Straßenverkehr: Schleichverkehr bei Regen auf der Lichtenberger Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem
Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben
liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver
Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte.
Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise
stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken
#Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden
Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die
Beschilderung notwendig.
Frage 2:
Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und
stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte
Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden
ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen)
hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“
2
Frage 3:
Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom
Straßenbaulastträger beseitigt?
Frage 5:
Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet?
Antwort zu 4 und 5:
Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei
den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den
Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden.
Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für
Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden
Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer
Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund
sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk #Vergleichsflächen mit
verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten
Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu
entwickeln.
Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute
#Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand
unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker
ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
gefahrenabwehrend tätig.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie + Radverkehr: Deutsche Bahn und Jobrad: in 5 Jahren über 40.000 Diensträder, aus Radmarkt

https://radmarkt.de/nachrichten/deutsche-bahn-jobrad-fuenf-jahren-ueber-40000-dienstraeder

Seit 2016 macht das #Firmenrad der Deutschen Bahn AG (#DB) ihre Mitarbeiter mobil. Seitdem sind über 40.000 DB-Firmenräder im Einsatz. Damit ist die Deutsche Bahn nicht nur einer der ersten heimischen Großkonzerne, der #Dienstrad-Leasing in den Vorteilskatalog für die eigene #Belegschaft aufgenommen hat und somit sein #Mobilitätskonzept für #Beschäftigte der Bahn langfristig und nachhaltig ergänzt. Wahrscheinlich ist sie dank dieses attraktiven Leasing-Angebots auch einer der Konzerne, bei dem täglich immer mehr der insgesamt 200.000 (DB-)Beschäftigten aufs Fahrrad setzen.

Mit der DB freut sich auch Kooperationspartner #Jobrad GmbH. Der Freiburger Dienstrad-Leasingpionier organisiert unkompliziert und kostenneutral die Überlassung von Diensträdern und -E-Bikes zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. So reduziert er auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Angestellte und Radhändler auf ein Minimum.
Laut dem Leiter Grundsätze Vergütung, Nebenleistungen und Arbeitszeit bei der Deutschen Bahn AG Lars Hünninghausen war es ihm und …

Radverkehr: Straßenverkehrsordnung : Verkehrsregeln für Radfahrer: Das sind die größten Irrtümer, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/verkehrsregeln-fuer-radfahrer-das-sind-die-groessten-irrtuemer-li.162559

Müssen Radwege immer genutzt werden? Ist Absteigen am #Zebrastreifen zwingend? Diese Regeln und Rechte haben viele Radfahrer nicht auf dem Schirm.

Seit dem Beginn der Corona-Krise sind viele Menschen in Berlin von Bus und Bahn auf das Fahrrad umgestiegen. Viele werden auch nach der Pandemie Radler bleiben. Und mit den wärmeren Temperaturen im Juni nutzen viele wieder öfter ihr Zweirad. Anlass genug, um mit einigen populären Verkehrsirrtümern aufzuräumen:

Wenn ein #Radweg da ist, muss der benutzt werden.
Das ist falsch. Dem Rechtsexperten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn, zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.

Auf dem Radweg geht’s auch in die #Gegenrichtung.
Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur …

#technikmuseumberlin #u-bahn #baureihej #1zu1modell

from Instagram: https://instagr.am/p/CPlfrHTngBk/

Regionalverkehr: Voraussetzungen für die Elektrifizierung der Ostbahn bereits heute schaffen?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit wird eine #Elektrifizierung der #Ostbahn bei den derzeit für Sommer und Herbst 2021 geplanten
Baumaßnahmen berücksichtigt?
Frage 2:
Inwiefern sind die #Brückenbauarbeiten (Höhe, Dimensionierung etc.) darauf abgestimmt?
Frage 3:
Inwiefern werden bereits die technischen Voraussetzungen für die Elektrifizierung im Rahmen der
#Baumaßnahmen geschaffen?
Antwort zu 1 bis 3:
Die DB AG führt hierzu aus:
„Es werden keine Baumaßnahmen insbesondere Brückenbauarbeiten im Sommer und
Herbst 2021 im Land Berlin von der DB Netz AG durchgeführt, die Auswirkungen auf eine
spätere Elektrifizierung der Ostbahn haben.
Allgemein wird eine Elektrifizierung der Ostbahn bei der Planung von Maßnahmen bislang
nicht explizit berücksichtigt, da hierzu kein Planungsauftrag und keine
#Finanzierungsvereinbarung vorliegen.“
2
Seitens des Landes Berlin werden unabhängig vom Vorliegen eines konkreten
Planungsauftrages durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich in der für
Verkehr zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen der Planung und Abstimmung von
anstehenden Baumaßnahmen an der Strecke und tangierenden Anlagen die
grundsätzlichen Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Strecke
eingebracht, damit der vorgesehene Streckenausbau nicht verbaut wird.
Frage 4:
Inwiefern profitiert das Vorhaben der Elektrifizierung der RB 26 vom Gesetz zur Investitionsbeschleunigung?
Antwort zu 4:
Die DB AG führt dazu aus:
„Das im Dezember 2020 in Kraft getretene #Investitionsbeschleunigungsgesetz hat das Ziel,
Planungs- und Genehmigungsverfahren u. a. im Schieneninfrastrukturbereich zu
beschleunigen.
Hierfür wurden mehrere Einzelmaßnahmen insbesondere vom Erfordernis einer
Planfeststellung oder Plangenehmigung befreit, sofern keine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 18 Allgemeines Eisenbahngesetz – AEG). Eine
dieser Einzelmaßnahmen stellt die Ausstattung einer Bahnstrecke mit einer Oberleitung dar.
Die Regelungen des Landesrechts (z. B. Wasserrecht, Artenschutz) sowie private Belange
(Grundstücksinanspruchnahme, Schall und Erschütterungen) sind weiterhin zu beachten.
Hieraus resultiert, dass bei einer Infrastrukturmaßnahme, welche mit einer Erhöhung der
Streckengeschwindigkeit oder einer Änderung des möglichen Betriebsprogrammes
einhergeht, weiterhin von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens auszugehen
ist. Folglich ist nach aktuellem Stand nur bei reinen Elektrifizierungsmaßnahmen, die ohne
die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit oder die Änderung des möglichen
Betriebsprogrammes durchgeführt werden, eine beschleunigte Planung und Genehmigung
möglich. Für den konkreten Fall der Elektrifizierung der Ostbahn trifft dies voraussichtlich
nicht zu, da wir zur Sicherung einer marktgerechten Infrastruktur die Verbindung der
Elektrifizierung mit begleitenden, kapazitätssteigernden Maßnahmen anstreben würden (z.
B. eine Geschwindigkeitserhöhung oder Herstellung einer Zweigleisigkeit).“
Frage 5:
Seit wann stehen zusätzliche Mittel aus dem GVFG zur Verfügung und ab wann wurden welche Versuche
seitens des Senats unternommen, um die Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen der Mittel aus dem GVFG
zu finanzieren?
Antwort zu 5:
Im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) stehen seit 2020 zusätzliche Mittel zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung.
Bei der Ostbahn handelt es sich um eine internationale Schienenverbindung. Daher ist aus
Sicht der Länder Berlin und Brandenburg der vorgesehene Streckenausbau als Maßnahme
in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufzunehmen. Die Anmeldung ist durch beide
3
Länder in der Vergangenheit bereits erfolgt. Auch bei der nächsten Fortschreibung des
BVWP werden die Länder daher diese Maßnahme einbringen.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsdelikte in Berlin, aus Senat

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

  1. Wie viele #polizeiliche #Verfahren zu #Verkehrsdelikten wurden seit Beginn dieser Legislaturperiode eingeleitet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
    Zu 1.: Die Anzahl der aufgrund von #Verkehrsstraftaten polizeilich eingeleiteten Verfahren
    ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

DeliktJahr
Jahr:2016*20172018201920202021**
§ 240 Strafgesetzbuch (StGB)2841.7671.7001.9291.823604
§ 315b StGB1679531.0539421.073279
§ 315c, Abs. 1 Nr. 1 StGB2515418520219458
§ 315c, Abs. 1 Nr. 2 StGB5130534032832592
§ 316 StGB3101.8702.0732.3652.279676
davon Alkohol2871.7031.9202.1852.040563
davon berauschende Mittel23167153180239113
§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG)1.3378.9739.3189.75810.3244.184
§§ 1,6 Pflichtversicherungsgesetz8544.6784.4804.6845.3722.055
§ 9 Haftpflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger3526724722023171
§ 267 StGB152784833756977368
§ 22 StVG71490427433640216
§ 315d StGB023290399744234
§ 142 StGB6.25233.30434.35834.91630.4469.113
insgesamt9.53853.56855.30456.93254.42817.950


  1. Stand: 16. Mai 2021
  • ab 27. Oktober 2016
    ** bis 16. Mai 2021
    2
    Die Anzahl der Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen (VkOWi-Anzeigen) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr2016*20172018201920202021**insgesamt
  VkOWi-An- zeigen  259.485  1.441.853  1.565.124  1.904.046  1.569.551  414.496  7.154.555


  • Stand: 30. April 2021
  • ab 27. Oktober 2016
    ** bis 30. April 2021
  1. Wie viele staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren zu Delikten im Straßenverkehr wurden im gleichen Zeitraum eingeleitet? Wie viele Verfahren wurden wegen Ordnungswidrigkeiten, wie viele wegen Straftaten
    eingeleitet? Bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln, insb. §§ 240; 248b; 222; 229; 315b; 315c; 315d;
    323a StGB; §§ 21 – 27 StVG; § 6 PflVersG.
    Zu 2.: Verfahren, die bei den Strafverfolgungsbehörden wegen des Verdachts eines Verkehrsdelikts geführt werden, werden im Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden durch das Merkmal „VE“ gekennzeichnet.
    Die Anfrage bezieht sich allgemein auf „Verkehrsdelikte in Berlin“. Diese werden vorwiegend durch die Amtsanwaltschaft Berlin verfolgt.
    Zwischen dem 18. September 2016 und dem 18. Mai 2021 wurden bei der Amtsanwaltschaft Berlin insgesamt 191.761 Js-Verfahren (Verfahren gegen bekannte Beschuldigte)
    und 105.249 UJs-Verfahren (Verfahren gegen unbekannte Beschuldigte) eingeleitet sowie 22.593 Verfahren allein wegen einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Die Einzelheiten,
    einschließlich der Anzahl der Verfahren, die davon zumindest auch wegen des Verdachts
    eines der in der Anfrage explizit genannten Straftatbestände eingeleitet wurden, ergeben
    sich aus der Anlage I.
    Zwischen dem 16. September 2016 und dem 18. Mai 2021 wurden bei der Staatsanwaltschaft Berlin insgesamt 9.003 Js-Verfahren und 565 UJs-Verfahren eingeleitet sowie
    neun Verfahren allein wegen einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit. Die Einzelheiten, einschließlich der Anzahl der Verfahren, die davon zumindest auch wegen des Verdachts
    eines der in der Anfrage explizit genannten Tatbestände eingeleitet wurden, ergeben sich
    aus der Anlage II.
  2. Wie häufig wurde gegen §§ 4; 5; 6; 8; 9; 10; 12; 14; 26 StVO im beschriebenen Zeitraum zulasten von
    Fahrradfahrerinnen und Fußgängerinnen verstoßen? Wie häufig kam es hierbei zu Personenschäden?
    Zu 3.: Eine statistisch auswertbare Erfassung über die Verkehrsbeteiligungsarten betroffener Personen bei Verstößen gegen die o. g. Vorschriften (VkOwi) erfolgt weder
    durch die Polizei Berlin noch durch die Strafverfolgungsbehörden.
  3. Wie häufig waren Fußgängerinnen und Fahrradfahrerinnen unter den Opfern von Verkehrsdelikten im
    beschriebenen Zeitraum? Wie häufig waren Fußgängerinnen und Fahrradfahrerinnen unter den Opfern
    von Verkehrsdelikten im beschrieben Zeitraum, unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen? Bitte, soweit möglich, nach Delikten entsprechend Frage 1-2 aufschlüsseln.
    Zu 4.: Hierzu liegen keine statistisch auswertbaren Erfassungen vor.
    3
  4. Wie viele Verfahren wurden im gleichen Zeitraum abgeschlossen? Wie viele der Strafverfolgungen endeten in Verurteilungen, Freisprüchen, Einstellungen nach §§ 170 II; 153; 153a; 154 StPO? Nach welchen
    Delikten wurde verurteilt?
    Zu 5.: Seitens der Amtsanwaltschaft Berlin wurden zwischen dem 16. September 2016
    und dem 18. Mai 2021 durch Einstellung nach §§ 170 Abs. 2, 153, 153a StPO sowie Beschränkungen nach§ 154 StPO insgesamt 125.212 Js-Verfahren und 100.770 UJs-Verfahren erledigt. Die Einzelheiten hinsichtlich der in diesen Zahlen enthaltenen Verkehrsdelikte ergeben sich aus der Anlage III.
    Seitens der Staatsanwaltschaft Berlin waren es insoweit 3.620 Js-Verfahren sowie 467
    UJs-Verfahren. Die Einzelheiten hinsichtlich der in diesen Zahlen enthaltenen Verkehrsdelikte ergeben sich aus der Anlage IV.
    Verfahren, die von der Amtsanwaltschaft Berlin geführt wurden, endeten in 662 Fällen
    mit einem Freispruch und in 29.190 Fällen mit einer Verurteilung Die Einzelheiten hinsichtlich der in diesen Zahlen enthaltenen Verkehrsdelikte ergeben sich aus der Anlage
    V.
    Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft geführt wurden, endeten in 69 Fällen mit Freisprüchen und in 901 Fällen mit Verurteilungen Die Einzelheiten hinsichtlich der in diesen
    Zahlen enthaltenen Verkehrsdelikte ergeben sich aus der Anlage VI.
    Erläuternd wird ausgeführt, dass den genannten Tabellen jeweils zu entnehmen ist, inwieweit zu den jeweiligen Verfahren der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft
    ein Tatverdacht zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten Tatbeständen angenommen
    wurde. Es wird dagegen nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst, wegen welcher
    der angeklagten Delikte im Einzelnen eine Verurteilung erfolgte.
  5. Unter Bezugnahme auf Frage 5: Welche Strafen und in welcher Höhe wurden ausgesprochen? Bitte
    nach Delikten aufschlüsseln.
    Zu 6.: Soweit zu einzelnen der angeklagten Personen Verurteilungen aus den im angefragten Zeitraum eingegangenen Verfahren der Amtsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft erfasst sind, ergeben sich diese aus den Anlagen VII und VIII, wobei auch hier jeweils angegeben ist, in welchen Verfahren der Verdacht einer der in Frage 2 genannten
    Tatbestände zunächst angenommen wurde. Wegen welcher Delikte die Verurteilung konkret erfolgte, ist dagegen nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst.
  6. Wie häufig wurden bei – unter Bezugnahme auf die in Frage 5 genannten – Verurteilungen, Führerscheinsperren nach § 69a StGB ausgesprochen? Bitte nach Delikten aufschlüsseln. In wie vielen Fällen
    wurde die Höchstdauer der zeitigen Sperrfrist i.S.d. § 69a Abs. 1 S. 1 StGB von 5 Jahren angeordnet? In
    wie vielen Fällen wurde die lebenslange Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 2 StGB angeordnet?
    Zu 7.: Die Daten ergeben sich, nach den konkret genannten Delikten aufgeschlüsselt,
    aus den Anlagen IX und X.
  7. Gibt es statistische Erhebungen über die Frage, ob zu einer Führerscheinsperre Verurteilte
    a) ohne Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge führen, wenn ja, in welchem Umfang (wie vor Führerscheinentzug, weniger, mehr)?
    b) nach Wiedererlangung eines Führerscheins häufiger wieder Verkehrsdelikte begehen als die Durchschnittsbevölkerung, wenn ja wie viel häufiger?
    Wenn es keine solche statistischen Erhebungen gibt: Warum nicht?
    4
    Zu 8.: Die angefragten Umstände werden nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst.
  8. Wie bewertet der Senat die Höchstdauer für die zeitige Führerscheinsperrfrist nach § 69a Abs. 1 S. 1
    StGB von fünf Jahren? Wäre es der Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich, diese zu verlängern?
  9. Wie bewertet der Senat den Katalog der Regelbeispiele gem. § 69 Abs. 2 StGB? Wäre es der Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich, diesen um ausgewählte Normen/Delikte zu erweitern?
  10. Wäre es der Sicherheit im Straßenverkehr zuträglich, wenn weitere oder alternative Möglichkeiten der
    Maßregelung, analog der Regelung aus §§ 2a, 2b StVG, geschaffen würden?
    Zu 9. bis 11.: Die Zunahme von Aggressivität im Straßenverkehr wird seitens des Senats
    mit Besorgnis registriert. Aus diesem Grund wird bei der bevorstehenden Frühjahrkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder ein Beschlussvorschlag durch
    das Land Berlin eingebracht, in dem die Bundesministerin für Justiz und für Verbraucherschutz gebeten werden soll, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Mindestsperrzeit für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a Abs.1 StGB) bei einer Verurteilung wegen § 315 d StGB („Verbotene Kraftfahrzeugrennen“) zwei Jahre beträgt.
    Zudem sollen die Justizministerinnen und Justizminister in diesem Beschlussvorschlag
    die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz bitten, den Katalog der Regelbeispiele des § 69 Abs.2 StGB um den Tatbestand der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)
    im Straßenverkehr zu erweitern.
    Weiterhin sollen die Justizministerinnen und Justizminister die Innenministerkonferenz
    und die Verkehrsministerkonferenz bitten, sich ebenfalls für eine Eindämmung der zunehmenden Aggressivität in Straßenverkehr einzusetzen und im Rahmen der dortigen
    Zuständigkeiten präventive Maßnahmen zu ergreifen.
    Schließlich ist der Senat aktuell bestrebt, eine Entschließung des Bundesrates herbeizuführen. Mit dieser soll der Bundesgesetzgeber dazu aufgefordert werden, einen Gesetzesentwurf hinsichtlich eines zivilrechtlichen Überlassungsverbots hochmotorisierter
    Kraftfahrzeuge an Fahranfängerinnen und Fahranfänger vorzulegen.
  11. Wie häufig unterlagen Kraftfahrzeuge der Einziehung nach § 74 I StGB und §§ 315f, 74a StGB? Standen diese im Eigentum des jew. Täters oder der jew. Täterin?
    Zu 12.: Die angefragten Daten werden nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst.
    Berlin, den 31. Mai 2021
    In Vertretung
    Dr. Brückner
    Senatsverwaltung für Justiz,
    Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

S-Bahn: Jungfernheide soll dritten Bahnsteig bekommen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article232431003/Siemensbahn-Jungfernheide-soll-dritten-Bahnsteig-bekommen.html

Die Senatskanzlei plant einen neuen Bahnsteig für die Siemensbahn, da sie vom Bahnhof Jungfernheide bis nach Hakenfelde fahren soll.

Die #Reaktivierung der #Siemensbahn wird dafür sorgen, dass sich der #S- und U- und Regionalbahnhof #Jungfernheide grundlegend verändert: An der #Max-Dohrn-Straße, nördlich des Bahnhofs, will die Senatskanzlei einen dritten Bahnsteig anbauen. Nur so könne das hohe #Fahrgastaufkommen nach der Sanierung der Siemensbahn koordiniert werden, sagte Jens-Holger #Kirchner, Beauftragter der Senatskanzlei für die Koordinierung größerer Stadtentwicklungsprojekte, in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf.

Die Senatskanzlei beabsichtige, die Siemensbahn über die Siemensstadt hinaus bis nach #Hakenfelde zu verlängern, sagte Kirchner. Diese Ankündigung überraschte, da eine endgültige Entscheidung über die Verlängerung erst im kommenden Jahr getroffen werden sollte. Aufgrund der verlängerten Verbindung werden sich mehr Reisende am Bahnhof aufhalten – Kirchner sieht deshalb die Notwendigkeit eines neuen Bahnsteigs mit mindestens sieben Meter Länge. Das Vorhaben werde mit der Deutschen Bahn und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) abgestimmt, so Kirchner.

Bahnhof Jungfernheide: 50 Parkplätze müssen Umbau weichen
An der Max-Dohrn-Straße könnte es beim Bau etwas eng werden. Dort soll nämlich auch die von der Turmstraße aus verlängerte #Straßenbahnlinie #M10 bald eine neue #Endhaltestelle bekommen. Der Ausbau des Bahnhofs wird deshalb auf Kosten der etwa 50 Parkplätze zwischen Max-Dohrn-Straße und dem Bahnhofsgebäude …

U-Bahn: U9 in Steglitz wieder für Wochen unterbrochen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article232429533/U-9-in-Steglitz-wieder-fuer-Wochen-unterbrochen.html

Züge fahren wegen #Gleisarbeiten nur bis #Walther-Schreiber-Platz. Arbeiten am #U-Bahnhof #Rathaus Steglitz dauern noch bis 2024.

Berlin. Fahrgäste der U-Bahnlinie 9 müssen wieder viel Geduld und starke Nerven haben. Seit Jahren werden die U-Bahnhöfe am südlichen Ende in #Steglitz saniert. Jetzt müssen zum dritten Mal seit 2018 die Bahnhöfe #Schloßstraße und Rathaus Steglitz über mehrere Wochen gesperrt werden.

Endstation ist vom 24. Juni bis 6. August wieder am Walther-Schreiber-Platz. Der Grund für die erneute temporäre Schließung der beiden U-Bahnhöfe sind die #Sanierungsarbeiten, die seit 2015 laufen und zum Teil 2024 abgeschlossen sein sollen.

So erfolgen nach Auskunft der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) weitere Arbeiten im Bereich der beiden Gleise am U-Bahnhof Rathaus Steglitz. „Es werden Gerüste im Gleisbereich aufgebaut, die eine zügige Sanierung und malermäßige Überarbeitung des Deckenbereichs über den beiden Gleisen möglich machen“, erläutert BVG-Sprecherin Isabelle Kutscher. Am U-Bahnhof Schloßstraße wird in dieser Zeit die Bausubstanz an den Tunnelaußenwänden untersucht, außerdem finden Vermessungsarbeiten im …

Bahnverkehr: Massive Erschütterungen an Spandauer Bahndamm, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article232432265/Massive-Erschuetterungen-am-Spandauer-Bahndamm.html

Seit einem halben Jahr haben für die Bewohner der #Wustermarker Straße Bahnlärm und Gebäudeschäden zugenommen. #Deutsche Bahn dementiert.

Klaus-Dieter Zimmermann ist mit den Nerven am Ende. Richtig geschlafen hat der 80-Jährige schon seit Monaten nicht mehr. Nicht mehr, seit die Deutsche Bahn im November 2020 bei ihm am Spandauer Bahndamm in Richtung #Hamburg die #Schienen erneuert hat.

„Seitdem werden wir Einwohner der Wustermarker Straße mehrmals in der Stunde von starken, erdbebenartigen Erschütterungen heimgesucht“, sagt er. Zu den #Vibrationen, die das ganze Gebäude erfassten, geselle sich dann noch der quietschende Lärm beim #Gleiswechsel, der ihn nicht mehr zu Ruhe kommen lasse.

Züge, bis zu 100 km/h schnell

Zimmermann wohnt mit seiner Frau schon seit knapp 30 Jahren an der Wustermarker Straße, nur 25 Meter vom #Bahndamm entfernt. Er glaubt daher, die neue Situation gut beurteilen zu können. „Dieser Lärm hat eine ganz andere Qualität“, versichert er, „die #Erschütterungen haben außerdem zu zahlreichen, nicht unerheblichen #Gebäudeschäden geführt.“ Akribisch zeigt er die feinen, doch deutlich sichtbaren Risse in seiner Wohnung, an den Wänden und an der Decke, an den Balkonen, Treppenhäusern, Fassaden und sogar …

Bahnverkehr + Regionalverkehr: Wegen Brückenarbeiten Bahnlinie Berlin-Rostock ab 13. Juni für eine Woche unterbrochen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/06/berlin-rostock-bahnlinie-unterbrochen-umleitung-ic-re5.html

Bahn-Reisende zwischen Berlin und #Rostock müssen sich vom 13. Juni an auf #Behinderungen einstellen. Wie die Deutsche Bahn AG am Dienstag mitteilte, wird die Strecke zwischen dem mecklenburgischen #Neustrelitz und #Fürstenberg in Brandenburg für rund eine Woche gesperrt.

Grund ist der Abriss einer alten #Brücke und der anschließende Einschub einer neuen Eisenbahnbrücke in Neustrelitz. Die IC-Züge der Linie Warnemünde – Rostock – Neustrelitz – Berlin werden in dieser Zeit über Schwerin #umgeleitet. Die Halte in Waren (Müritz), Oranienburg, Neustrelitz und Berlin-Gesundbrunnen entfallen.

RE 5-Lücke wird mit Bussen überbrückt

Als Ersatz für die Züge der #RE5 sollen zwischen Fürstenberg und Neustrelitz Busse auf der Bundesstraße 96 fahren. Diese erreichen aber dann immer erst den Anschlusszug, der eine Stunde …