Der Ausbau des #Fluglärmmessnetzes am #BER ist abgeschlossen. Ab Juni gibt es vier neue Messstellen entlang der #Südbahn. Sie liegen an der Havellandstraße in Zeuthen, An der Fähre in Niederlehme, Am Bauerndamm in Genshagen und an der Straße der Einheit in Groß Machnow. Insgesamt wird der Fluglärm jetzt bei allen Starts und Landungen am BER mit Hilfe von 30 stationären Messstellen dokumentiert. Zusätzlich führt die #Flughafengesellschaft monatlich wechselnde mobile Fluglärmmessungen durch.
Alle #Messstellen verfügen über spezielle Mikrofone, die mehrere Meter über dem Boden installiert sind. Die Messwerte werden jede Sekunde rund um die Uhr erfasst. Daraus wird der Maximalpegel pro Überflug sowie der Dauerschallpegel pro Tag, Nacht, Monat und Jahr ermittelt. Alle Messwerte können online abgerufen werden (siehe Link unten).
Die Messstellen sind unter anderem notwendig für die Erhebung lärmabhängiger Entgelte. Damit möchte die Flughafengesellschaft die Airlines animieren, besonders lärmarme An- und Abflugverfahren zu wählen und so die Anwohnerinnen und Anwohner des BER vom Lärm zu entlasten.
Um das Umland auch weiterhin temporär vom #Fluglärm zu entlasten, wird der Wechselbetrieb der beiden Start- und Landebahnen bis auf Weiteres fortgesetzt. Im Juni finden die Starts und Landungen wieder auf der BER-Südbahn statt.
Michael Halberstadt, Geschäftsführer Personal der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Flughafengesellschaft bemüht sich intensiv darum, die Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Die abwechselnde Nutzung der beiden Start- und Landebahnen seit April trägt wesentlich dazu bei. Mit dem engen Messstellennetz und dem öffentlichen Zugang zu den Daten erzeugen wir eine hohe Transparenz. Das wird dabei helfen, das Thema Lärmschutz auf einer sachlichen Grundlage weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch unser geplantes System der lärmbezogenen Entgelte für die Airlines, mit dem leises Fliegen belohnt wird.“
• Unter travisber.topsonic.aero werden aktuelle Flugspuren und Messwerte veröffentlicht.
• Unter laerm.berlin-airport.de sind Monatsberichte und Jahresbericht zu finden.
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Die Deutsche Bahn (#DB) plant während der #Sommerferien#Bauarbeiten an der #Dresdner Bahn – weshalb sich Nutzer der S-Bahn-Linie #S2 auf dem südlichen Teilabschnitt auf #Ersatzverkehr mit Bussen einstellen müssen. Vom 24. Juni bis zum 9. August fahren zwischen #Südkreuz und #Blankenfelde keine Bahnen, wie der Konzern am Montag mitteilte. Stattdessen sind drei Buslinien geplant, mit denen verschiedene Umsteigepunkte für den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden.
Zwei der Buslinien starten in Blankenfelde und enden am Priesterweg. Die Linie #S2X soll dabei über Mahlow und U-Bahnhof #Alt-Mariendorf fahren, wo in die U-Bahnlinie #U6 umgestiegen werden kann. Die #S2A fährt über Mahlow, Lichtenrade, Marienfelde und Attilastraße. Die dritte Linie, die #S2B, startet in Lichtenrade und fährt über Lankwitz zum Priesterweg. In Lankwitz besteht die Möglichkeit, auf die S-Bahn-Linien S25 und S26 umzusteigen, die zusammen im Zehn-Minuten-Takt unterwegs sind – und weiter Richtung Südkreuz, Friedrichstraße oder Gesundbrunnen fahren.
Im Sommer werden neue Lärmschutzwände aufgebaut Während der Sperrpause im Sommer wird entlang des S-Bahn-Abschnitts an verschiedenen Projekten gearbeitet. Zwischen Attilastraße und Bahnhof Marienfelde sollen etwa #Lärmschutzwände aufgebaut werden, auf der gesamten Strecke wird die Leit- und #Sicherheitstechnik angepasst. Daneben soll unter anderem eine neue #Bahnüberführung am #Schichauweg für Fußgänger und Autos gebaut werden. Am Bahnhof #Lichtenrade ist ebenfalls der Aufbau von Lärmschutzwänden geplant, zugleich soll dort ein Gleis, das während der Bauzeit genutzt wird, in Betrieb genommen und der Anschluss eines Behelfsbahnsteigs hergestellt werden. Weitere Arbeiten sind auch in Mahlow, etwa an mehreren Bahnübergängen …
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Natur, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) antworteten in einer Online-Veranstaltung am Donnerstag auf Fragen von Bürgerinnen und Bürger. Diese können sich über die Plattform meinBerlin am Planungsprozess beteiligen.
In Köpenick gibt es viele #Brückenarbeiten In Köpenick sorgen die Bauarbeiten an der #Salvador-Allende-Brücke seit 2019 für Stau. Die Sanierung der #Elsenbrücke wird das im Treptower Norden noch mindestens bis 2028 tun. Der #Ersatzneubau der Langen Brücke soll „deutlich schneller“ gehen, versprach Arne Huhn, #Brückenbauchef der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Mit einer Fertigstellung rechnet er bis 2027. Für den Bau sind 30 Millionen Euro veranschlagt.
Im Juli sollen die Planungsvarianten vorgestellt werden, bis 2022 will man sich für eine entscheiden. Ab 2024 soll die historische Brücke abgerissen werden, die dann 133 Jahre alt sein wird. Ihr Denkmalschutz wurde im Januar 2020 …
Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber? Antwort zu 1: Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von #Mietfahrzeugen gemeint ist. Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten „#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind, der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549). Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5 Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten 2 „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen. Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2 und 5 des Entwurfs: „§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität (…) (2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden. (…) (5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften reguliert werden.“ Frage 2: Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner Straßengesetz auszutauschen? Antwort zu 2: Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen worden ist. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz regeln möchte, zukommt? Antwort zu 3: Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an 3 Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen Entwicklungen hinreichend gerecht wird. Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten. Frage 4: Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat in diese Richtung bereits unternommen? Antwort zu 4: Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant. Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von (gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit. Frage 5: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen Senat erstellt werden können? Antwort zu 5: Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können. 4 Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni
Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben. Berlin, den 02.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Sechs Gleise plus #Lärmschutzwand. Klar, dass die Anwohner skeptisch sind und eine zweite #Dresdner Bahn befürchten. Jetzt gab es erste Informationen.
Mehrere Milliarden Euro wollen Berlin und Brandenburg im Rahmen des Investitionsprogramms „#i2030“ in den Ausbau der Eisenbahnstrecken stecken. Das Projekt „West“ ist dabei das größte und komplizierteste: Die 23 Kilometer lange #Bahnverbindung zwischen #Berlin-Spandau und #Nauen.
Heute fahren dort auf zwei Gleisen Regional-, Fern- und Güterzüge. Platz für mehr Verbindungen gibt es nicht, schon jetzt haben die #Regionalzüge keinen gleichmäßigen Takt wie die #S-Bahn, weil sie die Lücken zwischen den #ICE nach Hamburg nutzen müssen.
Deshalb soll auch der Spandauer Bahnhof, der von Anfang an zu gering dimensioniert war, um zwei Gleise wachsen. Zudem entstehen zwei neue S-Bahnhöfe, #Klosterbuschweg und #Nauener Straße. Insgesamt sollen bei i2030 fünf bis sechs Milliarden Euro investiert werden.
Der Korridor nach Nauen sei schon heute „deutlich überlastet“, sagte Hartmut #Reupke von der Berliner Verkehrsverwaltung am Dienstagabend auf einer Online-Informationsrunde des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Doch die Zahl der Pendler …
#Potsdam – Das Szenario dürfte einigen bekannt vorkommen: Wegen Bauarbeiten an der #Nahverkehrstrasse neben der Langen Brücke werden in Potsdam das #Tramnetz unterbrochen und Busse wochenlang umgeleitet. Los geht es am Freitagabend. Die Arbeiten an der #Trambrücke sollen bis Anfang August 2021 dauern, wie das Rathaus auf PNN-Anfrage mitteilte. Dafür wird das Potsdamer Tramnetz in ein Nord- und ein Südnetz geteilt. Als Ersatz für die Trams fahren Busse.
Zu Beginn gibt es eine Vollsperrung. Betroffen sind die Linien #91, #92, #93, #96 und #99. Von Freitag, dem 4. Juni, um 21 Uhr bis Betriebsschluss in der Nacht zu Montag fahren gar keine Trams über die Brücke. Die zweite Vollsperrung ist laut Rathaus vom 16. Juli bis 18. Juli geplant. In der Zwischenzeit und noch bis 25. Juli wird das Tramnetz täglich ab 21 Uhr unterbrochen.
Dann fahren zwischen Platz der Einheit und Eduard-Claudius-Str.aße/Heinrich-Mann-Allee beziehungsweise Magnus-Zeller-Platz keine Straßenbahnen. Im Nordnetz enden alle Tramlinien am Platz der Einheit. Im Süden fahren die Tram der Linien 91 und 96 von Rehbrücke über Eduard-Claudius-Straße zur Marie-Juchacz-Straße. Wie der Verkehrsbetrieb mitteilte, verkehrt der Ersatzverkehr in Richtung Rehbrücke ab Platz der Einheit/West über Friedrich-Ebert-Straße, Schloßstraße, Lange Brücke, Bahnhofsvorplatz Hauptbahnhof, Friedrich-Engels-Straße und Heinrich-Mann-Allee bis Rehbrücke. Es sei grundsätzlich von verlängerten Reisezeiten und Anschlussverlusten im weiteren Fahrtverlauf …
#Vergabeverfahren „#Netz Ostbrandenburg“: Die #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag – Mehr Verkehr und alternative Antriebe auf der Schiene
Die #NEB betreibt bis Dezember 2036 weiterhin das Netz Ostbrandenburg
#Angebotsausweitung und Reduzierung von Emissionen im Fokus
Länder Berlin und Brandenburg stärken weiter die Schiene
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat den Zuschlag im Wettbewerbsverfahren Netz Ostbrandenburg an die NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) erteilt. Das Netz Ostbrandenburg umfasst wie bisher die Linien #RB12, #RB25, #RB26, #RB35, #RB36, #RB54, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63. Das europaweite Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge, Taktverdichtungen und neue Servicestandards deutlich verbessert. Zukünftig kommen auf allen technisch hierfür geeigneten Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2024 vorgesehen.
Mit dem an die NEB erteilten Zuschlag im Netz Ostbrandenburg setzen die Länder Brandenburg und Berlin als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr eine verbesserte Anbindung der Region in der Fläche auf den Regionalbahnlinien in sechs Landkreisen und einer Großstadt im Norden und Osten Brandenburgs um.
Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:
„Vor allem der Norden und Osten Brandenburgs wird von den dichteren und flexibleren Angeboten sowie besseren Kapazitäten bei den nachgefragten Verbindungen in die polnische Nachbarwojewodschaft Lubuskie profitieren. Damit stärken wir die Region und mit den innovativen Antrieben gleichzeitig den klimafreundlichen Schienenpersonennahverkehr. Zudem können wir nun, wie im Landesnahverkehrsplan vorausgedacht, auf der RB25 nach Werneuchen, der RB26 nach Müncheberg und auf der RB60 zwischen Wriezen und Frankfurt (Oder) den Takt erhöhen. So schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich diese Siedlungsachsen im Berliner Stadtumland zukunftsfähig entwickeln.“
Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:
„Endlich kommen auch im neuen Netz Ostbrandenburg batterieelektrische Züge zum Einsatz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung der Flotte. Aber die Züge sind nicht nur klimafreundlich, sondern bieten mit zusätzlichen Sitzplätzen und dichteren Takten mehr Komfort und Flexibilität. Gerade für Pendlerinnen und Pendler bieten wir damit ein attraktiveres Angebot.“
Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg (VBB):
„Es gibt keine Alternative: Die Schiene muss weiter gestärkt werden. Die neuerliche Vergabe des Netzes Ostbrandenburg an die NEB sorgt hier für Kontinuität, Planungssicherheit und mehr Qualität. Mit dem Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Was mich am meisten freut ist, dass nun zukünftig auf mehr Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz kommen. Verkehrswende und Klimaschutz im Gleichschritt: Ein guter Tag für den ÖPNV in Berlin und Brandenburg.“
Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der NEB Betriebsgesellschaft mbH:
„Wir freuen uns über den Zuschlag für das Netz Ostbrandenburg und das Vertrauen, das für die Umsetzung dieses besonderen Projekts in die Niederbarnimer Eisenbahn gesetzt wird. Mit dem Einsatz der neuen batterieelektrischen Fahrzeuge und den deutlichen Verbesserungen im Fahrplan- und Serviceangebot können wir zu einer fahrgastorientierten und klimafreundlichen Verkehrswende beitragen. Gemäß unserem Motto „Heimat in Bewegung“ führen wir das Netz Ostbrandenburg für unsere Region in die Zukunft.“
Mit dem Netz Ostbrandenburg setzt der VBB den Auftrag der Länder zur Stärkung der Schiene in der Region ab 2024 offensiv fort und erreicht mit dem Zuschlag an die NEB einen weiteren Meilenstein. Es sind dabei zahlreiche Erweiterungen des schon bestehenden Angebotes geplant. Insbesondere sollen dann die Regionalbahnlinien RB25 bis #Werneuchen und RB26 bis #Müncheberg von Montag bis Freitag einen attraktiven Halbstundentakt anbieten und die Linie RB35 um eine Haltestelle bis nach Bad Saarow Süd verlängert werden. Auch Wochenend- und Spätverkehre werden durch neue Angebote spürbar verbessert.
Die Linie RB60 Eberswalde Hbf – Frankfurt (Oder) soll im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Infrastruktur, u.a. in Seelow (Mark), auch im Abschnitt #Wriezen – Frankfurt (Oder) zu einem Stundentakt verdichtet werden. Die Region Ostbrandenburg wird so ein wesentlich breiteres und vor allem ein überaus flexibleres Schienenangebot bekommen. Auch die #Direktverbindung der RB26 ins Nachbarland #Polen wird durch zusätzliche Fahrten morgens und am Abend aufgewertet.
Das gesamte Angebot des Netzes Ostbrandenburg erhöht sich gegenüber dem Fahrplan 2020 um fast 30 %.
Mehr Qualität durch alternative Antriebe
Besonders hervorzuheben ist in diesem Netz der Fokus auf alternative Antriebe. Im Netz Ostbrandenburg werden ganz überwiegend neu beschaffte moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
Mit Ausnahme der RB26 werden zukünftig auf allen ausgeschriebenen Linien Fahrzeuge mit Batteriespeicher eingesetzt, die auch die nicht elektrifizierten Linienabschnitte befahren können. Die Batterien werden auf den Abschnitten der Linie mit Oberleitung wieder aufgeladen. Dabei ergeben sich keine Einschränkungen in den Kapazitäten und den Fahrplanzeiten. Auf der RB26 werden in der kommenden Vertragsperiode auch weiterhin Dieseltriebzüge zum Einsatz kommen. Die bundeseigene Infrastruktur, mit langen nicht elektrifizierten Streckenabschnitte auf dieser Linie, lassen ein Aufladen von Batteriezügen derzeit nicht zu. Bei der Vergabe waren ebenfalls Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb möglich. Diese wurden jedoch von keinem Bieter angeboten.
Die Fahrzeugreserve wird gegenüber bisherigen Vergaben deutlich erhöht. Insgesamt werden 42 Fahrzeuge im Netz unterwegs sein, davon 26 batterieelektrische Fahrzeuge vom Typ Siemens Mireo Plus B.
Des Weiteren werden 16 Dieselfahrzeuge vom Typ #PESA#Link eingesetzt, elf Gebrauchtfahrzeuge und fünf Neufahrzeuge. Durch den Einsatz von Fahrzeugen des Typs #Siemens#Mireo Plus B stehen den Fahrgästen auf den betreffenden Linien mehr Sitzplatzkapazitäten als in der Ausschreibung verlangt zur Verfügung. Auf den Linien RB36 und RB60 werden den Fahrgästen 128 Sitzplätzen anstatt der geforderten 70 angeboten. Ebenso werden die Kapazitäten auf den Linien RB12, RB25, RB35, RB54, RB61, RB62 und RB63 mit 128 Sitzplätzen in Einzeltraktion und 256 Sitzplätzen in #Doppeltraktion erhöht. Bei den PESA-Link-Fahrzeugen betragen die Sitzplatzkapazitäten 120 Sitze bei den gebrauchten und 122 bei den Neufahrzeugen. Die auch schon im Netz Elbe-Spree gesetzten Qualitätsstandards im VBB gelten auch für das Netz Ostbrandenburg, zum Beispiel kostenloses WLAN, zuzüglich eines für mobile Endgeräte nutzbaren dynamischen Informationsportals, eines Service- oder Hilferufs und spezielle Stellplätze für Fahrräder.
Mit dem neu optimierten Netz Ostbrandenburg soll der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) somit langfristig gesichert werden und dadurch höchste Planungssicherheit erhalten. Durch das Favorisieren von Batterie- und Wasserstoffantrieben wird den aktuellen Aktivitäten rund um den Klimawandel und deren Zielen Rechnung getragen. Der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe trägt maßgeblich zur Reduzierung von regionalen Emissionen bei. Es werden jährlich rund 3,8 Mio. Liter Diesel weniger verbraucht. Damit wird jährliche eine Einsparung von rund 10.000 Tonnen lokaler CO2-Emission sowie ein signifikanter Rückgang an Feinstaubemissionen erreicht. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt im Dezember 2024. Das jährliche Gesamtvolumen beträgt 6,7 Mio. Zugkilometer.
Das künftige Netz Ostbrandenburg
Batterieelektrische Fahrzeuge
RB12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt
Das #Passagieraufkommen am #Flughafen Berlin Brandenburg #Willy Brandt (#BER) ist im vergangenen Monat angestiegen. Im Mai starteten und landeten rund 362.000 #Fluggäste am BER. Das sind knapp 100.000 mehr als im Vormonat April. Hintergrund sind die Abschwächung der Pandemie in Europa und die Lockerung der Reisebeschränkungen in mehreren Ländern. Vor einem Jahr, im extremen Krisenmonat Mai 2020, wurden 52.000 Passagiere an den damaligen Flughäfen #Schönefeld und #Tegel abgefertigt, im Mai 2019 waren es mehr als 3,2 Millionen Fluggäste. Insgesamt nutzten in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 1,2 Millionen Passagiere den Flughafen BER.
Im vergangenen Monat gab es am BER rund 5.400 #Flugbewegungen, rund 600 mehr als im Vormonat April. Im Mai 2020 starteten und landeten nur rund 2.100 Maschinen in Schönefeld oder Tegel, im Mai 2019 waren es 26.100 Maschinen.
Bei der #Luftfracht wurden im vergangenen Mai nahezu genauso viele Güter umgeschlagen wie im April 2021 – rund 2.200 Tonnen. Im Vorkrisenmonat Mai 2019 waren es 3.100 Tonnen.
Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Es mehren sich die Zeichen dafür, dass der #Flugverkehr langsam wieder in Gang kommt. Ende Mai hatten wir täglich zwischen 10.000 und 18.000 Passagiere. Damit sind wir zwar von einer Normalität noch immer weit entfernt. Doch sinkende Infektionszahlen, die steigende Anzahl der COVID-19-Impfungen und damit verbundene Reise-Erleichterungen führen zu mehr Sicherheit: Mehr Menschen erfüllen sich jetzt ihre Urlaubsträume. Wenn die Passagierzahlen im Sommer und Herbst weiterhin ansteigen, könnten wir die für 2021 prognostizierte Zahl von etwa 10 Millionen Fluggästen erreichen.“
Den #Verkehrsbericht Mai 2021 mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online.
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