Die BVG drückt aufs Tempo. Erste Projekte, die Busse und Straßenbahnen schneller machen sollen, werden jetzt umgesetzt. Dazu gehören weitere #Busspuren sowie #Vorrangschaltungen an Ampeln für den Nahverkehr sowie der Umbau von Haltestellen. 35 Maßnahmen mit der höchsten Priorität sollen in diesem und im nächsten Jahr kommen, schreibt die Mitarbeiterzeitung „Profil“ des Unternehmens.

Vorrang für Busse an Ampelanlagen gibt es schon lange: In der Vergangenheit wurde zwar oftmals die Steuerung geändert; anschließend aber fast genauso oft wieder außer Betrieb genommen. Für dieses Jahr hat man sich zunächst die beiden Spandauer Buslinien 136 (Gatower Straße/Heerstraße–S-Bahnhof Hennigsdorf) sowie 236 (Gatower Straße/Heerstraße–U-Bahnhof Haselhorst) vorgeknöpft. Durch ein Neuprogrammieren der Ampelschaltungen sollen die Busse schneller – und pünktlicher – werden.
Längere Busspuren für die Linie M27

Anfang des kommenden Jahres folgt dann die Linie M 27 (Bahnhof Pankow– Bahnhof Jungfernheide), auf der die Busse 26 Ampelanlagen passieren. Die Busspuren sollen von 1,4 Kilometern auf 2,5 Kilometer erweitert werden. Die Durchschnittsgeschwindigkeit soll sich dann von jetzt 14,7 km/h auf 16 km/h erhöhen. Pro Fahrt brauchen die Busse acht Minuten weniger.

Auch die Linien M 48 (Busseallee–Alexanderplatz) und M 85 Lichterfelde Süd–Hauptbahnhof) sind bei der Ampelbeschleunigung …

Bus + Flughäfen: Linie TXL Flughafen-Bus fährt bald wieder zum Alexanderplatz – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/linie-txl-flughafen-bus-faehrt-bald-wieder-zum-alexanderplatz-24680812

Die Chancen stehen gut, dass die #Buslinie #TXL bald wieder zum #Alexanderplatz verkehrt. „Noch gibt es keine genauen Termine, aber wenn alles gut läuft, dann könnte es Anfang Oktober klappen“, teilte Petra Reetz, die Sprecherin der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), am Donnerstag mit. Auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung äußerte sich zuversichtlich. „Die Arbeitsgruppe zur Linie TXL hat gut gearbeitet“, sagte Martin Pallgen, Sprecher von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). Er kündigte an, dass weitere Buslinien beschleunigt werden: „Wir arbeiten an einer Taskforce Beschleunigung.“

Staus, Demos, Baustellen, fehlende Busspuren, ungünstige #Ampelschaltungen: Dieser fatale Mix hatte den Betrieb auf der stark frequentierten Buslinie zum Flughafen #Tegel immer wieder gestört. Als die Verkehrslenkung wegen einer Baustelle die Verkürzung der Busspur Unter den Linden anordnete, ohne Bescheid zu sagen, kapitulierte die BVG. Seit dem 4. Juli wird der Abschnitt Alexanderplatz – Hauptbahnhof nicht mehr vom TXL-Bus befahren, alle Fahrten beginnen und enden nun am Invalidenpark.

Haltestellen werden vor Falschparkern geschützt

Als Reaktion rief die Senatsverwaltung die „Taskforce Buslinie TXL“ ins Leben, in der die Verkehrslenkung als obere Straßenverkehrsbehörde und die BVG Verbesserungen erarbeiten sollten. Mit Erfolg: „Die Akteure haben sich auf ein Maßnahmenpaket verständigt, durch das auf der Linie in Kürze wieder ein stabiler Betriebsablauf hergestellt …

 

Bus + Flughäfen: TXL-Bus fährt weiterhin nicht zum Alexanderplatz DBV fordert: Zuständigkeit für Ampelschaltungen und Busspuren an die BVG übertragen, aus DBV

Der #TXL-Bus fährt auch ab dem 3. September nicht zwischen Alexanderplatz und #Hauptbahnhof. Laut BVG hat sich an den Ursachen (Staus, Sperrungen, schlechte #Ampelschaltungen, willkürliches Einkürzen bestehender #Busspuren) nichts geändert. Der DBV fordert deshalb, die Aufgaben für die Koordinierung der Ampelschaltungen, Busspuranordnung und -überwachung an die BVG auszulagern (und sie natürlich entsprechend personell auszustatten). Die im Moment damit beauftragte #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) ist nach wie hoffnungslos überfordert: selbstherrlich werden durch die VLB bestehende #Bus-Vorrangschaltungen außer Betrieb genommen und Busspuren eingekürzt, Neubeantragungen der BVG werden schon lange nicht mehr zeitnah bearbeitet. Was tut Verkehrssenator Geisel dagegen? Nichts! Es kann nur besser werden – es muss endlich besser werden!

Fazit des DBV: Der Senat kümmert sich nur dort um den Nahverkehr, wo es den Autofahrern nicht weh tut. Die Übertragung der Aufgaben zur Koordinierung der Ampelschaltungen und Neuanlage von Busspuren an die BVG wäre ein richtiger, ein mutiger Schritt. Warum sollte es nicht möglich sein? Nur ein Grund spricht dafür, alles beim Alten zu lassen: der fehlende Wille zur Problembeseitigung. Schlechter und unwirksamer für den Straßenbahn- und Busverkehr als die VLB im Moment die Verkehrsregelung im Moment durchführt, kann es nicht werden. Und es wäre ein Zeichen an das Wahlvolk im Wahlkampf: wir meinen es ernst mit der Förderung des Umweltverbundes.

Pressekontakt: Michael Hasse, Landesvorsitzender, Ruf 01 76 / 62 26 21 49

Bus: Schlechte Ampelschaltungen und zu wenige Busspuren Berlins Busse werden immer langsamer, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/schlechte-ampelschaltungen-und-zu-wenige-busspuren-berlins-busse-werden-immer-langsamer,10809298,30498512.html Keine Sorge: Während des Bahnstreiks können Sie immer noch auf den #Bus umsteigen. Dumm nur, dass diese immer langsamer werden. Das #Durchschnittstempo im Berliner #Linienbusverkehr geht immer weiter nach unten. Das kostet die Fahrgäste Nerven – und die BVG Geld.

Der Senat will den Nahverkehr #beschleunigen – so lautet jedenfalls das Ziel. Doch obwohl er schon viel Geld für neue #Ampelschaltungen und andere Veränderungen ausgegeben hat, ist seine Bilanz äußerst mager. So sind die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sei 2011 immer langsamer geworden – und die Straßenbahnen kaum schneller. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum von den Piraten hervor, die bald veröffentlicht wird. „Das Beschleunigungsprogramm ist gescheitert, und es ist keine Perspektive feststellbar“, sagte Baum der Berliner Zeitung. Seine Forderung: Der Senat muss das Programm nun stoppen. Im Jahr 2011 betrug die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit der Linienbusse in Berlin noch 19,6 Kilometer pro Stunde – Stopps vor Ampeln und an Haltestellen eingerechnet. Derzeit sind es nur noch …

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/schlechte-ampelschaltungen-und-zu-wenige-busspuren-berlins-busse-werden-immer-langsamer,10809298,30498512.html Keine Sorge: Während des Bahnstreiks können Sie immer noch auf den #Bus umsteigen. Dumm nur, dass diese immer langsamer werden. Das #Durchschnittstempo im Berliner #Linienbusverkehr geht immer weiter nach unten. Das kostet die Fahrgäste Nerven – und die BVG Geld.

Der Senat will den Nahverkehr #beschleunigen – so lautet jedenfalls das Ziel. Doch obwohl er schon viel Geld für neue #Ampelschaltungen und andere Veränderungen ausgegeben hat, ist seine Bilanz äußerst mager. So sind die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sei 2011 immer langsamer geworden – und die Straßenbahnen kaum schneller. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum von den Piraten hervor, die bald veröffentlicht wird. „Das Beschleunigungsprogramm ist gescheitert, und es ist keine Perspektive feststellbar“, sagte Baum der Berliner Zeitung. Seine Forderung: Der Senat muss das Programm nun stoppen. Im Jahr 2011 betrug die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit der Linienbusse in Berlin noch 19,6 Kilometer pro Stunde – Stopps vor Ampeln und an Haltestellen eingerechnet. Derzeit sind es nur noch …