Fahrdienst: Neuer BVG-Rufbus: 3000 Registrierungen im ersten Monat, aus Berliner Morgenpost

25.10.2022

https://www.morgenpost.de/berlin/article236744827/Neuer-BVG-Rufbus-3000-Registrierungen-im-ersten-Monat.html

Berlin. Um die Anbindung an den öffentlichen #Nahverkehr im Osten Berlins zu verbessern, sind dort seit Mitte September zehn #Rufbusse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterwegs. Per #App oder #Telefon ist das neue Angebot unter dem Namen „BVG #Muva“ buchbar, zu dem auch der sogenannte #Aufzugersatz zählt. Dahinter stecken zehn weitere Rufbusse, die unter anderem entlang der U-Bahn-Linie #U8 im Fall fehlender oder defekter Aufzüge einspringen und sich an Fahrgäste mit #Mobilitätseinschränkungen richten. Die BVG spricht für die neuen Services von einem erfolgreichen Start. Im ersten Monat, bilanziert Sprecher Jannes Schwentu, hätten sich rund 3000 Personen für „BVG Muva“ #registriert.

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Fahrdienst: Fahrdienst Berlkönig stellt seinen Betrieb ein, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article235938359/Fahrdienst-Berlkoenig-stellt-seinen-Betrieb-ein.html

Die Sammeltaxis sind am Mittwoch letztmals in Berlin unterwegs. Neue Rufbusse sollen folgen, ein genauer Starttermin fehlt aber noch.

Zwischen 17 und 2 Uhr wird der #Berlkönig an diesem Mittwoch und in der Nacht zu Donnerstag noch einmal auf Berlins Straßen unterwegs sein, dann ist Schluss: Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) stellen den seit vier Jahre existierenden #Fahrdienst, wie im Juni angekündigt, ein. Rund 1,85 Millionen Fahrgäste haben den #Ridesharing-Service laut BVG in der Zeit genutzt, allerdings waren die Nutzungszahlen zuletzt deutlich gesunken: Im gesamten Jahr 2021 registrierte das Unternehmen nur noch 68.000 Fahrten, 2020 waren es noch 350.000. Und in den ersten sieben Monaten nach Start des Angebots im September 2018 hatte die BVG sogar 750.000 Fahrten gezählt. Damals war der Dienst allerdings auch rund um die Uhr unterwegs, seit vergangenem Jahr ist das nicht mehr der Fall.

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Bus: Ein Rufbus für das Siedlungsgebiet in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

Frage 1:
Wann startet das #Rufbus-Angebot in Marzahn-Hellersdorf?
Antwort zu 1:
Derzeit wird zwischen #Aufgabenträger und #BVG abgestimmt, wann der #Betriebsstart erfolgt.
Frage 2:
Wie erfolgt die Bewerbung des Angebots?
Antwort zu 2:
Hierzu erklärt die BVG:
„Über die Angebote wird im Vorfeld aktiv informiert. Hierzu gehört auch die #Information an die zuständigen Behörden, Politik und Presse. Nach Betriebsstart erfolgen auch Einzeltermine vor Ort, bspw. in Seniorenzentren.“

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Bahnindustrie + Bahnverkehr: FlixTrain stellt Rekord-Angebot vor, aus Flix

https://corporate.flixbus.com/de/flixtrain-stellt-rekord-angebot-vor/

Flix stellt alle Weichen auf Angebotsausbau. In den kommenden Wochen startet #FlixTrain insgesamt drei neue Linien und schließt damit nicht nur ein Dutzend neue Halte an das erste private #Fernzugnetz Deutschlands an, sondern fährt auch erstmals grenzüberschreitend nach Basel in die Schweiz. Mit insgesamt rund 70 Zielen ist das FlixTrain-Netz damit so groß wie nie zuvor. Zudem erhöht das Unternehmen die Zahl der Fahrten auf den Strecken München – Köln – Hamburg sowie #Hamburg#Berlin#Leipzig ab Anfang Juni deutlich. #Tickets für alle Strecken sind bereits jetzt ab 4,99 € auf der Website sowie in der #App buchbar. Auch das #FlixBus-Netz wächst stetig weiter: Mit insgesamt rund 300 Stopps im deutschsprachigen Raum finden Fernbus-Reisende das umfassendste Netz seit Pandemiebeginn vor.

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allg.: Deutschlands modernste Infrastruktur öffentlicher Toiletten ist komplett, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1200147.php

Vollautomatisch, barrierefrei: Die letzte von 278 neu errichteten Toilettenanlagen übergibt Betreiber Wall nach drei Jahren termingerecht an das Land und die Öffentlichkeit

Fristgerecht ist heute die letzte der 278 eigens für Berlin entwickelten #Toilettenanlagen aus dem mit #Wall geschlossenen Berliner #Toilettenvertrag an die Öffentlichkeit übergeben worden. Das ambitionierte #Aufbauprogramm mit den #vollautomatischen, #barrierefreien Anlagen ist damit nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen. Berlin verfügt nun über die modernste öffentliche #Toiletteninfrastruktur in Deutschland – und die #zweitgrößte ihrer Art in Europa.

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Tarife: Suchen, buchen, abrechnen Eine App soll das Reisen bundesweit vereinheitlichen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/suchen-buchen-abrechnen-eine-app-soll-das-reisen-bundesweit-vereinheitlichen/28000532.html

Mit wenigen Klicks ein #Ticket von Flensburg bis nach Koblenz buchen – inklusive #Fahrschein für den #Bus zum Bahnhof, den #ICE und das #Leihrad für die letzten Kilometer bis zum Ziel. Das wünschen sich viele Fahrgäste.

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Fahrdienst + Bus: BVG on demand: Kleinbusse mit dem Handy bestellen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ein-neues-verkehrsmittel-fuer-berlin-die-bvg-plant-den-rufbus-20-li.204491

Im Sommer könnte ein neuer #Fahrdienst im Osten Berlins starten. Eine Ausweitung auf weitere Stadtgebiete ist geplant. Doch ein #Mobilitätsforscher übt Kritik.

Die #Mobilität in Berlin soll in diesem Jahr noch bunter werden. „2022 werden wir unser Angebot mit einem neuen #Verkehrsträger ergänzen“, sagte Eva #Kreienkamp, die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der Berliner Zeitung. „Der barrierefreie #Rufbus 2.0 wird im Osten von Berlin das Angebot des regulären Nahverkehrs außerhalb des S-Bahn-Rings ergänzen.“ Er soll in dem Gebiet zwischen den S-Bahn-Linien #S3 und #S5 verkehren. Nachdem es hieß, dass der Betrieb im Mai beginnt, wird intern nun auch von Sommer 2022 gesprochen. Doch der Mobilitätsforscher Andreas Knie übt Kritik. „Unter den geplanten Bedingungen wird der neue Rufbus nicht blühen“, bemängelte er.

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Tarife + Bahnverkehr: Fahrkarte beim Zugbegleiter an Bord kann [nur] noch bis zum 31.12.2021 zum Bordpreis gekauft werden, aus DB

https://www.bahn.de/service/buchung/wege_zur_fahrkarte

Fahrkarten im Zug kaufen

Wenn Sie es zeitlich nicht mehr einrichten konnten, können Sie in den #Fernverkehrszügen der Bahn Ihr Digitales #Ticket noch bis 10 Minuten nach Abfahrt auf #bahn.de oder in der #App DB #Navigator buchen. Voraussetzung ist, dass zwischen dem #Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof mehr als 10 Minuten Fahrzeit vorgesehen sind.

Eine Fahrkarte beim #Zugbegleiter an Bord kann noch bis zum 31.12.2021 zum #Bordpreis gekauft werden. Bitte geben Sie dem #Zugpersonal direkt Bescheid, dass Sie noch eine Fahrkarte brauchen. Für Fahrkarten im ICE/EC beträgt der #Aufpreis zum Flexpreis 17 Euro. Bezahlen können Sie entweder bar oder per Kreditkarte. Ab dem 01.01.2022 #entfällt der #Ticketkauf beim Zugbegleiter.

Mobilität: Ausschreibung des Sonderfahrdienstes (SFD), aus Senat

www.berlin.de

  1. Mit welchem Datum und mit welchem Titel wurde die #Ausschreibung veröffentlicht und welche
    Abgabefrist wurde gesetzt? Kann die Sen IAS formale Fehler hinsichtlich der Standards für europäische
    Ausschreibungen voll umfänglich ausschließen oder gibt es diesbezüglich noch juristische Risiken zu
    befürchten?
    Zu 1.: Die Ausschreibung wurde am 01.04.2021 mit dem Titel „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen #Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“
    veröffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 10.05.2021, 10 Uhr. Der Zuschlag wurde
    rechtskräftig erteilt. Sollten Bieterinnen und Bieter #Verfahrensmängel vermuten, hätten
    diese vor #Zuschlagserteilung zunächst bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber
    und dann bei der #Vergabekammer angezeigt werden müssen. Die Vergabekammer hätte
    dann ein Zuschlagsverbot erteilt. Da dies nicht erfolgt ist, sind nunmehr keine
    vergaberechtlichen Risiken zu befürchten.
  2. Wie erklärt Sen IAS die inhaltlichen Abweichungen zwischen den Ausschreibungen des SFD von 2018
    und 2021?
    Zu 2.: Die inhaltlichen Abweichungen bei der Vergabe der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst resultieren insbesondere aus den im
    vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen bei der
    Umsetzung des besonderen Fahrdienstes durch den bisherigen Betreiber „#WBTeG“.
    Ferner sind auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
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    #Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fanden.
  3. Welche behindertenpolitische Neuausrichtung bezüglich der Umsetzung des Teilhabegesetztes verfolgt
    Sen IAS mit dem Wechsel des Betreibers und warum wurde dieser nicht vorher parlamentarisch debattiert?
    Bedeutet ein „Mehr“ an Inklusion nicht auch ein „Weniger“ an sozialpolitscher Verantwortung und das
    faktische Ende des SFD zugunsten einer inklusiven Fiktion in den ÖPNV?
    Zu 3.: Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Sonderfahrdienstes (SFD) sind § 9
    Absatz 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie die dazu erlassene
    Verordnung. Dem Abgeordnetenhaus liegt mit der Drucksache 18/3817 der Entwurf eines
    Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
    von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vor. Artikel 1 des Gesetzentwurfes sieht
    im § 12 „Sicherung der Mobilität“ weiterhin einen Sonderfahrdienst vor. Dort heißt es: „Für
    Menschen mit Behinderungen, die aufgrund besonderer Umstände das Angebot des
    öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen können,
    wird im Sinne von angemessenen Vorkehrungen ein besonderer Fahrdienst
    vorgehalten.“ Insofern kann der Senat kein faktisches Ende des SFD erkennen.
    Gleichwohl spricht sich der Senat dafür aus, den ÖPNV weitestgehend barrierefrei zu
    gestalten, um mehr Menschen mit Behinderungen eine inklusive Nutzung des ÖPNV zu
    ermöglichen.
  4. Ist von der Sen IAS vor der Neuvergabe geprüft worden, dass ein inklusiver Ansatz automatisch zu einer
    Verschiebung der Anspruchsvoraussetzungen der Nutzung des SFD führt, weil in Zukunft nicht nur
    Behinderte, sondern auch andere Fahrgäste mitfahren werden bzw. konzeptionell und wirtschaftlich
    müssen? Wurde bedacht, dass eine Vermischung mit anderen Fahrgästen im Kontext einer On Demand
    Vermittlung steuerliche Auswirkungen haben kann – z. B. hinsichtlich der #Umsatzsteuer?
    Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass neben den anspruchsberechtigten Nutzenden
    des Sonderfahrdienstes und deren Begleitpersonen andere Personen den
    Sonderfahrdienst nutzen werden.
  5. Inwieweit waren Berechtigte oder Interessensvertretungen von Behinderten in die Vorbereitung des
    strategischen Paradigmenwechsels mit eingebunden. Hat dabei, wenn ja, eine offene Debatte der Chancen
    und Risiken bei einem möglichen Paradigmenwechsel für die Gesamtheit aller dabei zu berücksichtigenden
    Berechtigten stattgefunden?
    Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Einen strategischen
    #Paradigmenwechsel im engeren Sinne kann der Senat bei der Neuvergabe der Leistung
    nicht erkennen.
    6.Hat der Gewinner der Ausschreibung im Rahmen seiner Bewerbung dargelegt, wie er beabsichtigt die
    ausgeschriebene Beförderungsleistung zu realisieren? Hat die Vergabestelle u. a. voll umfänglich geprüft,
    ob der Bewerber über die erforderlichen Erfahrungen in der Durchführung eines besonderen Fahrdienstes
    für Menschen für Behinderungen verfügt und die ggf. vorgelegten Referenzen durch Einholung
    entsprechender Einkünfte verifiziert? Woran machte die Vergabestelle die besondere Kompetenz des
    Bewerbers für die qualifizierte Behindertenbeförderung im SFD des Landes Berlin fest? Wurde dabei die
    Funktionalität der App des neuen Betreibers auf den besonderen Mobilitätsbedarf der SFD-Berechtigten
    im Vorfeld repräsentativ getestet und wurde dabei ihre Tauglichkeit für den SFD festgestellt?
  6. Hat Sen IAS einen Plan B für den Fall, dass der ausgewählte neue Betreiber – trotz Erteilung des
    Auftrages – nicht in der Lage ist, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen oder sachgerecht anzutreten?
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    Zu 6. und 7.: Der Senat geht mit seiner Vergabeentscheidung davon aus, dass die #ViaVan
    GmbH die vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird. Die Bereitstellung
    einer #App war im Übrigen nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
  7. Wie viele Berechtigte des SFD verfügen bereits über die App des ausgewählten möglichen Betreibers
    oder wären in der Lage, sie überhaupt zu benutzen? Gab es dazu vorab eine Evaluation? Besteht derzeit
    die Möglichkeit, über die App eine Fahrt mit Treppenhilfe zu bestellen? Können die Nutzer über das oder
    die Bestellportale von ViaVan auftragsrelevante Zusatzangaben machen, z. B. ob sie mit einem Faltrollstuhl
    oder mit einem E-Rollstuhl unterwegs sind? Erfolgt die Auftragsvermittlung entsprechend der
    Bedarfssituation des Fahrgastes vor Ort?
  8. Sind alle Berechtigten, welche die App des Betreibers nicht nutzen wollen oder können in Zukunft vom
    Fahrdienst ausgeschlossen? Gibt es Alternativen zur Nutzung der App bei der Bestellung der Aufträge und
    wenn ja, welche? Verfügt der neue Betreiber ggf. über die erforderlichen Kapazitäten und Programme in
    seiner Zentrale, um Aufträge, die nicht via App bestellt werden, zeitnah und mindestens in der bisherigen
    Zuverlässigkeit an die Fahrdienste zu vermitteln und mit den Nutzern bzw. über das LaGeSo abzurechen
    wie bisher? Wird die Chipkarte zur Erfassung der Fahrten noch eine Rolle spielen oder soll sie durch die
    App ersetzt werden?
    Zu 8. und 9.: Die Buchung der Fahrten wird wie bisher per Telefon, E-Mail, Fax oder
    Internet erfolgen können. Mittelfristig wird dann als zusätzliche Option auch eine App zum
    Einsatz kommen. Hinsichtlich der Abrechnung mit dem Landesamt für Gesundheit und
    Soziales (LAGeSo) und dem Einsatz von Magnetkarten erfolgt derzeit eine Abstimmung
    zwischen der ViaVan GmbH und dem LAGeSo.
  9. Wie kann die Senatorin glauben, die Qualität des SFD wird besser, wenn insgesamt maximal nur 54
    Fahrzeuge bei 12 Stadtbezirken, davon vielleicht 24 doppelt und 30 solo, zur Verfügung stehen? Geht es
    nicht überwiegend um Nutzer, die nicht auf den fahrplangebundenen ÖPNV oder auf PKW bzw. Kleinbusse
    mit anderen Fahrgästen umsteigen können, teilweise sogar auf Treppenhilfe, aber grundsätzlich immer auf
    eine Tür zu Tür Beförderung angewiesen sind und die eben nicht nur grundsätzlich, sondern per
    Verordnung und aufgrund ihres festgestellten Status als SFD-Berechtigte nicht „on-demand-kompatibel“
    sind?
    Zu 10.: Die Anzahl der mindestens zum Einsatz kommenden Fahrzeuge bleibt
    unverändert bei 54. Eine #Tür-zu-Tür-Beförderung wird es weiterhin geben wie auch
    #Treppenhilfe oder andere notwendige #Assistenzleistungen. Die #Leistungsbeschreibung
    für den Sonderfahrdienst enthält weiterhin alle bisher bereits erbrachten
    #Unterstützungsleistungen.
  10. Woher nimmt Sen IAS die Zuversicht, dass es bei der Übergabe auf den neuen Betreiber nicht zu einer
    Lücke in der #Mobilitätsversorgung der #SFD-Berechtigten kommen wird? Die bisher tätigen Betriebe müssen
    ihr Personal zum 30.9. entlassen, Fahrzeuge stilllegen usw. Ist der bisherige Betreiber, der sich in der
    Liquidation befindet, noch im Vollbesitz seiner Kräfte oder kann er nur noch eine kleine Grundversorgung
    anbieten, ausgerechnet jetzt, wo alle nach Rückgang der Inzidenz wieder am öffentlichen Leben
    teilnehmen möchten?
    Zu 11.: Dem Senat liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es eine Versorgungslücke
    geben wird bzw. der bisherige Betreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen bis zum
  11. September 2021 nicht im vollen Umfang nachkommen wird. Zwischen dem bisherigen
    und dem künftigen Betreiber des Sonderfahrdienstes erfolgt derzeit ein intensiver
    Informationsaustausch.
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  12. Worin besteht die konkrete Beratungsleistung der ViaVan zu einer kombinatorischen Nutzung des SFD
    mit dem fahrplangebundenen ÖPNV bzw. mit der von Via Van betriebenen on-demand-Nutzung? Gibt es
    dafür einen empirisch belegten Bedarf? Wann und wo wurde von der ViaVan dargelegt, wie die Beratung
    erfolgt? Handelt es sich dabei um eine Form der App-Nutzung, eine Bandansage oder um eine persönliche
    Beratung?
    Zu 12.: Der Senat verweist hierzu auf § 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes:
    „(2) Der Betreiber berät die Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) als Mobilitätszentrale über die Beförderungsalternativen
    bei der Fahrtwunschannahme. Die Empfehlung einer Beförderungsalternative des ÖPNV
    darf dabei nicht zur Ablehnung von Fahrtwünschen führen. Wenn behindertengerechter
    ÖPNV nutzbar ist, sollte dieser vorrangig genutzt werden.
    (3) Bei der Realisierung der Fahrtwünsche ist jeweils die Verknüpfung mit den
    behindertengerechten Angeboten des ÖPNV zu prüfen.“
    Diese Verpflichtung ist insofern nicht neu und war auch Gegenstand der
    Leistungsbeschreibung. Ihr soll jedoch künftig wieder eine größere Bedeutung
    beigemessen werden. Die Beratung erfolgt dabei auf allen zur Verfügung stehenden
    Kommunikationswegen.
  13. Ist die Sen IAS in der Lage, die besonderen innovativen Leistungen des neuen Betreibers gegenüber
    den Mitbewerbern z.B. in einer Synopse der Leistungsmodule der Bewerber darzustellen und ihre
    Bewertungsmatrix dazu zu erklären?
    Zu 13.: Der Senat sieht hierfür nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine
    Veranlassung.
  14. Besteht bei Sen IAS die Absicht, die Verantwortung für den SFD einschließlich der damit verbundenen
    Haushaltmittel (Kapitel und Haushaltstitel) perspektivisch an eine andere Senatsverwaltung abzugeben?
    Wenn ja, mit welcher Begründung.
  15. Kann von Seiten der Sen IAS eine Doppelzuständigkeit mehrerer Verwaltungen für den SFD in Zukunft
    ausgeschlossen werden? Wer wird bei Sen IAS für den SFD zuständig sein. Oder ist geplant, die
    Verantwortung für den SFD vollständig auf das LaGeSo zu übertragen und die Bedeutung der sozialen
    Frage der Mobilität der Schwerbehinderten und ihrer damit verschweißten Teilhabe am Leben in der
    gesellschaftspolitischen Wertigkeit unserer Stadt endgültig in die zweite Reihe zu verschieben?
    Zu 14. und 15.: Zu den in den Fragen geäußerten Mutmaßungen liegen dem Senat aktuell
    keine konkreten Informationen vor. Das schließt jedoch eine künftige
    Aufgabenverlagerung nicht aus.
  16. Sind die von der Senatorin bemerkten Stimmen für die Neuausrichtung des SFD empirisch validiert
    oder beruhen sie mehr auf einer Einschätzung von Stimmen aus dem Umfeld der LFB, des Landesbeirates
    für Behinderte, des Fahrgastbeirates oder bestimmter Organisationen, die dem politischen Lager der
    Senatorin (wie der BBV) nahestehen?
    Zu 16.: Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist dem Senat in Umsetzung der
    UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Anliegen.
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    Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen, die eine solche Partizipation
    ermöglichen – wie im konkreten Fall z. B. der Fahrgastbeirat – intensiv genutzt.
    Berlin, den 29. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität: Ey, was geht? Die BVG macht einen weiteren Schritt nach vorn in Sachen Barrierefreiheit: …, aus BVG

Die BVG macht einen weiteren Schritt nach vorn in Sachen #Barrierefreiheit: Fahrgäste, die auf einen der aktuell 183 #BVG-Aufzüge angewiesen sind, finden #Störungsmeldungen jetzt auch direkt in der #Fahrinfo. Und das ab sofort in #Echtzeit! Ein wichtiger Service nicht nur für Menschen, die mit einem Rollstuhl unterwegs sind.

Bislang mussten alle Meldungen manuell erfasst werden. „Die Kolleg*innen haben das immer schnellstmöglich bearbeitet. Aber dadurch dauerte es technisch bedingt doch etwas, bis die Info bei den Fahrgästen ankam“, sagt Hanna Matthies, #BVG-Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderung. „Genauso nach Beheben der Störung: Zuweilen funktionierte der Aufzug schon wieder, obwohl er im Internet noch als gestört angezeigt wurde.“

Nun geht es deutlich einfacher und vor allem schneller: Der Prozess der Störungsmeldungen wurde vollständig #digitalisiert. Alle Aufzüge der BVG melden ihren Betriebszustand an das zentrale Störmeldesystem. Über eine eigens geschaffene Schnittstelle werden diese Informationen automatisch abgerufen, aufbereitet und an die Fahrgastinformationssysteme weitergeleitet. Besteht eine Aufzugstörung länger als fünf Minuten, wird automatisch eine Meldung für die Fahrgäste generiert. Ist der Aufzug wieder funktionsfähig, wird diese sofort wieder gelöscht. Die Fünf-Minuten-Frist dient dazu, fehlerhafte Meldungen zu vermeiden, wenn z.B. nur etwas länger die Tür aufgehalten wird.

Abrufbar sind die Echtzeit-Informationen bereits über die Beta-Version der neuen #BVG-Website (beta.bvg.de) und über die #BVG-Fahrinfo-App sowie die #App des Verkehrsverbundes #VBB. Auch die Sozialheld*innen, die das Informationssystem brokenlifts.org (Anzeige aller Aufzugstörungen von U- und S-Bahn) betreiben, werden natürlich künftig mit den verbesserten Echtzeit-Informationen versorgt.

Die Digitalisierung der Aufzugsstörmeldungen erfolgt im Rahmen des BVG-Projekts „Störungsinformationsmanagement“. Die Hälfte des Projektbudgets wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ finanziert.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

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