Am 27.09.2021 ca. 14:00 Uhr wird die derzeit gesperrte Auffahrt der AS Pasewalker Straße in Richtung AD Pankow wieder für den Verkehr freigegeben.
Parallel beginnt der grundhafte #Ausbau der #Anschlussstelle#Bucher Straße sowie der #Neubau der Bucher Straße zwischen der westlichen Bucher Straßenbrücke (Brücke über die #Autobahn) und der östlichen Bucher Straßenbrücke (Brücke über die #DB).
Dafür ist die #Sperrung der Ausfahrt der AS Bucher Straße aus Richtung Berlin kommend einschließlich #Vollsperrung der Bucher Straße im östlichen Bereich der Anschlussstelle vom 27.09.2021, 08:00 Uhr, bis #Jahresende erforderlich.
Es ist das wichtigste Projekt im #Bahnverkehr: Der „Deutschlandtakt“. Doch wenn mehr Züge fahren sollen, braucht es mehr Gleise. Der Bund plant jetzt den Ausbau der Strecken von Berlin nach Hamburg und nach Halle Richtung München. Das bedeutet: Zwischen Spandau und Nauen sowie zwischen Südkreuz und Ludwigsfelde müssen zwei weitere Gleise gebaut werden. Derzeit gibt es dort jeweils zwei Gleise, das reicht nicht. Der schnelle ICE und der langsamere #Regionalzug sollen jeweils eigene Gleise bekommen. Dies geht aus einer gerade veröffentlichten Liste des Bundesverkehrsministerium (#BMVI) hervor.
Der #Ausbau der #A100 spaltet die Berliner Seele in einen verkehrsfreundlichen und einen ökologischen Teil. Natürlich gibt es Streit. Aber in Wirklichkeit lieben die Berliner den #Asphalt und ihre #Autobahn.
Hat sich je ein Engel fürs #Cabriofahren interessiert? Bei Wim Wenders waren es gleich zwei, sie saßen auf den Vordersitzen eines offenen BMW, der aber gar nicht fuhr. Nagelneu und ohne Nummernschild stand er im Showroom eines Autohauses am Kurfürstendamm in Berlin. Otto Sander und Bruno Ganz trugen fettige Engelszöpfchen und blickten gedankenverloren zum Cinema Paris auf der anderen Seite der Straße. Autokino und rasender Stillstand: Wenders’ Himmel über Berlinwar einmal das Roadmovie einer Bewegung, die den kollektiven Bewusstseinsstrom der Städter mit dem Strömen ihres Verkehrs vereinigte. Und es war das Porträt einer Stadt, die in ihrer Zerklüftung dem Auto huldigte wie kaum eine sonst.
In Luftbildern flossen bei Wenders das in Asphalt gebettete Internationale Congress Centrum (#ICC), der #Messedamm oder die kunstvoll in- und übereinander gewundenen Fahrbahnen des #Avus -Knotens über die Leinwand. Sein Blick fiel auf Brandmauern wie hingewürfelter Häuserblocks, auf brutalistische Wohnmaschinen der Nachkriegszeit sowie in #Straßenschluchten hinein, die #Autobahntangenten zustrebten und Wohnviertel in skurrile Stücke zerschnitten.
Frage 1: Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem #ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und Einwohner Berlins und dem potenziellen #Nutzungsverhalten bei einem #Ausbau des #ÖPNV? Wie begründet der Senat seine Antwort? Antwort zu 1: Je nach #Ausbauzustand und Preisniveau eines Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gibt es ein unterschiedliches Nutzungsverhalten der von 2 dem Angebot erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets. Diese Tatsache ist in der Verkehrswissenschaft seit Jahrzehnten bekannt und wird in der Regel in Form sogenannter Elastizitäten ausgedrückt. Diese dienen u.a. der #Prognose von Nachfrageentwicklungen nach Bau bestimmter #Netzelemente, bspw. neuer #Straßenbahnstrecken. Welche Elastizitäten konkret anzuwenden sind, hängt von den jeweils zu untersuchenden Angebotsverbesserungen ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine andere Vorgehensweise zur Ermittlung des potenziellen Nutzungsverhaltens wurde im Zuge der Aufstellung des aktuellen Nahverkehrsplans 2019- 2023 gewählt. Im Zuge einer Marktstudie wurden von aktuellen und potenziellen Fahrgästen des Berliner ÖPNV deren Anforderungen und Präferenzen abgefragt (vgl. Kapitel I.1.7 des Nahverkehrsplans Berlin (NVP)). Die Ergebnisse der Studie, bei der u.a. als wichtige Marktfaktoren zugunsten des ÖPNV eine hohe Verkehrssicherheit, die Nutzbarkeit der Unterwegszeit, die Bedeutung verlässlicher Informationen und die hohe zeitliche Verfügbarkeit benannt wurden, flossen in die Zielsetzungen und Maßnahmen des Nahverkehrsplans ein. Frage 2: Wenn ja, wie wird der Senat den ÖPNV entsprechend der potenziellen Nachfrage auszubauen? Antwort zu 2: Das Ausbauprogramm des Senats für den ÖPNV umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Diese sind im aktuellen #Nahverkehrsplan (#NVP) 2019-2023 dargestellt. Soweit damit ein Ausbau von ÖPNV-Infrastruktur verbunden ist, sind diese im ÖPNV-Bedarfsplan dargestellt, der als Anhang 3 des Nahverkehrsplan ebenfalls vom Senat beschlossen wurde. Der NVP benennt zudem eine Reihe von Maßnahmen, die in direkter Konsequenz aus den Ergebnissen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Marktstudie in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen bzw. teilweise schon werden. Dazu zählen bspw. der weitere Ausbau der #Echtzeit-Fahrgastinformation, die Ausweitung des sogenannten #10-Minuten-Netzes, die Reduzierung von Störungen und Beeinträchtigungen insbesondere durch den motorisierten Individualverkehr sowie der Ausbau der #Platzkapazität. Der Nahverkehrsplan (NVP) 2019-2023 sowie sämtliche Anlagen findet sich unter https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/ Frage 3: Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins über ein gleichwertiges ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das #Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen Berlins miteinander vergleichbar gemacht? Antwort zu 3: Im Rahmen der Aufstellung des NVP 2019-2023 wurde auch die Gleichwertigkeit des Berliner ÖPNV-Angebots untersucht. Die Vorgehensweise dieser Untersuchung wurde bereits in der Antwort auf Frage 6 der Anfrage 18/27928 erläutert. 3 Frage 4: Sind die Bewohnerinnen und Bewohner rund um die Kaulsdorfer Seen adäquat an den ÖPNV angeschlossen, sodass ihnen hier eine gleichwertige Mobilitätsmobilität im Sinne des MobG BE ermöglicht wird? Wenn ja, wie begründet der Senat dies? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, was tut der Senat, um gleichwertige Mobilitätsangebote zu schaffen? Antwort zu 4: Die vom Mobilitätsgesetz geforderte Gleichwertigkeit der ÖPNV-Angebote wird über die Zugangs- und Angebotsstandards des Nahverkehrsplans konkretisiert, die nicht nur Entfernungen zur nächsten Haltestelle und Mindesttakte, sondern auch Mindestwerte für die so erschlossenen Bevölkerungsanteile definieren. Grundsätzlich entspricht das ÖPNVAngebot in Berlin den vom NVP festgelegten Zugangsstandards. Dies gilt für die Wohnbebauung westlich des Hultschiner Damms (Straßenbahnlinien 62, 63 bzw. Buslinie N90, in Teilen 108) bis zu den Parallelstraßen Lavendelweg, Weitzgründer Straße bzw. Am Barnim, südlich der Elsenstraße bzw. der Straße Am Niederfeld (Buslinie 398) inkl. des Wohngebiets zwischen Butzer See und Elsensee, östlich der Chemnitzer Straße (Buslinie 269, in Teilen X69, 169) inkl. der Striegauer Straße und große Teile der Waldenburger Straße sowie nördlich der Ulmenstraße bzw. Kohlisstraße (Buslinie 108) inkl. der Parallelstraßen Heerstraße, Bergedorfer Straße, Teile der Eschenstraße sowie der Roedernstraße. Die Zugangsstandards des NVP berücksichtigen aber auch, dass ggf. aufgrund der topographischen Situation oder des Zustands der Straßen eine 100 %ige Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ganz praktisch nicht immer gewährleistet werden kann. Insbesondere östlich und südlich des Habermannsees ist eine Bedienung mit Linienbussen der BVG aufgrund der Infrastrukturverhältnisse nicht praktikabel umsetzbar. So ist im NVP aus Abb. 87 im Kapitel VI.2.4.2 ersichtlich, dass ein Teil der dortigen Wohngebiete nicht innerhalb der vom NVP definierten Erreichbarkeitsstandards an den ÖPNV angebunden ist. Die dortige Bevölkerung zählt zu den 3,9 % der Berliner Bevölkerung, die außerhalb der Erschließungsstandards gemäß NVP wohnt. Zwar sind damit die Mindeststandards des NVP gemessen an der Gesamtbevölkerung eingehalten, der NVP gibt jedoch das Ziel vor, diese Mindeststandards soweit wie sinnvoll möglich zu überschreiten. Der NVP hat daher zur Behebung von infrastrukturell bedingten Erschließungsdefiziten die Erprobung eines Rufbussystems vorgesehen, um sowohl den Erfolg als auch die damit verbundenen Kosten real ermitteln zu können. Daher sind u.a. die Wohngebiete rund um die Kaulsdorfer Seen sowie die ÖPNV-Haltestellen der oben genannten Linien als zukünftiges Rufbus-Bediengebiet zwischen dem Aufgabenträger und der BVG vorgesehen. Der Betriebsstart für den Rufbus ist für Mai 2022 geplant. Frage 5: Laut Nahverkehrsplan 2019–2023, Kapitel I.1.5.5., sind einige Kieze in Berlin nicht gleichwertig mit Mobilitätsangeboten erschlossen. Genannt werden hier vor allem die Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf, wo gemäß der Aussagen des NVP kein attraktives Angebot im Tagesverkehr vorhanden ist. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um das Angebot des ÖPNV in allen Bezirken attraktiv und gleichwertig zu machen (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme und Bezirk)? 4 Antwort zu 5: Hierzu sei wird auf die Antwort zu Frage 5 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Im Zusammenhang mit der nachfolgenden, bezirksweisen Aufschlüsselung durch die BVG über die in den vergangenen Jahren bestellten ÖPNV-Mehrleistungen verweist der Senat darauf, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger für den ÖPNV auf ein bezirksübergreifendes ÖPNV-Netz abzielt und die Mehrleistungen nicht nach Bezirken differenziert plant oder gesondert erfasst. Reinickendorf · 2019: Betriebszeitenausweitung montags bis freitags im 20‘-Takt auf der Linie #220 zwischen Borsigwalde, Humboldt-Klinikum und U Rathaus Reinickendorf (neu: ab 05:30 Uhr bis 23:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #120 zwischen U Leopoldplatz und U Paracelsus-Bad (neu: ab 05:00/06:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #124 zwischen Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm und S Heiligensee (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #125 zwischen S Frohnau und U Kurt-Schumacher-Platz (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Betriebszeitenausweitung samstags im 20‘-Takt auf der Linie #125 zwischen U Osloer Str. und Holzhauser Str./Schubartstr. (neu: ab 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr) · 2021: Taktverdichtung in den Sommerferien montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #133 zwischen Tegel-Süd, Neheimer Str. und U AltTegel (neu: ab 06:00/06:30 Uhr bis 18:00/18:30 Uhr) Treptow-Köpenick · 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr dienstags bis freitags auf einen 7/8- Minuten-Takt (statt 10‘-Takt) auf der Linie #F12 (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr) · 2019: Taktverdichtung im Sommerhalbjahr montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie F12 (neu: ab 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #164 zwischen Altglienicke, Siriusstr. und S Adlershof (neu: ab 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #260 (neu: ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf der Linie #163 zu allen Betriebszeiten · 2020: Taktverdichtung montags bis sonntags auf einen 20‘-Takt (statt 30‘-Takt) auf der Linie #363 zu allen Betriebszeiten · 2020: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #62 zwischen S Köpenick und Mahlsdorf Süd (neu: ab 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab 09:00 Uhr bis 00:00 Uhr) 5 · 2021: Taktverdichtung montags bis samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #68 zwischen S Köpenick und S Grünau (neu: Mo-Fr ab 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Sa ab 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) · 2021: Taktverdichtung montags bis freitags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #27 zwischen S Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum (neu: ab 06:30/07:00 Uhr bis 18:30/19:00 Uhr) Marzahn-Hellersdorf · 2020: Taktverdichtung samstags auf einen 10‘-Takt (statt 20‘-Takt) auf der Linie #16 (neu: ab 10:00/10:30 Uhr bis 19:00/19:30 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #X69 (neu: Mo-Fr ab 05:30 Uhr bis 00:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr, So ab 09:00 Uhr bis 00:00 Uhr) · 2021: Betriebszeitenausweitung montags bis sonntags im 20‘-Takt auf der Linie #398 (neu: Mo-Fr ab 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa ab 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, So ab 10:00 Uhr bis 23:00 Uhr) Frage 6: Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 6: Siehe die Antwort zu Frage 3. Zudem wurde in der Anfrage 18/27928 in der Antwort auf Frage 6 bereits erläutert, wo hinsichtlich der Anforderung eines gleichwertigen ÖPNVAngebots noch Defizite bestehen. Frage 7: Bestehen gleichwertige Mobilitätsangebote im Vergleich City und den Außenbezirken? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 7: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 der Anfrage 18/27928 verwiesen. Frage 8: Was wird weiterhin unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)? Antwort zu 8: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 in der Anfrage 18/27928 verwiesen. 6 Frage 9: Wie und warum bewertet der Senat a. einen #Neubau einer U-Bahn-Linie #U11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring in #Marzahn? b. eine Abzweigung der #U6 zum Flughafen #Tegel? c. eine Verlängerung der #U7 von Rudow zum Flughafen #BER? d. eine Verlängerung der U7 von Spandau nach #Heerstraße Nord? e. eine Verlängerung der #U8 von Wittenau ist #Märkische Viertel? Frage 10: Welche Planungen werden unternommen, um die unter 9. genannten Vorhaben zu realisieren? Antwort zu 9 und 10: Im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 sowie im Nahverkehrsplan 2019-23 ist die Untersuchung von U-Bahn-Verlängerungen vorgesehen. #Machbarkeitsstudien zur Verlängerung der U6 zur Urban Tech Republic (UTR)/Flughafen Tegel, U7 zum Flughafen BER, U7 nach Heerstraße Nord und U8 ins Märkisches Viertel sind abgeschlossen. Der Senat hat im Februar 2021 beschlossen, dass die Verlängerungen der U7 an beiden Endpunkten weiterverfolgt werden sollen. Der zu erwartende Nutzen der Verlängerungen der U7 liegt höher als der bei den untersuchten Linien U6 und U8. Im Juni 2021 hat der Senat beschlossen, dass auch eine Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz weiterverfolgt werden soll. Der nächste Schritt für die genannten Maßnahmen ist die Untersuchung der #Wirtschaftlichkeit. Die U-Bahn-Linie 11 vom Hauptbahnhof zum Glambecker Ring ist im Flächennutzungsplan enthalten, weshalb eine #Flächenfreihaltung gesichert ist. Für die vier in Machbarkeitsstudien untersuchten Linien gibt es folgende Einschätzungen: · Die Vorzugsvariante der U7 Richtung BER hat ein hohes Fahrgastpotenzial (35.000 Fahrgäste/Tag) und eine dreifach positive verkehrliche Erschließungswirkung: erstens für das Wohngebiet um den Lieselotte-Berger-Platz, zweitens für die Gemeinde Schönefeld (S-Bahn-Lückenschluss) mit den dort angesiedelten Wirtschaftsunternehmen auch in der Airport City, drittens entsteht eine weitere ÖPNV-Verbindung zum BER. Nötig bleibt eine Abstimmung mit Brandenburg und der Gemeinde Schönefeld für weitere Schritte. Eine Verlängerung nur auf Berliner Gebiet wäre nicht zielführend. · Die U7 Richtung Heerstraße hat das höchste untersuchte Fahrgastpotenzial (bis zu 40.000 Fahrgäste/Tag) und damit absehbar positive verkehrliche Wirkungen, etwa die Entlastung und den Ersatz des Busverkehrs in Spandau. Daher wäre eine genaue Nutzen-Kosten-Untersuchung für diese Strecke positiv zu bewerten. · Für die U8 Richtung Märkisches Viertel ist der zu erwartende Nutzen deutlich kleiner (geringeres Potenzial von 25.000 Fahrgäste/Tag), zudem sind starke Einschränkungen während der Bauzeit unvermeidlich (Sperrung Wilhelmsruher Damm). Darüber hinaus werden neue attraktive Verkehrsverbindungen wie die Heidekrautbahn-Reaktivierung plus Buserschließung bereits entwickelt bzw. sind im Bau. Vor diesem Hintergrund ist für die Maßnahme an der U8 durch den Senat nicht über die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung entschieden worden. · Bei der U6 Richtung UTR ist nur ein geringes Fahrgastpotenzial (15-20.000 Fahrgäste/Tag) zu erwarten, aber gravierende Eingriffe während der Bauzeit (Sperrung der U6 nach Alt-Tegel für zwei Jahre, weitgehender Abriss des Einkaufszentrums Clou) und durch die Ausfädelung eine schlechtere Anbindung 7 von Alt-Tegel. Die alternative Straßenbahnanbindung erscheint vor diesem Hintergrund klar als geeignetere Schienenverkehrslösung für die künftige Anbindung der Urban Tech Republic. Frage 11: Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote barrierefrei? Wie begründet der Senat dies? Antwort zu 11: Mit Stand zum 31.05.2021 sind grundsätzlich alle durch die BVG eingesetzten U-Bahnen, Straßenbahnen, Fähren und Busse barrierefrei. Nicht barrierefrei sind lediglich die Ruderfähre #F24 in Rahnsdorf und die auf der Linie #218 im Grunewald partiell eingesetzten historischen Busse. Von 175 U-Bahnhöfen der BVG sind 35 bislang nicht barrierefrei. Insgesamt sind 123 U-Bahnhöfe mit einem taktilen Leitsystem für sehbehinderte und blinde Fahrgäste ausgestattet (Stand September 2020). Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist im Nahverkehrsplan darzustellen, wie ab 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit gewährleistet werden kann, soweit nicht begründete Ausnahmen davon erforderlich sind. Im NVP 2019-2023 wurde entsprechend dargestellt, dass an einzelnen Stationen die Fertigstellung der Aufzüge bis zum 01.01.2022 aufgrund technischer Anforderungen nicht sicher gewährleistet werden kann. Zudem muss aufgrund der Komplexität der Vorhaben an manchen Aufzugsstandorten auch mit Verzögerung bei der Realisierung gerechnet werden. Von 803 Straßenbahnhaltestellen der BVG sind 252 nicht barrierefrei (Stand 31.12.2020). Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige wird sukzessiv vorgenommen. Zu den ca. 6.500 Richtungshaltestellen der BVG beim Bus liegen derzeit keine konkreten Zahlen vor. Bei Straßenbahnen und Bussen wird die noch nicht an allen Haltestellen vorhandene barrierefreie Gestaltung durch die Ausstattung aller Fahrzeuge mit Rampen kompensiert. Um zukünftig flexibel auf (temporäre) Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Aufzügen reagieren zu können, wird zur weiteren Unterstützung der Barrierefreiheit derzeit das vom Land bei der BVG bestellte Angebot einer Alternativen Barrierefreien Beförderung (ABB) von der BVG ausgeschrieben. Der Pilotbetrieb der ABB wird zunächst entlang der U-Bahn-Linie U8 sowie auf einem Abschnitt der U5 etabliert. Ab 2023 soll der ABB-Betrieb auf der Basis der mit dem Pilotbetrieb gesammelten Erfahrungen stadtweit ausgedehnt werden. Mit dem ABB-Betrieb wird Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen künftig eine Alternative geboten werden, wenn barrierefreie Zugangsstellen zum ÖPNV (Bahnhöfe und Haltestellen aller Berliner ÖPNV-Verkehrsmittel) nicht wie vorgesehen für Betroffene nutzbar und zugänglich sind. Ebenso ist die ABB-Nutzung möglich, wenn Zugangsstellen zum ÖPNV noch nicht barrierefrei ausgebaut sind. Bei Ausfall oder Fehlen bspw. eines Aufzugs soll für betroffene Fahrgäste zunächst eine mögliche Alternative im bestehenden ÖPNV-Netz geprüft werden. Wenn diese nicht oder nur mit hohem zusätzlichen Zeitaufwand verfügbar ist, erfolgt die Buchung eines ABB-Fahrzeugs für die Beförderung 8 zur nächsten geeigneten Zugangsstelle für die Fortsetzung der geplanten Fahrt. Nach Kenntnis des Senats existiert in Deutschland bislang kein vergleichbares Angebot, das im Sinne einer Beförderungsgarantie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die durchgehende Reisekette flächendeckend gewährleisten soll. Frage 12: Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität wurden seit 2018 ergriffen? Welche Maßnahmen werden dieses Jahr noch umgesetzt, und welche sind für 2022 und 2023 geplant (aufgeschlüsselt nach Jahr, Maßnahme, Bezirk, City und Außenbezirk)? Antwort zu 12: Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich alle Bushaltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in öffentlichem Straßenland. Somit liegt die Zuständigkeit und die Verantwortung zur Bushaltestelleninfrastruktur bei den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke, welche als Straßenbaulastträger fungieren. Siehe hierzu ebenfalls die Antworten auf die Schriftliche Anfrage 18/25422. Der Landeshaushalt stellt über die Zuweisungen an die Bezirke hinaus Fördermittel für den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, welche die Bezirke bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eigenverantwortlich beantragen können. Hinzu kommen Mittel aus dem zum Jahresende 2021 auslaufenden „Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF)“, sowie dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“. Grundsätzlich bestehen die genannten Fördermöglichkeiten sowohl für Planungs- als auch Baukosten, sodass sowohl im Bestandsumbau als auch im Neubau ein hohes Maß an Flexibilität erreicht wird. Da die Bezirke die Haltestellen eigenverantwortlich umbauen, liegt dem Senat keine Auflistung der in den kommenden Jahren anstehenden Umbauten von Bushaltestellen vor. Zudem ergibt sich aus den Antworten auf die Anfrage 18/25422 die Vielschichtigkeit der Bearbeitungshemmnisse und zeigt, dass die Finanzierung dieser Aufgaben in Bezirkszuständigkeit über die Senatsverwaltungen einen zeitlichen und personellen Mehraufwand verursacht. Die Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe liegt in der Zuständigkeit der BVG. Zwischen den Jahren 2018 und 2020 wurden die folgenden Aufzüge in Betrieb genommen: · U-Bf. Oskar-Helene-Heim · U-Bf. Freie Universität (Thielplatz) · U-Bf. Podbielskiallee · U-Bf. Parchimer Allee · U-Bf. Jakob-Kaiser-Platz · U-Bf. Karl-Marx-Straße · U-Bf. Blissestraße · U-Bf. Adenauerplatz · U-Bf. Friedrich-Wilhelm-Platz · U-Bf. Halemweg · U-Bf. Rüdesheimer Platz · U-Bf. Kurfürstenstraße · U-Bf. Viktoria-Luise-Platz · U-Bf. Zwickauer Damm · U-Bf. Nauener Platz 9 · U-Bf. Schlossstraße · U-Bf. Eisenacher Straße · U-Bf. Spichernstraße (U3) · U-Bf. Spichernstraße (U9) · U-Bf. Sophie-Charlotte-Platz Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sind die folgenden Ausbaumaßnahmen geplant: Bezirk Jahr U-Bahnhof Maßnahme Mitte 2021 U-Bf. Klosterstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Hausvogteiplatz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Seestraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Pankstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Birkenstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Mitte 2022 U-Bf. Rosa-Luxemburg-Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Neukölln 2021 U-Bf. Grenzallee Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Kaiserdamm Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Augsburger Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) CharlottenburgWilmersdorf 2022 U-Bf. Konstanzer Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) FriedrichshainKreuzberg 2022 U-Bf. Gneisenaustraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) FriedrichshainKreuzberg 2022 U-Bf. Schlesisches Tor Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2022 U-Bf. Rathaus Schöneberg Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2023 U-Bf. Bayerischer Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) TempelhofSchöneberg 2023 U-Bf. Platz der Luftbrücke Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2022 U-Bf. Residenzstraße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2022 U-Bf. Holzhauser Straße Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2023 U-Bf. Borsigwerke Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Reinickendorf 2023 U-Bf. Franz-Neumann-Platz Barrierefreier Ausbau (Aufzug) Spandau 2023 U-Bf. Altstadt Spandau Barrierefreier Ausbau (Aufzug) 10 Bei der Straßenbahn kann durch den 100 %igen Einsatz von Niederflurfahrzeugen ein barrierefreier Verkehr angeboten werden. Zusätzlich sind mehr als zwei Drittel aller Straßenbahnhaltestellen vollständig barrierefrei ausgebaut. Der Ausbau der restlichen ca. 200 Bahnsteige sieht der Nahverkehrsplan bis 2025 vor. Frage 13: Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt? Antwort zu 13: Der Senat hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ein bezahlbares und hochwertiges Angebot für den ÖPNV für alle Nutzergruppen sicherzustellen. Hierzu wurden auf Preisanpassungen der Abonnements in Berlin seit 2016 verzichtet und die Preise stabil gehalten und zusätzlich 2019 ein verbessertes und nochmals rabattiertes Jobticket eingeführt. Hierdurch werden insbesondere Pendlerinnen und Pendler entlastet. Für Schülerinnen und Schüler wird seit 2019 das Schülerticket kostenfrei angeboten, die Kosten hierfür trägt das Land Berlin. Außerdem hat der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg für Auszubildende das verbundweit gültige Azubiticket des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) eingeführt, welches gegenüber der schon bisher ermäßigten Monatskarte für den Ausbildungsverkehr nochmals stärker rabattiert ist. Für Personen mit geringem Einkommen wird ein erheblich ermäßigtes Berlin Ticket S angeboten, was für Inhaberinnen und Inhaber des BerlinPasses erworben werden kann. Mit der Ausweitung der Berechtigung des Berlin-Passes auf Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden künftig auch Personen berücksichtigt, die knapp keine Transferleistungen beispielsweise nach dem SGB II und XII erhalten, um Lücken, die um die Einkommensgrenzen des Transferleistungsbezugs entstehen können, abzumildern. Mit diesen Regelungen bestehen für die jeweiligen Gruppen besonders preisgünstige Angebote zur ÖPNV-Nutzung. Für Gelegenheitsfahrten bietet der VBB-Tarif ebenfalls attraktive Preisangebote, die oftmals unten den Fahrpreisen anderer Regionen liegen. Gleichzeitig setzt sich der Senat dafür ein, dass der Bund den Ländern mehr Finanzmittel für den ÖPNV bereitstellt, um notwendige Angebotsausweitungen und den Ausbau des ÖPNV-Systems finanzieren zu können. Frage 14: Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 14: Nein. Berlin, den 20. Juli 2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Name täuscht: Der Berliner #Südhafen liegt im Norden der Stadt, an der #Havel in #Spandau. Und er kommt demnächst groß raus: Mit 43 Millionen Euro fördern Berlin und der Bund den #Ausbau.
Unter den drei Häfen der landeseigenen #Behala ist er mit 180.000 m² Fläche in einer Sandwich-Position – nicht einmal halb so groß wie der #Westhafen am #Großmarkt Beusselstraße, aber zehnmal größer als der #Neuköllner Hafen am #Teltowkanal.
Beim größeren Westhafen sind die Kapazitäten ausgeschöpft und in Spandau ist das Geschäft „im Moment überschaubar“, wie es heißt. Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (43, Grüne) forciert deshalb seinen Ausbau: „Es sollen mehr Güter von der Straße auf den #Wasserweg, aber auch die #Schiene verlagert werden.“
Frage 1: Sind dem Senat die aus dem #Kiezbeirat für das Aktive Zentrum #Dörpfeldstraße vorgetragenen Argumente gegen die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisierte „#Variante E“ für den geplanten Umbau der Dörpfeldstraße bekannt und wenn ja, wie bewertet er sie? Antwort zu 1: Die vom Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisierte „Variante E“ ist eine aus einem mehrjährigen Planungs- und Abstimmungsprozess hervorgegangene Kompromisslösung, die unter Abwägung der verschiedenen Belange auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mitgetragen wird. Der Senat ist über eine #Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Bezirksamt informiert, ihm liegen aber keine Auswertungen oder neuen Argumente aus dem Kiezbeirat für das Aktive Zentrum Dörpfeldstraße vor. Frage 2: Wie ist der Sachstand bzgl. des Planfeststellungsverfahrens für den von der BVG angestrebten zweigleisigen Ausbau der #Straßenbahn in der Dörpfeldstraße? 2 Antwort zu 2: Hierzu teilt die BVG mit: „Auch auf Anregung des „Aktiven Zentrums“ wurde zusätzlich eine intensive und vertiefende Variantenuntersuchung bzgl. der Haltestellenanordnung und -ausbildung durchgeführt. Diese hat den geplanten Fertigstellungstermin für die #Planfeststellungsunterlage verzögert. Die BVG geht davon aus, dass ein #Planfeststellungsverfahren in 2021 eingeleitet werden kann.“ Frage 3: Welche Alternativen zu einem zweigleisigen #Ausbau der Straßenbahn in der Dörpfeldstraße wurden mit jeweils welchem Ergebnis wann und durch wen geprüft? Antwort zu 3: Die Bestandsstrecke der Dörpfeldstraße soll zweigleisig ausgebaut werden, um die Kapazität und Qualität der Strecke zu erhöhen und das Umfeld besser zu erschließen. Grundsätzlich sind im #ÖPNV-Bedarfsplan (Anlage 3 des Nahverkehrsplans Berlin 2019– 2023) im weiteren Umfeld der Dörpfeldstraße keine Neubaustrecken vorgesehen, die als #Alternativerschließung in Frage kommen würden. Darüber hinaus teilt die BVG mit, dass zur Erschließung des Stadtteiles Adlershof und der #Wissenschaftsstadt Adlershof sowie zur Anbindung des neuen Betriebshofes Adlershof keine bessere Alternative als die Streckenführung durch die Dörpfeldstraße gesehen wird. Frage 4: Hat in Zusammenhang mit dem geplanten Umbau der Dörpfeldstraße und insbesondere dem zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn eine schriftliche #Anwohnerbefragung stattgefunden und wenn ja, in welchen Bereichen des Ortsteils, mit welchem Inhalt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 4: Hierzu teilt die BVG mit: „Im Vorfeld des in 2021 geplanten Planfeststellungsverfahrens erfolgte für den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Abs. 3 #VwVfG, die aufgrund der pandemischen Lage als #Online-Veranstaltung am 16.06.2020 ab 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr stattgefunden hat. Neben der direkten Beantwortung einzelner Fragen wurde die zusammenfassende Beantwortung aller Fragen online gestellt. […] Parallel hat die BVG (28.05.2021) dem „Aktiven Zentrum“ auf eine Vielzahl von Bürgerfragen eine Stellungnahme übergeben, die den aktuellen Planungsstand wiedergibt.“ Frage 5: Wie ist der Sachstand bezüglich der Ausweisung von Lieferzonen in Nebenstraßen der Dörpfeldstraße, wurden Anwohner hierüber informiert und ist jeweils gewährleistet, dass auch bei größeren Lieferfahrzeugen eine ausreichende Fahrbahnbreite z.B. für Rettungsfahrzeuge gesichert ist? 3 Antwort zu 5: Die vorhandene angrenzende Bebauung mit der daraus resultierenden lichten Weite des Verkehrsraums lässt unter Berücksichtigung eines zweigleisigen Ausbaues der Straßenbahn und sicherer Anlagen für zu Fußgehende und Radfahrende keine separaten Lieferzonen in der Dörpfeldstraße zu. Bei allen bisher untersuchten Varianten sollen Lieferzonen in den Nebenstraßen eingerichtet werden. Die Öffentlichkeit wurde darüber in allen Planungsphasen informiert, der Kiezbeirat hat dabei auch die Belange der Anwohnenden und Gewerbetreibenden vertreten. Frage 6: Hält der Senat angesichts der Zentren-Funktion der Dörpfeldstraße das Parkplatzangebot im Umfeld und dessen Erschließung zukünftig für ausreichend bzw. angemessen und wenn ja, aus welchen Gründen? Antwort zu 6: Dem Senat liegt auch aufgrund der diesbezüglich fehlenden Zuständigkeit keine Übersicht über vorhandene Parkplatzangebote im Umfeld der Dörpfeldstraße vor. Bezüglich der verkehrlichen Erschließung der Dörpfeldstraße sowie des lokalen Umfeldes ist zu beachten, dass neben der vorliegenden und weiterbestehenden Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) nach dem Umbau die Erschließung durch den zweigleisigen Straßenbahnausbau mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie durch die Ergänzung der gegenwärtig fehlenden Radverkehrsanlagen weiter ausgebaut wird. Berlin, 27.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Rahmen des Europäischen Jahres der #Schiene tauschten sich bei der #EU-Konferenz „#Cross-Border Rail Connections: fostering cohesion between regions and their citizens“ zahlreiche Experten über die Herausforderungen und Fortschritte bei den #grenzüberschreitenden#Bahnverbindungen innerhalb der EU aus. Verkehrsminister Guido #Beermann betonte die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Schienenverkehrs zwischen Polen und Brandenburg und gab einen Überblick über wichtige gemeinsame #Schieneninfrastrukturprojekte.
Minister Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung: „Brandenburg besitzt die längste Grenze Deutschlands zu Polen. Brandenburg ist in zahlreiche deutsch-polnische Gremien sowie Netzwerke aktiv eingebunden. In den letzten Jahren konnten wir im grenzüberschreitenden #Schienenpersonennahverkehr zusammen bereits viel erreichen. So haben wir beispielsweise die Ausweitung des Angebots auf der Strecke zwischen Berlin und #Szczecin anstoßen. Wir wollen die wirtschaftliche Entwicklung in der Grenzregion weiter vorantreiben. Dafür brauchen wir noch mehr gut verknüpfte und klimaschonende Verkehrsangebote zwischen den Hauptorten. Für eine zukunftsfähige #Infrastrukturplanung sind vor allem intensive Abstimmungen mit unserem Nachbarland notwendig. Das bilden wir im gemeinsamen Projekt #RailBLu ab, das wir vor kurzem gestartet haben. Dabei analysieren wir im Detail die vor-Corona-Nachfrage im grenzüberschreitenden #Personenverkehr und entwickelte eine valide Prognose bis 2030. Ziel ist, die Mobilitätsangebote im SPNV auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen und mit einer grenzüberschreitend abgestimmten Verkehrspolitik nachhaltig zu verbessern.“
Die wirtschaftlichen Potenziale der gemeinsamen Grenzregion zwischen Polen und Brandenburg sind mit Blick auf den Binnen- und Arbeitsmarkt groß. Um sie zu heben, sind auch im Schienenpersonenverkehr wie auch im Gütertransport leistungsfähige Verkehrsverbindungen notwendig.
Aus diesem Grund beteiligt sich das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung an verschiedenen grenzübergreifenden Schieneninfrastrukturprojekten. Unter anderem sind dies:
Das grenzüberschreitende Projekt RailBLu soll die Mobilitätsangebote zwischen den Ländern Polen und Deutschland im Schienenpersonennahverkehr nachhaltig verbessern. Projektpartner sind das Marschallamt der polnischen Woiwodschaft #Lubuskie, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg und der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB). Fachlicher Kern von RailBLu ist eine hochpräzise #Nachfrageanalyse des grenzüberschreitenden Personenverkehrs mittels anonymisierter #Mobilitätsdaten. Daraus soll ein Verkehrsmodell für die Programmregion mit einer Erreichbarkeits- und Potentialanalyse für 2050 und einer modelbasierten Nachfrageprognose für 2030 als Blaupause für die fünf grenzüberschreitenden Korridore entstehen. Ziel ist eine gemeinsame Umsetzungskonzeption für die Zielhorizonte 2030 und 2050 sowie die Abstimmung der Verkehrspolitik in der Region. Darüber hinaus werden pilothaft neue Angebote im Projektgebiet erprobt und validiert.
Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Die erste #Baugenehmigung für den Bahnausbau zwischen #Angermünde und #Stettin liegt nun vor. Mit diesem #Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (#EBA) darf die Deutsche Bahn mit den Arbeiten zwischen Angermünde und Passow wie geplant im November dieses Jahres beginnen.
Bis zum Baubeginn bleibt jedoch noch viel zu tun:
– Die Bauhauptleistungen müssen ausgeschrieben und die Baufirma muss beauftragt werden.
– An der Baustelle wird eine Bauüberwachung eingerichtet.
– Für den Schutz der Umwelt wurden bereits 144 Fledermauskästen aufgehängt. Außerdem werden in den nächsten Wochen im 1. Bauabschnitt mehr als zehn Kilometer Reptilienschutzzäune aufgestellt. Die Tiere sollen durch die 50 Zentimeter hohen Folienzäune davon abgehalten werden, sich an der geplanten Baustraße und in den Baustellenflächen niederzulassen. Geschützte Reptilien auf diesen Flächen werden akribisch von den Umweltexperten eingesammelt und umgesetzt.
– Im Sommer wird die Öffentlichkeit in Städten an der Strecke zum Vorhaben noch einmal informiert.
Nach dem Allgemeinen #Eisenbahn-Gesetz dürfen Betriebsanlagen einer Eisenbahn nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt wurde.
Die gesamte Strecke wird für Tempo #160 ertüchtigt und durchgehend elektrifiziert. Zwischen #Passow und der deutsch-polnischen Grenze verlegt die Deutsche Bahn ein zweites Gleis. Fünf Bahnstationen in der #Uckermark werden modernisiert. Nach Fertigstellung verbindet die Eisenbahn die Metropolen Berlin und Stettin in 90 Minuten, 20 Minuten weniger als heute. Auch aus der Uckermark geht es künftig schneller nach Berlin und Stettin.
Der Bund stellt für den #Ausbau und die #Elektrifizierung der Strecke zwischen Angermünde und der deutsch-polnischen Grenze rund 380 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich beteiligen sich die Länder Berlin und Brandenburg mit insgesamt 100 Millionen Euro an dem Vorhaben, um einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau zu ermöglichen.
Pläne für den #S-Bahnhof #Kamenzer Damm gibt es seit Jahrzehnten. Inzwischen leben rund 15.000 Menschen in seinem Einzugsbereich. Die Chance, ihn beim #Ausbau der #Dresdner Bahn mit zu errichten, hat Berlins Verwaltung schon vor Jahren vertan. Von Frank Drescher Immerhin rollen jetzt die Bagger: Zwischen #Berlin-Lankwitz und -Mariendorf bekommt die S-Bahn eine neue #Trasse, weil künftig auf der Bahnverbindung zwischen Berlin und Dresden ICEs und Regionalbahnen fahren sollen. Seit bald 150 Jahren verkehren Züge auf dieser Strecke, der Dresdner Bahn. Pläne aus den 1990er Jahren sahen vor, dass die Dresdner Bahn ausgebaut werden sollte – und zwar rechtzeitig zur ursprünglich vorgesehenen #BER-Eröffnung 2006. Mit dem Ausbau wurde allerdings erst zwölf Jahre später begonnen, im Jahr 2018.
Aber während selbst vom BER inzwischen Flugzeuge abheben, nehmen die Züge nach Dresden immer noch den Umweg über Lichterfelde und Großbeeren, denn der Ausbau der Dresdner Bahn war jahrelang umstritten.
Nur: Warum wird jetzt nicht gleich der S-Bahnhof Kamenzer Damm mitgebaut? Immerhin leben heute 15.000 Menschen im Einzugsbereich allein auf Lankwitzer Seite, hinzu kommen die Beschäftigten der vielen neuen Firmen auf dem Gelände des früheren Mariendorfer Gaswerks.
Elon #Musk hat bei seinem Besuch in Berlin am Montagabend Verkehrsminister Andreas #Scheuer (CSU) auf dem Gelände der #Tesla-Fabrik getroffen. Der Tesla-Chef hat mit Scheuer über das Tempo bei dem #Ausbau der direkten #Autobahnzufahrt auf das Tesla-Gelände, die Schienen für den #Güterverkehr und die Planung des #Schnellfahrradwegs gesprochen. Alle drei Vorhaben sind bereits in trockenen Tüchern. Die Direktzufahrt der A10 aufs Tesla-Werksgelände befindet sich in der Ausschreibung. Die Gütergleise, die direkt auf das Fabrikgelände führen, sind vom Ministerium genehmigt.
Eigentlich wollte Elon Musk bei seinem jüngsten Besuch in Berlin und Brandenburg keine Polit-Prominenz empfangen. Der Tesla-Chef wollte sich ein Bild von der Lage auf der #Baustelle in #Grünheide machen, mit seinen Leuten über die Probleme sprechen, die den geplanten Baustart Anfang Juli unmöglich gemacht haben. Eigentlich.
Am Montagabend postete Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ein Foto von sich und Musk auf dem Baustellengelände, beide Männer sind auf dem Bild vertieft in ein Gespräch. „Was hier in Brandenburg entsteht, ist Zukunft“, schreibt Scheuer darunter. Worüber die beiden gesprochen haben, verrät der Verkehrsminister nicht.
Dabei hatte der Tesla-Chef im Gespräch mit dem CSU-Mann nach Informationen von Business Insider gleich drei drängende Anliegen: Straße, #Schiene und einen Schnellfahrradweg.