Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke. Am heutigen Mittwoch, 16. Dezember 2020, gehen gleich zwei neue Aufzüge in Betrieb. Auf den U-Bahnhöfen Sophie-Charlotte-Platz (ab 15 Uhr) und Kurfürstenstraße (ab sofort) sorgen sie für mehr #Barrierefreiheit.
Auf der Station #Sophie-Charlotte-Platz verbindet der erste #Aufzug den Bahnsteig der #U2 (Fahrtrichtung Ruhleben) und die Straßenebene miteinander. Der zweite Aufzug, der den Bahnsteig der U2 (Fahrtrichtung Pankow) mit dem Straßenland verbindet, wird voraussichtlich Ende März 2021 in Betrieb geben. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich insgesamt auf rund 4,3 Millionen Euro.
Neben dem Aufzug wurde die Station mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet, der Asphaltboden erneuert und die Bahnsteigkanten angepasst. Die Zugangstunnel sowie die sanierten Ausgänge wurden mit neu gebrannten Fliesen nach den originalen Vorbildern verkleidet. Der Bau war für die Fachleute eine besondere Herausforderung. Da sich der U-Bahnhof im Grundwasser befindet, mussten für die Baumaßnahmen wasserdichte Baugruben erstellt und zahlreiche Leitungen um die Ausgänge und Aufzüge herum umverlegt und erneuert werden.
Jetzt 138 U-Bahnhöfe stufenfrei erreichbar
Auf dem Bahnhof #Kurfürstenstraße verbindet der heute eröffnete Aufzug die Bahnsteige der #U1/#U3 und die Straßenebene (Mittelinsel Kurfürstenstraße) miteinander. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich auf rund 1,7 Mio. Euro. Neben dem Aufzug wurde die Station mit neuen Bodenfliesen auf dem Bahnsteig sowie einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Mittelinsel im Straßenland wurde zudem vergrößert.
Mit den beiden neuen Anlagen sind nun 138 Berliner U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar. Insgesamt 184 Aufzüge sind auf den #BVG-Stationen im Einsatz.
Frage 1:
Wie viele Anfragen von privaten oder öffentlichen Bedarfsträgern hat es für jeweils welche Bau- oder
Nutzungsvorhaben (z.B. #Wohnungsbau, #Schienenverkehrszwecke, Schul- und Kitabau, gewerbliche,
kulturelle) in den vergangenen zehn Jahren gegeben, die sich auf #Vorhalteflächen für den geplanten 17.
Bauabschnitt der #Bundesautobahn#A100 beziehen (bitte einzeln und jeweils nach Jahren auflisten)?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Informationspflicht gemäß § 17 Gesetz zur Ausführung des #Baugesetzbuchs (#AGBauGB) wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durch die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen bei folgenden #Bauvorhaben beteiligt:
2013: An den Treptowers, Strandbar, temporär genehmigt
2017: Kietzer Weg 18, temporäre Halle, genehmigt
2017: Am Containerbahnhof, Trafostation DB AG, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, genehmigt
2019: Alt-Stralau 70/Markgrafendamm 1-2, Wohn- und Geschäftshaus, genehmigt
2020: Elsenstraße 115, vorhabenbezogener B-Plan, in Aufstellung
2020: Markgrafendamm 4, Wohnhaus, vsl. Genehmigt
2
Frage 2:
Wie viele der vorbezeichneten Anfragen wurden durch welche zuständige Stelle jeweils mit welchem
Ergebnis auf welcher Rechtsgrundlage beantwortet bzw. beschieden?
Antwort zu 2:
Die Bescheidung der jeweiligen Bauanträge erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. Die
Beteiligung der Senatsverwaltungen erfolgt im Rahmen der Verpflichtung des § 17
AGBauGB (Informationspflicht, gesamtstädtisches Interesse).
Die Prüfung des gesamtstädtischen Interesses bezog sich in den unter 1. genannten
Bauvorhaben auf die Flächennutzungsplanung und die darin enthaltene Darstellung der
Trasse der A 100. In allen Fällen waren gesamtstädtische Interessen zwar berührt, die
beantragten Bauvorhaben widersprachen diesen jedoch nicht.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie der Übersicht zu entnehmen ist, hat die Zahl der Mietwagenfahrzeuge und – unternehmen deutlich zugenommen. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), die zuständige Genehmigungsbehörde, hat darauf reagiert und Änderungen in der Verfahrens- und Genehmigungspraxis beim Mietwagengewerbe vorgenommen, um eine Benachteiligung des Taxengewerbes, soweit rechtlich möglich, zu vermeiden.
So werden ab dem 01.12.2020 erstmalige Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen gemäß § 16 Abs. 4 PBefG nur noch für die Dauer von zwei Jahren (statt bisher generell fünf Jahre) erteilt. Damit wird hier die Genehmigungspraxis dem Taxengewerbe (hier geregelt in § 13 Abs. 5 PBefG) angepasst. Darüber hinaus wird in den Genehmigungsbescheid die Auflage aufgenommen, dass sechs Monate nach der ersten Fahrzeugkonzessionierung dem LABO ohne gesonderte Aufforderung die Beförderungsaufträge für alle bis dahin konzessionierten Fahrzeuge zur Überprüfung vorzulegen bzw. zu übersenden sind. Mit dieser neuen Auflage können Verstöße und Beanstandungen frühzeitig erkannt werden.
Ab dem 01.01.2021 werden bei der erstmaligen Genehmigung sowie bei der Verlängerung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen keine Ausnahmegenehmigungen nach § 43 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) zu § 30 Abs. 1 BOKraft mehr erteilt.
Mietwagen müssen somit zukünftig über einen geeichten Wegstreckenzähler verfügen. Aufgrund unzureichender Rechtsgrundgrundlage auf Bundesebene kann der Einbau eines Wegstreckenzählers mit erweiterten Möglichkeiten der Datenaufzeichnung und – speicherung analog dem sog. Fiskaltaxameter nicht gefordert werden.
Frage 2:
Sofern die Anzahl konzessionierter Taxen und Taxiunternehmen rückläufig sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache? Wurden die Konzessionen zurückgegeben oder entzogen?
Antwort zu 2:
Die überwiegende Zahl der Genehmigungen wurde von den Genehmigungsinhaberinnen und -inhabern zurückgegeben. Entziehungen (siehe auch Antwort zu Frage 6) spielen für die allgemeine Entwicklung keine maßgebliche Rolle.
Frage 3:
Sofern die Anzahl der Mietwagen und Mietwagenunternehmen gestiegen sein sollte, worin sieht der Senat die Ursache?
Antwort zu 3:
Im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden die Antragstellerinnen und Antragsteller nicht zu ihrer Motivation befragt. Es handelt sich stets um individuelle Entscheidungen der Unternehmerinnen und Unternehmer.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter:innen im Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aussichtsbehörde für den Taxen- und Mietwagenverkehr wahrnimmt, von 2016 bis 2020 entwickelt?
Antwort zu 4:
Jahr(Stand
Jahresmitte)
Stellen
Beschäftigungs-positionen
2016
15,75
1
2017
15,75
6
2018
19,75
1
2019
19,75
1
2020
18,75
1
Frage 5:
Wie viele Kontrollen des Taxi- und Mietwagengewerbes wurden vom LABO, vom Zoll bzw. der FKS im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt? Darstellung nach Fahrzeug- und Betriebssitzkontrollen sowie nach Anzahl der Betriebsprüfungen.
Frage 6:
Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 5) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren, Widerruf der Genehmigung u.a.) wurden ergriffen? Darstellung nach Taxen und Mietwagen.
Antwort zu 5 und 6:
Zu den Fragen Nr. 5 und 6 wird hinsichtlich der vom Zoll (Finanzkontrolle #Schwarzarbeit – FKS) im Berliner Personenbeförderungsgewerbe durchgeführten Prüfungen auf die Antwort des Senats zu Nr. 8 der Schriftlichen Anfrage des Fragestellers vom 28. Januar 2020 zum Thema „Aktuelle Taxikonzessionen in Berlin“ auf Abgeordnetenhaus- Drucksache 18/22510 verwiesen. Ergänzend hierzu wird mitgeteilt, dass die FKS im ersten Halbjahr 2020 in Berlin 24 Arbeitgeberprüfungen und 387 Personenüberprüfungen im #Personenbeförderungsgewerbe durchgeführt hat. In der Arbeitsstatistik der #FKS werden Unternehmen, welche Mietwagen mit Fahrerin bzw. Fahrer im Personenbeförderungsgewerbe anbieten, nicht gesondert erfasst. Die Branche des Personenbeförderungsgewerbes umfasst neben Taxi- und Mietwagenunternehmen unter anderem auch #Busunternehmen.
Seitens des LABO wurden Kontrollen wie folgt durchgeführt:
Jahr
LABO-
Verkehrskontrollen
mitPolizei,FKS,HZA*
Betriebssitz-kontrollen
Betriebsprüfungen
Taxen
Miet-wagen
Taxen
Miet-wagen
Taxen
Miet-wagen
2016
16
0
9
5
0
68
0
2017
26
1
13
1
1
196
3
2018
26
1
9
4
16
143
1
2019
14
4
15
2
54
217
4
2020
5
4
3
0
25
129
3
* Taxen+ Mietwagen
Die Mietwagenunternehmen sind erst mit den deutlich steigenden Genehmigungszahlen stärker in den Blickpunkt gelangt.
Bis 2019 waren Betriebsprüfungen bei Mietwagenunternehmen jedoch wenig ergiebig, da prüfungsrelevante Unterlagen nur in einem sehr begrenzten Rahmen vorhanden waren bzw. sein mussten.
Seit Anfang 2019 wird bei Neuerteilung einer Mietwagen-Genehmigung die Auflage erteilt, detaillierte und aussagekräftige Aufzeichnungen zu den Beförderungsaufträgen zu führen und zur Überprüfung bereitzuhalten. Anhand dieser Unterlagen können nunmehr auch konkrete Betriebsprüfungen sinnvoll vorgenommen werden.
Aus diesem Grund wurden nunmehr auch die Ressourcen beim LABO neu strukturiert, um die Betriebsprüfungen bei den Mietwagenunternehmen auszuweiten. Im Jahr 2020 konnten aber aufgrund der Covid-19-Pandemie weniger Kontrollen als ursprünglich geplant durchgeführt werden.
Auf die steigende Zahl an Unternehmen und Fahrzeugen im Mietwagengewerbe bei einem gleichzeitigen Rückgang im Taxengewerbe (siehe Antwort zu der Frage 1) hat das LABO bereits dahingehend reagiert, dass die Ressourcen für regelmäßige und außerordentliche Betriebsprüfungen neu verteilt wurden, so dass der Fokus verstärkt auf Mietwagen liegt.
Vom #LABO wurden folgende Verstöße und Unregelmäßigkeiten festgestellt:
Verkehrskontrollen
Beide Verkehrsarten
Auszug aus der Genehmigungsurkunde nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
ZB I und/oder FzF nur als Kopie oder nicht mitgeführt,
Gültigkeit der FzF abgelaufen,
ungenehmigte Personenbeförderung Taxen
fehlender Tarifaushang,
fehlende Verordnung über die Beförderungsentgelte,
Wie viele Kontrollen zur Rückkehrpflicht von Mietwagen wurden von wem im Zeitraum 2016 bis 2020 durchgeführt?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Bei einer Verkehrskontrolle von Mietwagen durch das LABO werden u. a. auch der Abfahrts- und Zielort erfragt, um etwaige Verstöße gegen die Rückkehrpflicht prüfen zu können.
Frage 8:
Welche Unregelmäßigkeiten wurden dabei erfasst (siehe Frage 7) und welche konkreten Maßnahmen (Einleitung OWI-Verfahren u.a.) wurden ergriffen?
Antwort zu 8:
Siehe Antwort zu Frage 6 und 11.
Frage 9:
Inwieweit wurden im Zuge der Amtshilfe Daten von Uber über ein Auskunftsersuchen angefordert? Von 2016 bis heute.
Antwort zu 9:
Vom LABO werden keinerlei Daten bei der Firma Uber angefordert. Die Firma Uber betreibt eine Vermittlungsplattform und ist daher keine Genehmigungsinhaberin nach dem PBefG. Dementsprechend besteht für die Firma Uber gegenüber dem LABO keine Auskunftspflicht.
Frage 10:
Anhand welcher konkreten Kriterien gilt bei der Ersterteilung einer Mietenwagengenehmigung ein Betriebssitz als genehmigungsfähig?
Antwort zu 10:
Der Betriebssitz muss so ausgestaltet sein, dass dort die für den Betrieb erforderlichen Ressourcen vorgehalten und alle Betriebsunterlagen aufbewahrt und für eine etwaige Prüfung bereitgehalten werden können. Je nach Größe des Unternehmens (Anzahl der Fahrzeuge) muss für die Fahrerinnen und Fahrer ein geeigneter Aufenthaltsraum vorhanden sein.
Am Betriebssitz oder in unmittelbarer Nähe müssen dem Unternehmen ferner Stellplätze entsprechend der Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Frage 11:
Wie viele Hinweise (Anzahl) zur Nichteinhaltung der Rückkehrpflicht im Mietwagenverkehr wurden an das LABO herangetragen? Wie wird diesen nachgegangen? Wie vielen verwertbaren Angaben (Anzahl) ging das LABO nach und welche daraus resultierenden Maßnahmen (Anzahl) wurden eingeleitet? Ab wann ist ein Hinweis für eine bußgeldbewehrte Verfolgung ausreichend? Darstellung 2016 bis 2020.
Antwort zu 11:
Insgesamt gingen im Jahr 2020 bisher ca. 70 E-Mails ein, in denen entsprechende Hinweise in unterschiedlicher Anzahl und Qualität übermittelt wurden. Bei allen Hinweisen wird geprüft, ob ein OWi-Verfahren einzuleiten ist.
Derartige Hinweise können nur verwertet werden, wenn Datum, Zeit und Ort der Feststellung nachvollziehbar dokumentiert sind. Neben der Aussage des Anzeigenden muss auch ein weiterer Nachweis (z.B. Foto) vorhanden sein.
Im Jahr 2019 wurden 101 OWi-Verfahren eingeleitet; im Jahr 2020 bisher (Stand 30.11.)
Im Rahmen der Ermittlungen lässt sich nur ein geringer Teil der angezeigten Verstöße hinreichend zur Verhängung eines Bußgeldes beweisen. Ein einmaliger Verstoß wird nicht mit einem Bußgeld, sondern lediglich mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Gegen vom LABO erlassene Bußgeldbescheide wird häufig Einspruch erhoben, so dass der Vorgang über die Amtsanwaltschaft an das Amtsgericht Tiergarten zur Entscheidung abgegeben wird. Nach Einspruch wurde ein Teil der mit Bußgeldern von 200 EUR geahndeten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht von Mietwagen nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt, nachdem der Sachverhalt anhand von Feststellungen der Polizei Berlin und des LABO umfassend ausermittelt war.
Frage 12:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat im Jahr 2018 auf Anregung des LABO für die Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses Straßenpersonenverkehr die Thematik Mietwagenverkehr als Tagesordnungspunkt angemeldet, um auf Bundesebene über in Frage kommenden Maßnahmen zu beraten. Welches Ergebnis wurde hier erzielt?
Antwort zu 12:
Das Land Berlin hat im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr im Oktober 2018 über die zunehmende Zahl von Beschwerden betreffend Mietwagen- bzw. Uber- Fahrer berichtet, denen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht jedoch schwer nachzuweisen seien. Um dem entgegenzuwirken habe die Berliner Genehmigungsbehörde den Wunsch
geäußert, zur besseren Nachvollziehbarkeit Mietwagen im Rahmen einer Auflage auch die Erfassung des Beginns und des Endes eines Fahrauftrages aufzugeben. Auf Bitte Berlins gab es einen Meinungsaustausch. Einige Länder äußerten sich gegenüber einer entsprechenden Erweiterung der den Mietwagen erteilten Auflage zurückhaltend.
Unabhängig davon hat die Berliner Genehmigungsbehörde die in Berlin erteilten Auflagen für Mietwagen entsprechend dem eigenen Vorschlag angepasst.
Frage 13:
Sofern sich der Betriebssitz des Mietwagenunternehmens nicht im Land Berlin befindet, liegt die Zuständigkeit nicht im Bereich des LABO. Dies hat zur Folge, dass die Betriebsunterlagen (Autragsannahme, Abwicklung Fahrauftrag, Einhaltung der Rückkehrpflicht u.ä.) nicht eingesehen werden können.
Welche konkreten Ergebnisse haben die seit 2017 stattfindenden, behördenübergreifenden Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald hervorgebracht? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? In welchen Zeitabständen finden diese Treffen statt und wer nimmt daran teil? Inwieweit werden das Taxi- und das Mietwagengewerbe eingebunden?
Antwort zu 13:
Behördenübergreifende Treffen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald finden nicht in regelmäßigen Abständen statt, sondern nur aus besonderem Anlass und zu besonderen Themen, etwa zwischen der Konzessionsbehörde des Landkreises mit dem LABO zur Genehmigungspraxis im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen. Bei der Überwachung von Unternehmen muss jede Behörde die erforderlichen Prüfungen im Rahmen ihrer eigenen örtlichen Zuständigkeit durchführen.
Frage 14:
Inwieweit wurden durch das LAGetSi Kontrollen bei Mietwagenunternehmen im Zeitraum 2016-2020 durchgeführt? Wenn keine durchgeführt wurden, warum nicht? Aus welchen konkreten Gründen sieht sich das LAGetSi nicht in der Lage, proaktive Kontrollen durchzuführen?
Antwort zu 14:
Soweit Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmende bei Mietwagenunternehmen beschäftigt sind, liegt die Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz in der Zuständigkeit
des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Die Überwachung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, wenn der Arbeitsschutzbehörde konkrete Anlässe (Anzeigen, Hinweise, Beschwerden) bekannt werden. Zu den Kontrollzahlen im Zeitraum 2016 – 2020 können keine Angaben gemacht werden, da eine Aufschlüsselung der Betriebskontrollen nach der Branche
„Mietwagengewerbe“ nicht erfolgt. Derzeitig liegen dem LAGetSi keine konkreten Hinweise in Bezug auf bestimmte Mietwagenunternehmen oder Beschwerden von Fahrerinnen bzw. Fahrern vor. Proaktive Kontrollen werden nicht durchgeführt, da die Personalkapazitäten des LAGetSi mit der Bearbeitung von anderen Überwachungsaufgaben gebunden sind.
Frage 15:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates etwas hinzuzufügen?
Wie viele Fahrgäste nutzten die BVG (U- und Straßenbahn, Bus) und S-Bahn in den Jahren 2019 und 2020? Bitte Darstellung nach Kalendermonat!
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Fahrgäste der BVG werden als unternehmensbezogene Fahrgastfahrten ermittelt. In nachfolgender Tabelle finden Sie die Zahlen für das Jahr 2019.
Quartal
Jahr
unternehmensbezogene Fahrgastfahrten
I
2019
280.813.305
II
2019
274.922.005
III
2019
275.868.047
IV
2019
293.902.885
insgesamt
2019
1.125.506.242
Für das Jahr 2020 liegen die Werte der ersten drei Quartale vor (siehe nachfolgende
Tabelle).“
Quartal
Jahr
unternehmensbezogene Fahrgastfahrten
I
2020
247.648.778
II
2020
121.763.657
III
2020
187.193.484
Jan-Sep
2020
556.605.919
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im zurückliegenden Jahr 2019 betrug die Fahrgastnachfrage in Summe 485 Mio. Fahrgäste bzw. 1,5 Mio. Fahrgäste je Werktag. In der Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ist das verbliebene Fahrgastaufkommen kurzfristig auf unter 40 % gefallen und liegt inzwischen auf rund 60–70 % des Niveaus der letzten Reisendenzählung aus dem Jahr 2018. Zu beachten ist, dass es sich bei den im Jahr 2020 erhobenen Werten um stichprobenartig erhobene Schätzwerte handelt, da die Fahrzeuge der S-Bahn gegenwärtig keine automatischen Fahrgastzähleinrichtungen aufweisen.
Die finalen Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“
Frage 2:
Welche Fahrplanänderungen wurden im Zuge der COVID-19 Pandemie in welchem Zeitraum und aktuell durchgeführt? Bitte Darstellung für S-Bahn, U- und Straßenbahn sowie Bus!
Antwort zu 2:
„Straßenbahn
Bei der Straßenbahn wurden ab dem 18.03.2020 aufgrund der zeitweisen
Schulschließungen die für die Schülerverkehre vorgesehenen Verstärkerfahrten auf der
Linie M5 und M6 temporär eingestellt. Beide Linien verkehrten in diesem Zeitraum
weiterhin im 10-Minuten-Takt. Des Weiteren wurden die als zusätzliche Parallelangebote
fungierenden Linien 16, 18, 37 und 67 ebenfalls ab 18.03.2020 temporär eingestellt.
Trotz der vorübergehenden Reduzierung dieser Angebote, wurden in diesem Zeitraum
durch parallel verlaufende Linien alle Haltestellen bedient und flächendeckend mindestens
ein 10-Minuten-Takt aufrechterhalten. Zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 erfolgte
eine schrittweise Rücknahme dieser Maßnahmen, sodass die Straßenbahn seit Anfang
Mai wieder im Regelverkehr fährt.
Zum 13.12.2020 wird es eine Reihe von dauerhaften Taktverdichtungen im
Straßenbahnnetz geben. Dies betrifft die Linien M4, M10, 12, 16, 62 und 67.
Omnibus
Auch beim Bus sind ab dem 18.03.2020 aufgrund der zeitweisen Schulschließungen die für die Schülerfahrten zusätzlich in das Angebot genommenen Fahrten temporär entfallen. Auch hier wurde ein durchschnittlicher 10-Minutentakt sichergestellt. Zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 erfolgte eine schrittweise Rückführung zum Regelfahrplan.
Ab Dienstag, den 2. Juni 2020 und bis zum Beginn der Sommerferien wurde das Platzangebot im Schülerverkehr erhöht. Verstärkungen erfolgten im Frühverkehr auf insgesamt 16 Linien: M11, M37, M76, M77, 112, 122, 124, 125, 134, 135, 137, 156, 172,
197, 222, 256. Reduziert wurde im Gegenzug das Angebot auf den wenig nachgefragten Linien TXL, X9, 128 sowie auf der Linie 100. Zusätzlich wurden zum 04.05.2020 die Takte auf den Linien 120, 139 und 194 (Mo-Fr) sowie 114, 124 und 125 (Sa) dauerhaft verdichtet und die Linie 294 an Samstagen verlängert.
Zum 09.08.2020 wurde der Takt der Linie M41 verdichtet. Die Linienwege der Linien 271, 743 und 744 wurden angepasst und haben die Linie 373 ersetzt.
Im Zuge der Eröffnung des Flughafens BER und der damit verbundenen Schließung des Flughafens TXL wurden die neuen Linien X71 und NX7 eingeführt. Auf den Linien X7, 109, 123, 128, 245, N7, N60, N61, N64, N65, N67, N69 und N90 gab es
Leistungsanpassungen und die Linien TXL und X9 wurden eingestellt.
Zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 werden die neuen Linie M36 und N96 eingeführt. Darüber hinaus bekommen die Linien 136, 142, 147, 245, 246, 263, N5, N34, N39 und N95 veränderte Linienwege. Taktverdichtungen gibt es auf den Linien M37, X21, 136, 163, 164, 200, 247, 363 und 743 (Mo-Fr), auf den Linien X21, 181 und 743 (Sa) sowie auf den
Linien M21 und 743 (So). Die Betriebszeiten der Linien 136, 154, 296, 327, 396 und 743 werden ausgedehnt. Die Linien X36, 236, 341 und 370 werden eingestellt.
U-Bahn
Ab Montag, den 23.03.2020 wurde auch bei der U-Bahn der Fahrplan an den Rückgang der Nachfrage angepasst und im gesamten Netz mindestens ein 10-Minuten-Takt zur Verfügung gestellt. Zur Sicherung von Reserven wurde die Linie U55 bis auf Weiteres eingestellt.
Auch bei der U-Bahn erfolgte zwischen dem 20.04.2020 und 03.05.2020 eine stufenweise Rückführung zum Regelfahrplan. Am 04.12.2020 erfolgte die Linienverlängerung der U5 vom Alexanderplatz zum Hauptbahnhof.
Zusätzlich zu den genannten nachhaltigen Fahrplananpassungen erfolgten bei der U- Bahn, Tram und beim Omnibus eine Vielzahl von baubedingten Fahrplananpassungen.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Im Zeitraum [ab] 19.03. […] verkehrten die Verstärker in der Hauptverkehrszeit (HVZ) der Linien S1 (Zehlendorf – Potsdamer Platz), S3 (Friedrichshagen – Ostbahnhof) sowie S5 (Mahlsdorf – Ostbahnhof) nicht. Ab dem 18.05.20 wurde der Verkehr der HVZ-Verstärker der Linien S3 und S5 wieder aufgenommen. Bedingt durch Baumaßnahmen konnte der Verkehr des HVZ-Verstärkers der S1 erst eine Woche später am 25.05.20 wieder angeboten werden.
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen verkehrten im Zeitraum 21.03. – 03.05.20 die Linien S26 (Teltow Stadt – Waidmannslust), S45 (Südkreuz – Flughafen Schönefeld) sowie S85 (Grünau – Pankow) nicht.
Für alle genannten Angebotseinschränkungen gilt, dass es im Einzelfall bedingt durch Baumaßnahmen zu Abweichungen kam, d.h. die genannten Linien wurden zum Teil im Rahmen von Baukonzepten als Ersatz für andere Linien angeboten.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass es sich bei den im März von den Verkehrsunternehmen temporär vorgenommenen Angebotsreduzierungen um keine Änderungen des bestellten Fahrplans durch den Aufgabenträger gehandelt hat. Die zeitweisen Angebotsreduzierungen wurden operativ von den Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit COVID-19 vorgenommen. Hierbei kam insbesondere die Herausforderung der eingeschränkten Verfügbarkeit von Fahr- und Werkstattpersonal aufgrund der Pandemiesituation zum Tragen.
Frage 3:
Wie haben sich die Abo-Zahlen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bei BVG und S-Bahn Berlin monatlich entwickelt? Bitte Darstellung nach einzelnen Abo-Angeboten!
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Abo-Zahlen haben sich gemäß nachfolgender Tabelle entwickelt.“
2018
2019
2020
Jan
488.022
528.621
836.547
Feb
492.282
532.164
848.531
Mrz
495.518
535.802
862.148
Apr
497.583
537.937
870.319
Mai
499.941
541.513
864.894
Jun
501.603
544.195
859.825
Jul
502.369
545.869
857.746
Aug
498.581
685.612
859.134
Sep
501.665
750.619
859.935
Okt
509.629
808.214
867.312
Nov
518.217
833.841
–
Dez
524.546
841.993
–
Hierbei berücksichtigt sind auch die Effekte der Einführung des für Nutzerinnen und Nutzer kostenlosen Schülertickets Berlin AB zum 01.08.2019 sowie des neuen Firmentickets und des VBB-Abo Azubi für 365 Euro/Jahr zum 01.09.2019.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Entwicklung der Abo-Zahlen kann der beigefügten Tabelle entnommen werden. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden einzelne Abo-Angebote in Segmente zusammengefasst.“
MonatundJahr
Umweltkarte BerlinAB,BC,ABC
10-Uhr-
KartenBerlinAB,BC,ABC
Schüler-undAzubi-kartenBerlinAB,BC,ABC
VBB-Abo
65plus
VBB-Abo
Azubi365
SonstigeAbonnements
AnzahlAbosgesamt
Jan 18
147.216
2.145
25.682
34.492
0
7.098
216.633
Feb 18
147.943
2.152
25.550
34.777
0
7.139
217.561
Mrz 18
148.453
2.183
25.536
34.865
0
7.207
218.244
Apr 18
148.722
2.193
25.559
34.861
0
7.227
218.562
Mai 18
149.260
2.190
25.534
34.914
0
7.244
219.142
Jun 18
149.343
2.203
25.510
34.919
0
7.308
219.283
Jul 18
149.253
2.212
25.453
34.935
0
7.315
219.168
Aug 18
149.633
2.219
21.580
34.966
0
7.376
215.774
Sep 18
149.518
2.217
21.576
34.909
0
7.371
215.591
Okt 18
149.866
2.209
21.853
34.978
0
7.408
216.314
Nov 18
151.139
2.248
24.808
35.141
0
7.625
220.961
Dez 18
151.598
2.266
24.553
35.220
0
7.643
221.280
Jan 19
153.390
2.303
24.582
35.283
0
7.685
223.243
Feb 19
153.791
2.344
24.541
35.324
0
7.722
223.722
Mrz 19
154.068
2.353
24.674
35.403
0
7.754
224.252
Apr 19
154.430
2.400
24.753
35.417
0
7.790
224.790
Mai 19
155.040
2.449
24.958
35.479
0
7.836
225.762
Jun 19
155.137
2.449
24.810
35.499
0
7.829
225.724
Jul 19
154.998
2.468
24.716
35.578
0
7.819
225.579
Aug 19
154.975
2.489
26.915
35.649
477
7.832
228.337
Sep 19
156.031
2.509
28.063
35.705
2.170
7.892
232.370
Okt 19
154.604
2.525
27.059
35.765
4.914
7.739
232.606
Nov 19
154.747
2.565
26.288
35.798
6.333
7.642
233.373
Dez 19
154.572
2.584
26.802
35.894
7.107
7.671
234.630
Jan 20
154.453
2.615
27.558
36.015
7.470
7.661
235.772
Feb 20
154.238
2.668
28.000
36.131
7.630
7.697
236.364
Mrz 20
154.067
2.709
28.255
36.294
7.797
7.729
236.851
Apr 20
153.659
2.725
28.188
36.172
8.136
7.680
236.560
Mai 20
151.542
2.661
27.759
35.839
8.303
7.489
233.593
Jun 20
149.468
2.613
27.640
35.630
8.306
7.356
231.013
Jul 20
147.828
2.603
27.674
35.559
8.371
7.260
229.295
Aug 20
147.189
2.597
28.065
35.341
7.959
7.240
228.391
Sep 20
146.311
2.580
28.448
35.276
6.860
7.198
226.673
Okt 20
145.629
2.557
29.181
35.246
7.142
7.129
226.884
Nov 20
144.013
2.544
23.673
35.091
7.830
7.045
220.196
Frage 4:
Wie viele BVG- und S-Bahnkunden haben in den Monaten März bis einschließlich November das Abo gekündigt? Wie hoch war der Anstieg pro Monat im Vergleich zum Vorjahr?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass in den Monaten März bis Oktober 2020 bei 55.597 Fahrgästen das Abonnement beendet wurde. Im Vergleich dazu waren es im Vorjahr
34.479. Dies ist neben Kündigungen auch auf auslaufende, befristete Verträge zurückzuführen.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In der folgenden Tabelle sind die Werte der beendeten Abonnements pro Monat für den angefragten Zeitraum gegenübergestellt. Hierbei handelt es sich sowohl um gekündigte Verträge als auch automatisch auslaufende Verträge, die eine Befristung enthielten: z.B. enden Schülertickets Berlin grundsätzlich mit Vollendung des 16. Lebensjahres, es sei denn der Kunde weist seine weitere Berechtigung nach.“
Monat
beendeteAbosin2019
beendeteAbosin2020
Anstiegggü.Vorjahr
Mrz
2.395
3.217
822
Apr
2.725
4.147
1.422
Mai
2.175
3.920
1.745
Jun
2.117
3.909
1.792
Jul
1.992
3.586
1.594
Aug
2.452
3.471
1.019
Sep
3.889
4.868
979
Okt
7.581
5.335
-2.246
Nov
6.070
11.802
5.732
Summe
31.396
44.255
12.859
Frage 5:
Wie viele Einzelfahrscheine wurden in den Monat März bis einschließlich November 2019 und 2020 insgesamt verkauft? Bitte monatliche Darstellung und Aufschlüsselung nach Vertriebswegen (Digital, Automat, Bus, Verkaufsstellen).
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In den Monaten März bis Oktober 2020 wurden 14,28 Millionen Einzelfahrscheine verkauft. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2019 im gleichen Zeitraum 34,64 Millionen Stück.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Anzahl der verkauften Einzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) kann den folgenden Tabellen entnommen werden. Die Werte des Monats November 2020 standen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht zur Verfügung.“
AnzahlverkaufterEinzelfahrscheine (Berlin AB, BC, ABC) alle Vertriebskanäle
Wie haben sich die Einnahmen aus dem Verkauf von Einzel-, Tages-, Gruppenkarten (Bartarif) und Zeitkarten in den Monaten März bis November 2020 bei BVG und S-Bahn Berlin im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt? Bitte monatliche Darstellung!
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 wurden in den Monaten März bis Oktober 103,80 Millionen Euro aus dem Verkauf von Bartarifen und Zeitkarten generiert. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2019 239,44 Millionen Euro.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Beträge enthalten die Einnahmen aus den Verkäufen aller Einzel-, Tages-, Gruppenkarten (Bartarif) und Zeitkarten des Tarifbereiches Berlin ABC (hierzu zählen keine Semestertickets) und der Verkäufe des VBB-Abo 65plus und des VBB-Abo Azubi. Die Einnahmen des Monats November 2020 standen zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht zur Verfügung.“
Einnahmen alle ProdukteinBerlinAB,BC, ABC zzgl. VBB-Abo 65plus und VBB-Abo Azubi
Monat
2019
2020
rel.Entw.
Mrz
27.089.588 €
19.540.890 €
-27,9%
Apr
30.672.999 €
17.009.305 €
-44,5%
Mai
27.992.655 €
16.943.585 €
-39,5%
Jun
27.095.464 €
18.413.027 €
-32,0%
Jul
26.717.361 €
19.720.060 €
-26,2%
Aug
27.908.030 €
21.252.511 €
-23,8%
Sep
27.397.260 €
21.239.821 €
-22,5%
Okt
29.279.873 €
20.469.640 €
-30,1%
Nov
29.390.258 €
–
–
Frage 7:
Welche Hygienemaßnahmen haben die Verkehrsunternehmen für die einzelnen Verkehrsmittel eingeführt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Fahrt in unseren Fahrzeugen so sicher wie möglich zu gestalten. Dabei orientieren wir uns an den AHA+L-Regeln:
Abstand halten: Hinweis auf der Einhaltung des Mindestabstands in unseren Bahnhöfen (Durchsagen, Abstandsaufkleber)
Hygiene beachten: Verkürzung der Reinigungsintervalle in unseren Verkehrsmitteln und auf unseren Bahnhöfen
Alltagsmaske tragen: Einführung der Maskenpflicht in unseren Verkehrsmitteln und regelmäßige Kontrolle dieser Tragepflicht (auch Schwerpunktkontrollen)
Lüften: Frischluftzufuhr durch automatisch öffnende Türen in allen Verkehrsmitteln(da wo technisch möglich)
Außerdem haben wir in unseren Fahrzeugen folgende Maßnahmen eingeführt, die ebenfalls zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen:
Sperrung des Vordereinstiegs in Bussen
Abtrennung der Fahrerarbeitsplätze in allen Bussen (zunächst mit Folientüren und jetzt durch Fahrerarbeitsplatz-Trennscheiben)
Kein Fahrscheinverkauf in Bussen
Diese Maßnahmen werden durch eine intensive Fahrgastkommunikation flankiert. Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Kanäle, um unsere Fahrgäste zu informieren. Mit unseren Fahrgastinformationskanälen klären wir unsere Fahrgäste vor Ort über die Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen auf. Wir halten den Kundenkontakt über die Social-Media-Präsenzen.
Die Akzeptanz der Maskentragepflicht liegt – auch aufgrund unserer intensiven Kommunikation und der regelmäßigen Kontrollen – in den Fahrzeugen und auf den Bahnhöfen bei über 95 Prozent, in den Hauptverkehrszeiten darüber.
Wir appellieren an die Einhaltung des Mindestabstands in unseren Fahrzeugen soweit es möglich ist. Unser Angebot entspricht aktuell dem von Vor-Corona-Zeiten. Derzeit liegt die Nachfrage bei 60-70 Prozent des Normal-Niveaus. Hierbei handelt es sich um einen Durchschnittswert, so dass in vielen Fällen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Darüber hinaus sind wir darum bemüht, eine Entlastung der Fahrten in der Hauptverkehrszeit und im Berufs- und Schülerverkehr zu erreichen.
Hinsichtlich der Schülerverkehre erwarten wir durch die nun vorgesehene Staffelung der Schulanfangszeiten eine Entzerrung der Auslastung. Wir setzen aktuell bereits größere Fahrzeuge im Schülerverkehr ein und prüfen, inwiefern wir durch eine Angebotsverlagerung, Verstärkerfahrten und verlängerte Einsatzzeiten auf einigen Linien weitere Entlastungen erreichen können.
Die breit akzeptierte Maskentragepflicht, die permanente Frischluftzufuhr durch automatisch öffnende Türen, die relativ kurzen Aufenthaltszeiten der Fahrgäste in den Fahrzeugen (Verweildauer im Mittel unter 15 Minuten) und die Tatsache, dass die
Fahrgäste im Nahverkehr wenig sprechen und somit vergleichsweise wenig Aerosole ausstoßen, führen nach aktueller Kenntnislage zu einem nur geringen Infektionsrisiko in unseren Fahrzeugen.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Seit dem 27. April 2020 ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im Gebiet des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) verpflichtend. Fahrgäste müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Tunnelbahnhöfen, Bahnhofseingangsgebäuden und oberirdischen Bahnsteigen in Hallen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. Seit dem 7. Mai 2020 gilt zusätzlich: In Berlin muss auf allen Bahnhöfen, in Haltestellenbereichen, auf Flughäfen und in Fährterminals von Fahrgästen und Mitarbeitern eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die Tragepflicht wird sehr umfangreich auf Bahnsteigen, in den Zügen und im Internet an die Fahrgäste kommuniziert. Jede Fahrzeugtür trägt z. B. einen entsprechenden roten Aufkleber. Zusätzlich sind Präventionsteams der DB Sicherheit in den Zügen der S-Bahn unterwegs und weisen Fahrgäste ohne MNB gezielt auf die Tragepflicht hin. Auch Handzettel in sechs verschiedenen Sprachen werden durch die Mitarbeitenden verteilt.
Wird der Aufforderung des Sicherheitspersonals zur Tragepflicht nicht nachgekommen, werden diese Fahrgäste des Zuges verwiesen.
Seit Mitte März 2020 öffnen die Triebfahrzeugführer die Türen der Züge der S-Bahn Berlin zentral. Damit ist es in vielen Fällen für den Fahrgast nicht mehr notwendig, den Taster zur Türöffnung zu betätigen. Dies betrifft die Züge fast aller S-Bahnlinien, außer der S46 (nur montags bis freitags), S47, S8 und S85. Bei diesen Linien ist dies, aufgrund des Einsatzes von Zügen älterer Bauart (Baureihe 485), technisch nicht möglich.
Die Züge werden täglich und intensiv gereinigt. Unter anderem werden dabei alle Griffe, Griffmulden, Stangen, Sprechstellen und Türöffnungsschalter (Innen und außen) gesäubert. Zusätzlich finden Reinigungen an den Wendebahnhöfen und in den Werkstätten statt.“
Frage 8:
Wie viele Mitarbeiter:innen kontrollieren in welchen Zeiträumen in den Verkehrsmitteln die Einhaltung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Einhaltung des Mund-Nasen-Schutzes wird täglich durch ca. 200 Beschäftigte der
BVG kontrolliert.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Entsprechend der Rechtslage obliegt es den Landesbehörden, die Einhaltung der diesbezüglichen Verordnung, die Festsetzung von Bußgeldern bei Verstößen und deren Eintreibung sicher zu stellen. Die S-Bahn Berlin GmbH unterstützt die Kontrollen im Rahmen ihres etablierten Sicherheitskonzepts, wonach täglich bis zu 500 Sicherheits- und Servicekräfte im Verkehrsgebiet im Einsatz sind und bei Bedarf Ansprachen durchführen. Werden Personen in den Zügen der Berliner S-Bahn ohne MNB angetroffen, findet eine direkte Ansprache statt verbunden mit der Aufforderung, die MNB zu tragen; Zuwiderhandlung kann bis zum Ausschluss von der Fahrt führen und im Bahnhofsbereich ein Hausverbot nach sich ziehen.“
Frage 9:
Wieviele Nutzer:innen mussten ein Bußgeld wegen Nichteinhaltung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bezahlen? Wie hoch sind die kumulierten Einnahmen? Darstellung nach Verkehrsunternehmen.
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ungefähr 6.800 Vertragsstrafen wurden bisher erhoben.“
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die S-Bahn Berlin GmbH kann auf Grund des in der Antwort zur Frage 8 dargestellten Sachverhalts keine Bußgelder wegen Nichteinhaltung der MNB-Pflicht erheben.“
Ergänzend wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/25035 verwiesen.
Frage 10:
Welche Angebote hat der VBB auf Basis der Mehrwertsteuersenkung finanziert? Welche VBB-Kunden profitieren potenziell davon?
Antwort zu 10:
Die Mehrwertsteuersenkung konnte aus prozessualen und genehmigungsrechtlichen Gründen nicht kurzfristig an die Fahrgäste weitergegeben werden. Daher hatten die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und der VBB beschlossen, als Ausgleich dafür den Fahrgästen in vergleichbarer Größenordnung im Rahmen eines Aktionsmonats im September 2020 Vorteile zu gewähren. An den Wochenenden im September sowie am Dienstag, den 22. September 2020 wurde eine tarifliche Sonderaktionen für die Kundinnen und Kunden für das VBB-Gebiet angeboten. Einzelfahrkarten konnten als Tageskarten genutzt werden, Zeitkarteinhaber konnten mit ihrem Fahrschein das Angebot verbundweit nutzen.
Frage 11:
Ist der Beantwortung der Fragen aus Sicht des Senates etwas hinzuzufügen?
Frage 1:
Wie viele #Wasserfahrzeuge (#Schrottboote) liegen derzeit im #Nordhafen am #Maselakepark an?
Antwort zu 1:
Mit Stand 30.11.2020 lagen sechs Wasserfahrzeuge im Nordhafen still, von denen zwei
dort schon längere Zeit liegen und in der Presse als „Schrottboote“ bezeichnet werden.
Frage 2:
Welche Voraussetzungen sind notwendig und zu erfüllen, damit Wasserfahrzeuge grundsätzlich am Anleger
im Gewässer des Nordhafen Spandau halten, ankern und oder anlegen dürfen?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung von Anlagen an einer Wasserstraße muss der Anlage 7 der
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (#BinSchStrO) entsprechen. Gemäß der Beschilderung
im Nordhafen ist für Sportboote das #Stillliegen für einen ununterbrochenen Zeitraum von
24 Stunden erlaubt.
2
Frage 3:
Ist der Anleger ein öffentlicher oder privater Anleger?
Antwort zu 3:
Es handelt sich um einen öffentlichen Anleger.
Frage 4:
Wie viele der aktuell dort anliegenden Wasserfahrzeuge unterliegen einer Kennzeichenpflicht?
Antwort zu 4:
Alle Kleinfahrzeuge mit einer Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als
2,21 kW beträgt, unterliegen der #Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung und
müssen mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen
sein. Zu Wasser gelassene Fahrzeuge unter 2,21 kW sowie Fahrzeuge ohne
Antriebsmaschine benötigen eine Kennzeichnung gemäß § 2.02 #BinSchStrO. Insofern
unterliegen alle sechs der dort mit Stand 30.11.2020 stillliegenden Wasserfahrzeuge einer
Kennzeichnungspflicht.
Frage 5:
Konnten die Halter*innen der Wasserfahrzeuge, die einer Kennzeichenpflicht unterliegen, bislang ermittelt
werden?
Frage 6:
Wenn nicht, bitte die Gründe hierfür anführen.
Antwort zu 5. und 6:
Alle dort liegenden Wasserfahrzeuge waren mit einem Kennzeichen im Sinne der
Vorschrift ausgestattet, wobei bei zwei der Fahrzeuge der Halter bzw. die Halterin mit
Stand vom 30.11.2020 nicht festgestellt werden konnte. Die vorgefundenen Kennzeichen
waren im Datenbestand der zuständigen Behörde nicht oder nicht mit aktuellen Angaben
hinterlegt.
Frage 7:
In welchem Zustand sind die Wasserfahrzeuge im Einzelnen? (Bitte um eine Beschreibung der Bootstypen,
Zustandsbeschreibung sowie, ob diese jeweils einer Kennzeichenpflicht unterfallen oder nicht)
3
Antwort zu 7:
Nummer #Bootstyp Kennzeichenpflicht Zustandsbeschreibung
1 #Eisbrecher ja augenscheinlich intakt und
gebrauchsfähig
2 Segelboot mit
Außenbordmotor
ja ungepflegt aber eingeschränkt
gebrauchsfähig
3 Kajütmotorboot ja schlecht, keine Antriebsmaschine
4 Segelboot ohne
Antriebsmaschine
ja Ungepflegt
5 Kajütmotorboot ja Schlechter Zustand, keine
Antriebsmaschine
6 Kajütmotorboot ja Schlechter Zustand, keine
Antriebsmaschine
Frage 8:
Wieviele der anliegenden Wasserfahrzeuge sind nach #Inaugenscheinnahme nicht mehr oder eingeschränkt
verkehrsfähig?
Antwort zu 8:
Alle Wasserfahrzeuge sind im Rahmen des Stillliegens uneingeschränkt schwimmfähig
und sicher vertäut. Inwieweit sie bei der Teilnahme am (nicht ruhenden) Verkehr
verkehrsfähig sind, kann durch bloße Inaugenscheinnahme nicht genau ermessen
werden.
Frage 9:
Welche möglichen Wirkungen gehen vom Zustand der Wasserfahrzeuge für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung und Umwelt derzeit aus?
Antwort zu 9:
Derzeit geht weder eine Gefahr für die Umwelt noch eine Beeinträchtigung der Leichtigkeit
oder Sicherheit des Schiffsverkehrs von den Booten aus. Die dort liegenden
Wasserfahrzeuge entsprechen zwar nicht der allgemein üblichen Bootsoptik, drohen aber
gegenwärtig nicht zu sinken und sind sicher festgemacht.
Frage 10:
Welche Maßnahmen hat die Wasserschutzpolizei diesbezüglich aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage
bislang unternommen?
4
Antwort zu 10:
Die Wasserschutzpolizei Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verstöße der
Fahrzeuge geahndet, die sich auf das dauerhafte Liegen an einer 24-Stunden- Liegestelle
gemäß der Landesschifffahrtsverordnung Berlin beziehen.
Frage 11:
Welche Maßnahmen hat der Bezirk Spandau aufgrund welcher gesetzlichen oder untergesetzlichen
Grundlagen wegen der nichtverkehrsfähigen Wasserfahrzeuge dort bislang unternommen?
Antwort zu 11:
Hierzu hat das Bezirksamt Spandau von Berlin mitgeteilt, dass diesem aufgrund der
bestehenden Rechtsgrundlagen und des Zustands der Boote, die derzeit keine
Gefährdung darstellen, keine Befugnis obliegt, die Boote zu entfernen.
Frage 12:
Welche Maßnahmen hat das Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt des Landes bislang aufgrund welcher
gesetzlichen Grundlage unternehmen können?
Antwort zu 12:
Es gibt kein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Landes, es handelt sich vielmehr um
eine Bundesbehörde. Da es sich bei der genannten Örtlichkeit um eine
Landeswasserstraße handelt, ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes
weder verkehrlich noch umweltrechtlich zuständig.
Frage 13:
Welche Maßnahmen hat der Senat bislang hierzu aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage unternommen?
Antwort zu 13:
Soweit es sich um die zu ahndenden Verstöße wegen der Überschreitung der zulässigen
Liegezeit handelt, sind gegen namentlich bekannte Halter auf Grundlage der
Landesschifffahrtsverordnung Berlin bereits mehrere Bußgeldbescheide ergangen. In
einem Fall ist nach Rechtskraft wegen der ausgebliebenen Zahlung bereits Antrag auf
Erzwingungshaft beim Amtsgericht Tiergarten gestellt worden. Verfahren zur Ahndung der
Stillliegeverstöße eines unbekannten Halters/Eigentümers mussten eingestellt werden, da
dessen Identität nicht zu ermitteln war.
Frage 14:
Sollte sich der Zustand der anliegenden Wasserfahrzeuge durch Witterung oder Fremdeinwirkung massiv
verschlechtern, welche Maßnahmen können kurzfristig von welcher Behörde angeordnet und umgesetzt
werden?
5
Antwort zu 14:
Bei Eintritt einer Gefahrenlage (z.B. Sinken) kann die Wasserbehörde der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ggf. erforderliche
Präventivmaßnahmen, wie die Auslegung einer Ölsperre, anordnen.
Frage 15:
Wurde eine Prüfung durchgeführt um festzustellen, ob Schmier- oder Brennstoffe aus den
Wasserfahrzeugen in den Nordhafen austreten?
Antwort zu 15:
Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Bootsstreifen der Wasserschutzpolizei Berlin
im Bereich des Nordhafens waren keine austretenden Schmier- oder Brennstoffe
feststellbar. Der Wasserbehörde liegen auch von anderer Seite keine Meldungen über
einen Austritt von Schmier- oder Brennstoffen vor.
Frage 16:
Welche Behörde kann unter welchen Voraussetzungen auf Grundlage welcher Gesetze und Vorschriften
und Bestimmungen eine Bergung/ ein Abschleppen der Wasserfahrzeuge anordnen und durchführen bzw.
im Wege der Ersatzvornahme anordnen lassen?
Frage 17:
Welche Behörde ist bislang hierfür zuständig?
Antwort zu 16. und 17:
Bei Eintritt einer Gefahr für das Gewässer durch Verunreinigungen kann die
Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)
auf der Grundlage von § 100 Absatz 1 i.V.m. § 9 Absatz 1 Nummer 4 des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Bergung bzw. ein Abschleppen des
Wasserfahrzeugs anordnen und durchführen lassen. Liegt eine solche Gefahr nicht vor,
könnte die ebenfalls bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
angesiedelte Gewässerunterhaltung, zu deren Fachvermögen auch die Wasserfläche
gehört, ein Wasserfahrzeug auf der Grundlage einer ordnungsbehördlichen Anweisung
entfernen, vorausgesetzt, dass dieses als herrenloser Unrat eingestuft wird. Dazu muss
sowohl der Halter unbekannt sein als auch eine zweifelsfreie Einstufung als Unrat
vorliegen. Dies ist bei den oben genanten Booten nicht der Fall.
Frage 18:
Ist eine Ersatzvornahme geplant oder ein sonstiger Verwaltungsakt bisher in der Sache ergangen?
Antwort zu 18:
Eine Ersatzvornahme ist aus den geschilderten Gründen derzeit nicht. Zu den sonstigen
Verwaltungsakten, die bisher in der Sache ergangen sind, wird auf die Antwort zu Frage
13 verwiesen.
6
Frage 19:
Wie lange dauert nach derzeitigem Kenntnisstand eine Bergung/ das Abschleppen der Wasserfahrzeuge in
diesen Fällen?
Antwort zu 19:
Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall und den damit verbundenen konkreten Umständen
ab. Eine allgemeine Aussage hierzu kann daher nicht getroffen werden.
Frage 20:
Wie kann nach Kenntnis und Meinung des Senats und des Bezirkes sowie der Polizei zukünftig das
Verfahren in ähnlichen Fällen vereinfacht, beschleunigt und organisiert werden und welche gesetzliche
Grundlage und verwaltungsorganisatorischen Rahmenbedingungen wären hierfür förderlich?
Antwort zu 20:
Der Senat prüft derzeit die Rahmenbedingungen, um ein Verfahren zu entwickeln,
welches es – ähnlich wie bei illegal abgestellten Kraftfahrzeugen in öffentlichem
Straßenland – rechtssicher ermöglicht, dauerhaft illegal stillliegende, nicht mehr
verkehrstüchtige Wasserfahrzeuge zu entfernen und den Eigentümer bzw. die
Eigentümerin für die Kosten heranzuziehen. Da es sich bei den Maßnahmen um Eingriffe
in die Eigentumsrechte Dritter handelt, sind die Maßnahmen unter verschiedenen
rechtlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Unabhängig davon soll als erste, kurzfristige
Maßnahme die Liegestelle im Nordhafen in eine 23-Stunden-Liegestelle umgewandelt
werden (Liegeverbot von 11:00 bis 12:00 Uhr). Dies ist geeignet, der Wasserschutzpolizei
die Ahndung von Liegeverstößen zu erleichtern.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die BVG erneuert ihre #Straßenbahnflotte. Nachdem die vergaberechtliche #Wartefrist abgelaufen ist, hat Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen am heutigen Dienstag, den 15. Dezember 2020, den #Zuschlag für die Beschaffung von bis zu 117 neuen Zweirichtungsfahrzeugen erteilt. Der Auftrag ging an den #Schienenfahrzeughersteller#Bombardier.
Lang, länger, #Straßenbahn: Der Rahmenvertrag für die nächste Fahrzeuggeneration umfasst Modelle aus fünf oder neun Modulen. Die Fahrzeuglängen betragen dabei 30 bzw. – erstmalig in Berlin – 50 Meter. Das #Mindestvergabevolumen beträgt rund 350 Millionen Euro. Zusätzlich dazu wurde eine #Ersatzteilversorgung durch den Fahrzeughersteller für mehr als 30 Jahre vereinbart.
Eva #Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Wir sind einer der größten Straßenbahnbetreiber der Welt. Und unser Angebot wächst weiter, sowohl bei den Fahrplänen als auch beim Streckennetz. Es freut mich sehr, dass wir jetzt erneut in unsere Flotte investieren. Damit bieten wir unseren Fahrgästen auch in Zukunft einen modernen und qualitativ hochwertigen ÖPNV. Und sorgen mit der Mobilität auf Schienen für eine Entlastung auf unseren Straßen.“
Dr. Rolf #Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Der Auftrag für bis zu 1.500 neue U-Bahnfahrzeuge im Sommer, neu gelieferte Doppeldecker- und Elektrobusse und jetzt ein Großauftrag für bis zu 117 neue Straßenbahnen: Die Modernisierung unserer Flotten ist im vollen Gange. Das ist gut für unseren Betrieb und somit gut für die Fahrgäste und für Berlin. Auf die BVG ist Verlass.“
Aktuell besteht die Straßenbahnflotte der BVG aus 150 Fahrzeugen vom Typ #GT6, beschafft ab 1994, sowie 207 Fahrzeugen vom Typ #Flexity, beschafft ab 2008. Die Züge der nun neu bestellten Fahrzeuggeneration ersetzen sukzessive die Fahrzeuge vom Typ GT6 und kommen ab Ende 2022 nach Berlin. Lieferungen aus dem Rahmenvertrag erfolgen anschließend bis 2033.
Die 50-Meter-Versionen sollen auf der besonders stark nachgefragten Linie #M4 eingesetzt werden, wo derzeit GT6-Fahrzeuge in Doppeltraktion fahren. Die 30-Meter-Versionen ersetzen die GT6 vor allem im Südosten Berlins.
Bis zum Jahresende will der Senat eigentlich ein stadtweites #Radnetz präsentieren. Eine ungewöhnliche Allianz von Verbänden kritisiert jetzt, dass zu wenig #Fahrradstraßen gebaut werden. Die Grünen wollen dabei aufs Tempo drücken.
Unter der Brücke am S-Bahnhof Adlershof kommt alles zusammen, was Räder und Beine hat: Die #Straßenbahn rattert, #Fußgänger wollen eilig über die Ampel und zwischen den rechtsabbiegenden Autos schlängeln sich #Radfahrer. Einer von ihnen ist Andreas Paul. „Wenn ich mich nicht absolut bemerkbar mache und wie ein Weihnachtsbaum leuchte, gerate sich zwangsläufig in eine sehr kritische Situation“, erzählt er. Paul trägt eine der neon-gelben Jacken, wie sie mittlerweile viele Radfahrer anhaben.
An vielen Hauptstraßen fehlt der Platz
Hier, wo die #Dörpfeldstraße im Südosten Berlins auf das Adlergestell trifft, kommt Paul täglich mit seinem Fahrrad vorbei. Was er an dieser Ecke erlebt, steht exemplarisch für viele große Hauptstraßen in Berlin, die noch nicht vorbereitet sind für immer mehr Menschen, die aufs Rad umsteigen. Zwar gibt es wie andernorts auch Aus- und Umbaubaupläne. So soll die Dörpfeldstraße breite und sichere Radstreifen bekommen. Doch für Andreas Paul wird dadurch das #Verkehrsproblem nicht gelöst. „Die Dörpfeldstraße ist an der schmalsten Stelle gerade mal 15 Meter breit und da sollen zwei …
#Straßenbahn rollt mit Tempo Null. Bimmel, Bimmel! Sehen Sie in der Ferne die Straßenbahn im tiefen Berliner Westen? Nö? Dito. Die kommt frühestens 2029. Aber ist das überhaupt noch realistisch?
Von #Siemensstadt soll die Straßenbahn über die #Wasserstadt (dort entstehen tausende Wohnungen, aber es gibt nur einen Bus) zum Rathaus rollen und 2035 schließlich gut ausgeruht ins #Falkenhagener Feld einbiegen. Soweit die Theorie. In der Wasserstadt ist die Trasse an einigen Stellen schon zu erahnen – zum Beispiel auf der extra breiten #Wasserstadtbrücke.
Irritierend ist jetzt hingegen das: „Vertiefende Planungen für die vorgesehenen Strecken im Bereich Spandau“ wurden in den letzten zwei Jahren gar nicht aufgenommen und Geld wurde auch nicht in die Hand genommen, meldet jetzt das Büro von Berlins Verkehrschefin Regine Günther, Grüne, auf Nachfrage von Bettina Domer, SPD. Und bei einer anderen Strecke ist man noch viel weiter entfernt.
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, den Nachträgen zum neuen #Verkehrsvertrag für die Jahre 2020 bis 2035 mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG AöR) zugestimmt. Der Mantelvertrag dazu war bereits im Juli beschlossen worden und ist seit September in Kraft.
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit diesem BVG-Verkehrsvertrag bewegen wir uns in eine neue Dimension: Es ist ein klarer Wachstumsvertrag – und die Unterlegung unseres politischen Anspruchs, die Verkehrswende voranzutreiben. Moderne neue U-Bahnen und Straßenbahnen, ausgebaute Verkehrswege, Taktverdichtungen, deutlich mehr Barrierefreiheit und nicht zuletzt die Einführung klimafreundlicher Busse bis 2030 werden den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin attraktiver als je zuvor machen. Der BVG-Verkehrsvertrag ist der Startschuss für die Entwicklung eines neuen Qualitätsniveaus für den ÖPNV der Hauptstadt.“
Mit dem Verkehrsvertrag werden wichtige Zukunftsthemen abgebildet. Dazu zählt:
Das #Fahrplanangebot folgt bis 2030 dem Wachstumspfad des Nahverkehrsplans.
Der #Schienenfahrzeugpark der BVG wird in der Vertragslaufzeit runderneuert.
Das #Qualitätssteuerungssystem wird verbessert (inklusive Bonus-/Malussystem).
Der Vertrag ist insbesondere auf ein erweitertes #Straßenbahnnetz ausgerichtet.
Erstmals wird eine #Mobilitätsgarantie bei fehlender Barrierefreiheit eingeführt.
Zur #Beschleunigung des ÖPNV sind verbesserte Prozesse vereinbart.
Vertraglich geregelt wurden zudem der Prozess und die wesentlichen Bausteine der sukzessiven #Dekarbonisierung des BVG-Busbetriebs bis zum Jahr 2030. Der Betrieb von 227 E-Bussen war bereits im Mantelvertrag enthalten (Basispaket mit Zuschussbedarf). Neu konzipiert wurde ein Paket „#Elektromobilität 2025“. Dieses legt einen Schwerpunkt auf die bis Mitte der 20er-Jahre erforderliche Entwicklung der Infrastruktur und soll zudem weitere #Gelenkbusse und auch #Doppelgelenkbusse beinhalten. Das Land finanziert dabei die Mehrkosten der Beschaffung der E-Busse sowie die #Ladeinfrastruktur.
Neu und bundesweit einmalig ist die mit den Verkehrsbetrieben vereinbarte Mobilitätsgarantie. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen künftig auch etwa bei Ausfall von Fahrstühlen oder anderen Hindernissen garantiert und ohne zusätzliche Kosten an ihr Ziel kommen können. Die BVG entwickelt hier in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sowie anderen Verkehrsunternehmen und dem #VBB ein Umsetzungskonzept, das voraussichtlich Ende 2021 in die einjährige Pilotphase starten wird.
Der neue #BVG-Verkehrsvertrag soll noch in diesem Jahr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Vorstand der BVG unterzeichnet werden.
Frage 1:
Welche Übergänge sieht der Verkehrsvertrag bei den S-Bahn-Linien des #Ringsystem in den neuen
Ringvertrag vor?
Frage 3:
In welchem Zeitraum soll die Umstellung laufen?
Antwort zu 1 und 3:
Im #Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring (#SBR-VV) sind folgende Betriebsstufen (BS)
vorgesehen:
BS 1: ab 01.01.2021 – Linie #S47
BS 2: ab 01.07.2022 – zusätzlich Linie #S46
BS 3: ab 14.10.2022 – zusätzlich Linie #S8
BS 4: ab 14.04.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Stammzuggruppen)
BS 5: ab 13.10.2023 – zusätzlich Linie #S41/S42 (Tageszuggruppen)
2
Ab diesen Terminen entfällt die korrespondierende Leistung im #Interimsvertrag für das
Teilnetz Ring (SBI-VV).
Frage 2:
Trifft es zu, dass zu festgelegten Stichtagen auf den verschiedenen Linien auf #Neubaufahrzeuge umgestellt
wird? Ist ein stichtagsbezogener Übergang zwischen Alt- und Neubaufahrzeugen im Interesse des Senats?
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 4:
In welchen Intervallen erfolgt die Auslieferung der Fahrzeugbaureihen 483 und 484?
Antwort zu 4:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Neubaufahrzeuge der Baureihe (BR) #483 [Viertelzug] und #484 [Halbzug] werden ab
dem ersten Quartal 2021 kontinuierlich entsprechend der #Fertigungslinie des Herstellers
montiert und anschließend in das Netz der Berliner S-Bahn überführt. Dort finden weitere
Arbeiten zur #Inbetriebsetzung sowie #Probefahrten statt. Nach Vorliegen aller
Voraussetzungen werden die Fahrzeuge vom Hersteller an die S-Bahn zur Abnahme
bereitgestellt. Im Rahmen der Abnahme werden die Fahrzeuge dann eingehend auf einen
vertragskonformen Zustand geprüft. Die Abnahmen erfolgen dann ebenfalls kontinuierlich
bis ins Jahr 2023 hinein.
Jeweils vor Beginn der einzelnen Betriebsstufen stellt sich der Lieferumfang der
Fahrzeuge entsprechend der nachfolgenden Tabelle dar.“
Betriebsstufe (BS) BR
483
BR
484
für BS 1 ab 01.01.21 5 5
für BS 2 ab 01.07.22 16 19
für BS 3 ab 14.10.22 – 7
für BS 4 ab 14.04.23 – 27
für BS 5 ab 13.10.23 – 27
Summe 21 85
Frage 5:
Was passiert mit den übergebenen Neubaufahrzeugen, ehe sie in den Linienbetrieb aufgenommen werden?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Nachdem die Fahrzeuge wie in der Antwort zu Frage 4 beschrieben abgenommen
wurden und damit in das Eigentum der S-Bahn übergegangen sind, müssen sie nach
aktuellem Stand an einem geeigneten Standort bis zur Aufnahme des Verkehrs in der
entsprechenden Betriebsstufe abgestellt werden.“
3
Ergänzend ist mitzuteilen, dass die Verantwortung der rechtzeitigen Beschaffung
(#Produktion, #Erprobung, #Abnahme und #Bereitstellung) der erforderlichen #Serienfahrzeuge
gemäß SBR-VV bei der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Ab dem 01.01.2021 sind gemäß
Anhang P des SBR-VV ein #Fahrgastprobebetrieb mit den neuen Fahrzeugen auf der Linie
S47 sowie ergänzende Tests zu diesem Fahrgastprobebetrieb vorgesehen. Erkenntnisse
aus diesen Tests sind in Maßnahmen zu bündeln, die in der Produktion der
Serienfahrzeuge umzusetzen sind. Die Vorserienfahrzeuge (10 Fahrzeuge der ersten
Betriebsstufe) sind an die Konstruktion der Serienfahrzeuge anzupassen. Gegebenenfalls
wird eine #Neuzulassung der Vorserienfahrzeuge erforderlich, die ebenfalls in der
Verantwortung der S-Bahn Berlin GmbH liegt. Für all diese Aspekte ist es erforderlich,
dass ausreichend Fahrzeuge bei der S-Bahn Berlin GmbH zur Verfügung stehen, die nicht
für den Fahrgastbetrieb verplant sind.
Frage 6:
Wenn Fahrzeuge bis zu ihrem jeweiligen Linieneinsatz abgestellt werden, wie lang ist dann die längste
Abstelldauer für ein Fahrzeug?
Antwort zu 6:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In Abhängigkeit vom tatsächlichen #Abnahmetermin können sich auch längere
Abstelldauern von bis zu acht Monaten ergeben, sofern die Fahrzeuge nicht vorfristig
genutzt werden.“
Ergänzend ist mitzuteilen, dass eine verbindliche Aussage zu etwaigen Abstelldauern
einzelner Fahrzeuge derzeit nicht erfolgen kann, da der Fahrgastbetrieb und die
ergänzenden Tests weder begonnen noch abgeschlossen wurden und demzufolge
Auswirkungen auf die Produktion der Serienfahrzeuge sowie etwaige Umbauten der
Vorserienfahrzeuge nicht bekannt sind.
Frage 7:
Sehen die Verkehrsverträge mit der S-Bahn Berlin GmbH auch einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge
vor, bzw. lassen diese einen früheren Einsatz der Neubaufahrzeuge zu? Wenn nicht, würde der Senat hier
nachverhandeln, um vorzeitig Neubaufahrzeuge im Linieneinsatz zu bestellen?
Antwort zu 7:
Der SBR-VV sieht keine entsprechende Regelung vor. Der Senat hat derzeit auch keine
gesicherte Erkenntnis, dass Neufahrzeuge verbindlich vorzeitig für einen Einsatz im
Fahrgastbetrieb zur Verfügung stehen. Zudem müssten dafür auch die infrastrukturellen
Voraussetzungen durch die Infrastrukturunternehmen der DB AG geschaffen werden. Die
Anstrengungen sind insoweit aktuell darauf gerichtet, die vertraglich vereinbarten
Betriebsstufen abzusichern, insbesondere im Bereich der Bahnstromversorgung. Für
einen noch früheren Einsatz der Neufahrzeuge sieht der Senat derzeit auch deshalb keine
Grundlage.
4
Frage 8:
Wurden zwischen VBB und S-Bahn Berlin GmbH Gespräche geführt für ein alternatives #Einsatzkonzept der
Neubaufahrzeuge (früherer Einsatz der Neubaufahrzeuge auf den Linien im Ringvertrag)? Wenn ja, wie
sieht dieses aus?
Antwort zu 8:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat bisher keine Gespräche mit dem Ziel
eines früheren Einsatzes der Neufahrzeuge auf den Linien im SBR-VV geführt. Auf die
Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Berlin, den 12.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz