barrierefrei: Verständliche Ansagen im öffentlichen Nahverkehr II, aus Senat

23.10.2023

Frage 1: In der Antwort auf die schriftliche Anfrage Drucksache 19/15899 vom 05.07.2023 werden die Projekte „#sprechendes #Fahrzeug“ und „#sprechende #App“ benannt, mit denen die berlinweite Einführung der #Fahrgastinformation nach dem #Zwei-Sinne-Prinzip im #Bus- und #Straßenbahnverkehr erfolgen soll. Welcher Zeitplan ist vorgesehen für a. das Projekt „sprechendes Fahrzeug“? b. das Projekt „sprechende App“?

Antwort zu 1: Nach Auskunft der BVG setzt sich das BVG-Projekt ‚Fahrgastinformation #akustisch‘ aus den zwei Teilprojekten ‚sprechendes Fahrzeug‘ und ‚sprechende App‘ zusammen. Derzeit läuft die europaweite Ausschreibung. Ein Zuschlag soll bis Ende des 1. Quartals 2024 erfolgen. Es folgen die Implementierung, Teststellungen und Modellumbauten inklusive Erprobung der Lösung durch die beteiligten blinden und schwer sehbehinderten Fahrgäste. Anschließend sollen alle Busse und Straßenbahnen mit der technischen Lösung ausgestattet werden (Rollout). Die App soll veröffentlicht werden, sobald eine hinreichende Quote der Fahrzeuge ‚sprechen‘ kann. 2

Frage 2: Nach welchen Kriterien wird der Erfolg der Projekte beurteilt?

Antwort zu 2: Der Erfolg wird an der Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß der Vorgaben des Nahverkehrsplans (NVP) gemessen.

Frage 3: Wie plant der Senat die Verstetigung der beiden Projekte?

Antwort zu 3: Das Projekt ist Bestandteil des bis 2035 laufenden #BVG-Verkehrsvertrages (siehe Anlage 1.6 zum BVG Verkehrsvertrag).

Frage 4: Zu welchen Anlässen erfolgen #Durchsagen, die die Fahrer*innen direkt an die Fahrgäste richten? a. Welche technischen Hilfsmittel nutzen sie dazu (Headset, Lautsprecher etc.)? b. Welche Möglichkeiten werden genutzt, um gehörlose Fahrgäste zu informieren?

Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu mit: „Die allermeisten Durchsagen (#Regelbetrieb, #Baustellen) erfolgen automatisch. In der Regel sind Ansagen durch den Fahrer nur im #Störungsfall erforderlich. a. Den Fahrern steht für Ansagen ein #Mikrofon zur Verfügung. b. Alle Fahrzeuge von Bus und Straßenbahn verfügen über #Monitore, die den Namen der nächsten Haltestelle, der Folgehalte und der Zielstation anzeigen. Zudem informiert die BVG unter anderem über die App ‚Fahrinfo‘ über Abweichungen und Störungen.“

Berlin, den 19.10.2023 In Vertretung Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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Bus + Straßenbahn: Barrierefreiheit für sehbehinderte und blinde Menschen in Bus und Straßenbahn aus Senat

Frage 1:
Zu welchen Ergebnissen kam das Pilotprojekt „#2-Sinne-Prinzip bei #Bus und #Straßenbahn“, welches
2018 gestartet wurde?
Frage 2:
Welches System oder welche #Systemkombination konnte als Vorzugsvariante identifiziert werden,
um #sehbehinderten und #blinden Fahrgästen die Nutzung von Bussen und #Straßenbahnen zu
erleichtern?
Antwort zu 1 und 2:
Mit dem Projekt „2-Sinne-Prinzip in Bussen und Bahnen“ (#FGI akustisch) verfolgten
der Berliner Senat und die BVG das gemeinsame Ziel, landesweit eine barrierefreie
Fahrgastinformation für blinde und sehbehinderte Menschen zur Verfügung zu
stellen. Im Rahmen des einjährigen Modellversuches (Pilotprojekt „2-Sinne-Prinzip“)
2018/19 wurde die Umsetzung der drei technischen Lösungsansätze „sprechendes
Fahrzeug“, „sprechende Haltestelle“ und „sprechendes Smartphone“ anhand der
Nutzerakzeptanz, Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit getestet. Auf Basis der
Ergebnisse des Modellversuches wurde die Handlungsempfehlung zur sukzessiven
2
Ausrüstung von Bus- und Tram-(Neu-)Fahrzeugen („sprechende Fahrzeuge“) in
Ergänzung mit der Einführung einer App-basierten akustischen Fahrgastinformation
(„sprechendes Smartphone“) mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität,
Verbraucher- und Klimaschutz abgestimmt und im Verkehrsvertrag verankert. Die
sprechenden Fahrzeuge haben zum Ziel, durch Ansage der eigenen Liniennummer
und Zielhaltestelle insbesondere blinde und seheingeschränkte Menschen zu
unterstützen, ohne fremde Hilfe an der Haltestelle das für sie relevante Fahrzeug zu
identifizieren. Das sprechende Smartphone beinhaltet die Einführung einer
sprachgesteuerten App-Lösung, die die Nutzenden zusätzlich zur akustischen
Ansage am Fahrzeug über einfahrende Fahrzeuge, Umleitungen und Störungen
informieren, Routenplanungen ermöglichen und die Abgabe eines
Mitfahrwunsches ermöglichen soll.
Frage 3:
Wie viele Busse, Straßenbahnen und #Haltestellen auf welchen Linien sind derzeit mit akustischen
Systemen für sehbehinderte und blinde Menschen ausgestattet?
Antwort zu 3:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind weder Fahrzeuge noch Haltestellen mit
akustischen Systemen für sehbehinderte und blinde Menschen ausgestattet.
Frage 4:
Welche Pläne gibt es derzeit (Umfang, Zeitrahmen, Finanzvolumen) Busse, Straßenbahnen und
Haltestellen mit Systemen für sehbehinderte und blinde Menschen auszurüsten?
Antwort zu 4:
Die BVG hat mit dem Projekt „Rollout #Fahrgastinformation #akustisch“ zum Ende des
letzten Jahres mit der Umsetzung der Handlungsempfehlung des Modellversuches
(„sprechendes Fahrzeug“ und „sprechendes Smartphone“) begonnen. Das Projekt
ist (auch finanziell) an den Verkehrsvertrag geknüpft und strebt eine sukzessive
Umrüstung und Ausrüstung der Tram- und Omnibusfahrzeuge Fahrzeuge mit
entsprechender Soft- und Hardware bis zum Jahr 2035 an.
Berlin, den 08.04.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Informationen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste, aus Senat

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Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat aktuell, um Informationen an #Haltestellen, Bussen und Straßenbahnen
für #blinde und #sehbehinderte Fahrgäste bereitzustellen, um ihnen die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?
Antwort zu 1:
Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt grundsätzlich für die
Bereitstellung aller Fahrgastinformationen so weit wie möglich das #Zwei-Sinne-Prinzip vor.
Im derzeit in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird
diese Vorgabe beibehalten. Beibehalten wird auch die Fortführung des noch nicht
abgeschlossenen Prüfauftrags aus dem NVP 2014-2018 zur Fahrgastinformation im zwei-
Sinne-Prinzip an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, der derzeit von BVG und Senat im
gemeinsamen Projekt „#Fahrgastinformation #akustisch“ umgesetzt wird.
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Die BVG setzt bereits seit vielen Jahren das 2-Sinne-Prinzip bei der Fahrgastinformation
in Bus und Bahn um. Mit dem aktuellen Projekt wollen Senat und BVG die letzte
wesentliche Informations-Lücke für blinde und seheingeschränkte Menschen schließen.
2
Das Projekt wird Handlungsempfehlungen für die Ausprägung und für den Ausbau der
künftigen akustischen Fahrgastinformation im Außenbereich erarbeiten.“
Frage 2:
Welche technischen Lösungsansätze zur Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips für blinde und sehbehinderte
Menschen verfolgen Senat und BVG?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Im Projekt werden 3 Modelle mit unterschiedlichen technischen Lösungsansätzen
verfolgt:
 Sprechende #Haltestelle
 Sprechendes #Fahrzeug und
 Sprechendes #Smartphone
An den Haltestellen lösen mechanische Taster die Fahrgastinformation der kommenden
Abfahrten aus und kündigen das einfahrende Fahrzeug mit Linie und Ziel an.
Die Fahrzeuge geben nach dem Öffnen der Einstiegstür „Linie und Ziel“ aus.
Smartphones geben über Apps mit Hilfe unterschiedlicher Funktionalitäten akustisch
Auskunft über den aktuellen Standort einer Haltestelle, die kommenden Abfahrten und
kündigen einfahrende Fahrzeuge mit Linie und Ziel an.“
Frage 3:
Inwiefern werden Verbände und Vereine in die Erarbeitung von Lösungskonzepten einbezogen?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV), der Deutsche Blindenund
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) sowie ProRetina sind aktiv in das Projekt
einbezogen und stellen für die Tests und die Evaluation Personen zur Verfügung.“
Frage 4:
Bis wann ist mit einer Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips zu rechnen?
Antwort 4:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange, die in ihrer Mobilität oder Sensorik
eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen.“
Es ist das Ziel des Senates, die Erprobung im Rahmen des unter Frage 1 genannten
Projekts in der Laufzeit des nächsten Nahverkehrsplans 2019-2023 abzuschließen. Bis
3
2022 soll eine Systementscheidung getroffen und die Einführung über den Umfang des
Projekts hinaus erfolgen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Verbesserte Mobilität von sehbehinderten und blinden Menschen durch „sprechende“ Busse und Straßenbahnen, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 2. bis 10. wiedergegeben: Frage 1: Welche gesetzlichen Voraussetzungen bzw. welche Verordnungen wären nach Auffassung des Senats erforderlich oder müssten geändert werden, damit #Liniennummern und #Fahrtziele von #Bussen und #Straßenbahnen zusätzlich zu den #optischen #Anzeigen auch #akustisch über #Außenlautsprecher an den Fahrzeugen angesagt werden können? Antwort zu 1: § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO) müsste geändert werden, da § 55 Abs. 4 StVZO bestimmt, dass an Kraftfahrzeugen ausschließlich die in den Absätzen 1 bis 3a beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen und Sirenen angebracht sein dürfen. Das sind Hupen und Hörner, das Einsatzhorn für Sonderrechtsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr u.a.) sowie das neue akustische Anhaltesignal ausschließlich für Polizeifahrzeuge. Nach außen wirkende Lautsprecher sind nicht genannt und damit zulassungsrechtlich unzulässig. Zudem sieht § 33 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) vor, dass der Betrieb von Lautsprechern verboten ist, wenn dadurch am Verkehr Teilnehmende in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Auch insoweit könnte sich Änderungsbedarf ergeben. Beide Verordnungen des Bundes fallen in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums. Frage 2: Wie viele Haltestellen werden von mehreren Bus- oder Straßenbahnlinien angefahren? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bus-, Straßenbahnund gemeinsamen Haltestellen auflisten.) Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Richtungshaltestellen der Omnibus- und Straßenbahnlinien im Tagverkehr. Nicht in die Betrachtung einbezogen wurden die Haltestellen der Nachtbuslinien. Im Bereich Bus wurden mit Stand Dezember 2013 insgesamt 5.733 Haltestellen angefahren; an 1.619 (entspricht 28,2 %) hielten mehrere Linien. Bei der Straßenbahn waren es 793 Haltestellen, wobei an 374 (entspricht 47,2 %) mehrere Linien hielten. Die Anzahl der gemeinsamen Haltestellen von Straßenbahn und Bus ist im Verhältnis zur Gesamtzahl der Haltestellen vernachlässigbar gering.“ Frage 3: Auf welchen Bus- und Straßenbahnlinien wechseln im regulären Fahrplanbetrieb die Zielhaltestellen? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Wir interpretieren die Frage bezüglich wechselnder Zielhaltestellen im Regelbetrieb als unterschiedliche Fahrtziele im Tagesverlauf. Diese Fälle treten bei annähernd allen Linien auf. Aber auch bei Linien, die im Regelfall nur zwischen zwei Endhaltestellen verkehren, kommt es durch Schülerverstärker und Aussetzfahrten zu Fahrten mit abweichenden Zielen.“ Frage 4: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Bushaltestellen wegen Baumaßnahmen oder anderen Ereignissen (Demonstrationen, Polizeieinsätze, Großveranstaltungen o. Ä.) verlegt? Antwort zu 4: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei rd. 6.500 Bushaltestellen kann die Anzahl der Verlegung nur grob geschätzt werden, da hierfür keine automatische, elektronische Auswertung zur Verfügung steht. Die BVG AöR gibt deshalb die Anzahl an Maßnahmen (z.B. Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Bauarbeiten, etc.) an, die in der Regel zu Haltestellenverlegungen führen:  319 Maßnahmen wegen Sportveranstaltungen und Großveranstaltungen,  398 Maßnahmen wegen Straßenfesten und Bauarbeiten,  337 Maßnahmen aufgrund von extern bedingter Umleitungen,  4 Maßnahmen sonstiger Veranstaltungen. Im Jahr 2013 wurde also in mehr als 1.000 Fällen eine betriebliche Anweisung zu Veränderungen der Linienführungen bzw. Haltestellenstandorte erstellt, wobei immer auch je Maßnahme mehrere Linien und je Linie mehrere Haltestellen betroffen sind. Die Zahl der daraus resultierenden Verlegungen bzw. Ausfälle von Bushaltestellen kann auf dieser Grundlage nicht hochgerechnet werden. Die Haltestellenverlegungen dauern in der Regel mehrere Tage, Wochen oder sogar Monate.“ Frage 5: In wie vielen Fällen und für welche jeweilige Dauer wurden im Kalenderjahr 2013 Zielhaltestellen von Bus- oder Straßenbahnlinien außerfahrplanmäßig geändert? Antwort zu 5: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Bei der Straßenbahn gab es im Jahr 2013 aufgrund von geplanten Baumaßnahmen 164 Fälle von Änderungen des Originalziels. Die Dauer der Änderung der Zielhaltestellen variiert sehr stark, von kurzfristigen Änderungen bei Sperrungen während des Nachtverkehrs bis hin zu mehreren Wochen bei geplanten Baumaßnahmen.“ Frage 6: Sind Fahrzeuge der BVG bereits mit geeigneten Außenlautsprechern ausgerüstet, und wenn ja, wie viele? (Bitte absolut und prozentual sowie getrennt nach Bussen und Straßenbahnen auflisten.) Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Alle Straßenbahnfahrzeuge sind mit Außenlautsprechern ausgerüstet, die manuell über Mikrofon durch das Fahrpersonal bedient werden können. Eine automatisierte Ansage ist jedoch bisher nicht möglich. Das Fahrpersonal bei der Straßenbahn ist angewiesen, bei Erkennbarkeit von sehschwachen oder blinden Fahrgästen auf den Haltestellen der Straßenbahn, Linie und Ziel über Mikrofon anzusagen. Die Omnibusse der BVG AöR sind nicht mit Außenlautsprechern ausgestattet.“ Frage 7: Welche Kosten würden bei einer vollständigen Ausrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG mit geeigneten Außenlautsprechern entstehen? Frage 8: Welche Kosten würden durch eine Umstellung der Fahrgastinformationssysteme auf zusätzliche akustische Ansagen von Liniennummern und Fahrtzielen über Außenlautsprecher entstehen? Frage 9: Innerhalb welchen zeitlichen Rahmens wäre eine vollständige Umrüstung aller Busse und Straßenbahnen der BVG auf die genannten Außenansagen realisierbar? Antwort zu 7., 8. Und 9: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Ausrüstung aller Busse mit Außenlautsprechern ist zurzeit keine Option für die BVG. Neben den zu erwartenden, beträchtlichen Investitionskosten für die Ausrüstung der rd. 1.300 Busse mit der entsprechenden Technik sind auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten zu beachten. Kosten- und Zeitpläne wurden deshalb nicht erstellt. Die BVG prüft zurzeit verschiedene technische Lösungen, um Ansagen an Haltestellen für sehbehinderte Fahrgäste zu ermöglichen. Da die Untersuchungen in einem sehr frühen Stadium sind, kann die BVG hierzu noch keine Auskunft geben.“ Frage 10: Spricht nach Auffassung des Senats etwas gegen ein Angebot „sprechender“ Busse und Trams als Maßnahme, den barrierearmen Zugang vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr zu verbessern? Antwort zu 10: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG ist grundsätzlich bereit, ihren ohnehin hohen Standard beim barrierefreien Ausbau für alle Menschen mit Behinderung auszubauen. Hierbei sind neben der Priorisierung der Maßnahmen (barrierefreie Omnibusse und Straßenbahnen, Aufzugsprogramm für die UBahnhöfe, Einrichtung barrierefreier Haltestellen in der Oberfläche, etc.) auch die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu beachten.“ Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist Projektpartner in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Forschungsprojekt m4guide (mobile multimodal mobilityguide). M4guide dient nach Fertigstellung als ein Navigationssystem für Blinde und Sehbehinderte von Tür zu Tür, einschließlich der Nutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV). M4guide ist dabei keine Anwendungssoftware für die Bereitstellung von „Türauffindsignalen“, könnte allerdings Dienste (z.B. in Form von iBeacons via Bluetooth) empfangen. Wenn also Busse und Straßenbahnen mit entsprechender Technik ausgestattet werden würden, wäre m4guide ein Abnehmer bzw. Nutzer des Ganzen, da die App nach Fertigstellung als Erweiterung der BVG-Fahrinfo-App dient. Berlin, den 15. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. August 2014)