Frage 1: In welcher Form hat im Vorfeld der Einrichtung der #Busspur auf der #Clayallee eine #Beteiligung von Anliegern stattgefunden? Frage 2: Falls keine Beteiligung stattgefunden hat, weshalb nicht? Antwort zu 1 und 2: Bei straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werden im Rahmen des nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vorgesehenen Anhörungsverfahrens nur der Straßenbaulastträger und die Polizei beteiligt.
Eine neue #Busspur in Berlin-Zehlendorf ist nach einer Gerichtsentscheidung #rechtswidrig und muss #entfernt werden. Damit haben sich nach Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin Anwohner der #Clayallee im Südwesten der Stadt zunächst erfolgreich gegen die neue Regelung gewehrt. Danach sollte die neue eingerichtete Spur montags bis freitags in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr nur von Bussen, Krankenwagen, Taxis und Fahrrädern befahren werden dürfen. Aus Sicht des Gerichts sind dafür aber die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Die zentrale #Straßenverkehrsbehörde habe die „besondere #Gefahrenlage“ nicht dargelegt, hieß es am Dienstag vom Gericht.
Gegen harte Proteste hatte der Senat im Jahr 1989 die #Busspur auf dem #Kudamm binnen eines Jahres umgesetzt – im Jahr 2022 dauert allein schon deren #Genehmigung viel länger. Ein Grund: übertriebene #Regulierung.
„Die #Busspuren werden als Waffe gegen die Autos eingesetzt“, schnaubt ein wütender Demonstrant. Gegner überschütten die „Bus“-Markierungen auf dem Kurfürstendamm mit Farbe. Und auch die AG City, ein Interessenverein von Geschäftsleuten, läuft Sturm: Die neue Spur würde den Kudamm zu einer „Rennbahn des öffentlichen Personennahverkehrs“ und damit den „Boulevard kaputtmachen“.
Frage 1: Wer hat wann die Errichtung eines #Bussonderfahrstreifens auf dem #Brunsbütteler Damm zwischen Harburger Weg und Magistratsweg angeordnet? Antwort zu 1: Die Maßnahme befindet sich noch in Prüfung und wurde daher noch nicht angeordnet. Frage 2: Handelt es sich bei dieser Planung um eine durchgängige oder auf bestimmte Uhrzeiten und Wochentage begrenzte #Busspur?
„Der #ÖPNV wird dann attraktiv, wenn er am stockenden #Autoverkehr vorbeifährt“, sagt #BVG-Chefin Eva Kreienkamp (59). Gerade kann sie auf elf Kilometer neue #Busspuren hoffen.
Wer öfter mit dem #Bus durch Berlin fährt, merkt schnell: #Falschparker auf Busspuren oder an Haltestellen lassen sich regelmäßig finden. Um schneller darauf reagieren zu können und Strecken wieder freizubekommen, haben die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) seit Anfang 2020 einen eigenen #Abschleppdienst. Dieser hat 2021 erneut Tausende Fahrzeuge umgesetzt, mehr noch als im Jahr zuvor.
Wer zu den Hauptverkehrszeiten in den Morgen- und Abendstunden den #Wilhelmsruher Damm passieren muss, braucht starke Nerven. Zwar gibt es vom S-Bahnhof Wittenau kommend Richtung Märkisches Viertel zwei Fahrbahnen, eine davon aber ist als #Busspur markiert. Möchte jemand links in die Königshorster Straße abbiegen, staut es sich. Aber nicht nur dort kommt es zu Verkehrsbehinderungen, auch in anderen Bezirken brauchen Autofahrer Geduld.
Frage 1: Wie viele Kilometer #Busspur wurden in Berlin seit 2016 zusätzlich ausgewiesen? Antwort zu 1: Es wurden seit dem Jahr 2016 insgesamt 23,86 km #Bussonderfahrstreifen neu angeordnet. Frage 2: Wie viele #Parkplätze sind dabei weggefallen; zumindest zeitweise? Antwort zu 2: Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Bussonderfahrstreifen in Mittellage oder dort, wo ein Parken vorher bereits untersagt war, führen ohnehin nicht zu einer Reduzierung von Parkmöglichkeiten. 2 Frage 3: Wie viele #Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen Behindertenparkplätzen und Personengebundenen. Frage 4: Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt? Frage 7: Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen Behindertenparkplätzen und Personengebundenen. Frage 8: Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt? Frage 13: Wie fand eine Kompensation der Personengebundenen Parkplätze statt? Antwort zu 3, 4, 7, 8 und 13: Für allgemeine oder personenbezogene Behindertenparkplätze, deren Nutzung weiterhin erforderlich ist, werden jeweils Lösungen erarbeitet und im Bedarfsfall alternative Standorte definiert. Frage 5: Wie viele Kilometer Pop up #Radwege wurden in Berlin seit 2020 ausgewiesen? Antwort zu 5: Im Jahr 2020 wurden 25 km temporäre #Radverkehrsanlagen eingerichtet, die sukzessive in dauerhafte umgewandelt werden. Frage 6: Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen? Antwort zu 6: Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Wenn Radfahrstreifen links oder rechts neben Parkflächen verlaufen oder dort, wo ein Parken vorher bereits untersagt war, führt dies ohnehin nicht zu einer Reduzierung von Parkmöglichkeiten. Frage 9: Wie viele Straßen wurden seit 2016 für den motorisierten Verkehr gesperrt, z.B. im Zuge der sog. #Verkehrsberuhigung, Einrichtung von #Spielstraße oder #Kiezblocks? 3 Antwort zu 9: Diese Frage betrifft Straßen im Nebennetz, für die ausschließlich die Bezirke zuständig sind, deren Auskünfte im Folgenden dargestellt sind. Die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau, SteglitzZehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick meldeten Fehlanzeige. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Insgesamt wurden in Friedrichshain-Kreuzberg seit 2016 4 Straßenabschnitte für den motorisierten Verkehr dauerhaft gesperrt (Stand Mai 2021). Zudem wird durch die Einrichtung von temporären Spielstraßen in den Sommertagen einmal pro Woche für ein paar Stunden auf insgesamt 8 Straßenzügen die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr und Radverkehr gesperrt (Stand Mai 2021).“ Bezirksamt Mitte: Friedrichstraße, zwischen Französische Straße bis Leipziger Straße, wurde für die Zeit des laufenden Projekts „autofreie Friedrichstraße“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. „Große Hamburger Straße am 22.09.2020, Freienwalder Straße am 22.09.2020, Kattegatstraße am 10.06.2021, Zechliner Straße am 17.06.2021.“ Bezirksamt Neukölln: „2019: Böhmischer Platz, Verbindungsfahrbahnen zwischen Niemetzstraße und Schudomastraße 2019: Weigandufer zwischen Innstraße und Wildenbruchstraße 2020 und 2021: Temporäre Spielstraßen (nur Sonntag-Nachmittag) in folgenden Abschnitten der a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee (in 2020 und 2021) b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße (nur in 2020) c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz (nur in 2020) d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich (nur in 2020) e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße (nur in 2021)“ Frage 10: Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen? Antwort zu 10: Auskunft Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Ca. 80 Stellplätze.“ Auskunft Bezirksamt Mitte: „Kattegatstraße am 10.06.2021 für 1 Tag, 24 Parkplätze fallen weg Zechliner Straße am 17.06.2021 für 1 Tag, 16 Parkplätze fallen weg“ 4 Auskunft Bezirksamt Neukölln: „Dauerhafter Wegfall: a) Böhmischer Platz: ca. 18 Stellplätze b) Weigandufer: ca. 57 Stellplätze Temporärer zeitlich begrenzter Wegfall (nur Sonntag am Nachmittag) im Zusammenhang mit temporären Spielstraßen a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee: ca. 45 Stellplätze b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße: ca. 21 Stellplätze c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz: ca. 11 Stellplätze d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich: ca. 12 Stellplätze e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße ca. 38 Stellplätze“ In der durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen eines Verkehrsversuchs für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Friedrichstraße zwischen der Leipziger Straße und der Französischen Straße ist die Möglichkeit weggefallen, Fahrzeuge an einigen Stellen am rechten Fahrbahnrand zu parken. Frage 11: Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach Personengebundenen und allgemeinen Behindertenparkplätze? Antwort zu 11: Es sind, auch nach Auskunft der Bezirke, keine Behindertenparkplätze weggefallen. Frage 12: Wie definiert der Senat die Erhöhung der Wohnqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durch den Wegfall von wohnsitznahen Stellplätzen? Antwort zu 12: Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind keine wohnsitznahen Stellplätze weggefallen. Die verkehrsberuhigenden Maßnahmen und die Förderung des Umweltverbunds wirken sich insgesamt positiv auf die Wohnqualität aus und eröffnen zudem Möglichkeiten für eine Nutzung zusätzlicher Mobilitätsangebote. Zudem verbessert sich die Verkehrssicherheit, wovon Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in besonderem Maße profitieren. Frage 14: Wie wird bei einer Sperrung durch Poller o.ä die effektive Zugänglichkeit für Sonderfahrdienst, Inklusionstaxen oder auch Rettungsfahrzeuge gewährleistet? 5 Antwort zu 14: Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit der Bezirksämter, die dazu wie folgt Auskunft gaben: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Die Poller sind durch Dreikantschlüssel herausnehmbar. Zukünftig sollen die Poller durch automatisch versenkbare Poller ersetzt werden. Sonderfahrzeuge können dann mittels Funkfernbedienung oder mittels Handyruf den Poller absenken lassen.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick: „Die Zugänglichkeit von durch Poller gesperrten Fahrbahnabschnitten für Sonderfahrdienste, Inklusionstaxen oder auch Rettungsfahrzeuge ist nicht eingeschränkt oder nur bedingt eingeschränkt (geringe Umwege).“ Die anderen Bezirke meldeten Fehlanzeige bzw. gaben keine Auskunft. Frage 15: Die Mehrzahl der genannten Maßnahmen (Busspuren, Pop up Radwege, Straßenumwidmungen) betreffen den Innenstadtbereich. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verdrängung von Menschen mit Behinderung aus der Innenstadt an den Stadtrand noch effektiver zu gestalten? Antwort zu 15: Die zu den vorherigen Fragen getroffenen Antworten zeigen, dass die Belange von Menschen mit Behinderung besondere Berücksichtigung finden, sodass eine Verdrängung nicht erwartet wird. Berlin, den 09.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark fordert die Einrichtung eine #Busspur. Alle Fraktionen im Potsdamer Stadtparlament sind aufgefordert, dafür die Verwaltung zu beauftragen. Die Busspur soll an der #Straßenbrücke#Brauhausberg/Brücke Am Havelblick beginnen und an der #Heinrich-Mann-Allee enden (siehe Karte. Grundlage: www.openstreetmap.org).
Diese Busspur ist nötig, weil der überregionale #Busverkehr und die VIP-Linie #694 im Berufsverkehr im #Stau stehen, Fahrzeiten nicht eingehalten werden können und damit Verspätungen produziert werden. Ein Umbau der Bundesstraße 2 ist nicht nötig, da genügend Verkehrsraum durch die alte #Straßenbahntrasse vorhanden ist; es sind lediglich #Markierungsarbeiten durchzuführen. Eine Neuordnung der Parkplätze/Drehung um 90 Grad ist leicht möglich. Bäume stehen dem Projekt nicht im Weg.
Wir erwarten auch den Bestand dieser neuen Busspur nach endgültiger Fertigstellung des Bauprojektes Leipziger Dreieck.
Der Regionalverband Potsdam Mittelmark steht Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung,
Conrad Anders, stellvertretender Vorsitzender des Regionalverbandes, Kontakt bevorzugt per Mail: potsdam-mittelmark@bahnkunden.de oder Telefon 01 77 / 3 21 03 51
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Der #Planfeststellungsantrag von 2017 sieht vor, dass die derzeitige #Busspur in der #Invalidenstraße
aufgehoben wird und die #Straßenbahn kein eigenes #Gleisbett hat (#Mischverkehr mit dem Kfz). Gegen diese
objektive #Verschlechterung für den #ÖPNV und Erhöhung der Kapazität für den #Kfz-Verkehr gab es eine
Vielzahl an Einwendungen im Rahmen des Verfahrens, die in den 2019 erfolgten Planänderungen keine
Berücksichtigung fanden.
Frage 1:
Wird die Planung angepasst und die #ÖPNV-Eigentrasse bleibt in Form eines besonderen Bahnkörpers
erhalten?
Frage 2:
Falls ja, in welchem Abschnitt?
Frage 3:
Falls nein, warum nicht?
Antwort zu 1 – 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Auf vielen Abschnitten der #Neubaustrecke#Turmstraße wird die Straßenbahn auf einem
besonderen Bahnkörper (ÖPNV-Eigentrasse) fahren.
In der Invalidenstraße wurde die Einordnung eines besonderen Bahnkörpers in die hier
2
15 m breite Fahrbahn geprüft. Die gesetzlichen Vorgaben zu den Lichtraumprofilen
erfordern jedoch mehr Platz, als hier vorhanden ist, selbst wenn man in jeder
Fahrtrichtung nur eine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) vorhalten
möchte. In der Folge hätten zumindest auf einer Straßenseite alle Bäume gefällt und Teile
des Gehwegs auf privaten Grund verlegt werden müssen. Der Vorhabenträger hat sich
hier für eine straßenbündige Führung unter Beibehaltung der Bordkanten und
Baumstandorte entschieden.“
Frage 4:
Falls nein: Inwieweit entspricht diese Steigerung der Kapazität für den Kfz-Verkehr im Zuge des
Straßenbahnbaus
a. den Planungszielen des Vorhabens?
b. den Zielen des Senats („Mobilitätswende“)?
c. dem MobG?
d. den Erfordernissen des Klimaschutzes („Klimanotstand“)?
e. der Koa-Vereinbarung („konsequente Verkehrswende“)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Einbau eines besonderen Bahnkörpers in der Invalidenstraße hätte […] einen von der
Straßenbahn weitgehend unbeeinflussten Straßenraum für den MIV ergeben. Diese
Umsetzung hätte ebenfalls einen positiven Effekt auf den MIV zur Folge.
Bezogen auf die gesamte Neubaustrecke Turmstraße ist der Anteil des besonderen
Bahnkörpers höher als im sonstigen Netz der Straßenbahn der BVG.“
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ergänzt, dass die Planung der
BVG vorsieht die Straßenbahn an den Lichtsignalanlagen zu bevorrechtigen und damit
eine sog. Pulkführerschaft vor dem MIV erhält.
Frage 5:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 5:
Nein.
Berlin, den 01.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz