Bahnhöfe: Neues Jahr, neue Bahnsteige Gleich auf mehreren U-Bahnhöfen erneuert die BVG kurz nach dem Jahreswechsel die Bahnsteige …, aus BVG

Gleich auf mehreren U-Bahnhöfen erneuert die BVG kurz nach dem Jahreswechsel die Bahnsteige und bringt dabei auch den #barrierefreien Ausbau weiter voran.

Auf dem U-Bahnhof #Bismarckstraße werden im Zuge der großen #Grundinstandsetzung nun die Bahnsteige der #U2 saniert. Von Montag, den 4. Januar bis Sonntag, den 10. Januar 2021 durchfahren die Züge Richtung #Ruhleben den Bahnhof daher ohne Halt.

Im Zuge des Aufzugseinbaus am U-Bahnhof #Bayerischer Platz überarbeitet die BVG auch den dortigen Bahnsteig der #U7. Ebenfalls ab Montag, den 4. Januar und bis Sonntag, den 25. April 2021 besteht an dem U-Bahnhof kein Halt in Richtung #Rudow.

Nur eine Woche später geht es am U-Bahnhof #Sophie-Charlotte-Platz weiter: Von Montag, den 11. Januar bis Donnerstag, den 25. Februar 2021 können die Züge der #U2 Richtung #Pankow nicht auf diesem Bahnhof halten. Grund sind die Arbeiten für den zweiten #Aufzug und die entsprechende #Sanierung des Bahnsteiges.

Ebenfalls ab Montag, den 11. Januar und bis Sonntag, den 24. Oktober 2021 heißt es schließlich am U-Bahnhof #Platz der Luftbrücke: Kein Halt in Richtung #Alt-Tegel. Dafür halten dann die Züge Richtung Alt-Mariendorf wieder am Bahnhof der #U6. Auch am Platz der Luftbrücke wird der Bahnsteig im Rahmen der Grundinstandsetzung saniert. Der U-Bahnhof erhält in den kommenden zwei Jahren auch einen Aufzug und einen komplett neuen Ausgang.

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Bahnhöfe: Neues Jahr, neue Bahnsteige Gleich auf mehreren U-Bahnhöfen erneuert die BVG kurz nach dem Jahreswechsel die Bahnsteige …, aus BVG

Gleich auf mehreren U-Bahnhöfen erneuert die BVG kurz nach dem Jahreswechsel die Bahnsteige und bringt dabei auch den #barrierefreien Ausbau weiter voran. Auf dem U-Bahnhof #Bismarckstraße werden im Zuge der großen #Grundinstandsetzung nun die Bahnsteige der #U2 saniert. Von Montag, den 4. Januar bis Sonntag, den 10. Januar 2021 durchfahren die Züge Richtung #Ruhleben den Bahnhof … Weiterlesen „Bahnhöfe: Neues Jahr, neue Bahnsteige Gleich auf mehreren U-Bahnhöfen erneuert die BVG kurz nach dem Jahreswechsel die Bahnsteige …, aus BVG“

Gleich auf mehreren U-Bahnhöfen erneuert die BVG kurz nach dem Jahreswechsel die Bahnsteige und bringt dabei auch den #barrierefreien Ausbau weiter voran. Auf dem U-Bahnhof #Bismarckstraße werden im Zuge der großen #Grundinstandsetzung nun die Bahnsteige der #U2 saniert. Von Montag, den 4. Januar bis Sonntag, den 10. Januar 2021 durchfahren die Züge Richtung #Ruhleben den Bahnhof … Weiterlesen „Bahnhöfe: Neues Jahr, neue Bahnsteige Gleich auf mehreren U-Bahnhöfen erneuert die BVG kurz nach dem Jahreswechsel die Bahnsteige …, aus BVG“

Bahnverkehr: Verkehr : Gesetz: Bahnnetz-Modernisierung soll schneller gehen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/gesetz-bahnnetz-modernisierung-soll-schneller-gehen-li.116699

#Bahnstrecken sollen künftig schneller und einfacher #digitalisiert und #elektrifiziert werden können, damit Züge zuverlässiger werden und das Klima mehr geschont wird. Der #Bundestag hat ein #Gesetz beschlossen, durch das Investitionen in die Infrastruktur beschleunigt werden sollen.

Dabei geht es auch um den #barrierefreien Umbau von Bahnsteigen und darum, #Schallschutzwände zu errichten. Bisher dauern Planungs- und #Genehmigungsverfahren oft viele Jahre. Der #Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Im August hatten der Bund und die Bahn eine #Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet: Die Region Stuttgart soll im Zuge des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 bis Ende 2025 der erste digitalisierte Bahnknoten in Deutschland werden. Daneben gibt es weitere Pilotprojekte wie die #Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main.

Es geht um neue Leit- und #Sicherungstechnik sowie um digitale Stellwerke. Dadurch sollen mehr Verkehr auf demselben Netz abgewickelt und der Umgang mit Störungen im Betrieb verbessert werden. Für die Digitalisierung der Schiene hat der Bund bisher rund vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Außerdem sollen Bahnstrecken schneller #elektrifiziert

Bahnhöfe: Bahnsteigdach in Fürstenberg wird instandgesetzt, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Bahnsteigdach-in-Fuerstenberg-wird-instandgesetzt-5322376?contentId=1317080

Noch Anfang Oktober dieses Jahres soll mit den Arbeiten begonnen werden

Die Deutsche Bahn setzt das #denkmalgeschützte #Bahnsteigdach am Bahnhof #Fürstenberg/Havel instand. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird noch Anfang Oktober dieses Jahres mit den Arbeiten begonnen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich vier bis fünf Wochen. Ziel ist, den #barrierefreien #Hausbahnsteig bald wieder nutzen zu können. Dazu werden intensiv Gespräche geführt.

Das denkmalgeschützte Vordach am Hausbahnsteig war nicht mehr verkehrssicher, deshalb wurde der Bahnsteig unter dem Dach gesperrt. Züge halten seitdem am #Inselbahnsteig. Die Instandsetzung des Dachs am Hausbahnsteig ist vom geplanten Ausbau des Mittelbahnsteigs unabhängig.

barrierefrei + Mobilität: Inklusionstaxis in Berlin – Stand der Umsetzung III, Teilhabe und Mobilität im Alter, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der zur Verfügung stehenden #Inklusionstaxis in Berlin seit dem
Start des Pilotprojekts bis heute?
2. Welche Anlässe hat der Senat gesehen und inwieweit wurde daraus resultierend die „Richtlinie für die
Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines #barrierefreien und multifunktionalen #Taxiangebotes im
Land Berlin (#Inklusionstaxi)“ seit der Amtsblatt-Veröffentlichung im November 2018 überprüft und mit
welchen Ergebnissen überarbeitet?
Zu 1. und 2.: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen in Berlin hat sich
nicht, wie beabsichtigt, entwickelt, um eine spontane Nachfrage zu bedienen. Aktuell
müssen Fahrten mit einem Inklusionstaxi noch vorbestellt werden.
Die Möglichkeit, Zuschüsse im Rahmen der o. a. Förderrichtlinie zu beantragen, wurde
von den Berliner Taxiunternehmen nicht in erwartetem Umfang angenommen. Die
Förderrichtlinie ist ein Angebot an die Berliner Taxiunternehmen, sich bei
Neuanschaffung eines Taxis für ein entsprechend inklusiv ausgestattetes Fahrzeug zu
interessieren oder ein vorhandenes geeignetes Fahrzeug umzubauen. Die Entscheidung
über den Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz liegt allerdings allein in der
unternehmerischen Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen. Durch eine
Überarbeitung der Förderrichtlinie (am 13.09.2019 im Amtsblatt veröffentlicht) ist der
Anreiz zum Kauf bzw. Umbau eines geeigneten Kfz noch erhöht worden. In der
angepassten Richtlinie sind nun die Anspruchsberechtigung in Bezug auf das
Fahrzeugalter ab Erstzulassung (bisher nicht länger als 12 Monate; jetzt nicht länger als
2
24 Monate) und die Laufleistung zum Zeitpunkt der Antragstellung (maximale
Laufleistung von 100.000 Kilometern) geändert worden, was zu einer positiven
Entwicklung der Anzahl von Inklusionstaxis führen sollte.
3. Wie ist seit 2018 die tatsächliche Entwicklung der Verfügbarkeit von Inklusionstaxis in Berlin bezüglich
der
a) jährlichen Anzahl,
b) Anzahl der Neuanträge,
c) Anzahl der genehmigten Anträge,
d) Anzahl und Begründungen der abgelehnten Anträge,
e) Anzahl der sich engagierenden Taxiunternehmen,
f) genehmigten und tatsächlich in Anspruch genommenen Fördersummen,
g) insgesamt in Anspruch genommenen Fördersumme an der insgesamt zur Verfügung stehenden
Summe sowie
h) der aktuell noch verfügbaren Rest-Fördersumme?
Zu 3. a): Die tatsächliche berlinweite Verfügbarkeit von Inklusionstaxis kann nicht
bestimmt werden, da es keine konkrete Registrierung von Inklusionstaxis über die übliche
#Taxikonzession hinaus gibt. Seit 2018 wurden zwölf Anträge für insgesamt 15
Inklusionstaxis gestellt. Ein Unternehmer hatte in seinem Antrag mehrere Fahrzeuge
angekündigt und hat die Anzahl dann aber im weiteren Verfahren nach unten korrigiert
(vgl. Drucksache 18/18448).
b): Im Vergleich zur Drucksache 18/18448 vom 02.04.2019 sind drei neue Anträge
eingegangen.
c): Es wurden bisher acht Anträge bewilligt. Bei den anderen Anträgen wurden die
notwendigen Unterlagen noch nicht eingereicht bzw. wurde der Umbau noch nicht
vorgenommen.
d): Es wurden bisher keine Anträge abgelehnt. Ein Unternehmen hat aus persönlichen
Gründen seinen Antrag auf Förderung zurückgezogen.
e): Es handelt sich um zehn Taxiunternehmen, die sich hinsichtlich Inklusionstaxis
engagieren. Ein Unternehmer hat aufgrund der positiven Erfahrungen mit einem
Inklusionstaxi bereits seinen zweiten Antrag gestellt.
f): Es wurde eine Fördersumme in Höhe von insgesamt 117.010,68 Euro genehmingt und
bisher wurden Fördermittel in Höhe von 62.787,15 Euro abgerufen.
g): Bisher wurden 62.787,15 Euro Fördermittel abgerufen. Das entspricht 4,27 % von den
zur Verfügung stehenden geplanten Haushaltsmittel 2018/2019 in Höhe von insgesamt
1.470.000,00 Euro.
h): Für das laufende Jahr 2020 ist eine Summe in Höhe von 825.000,00 Euro eingeplant.
Es wurden bisher noch keine Mittel abgerufen.
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4. Wie und mit welchen Mitteln schafft es der Senat, einen Überblick zu bekommen und zu behalten, wie
viele Inklusionstaxis in Berlin unterwegs sind?
Zu 4.: Siehe Antwort zu 1. und 2..
5. Welche Rückmeldungen (Kritik, Wünsche, Anregungen etc.) hat der Senat von welchen Seiten in den
letzten Jahren bekommen, welche wurden aufgenommen und führten zu welchen Veränderungen?
Zu 5.: Im Vorfeld der Überarbeitung der – in der Antwort zu 1. und 2. – genannten
Überarbeitung der Förderrrichtlinie wurden Anregungen von Branchenvertretenden des
Taxigewerbes berücksichtigt.
6. Was plant der Senat, wenn bis Ende 2020 das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ nicht
ausgeschöpft wurde?
7. Was plant der Senat, wenn die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Taxiunternehmen nicht zu
dem gewünschten Ergebnis der 250 barrierefreien Taxis bis 2021 führt?
8. Welche Alternativen gibt es nach Ansicht des Senats, wenn das Förderprogramm nicht zu dem
anvisierten Ziel führt?
9. Welche zusätzlichen Anreize hat der Senat bisher neben den Richtlinien geschaffen, um das angestrebte
Ziel zu erreichen?
Zu 6. bis 9.: Die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen in Berlin bleibt
grundsätzlich abzuwarten, aber es ist zu hoffen, dass sich insbesondere auch aufgrund
der angepassten Förderrichtlinie (siehe Antwort zu 1. und 2.) nun mehr Besitzerinnen und
Besitzer von Taxis zu einem Umbau oder zur Neuanschaffung von Fahrzeugen
entschließen.
Es bleibt das Ziel, bis Ende 2021 250 Inklusionstaxis ins Berliner Verkehrsnetz zu
bringen.
10. Wie oft und in welcher Höhe wurden die je gefördertem Fahrzeug zur Verfügung stehenden 120 Euro
für Schulungszwecke bisher jährlich in Anspruch genommen, entspricht die Häufigkeit der nach Kenntnis
des Senats zur Verfügung stehenden Inklusionstaxis?
Zu 10.: Es wurden bisher für drei Taxis die gemäß Förderrichtlinie zur Verfügung
stehenden 120,00 Euro für Schulungszwecke in Anspruch genommen. Dies entspricht
noch nicht der Anzahl der geförderten Taxis. Die Unternehmenden sind allerdings derzeit
dabei, für die Ausbildung ihres Personals zu sorgen.
11. Welche zusätzlichen Mobilitätsangebote wird es in Berlin vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels für Menschen ab 65 geben, die zum Beispiel aus Sicherheitsgründen weniger den ÖPNV und aus
finanziellen Gründen keine gewöhnlichen Taxis nutzen?
Zu 11.: Die Berliner Mobilitätshilfedienste begleiten mobilitätseingeschränkte Menschen
ab 60 Jahren bei Spaziergängen, zu Terminen oder zum Einkauf.
Das niedrigschwellige Angebot ermöglicht den Menschen durch Aktivierung und
Mobilisierung die Teilnahme am öffentlichen Leben und die Verrichtung von
Alltagsaktivitäten im näheren Wohnumfeld. Ziel ist es, Mobilität zu erhalten bzw.
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wiederherzustellen und den Menschen den Verbleib in der eigenen Wohnung zu
ermöglichen.
Das Angebot besteht seit rund dreißig Jahren, wird berlinweit mit einem Dienst pro Bezirk
vorgehalten. Die Förderung erfolgt über Zuwendungen des Landes Berlin im Rahmen
des Integrierten Sozialprogrammes (ISP). Neben den zuwendungsgeförderten
Mobilitätshelferinnen und Mobilitätshelfern sind in den meisten Diensten auch
Teilnehmende aus Beschäftigungsmaßnahmen der Jobcenter tätig. Dabei handelt es
sich um langzeitig arbeitslose oder schwer vermittelbare Menschen, die damit die
Möglichkeit erhalten, ins Arbeitsleben integriert zu werden. Bei entsprechender Eignung
und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel werden diese Helferinnen und Helfer bei
Festanstellungen vorrangig berücksichtigt. Ergänzt werden diese Helfergruppen durch
ehrenamtlich Tätige.
Neben den Mobilitätshilfediensten werden – ebenfalls über Zuwendungen des ISP –
Besuchsdienste gefördert. Die Besuchten sind von Einsamkeit oder sozialer Isolation
bedroht oder betroffen. Dazu gehören insbesondere Seniorinnen und Senioren aber auch
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, chronisch kranke Menschen (z. B.
Rheumakranke), Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern.
Zielstellung ist die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, zugleich soll der
Einsamkeit und Isolation entgegengewirkt, bzw. diese verhindert werden.
Das Besuchsdienstangebot wird von ehrenamtlich Engagierten getragen. Das Angebot
der ehrenamtlichen Besuchsdienste verbessert das persönliche Wohlbefinden und die
Lebensqualität der Besuchten und auch der Besuchenden. Zudem fördert das Angebot
die Erweiterung des sozialen Umfelds der Zielgruppen und stärkt den Aufbau
persönlicher Beziehungen.
Speziell für Menschen mit Pflegegrad bestehen darüber hinaus vielfältige „Angebote zur
Unterstützung im Alltag“. Sie unterstützen Pflegebedürftige darin, ihren Alltag weiterhin
möglichst selbstständig bewältigen zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und
Pflegepersonen zu entlasten. Sie sollen dazu beitragen, den Pflegebedürftigen so lange
wie möglich den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die in den Angeboten
tätigen Ehrenamtlichen werden durch geeignete Fachkräfte fachlich angeleitet und
unterstützt. Sie begleiten, beschäftigen und aktivieren insbesondere pflegebedürftige
Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung entweder
in Betreuungsgruppen oder zu Hause. Andere Angebote bestehen in individuellen Hilfen
oder Mobilitätshilfen und Fahrdienste. Diese Angebote können bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen nicht nur, aber auch von Seniorinnen und Senioren in
Anspruch genommen werden.
12. Wie bewertet der Senat ähnliche preisgünstige und stadtweite Sharingmodelle, wie z.B. den Berlkönig,
mit barrierefreien, Großraumwägen und was konkret plant der Senat in diese Richtung?
Zu 12.: Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/19958 ausgeführt, dient
der BerlKönig der praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten bzw. Verkehrsmittel in
einem begrenzten Bediengebiet – hier Ridepooling im Bedarfsverkehr mit virtuellen
Haltestellen. Es handelt sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom Land Berlin
bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als
Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Insofern begrüßt der Senat die
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Entscheidung der BVG, bei dieser Erprobung auch Fahrzeuge einzusetzen, die für einen
großen Teil der rollstuhlfahrenden Fahrgäste barrierefrei nutzbar sind.
Dem Senat sind die Kostenstrukturen der laufenden eigenwirtschaftlichen Erprobungen
nicht bekannt, das beauflagte Monitoring bezieht sich vor allem auf verkehrliche, aber
auch Sicherheitsaspekte. Der Senat kann daher nicht nachvollziehen, ob das Angebot
aus Sicht des Landes Berlin als „preisgünstig“ zu bezeichnen wäre. Ein stadtweiter
Einsatz des BerlKönig wäre laut BVG rein kommerziell jedenfalls nicht darstellbar,
sondern nur mit Landeszuschüssen möglich. Daher wäre zunächst der Zuschussbedarf
für den berlinweiten Einsatz eines inklusiven BerlKönig, bei dem die durchschnittliche
Wartezeit auf das Eintreffen eines vollständig barrierefreien Fahrzeuges nicht wesentlich
über der für ein Standardfahrzeug liegen dürfte, zu ermitteln und im Rahmen einer
Kosten-Nutzen-Analyse zu bewerten. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein
inklusives Angebot an sich nicht nur den Einsatz barrierefreier Fahrzeuge voraussetzt,
sondern auch eine barrierefreie Buchungsmöglichkeit, d. h. eine Buchung für Menschen
ohne digitale Zugangsmedien (z. B. über eine Telefonzentrale).
13. Wie bewertet der Senat Konzepte wie z.B. das der Stadt München mit dem RidePooling Dienst Clever
Shuttle (fährt mit 15 elektrischen, barrierefreien London Taxi von LEVC) oder das in Hamburg, wo ioki mit
London Taxis (LEVC) fährt und 2019 den Deutschen Mobilitätspreis dafür erhielt – welches ist auch in
Berlin umsetzbar und welche zeitlichen, finanziellen und strukturellen Planungen gibt es hierzu?
Zu 13.: Noch laufende Versuche in anderen deutschen Städten entziehen sich einer
Bewertung durch den Senat. Deren dauerhafte Umsetzung setzt in vielen Fällen ebenso
wie bei den in Berlin laufenden Erprobungen eine Änderung des
Personenbeförderungsgesetzes voraus. CleverShuttle ist in Berlin seit 2016 und
inzwischen auch in München mit der Erprobung von Ridepooling im Tür-zu-Tür-Verkehr
kommerziell aktiv. Der Verkehr von ioki ist hingegen in den ÖPNV-Tarif der
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH mit einem Zuschlag von 1 Euro integriert und
auf die Hamburger Stadtteile Osdorf, Lurup und Billbrook beschränkt.
14. Wie berücksichtigt und prüft der Senat eine Kooperation mit Sozialunternehmen, die innovative
Lösungen zu gesellschaftlichen Problemen für Berlin anbieten, konkret bezüglich der Teilhabe und Mobilität
im Alter?
Zu 14.: Aus dem Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren wird das Projekt „Theater
der Erfahrungen“ (Träger Nachbarschaftsheim Schöneberg) gefördert. Hier geht es um
kreative Einbindung von Seniorinnen und Senioren, z. B. im Rahmen von Theaterstücken
oder speziellen einmaligen Modellprojekten (Demenztheater, alte Menschen spielen in
der Kita etc.). Ziel ist es die aktivierende „Teilhabe älterer Menschen“ zu fördern.
Aus Mittel der Deutschen Klassenlotterie Berlin wurden in 2019/2020 verschiedene
Projekte gefördert, die der Teilhabe älterer Menschen dienen. Dabei handelte es sich um
die Schaffung barrierefreier Zugänge, aber auch um Projekte wie Förderung der „Roten
Nasen“ (Clown-Visiten in Senioreneinrichtungen).
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15. Welche vom Berliner Senat ausgehenden und welche bundesweiten Initiativen mit dem Ziel einer
flächendeckenden Einführung von Inklusionstaxis gibt es aktuell oder sind geplant und an welchen hat sich
der Senat beteiligt bzw. plant sich wann daran zu beteiligen?
Zu 15.: Wie bereits in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/18448 ausgeführt, ist Berlin
weiterhin bereit, bundesweite Initiativen mit dem Ziel einer flächendeckenden Einführung
von Inklusionstaxis zu unterstützen.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Bahnhöfe: Ausbau der Dresdner Bahn: Auch den S-Bahn-Haltepunkt Kamenzer Damm realisieren, aus DBV

Laut Tagesspiegel-Artikel vom 29. September 2019 soll zwischen den bestehenden S-Bahnhöfen #Attilastraße und #Marienfelde der neue #S-Bahn-Haltepunkt #Kamenzer Damm entstehen. Den Bau hat auch der #DBV im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum #Wiederaufbau bzw. zum Ausbau der #Dresdner Bahn gefordert. Da zur Zeit unter anderem in diesem Teilabschnitt bereits Bauarbeiten stattfinden, ist es naheliegend, ebenfalls den geforderten Haltepunkt zu realisieren. Die notwendige Baulogistik ist schließlich vor Ort!

Bei der Dimensionierung der Brücke des Kamenzer Damms über die Bahnanlagen wurde erfreulicherweise der Bau eines S-Bahn-Haltepunkts planerisch berücksichtigt. So ist ausreichend Platz für einen Mittelbahnsteig incl. der notwendigen Zugangsbauwerke vorhanden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass im Zuge der Ausbau-Planungen der S-Bahnhof Kamenzer Damm nicht von vornherein berücksichtigt worden ist. Es sind derzeit nicht einmal bauliche Vorleistungen, z. B. durch eine entsprechende Festlegung der Gleisachsen für die S-Bahn, berücksichtigt. Falls dieser S-Bahn-Haltepunkt tatsächlich nun erst nach Fertigstellung des laufenden Projekts gebaut wird, sind zusätzliche Kosten die Folge. Auch bedeuten neue Sperrpausen bzw. Schienenersatzverkehre vermeidbare Erschwernisse für die Fahrgäste.

Der DBV fordert deshalb, umgehend die Planungen für den Bau des S-Bahn-Haltepunkts Kamenzer Damm aufzunehmen, um den Bahnhof so schnell wie möglich zu bauen. Damit erhielte u. a. das angrenzende Gewerbegebiet „#Marienpark“ eine #S-Bahn-Anbindung.

In diesem Zusammenhang fehlt auch noch immer die Entscheidung zur Erweiterung des S-Bahn-Haltepunkts „#Buckower Chaussee“ um einen #Regionalbahn-Halt. Unverständlich ist auch die Nicht-Berücksichtigung eines zeitnahen #barrierefreien Ausbaus des S-Bahnsteigs Marienfelde im Zuge der laufenden Baumaßnahmen.

Michael Wedel, Landesvorsitzender des DBV-Nordost, 01 62 / 1 64 33 42

Bahnhöfe: Frisch geliftet Auch der U-Bahnhof Halemweg reiht sich in die barrierefreien Stationen der Berliner Verkehrsbetriebe ein. , aus BVG

Auch der #U-Bahnhof #Halemweg reiht sich in die #barrierefreien Stationen der Berliner Verkehrsbetriebe ein. Durch den heute, 14. August 2019, in Betrieb genommenen #Aufzug wird der Gehweg vor dem Eingangsgebäude mit dem Bahnsteig der #U7 stufenlos verbunden. Damit ist der 1980 eröffnete U-Bahnhof einer von insgesamt 129 Bahnhöfen, die #barrierefrei zu erreichen sind, davon sind 121 mit einem Aufzug ausgestattet.

Seit Februar 2018 wurde am Einbau des Aufzugs gearbeitet. Nach der knapp eineinhalbjährigen Bauzeit wurde er nun planmäßig fertiggestellt. Die Baukosten belaufen sich auf rund 850.000 Euro.

Der Einbau des Aufzugs am U-Bahnhof Halemweg war aber erst der Anfang. Der Bahnhof unterzieht sich einer #Schönheitsbehandlung und erhält zusätzlich einen neuen Bahnsteinbelag mit #Blindenleitsystem sowie einen neuen Aus-gang. Des Weiteren werden die Schalterhalle und die Betriebsräume umgebaut.

Bei Verwendung des beigefügten Fotos bitte als Quellenangabe: BVG

verwenden.

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Bahnhöfe: Entwicklungen am S-Bahnhof Marzahn, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Im August 2019 wird die #Verlängerung der #nördlichen #Fußgängerbrücke zum #Wiesenburger Weg endlich
abgeschlossen sein. Gleichzeitig sind die Planungen für die Errichtung eines Mischgebiets aus Wohnen und
Gewerbe im ehemaligen Teil des #Georg-Knorr-Gewerbegebietes in Vorbereitung: Welche Planungen gibt es
nun für die Erneuerung und den #barrierefreien Ausbau der #südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof
Marzahn?
Antwort zu 1:
Im Jahre 2012 wurde zwischen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin und der
DB Netz AG sowie der DB #Station&Service AG ein Realisierungsvertrag für die
Verlängerung der #EASTGATE-Brücke Marzahn und den Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke abgeschlossen. Dazu wurden im Vorfeld folgende Maßnahmen und
Vorhaben zwischen den Beteiligten vom Bezirksamt und der Deutschen Bahn AG (DB AG)
abgestimmt:
Vorhaben Verlängerung der EASTGATE-Brücke Marzahn und Abbruch der südlichen
Fußgängerbrücke
Die EASTGATE-Brücke wird bis zum Wiesenburger Weg verlängert und barrierefrei
ausgebaut. Nach der Inbetriebnahme der Verlängerung der EASTGATE-Brücke erfolgt der
Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke. Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch die
DB AG vorgenommen. Die Finanzierung erfolgt durch das Bezirksamt Marzahn-
Hellersdorf im Rahmen des o.g. Realisierungsvertrages. Die Inbetriebnahme der
EASTGATE-Brücke sowie der barrierefreie Ausbau erfolgt voraussichtlich Ende 2019. Der
Abriss bzw. der Rückbau der südlichen Fußgängerbrücke wird voraussichtlich im Jahr
2021 vorgenommen.
2
Vorhaben Neubau der südlichen Fußgängerbrücke
Nach dem Abriss der südlichen Fußgängerbrücke erfolgt der Neubau vom
„Bahnhofsvorplatz“ an der Märkischen Allee bis zum S-Bahnsteig. Ein barrierefreier
Ausbau ist hier nicht geplant. Die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahme werden
durch die DB Netz AG in einem separaten Vorhaben vorgenommen. Die Realisierung des
Neubaus erfolgt zeitnah nach dem Rückbau im Jahre 2022.
Frage 2:
In welchem Zustand befindet sich die bestehende südliche Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn?
Antwort zu 2:
Die südliche Fußgängerbrücke befindet sich technisch (gesehen noch) in einem sicheren
Zustand, die #Standsicherheit ist nicht gefährdet, es bestehen umfangreiche
#Korrosionsschäden. Die Brücke ist ständigem Vandalismus ausgesetzt. Zum Erhalt der
Verfügbarkeit und zur #Verkehrssicherungspflicht erfolgen jährlich
#Instandsetzungsmaßnahmen.
Frage 3:
Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um gegenüber der DB den Bedarf einer barrierefreien
Erneuerung der Brücke deutlich zu machen und schließlich auch durchzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat befindet sich hinsichtlich der Erneuerung der Brücke und den dabei zu
beachtenden Anforderungen in Abstimmung mit der DB AG. Ob ein Bedarf für eine
barrierefreie Erneuerung der Brücke gegenüber der DB AG durchgesetzt werden muss, ist
derzeit noch nicht absehbar.
Frage 4:
Welche Förderprogramme existieren, um diese Maßnahme ggf. zu finanzieren?
Antwort zu 4:
Der Neubau der Brücke wird durch die DB Netz AG im Rahmen der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) finanziert.
Frage 5:
Welche Planungen werden für einen Regionalbahnhalt am S-Bahnhof Marzahn verfolgt?
Antwort zu 5:
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung vom
Bahnhof Marzahn ins Berliner Zentrum und über die nahe gelegenen Regionalbahnhöfe in
Lichtenberg und Ahrensfelde auch ins Berliner Umland. Der Regionalbahnhalt in Marzahn
3
ist aktuell keine Planungsmaßnahme des Landes Berlin und ist nicht im
Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Für eventuelle spätere Entwicklungen wird
jedoch eine Flächenfreihaltung gemäß dem Flächennutzungsplan Berlin berücksichtigt.
Frage 6:
Gibt es Gespräche zwischen dem Senat und der Unternehmensleitung der Knorr-Bremse für eine gemeinsame
Erschließung des Areals?
Antwort zu 6:
Nein. Für die städtebauliche Entwicklung eines gemischten Wohn- und Gewerbeareals mit
dem Schwerpunkt Wohnen wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen eine Verkehrsuntersuchung beauftragt. Diese wird sich neben der Erschließung
der geplanten Nutzungen auch mit der Einbindung der bestehenden Gewerbeareale
beschäftigen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen sowie sich mit der Verträglichkeit im
bestehenden und neu entstehenden Straßennetz auseinandersetzen.
Frage 7:
Zu welchen Ergebnissen kommen die verkehrstechnischen Untersuchungen für das neue Wohn- und
Arbeitsquartier „Knorr-Bremse“? Welche Schlüsse zieht der Senat daraus für die weiteren Planungen zur
Bewältigung des Verkehrs in dem genannten Raum?
Antwort zu 7:
Die Bearbeitung hat begonnen, es liegen noch keine belastbaren Ergebnisse vor.
Frage 8:
Welche Maßnahmen verfolgt der Senat im neuen Quartier für die Förderung des Umweltverbunds (ÖPNV,
Fußverkehr, Radverkehr), um steigenden motorisierten Individualverkehr zu vermeiden?
Frage 9:
Welche Auswirkungen hat das Bauvorhaben auf den Neubau der Marzahner Brücken?
Antwort zu 8 und zu 9:
Hierzu werden Antworten bzw. Handlungsbedarf aus der beauftragten
Verkehrsuntersuchung erwartet.
Berlin, den 01.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Seitenwechsel Weiter geht’s beim barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs Eisenacher Straße. aus BVG

Weiter geht’s beim #barrierefreien #Ausbau des #U-Bahnhofs #Eisenacher Straße. Ab Montag, den 27. Mai, und bis einschließlich Sonntag, den 22. September 2019, durchfahren die Züge der Linie #U7 in Richtung S+U Rathaus Spandau den Bahnhof ohne Halt. Grund hierfür sind die komplizierten Arbeiten zum #Aufzugseinbau, für die jeweils eine #Bahnsteigseite gesperrt werden muss.

Fahrgäste in Richtung S+U Rathaus Spandau, die zum U-Bahnhof Eisenacher Straße möchten, können eine Station weiter zum U-Bahnhof Bayerischer Platz fahren und dann mit dem Zug in Gegenrichtung ihr Ziel erreichen. Fahrgäste, die vom U-Bahnhof Eisenacher Straße in Richtung S+U Rathaus Spandau wollen, fahren zunächst eine Station bis Kleistpark steigen dort um.

Die #Inbetriebnahme des Aufzugs in der 1971 eröffneten Station ist für das Frühjahr 2020 geplant.

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barrierefrei + Bahnhöfe: Neue Aufzüge für die U9, aus BVG

In den kommenden Monaten arbeitet die BVG auf gleich zwei Bahnhöfen der Linie U9 am #barrierefreien Zugang.

Auf dem #U-Bahnhof #Birkenstraße fahren die Züge wegen Arbeiten zum Aufzugseinbau ab dem heutigen Montag, den 25. März, bis einschließlich Sonntag, den 5. Mai 2019, in Fahrtrichtung Rathaus Steglitz ohne Halt durch. Fahrgäste aus Richtung Osloer Straße fahren bis Turmstraße und von dort eine Station zurück. Fahrgäste in Richtung Rathaus Steglitz fahren zunächst eine Station Richtung Osloer Straße bis Westhafen und von dort Richtung Rathaus Steglitz. Ab Montag, den 6. Mai, bis Donnerstag, den 23. Mai 2019, durchfahren dann die Züge der U9 Richtung Osloer Straße den Bahnhof Birkenstraße ohne Halt.

Auf dem U-Bahnhof Rathaus Steglitz wird im Zeitraum Montag, den 1. April, bis Freitag, den 5. Juli 2019, der stark frequentierte Aufzug zwischen Bahnsteig und Vorhalle ausgetauscht. Für die barrierefreie Anbindung des U-Bahnhofs Rathaus Steglitz an die U9 kann bis 15. April die Buslinie 186 bis zum U-Bahnhof Friedrich-Wilhelm-Platz genutzt werden. Anschließend und bis zum 5. Juli erfolgt der barrierefreie Anschluss über die Buslinien M48, M85 und 186 bis U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz.

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