Mobilität im Bezirk Mitte, aus Senat

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Frage 1:
Auf welcher verbindlichen Planungsgrundlage agieren der Senat und der Bezirk Mitte beim Aufbau und der
Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Bezirk Mitte?
a) Aus welchem Jahr ist die aktuell gültige Fassung des Verkehrsplans für Mitte?
b) Für wann ist die nächste Fortentwicklung des Verkehrsplans vorgesehen?
c) Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen die Beteiligungsverfahren zur Vorbereitung der
Verkehrskonzepte?
d) Wie bewertet der Senat und der Bezirk Mitte den Umsetzungsstand des jeweils für ihn verbindlich
erachteten Planungskonzepts?
Antwort zu 1:
Die Senatsverwaltungen des Landes Berlin zeichnen verantwortlich für die Erarbeitung und
regelmäßige Aktualisierung gesamtstädtischer Planwerke, wie z. B. des
Flächennutzungsplans, des Stadtentwicklungsplans Verkehr und des Nahverkehrsplans.
Der jeweils gültige Stand kann über den Internetauftritt der jeweiligen Senatsverwaltungen
eingesehen werden.
Ein eigenständiger Verkehrsplan für Mitte ist dem Senat nicht bekannt.
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Die räumliche Struktur der Stadt Berlin mit ihren Bezirken und der Region beeinflusst den
Verkehrsaufwand und die Verkehrsmittelwahl. Die Verkehrsnetze der einzelnen
Verkehrsarten, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Nutzung wirken vielfältig auf die Stadtentwicklung ein. Die Erschließungsgunst durch die verschiedenen Verkehrsträger
begründet die Eignung von Standorten für unterschiedliche Nutzungen. Verkehrsbedingte
Beeinträchtigungen durch Lärm, Luftschadstoffe und Gefährdungen sowie die
Auswirkungen von Beeinflussungen enden nicht an den jeweiligen Bezirksgrenzen und
müssen im räumlichen Kontext beurteilt/betrachtet werden. Auch sind beispielhaft
Linienführungen im ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) bezirks- und
ortsteilübergreifend zu planen, eine Beschränkung auf die bezirkliche Ebene ergibt
verkehrsplanerisch sowie volks- und betriebswirtschaftlich keinen Sinn.
Eine integrative gesamtstädtische Betrachtung ist daher notwendig, die erforderliche
bezirksübergreifende Mobilität zu gewährleisten, die bezirksübergreifende verkehrliche
Infrastruktur optimal zu nutzen und die gegenseitigen Abhängigkeiten von Verkehrs- und
Stadtentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Das findet die entsprechende Umsetzung im
Stadtentwicklungsplan Verkehr (demnächst Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr).
Je nach Vorhabenträgerschaft werden für Teilbereiche in einem Bezirk verkehrliche
Konzepte entwickelt bzw. Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, um städtebauliche
Veränderungen zu begleiten und mögliche Verkehrszuwächse in den verschiedenen
Verkehrsarten zu bewältigen bzw. deren Verträglichkeit nachzuweisen. So werden
regelmäßig für Bebauungsplanentwürfe, Bauanträge für neue Wohn- und Gewerbegebiete
oder Flächen mit Defiziten in der bestehenden Verkehrsinfrastruktur solche
Untersuchungen erforderlich. Im Rahmen der Bereichsentwicklungsplanung werden auch
stadtplanerische Konzepte für Ortsteile entwickelt. Der verkehrsplanerische Ansatz kann
hier aber auch nicht losgelöst vom Flächennutzungsplan oder gesamtstädtisch
bedeutsamen Verkehrsplanungen vorgenommen werden.
Beteiligungsprozesse sind wichtig, um die Akzeptanz von Infrastruktur-Projekten zu sichern
und berechtigte Anliegen zu erkennen. Gleichzeitig werden Hinweise aus der Bevölkerung
in die planerischen Überlegungen aufgenommen. Auf Basis dieser Rückmeldungen treffen
Senat und Bezirksverwaltungen dann Entscheidungen über die konkrete Umsetzung von
Baumaßnahmen. So ist es z.B. auch in den „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern an der Stadtentwicklung“ vorgesehen.
Der Bezirk Mitte hat wie folgt mitgeteilt:
„a) Einen Verkehrsplan in eigentlicher Form gibt es für den Bezirk Mitte nicht.
Hierfür ist der #Stadtentwicklungsplan Verkehr für das Jahr 2025 heranzuziehen. Der erste
Fortschreibungsbericht stammt aus dem Jahr 2014 und der zweite aus dem Jahr 2016.
Genauere Informationen sind bei der zuständigen Senatsverwaltung zu erfragen.
In den Bezirken werden räumlich abgegrenzte, oftmals im Rahmen von
Fördergebietskulissen finanzierte, Verkehrskonzepte erstellt, die keine gesamtstädtische
Relevanz haben können. Die rahmengebenden Bedingungen für bezirkliche
Verkehrskonzepte u. ä. sind durch die zuständige Senatsverwaltung vorgegeben. So ist
bspw. auf Grundlage des Vorrangnetzes für den Radverkehr der damaligen
Senatsverwaltung im Jahr 2011 durch den Bezirk ein Zielnetz für den Radverkehr in Mitte
erstellt worden. Ein anderes Beispiel sind die Konzepte zur Umsetzung der
Parkraumbewirtschaftung. Ein Gesamtkonzept für den Bezirk wurde 2006 zum ersten Mal
erarbeitet und 2018 fortgeschrieben.
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b) Diese Information ist analog ebenfalls bei der zuständigen Stelle der Hauptverwaltung zu
erfragen.
c) Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren, meint Bürgerbeteiligung, die
verpflichtend und formell vorgeschrieben ist.
Solche Vorschriften gibt es beispielsweise für die Bauleitplanung, für
Raumordnungsverfahren, Genehmigungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Bei diesen vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren sind die Beteiligten (z. B. Behörden,
Träger öffentlicher Belange, betroffene Bürgerinnen/Bürger) ebenfalls vorgegeben. Auch
der Zeitpunkt innerhalb des gesamten Planungsverfahrens steht meist fest.
Dagegen gehören Verkehrskonzepte, genauso wie z.B. Integrierte Entwicklungs- und
Handlungskonzepte oder Masterpläne zu den informellen bzw. nichtförmlichen Planungen.
Bei diesen informellen Verfahren ist die Bürgerbeteiligung nicht gesetzlich geregelt.
Beteiligungsmethoden, Art und Umfang oder Zeitpunkt der Beteiligung sind formal nicht
vorgeschrieben.
Sollten bezirkliche Verkehrskonzepte im Rahmen von Fördergebietskulissen erstellt
werden, würde sich eine Bürgerbeteiligung dementsprechend den Maßgaben der jeweiligen
Fördergebietsrichtlinien anpassen und entsprechende Bürgerbeteiligungen vorsehen.
Seit einigen Jahren entwickeln deshalb immer mehr Kommunen für sich Regelungen, um
informelle Bürgerbeteiligung auf eine verlässliche Grundlage zu stellen.
Inzwischen haben sowohl der Bezirk Mitte als auch das Land Berlin Leitlinien für Beteiligung
von Bürgerinnen und Bürgern beschlossen und sich somit Qualitätskriterien und Regeln für
die Durchführung informeller Beteiligungsverfahren definiert.
d) Die bezirklichen Verkehrskonzepte zielen auf umsetzungsorientierte Maßnahmen ab. Der
Erfolg einzelner Konzepte ließe sich an den umgesetzten Maßnahmen ablesen. Jedoch sind
die entsprechenden Maßnahmen in der Regel nicht ohne umfängliche Abstimmungen mit
zuständigen Fachämtern realisierbar und dementsprechend lang angesetzte
Planungsvorhaben. Beispiele für Konzepte mit erfolgreicher Umsetzung sind u.a. die
Verkehrskonzepte für die Spandauer Vorstadt, die Nördliche Luisenstadt und die
Rosenthaler Vorstadt.“
Frage 2:
Wie bewertet der Senat den Umsetzungsstand der #Fahrradverkehrsplanung für das #Fahrradstraßennetz im
Bezirk Mitte?
a) Wie viele #Fahrradwege, #Fahrradstraßen (davon #Pop-Up-Radspuren) sind im Bezirk Mitte jährlich und wo
seit 2017 hinzugekommen? Bitte um eine tabellarische Übersicht.
b) Für welche Straßenzüge bestehen Planungen für weitere Fahrradwege, Fahrradstraßen respektive PopUp-Radspuren und bis wann sollen diese realisiert werden? Bitte um eine tabellarische Übersicht.
c) Welche Hindernisse und Gründe kann der Senat für die derzeitige Nicht-Umsetzung von geplanten
Fahrradwegen, Fahrradstraßen respektive Pop-up-Radspuren im Bezirk Mitte benennen?
Antwort zu 2:
Obwohl das Radverkehrsnetz wie für alle Berliner Bezirke auch für den Bezirk Mitte in
Überarbeitung ist, gibt es auf der Basis der bisherigen Netzplanung und der vorhandenen
Verbesserungspotenziale für den Radverkehr in Mitte zahlreiche Planungen, die im
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Konsens zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte und der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in den vergangenen
Jahren grundsätzlich vereinbart und/oder konkret begonnen worden sind. Die SenUVK
arbeitet mit dem SGA Mitte an der Umsetzung dieser gemeinsam abgestimmten Vorhaben
mit dem Ziel den Umsetzungsstau sukzessive abzubauen
Die größten Herausforderungen bei der Nicht-Umsetzung bestehen neben
Personalengpässen in der Umsetzung der neuen Vorgaben zur
Straßenregenentwässerung, der Flächenkonkurrenz zu anderen Verkehrsträgern sowie
dem Belangen des Denkmalschutzes bzw. in stadtgestalterische Vorgaben bei einzelnen
Vorhaben.
Frage 3:
Wie lautet der aktuelle Stand für die konkrete Implementierung einer Fahrradstraße respektive Pop-upFahrradspur in der
a) Alt-Moabit
b) Invalidenstraße (Chausseestraße bis Brunnenstraße, beide Richtungen)
c) Friedrichstraße (ganze Länge, beide Richtungen)
d) Chausseestraße (Zinnowitzer Straße bis Oranienburger Tor, beide Richtungen)
e) Müllerstraße (Seestraße bis S+U-Wedding, beide Richtungen)
f) Schulstraße (beide Richtungen)
g) Badstraße (Schwedenstraße bis Brunnenstraße, beide Richtungen)
h) Brunnenstraße (Badstraße bis Rosenthaler Platz, beide Richtungen)
i) Schöneberger Ufer (von Potsdamer Brücke bis zum Anschluss Friedrichshain-Kreuzberg)
j) Swinemünder Brücke (Überführung der Fahrradstraße vom Fahrradweg auf die Straße)
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt geantwortet:
„Die Verfasser gehen davon aus, dass mit der Frage temporäre Radwege, sogenannte
´Pop-Up-Radwege´ gemeint sind und keine normalen ´Fahrradstraßen´. Fahrradstraßen
werden nur im Straßennebennetz angeordnet, ihre Implementierung ist in
Hauptverkehrsstraßen nicht möglich.
Seit diesem Frühjahr wurden in Berlin mehrere temporäre Radwege angeordnet.
Üblicherweise entstanden sie dort, wo bereits neue Radwege vorgesehen waren, und
entsprechende Planunterlagen vorhanden waren, wie auf der Webseite von der GB
infraVelo GmbH vermerkt ist. In der Presseerklärung des Senats vom 07.07.2020
„Mobilitätswende nimmt Tempo auf: Bericht über Ausbau der Radinfrastruktur“ wird auch
nochmal auf diesen wichtigen Umstand hingewiesen: „Weitere Bezirke haben daraufhin
ebenfalls temporäre Radverkehrsanlagen eingerichtet, indem bereits vorliegende
Planungen mit temporären Anordnungen und provisorischen Mitteln vorgezogen wurden.“.
Bis auf die Müllerstraße und die Invalidenstraße trifft dieses Kriterium auf keine der unten
genannten Straßen zu!
Um eine kurzfristige Realisierung von temporären Radwegen zu ermöglichen wurden von
SenUVK Regelpläne erstellt. Die Beispiele aus den Regelplänen sowie die bereits
realisierten Projekte zeigen, dass eine kurzfristige Umsetzung von temporären Radwegen
gerade an solchen Strecken möglich wurde, wo keine größeren Konflikte (z.B. vorhandene
Behindertenparkplätze, Ladezonen, Straßenbahngleise, Baustelleneinrichtungen,
ungeeignete Fahrbahnbeschaffenheit etc.) zu lösen sind, sondern die räumlichen
Bedingungen sowie die Randnutzung eine kurzfristige Realisierung ohne bauliche
Maßnahmen ermöglichten (z.B. Kanaluferstraßen am Landwehrkanal, im Bezirk Mitte ist
dies der Abschnitt Schöneberger Ufer).
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Falls es noch keine Planunterlagen gibt, und größere Konfliktfälle zu lösen sind, was auf
viele der unten angegebenen Strecken zutrifft, sind auch bei temporären Radwegen diese
erstmal durch planerische Vorarbeiten zu lösen, entsprechend dem Verfahren wie bei
normalen Fahrradplanungen. Falls hierzu noch keine Planunterlagen vorliegen, erfordert
dies entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen. Da die personellen Ressourcen
im Straßen- und Grünflächenamt begrenzt sind, ist eine Prioritätensetzung der
Projektabarbeitung unumgänglich. Auf Wunsch von SenUVK musste nochmals seit letztem
Jahr die bereits fertig gestellte Planung zur Müllerstraße überarbeitet werden um sie an das
neue Mobilitätsgesetz anzupassen. Auf politischen Wunsch hin, wurde seitens des Straßenund Grünflächenamtes das völlig neue Projekt Invalidenstraße seit letztem Herbst in Angriff
genommen, und bis April 2020 eine Vorplanung erarbeitet. Inzwischen liegt eine
abgestimmte Entwurfsplanung vor. Durch diese Prioritätenänderung mussten andere
Projekte, wie zum Beispiel Alt-Moabit vorerst zurückgestellt werden.
Um den finanziellen und personellen Aufwand gering zu halten, strebt das Straßen- und
Grünflächenamt des Bezirks Mitte an, vorhandene Planungen möglichst bereits als
dauerhafte Maßnahmen (Markierung in Weiß) umzusetzen, um einen Doppelaufwand zu
vermeiden (siehe Beispiel Invalidenstraße unten).
Auch bei temporären Radwegen ist eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung seitens
SenUVK im Hauptverkehrsstraßennetz erforderlich. Bis auf die Swinemünder Brücke trifft
dieses Kriterium auf alle unten genannten Straßen zu.
a) Alt-Moabit:
In einigen Abschnitten sind bereits Radverkehrsanlagen vorhanden. Auf der Projektliste für
die Neuanlage von Radverkehrsanlagen steht insbesondere der Abschnitt zwischen Stromund Kirchstraße. Hierfür sind jedoch noch keine Planunterlagen vorhanden. Wie oben
beschrieben, musste dieses Projekt zurückgestellt werden. Alt-Moabit ist in diesem
Abschnitt auch keine vierspurige Straße, so dass die Anordnung von breiteren
Radverkehrsanlagen durch Wegfall einer Fahrspur einfach möglich wäre. Bisher gibt es dort
nur einen schmalen Radweg auf dem südlichen Gehweg, und einen gemeinsamen Fußund Radweg entlang des Parks. Angesichts der räumlichen Rahmenbedingungen (baulich
angelegte Schrägparkplätze, Baumstandorte, zu geringe Fahrbahnbreite, starker
Busverkehr der Berliner Verkehrsbetriebe – BVG) ist hier eine aufwändige Umplanung samt
baulichen Maßnahmen und einer vertieften Abstimmung sowie Bürgerbeteiligung
erforderlich, so dass hier auch keine temporären Radwege möglich sind. Die auf der
Nordseite vorhandenen Schrägparkplätze lassen aus Verkehrssicherheitsgründen keine
temporären Radwege auf der Fahrbahn zu. Eine einfache Änderung der Parkordnung ist
ohne großen baulichen Aufwand nicht möglich. Hier ist insgesamt eine umfassende
Neubetrachtung des gesamten Straßenraums notwendig, die auch die geforderten
Querungsstellen und Mittelinseln für den Fußverkehr mitberücksichtigt.
Deshalb wird auch die geplante Mittelinsel auf Höhe Alt-Moabit vorerst nur provisorisch
angelegt, da die endgültige Form erst in einer umfassenden Neuplanung des gesamten
Straßenzuges gefunden werden kann. Die Mittelinsel wird auf Höhe Alt-Moabit Nr. 98-100
gebaut. Zum Bau dieses Provisoriums liegt bei der SenUVK ein Antrag zur Erteilung der
straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zur Einrichtung der Baustelle von der
bauausführenden Firma vor. Entsprechend des Antrages soll die Baumaßnahme am
10.08.2020 beginnen und einen Bauzeitraum von acht Wochen umfassen. Die Erteilung der
straßenverkehrsbehördlichen Anordnung seitens SenUVK steht jedoch noch aus. Auch im
Bereich dieser provisorischen Mittelinsel wäre während des Baus sowie nachher wegen
Platzproblemen kein temporärer Radweg möglich. Die Lösung muss in dem oben erwähnten
Gesamtumbau gefunden werden.
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b) Invalidenstraße (Chausseestraße bis Brunnenstraße, beide Richtungen):
Der Abschnitt zwischen Chausseestraße bis Gartenstraße ist als Straße planfestgestellt und
enthält Radverkehrsanlagen.
Zwischen Gartenstraße und Brunnenstraße werden derzeit die Planunterlagen erstellt.
Nachdem die Planung in der Projektgruppe mit SenUVK und der Elterninitiative abgestimmt
wurde, wird angestrebt, die Markierung des geschützten Radstreifens noch diesen Herbst
in Weiß umzusetzen. Auf die Anlage eines temporären Radwegs kann somit verzichtet
werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierungszusage sowie die
straßenverkehrsbehördliche Anordnung seitens SenUVK rechtzeitig vorliegen.
c) Friedrichstraße (ganze Länge, beide Richtungen):
Für den Bereich autofreie Friedrichstraße
Für diesen Bereich liegt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der SenUVK vor. Die
Ausschreibung der dafür notwendigen Arbeiten ist veröffentlicht und befindet sich derzeit im
Vergabeverfahren.
Für den nördlichen Abschnitt, insbesondere zwischen der Weidendammer Brücke und der
Oranienburger Straße:
Durch den Umbau der Straße in den 90er Jahren mit einer eigenen Spur für Straßenbahn
und Bus (ÖPNV-Bevorrechtigung) ist kein Platz mehr vorhanden für die Einrichtung von
gesonderten Radverkehrsanlagen. Der Bezirk hat deshalb in seinem Fahrradzielnetz die
Friedrichstraße ausgeklammert und Routen über parallele Strecken geführt.
Für den südlichen Abschnitt:
Durch die derzeitigen Planungen für Checkpoint Charlie ist dieser Bereich
planungsbefangen.
d) Chausseestraße (Zinnowitzer Straße bis Oranienburger Tor, beide Richtungen):
Die Problematik in diesem Abschnitt ist ähnlich wie in der Invalidenstraße:
Radverkehrsanlagen können nur durch Wegfall des Parkstreifens realisiert werden. Hierzu
liegen aber noch keine Planunterlagen vor. Diese müssten auch eine umfangreiche Prüfung
von Ladezonen, Behindertenparkplätzen etc. beinhalten.
e) Müllerstraße (Seestraße bis U+S-Wedding, beide Richtungen):
Verfahrensführerin für die Anordnung eines provisorischen Radweges ist die SenUVK, da
auch die Müllerstraße eine Straße des Hauptnetzes ist.
Die bisherige Verkehrsanlagenplanung zur Müllerstraße wird aktuell auf Grundlage des
Berliner Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Eine vorgezogene Umsetzung der aktuellen
Planung ist nicht möglich, da hierfür die bauliche Verschmälerung des bisher breiten
Mittelstreifens erforderlich wäre. Ohne Eingriff in den Mittelstreifen kann der vorgesehene
geschützte Radfahrstreifen (mit Sperrfläche), Lieferbereich (auch Parken) und der
Fahrstreifen nicht untergebracht werden. Der Fahrstreifen muss dabei eine Breite
aufweisen, die auch als Aufstellfläche für die Feuerwehr geeignet ist.
Der Bezirk hat die Müllerstraße der SenUVK für die Einrichtung eines sogenannten PopupRadweges vorgeschlagen
Die Müllerstraße ist im Randstreifen eng mit Ladezonen, Taxiständen und Bushaltestellen
belastet.
Darüber hinaus gibt es im gesamten Streckenverlauf Baustellen und Behindertenstellplätze,
so dass der Parkhafenbereich nicht ohne Weiteres für eine provisorische Lösung nutzbar
ist.
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Der Bezirk hat daher der SenUVK vorgeschlagen den rechten Fahrstreifen für den
Radverkehr zu nutzen und dazu einen entsprechenden Radfahrangebotsstreifen
anzuordnen. Schulstraße (beide Richtungen):
Gemäß dem Zielnetz zum Fahrradverkehr des Bezirks ist auch in der Schulstraße eine
Verbesserung der vorhandenen Radverkehrsanlagen (derzeit schmale Radwege auf
Gehwegniveau) vorgesehen. Auch in dem gerade erarbeiteten Verkehrskonzept zum QMGebiet Pankstraße ist diese Route in der Schulstraße enthalten. Aber wegen der geringeren
Bedeutung im Fahrradnetz und der geringeren Fahrradverkehrsstärke, hat dieses Projekt
eine geringere Priorität (siehe dazu auch die oben gemachten Ausführungen).
Es müssten auch hier erst Planunterlagen hergestellt werden; als Teil des
Hauptverkehrsstraßennetzes wären für einen temporären Radweg ebenfalls erst
Anordnungen seitens SenUVK notwendig.
Derzeit existiert eine Baumaßnahme der BVG (Herstellung Aufzug und zusätzlicher
Treppenausgang) am U-Bahnhof Nauener Platz mit den dazugehörigen
Straßenanpassungsarbeiten. Die Einrichtung eines temporären Radfahrstreifens ist erst
nach Abschluss der Baumaßnahme möglich. Nach jetzigem Kenntnisstand soll die
Baumaßnahme mit Datum 31.12.2020 beendet sein. Die Einrichtung eines temporären
Radweges müsste dann im Jahr 2021, unter Berücksichtigung der dann vorhandenen
finanziellen und personellen Ressourcen neu geprüft werden.
f) Badstraße (Schwedenstraße bis Brunnenstraße, beide Richtungen):
Derzeit wird für das QM-Gebiet Badstraße ein Quartiers-Verkehrskonzept erarbeitet, in dem
auch die Badstraße selbst enthalten ist. Es sind noch keine konkreten Planunterlagen für
die Badstraße vorhanden. Ein kurzer Abschnitt ist Teil der Vorzugstrasse für den
Radschnellweg „Panketrail“, der durch die GB InfraVelo GmbH geplant wird. Auch hier gibt
es noch keine konkreten Planunterlagen. Die in Betracht zu ziehende Parkraumsituation
dürfte sich verbessern (wie auch bei der Brunnenstraße), wenn dort 2021/22 durch den
Bezirk die Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird.
g) Brunnenstraße (Badstraße bis Rosenthaler Platz, beide Richtungen),
Abschnitt Bahnhof Gesundbrunnen bis Bernauer Straße:
Derzeit ist durch die Anordnung von weitgehend Schrägparken auf dem Gehweg keine
verkehrssichere Umsetzung von Radverkehrsanlagen möglich. Im Zuge der Einführung der
Parkraumbewirtschaftung in diesem Bereich 2021/22 kann die Umgestaltung der
Parkraumsituation und die Umsetzung von Radverkehrsanlagen geprüft werden.
Abschnitt Bernauer Straße bis Invalidenstraße:
Im Zuge des umfassenden Neubaus der Straße in den 90er Jahren wurden relativ breite
Radwege angelegt.
Abschnitt Invalidenstraße bis Rosenthaler Platz:
Die Problematik in diesem Abschnitt ist ähnlich wie in der Invalidenstraße:
Radverkehrsanlagen können nur durch Wegfall des Parkstreifens und unter
Berücksichtigung der Bevorrechtigung der Straßenbahn realisiert werden. Hierzu liegen
noch keine Planunterlagen vor. Diese müssten auch eine umfangreiche Prüfung von
Ladezonen, Behindertenparkplätzen etc. beinhalten.
i) Schöneberger Ufer (von Potsdamer Brücke bis zum Anschluss Friedrichshain-Kreuzberg):
Der temporäre Radfahrstreifen in diesem Abschnitt wurde am 23.04.2020 eingerichtet.
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j) Swinemünder Brücke (Überführung der Fahrradstraße vom Fahrradweg auf die Straße):
Die Einrichtung eines Pop-Up-Radweges auf der Swinemünder Brücke ist insofern nicht
möglich, da durch die vorhandenen Hochborde kein nahtloser Übergang auf den im
Seitenraum geführten Radweg möglich ist. Die Fahrbahn der Swinemünder Straße ist direkt
im Anschluss der Brückenpfeiler mit Großsteinpflaster befestigt. Demnach müsste der
Radverkehr über den Knotenpunkt Swinemünder Straße / Ramlerstraße hinaus auf der mit
Großsteinpflaster befestigten Fahrbahn fahren. Für Radfahrende spielt die Qualität der
Fahrbahnoberfläche jedoch eine wichtige Rolle, welche u.a. folgende Faktoren beeinflusst:
Sicherheit, Fahrkomfort, Attraktivität und auch Akzeptanz der Strecke.“
Frage 4:
Auf welchen Straßenabschnitten wurde im Zeitraum seit 2017 eine neue #Busspur eingerichtet? Auf welchen
weiteren Straßenzügen ist die Einrichtung einer Busspur geplant und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Antwort zu 4:
Es wird auf die Beantwortungen der Schriftlichen Anfragen S18/23658 und S18/23916
verwiesen, in denen zu dem Thema ausführlich Stellung genommen wurde.
Frage 5:
Wo gab es im Bezirk Mitte die meisten Verkehrsunfälle mit Fußgängerbeteiligung? Bitte um tabellarische
Auflistung der 10 Orte mit höchster Unfallbelastung. Welche konkreten Maßnahmen wurden durch den Senat
oder den Bezirk zur Vermeidung bzw. Reduzierung dieser Unfälle getroffen? Bitte Maßnahmen inkl.
Durchführungsdatum auflisten.
Antwort zu 5:
Vor dem Hintergrund, dass sich die anderen Fragestellungen der Schriftlichen Anfrage auf
Daten ab dem Jahr 2017 beziehen, wurden auch für die Beantwortung dieser Frage die
Unfallzahlen ab 2017 herangezogen. Die Daten für das Jahr 2020 beziehen sich auf den
Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2020.
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Anzahl der Unfälle mit Beteiligung von
zu Fuß Gehenden nach 2017 2018 2019 2020 Gesamtergebnis Örtlichkeit
MÜLLERSTR. / SEESTR. 10 6 2 4 22
BERNHARD-WEISS-STR. /
ALEXANDERSTR. 4 8 5 1 18
BADSTR. / BÖTTGERSTR. / BEHMSTR. 3 6 2 1 12
TORSTR. / KARL-LIEBKNECHT-STR. /
MOLLSTR. / PRENZLAUER ALLEE 0 4 5 1 10
OSLOER STR. / PRINZENALLEE 2 5 3 0 10
ALEXANDERSTR. / GRUNERSTR. 2 4 4 0 10
REINICKENDORFER STR. /
SCHULSTR. 6 0 2 0 8
OSLOER STR. / SCHWEDENSTR. 4 1 3 0 8
BEUSSELBRÜCKE 4 2 1 0 7
9
REGINHARDSTR. / RESIDENZSTR. 3 3 0 1 7
ALT-MOABIT 86 2 3 2 0 7
FÖHRER STR. / NORDUFER / FÖHRER
BRÜCKE 0 5 0 2 7
KÖPENICKER STR. / BRÜCKENSTR. /
HEINRICH-HEINE-STR. 5 0 2 0 7
GERICHTSTR. / REINICKENDORFER
STR. 4 2 0 1 7
STROMSTR. / TURMSTR. 0 1 5 1 7
OTTO-BRAUN-STR. /
ALEXANDERSTR. / KARL-MARXALLEE
2 2 3 0 7
OTTO-BRAUN-STR. / MOLLSTR. 2 2 3 0 7
NORDBAHNSTR. / WOLLANKSTR. 1 4 2 0 7
(Stand: 14. Juli 2020)“
Frage 6:
Nach dem schweren SUV-Unfall mit vier toten Passanten in der Invalidenstraße (September 2019) sicherte
der Senat und das Bezirksamt zu, gemeinsam mit den Anwohnern, ein Modellprojekt zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit durchzuführen. Welche Erkenntnisse zog der Senat aus den Anfängen dieses
Modellprojekts, wie bewertet der Senat den Erfolg und wie wird sichergestellt, dass die dort erarbeiteten
Vorschläge auch in die Umsetzung kommen?
Antwort zu 6:
Nach dem tödlichen Unfall in der Invalidenstraße, initiierte der Senat im Oktober 2019 eine
Projektgruppe Invalidenstraße, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), der Initiativen, dem
Bezirk Mitte, der Senatskanzlei, der BVG und der Polizei, um Maßnahmen zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit zu erarbeiten. Das betrachtete Gebiet umfasst sowohl den
Straßenraum der Invalidenstraße als auch das umliegende Viertel (Konzeption eines
Modellgebietes). Bislang fanden fünf Sitzungen der Projektgruppe Invalidenstraße statt.
Um möglichst zeitnah konkrete Maßnahmen realisieren zu können, erfolgte zunächst eine
Fokussierung auf die Umplanung des Straßenraumes der Invalidenstraße. Als ein erstes
Ergebnis wurde im November 2019 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30
zwischen Brunnen- und Ackerstraße angeordnet. In den Sitzungen der Projektgruppe
wurden zudem die Anforderungen zur Planung einer geschützten beidseitigen
Radverkehrsanlage, im Abschnitt zwischen Brunnen- und Gartenstraße, vorbesprochen und
abgestimmt. Als Ergebnis der Abstimmungen hat der Bezirk Mitte Ende 2019 einen Auftrag
zur Planung der Radverkehrsanlage ausgeschrieben und die Leistung im März 2020
beauftragt. Der Vorentwurf des Planungsbüros wurde auf dem letzten Projektgruppentermin
am 25.06.2020 unter allen Beteiligten abgestimmt und wird derzeit weiter qualifiziert. Der
Zeitplan des Bezirks sieht vor, die geschützte Radverkehrsanlage bis spätestens Oktober
2020 zu realisieren.
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Im Verlauf des Verfahrens wurde deutlich, dass die Erarbeitung eines großräumigen
Modellgebietes derzeit nicht innerhalb der Projektgruppe erfolgen kann. Dies ist aufgrund
fehlender personeller Ressourcen sowohl bei der SenUVK als auch beim Bezirk Mitte
momentan nicht leistbar. Die Anwohnerinitiative nahm daraufhin, in Abstimmung mit der
SenUVK, Kontakt mit der Technischen Universität (TU) Berlin auf, um die Konzeption des
Modellgebietes im Zuge eines Forschungsprojektes zu erarbeiten. Die SenUVK begrüßt
dieses Vorgehen und wird den weiteren Prozess begleitend unterstützen.
Trotz der ressourcenbedingten Zurückstellung der Erarbeitung des Modellgebiets bewertet
der Senat den bisherigen Prozess als durchaus positiv. Der Arbeitsprozess beschreitet neue
Wege in der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft. Durch die engen
Abstimmungen der beteiligten Akteure konnten Planungsprozesse deutlich beschleunigt
werden. Die geplante Radverkehrsanlage kann durch die ressortübergreifenden
Abstimmungen, im Vergleich zu den bisher üblichen Planverfahren, deutlich schneller
umgesetzt werden.
Frage 7:
Wie viele Fußgänger- und #verkehrsberuhigte Zonen sind seit 2017 jährlich im Bezirk Mitte dazugekommen
und wo befinden sich diese? Bitte um eine tabellarische Übersicht.
Antwort zu 7:
Der Bezirk Mitte hat die folgenden Daten übermittelt:
„Straße Bereich Anordnung
Am Zirkus
Waldstraße
Lydia-Rabinowitsch-Straße
Klara-Franke-Straße
Herbert-von-Karajan-Straße
Hilda-Geiringer-Weg
Bärbel-Bohley-Ring
Lichtburgring
Hedwig-Porschütz-Straße
Herbert-von-Karajan-Straße
(Sharoun-Straße)
Invalidenstraße 73-79 (HildaGeiringer-Weg)
19.06.2017
24.04.2018
22.05.2018
10.07.2018
01.03.2019
08.03.2019
29.05.2019
29.05.2019
29.11.2019
Im Zeitraum wurden keine Fußgängerzonen angeordnet.“
Frage 8:
Welche Maßnahmen hat der Senat respektive das Bezirksamt zur Steigerung der #Schulwegsicherheit
ergriffen? Insbesondere
a) Wie viele verkehrsberuhigte Zonen wurden im unmittelbaren Schulumfeld der jeweiligen Schule seit 2017
jährlich eingerichtet?
b) Wie viele Zebrastreifen wurden im unmittelbaren Schulumfeld der jeweiligen Schule seit 2017 jährlich
eingerichtet?
c) Wie viele Warnanlagen wurden im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen Schule seit 2017 jährlich
eingerichtet?
d) Welche weiteren Maßnahmen sind zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg der jeweiligen
Schule vorgesehen? Bis wann ist die Umsetzung geplant?
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Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:
„a) und b)
Die Beantwortung der Fragen 8 a.) und 8 b.) erfolgt gemeinsam.
Die seit 2017 durch das Bezirksamt Mitte zur Schulwegsicherung umgesetzten
verkehrsberuhigten Bereiche sowie Fußgängerüberwege sind der nachfolgenden Tabelle
zu entnehmen.
Örtlichkeit Nr. Knotenpunkt
Ortsteil Maßnahme Umgesetz
t
Graunstraße 8 Gesundbrunnen Fußgängerüberweg Noch nicht
umgesetzt
Grenzstraße Neue
Hochstraße
Gesundbrunnen Fußgängerüberweg Noch nicht
umgesetzt
Habersaathstraß
e
15 Mitte Fußgängerüberweg 2020
Hussitenstraße Gesundbrunnen Fußgängerüberweg Noch nicht
umgesetzt
Linienstraße 94 Mitte Fußgängerüberweg Noch nicht
umgesetzt
Schulzendorfer
Straße
Kunkelst
raße
Gesundbrunnen Fußgängerüberweg Noch nicht
umgesetzt
Ungarnstraße 75 Wedding Fußgängerüberweg 2017
Neues Ufer Moabit Tempo-30-Zone 2019
Ziegelstraße Johanni
sstraße
Mitte Tempo-30-Zone 2018
Behmstraße 31 Wedding Fußgängerüberweg 2019
Tiergartenstraße 30/3
1
Mitte Fußgängerüberweg 2018
c) Dem Bezirk ist der Begriff Warnanlagen in diesem Zusammenhang nicht geläufig. Sollten
hiermit Dialogdisplays gemeint sein, so folgender Sachstand:
Bis 2017 waren durch den Bezirk Mitte Dialogdisplays in Betrieb, die jedoch sowohl in ihrer
Funktion als hinweisgebende Apparaturen als auch hinsichtlich der Erfassung von Daten
ungenügend waren. Zum 31. August 2019 hat das Bezirksamt Bedarf an neuen Geräten bei
der SenUVK, die für die Beschaffung der Geräte zuständig ist, angemeldet. Nach aktueller
Rücksprache mit der dort zuständigen Stelle, läuft derzeit die Ausschreibung zur
Beschaffung und Bindung einer neuen Hersteller-, bzw. Wartungsfirma.
Deshalb ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage zu Funktionen und
Erfassungsmöglichkeiten der neuen Dialog-Displays möglich.
d) Weitere Maßnahmen zur Schulwegsicherung werden im Rahmen einer seit 2019
tagenden AG-Schulwegsicherung unter der Federführung des Amts für Schule und Sport
nach Rücksprache mit dem Straßen- und Grünflächenamt entwickelt. Konkrete Maßnahmen
werden im Rahmen der weiteren Projektarbeit entwickelt werden.“
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Frage 9:
Wie schätzt der Senat die Sicherheit des Schulweges zur
a) Papageno-Grundschule
b) Heinrich-Seidel-Grundschule
c) Leo-Lionni-Grundschule
d) Wedding-Grundschule
e) Gustav-Falke-Grundschule
ein.
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:
„a) Papageno-Grundschule
Für den Einschulungsbereich der Papageno-Grundschule liegt ein aktualisierter
Schulwegeplan vor. Es wurden durch die Schule Hinweise zur Schulwegsicherheit gegeben,
die an die zuständigen Stellen weitergegeben wurden (Aufstellen von Schildern „Achtung
Schule“, Fahrbahnmarkierung „Achtung Schulweg“, Tempo 30, Ampelanlage,
Zebrastreifen).
b) Heinrich-Seidel-Grundschule
Ein aktueller Schulwegeplan liegt vor. Andere Anhaltspunkte sind nicht bekannt.
c) Leo-Lionni-Grundschule
Ein aktueller Schulwegeplan liegt vor. Andere Anhaltspunkte sind nicht bekannt.
d) Wedding-Grundschule
Ein aktueller Schulwegeplan liegt vor. Andere Anhaltspunkte sind nicht bekannt.
e) Gustav-Falke-Grundschule
Ein aktueller Schulwegeplan liegt vor. Andere Anhaltspunkte sind nicht bekannt.“
Frage 10:
Wie hat sich die Zahl der angemeldeten PKW pro Einwohner in Mitte seit 2017 entwickelt und in welchem
Verhältnis steht der Wert zur Anzahl der vorhandenen Parkplätze?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Mitte hat folgende Daten übermittelt:
Melderechtlich registrierte Einwohnerinnen und Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin-Mitte
am 31.12… und #PKW-Bestand
Stichtag Personenkraftwagen
darunter private
Pkw*
Einwohner
insgesamt
dav. 18
Jahre und
älter
PKW je 100
Einwohner
PKW je 100
Einwohner im Alter
von 18 Jahren und
älter
31.12.2017 95 574 69 491 377 965 319 884 25,3 29,9
31.12.2019 93 968 70 465 385 748 326 265 24,4 28,8
* PKW’s die auf eine natürliche Person (Herr oder Frau) zugelassen waren.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – Datengrundlage LABO Berlin
13
„Eine Statistik über im Bezirk vorhandene Parkplätze wird beim SGA nicht geführt.“
Frage 11:
Wie viele Parkraumkontrolleur*innen sind im Ordnungsamt des Bezirks Mitte seit 2017 tätig? Bitte in
Vollzeitäquivalenten, ohne beurlaubte Dienstkräfte angeben.
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:
„Die notwendigen Angaben sind bitte beiliegender Übersicht zu entnehmen (Angabe
Jahresdurchschnitt):
2017 – ca. 100 VzÄ (Vollzeitäquivalente)
2018 – ca. 112 VzÄ
2019 – ca. 140 VzÄ
2020 – ca. 131 VzÄ (Stand: 15.07.2020).“
Frage 12:
Mit dem Beschluss vom 22.02.2018 (0967/V) soll in den Gebieten Brunnenviertel, Sprengelkiez, Brüssler Kiez,
Gesundbrunnen und Moabit eine #Parkraumbewirtschaftung eingerichtet werden. Dazu wurde ein
wissenschaftliches Gutachten erstellt.
a) Für welche der genannten Gebiete ist auf der Grundlage dieses Gutachtens die Einrichtung einer
Parkraumbewirtschaftung vorgesehen?
b) Wann ist mit der Umsetzung des Beschlusses in dem jeweiligen Gebiet zu rechnen?
c) Mit welchen kapazitiven Entlastungen ist in den jeweiligen Gebieten zu rechnen?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:
„Mit dem Beschluss vom 22.02.2018 (0967/V) soll in den Gebieten Brunnenviertel,
Sprengelkiez, Brüsseler Kiez, Gesundbrunnen und Moabit eine Parkraumbewirtschaftung
eingerichtet werden. Dazu wurde ein wissenschaftliches Gutachten erstellt.
a) Gemäß BA-Beschluss vom 27.08.2019 soll in allen der genannten Bereiche flächenhaft
Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden.
b) Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Ortsteil Moabit ist aktuell im 4. Quartal
2020 vorgesehen. Gemäß BA-Beschluss soll die Einführung der
Parkraumbewirtschaftung in den Gebieten Brunnenviertel, Sprengelkiez, Brüsseler Kiez
und Gesundbrunnen etappenweise (7 neue #Parkzonen) im 3. und 4. Quartal 2021
erfolgen.
c) Das Bezirksamt geht von einem signifikanten Rückgang des Parkdrucks aus, der jedoch
nicht exakt vorhergesagt werden kann.“
Frage 13:
Wie viele Parkraumkontrollen wurden seit Anfang 2017 im Brunnenviertel durchgeführt? Bitte um
entsprechende Fortschreibung der Tabelle aus der Schriftlichen Anfrage 18/12285.
a) Wie viele dieser Kontrollen fanden nach 18 Uhr statt, wie viele am Wochenende?
b) Wie viele Bußgeldbescheide wegen verkehrswidrigen Parkens wurden dabei ausgestellt?
14
c) Wie oft haben Ordnungsamt bzw. Polizei Fahrzeuge von den jeweiligen Verkehrsflächen aus
Verkehrssicherheitsgründen abschleppen lassen?
d) Sieht der Senat im Brunnenviertel beim Thema Parken Handlungsbedarf, z.B. durch eine höhere
Kontrolldichte?
Antwort zu 13:
Das Bezirksamt Mitte hat wie folgt mitgeteilt:
„a) Im Brunnenviertel gibt es bisher noch kein Parkraumüberwachungsgebiet, so dass dort
bisher auch keine Parkraumüberwachungskräfte des Ordnungsamtes Mitte eingesetzt
werden.
Kontrollen des ruhenden Verkehrs erfolgten bisher im Brunnenviertel zuständigkeitshalber
durch den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamts Mitte und durch die
Berliner Polizei.
Das Ordnungsamt Mitte führt keine gesonderte Statistik zu Parkraumkontrollen im
Brunnenviertel und muss daher hier Fehlanzeige melden.
Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/12285 aus dem Jahr 2017 listete
festgestellte Verstöße (nicht Kontrollen) auf. Die Auswertung erfolgte zuständigkeitshalber
durch die Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin.
b) Das Ordnungsamt Mitte führt keine Statistik zur Anzahl von Bußgeldbescheiden nach
Kontrollen im Brunnenviertel.
c) Das Ordnungsamt Mitte führt keine Statistik zu Abschleppvorgängen im Brunnenviertel.“
d) Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.
Frage 14:
Wie entwickelte sich der Bestand öffentlicher #Ladesäulen für elektrische Fahrzeuge im Bezirk Mitte seit 2017?
Mit Bitte um jährliche tabellarische Auflistung.
a) Wo plant der Senat die Aufstellung weiterer Ladesäulen in Mitte? Bitte um tabellarische Auflistung.
b) Wie wird die Öffentlichkeit bei der Planung der #Ladeinfrastruktur einbezogen, welche Möglichkeiten
bestehen für Private einen Bedarf anzumelden?
Antwort zu 14:
Am 30.06.2020 gab es im Bezirk Mitte 92 Ladestandorte im öffentlichen Raum. Die
Entwicklung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen
Zeitpunkt der
Inbetriebnahme
bis 2017 2018 2019 bis 30.06.2020
Anzahl Ladestandorte 14 6 62 10
Es wird darauf verwiesen, dass sich das Datum der Inbetriebnahme ändern kann, wenn ein
Ladestandort ausgetauscht oder umgerüstet wird. Die Ladestandorte werden auf der
Webseite des Energieatlas Berlin unter https://energieatlas.berlin.de/ aktualisiert.
15
a) Geplant ist die Errichtung weiterer 22 Ladestandorte im Auftrag des Landes Berlin durch
die Allego GmbH. Die Standorte befinden sich teilweise noch im Antrags- und
Genehmigungsprozess und werden erst nach der Inbetriebnahme auf der Website des
Energieatlas Berlin unter https://energieatlas.berlin.de/ veröffentlicht. Zusätzlich haben die
am Berliner Modell teilnehmenden Betreiberinnen und Betreiber die Möglichkeit, weitere
Ladestandorte im öffentlichen Raum Berlins zu errichten.
b) Von Januar 2016 bis Juli 2019 konnten im Rahmen der nachfrageorientierten
Errichtungsphase des Projektes be emobil Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen,
bei nachgewiesenem Bedarf, die Errichtung von Ladeinfrastruktur in der Nähe ihres
Wohnsitzes oder regelmäßigen Arbeitsortes im öffentlichen Raum in Berlin über die Website
http://www.be-emobil.de/ beantragen. Im Rahmen der aktuell laufenden Nachverdichtung
werden keine neuen Anträge aufgenommen.
Berlin, den 24.07.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenverkehr: Busspur (unter anderem) auf der Johannisthaler Chaussee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die zeitliche Geltungsdauer des Halteverbotes auf der #Busspur auf der
nördlichen Fahrbahnseite der #Johannisthaler Chaussee zum Ende des Jahres 2019 ausgedehnt?
Antwort zu 1:
Beim Betrieb des öffentlichen Straßennetzes werden die Belange der unterschiedlichen
Nutzerkreise entsprechend ihren spezifischen Merkmalen, den örtlichen und verkehrlichen
Gegebenheiten, aber auch entsprechend den politischen Leitlinien berücksichtigt.
Gemäß der politischen Zielsetzung des Berliner #Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch eine
Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Attraktivität des Öffentlichen
Personennahverkehrs, als Bestandteil des sogenannten Umweltverbundes (d.h. Bus,
Bahn, Tram, Fahrrad und Fußverkehr), dessen Anteil am Gesamt-Modal-Split im Land
Berlin deutlich gesteigert werden (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz).
Bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum wird demzufolge, sofern
Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen, der stetigen Ausweitung des
Umweltverbunds und damit auch des Öffentlichen Personennahverkehrs ein
grundsätzlicher Vorrang gegenüber den Interessen der Nutzenden des motorisierten
Individualverkehrs eingeräumt.
2
Die Einrichtung neuer #Bussonderfahrstreifen, als auch die Erweiterung der
Gültigkeitszeiten bestehender Bussonderfahrstreifen, orientiert sich dabei vorrangig am
Beschleunigungsbedarf der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
In der Johannisthaler Chaussee zwischen Töpferweg und Steinträgerweg in westlicher
Fahrtrichtung war bisher ein Bussonderfahrstreifen (BSF in Mittellage auf 405 m) von
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr befristet eingerichtet. Es verkehren dort die
BVG-Linien #M11 und #X11.
Für diesen Abschnitt wurde von den Berliner Verkehrsbetrieben, angesichts der auf diesen
Abschnitten von der BVG ermittelten Behinderungen des dort eingesetzten öffentlichen
Busverkehrs, ein Antrag auf eine zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrstreifens gestellt.
Nach Prüfung des Antrags in Bezug auf die verkehrlichen und rechtlichen
Randbedingungen wurde die Aufhebung der zeitlichen Befristung des BSF am 19.07.2019
angeordnet, sodass dieser künftig zeitlich unbefristet gültig ist. Der BSF befindet sich in
Mittellage, auf dem rechten Fahrstreifen daneben ist das Parken zugelassen. Da somit
kein ruhender Verkehr betroffen ist, wurde dem BVG-Antrag auf eine Ausweitung der
Geltungszeit auf 24-Stunden zugestimmt.
Frage 2:
Gibt es weitere Planungen für die Ausdehnung von Busspurgültigkeiten bzw. deren Schaffung auf
übergeordneten Straßen im südlichen Neukölln?
Antwort zu 2:
In Neukölln sind auf Antrag der BVG folgende Abschnitte mit bestehenden BSF zeitlich
angepasst worden:
#Marienfelder Chaussee vor An den Achterhöfen (65 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
 Marienfelder Chaussee von Delmer Steig bis vor An den Achterhöfen (280 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
 Die Marienfelder Chaussee nach Lichtenrader Damm bis Delmer Steig (1525 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
Alle #verkehrsbehördlichen Maßnahmen der drei Abschnitte der Marienfelder Chaussee
wurden bereits umgesetzt.
Des Weiteren sind in Neukölln folgende Abschnitte für neue BSF von der BVG beantragt
worden:
 In der #Sonnenallee von Treptower Straße bis gegenüber Schönstedtstraße (900 m)
wurde für die BVG-Linie #M41 als Lückenschluss zu bestehenden BSF ein neuer
BSF ohne zeitliche Befristung in Mittellage und ein zeitlich befristeter Abschnitt in
Randlage am 3.12.2019 angeordnet. Eine Umsetzung der verkehrsbehördlichen
Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger ist noch nicht erfolgt.
3
 Auf dem #Britzer Damm von Mohriner Allee bis Fullhamer Allee (470 m) ist für die
BVG-Linie #M44 in nördlicher Fahrtrichtung die Anordnung eines unbefristeten BSF
in Randlage geplant.

Berlin, den 01.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: Neukölln: Hermannstraße bekommt Busspur und Pollerradweg, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/neukoelln/article228269695/Hermannstrasse-bekommt-einen-Pollerradweg.html

Etliche Parkplätze müssen zudem einer extra Busspur in der Hermannstraße weichen. Baustart in Neukölln soll Anfang 2021 sein.

In Neukölln wird die #Hermannstraße ab Anfang 2021 umgebaut.
Die Hermannstraße soll eine #Busspur und eine sogenannte #Protected Bike Lane bekommen
Dafür werden viele Parkplätze an der Hermannstraße wegfallen.
Kritik an den Umbauplänen kommt von der FDP.

Die Hermannstraße, eine der meistbefahrenen Straßen Neuköllns, bekommt eine Bus- und #Fahrradspur. Das teilte nun das Bezirksamt auf Nachfrage mit. Die Hermannstraße wird für Autos und Lkw dann in beide Richtungen nur noch einspurig sein. Zudem werden voraussichtlich etliche #Parkplätze entlang der Straße dem Bus- und Fahrradweg weichen müssen. Die Bauarbeiten sollen Anfang 2021 beginnen. Derzeit befände man sich noch in der Planungsphase, sagte ein Sprecher des Bezirksamts.

In einem ersten Bauabschnitt soll ab der #Juliusstraße bis zum S- und U-Bahnhof Hermannstraße auf einer Länge von rund 600 Metern eine Busspur inklusive #Fahrradweg errichtet werden. Bisher hat die Hermannstraße in jede Richtung eineinhalb …

Bus + Flughäfen: FLUGHAFEN TEGEL Unterwegs im TXL-Bus: Zu spät, zu voll, zu viele Fragen Im TXL-Bus wird geschwitzt und zusammengerückt. , aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216996499/TXL-BVG-Buslinie-fuer-zu-viele-Menschen-und-ohne-Platz-fuer-Koffer.html

Im #TXL-Bus wird geschwitzt und zusammengerückt. Wer es bis zum #Alexanderplatz schafft, der weiß alles, was man über Berlin wissen muss.
Es ist 12:36 Uhr. Es könnte aber auch 9:02 Uhr sein. Oder 20:48 Uhr. Das hier könnte ein Sonnabend sein, ein Donnerstag oder eben ein Montag. Egal. Wir sind am #Flughafen #Tegel. Haltestelle Nummer 2. Wir warten auf den TXL-Bus. Und das läuft im Grunde immer gleich ab.
Trolleys verkeilen sich in Menschen, Menschen in die Auswahl der #Tarifzonen. „Dit is AB, yes“, schreit ein Mann in BVG-Weste, und: „You must stempel in the yellow box“. Man glaubt nicht, wie viel Krach und Sprachen auf die zwei Meter zwischen Terminal A und #Busspur passen. Gerade dominiert Spanisch über Polnisch, Französisch, Englisch, Hebräisch und Bayrisch. Hin und wieder überdröhnt ein Abflug das Rollkoffergeklacker, Fahrgastgeschnatter, Motorengewummer.

Eigentlich läuft die #Airport-Linie gerade auf Hochtouren, verspricht der Fahrplan einen #Sechs-Minuten-Takt. Als nach elf Minuten einer der gelben Dreiachser die Rampe zum Terminalgebäude hochdonnert, kommt er gleich im …

Bus: Falschparker auf Busspuren Warum die BVG immer noch nicht abschleppt aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/falschparker-auf-busspuren-warum-die-bvg-immer-noch-nicht-abschleppt/24047188.html

Laut Gesetz darf die BVG seit Sommer 2018 #Falschparker von #Busspuren entfernen lassen. In der Praxis muss sie weiter um Amtshilfe bitten.
Der Bus war nicht zu übersehen, er kam aus Litauen, das konnte jeder erkennen, es stand ja auf dem Kennzeichen. Wer wollte, konnte das Kennzeichen auch in aller Ruhe auswendig lernen, der Bus stand lange genug da. Auf jeden Fall stand er am Mittwoch lange genug auf der #Busspur in der Otto-Braun-Straße in Mitte, das sich genügend BVG-Busse um ihn schlängeln und Hunderte #Fahrradfahrer in den massiven Verkehr einfädeln mussten, unter Lebensgefahr natürlich.

Aber niemand griff ein, die Polizei nicht, das Ordnungsamt von Mitte auch nicht. Und die BVG? Fehlanzeige.

Natürlich gibt es seit Sommer 2018 das #Mobilitätsgesetz, demnach darf die BVG sogar selber #abschleppen und muss nicht erst die Polizei rufen, die dann einen Abschleppdienst ordert. Die BVG will dadurch Busspuren und Gleise erheblich schneller als bisher …

Bus: Zahl der ausgefallenen Bus-Kilometer fast verdreifacht aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/01/bvg-ausfaelle-busfahrer-diesel-elektrobusse.html

Innerhalb von zwei Jahren hat sich die Anzahl der #ausgefallenen #Fahrkilometer im Berliner #Busverkehr fast verdreifacht. Ein BVG-Personalrat macht die „#Leistungsverdichtung auf dem Rücken der Mitarbeiter“ dafür verantwortlich.
„Schauen Sie, genau das kostet mich schon wieder eine wertvolle Minute“, sagt Yasar Lal. Der 48-jährige Busfahrer sitzt im #TXL-Bus und wird auf der Turmstraße von einem Radfahrer ausgebremst. Dieser fährt mitten auf der Spur und Lal kann ihn nicht überholen, weil er auf eine #Bushaltestelle zusteuert. Der Klassiker in der Turm- und in der Beusselstraße seien allerdings #Lieferwagen, die die #Busspur #zuparken. Dann müsse er jedes Mal auf die Pkw-Spur ausweichen, auf der es sich oft staue, sagt Lal.
Yasar Lal ist seit halb vier Uhr morgens am Steuer. Dreimal ist er schon an der Endhaltestelle Flughafen Tegel angekommen. Einmal pünktlich, zweimal mit jeweils fünf Minuten Verspätung. Jetzt, am Mittag, sind es zwölf Minuten. „Eine gute Bilanz“, sagt der Busfahrer. „In Tegel kommt man fast immer zu spät an, oft 30 oder 40 Minuten, weil es am Saatwinkler Damm viele Staus gibt.“ Dann fällt eine Fahrt aus und Lal wird mit seinem Bus neu eingetaktet. Meistens aber verkürzen sich seine Pausen. Notdurft gehe im Notfall immer, aber man sehe schon zu, dass man schnell weiterkommt.
Mit Fahrplänen aus den 90ern durch den Verkehr von heute
Alle Verspätungen werden von der BVG erfasst – und wenn ein Busfahrer negativ heraussticht, kann er zu einem Personalgespräch vorgeladen werden“, sagt Matthias Templin, Personalrat für den Bereich Omnibus …

Straßenverkehr: Umbau am Molkenmarkt beginnt Engpass auf wichtiger Ost-West-Route, aus Berliner Zeitung

Berlin – Zunächst zeigte die #Staukarte im Internet meist grün oder gelb. Das heißt: Der Verkehr fließt, allenfalls stockt er etwas. Auf dem #Mühlendamm in Mitte blieb der befürchtete Dauerstillstand zumindest bis zum Mittag aus. Obwohl in Ostrichtung statt drei nur noch zwei Fahrstreifen zur Verfügung stehen und die #Busspur entfallen ist, ging es halbwegs voran. Doch am Nachmittag änderte sich das. In der Karte erschien eine rote Markierung: Stau!

Ab Dienstag weitere Verengung auf dem Mühlendamm
Zu Recht warnt die Verkehrsinformationszentrale Berlin vor „erheblichen Stauerscheinungen, besonders in den Berufsverkehrszeiten“. Von Dienstag an wird der Mühlendamm auch in Richtung Westen nur noch zwei Fahrstreifen haben.
Auf der stark genutzten Ost-West-Verbindung müssen sich Autofahrer daran gewöhnen, dass die Fahrt länger dauert. Die #archäologischen Ausgrabungen, Ursache der Engstelle, sind Vorboten des geplanten Straßenumbaus in dem Bereich, der bis 2022 dauern soll. Zentrum ist der #Molkenmarkt – einst der älteste Marktplatz von Berlin, heute die große Kreuzung am …

Potsdam + Bus: Busspur an der B1 soll ab Herbst gebaut werden, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Zeitplan-fuer-Busspur-von-Geltow-nach-Potsdam

Eine separate Trasse für #Busse und #Taxis zwischen #Geltow und dem Ortseingang #Potsdam/Pirschheide komplettiert den umstrittenen Modellversuch #Zeppelinstraße. Baubeginn soll im Herbst 2019 sein.
Wildpark
Im Herbst soll mit dem Bau einer #Busspur zwischen Geltow und der Bahnbrücke Pirschheide am Stadteingang von Potsdam begonnen werden. Das hat Rathaussprecherin Christine Homann auf MAZ-Anfrage mitgeteilt. Die Stadt rechne mit einer Bauzeit von einem Jahr.

Die neue Spur solle südöstlich der Bundesstraße 1, also stadteinwärts, im Bereich des bisherigen Radweges Richtung Potsdam angelegt werden. Die Bundesstraße und der Radweg stadtauswärts Richtung Teltow, der künftig in beide Richtungen befahren werden soll, bleiben in der Breite unverändert: „Die Anordnung der Busspur hat keinen Einfluss auf die Breite der Bundesstraße“, sagte Homann. Eine zweite Busspur stadtauswärts in Richtung Geltow …

Bahnhöfe: Bau- und Abnahmearbeiten rund um das Ostkreuz, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Berliner #Stadtbahn wurden zwischen dem 02.11.2018 und dem
11.11.2018 rund um das #Ostkreuz Bau- und #Abnahmearbeiten an den S-Bahngleisen durchgeführt, was zu
umfangreichen #Einschränkungen des S-Bahnverkehrs im gesamten Berliner Osten führte: Warum wurden
diese Arbeiten nicht in der Zeit der Herbstferien vorgenommen, wo mit einem geringeren
#Fahrgastaufkommen in den Stoßzeiten zu rechnen ist?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Maßnahme „Herstellung Bauzustand (BZ) S7 Ostkreuz“ sollte ursprünglich innerhalb
der Sommerferien 2018 umgesetzt werden.
Im Zuge von #Verzögerungen und notwendigen #Umplanungen in den vorangegangenen
Bauzuständen im Bauvorhaben Ostkreuz verschob sich diese Inbetriebnahme dann
zunächst auf die Herbstferien 2018.
Im Zuge der weiterführenden und vertiefenden Planungen musste die Reihenfolge der
Abnahmehandlungen derart angepasst werden, dass vor der geplanten 10-tägigen
2
Totalsperrung der #S3 #Ostkreuz#Karlshorst das lange Wochenende Tsp [Totalsperrung]
#Alexanderplatz#Lichtenberg mit Softwarewechsel im ESTW [Elektronisches Stellwerk]
liegen musste. Dieses Wochenende konnte aus Projektsicht nicht weiter vorgezogen
werden, damit die Sperrung der S3 gänzlich in den Herbstferien liegt.
Grund hierfür war neben den notwendigen Abnahmevorläufen auch die bis 02.11.18
andauernde Totalsperrung der Stadtbahn F-Bahn [d.h. der Fern- und Regionalbahngleise]
wegen #Weichenerneuerung im #Ostbahnhof.“
Frage 2:
Parallel zu den Arbeiten der S-Bahn wurden an verschiedenen wichtigen Verbindungen des Berliner Ostens
#Straßenbauarbeiten durchgeführt, unter anderem B1/B5 Höhe Köpenicker Straße (Verengung auf eine
Spur), auf der Landsberger Allee, auf der Köpenicker Landstraße in Höhe der Minna-Todenhagen-Brücke
(Verengung auf eine Spur). Durch diese Bauarbeiten und die daraus resultierenden Staus wurde auch der
eingesetzte #Schienenersatzverkehr zum Teil erheblich behindert: Waren die Arbeiten der Berliner S-Bahn im
Vorhinein mit der #Verkehrslenkung Berlin mit dem Ziel koordiniert worden, Straßenarbeiten währen der Zeit
der S-Bahnsperrungen zu verhindern und so einen möglichst reibungslosen Ablauf des SEV zur
garantieren?
Antwort zu 2:
In der Arbeitsgruppe zur #Baukoordinierung wurden die verschiedenen Baumaßnahmen
erörtert. Aus übergeordneten Gründen wurde entschieden, die Baumaßnahmen trotz der
zeitlichen Parallelität durchzuführen.
Frage 3:
Warum wurde in der Hauptstraße in Rummelsburg nicht eine temporäre #Busspur für den SEV eingerichtet,
so dass die Busse nicht hätten im Stau stehen müssen, wodurch eine attraktivere Fahrtzeit des SEV
ermöglicht worden wäre?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der nicht erfolgten Einrichtung einer Busspur verweist die DB AG
insbesondere auf die nach ursprünglicher Planung kürzere Dauer der Sperrung im
Abschnitt Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park, die erst in einer
vergleichsweise späten Planungsphase der Baumaßnahme angepasst werden musste,
nachdem durch das ausführende Unternehmen ein erhöhter Sperrpausenbedarf angezeigt
wurde. Bezüglich des Abschnittes Ostkreuz – Karlshorst der Linie S3, in dem die hier in
Rede stehende Hauptstraße liegt, änderte sich die Gesamtdauer der Sperrung (02.11.,
4:30 Uhr bis 12.11., 03:45 Uhr) jedoch nicht.
Die DB AG teilt zum Ersatzverkehr während dieser Baumaßnahme Folgendes mit:
„Bei der Abstimmung der Streckenführung für den Schienenersatzverkehr (SEV) im
Vorfeld der Baumaßnahme wurde vom damals bekannten Bauzeitraum Freitag, 02.
November 2018, 4:30 Uhr bis Montag, 05. November 2018, 3:45 Uhr ausgegangen. Für
den Freitag, als letzten Tag der Berliner Herbstferien, wurde keine Einrichtung einer
Busspur auf der Hauptstraße bei der Verkehrslenkung beantragt.
Aus vergangenen Baumaßnahmen mit SEV-Leistungen war bekannt, dass die Einrichtung
einer Busspur sehr kostenintensiv ist und dass durch die Baumaßnahme auch der
Individualverkehr auf der Umfahrungsstrecke deutlich zunimmt, so dass mit einer
zusätzlichen Busspur, die dann dem Individualverkehr nicht zur Verfügung steht, ein
3
größeres Verkehrschaos provoziert wird, bzw. die Einhaltung der Busspur gerade in der
kritischen Hauptverkehrszeit nicht eindeutig gewährleistet sein kann.“
Ergänzend teilt die Verkehrslenkung Berlin hierzu mit, dass die Busspuren seitens des
Betreibers, der Firma Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH im Auftrag der Deutschen
Bahn AG, weder beantragt noch als sinnvoll erachtet wurden.
Frage 4:
Für viele Pendler*innen aus dem Berliner Osten diente während der Sperrungen der betroffenen SBahnlinien
die U5 als Ausweichroute, die allerdings mit dem hohen Fahrgastaufkommen zeitweise
überfordert war, wodurch viele Fahrgäste auf den SEV ausweichen mussten:
a)Warum war es nicht möglich, auf der Line U5 die Taktzeiten auf unter 5 Minuten zu reduzieren?
b)Wie bewertet der Berliner Senat die Abstimmung zwischen BVG und S-Bahn in diesem Fall?
Antwort zu 4:
a) Die DB AG teilt hierzu mit:
„Mit BVG und VBB [Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg] wurden frühzeitig
Abstimmungen zu einer Verstärkung auf der Linie U5 im Abschnitt Kaulsdorf Nord –
Alexanderplatz aufgenommen. Als Resultat dieser Bemühungen verkehrte die Linie U5
im benannten Abschnitt zu den folgenden Betriebszeiten im 4 2/3 Minuten-Takt:
Freitag, 02.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 03.11.18 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag, 04.11.18 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Montag, 05.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die regulären Taktzeiten auf der U5 während der Hauptverkehrszeit an Werktagen
beinhalten einen 4 2/3 Minuten-Takt zwischen Alexanderplatz und Hönow. Während der
S-Bahn-Sperrung Ostkreuz zwischen dem 02.11. – 06.11.18 wurden auf der U5 noch
zusätzlich bei erhöhtem Fahrgastaufkommen Verstärkerfahrten eingesetzt. Ein dichterer
Takt ist durch technisch-logistische Ursachen (aufgrund des Kehrens am Bahnsteig UBahnhof
Alexanderplatz) nicht möglich.“
b) Die Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG ist in diesem Fall
nicht zu kritisieren. Eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 wurde durch die S-Bahn
Berlin GmbH bei der BVG angefragt, im betrieblich realisierbaren Umfang in das mit der
VBB GmbH abzustimmende Ersatzkonzept aufgenommen und letztlich auch bestellt
und durch die BVG erbracht. Der Antwort der BVG zu 4 a) ist zu entnehmen, dass eine
darüber hinausgehende Verdichtung der U5 tatsächlich nicht möglich war. Hieran hätte
im Übrigen auch die Einordnung der Sperrung zu einem anderen Zeitpunkt nichts
geändert.
Frage 5:
Wie schätzt der Berliner Senat den Ablauf und die Koordination der Arbeiten rund um das Ostkreuz
insgesamt ein? Welche Möglichkeiten sieht der Berliner Senat in Zukunft, die negativen Auswirkungen von
Wartungs- oder Bauarbeiten an wichtigen Verkehrsknotenpunkten des ÖPNV zu reduzieren?
4
Antwort zu 5:
Bei der Bewertung des Bauablaufs im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der
viergleisigen Infrastruktur im Abschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof ist die entstandene
Verschiebung des Sperrzeitraums und die hieraus resultierende Einordnung der
Baumaßnahme außerhalb von Ferienzeiträumen kritisch zu bewerten. Hierdurch musste
mittels des Ersatzkonzeptes, das sowohl den Ersatzverkehr mit Bussen als auch die
Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 umfasste, ein deutlich größeres
Fahrgastaufkommen bewältigt werden, als dies in einem Ferienzeitraum (Sommer- oder
Herbstferien) der Fall gewesen wäre. Dieses größere Fahrgastaufkommen wie auch das
außerhalb der Ferien ebenfalls größere Verkehrsaufkommen auf den vom SEV zu
durchfahrenden Straßen trugen maßgeblich zu den aufgetretenen Problemen des
Ersatzverkehrs bei.
Des Weiteren bewertet der Senat die im Nachgang der viertägigen Totalsperrung des
Abschnitts Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park eingetretenen
erheblichen Einschränkungen infolge von Softwareproblemen des Elektronischen
Stellwerks Ostkreuz als sehr problematisch.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die erforderlichen Arbeiten im Öffentlichen
Personennahverkehr(ÖPNV)-Netz (sowohl für dessen Erneuerung und Modernisierung als
auch für den weiteren Ausbau) Einschränkungen des Verkehrsangebotes und Sperrungen
von Streckenabschnitten auch künftig nicht zu vermeiden sein werden. Das Ziel des
Berliner Senats besteht darin, diese Sperrungen zum überwiegenden Teil in Nächten mit
Betriebspause (Sonntag bis Freitag), an Wochenenden oder in Ferienzeiträumen
einzuordnen. Hierzu besteht zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und den weiteren Beteiligten wie der DB AG, der BVG, dem VBB und auch
den Fahrgastverbänden Konsens, um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie
möglich zu halten.
Ein weiteres Ziel besteht darin, gleichzeitige Sperrungen auf parallel verlaufenden ÖPNVAchsen,
insbesondere im Schnellbahnnetz, möglichst zu vermeiden, so dass für die
jeweils gesperrte Achse neben dem Ersatzverkehr auch Umfahrungsalternativen bestehen
bleiben. Erschwerend bzw. restriktiv wirken sich für die Steuerung und Abstimmung der
zeitlichen Einordnung von Baumaßnahmen insbesondere die nachfolgend aufgeführten
Randbedingungen aus:

  • die große Menge der aktuell und in den kommenden Jahren in allen Verkehrsnetzen
    erforderlichen Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten, mit zum Teil komplexen
    Abhängigkeiten der einzelnen Baumaßnahmen untereinander,
  • die begrenzte Verfügbarkeit spezieller Baumaschinen, die oft mit sehr langem
    zeitlichem Vorlauf verbindlich gebucht werden müssen,
  • die begrenzte Verfügbarkeit von Bussen und Fahrpersonal für Ersatzverkehre (nicht
    nur in unserer Region, sondern deutschlandweit), die zudem bei mehreren
    gleichzeitigen größeren Sperrungen bereits heute zum Teil aus entfernten Regionen
    zugeführt werden müssen.
    Frage 6:
    Welche weiteren Bauarbeiten und Sperrungen sind für den Berliner Südosten bis Ende 2019 geplant?
    5
    Antwort zu 6:
    Die im Jahr 2019 geplanten baubedingten Einschränkungen auf den S-Bahn-Strecken im
    Berliner Osten und Südosten können der beigefügten, von der DB Netz AG erstellten,
    Anlage entnommen werden. Die darin mehrfach verwendete Abkürzung „Tsp“ steht für
    „Totalsperrung“.
    Berlin, den 05.12.2018
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: BVG bekommt eigenen Abschleppdienst Das neue Mobilitätsgesetz erlaubt Mitarbeitern, falsch parkende Autos umzusetzen., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214714123/BVG-bekommt-eigenen-Abschleppdienst.html

Berlin. Für ein paar Besorgungen mal rasch auf der #Busspur halten oder eine #Haltestelle #zuparken, um zum Bäcker zu gehen. Dies kann für Autofahrer in Berlin künftig deutlich öfter teure Folgen haben. Wie die Berliner Morgenpost erfuhr, planen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), nicht nur die Zahl der Mitarbeiter, die sich um das Freihalten von Busspuren und Haltestellen kümmern, spürbar zu erhöhen. Die landeseigene Verkehrsbetriebe wollen auch eigene Fahrzeuge anschaffen, um #Falschparker schneller und konsequenter als bisher #abschleppen zu können.

Hintergrund ist das neue Mobilitätsgesetz für Berlin. Das am Donnerstag beschlossene Gesetz erweitert im Paragraf 23 ausdrücklich die Befugnisse der BVG bei der Verkehrsüberwachung. Demnach dürfen verkehrsrechtlich ausgebildete Beschäftigte zur Gefahrenabwehr eigenverantwortlich Fahrzeuge von Bussonderfahrstreifen (Busspuren), aus Haltstellenbereichen sowie von Straßenbahngleisen umsetzen. Bislang war die BVG bei solchen Anordnungen auf die Hilfe der Polizei oder der Ordnungsämter angewiesen, die bisher als einzige in der Stadt über derartige hoheitliche Befugnisse verfügten.

„Wir sind sehr froh über die neuen Möglichkeiten, die uns das Mobilitätsgesetz einräumt“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Falschparker würden den Straßenverkehr nicht nur stark behindern, sondern auch für teils gefährliche Situationen speziell an Haltestellen sorgen. „Wenn unser Bus nicht richtig an die Haltestelle ranfahren kann, können Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Behinderungen gar nicht oder nur sehr riskant aussteigen“, so Reetz. Und wenn ein Auto ein Straßenbahngleis blockiert, sorgt das oft nicht nur für Staus, sondern auch für zusätzliche Unfallgefahr.

Laut der BVG-Sprecherin wird es eine Verschärfung der Abschlepp-Praxis nicht unmittelbar …