Straßenverkehr: Jugendverkehrsschulen in Berlin, aus Senat

12.09.2023

  1. 1. Wie viele #Jugendverkehrsschulen existieren derzeit in Berlin und durch wen werden diese betrieben? (Aufstellung nach Bezirken und beauftragten Trägern erbeten.)
  • 2. Welche Form haben die derzeitigen Verträge, die in den jeweiligen Jugendverkehrsschulen geschlossen worden sind und wie lang sind die jeweiligen Laufzeiten? (Aufstellung nach Jugendverkehrsschulen, Vertragsform und Laufzeit erbeten.)
  • 3. Wie ist die derzeitige #Ausstattung (z.B. mit Fahrrädern, Rollern, Kettcars) in den jeweiligen Jugendverkehrsschulen? (Quantitative Aufstellung nach Jugendverkehrsschulen erbeten.)
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Straßenverkehr: Jugendverkehrsschulen in Berlin, aus Senat

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1. Wie viele Jugendverkehrsschulen existieren aktuell in Berlin? (Bitte unter Hinzufügung einer aktuellen Liste wie in Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 18 / 12 302)
Zu 1.:
Gegenwärtig unterhalten die 12 Bezirke 25 Standorte an denen Aufgaben einer #Jugendverkehrsschule wahrgenommen werden. Eine aktuelle Standortübersicht ist als
Anlage 1 beigefügt.
Der Senat hat zurückliegend im Zusammenhang mit Berichten über die Verwendung
von zusätzlich vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellten Mitteln über die Jugendverkehrsschulen berichtet. Zuletzt wurde dem Hauptausschuss über die Ergebnisse des Jahres 2019 im Juli 2020 berichtet. Es wird gebeten, weitere der Anlage 1 der Schriftlichen Anfrage S18/12302 vergleichbare Daten der Roten Nummer 1796 D zu entnehmen. Für die Jugendverkehrsschulen wurden für den Doppelhaushalt 2020/2021 erneut zusätzliche Mittel veranschlagt. Auf
Bitten des Hauptausschusses, Unterausschuss Bezirke, wird ein aktueller Bericht
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über die Verwendung der Mittel mit Angaben beispielsweise zum Personaleinsatz voraussichtlich im Mai dieses Jahres vorgelegt werden.
2. Welche polizeilich unterstützten Veranstaltungen in den Jugendverkehrsschulen für die schulische
Radfahrausbildung, die schulische #Radfahrprüfung und das #Schulwegtraining erfolgten in den Jahren
2017 bis 2020?
Zu 2.:
Auf Anfrage der Schulen wird die #Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen
durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin nach Maßgabe freier Kapazitäten in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke unterstützt.
Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden den Kindertagesstätten beim #Mobilitätstraining / Schulwegtraining in den Jugendverkehrsschulen hilfreich zur Seite.
In der nachfolgenden Übersicht werden die polizeilich unterstützten Veranstaltungen
in den Jugendverkehrsschulen für die schulische Radfahrausbildung, die schulische
Radfahrprüfung und das Schulwegtraining für die Jahre 2017-2020 abgebildet.
Jahr Unterstützung
Radfahrausbildung
Unterstützung
Radfahrprüfung
Schulwegtraining Gesamt
2017 2770 1443 82 4295
2018 2729 1390 65 4184
2019 2546 1389 92 4027
2020 2280 1063 19 3362
(Stand: 11.02.2021)
3. Welche Qualitätsstandards wurden für die Arbeit der bezirklichen Jugendverkehrsschulen erarbeitet? Erfolgte in diesem Zusammenhang eine Evaluation der bisherigen Arbeit der Jugendverkehrsschulen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Zu 3.:
Eine von Senat und Bezirken getragene Arbeitsgruppe hat ein Arbeitsergebnis vorgelegt. Die im Entwurf vorliegenden Qualitätsstandards sollen die Grundlage für eine
kontinuierliche Qualitätsentwicklung, ein Qualitätsmanagement der Jugendverkehrsschulen bilden. Sie orientieren sich daher formal an Modellen für das Qualitätsmanagement öffentlicher Einrichtungen/Bildungseinrichtungen und sind im Sinne einer
Rahmensetzung ausgearbeitet. Mit den Bezirken ist abgestimmt, dass die vorliegenden Qualitätsstandards zunächst schrittweise erprobt, weiterentwickelt und im Ergebnis dann verbindlich eingeführt werden. Diese Phase ist auf maximal zwei Jahre angelegt und soll im ersten Halbjahr dieses Jahres begonnen werden. Die Abstimmung
über die an der Pilotphase teilnehmenden Bezirke findet zurzeit statt. Einzelne „Qualitätsstandards“ im Sinne der Fragestellung ließen sich nur schwer isoliert darstellen,
da diese zwar abschnittsweise, aber als Prozess ineinandergreifen. Darüber hinaus
wird darauf verwiesen, dass sich das Papier und der weitere Fortgang noch in der
verwaltungsinternen Abstimmung befinden.
Für die Erarbeitung des Entwurfs von Qualitätsstandards hat die Arbeitsgruppe unter
anderem auf fachliche Ergebnisse von einrichtungsbezogenen Projekten und Arbeitsgruppen zurückgegriffen. So wurden Ergebnisse seinerzeit aktueller Projekte zu
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den Jugendverkehrsschulen, welche beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des
Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 durchgeführt wurden, berücksichtigt. Diese Grundlagen wurden als hinreichend erachtet.
4. Welche Maßnahmen sieht der Senat im Rahmen der Konzepterarbeitung zur Schaffung einer umfassenden Mobilitätsbildung und zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements in Umsetzung der Paragrafen 11a und 17a des ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Drs. 18/2429 vor? Welche spezifische Rolle kommt hierbei den Jugendverkehrsschulen zu und welche
Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang vorgesehen?
Zu 4.:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 28. Januar 2021 das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes beschlossen. Bis zuletzt wurden die Paragraphen 11a und 17a durch Änderungsanträge in ihrem Gehalt verändert. Naturgemäß
kann der Senat daher die Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben, wie die Einbeziehung der Jugendverkehrsschulen und deren Rolle in diesem Kontext, noch nicht
näher belegt haben. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Rolle der Mobilitätsbildung im Rahmen der Erwachsenbildung näher zu bestimmen sein.
Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist auch im § 12 des Schulgesetzes als
übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe verankert. Der Rahmenlehrplan für
die Jahrgangsstufen 1-10 wird für dieses übergreifende Thema durch den im Dezember 2020 erschienenen Orientierungs- und Handlungsrahmen ergänzt. Auch das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege berücksichtigt die Verkehrserziehung.
Mobilitätsbildung und Verkehrssicherheitsarbeit ist eine gesellschaftliche Aufgabe,
die nur durch die koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure dauerhaft erfolgreich sein kann. Dazu gehören auch die Handlungsfelder der schulischen
und außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, in denen die Jugendverkehrsschulen eine wichtige Rolle einnehmen. Vor dem Hintergrund des §
11a des Mobilitätsgesetzes wird nun zu entscheiden sein, ob bzw. in welcher Form
die Mobilitätsbildung in ein gesamtstädtisches und ressortübergreifendes Konzept
auf der Grundlage der Zusammenarbeit der beteiligten Senatsverwaltungen und beispielsweise weiterer Träger der Verkehrssicherheitsarbeit gefasst werden kann. Die
Jugendverkehrsschulen sollen als außerschulische Bildungseinrichtungen einbezogen und beteiligt werden.
Erfahrungen eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement als Maßnahme des Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 wurden im
neuen § 17a des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt.
Zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements und der Entwicklung eines
entsprechenden Konzeptes gemäß §17a Absatz 2 Mobilitätsgesetz bereiten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Durchführung mehrerer bezirklicher Schulmodellprojekte in den kommenden Schuljahren vor, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden. Parallel dazu soll bis zum ersten
Quartal 2023 ein umsetzungsbezogenes Konzept für die gesamte Stadt erstellt werden. Dieses soll unter anderem konkrete Aufgaben und Zuständigkeiten benennen,
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Umsetzungsfristen vorgeben, Unterrichtsinhalte zur Einbeziehung ins schulische Mobilitätsmanagement definieren, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Einbeziehung der Eltern und zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Schulkindern vorschlagen, sowie mit „Best Practice“-Beispielen Veränderungen im Schulalltag anregen.
5. Ist den Antworten aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Zu 5.:
Nein.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Mobilität + Radverkehr: Keine Mobilitätsbildung mehr in Spandau?, aus Senat

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Vorbemerkung der Abgeordneten:
Die #Jugendverkehrsschule #Hakenfelde im Bezirk Spandau wird voraussichtlich vom 25.06.2020 bis
zum 31.07.2021 geschlossen, da auf ihrem Gelände #Schulcontainer für einen Schulneubau in der
Goltzstraße aufgestellt werden.
1. Wurde für die Jugendverkehrsschule Hakenfelde für den Zeitraum ihrer Schließung ein
Ersatzstandort gesucht?
Zu 1.:
Nein. Allerdings wurden seit Bekanntwerden der Problemlage Anfang 2018 im
Umfeld intensiv alternative Standorte für die Aufstellung von Schulraumcontainern für
den Zeitraum vom Schuljahr 2020 (01.08.2020) bis zur geplanten Fertigstellung des
Schulneubaus geprüft, da planerisch ab 2020 die Schulplätze der vorhandenen
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Grundschulen (Carl-Schurz-Grundschule sowie Grundschule an der Pulvermühle) für
den zusätzlichen Bedarf durch den Zuzug nicht mehr ausreichend sein würden.
Folgende Standorte wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
1.) Parkplatz der Carl-Schurz-Grundschule
Ergebnis: Die Fläche ist nicht ausreichend, um dort Container aufzustellen, da unter
Teilen des Parkplatzes sich Regenentwässerungsschächte befinden, die nicht für
eine Überbauung mit Containern geeignet sind.
2.) Parkplatz der Heinrich-Böll-Oberschule
Ergebnis: Der Parkplatz wird für die Baustelleneinrichtung (BE) des Ersatzbaus der
Heinrich-Böll-Oberschule im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) Phase I
(vormals Modellverfahren beschleunigter Schulneubau –MOBS-) nach derzeitigem
Planungsstand ab August 2020 benötigt.
3.) Diskusanlage im Stadion Hakenfelde
Ergebnis: Die Fläche ist nicht ausreichend, um dort Container aufzustellen. Die
Medienerschließung (insbesondere Strom, sowie Be- und Entwässerung) ist zudem
problematisch.
4.) Evangelisches Johannesstift
Ergebnis: Der vorhandene Bebauungsplan (B-Plan) lässt keine Bebauung (auch
nicht temporär) mit Schulbauten (Gemeinbedarfsfläche) zu. Es besteht kein gültiges
Planungsrecht. Die Schaffung von Planungsrecht würde erfahrungsgemäß
mindestens drei Jahre dauern (Änderung des B-Planes).
5.) Grünfläche neben dem Supermarkt in der Goltzstraße
Ergebnis: Es gibt schützenswerten Tierbestand sowie Altlastenproblematiken auf
dem Grundstück. Bevor die Fläche überhaupt für eine schulische Nutzung in Frage
kommt, müssten wie beim Schulstandort Goltzstraße / Mertensstraße umfangreiche
sowie zeit- und kostenintensive Maßnahmen wie Bodenaustausch stattfinden. Zudem
müssten im Vorfeld noch Arten- sowie Naturschutzgutachten beauftragt und
ausgewertet werden, die noch weitere Maßnahmen nach sich ziehen könnten (z.B.
Umsiedlung von unter Artenschutz stehenden Tieren).
Eine Realisierung der Maßnahme bis zum Schuljahr 2020/2021 ist in keinem Fall
möglich.
6.) Jugendverkehrsschule Hakenfelde
Ergebnis: Nur an diesem Standort kann ein Schulraumcontainer aufgestellt werden.
Die Prüfung von weiteren Gewerbeflächen im Umfeld hatte ebenfalls negative
Ergebnisse.
Eine Prüfung dieser und weiterer Flächen zur Schaffung eines Ersatzstandortes für
die Jugendverkehrsschule wird nicht angestrebt, weil sich die Realisierung eines
solchen Standortes weder zeitlich noch wirtschaftlich darstellen lässt. Dies lässt sich
aus den Untersuchungsergebnissen der o.g. möglichen alternativen
Containerstandorte herleiten.
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2. Wie sollen die wegfallenden Kapazitäten der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung kompensiert
werden?
Zu 2.:
In der zweiten Spandauer Jugendverkehrsschule (Borkzeile 34) sind noch freie
Kapazitäten und Zeiten vorhanden, so dass versucht wird, die Schulklassen aus der
JVS Hakenfelde auf die #JVS #Borkzeile zu verlegen. Der theoretische Unterricht in
den Schulen bleibt bestehen.
3. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind von der mindestens einjährigen Schließung der
Jugendverkehrsschule betroffen?
Zu 3.:
Es sind insgesamt 42 Klassen.
4. Bestehen an einem anderen erreichbaren #Jugendverkehrsschulstandort Kapazitäten, die
betroffenen Schülerinnen und Schüler mit zu unterrichten?
Zu 4.:
Siehe Antwort zu 2.
5. Wie wird sichergestellt, dass die Jugendverkehrsschule nach einem Jahr wieder ihren Betrieb an
diesem Standort aufnehmen kann?
Zu 5.:
Die Begrenzung der Schließung auf ein Schuljahr kann nicht garantiert werden.
6. Werden sich an den Rückbau der Schulcontainer weitere bauliche Maßnahmen zur
Wiederinbetriebnahme der Jugendverkehrsschule Hakenfelde anschließen? Wenn ja, in welchem
Ausmaß und über welche Dauer?
Zu 6.:
Dies ist so vorgesehen. Eine detaillierte Planung kann derzeit noch nicht erfolgen.
7. Sind bzw. wie sind die für die Wiederinbetriebnahme notwendigen Finanzmittel gesichert?
Zu 7.:
Da die Entscheidung zur vorübergehenden Umnutzung noch aussteht, sind diese
bisher noch nicht gesichert.
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8. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 8.:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beabsichtigt, mit dem Bezirk
noch einmal Gespräche mit dem Ziel aufzunehmen, die bisher erwogene temporäre
Umnutzung des Standorts Hakenfelde der Jugendverkehrsschule Spandau zu
prüfen. Für die Umsetzung der Ziele der #Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung,
hier insbesondere auch der schulischen #Radfahrausbildung, werden im Bezirk
Spandau 2 Standorte für die Jugendverkehrsschule für erforderlich gehalten. Sollte
die temporäre Schließung des Standortes Hakenfelde nicht abwendbar sein, wird der
Bezirk gebeten, ein Konzept zur Sicherstellung der praktischen Radfahrausbildung
der 4. Klassen der Schulen an einem anderen Ort sowie die Weiterführung der
Zusammenarbeit mit den Partnern, wie der Polizei, vorzulegen.
Berlin, den 4. Dezember 2019
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie