www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 5. wiedergegeben: Frage 1: Welche Vorgaben bzw. Richtlinien sieht der Gesetzgeber für #Fahrgastinformationen unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit #Behinderungen vor? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Das Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) enthält die Forderung, bis zum 1.1.2022 einen vollständig barriere-frei nutzbaren ÖPNV herzustellen. Bei Umgestaltung, Neubau und Neubeschaffung sowie sukzessivem Ersatz von ÖPNV-Anlagen und Grundsanierung ist daher gene-rell eine barrierefreie Ausgestaltung vorzunehmen. Die Gestaltung und Zugänglichkeit der Fahrgastin-formationen orientiert sich an der VDV-Mitteilung „Kun-denorientierter und behindertenfreundlicher ÖPNV” so-wie der DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“. Alle Fahrgastinformationen sind danach grundsätzlich so weit wie möglich im Zwei-Sinne-Prinzip, also optisch und akustisch, bereitzustellen.“ Frage 2: Wie beurteilt die BVG AöR die bestehenden Möglichkeiten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit besonderem Blick auf Menschen mit Behinderungen? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR beurteilt die bestehenden Möglichkei-ten der Fahrgastinformation in U-Bahnzügen mit beson-derem Blick auf Menschen mit Behinderungen als gut und ist kontinuierlich dabei, diese zu optimieren. Die Warnfunktionen der sich schließenden Türen er-folgen bei allen U-Bahntypen der BVG AöR optisch und akustisch und setzen 2,5 Sekunden vor Bewegungsbeginn der Türen ein. Die Ansage des nächsten Bahnhofs mit Umsteigehinweisen wird bei den Baureihen H und HK durch eine Haltestellenanzeige ergänzt. Die Liniennetz-pläne sind bei den älteren Wagen an den Innendecken und augenfreundlich an der Fahrerraumrückwand angebracht. Bei den Baureihen H und HK konnten zusätzlich die lesegerecht senkrechten Flächen der Übergangsinnenver-kleidungen als Anbringungsort gewählt werden.“ Frage 3: Gibt es konkrete Überlegungen bzw. Planun-gen, das Berliner U- und S-Bahnliniennetz in allen U-Bahnzügen barrierefrei zugänglich zu machen, insbeson-dere für Menschen mit Sehbehinderungen? Frage 4: Ist es möglich, in den U-Bahnzügen das Ber-liner S- und U-Bahnliniennetz an den Fenstern im rechten Winkel zu den Eingangstüren anzubringen und dieses so barrierefrei zugänglich zu machen (ggf. durch den Einbau kleiner Scheiben in den Kleinprofilwagen)? Welche Gründe würden dagegen sprechen? Antwort zu 3. und 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Barrierefrei zugängliche Berliner S- und U-Bahn-liniennetze, die sogenannten Netzspinnen, wird es erst-mals in den neuen U-Bahnen der Baureihe IK geben, von denen zwei Vorserienfahrzeuge im Frühjahr 2015 in Dienst gestellt werden sollen. Hier wurde eine Netzspinne in Abstimmung mit der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ an der Fahrerraumrückwand in einer für kleinwüchsige Menschen wie auch Rollstuhl-fahrerinnen und Rollstuhlfahrer gut lesbaren Höhe ver-klebt. An den Trennwandscheiben im Türraum und auch ne-ben den Fahrgastüren ist in allen U-Bahn-Wagen dafür kein Platz vorhanden. Die BVG AöR wird indessen die Möglichkeit der Anbringung von Netzspinnen an der Rückwand des Fahrerraumes in anderen Wagen der Ber-liner U-Bahn sowie weitere Formen der barrierefreien Anbringung prüfen.“ Frage 5: Welche Planungen verfolgt die BVG AöR zur Gewährleistung der visuellen Fahrgastinformation (insbesondere Haltestellenanzeigen) in U-Bahnwagen der älteren Baureihen? Sind auch integrative Lösungen über das „Berliner Fenster“ denkbar? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG AöR strebt an, alle Fahrgastinformationen in ihren U-Bahnwagen über das Zwei-Sinne-Prinzip aus-zugeben. Deshalb besitzen die durchgängigen Wagen der Baureihen H und HK sowie auch die neue Baureihe IK neben den akustischen Informationen über die Lautspre-cheranlage auch optische Informationen über Zugziel, nächste Haltestelle und Umsteigehinweise auf den einzei-ligen Innenanzeigern. Die Ausrüstung der Wagen der älteren Baureihen (Doppeltriebwagen ohne Übergänge) mit Innenanzeigern ist seit kurzer Zeit technisch möglich, da der dafür not-wendige IBIS-Wagenbus in allen U-Bahn-Wagen nachge-rüstet wurde. Die Entscheidung über die Finanzierung dieser Ausrüstung steht noch aus. Die BVG AöR ist nicht Eigentümer des „Berliner Fensters“, hat aber mit der Betreiberfirma Gespräche aufgenommen, ob eine integrative Lösung über das „Ber-liner Fenster“ möglich ist.“ Berlin, den 29. Oktober 2014 In Vertretung R. L ü s c h e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2014)
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