Straßenverkehr: Vorhalteflächen für den 17. Bauabschnitt der A100 als Verunmöglichung nachhaltiger Stadtentwicklungspolitik?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Anfragen von privaten oder öffentlichen Bedarfsträgern hat es für jeweils welche Bau- oder
Nutzungsvorhaben (z.B. #Wohnungsbau, #Schienenverkehrszwecke, Schul- und Kitabau, gewerbliche,
kulturelle) in den vergangenen zehn Jahren gegeben, die sich auf #Vorhalteflächen für den geplanten 17.
Bauabschnitt der #Bundesautobahn #A100 beziehen (bitte einzeln und jeweils nach Jahren auflisten)?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Informationspflicht gemäß § 17 Gesetz zur Ausführung des
#Baugesetzbuchs (#AGBauGB) wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durch die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen bei folgenden #Bauvorhaben beteiligt:
2013: An den Treptowers, Strandbar, temporär genehmigt
2017: Kietzer Weg 18, temporäre Halle, genehmigt
2017: Am Containerbahnhof, Trafostation DB AG, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, zugestimmt
2018: Markgrafendamm 7-10, Wohngebäude, genehmigt
2019: Alt-Stralau 70/Markgrafendamm 1-2, Wohn- und Geschäftshaus, genehmigt
2020: Elsenstraße 115, vorhabenbezogener B-Plan, in Aufstellung
2020: Markgrafendamm 4, Wohnhaus, vsl. Genehmigt
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Frage 2:
Wie viele der vorbezeichneten Anfragen wurden durch welche zuständige Stelle jeweils mit welchem
Ergebnis auf welcher Rechtsgrundlage beantwortet bzw. beschieden?
Antwort zu 2:
Die Bescheidung der jeweiligen Bauanträge erfolgt durch das zuständige Bezirksamt. Die
Beteiligung der Senatsverwaltungen erfolgt im Rahmen der Verpflichtung des § 17
AGBauGB (Informationspflicht, gesamtstädtisches Interesse).
Die Prüfung des gesamtstädtischen Interesses bezog sich in den unter 1. genannten
Bauvorhaben auf die Flächennutzungsplanung und die darin enthaltene Darstellung der
Trasse der A 100. In allen Fällen waren gesamtstädtische Interessen zwar berührt, die
beantragten Bauvorhaben widersprachen diesen jedoch nicht.
Berlin, den 15.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Berlin möchte alle Bahnbrachen für den Wohnungsbau kaufen Die Deutsche Bahn AG und der Finanzsenat bestätigen Gespräche mit Land und Bezirken., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/ausgediente-flaechen-im-stadtgebiet-berlin-moechte-alle-bahnbrachen-fuer-den-wohnungsbau-kaufen/24589684.html

Die #Deutsche Bahn AG und der #Finanzsenat bestätigen Gespräche mit Land und Bezirken. Zur Größe der in Rede stehenden Flächen wurden keine Angaben gemacht.

Das Land Berlin steht nach Informationen des Tagesspiegels in Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über den Ankauf ausgedienter und ausgemusterter #Flächen im Stadtgebiet. Es geht um die #Liegenschaften, die nicht mehr #betriebsnotwendig sind und zugleich für den #Wohnungsbau genutzt werden könnten.

Aus Kreisen der Deutschen Bahn AG wurde bestätigt, dass sich das Unternehmen sowohl mit den Bezirken der Hauptstadt zu Einzelthemen als auch mit dem Land im Gespräch zu Flächen des Konzerns im Bundesland befinde. „Von unserer Seite kann ich lediglich mitteilen, dass die Gespräche auf Arbeitsebene laufen und die einzelnen Grundstücke erst noch genau geprüft werden müssen“, ergänzte auf Anfrage Eva Henkel, Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. Ein mögliches Volumen lasse sich noch nicht beziffern.

Die Senatskanzlei nahm zu dem Vorstoß des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) auf Anfrage keine Stellung. Müller hatte sich bereits auf dem sogenannten Wohn- und Mietgipfel im Kanzleramt am 21. September vergangenen Jahres so vernehmen lassen: „Ich kaufe alles. Ich möchte gar nicht mehr darüber diskutieren, ob großes oder kleines Grundstück, lasst uns über einen …