Etwa 70.000 Menschen haben den #Potsdamer#Hauptbahnhof am Tag zum Ziel oder steigen dort um. Seit etwa fünf Jahren entwickelt sich das Gebäude immer mehr zum #Dauerärgernis. Ständig sind #Aufzüge oder #Rolltreppen#defekt. Die #Instandsetzung dauert nicht Stunden oder Tage (wie man es z.B. bei Kaufhäusern erlebt) es sind meist Monate. Die Zeiträume des Nichtfunktionierens werden immer länger.
Der #Regionalverband Potsdam-Mittelmark des Deutschen #Bahnkunden-Verbandes hält den Zustand für untragbar und einer Landeshauptstadt für unwürdig. Land Brandenburg, Stadt Potsdam, #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, DB AG und das #Centermanagement sollen endlich gemeinsam dafür sorgen, dass die Anlagen zuverlässig funktionieren und im Falle eines Ausfalls schnell repariert werden. Hier ist besonders der Bereich „Station und Service“ der Deutschen Bahn gefordert, denn sie nimmt in Potsdam die höchsten Stationsentgelte im Land Brandenburg ein.
Ob nun Ersatzteile vor einigen Jahren aus Übersee herangeschafft werden müssen (auf dem Seeweg natürlich – das muss reichen?!) oder plötzlich festgestellt wird, dass es keine Ersatzteile mehr gibt: die Verantwortlichen stehen jedes Mal vor schier unlösbaren Problemen, die so noch nie vorgekommen sind. Leidtragende sind immer die Fahrgäste. Wer auf technische Hilfsmittel angewiesen ist, braucht einen Aufzug oder die Rolltreppe zur Teilhabe am Leben. Zudem wird die Durchlassfähigkeit des Bahnhofes für Reisende durch die Bauarbeiten und Defekte extrem reduziert. Gleichzeitig fehlen oft schon Hinweise bereits auf dem Bahnsteig. Es ist ärgerlich, wenn Fahrgäste erst an der Rolltreppe erkennen das diese außer Betrieb ist.
Der Regionalverband Potsdam-Mittelmark fordert deshalb wiederholt langfristige und ernsthafte Strategien ein, um das Dauerärgernis Potsdam Hauptbahnhof endlich zu lösen. Reparaturen dürfen nicht mehr Monate dauern! Sofern es tatsächlich im Ausnahmefall einmal mehrere Tage dauert, muss es Zwischenlösungen geben (z. B. Treppenraupen oder die Nutzbarkeit des Tunnels zwischen den beiden Regionalbahnsteigen).
Pressekontakt:
Karsten Müller, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon 01 63 / 5 54 33 94
Frage 1:
Trifft es zu, dass der Aufzug am #S-Bahnhof #Springpfuhl seit Mitte Januar 2019 außer Betrieb ist?
Frage 2:
Welche Gründe liegen für die lange Außerbetriebnahme vor?
Antwort zu 1 und 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Durch #Vandalismus an zwei #Fahrkorbtüren und zwei #Schachttüren war der Aufzug vom
28.01.2019 bis 08.02.2019 außer Betrieb und musste instandgesetzt werden.
Bei der davon unabhängigen, planmäßigen #Dekra-Prüfung am 12.02.2019 wurden Mängel
am #Traggerüst und am #Fahrkorb festgestellt.
Diese Mängel führten dazu, dass der Aufzug außer Betrieb genommen werden musste.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass zunächst mit einem Aushang angekündigt wurde, dass eine Reparatur zum 15.02.19
erfolgen soll?
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Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja, dies war die Kundeninformation bzgl. der Behebung der Vandalismusschäden. Der
Termin wurde eingehalten.“
Frage 4:
Trifft es zu, dass die angekündigte Reparatur nicht durchgeführt wurde und stattdessen das Datum auf dem
Aushang durchgestrichen und durch den 01.03.19 ersetzt wurde? Warum konnte der ursprünglich
angekündigte Termin nicht eingehalten werden?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Beseitigung der Vandalismusschäden ist planmäßig erfolgt.
Es kann im Nachhinein leider nicht mehr nachvollzogen werden, warum der „alte Aufkleber
mit Korrektur“ und kein neuer Aufkleber im Rahmen der Außerbetriebsetzung bei der
DEKRA-Prüfung verwendet wurde.“
Frage 5:
Trifft es zu, dass auch der Termin am 01.03.19 nicht eingehalten werden konnte, das Datum wieder
überschrieben und eine Reparatur zum 01.05.19 angekündigt wurde? Warum konnte auch dieser
angekündigte Termin nicht eingehalten werden?
Frage 8:
Wird der Aufzug nun definitiv zum 01.05.19 wieder in Betrieb genommen werden können? Falls nicht,
welche Gründe liegen dafür vor und wie sollen diese kommuniziert werden?
Antwort zu 5 und 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nach eingehender Begutachtung der o.g. Schäden am Gerüst und Fahrkorb im
Anschluss an die DEKRA-Prüfung sowie der Abstimmung mit dem
Instandsetzungsunternehmen wurde der 01.03.2019 als unrealistisch bewertet.
Momentan erstellt die Fachfirma das Umsetzungskonzept einschließlich Terminplan
(voraussichtlich bis Anfang 15. Kalenderwoche). Aufgrund von erforderlichen
Materialbestellungen und Sonderanfertigungen gehen wir jedoch davon aus, dass der
01.05.2019 leider nicht eingehalten werden kann. Mit Übergabe des Terminplans werden
wir die Kundeninformation aktualisieren.“
Frage 6:
Trifft es zu, dass kurze Zeit später der Aushang durch einen neuen Aushang ersetzt wurde, mit dem
ebenfalls angekündigt wurde, dass der Aufzug zum 01.05.19 wieder zur Verfügung steht?
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Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Ja, der Aushang wurde vom 01.03.2019 auf den 01.05.2019 durch die Erneuerung der
Schilder verlängert.“
Frage 7:
Wie wird diese Vorgehensweise hinsichtlich der Kommunikation gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern
des ÖPNV eingeschätzt? Wird die Auffassung geteilt, dass die ständigen per Aushang verkündeten
Verschiebungen nicht zum besseren Verständnis der Maßnahme, sondern eher zur Frustration beitragen,
wenn keine Gründe angegeben werden, warum sich die Maßnahme verschiebt?
Frage 9:
Wird vor dem Hintergrund der an diesem Beispiel dargelegten mangelnden Informationen eine
Überarbeitung der Kommunikationsrichtlinien bei Baumaßnahmen erwogen?
Antwort zu 7 und 9:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nein.“
Aus Sicht des Aufgabenträgers ist nachvollziehbar, dass die mehrmalige Verschiebung
des geplanten Wiederinbetriebnahmetermins des Aufzuges ohne ergänzende
Fahrgastinformationen zu Irritationen bzw. Verärgerung von Fahrgästen führen kann. Der
Aufgabenträger wird dieses Thema daher gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-
Brandenburg (VBB) im Rahmen der regelmäßigen Qualitätsgespräche gegenüber der SBahn
Berlin GmbH ansprechen und erfragen, wie in vergleichbaren Fällen künftig eine
verbesserte Fahrgastinformation erreicht werden kann. Eine direkte Vertragsbeziehung
zwischen dem Land Berlin und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Station &
Service, das die Aufzüge der S-Bahn-Stationen in Berlin und Umgebung betreibt, besteht
nicht.
Berlin, den 11.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#Umsteigen, bitte! Auf Fahrgäste kommt 2019 einiges zu. Keine S-Bahn in Pankow und Gesundbrunnen, keine Züge in Wannsee. Und eine Dauerbaustelle am Zoo.
Die Zahl der #Baustellen bei der Bahn wird in diesem Jahr auf einen neuen Höchststand steigen. 6400 werden es in diesem Jahr in Berlin und Brandenburg sein, vor zwei Jahren waren es nur 5800. Das kündigte Berlins Bahn-Chef Alexander #Kaczmarek am Mittwoch an. 522 Millionen Euro werden verbaut. Nicht jede Baustelle werden die Fahrgäste spüren, einige „werden den Fahrgästen wenig Freude“ machen, sagte Kaczmarek – das ist freundlich formuliert. Die wichtigsten Baustellen. Los geht es am Montag mit einer sechswöchigen #Vollsperrung des östlichen #S-Bahnrings zwischen #Gesundbrunnen, Schönhauser Allee und #Greifswalder Straße. Milliardenbeträge werden zudem in den Wiederaufbau der #Dresdner Bahn gesteckt zwischen Südkreuz und Blankenfelde. Über diese Fernbahnstrecke soll ab 2025 auch der #Flughafenexpress#FEX rollen, der eine deutlich schnellere Anbindung des #BER erlaubt.
Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt ist derzeit auf dem Abschnitt #Wedding – #Hauptbahnhof (tief) die Aufnahme des #S-Bahn- Linienbetriebs geplant? Antwort zu 1: Die DB AG führt aus: „Der S-Bahn-Linienbetrieb auf dem Abschnitt Wedding – Hauptbahnhof (#Interimsbahnsteig) soll in 12/2020 aufgenommen werden.“ Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt ist derzeit auf dem Abschnitt #Westhafen – Hauptbahnhof (tief) die Aufnahme des S-Bahn- Linienbetriebs geplant? Antwort zu 2: Die DB AG führt aus: „Der S-Bahn-Linienbetrieb auf dem Abschnitt Westhafen – Hauptbahnhof (tief) soll in 12/2026 aufgenommen werden.“ 2 Frage 3: Trifft es zu, dass zwischen 2020 und 2026 kein planmäßiger S-Bahn-Verkehr auf dem Abschnitt Westhafen – Hauptbahnhof (tief) stattfindet? Antwort zu 3: Die DB AG führt aus: „Dies trifft zu.“ Frage 4: Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht der Senat, bereits ab Ende 2020 S-Bahn-Verkehr zwischen Westhafen – Hauptbahnhof (tief) zu realisieren? Antwort zu 4: Die DB AG führt aus: „Ab Ende 2020 ist die Nutzung des S-Bahn-Verkehrs zwischen Westhafen und Hauptbahnhof (Interimsbahnsteig) mit Umstieg im Bahnhof Wedding möglich.“ Frage 5: Trifft es zu, dass die Züge der S21 vorerst in einer #provisorischen Station Hauptbahnhof (tief) unter der Invalidenstraße halten müssen? Antwort zu 5: Die DB AG führt aus: „Dies trifft zu, die Züge halten am Interimsbahnsteig.“ Frage 6: Welche Einschränkungen für den S-Bahn-Betrieb bedeutet dies (z.B. Zuglänge)? Antwort zu 6: Die DB AG führt aus: „Der S-Bahn-Betrieb wird zwischen Ende 2020 und Ende 2026 mit verkürzter #Zuglänge (maximal #Halbzüge) aufgenommen.“ Frage 7: Zu welchem Zeitpunkt ist die Inbetriebnahme der zweigleisigen Station Hauptbahnhof (tief) in ihrem infrastrukturellen Endzustand vorgesehen? 3 Antwort zu 7: Die DB AG führt aus: „Die Inbetriebnahme der zweigleisigen Station Hauptbahnhof (tief) im infrastrukturellen Endzustand ist Ende 2026 geplant.“ Frage 8: Was geschieht danach mit der provisorischen Station Hauptbahnhof (tief) unter der Invalidenstraße? Antwort zu 8: Die DB AG führt aus: „Die provisorische Station Hauptbahnhof (Interimsbahnsteig) unter der Invalidenstraße wird vor der Inbetriebnahme der zweigleisigen Station Hauptbahnhof (tief) im infrastrukturellen Endzustand teilweise zurück gebaut und an den Endzustand der Station Hauptbahnhof angepasst.“ Frage 9: Besteht die Möglichkeit, den ursprünglich geplanten S-Bahnhof #Perleberger Brücke doch noch zu errichten? Antwort zu 9: Die DB AG führt aus: „Die Möglichkeit besteht.“ Frage 10: Welche Voraussetzungen müssen dazu geschaffen werden und zu welchem Zeitpunkt könnte ein S-Bahnhof Perleberger Brücke frühestens in Betrieb gehen? Antwort zu 10: Die DB AG führt aus: „Voraussetzung für die #Inbetriebnahme des S-Bahnhof Perleberger Brücke ist, dass die #Bestellung und #Finanzierung durch das Land #Berlin erfolgt, eine Planung erstellt wird und vom #Eisenbahn-Bundesamt das #Planrecht zum Bau der Anlage erteilt wird. Bauleistungen müssen ausgeschrieben und vergeben werden und Anlagen errichtet werden. Frühestens nach Abschluss dieser Voraussetzungen kann der S-Bahnhof Perleberger Brücke in Betrieb genommen werden.“ Frage 11: Ab wann ist derzeit geplant, die Verlängerung der #S21 bis a) #Gleisdreieck, b) #Südkreuz in Betrieb zu nehmen? 4 Antwort zu 11: Die DB AG führt aus: „Für die Verlängerung der S21 bis a) Gleisdreieck (inklusive der #Fortführung bis #Yorckstraße und #Yorckstraße/Großgörschenstraße) wurde mit den ersten #Vorplanungen begonnen. Der Zeitplan für die Inbetriebnahme wird erarbeitet. Die Anbindung in der Verlängerung Yorckstraße/Großgörschenstraße in Richtung b) Südkreuz befindet sich derzeit noch nicht in der Planung.“ Frage 12: Ist langfristig eine Verlängerung der Linie S47 von Hermannstraße nach Hauptbahnhof (tief) möglich? Antwort zu 12: Die DB AG führt aus: „Die Möglichkeit besteht.“ Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche #Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung stehen für die neuen #Stadtquartiere an? Frage 2: Wie ist deren Planungsstand (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich muss für jeden Wohnungsbaustandort, spätestens im Bebauungsplanverfahren, nachgewiesen werden, dass die verkehrliche Erschließung gewährleistet ist. Dies wird anhand von verkehrlichen Untersuchungen geprüft und nachgewiesen, die durch den Vorhabenträger für das #Bebauungsplanverfahren beauftragt werden müssen. Nicht bei allen neuen Stadtquartieren sind verkehrliche Vorhaben von überörtlicher Bedeutung erforderlich. Nachfolgend wird nur auf die „betroffene“ Vorhaben eingegangen.
#Blankenburger Süden Auf Grund der bisherigen #Bestandsverdichtung und weiterer realisierungsfähiger Baupotenziale ist die Verbesserung und Erweiterung der vorhandenen Verkehrserschließung dringend erforderlich und Voraussetzung für die planerische Entwicklung des Stadtquartiers. Hierzu gehören die Umsetzung der bekannten Verkehrslösung Heinersdorf und die Entwicklung und Umsetzung der sog. „Verkehrserschließung Blankenburg“. Für letztere wird aktuell eine Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die zum Ziel hat, die notwendige verkehrliche Infrastruktur für den Raum zwischen B 2 und A 114 sowie für das neue Stadtquartier als 2 integrierte Lösung zu ermöglichen. Für die Entwicklung eines Stadtquartiers ist zudem die #Verlängerung der #Straßenbahnlinie#M2 bis zum #S-Bahnhof #Blankenburg notwendig inklusive der Verbesserung der Umsteigequalität des S-Bahnhofs Blankenburg. Die Wirtschaftlichkeit für die zu bevorzugende Trasse ist bestätigt. Für die notwendigen Betriebshofkapazitäten der Straßenbahn werden Standorte im Bereich des neuen Stadtquartiers genauer untersucht. Mit der Deutschen Bahn laufen Gespräche zur Modernisierung, Ertüchtigung und baulichen Integration des S-Bahnhofs Blankenburg in die zukünftige „Verkehrserschließung Blankenburg“ (Kooperationsprojekt der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Deutschen Bahn AG (DB AG)).
#Buch Die nördlichen Gebiete des Wohnungsbaustandortes Buch sind nicht durch den Schienenverkehr erschlossen und liegen mit ca. 1 km Luftlinienentfernung im weiteren Einzugsbereich des S-Bahnhofs Berlin-Buch. Für den Wohnungsbaustandort ist die Erschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Erweiterung des #Linienbusverkehrs erforderlich. Die Erschließung des Wohnbaustandortes für Kfz muss über die Hobrechtsfelder Chaussee erfolgen, da die Straße Am Sandhaus nicht leistungsfähig an die Wiltbergstraße angeschlossen werden kann. Dafür ist die Erweiterung der Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße westlich der Straße Am Sandhaus mit Gehwegen, Bushaltestellen und Radwegen durch den Bezirk Pankow notwendig. Insbesondere für die Entwicklung auf der Ostseite der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und Erschließung des neuen Wohnungsbaus ebendort.
#Buckower Felder Das Plangebiet wird über die Gerlinger Straße und den Buckower Damm erschlossen. In beiden Straßen verkehren #Buslinien der BVG. Durch die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner entsteht eine zusätzliche Nachfrage für den öffentlichen Personennahverkehr, die eine Verdichtung und Verlängerung von Buslinien erfordert. Durch die Sicherung einer Buswendeschleife im Bebauungsplan werden hierfür die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen. Die nächstgelegene U-Bahn-Station (#U7) ist in etwa zehn Minuten mit dem Bus und #Fahrrad erreichbar. Südlich an das Plangebiet grenzt der Berliner Mauerweg an. Das neue Quartier soll im Inneren autoarm sein, wofür zwei Quartiersgaragen am Quartiersrand vorgesehen sind. Zudem wird die absolut zulässige Anzahl der Stellplätze im Gebiet begrenzt. Am Buckower Damm soll – unabhängig von der Entwicklung des Stadtquartiers – ein Zweirichtungsradweg ausgebaut werden.
#Ehemaliger Güterbahnhof Köpenick Zur verkehrlichen Entlastung der Dammvorstadt (beidseitig der Bahnhofsstraße) und der Köpenicker Altstadt ist mittels #Umfahrungsstraßen ein „#Tangentenviereck“ geplant. Der fehlende nördliche Teil dieser Planung ist die Ost-West-Trasse. Im Zuge der Entwicklung 3 des neuen Wohnquartiers soll der Ostteil als sog. Ostumfahrung Bahnhofstraße, über die auch das Gebiet einschließlich ÖPNV-Anbindung erschlossen werden soll, geprüft werden. Mit der Entlastung einher geht die Betriebsstabilisierung des Straßenbahnverkehrs, insbesondere in der Bahnhofsstraße. Der Neubau einer #Regionalbahnhofs#Köpenick mit neuem Ostzugang und der Ausbau der Regionalbahn (2027) sind avisiert. Die Deutsche Bahn AG wird das Planfeststellungsverfahren zeitnah starten.
#Gartenfeld Die Insel Gartenfeld wird derzeit nicht durch einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen ÖPNV erschlossen. Der nächstgelegene U-Bahnhof #Paulsternstraße liegt, je nach Lage 1-2 km entfernt. Straßenseitig besteht die Erschließung nur über die Gartenfelder Straße, die die Insel im Osten in Nord-Süd-Richtung kreuzt. Die bisherigen Überlegungen zur ÖPNV-Anbindung der Insel bedürfen einer Weiterentwicklung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Planungen zum #Innovationscampus#Siemensstadt. Die geplante übergeordnete Hauptverkehrsstraße auf der Insel Gartenfeld verbindet das neue Wohngebiet mit den östlich gelegenen Entwicklungsgebieten, wie z.B. der Urban Tech Republic und dem Schumacher Quartier, der Wasserstadt Oberhavel, den Ortsteilen Hakenfelde und Spandau und dient der Erschließung der Entwicklungen auf der Insel Gartenfeld. Zur Ermöglichung einer #Straßenbahn wird im zentralen Teil und im westlichen Teil der Insel Gartenfeld eine mögliche Trasse freigehalten bzw. an den Verlauf der geplanten übergeordneten Hauptverkehrsstraße angepasst. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu #Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte- Tegel-Spandau geprüft.
#Johannistal / Adlershof Die #Straßenbahnneubaustrecke Adlershof II durch das Entwicklungsgebiet Johannistal/Adlershof nach Schöneweide befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Zur Erschließung der benachbarten Gewerbefläche Gleislinse und des Ortsteils Johannisthal wird der Betriebsbahnhof Schöneweide zum Entwicklungsgebiet hin geöffnet. Eine Fuß und #Radwegebrücke wird über das Adlergestell auch als Anbindung an die Köllnische Heide hergestellt. Der Radschnellweg entlang der A 113, der Adlershof mit der Innenstadt verbindet, ist Gegenstand einer Machbarkeitsstudie. Fahrradabstellanlagen am S-Bahnhof Adlershof und am S-Bahnhof Betriebshof Schöneweide sind in der Prüfung.
#Michelangelostraße Die Ausgestaltung des Wohnungsbaustandortes und die Realisierung an sich sind derzeit noch von den Dialogverfahren bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) abhängig. Eine Erschließung im ÖPNV besteht bereits für weite Teile des Gebietes durch die vorhandene Straßenbahntrasse mit dicht getaktetem Angebot in der Greifswalder Straße. 4 Im Zuge der städtebaulichen Verdichtung und Verlegung der Michelangelostraße wird eine Straßenbahntrasse weiterhin stadtplanerisch gesichert. Für die weiter östlich gelegenen Flächen kann eine Straßenbahnanbindung dann untersucht werden, wenn eine hinreichende Konkretisierung der Planungen durch SenStadtWohn erfolgt ist. Dabei ist geplant, die Michelangelostraße einschließlich Straßenbahntrasse und Geh-/Radverkehrsanlage Richtung Osten bis zum Weißenseer Weg zu verlängern.
#Schumacher Quartier Der Wohnungsbaustandort ist durch seine Lage östlich der zukünftigen #Urban Tech Republic eng mit dieser verbunden und die verkehrliche Verknüpfung mit dieser von großer Bedeutung. Derzeit wird die Machbarkeit eines U-Bahn-Anschlusses untersucht, weiterhin wird die Ausschreibung zur #Straßenbahnanbindung vorbereitet. Bis zur Realisierung plant Tegel Projekt mit einer Buserschließung. Maßgeblich für die Entwicklung des Quartiers zu einem Wohnungsbaustandort sind der Rückbau des heutigen Autobahnzubringers zur A 111 und der Neubau der Meteorstraße als übergeordnete Stadtstraße im Quartier. Die Planungen zur neuen Meteorstraße sind noch nicht abgeschlossen.
#Wasserstadt Oberhavel Das Entwicklungsgebiet ist straßenseitig erschlossen. Die ÖPNV-Erschließung erfolgt derzeit ausschließlich über den Bus und Andienung an den U-Bahnhof #Haselhorst (U7) oder an den Bahnhof #Spandau. Die Kapazitäten der #Busanbindungen an die Altstadt Spandau sind ausgeschöpft. Um eine attraktive Erreichbarkeit auch ohne motorisierten Individualverkehr (MIV) zu gewährleisten, ist die Anbindung an das ÖPNV -Netz zu verbessern. Mögliche Entwicklungsperspektiven stellen die #Trassenfreihaltungen auf der Wasserstadtbrücke bzw. in der Daumstraße für die #Straßenbahn, die #Flächenfreihaltung der #S-Bahntrasse und eine qualitativ hochwertige Zubringeranbindung an die U-Bahnlinie U7 dar. Die bisherigen Überlegungen zur Verkehrserschließung bedürfen einer Weiterentwicklung bei der Ausgestaltung der Planungen zum Innovationscampus Siemensstadt. Mit der vorgesehenen neuen Straßenverbindung der Insel Gartenfeld würde die Wasserstadt Oberhavel mit anderen Entwicklungsgebieten, wie z.B. Urban Tech Republic und das Schumacher Quartier, den Ortsteilen Hakenfelde verbunden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen wird die Trasse Mitte-Tegel-Spandau geprüft. Die „Waterkant Berlin“ ist Teil des praxisorientierten Forschungsprojekts MoveUrban, das zeitnah zur Planung des Wohnungsbaus hier Vorschläge zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität im Gebiet erarbeiten wird.
#Ehemaliger Rangierbahnhof Pankow Vor dem Hintergrund der mit Kfz-Verkehr hoch belasteten Situation um das Gebiet ist in den anstehenden Bebauungsplänen die Frage nach der verkehrlichen Erschließung 5 gesamthaft zu klären. Die Untersuchung zur #Straßenbahntangente Weissensee – Pankow, die auch das Gebiet erschließen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Frage 3: Wie sieht der Zeitplan für die Planfeststellungsverfahren und die Erlangung der Planreife aus (bitte einzeln nach neuen Stadtquartieren auflisten)? Antwort zu 3: In Abhängigkeit der einzelnen Planrechtsverfahren (Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz – PBefG oder nach Berliner Straßengesetz BerlStrG bzw. nach Bebauungsplanrecht) sind die vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitschienen einzuhalten. Konkrete Angaben für jedes Einzelvorhaben können auf Grund des jeweiligen aktuellen Planungsstands noch nicht gemacht werden. Frage 4: Gibt es Verkehrsprojekte überörtlicher Prägung in den neuen Stadtquartieren, über die zwischen den Bezirken und dem Senat noch keine Einigung erzielt werden konnte; wenn ja, welche sind dies und worin besteht der Dissens; welche Schritte sind nötig, um unverzüglich zu einem Konsens zu kommen, um schnell mit dem Bauen beginnen zu können? Antwort zu 4: Bei der Erarbeitung der verkehrlichen Konzepte für die neuen Stadtquartiere erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen SenStadtWohn, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und den jeweiligen Bezirken. Mögliche Dissense werden im Planungsprozess Schritt für Schritt aufgelöst. Frage 5: Wer ist im Senat für den Wiederaufbau der Siemensbahn verantwortlich; wie gestalten sich die Abstimmungen mit Siemens hinsichtlich der Kostenbeteiligung? Antwort zu 5: Für die Planung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Unterstützung der DB AG zuständig. Die Finanzierung bedarf einer Klärung. Frage 6: Wer ist im Senat für die Abstimmungen zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens „Regionalbahnhof Köpenick“ verantwortlich? Antwort zu 6: Der Regionalverkehrshalt Köpenick ist eine Bestellung des Landes Berlin bei der DB AG. Die effiziente Gestaltung des Verfahrens obliegt dem Vorhabenträger. Abstimmungen zur 6 Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens liegen nicht in der Verantwortung des Vorhabenbestellers. Frage 7: An welchen Darstellungen von Verkehrsprojekten im Flächennutzungsplan (FNP) im Bereich der neuen Stadtquartiere wird nach wie vor festgehalten, welche werden aufgegeben und durch Änderung des FNP korrigiert? Antwort zu 7: Grundsätzlich stellt der Flächennutzungsplan (FNP) für das übergeordnete Verkehrsnetz die aktuellen Verkehrsplanungen zur Erschließung der neuen Stadtquartiere dar. In Einzelfällen erfolgt im Rahmen von FNP-Änderungen eine Überprüfung und Aktualisierung dieser Planungen. Derzeit befinden sich für folgende neue Stadtquartiere FNPÄnderungen im Verfahren, die die Darstellung von übergeordneten Verkehrsprojekten betreffen: „Ehem. Rangierbahnhof Pankow“, FNP-Änderungsverfahren 05/16: Die Änderung umfasst Flächen, die von Bahnbetriebszwecken freigestellt wurden. Im Zuge der FNP-Änderung ist der Verzicht der dargestellten übergeordneten Hauptverkehrsstraße zwischen Mühlenstraße und Prenzlauer Promenade vorgesehen. „Blankenburger Süden“, FNP-Änderungsverfahren 09/17: Parallel wird eine Vorbereitende Untersuchung nach § 165 BauGB durchgeführt. In der gegenwärtigen Planungsphase werden alternative Standorte für den Betriebsbahnhof zu Gunsten des Wohnquartiers geprüft. Eine diesbezügliche Änderung des FNP ist nicht auszuschließen. Die Trassenlage der übergeordneten Hauptverkehrsstraße des Netzelementes 4 der Verkehrslösung Heinersdorf wird im FNP-Änderungsverfahren aufgenommen. „Kurt-Schumacher-Quartier“, FNP-Änderungsverfahren 09/15: Die Änderung beinhaltet den Autobahnzubringer vom Kurt-Schumacher-Damm zur Bundesautobahn (BAB) 111. Dieser wird im Rahmen der FNP-Änderung durch eine Stadtstraße in der Kategorie einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße ersetzt. „Insel Gartenfeld“, FNP-Änderungsverfahren 01/16: Im Rahmen der FNP-Änderung werden die am nördlichen Rand der Insel verlaufende übergeordnete Hauptverkehrsstraße sowie die südlich der Insel verlaufende schienengebundene ÖPNV-Trasse verschoben und parallel über das Zentrum der Insel Gartenfeld geführt. Für das Stadtquartier „Güterbahnhof Köpenick“ ist die Einleitung eines FNPÄnderungsverfahrens beabsichtigt, in dessen Rahmen auch die Lage der Ost-West- Straßenverbindung (hier Abschnitt sog. Ostumfahrung der Bahnhofstraße) entsprechend den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen geändert werden soll. Frage 8: Wie wird die neue Richtlinie bezüglich der FNP-Darstellung umgesetzt, im FNP Straßenbahntrassen auszuweisen? 7 Antwort zu 8: Das Straßenbahnnetz, wie insgesamt die überörtliche Verkehrsinfrastruktur, wird bei allen Änderungen des FNP in die planerische Abwägung einbezogen. Basierend auf dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 (Bestand und Planung) und überlagert mit der Planzeichnung des FNP, ist das Straßenbahnnetz in der den Flächennutzungsplan ergänzenden „Themenkarte Straßenbahnnetz“ dargestellt. Diese Themenkarte ist über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/pix/fnp/themenkarte_strassenbahn.pdf Frage 9: Warum wird für die Insel Gartenfeld nicht die Darstellung „S-Bahn“ gewählt? Antwort zu 9: Der Senatsbeschluss zur FNP-Änderung „Insel Gartenfeld/Saatwinkler Damm“ (Lfd.-Nr. 01/16) vom 08.01.2019 stellt für die Insel Gartenfeld eine schienengebundene Nahverkehrstrasse (U-, S- oder Regional-Bahn, mit Bahnhof) in unterirdischer Lage dar. Nachfolgende Planfeststellungsverfahren werden dies präzisieren. Frage 10: Welche Abstimmungen gibt es derzeit zwischen dem Senat und dem Bezirk Treptow-Köpenick zum Bau einer überörtlichen Straße zwischen Brandenburgplatz und Mahlsdorfer Straße als Fortführung der Ost- West-Trasse? Antwort zu 10: Der Bezirk Treptow-Köpenick ist in die verkehrlichen Untersuchungen zur vorbereitenden Untersuchung eingebunden und unterstützt die Planung einer übergeordneten Straße (Ostumfahrung Bahnhofstraße), die darüber hinaus eine Erschließungsfunktion für das Entwicklungsgebiet hat und eine Verbindung der beiden durch die Bahnanlagen getrennten Gebietsteile darstellt. Frage 11: Hält der Senat an dieser Trasse fest und falls ja, womit begründet er dies? Antwort zu 11: Ja. Wie unter 10. bereits beschrieben erfüllt die Ostumfahrung Bahnhofstraße auch für das Gebiet wichtige Funktionen. Zudem wäre eine Gebietsentwicklung ohne diese neue Straßenverbindung nicht möglich. Verkehrspolitisches Ziel in diesem Raum ist es, die Bahnhofstraße in Köpenick von übergeordnetem Verkehr zu entlasten und damit den ÖPNV (Straßenbahnen und Busse) nachhaltig zu verbessern einschließlich des Ausbaus barrierefreier Haltestellen sowie sichere und angemessene Anlagen für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen. Die Bahnhofstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen im Bezirk. Ihre Funktion als Nahverkehrstrasse wird durch den in Planung befindlichen Regionalbahnhof zukünftig weiter gestärkt. 8 Frage 12: In welcher Tiefe wurde eine „Nullvariante“ geprüft? Antwort zu 12: Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde eine Entwicklungsfähigkeit des Areals ohne Infrastruktur analog zur Betrachtung anderer Varianten untersucht. Siehe dazu auch Antwort zu Frage 11. Frage 13: Um wie viel Jahre verzögert sich der Bau des neuen Stadtquartiers ehemaliger Güterbahnhof Köpenick durch die Ost-West-Trasse gegenüber einem Verzicht („Nullvariante“)? Antwort zu 13: SenStadtWohn geht von einer Zeitschiene aus, die abhängig vom Planfeststellungsverfahren der DB AG zur Ausbaustrecke Frankfurt Oder (einschl. dem neuen Regionalbahnhof Köpenick) in Ausbaustufen erfolgen kann. Hierbei ist berücksichtigt, dass parallel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Straßenverbindung geschaffen werden könnten, um diese zeitgleich mit dem Kerngebiet des Wohnungsbaus umzusetzen. Berlin, den 27.03.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Staatssekretärin Ines Jesse und VBB-Chefin Susanne Henckel besprechen Ausbaupläne auf der SchieneMehr Züge, mehr Sitzplätze im Regionalverkehr der Region20 Jahre VBB-Jubiläum: Steigerung der Zahl der VBB-Fahrgäste von 1 Mrd. auf 1,5 Milliarden pro Jahr
Verkehrsstaatsekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Ines #Jesse: „Unser Ziel ist es, in den kommenden Jahren 10 Millionen Zugkilometer mehr anzubieten. Allein in dem im Januar vergebenen Netz #Elbe-Spree werden ab 2022 fünf Millionen mehr Zugkilometer auf die Schienen gebracht, die Kapazitäten werden durch eine dichtere Taktung und neue Linien erhöht, in den Zügen stehen mehr Sitzplätze zur Verfügung. Der nächste Schritt ist das Vergabeverfahren des Lausitznetzes. Wir brauchen aber auch Investitionen in die #Infrastruktur. Mit dem Projekt #i2030 wollen wir die Leistungsfähigkeit des Netzes erhöhen.“VBB-Geschäftsführerin Susanne #Henckel: „Die in den nächsten Jahren zu erwartenden Mehrverkehre stellen uns vor große Herausforderungen. Mit dem Projekt i2030 schaffen wir die Voraussetzungen für Mehrverkehre auf den wichtigen Korridoren in der Planungsregion. Gleichzeitig schauen wir, dass auch die Qualität im SPNV mitwächst. Moderne Fahrzeuge, WLAN-Möglichkeiten, mehr Monitore für die Fahrgastinformation, vereinfachte und verbesserte Fahrradmitnahme sind nur einige Themenfelder für hohe Standards, die wir im Verbund weiter forcieren.“Die Staatssekretärin eröffnete mit dem „VBB im Dialog“ in Werder (Havel) die zweite von insgesamt fünf öffentlichen Gesprächsrunden. Ein zentrales Thema war das zusätzliche Angebot auf der Schiene in diesem und den kommenden Jahren, das auf die wachsende Nachfrage im Regionalverkehr reagiert. So wird es ab 1. April auf den Linien der #RE7 und #RB10 durch zusätzliche Züge und dem Einsatz von Doppelstockzügen deutliche Angebotserweiterungen geben. Bereits seit letztem Jahr wurden die Sitzplatzkapazitäten in der Region auf der Linie #RE2 zwischen Nauen und Berlin und auf der #RB13 aufgestockt.Vorgestellt wurden auch die Ergebnisse aus der Ausschreibung des Netzes Elbe-Spree. Die jährlich 28 Millionen Zugkilometern beinhalten ein deutliches Mehrangebot auf der Schiene von 30 Prozent, zudem längere Züge bei höherem Komfort. Vorgesehen sind hier moderne Fahrzeuge, WLAN, digitale Fahrgastinformation sowie intelligente Bordsysteme für die Wartung. In der Planungsregion sind zur Betriebsaufnahme im Dezember 2022 z.B. zusätzliche Angebote auf der #RE1 mit drei Zügen pro Stunde zwischen Brandenburg und Frankfurt (Oder), auf der #RE7 mit zwei Zügen pro Stunde zwischen Bad Belzig und Berlin-Wannsee und vier Zügen pro Stunde zwischen Berlin und Nauen geplant. Neu eingerichtet werden die #RB21 (Direktverbindung Potsdam – Spandau) und die #RB32 (Anbindung von Teltow Fläming an den Flughafen BER. www.vbb.de/nesZentrales Planungsthema für die Region Havelland-Fläming war das verkehrliche Wachstum in der Metropolregion. Die Grundlagen sind dabei im Landesnahverkehrsplan mit der vorgesehenen Steigerung um fast zehn Millionen Zugkilometer p.a. in den nächsten Jahren gelegt. https://mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/835726Breiten Raum nahm ebenfalls das Planungsprojekt i2030 ein – denn vier von acht Infrastrukturprojekten liegen im Raum Havelland-Fläming: Berlin – Spandau – Nauen, Potsdamer Stammbahn, Dresden – Rangsdorf und die Kapazitätserhöhung auf der Linie RE1. www.i2030.de.Bereits ab 25. März 2019 wird der zweigleisige Ausbau der S-Bahn im Einfahrbereich des Potsdamer Hauptbahnhofs zu einer Reisezeitverkürzung der S7 um ca. 2 Minuten führen. Zudem können Verspätungen besser abgebaut werden.Am 1. April wird sich die Gründung des #VBB-Tarifs zum 20. Mal jähren. Die Zahl der VBB-Fahrgäste sei seitdem von rund einer Milliarde auf 1,5 Milliarden Fahrgäste gewachsen, so die Verbundchefin – ein Trend, der in den nächsten Jahren anhalten werde.Bei VBB im #Dialog informieren VBB und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in den fünf Brandenburger Planungsregionen zu den neuesten verkehrlichen Entwicklungen und Projekten.Die nächsten Termine:20. März 2019 | #Forst (Lausitz) | Region Lausitz27. März 2019 | #Prenzlau | RegionUckermark-Barnim8. April 2019 | #Seelow (Mark) | RegionOderland-Spree
Wann mögliche neue Strecken wie die #S-Bahn nach #Stahnsdorf oder die #Stammbahn gebaut werden, ist aber weiterhin offen.
Die Planungen für die S-Bahn nach Stahnsdorf schreiten voran, wie am Montag auf der Regionalkonferenz des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (#VBB) in Werder (Havel) bekannt wurde. In #Michendorf und #Schwielowsee werden wahrscheinlich bis 2022 die Bahnsteige erneuert, zudem fahren künftig Busse zwischen Beelitz und Werder (Havel). Der Wiederaufbau der Stammbahn ist aber noch ungewiss. Die PNN geben einen Überblick zu Investitionen in den Nahverkehr.
#Dreilinden – zwischen den grünen Nadelbäumen blitzt es blau, rot, gelb und orange auf. Ein Farbenmeer, so grell und hell, dass es einen fast in der Wintersonne blendet. Und das mitten im Wald. Und es wird noch wilder: Vor uns taucht plötzlich eine #Brücke auf, die nirgendwohin zu führen scheint – und einen Wanderweg überspannt, der so breit wie eine #Autobahn ist.
Was wiederum kein Wunder ist. Denn vor uns liegt die ehemalige #Reichsautobahn 51, inzwischen grün überwuchert, überspannt von der genauso ehemaligen #Stammbahnbrücke, die heute vor allem ein Mekka für Streetart-Künstler ist.
Ehemaliger „#Checkpoint Bravo“: Die Fahnenmastanlage der Amerikaner steht noch Wir befinden uns in einem Wäldchen hinter Dreilinden, unweit des #Teerofendamms – ein unscheinbares Gelände, das einst aber #Verkehrsgeschichte schrieb. Die überwucherten #Bahnsteige alter #Bahnhöfe sind hier zu finden, mehrere Brücken, tote #Gleise – und ein alter …
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie ist es zu erklären, dass in Beantwortung meiner Anfrage 18/17372 zwar die Zuarbeit der Deutschen Bahn AG eingeholt wurde, offenbar aber keine Stellungnahmen der zuständigen #Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, obwohl ausdrücklich um #denkmalrechtliche Belange ging?
Welche Regularien gibt es in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin, da hier der Eindruck entsteht, als würde die DB AG sehr weitgehend selbst entscheiden, welche Denkmale sie für erhaltenswert hält und welche nicht? Zu 1. und 2.: Alle zuständigen Behörden, so auch die Denkmalschutzbehörden, sind ordnungsgemäß im Rahmen des #Planfeststellungsverfahrens in dem dafür gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahren beteiligt worden. Die Entscheidung erfolgte unter Einbeziehung und Bewertung aller eingegangenen Stellungnahmen durch die zuständige #Planfeststellungsbehörde, das #Eisenbahnbundesamt (#EBA). Die Entscheidungen und die zugehörigen Entscheidungsgründe wurden im Planfeststellungsbeschluss vom
November 2015 – wie bereits in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage 18/17372 ausgeführt – dargelegt. Betriebsanlagen der Eisenbahn werden gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) planfestgestellt oder plangenehmigt. Bei der Planfeststellung und -genehmigung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange, sofern sie von den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange im Wege der Stellungnahme vorgebracht wurden, durch das Eisenbahnbundesamt als sogenannte Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Planfeststellung und -genehmigung ersetzen eine denkmalrechtliche Genehmigung durch die örtlich zuständige Denkmalbehörde. Sowohl die Bedeutung betroffener Denkmale als auch die Schwere eines Eingriffs und einer Denkmalbeeinträchtigung gewichtet die Planfeststellungsbehörde aus eigener Kompetenz; an die Denkmalschutzgesetze der Seite 2 von 5 Länder ist sie nicht gebunden. Spezielle Regularien in der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Bahn AG und den Denkmalschutzbehörden des Landes Berlin gibt es nicht.
Gibt es neben dem Baudenkmal #S-Bahnhof #Lichtenrade entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn noch weitere Denkmale, die vom Ausbau betroffen sind und wenn ja, welche? (Bitte um Nennung des Namens und der Nummer in der Denkmalliste). Welche Entscheidungen wurden zum Umgang mit den Denkmalen hier getroffen? Zu 3.: Entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn gibt es eine Vielzahl von Denkmalen, die direkt oder indirekt (Umgebungsschutz) von der Maßnahme betroffen sind. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren, die in mehreren Planfeststellungsabschnitten durchgeführt wurden, haben das #Landesdenkmalamt Berlin (LDA) als Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie der Bezirk Tempelhof-Schöneberg mit der unteren Denkmalschutzbehörde auf die jeweiligen Denkmale und ihre Bedeutung hingewiesen. Südlich des Südkreuzes entlang der Ausbaustrecke der Dresdner Bahn liegen folgende weitere Denkmale, die wenigstens im Umgebungsschutz vom Ausbau betroffen sind: a) OBJ-Dok-Nr.: 09075158/ Rheinmetall-Borsig-AG b) OBJ-Dok-Nr.: 09030111/ Gleichrichterwerk c) OBJ-Dok-Nr.: 09065336/ Bahnhof (S) & Mälzerei & Landhaus & Wohnhaus & Garten, d) OBJ-Dok-Nr.:09065337/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Landhaus Lichtenrade mit Garten (Gasthaus & Wirtshaus & Tanzsaal) f) OBJ-Dok-Nr.: 09030117/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336/ Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg g) OBJ-Dok-Nr.: 09097761/ Teil von Bez-Obj-Nr.: 09065336 S-Bahnhof Lichtenrade h) OBJ-Dok-Nr.:09097762/ Katholische Salvatorkirche und Christophorus- Kinderkrankenhaus i) OBJ-Dok-Nr.: 09055081/ Gaswerk Mariendorf (Gaswerk und Wasserturm) j) OBJ-Dok-Nr.: 09055074/ Lankwitz-Mariendorfer Fußgängerbrücke k) OBJ-Dok-Nr.: 09065549/ Parfümerie-Fabrik Scherk l) OBJ-Dok-Nr.: 09066670/ Brückenbauten der Fern- und S-Bahnunterführung Prellerweg m) OBJ-Dok-Nr.: 09066671/ Bahnbetriebswerk Tempelhof Seite 3 von 5 n) OBJ-Dok-Nr.: 09066674/ S-Bahnhof Priesterweg Sachbegriff: Bahnhof (S) o) OBJ-Dok-Nr.: 09066468/ Mix und Genest p) OBJ-Dok-Nr.: 09055133/ Kasernen General-Pape-Straße Im näheren Umfeld des Bauvorhabens im ersten Planfeststellungsabschnitt liegen ein Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52), der Verwaltungsbau und die Rüstungsfabrik Rheinmetall-Borsig AG (Buckower Chaussee 114-134), ein Büro und Fabrikgebäude (Schindler GmbH, Großbeerenstraße 169A/171), die Teubertbrücke, die Lankwitz- Mariendorfer Fußgängerbrücke und die Parfümerie-Fabrik Scherk (Kelchstraße 31). Denkmalbereiche (Gesamtanlagen) finden sich in der Siedlung „Mariengarten“ und auf dem Gelände des Gaswerks Mariendorf. Dem unmittelbaren Vorhabenbereich sind allerdings nur das Gleichrichterwerk und das Gaswerk Mariendorf zuzuordnen. Die Planfeststellungsbehörde schreibt zu diesen Denkmalen im Planfeststellungsbeschluss Abschnitt auf S. 418: „Insgesamt sind die bau- und anlagenbedingten Belastungen als gering einzustufen. Betriebsbedingte Belastungen sind nicht zu konstatieren.“ Zum Gleichrichterwerk (Eisnerstraße 52) führt sie auf S. 318 aus: „Die Planfeststellungsbehörde geht davon aus, dass der Vorhabenträger die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des denkmalgeschützten Gebäudes trifft und sieht keinen weiteren Entscheidungsbedarf.“ Im Planfeststellungsbeschluss 2. Abschnitt (Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 AEG für das Vorhaben Ausbau Knoten Berlin Berlin Südkreuz – Blankenfelde („Wiederaufbau der Dresdner Bahn“) Planfeststellungsabschnitt 2 Bahn-km 12,300 bis 14,762 der Strecken 6135 Berlin Südkreuz – Elsterwerda 6035 Berlin – Blankenfelde) wird die Entscheidung zum Rückbau wie folgt zusammengefasst: „Der erforderliche Rückbau denkmalgeschützter Bausubstanz betrifft ausschließlich Anlagen des Vorhabenträgers. Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.“ „Auch ein Teilerhalt des nördlichen Bahnhofsgebäudes kommt für den Vorhabenträger nicht infrage: Unzumutbar ist die Belastung dann, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (OVG Weimar, Urteil vom 16.01.2008, Az. 1 KO 717/06, juris-Abdruck Rn. 33). Eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zum Erhalt eines Teilgebäudes, das für ihn keinen Gebrauchswert mehr hat und dessen Denkmalwert durch den Abriss des südlichen Teils des Gebäudes erheblich entwertet ist, sieht die Planfeststellungsbehörde als nicht zumutbar an.“ Die weiteren Erwägungen und Abwägungen der Planfeststellungsbehörde sowie die Argumente der Vorhabenträgerin und der Denkmalbehörden können den oben genannten Planfeststellungsbeschlüssen entnommen werden. Seite 4 von 5 Die Planfeststellungsbeschlüsse haben Rechtskraft.
Wann konkret erfolgten Abstimmungsgespräche zwischen der Deutschen Bahn AG und der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesdenkmalamt zum Erhalt des S-Bahnhofs Lichtenrade und mit welchen Ergebnissen? Welche Kompensationsmaßnahmen wurden der DB AG für den Verlust des Denkmals auferlegt? Zu 4.: Das LDA wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt. Abstimmungsgespräche sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Folgende Stellungnahme hat das LDA auf die parlamentarische Anfrage von Hr. Oliver Friederici, Abgeordnetenhaus Berlin, im Juni 2018 zu diesem Sachverhalt gegeben: „Der Bahnhof Lichtenrade ist in der Denkmalliste unter der Objektdokumentennummer 09097761 S-Bahnhof Lichtenrade, Bahnhofsgebäude und Beamtenwohnhaus, 1892; Mittelbahnsteig mit Mobiliar, Bahnsteighäuschen, Zugangshäuschen, 1900-10 (siehe Ensemble Bahnhofstraße 30-33A) als Baudenkmal ausgewiesen. Das Landesdenkmalamt Berlin sowie die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg haben ihre erheblichen Bedenken gegen die Planungen im Planfeststellungsverfahren und die damit verbundenen schmerzlichen Verluste am Denkmalbestand geltend gemacht. Die planfestgestellte Vorzugsvariante erfordert jedoch den Abbruch des denkmalgeschützten S-Bahnhofs Lichtenrade mit dem Bahnhofsgebäude (früheres Empfangsgebäude) von 1892, des Mittelbahnsteigs mit Mobiliar, der Bahnsteighäuschen sowie der früheren Zugangshäuschen. Die Planfeststellungsbehörde durfte die konkurrierenden öffentlichen Interessen abwägen und räumte dem Ausbau der Dresdener Bahn ein überwiegendes öffentliches Interesse gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes ein. Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 13.11.2015 wurden die geplanten Abbrüche genehmigt, weshalb weitere Bestrebungen zum Denkmalerhalt als hinfällig erachtet wurden.“ Kompensationsmaßnahmen sieht das Denkmalschutzgesetz im Gegensatz zum Naturschutzrecht, das Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kennt, leider nicht vor. Folglich wurden der DB AG keine Kompensationsmaßnahmen auferlegt. Abstimmungsgespräche zwischen der unteren Denkmalschutzbehörde (UD) des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg und der Deutschen Bahn AG zum Erhalt des S-Bahnhofes Lichtenrade sind weder aktenkundig noch erinnerlich. Solche stünden zudem nicht in Einklang mit den Zuständigkeitsregelungen des Denkmalschutzgesetzes Berlin, wonach gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 das LandesdenkSeite 5 von 5 malamt für die Vertretung öffentlicher Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig ist. Im Planfeststellungsverfahren hat dennoch die untere Denkmalschutzbehörde ihre Bedenken schriftlich vorgetragen (wie z.B. auch der Antwort des Senats auf die schriftliche Anfrage 18/15216 zu entnehmen ist).
Welche Gründe gab es für die Eintragung in die Denkmalliste, wann erfolgte sie und welche Eigenschaften für den S-Bahnhof Lichtenrade wurden damals festgestellt? Zu 5.: Bei dem Bahnhof handelt es sich um einen typischen Landbahnhof der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In Berlin und in dessen Umland haben sich nur wenige Bauten dieser Art erhalten. Am 17.10.2006 wurden die Bahnhofsgebäude des S-Bahnhofs Lichtenrade von 1892 wegen ihrer künstlerischen und geschichtlichen Bedeutung als Baudenkmale eingetragen. Am 25.5.2012 wurde das Schutzgut um die 1909-10 entstandenen Bauten wegen der geschichtlichen Bedeutung ihres anschaulichen Überlieferungszustands erweitert: Mittelbahnsteig , drei Bahnsteighäuschen des Typus Wannseebahn, Möblierung, die Eisen-/Glaskonstruktionen über dem ehemaligen Zugangstunnel und den Zugangstreppen. Mit gleichem Datum wurde die Anlage des S-Bahnhofs, das Landhaus Lichtenrade mit Garten, Wirtshaus der Schloßbrauerei Schöneberg von 1893-94 Bahnhofstr. 30- 32, die Mälzerei der Schloßbrauerei Schöneberg von 1898 Steinstr. 41, beides Baudenkmale, zu einem Ensemble von herausragender ortsgeschichtlicher Bedeutung zusammengefasst: Das Wirtshaus, erstes Gebäude der Bahnhofstraße, und die Mälzerei, erster Industriebetrieb Lichtenrades, entstanden infolge der Existenz des Bahnhofs. Bahnhof, Wirtshaus, Mälzerei waren die Keimzelle des ab 1900 sich neu entwickelnden Ortskerns westlich des Dorfs, für die Entwicklung Lichtenrades zum Berliner Vorort, letztendlich die Voraussetzung, dass Lichtenrade 1920 zu Berlin eingemeindet wurde. Berlin, den 01.03.2019 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Planungsstopp, Planungsänderungen, Planungsverzögerungen – der Bau der neuen #Eisenbahnbrücke am #S-Bahnhof #Zehlendorf ist immer wieder in der Diskussion. Jetzt ist wieder ein neuer Aspekt dazugekommen: Nach Auskunft der Deutschen Bahn wurde bei der Begutachtung der Brücke eine „teilweise schlechte Bausubstanz“ festgestellt. Die DB Netz und die DB Station & Service hätten aus diesem Grund entschieden, dass die Erneuerung der #Eisenbahnüberführung am #Teltower Damm auf den gesamten „Komplex Zehlendorf“ erweitert werden muss. In die Planungen sollen jetzt auch der #Fahrradtunnel, die Technikräume, der #Personentunnel, die #Bahnsteigzugänge und die Verkaufsräume mit einbezogen werden. Die Konsequenz daraus: Die Pläne müssen neu erarbeitet werden.
Ende 2024 soll der #Brückenneubau am Teltower Damm abgeschlossen sein. Während die Deutsche Bahn noch nicht von einer Verzögerung spricht, ist für die „Bürgerinitiative Zehlendorf“ der Zeitplan „Geschichte“. Denn die Planungsphase sollte Ende Februar 2019 abgeschlossen sein, um im März 2019 in die Genehmigungsphase zu treten, so Sprecher Christian Küttner. Doch für seine Mitstreiter ist die neuerliche Umplanung ein Grund mehr, um zu fordern: „Der neue Bahnhofszugang vom Postplatz und von der Machnower Straße zu den Bahnsteigen sollte unbedingt zuerst gebaut werden.“ Ohne diesen fertigen Zugang würde es ansonsten während der zweijährigen Bauarbeiten …