Straßenbahn + Straßenverkehr: Neubau der Langen Brücke in Köpenick soll 2024 beginnen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/treptow-koepenick/article232448909/Neubau-der-Langen-Bruecke-in-Koepenick-soll-2024-beginnen.html

Die #Lange Brücke in #Köpenick ist so desolat, dass sie schon aus drei Brücken besteht. Nun sind die Planungen für den #Neubau gestartet.

Die Planungen für den Neubau der Langen #Brücke in Köpenick haben begonnen. Das #Bauwerk über der #Dahme verbindet die #Altstadt mit den westlichen Stadtvierteln #Köllnische Vorstadt und #Spindlersfeld.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Natur, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) antworteten in einer Online-Veranstaltung am Donnerstag auf Fragen von Bürgerinnen und Bürger. Diese können sich über die Plattform meinBerlin am Planungsprozess beteiligen.

In Köpenick gibt es viele #Brückenarbeiten
In Köpenick sorgen die Bauarbeiten an der #Salvador-Allende-Brücke seit 2019 für Stau. Die Sanierung der #Elsenbrücke wird das im Treptower Norden noch mindestens bis 2028 tun. Der #Ersatzneubau der Langen Brücke soll „deutlich schneller“ gehen, versprach Arne Huhn, #Brückenbauchef der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Mit einer Fertigstellung rechnet er bis 2027. Für den Bau sind 30 Millionen Euro veranschlagt.

Im Juli sollen die Planungsvarianten vorgestellt werden, bis 2022 will man sich für eine entscheiden. Ab 2024 soll die historische Brücke abgerissen werden, die dann 133 Jahre alt sein wird. Ihr Denkmalschutz wurde im Januar 2020 …

Mobilität: Wie wirkt sich das Berliner Straßengesetz auf die „neue Mobilität“ aus?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese
Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber?
Antwort zu 1:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der
aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung
straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten
von #Mietfahrzeugen gemeint ist.
Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“
und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf
Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten
„#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind,
der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549).
Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens
für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung
des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto
zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den
Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von
Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5
Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser
Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten
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„Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie
Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen.
Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des
Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2
und 5 des Entwurfs:
„§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität
(…)
(2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen
soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum
stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte
Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden.
(…)
(5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen
auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung
oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften
reguliert werden.“
Frage 2:
Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern
der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner
Straßengesetz auszutauschen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von
Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der
angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin
anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen
worden ist.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich
lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch
den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz
regeln möchte, zukommt?
Antwort zu 3:
Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der
Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche
Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem
Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten
Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver
rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an
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Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen
Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in
rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende
Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen
Entwicklungen hinreichend gerecht wird.
Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten
Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den
berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat
in diese Richtung bereits unternommen?
Antwort zu 4:
Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für
gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird
aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die
Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus
ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung
des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant.
Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von
Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von
(gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung
aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen
Senat erstellt werden können?
Antwort zu 5:
Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die
Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren
sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das
Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und
umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von
Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner
Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden.
Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren
Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen
schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden
Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können.
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Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die
Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni

  1. Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an
    dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben.
    Berlin, den 02.06.2021
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

#3379 der #bvg ein #doppeldecker

from Instagram: https://instagr.am/p/CPoRmjDHTOZ/

Regionalverkehr + S-Bahn: Milliardenprojekt „i2030“ in Berlin und Brandenburg Auf sechs Gleisen sollen Züge zwischen Spandau und Nauen fahren, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenprojekt-i2030-in-berlin-und-brandenburg-auf-sechs-gleisen-sollen-zuege-zwischen-spandau-und-nauen-fahren/27244764.html

Sechs Gleise plus #Lärmschutzwand. Klar, dass die Anwohner skeptisch sind und eine zweite #Dresdner Bahn befürchten. Jetzt gab es erste Informationen.

Mehrere Milliarden Euro wollen Berlin und Brandenburg im Rahmen des Investitionsprogramms „#i2030“ in den Ausbau der Eisenbahnstrecken stecken. Das Projekt „West“ ist dabei das größte und komplizierteste: Die 23 Kilometer lange #Bahnverbindung zwischen #Berlin-Spandau und #Nauen.

Heute fahren dort auf zwei Gleisen Regional-, Fern- und Güterzüge. Platz für mehr Verbindungen gibt es nicht, schon jetzt haben die #Regionalzüge keinen gleichmäßigen Takt wie die #S-Bahn, weil sie die Lücken zwischen den #ICE nach Hamburg nutzen müssen.

Deshalb soll auch der Spandauer Bahnhof, der von Anfang an zu gering dimensioniert war, um zwei Gleise wachsen. Zudem entstehen zwei neue S-Bahnhöfe, #Klosterbuschweg und #Nauener Straße. Insgesamt sollen bei i2030 fünf bis sechs Milliarden Euro investiert werden.

Der Korridor nach Nauen sei schon heute „deutlich überlastet“, sagte Hartmut #Reupke von der Berliner Verkehrsverwaltung am Dienstagabend auf einer Online-Informationsrunde des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB). Doch die Zahl der Pendler …

Potsdam: Sanierung der Trambrücke Tram unterbrochen, Busse umgeleitet, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/sanierung-der-trambruecke-tram-unterbrochen-busse-umgeleitet/27247164.html

#Potsdam – Das Szenario dürfte einigen bekannt vorkommen: Wegen Bauarbeiten an der #Nahverkehrstrasse neben der Langen Brücke werden in Potsdam das #Tramnetz unterbrochen und Busse wochenlang umgeleitet. Los geht es am Freitagabend. Die Arbeiten an der #Trambrücke sollen bis Anfang August 2021 dauern, wie das Rathaus auf PNN-Anfrage mitteilte. Dafür wird das Potsdamer Tramnetz in ein Nord- und ein Südnetz geteilt. Als Ersatz für die Trams fahren Busse.

Zu Beginn gibt es eine Vollsperrung. Betroffen sind die Linien #91, #92, #93, #96 und #99. Von Freitag, dem 4. Juni, um 21 Uhr bis Betriebsschluss in der Nacht zu Montag fahren gar keine Trams über die Brücke. Die zweite Vollsperrung ist laut Rathaus vom 16. Juli bis 18. Juli geplant. In der Zwischenzeit und noch bis 25. Juli wird das Tramnetz täglich ab 21 Uhr unterbrochen.

Dann fahren zwischen Platz der Einheit und Eduard-Claudius-Str.aße/Heinrich-Mann-Allee beziehungsweise Magnus-Zeller-Platz keine Straßenbahnen. Im Nordnetz enden alle Tramlinien am Platz der Einheit. Im Süden fahren die Tram der Linien 91 und 96 von Rehbrücke über Eduard-Claudius-Straße zur Marie-Juchacz-Straße. Wie der Verkehrsbetrieb mitteilte, verkehrt der Ersatzverkehr in Richtung Rehbrücke ab Platz der Einheit/West über Friedrich-Ebert-Straße, Schloßstraße, Lange Brücke, Bahnhofsvorplatz Hauptbahnhof, Friedrich-Engels-Straße und Heinrich-Mann-Allee bis Rehbrücke. Es sei grundsätzlich von verlängerten Reisezeiten und Anschlussverlusten im weiteren Fahrtverlauf …

Regionalverkehr: Vergabeverfahren „Netz Ostbrandenburg“: Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/vergabeverfahren-netz-ostbrandenburg-die-niederbarnimer-eisenbahn-neb-erhaelt-den-zuschlag/

#Vergabeverfahren „#Netz Ostbrandenburg“: Die #Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) erhält den Zuschlag – Mehr Verkehr und alternative Antriebe auf der Schiene

  • Die #NEB betreibt bis Dezember 2036 weiterhin das Netz Ostbrandenburg
  • Erstmals kommen #batterieelektrische Fahrzeuge im Verbundgebiet zum Einsatz
  • #Angebotsausweitung und Reduzierung von Emissionen im Fokus
  • Länder Berlin und Brandenburg stärken weiter die Schiene

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat den Zuschlag im Wettbewerbsverfahren Netz Ostbrandenburg an die NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) erteilt. Das Netz Ostbrandenburg umfasst wie bisher die Linien #RB12, #RB25, #RB26, #RB35, #RB36, #RB54, #RB60, #RB61, #RB62 und #RB63. Das europaweite Vergabeverfahren wurde im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg durchgeführt. Im zukünftigen Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge, Taktverdichtungen und neue Servicestandards deutlich verbessert. Zukünftig kommen auf allen technisch hierfür geeigneten Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz. Die Betriebsaufnahme ist für Ende 2024 vorgesehen.

Mit dem an die NEB erteilten Zuschlag im Netz Ostbrandenburg setzen die Länder Brandenburg und Berlin als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr eine verbesserte Anbindung der Region in der Fläche auf den Regionalbahnlinien in sechs Landkreisen und einer Großstadt im Norden und Osten Brandenburgs um.

Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:

„Vor allem der Norden und Osten Brandenburgs wird von den dichteren und flexibleren Angeboten sowie besseren Kapazitäten bei den nachgefragten Verbindungen in die polnische Nachbarwojewodschaft Lubuskie profitieren. Damit stärken wir die Region und mit den innovativen Antrieben gleichzeitig den klimafreundlichen Schienenpersonennahverkehr. Zudem können wir nun, wie im Landesnahverkehrsplan vorausgedacht, auf der RB25 nach Werneuchen, der RB26 nach Müncheberg und auf der RB60 zwischen Wriezen und Frankfurt (Oder) den Takt erhöhen. So schaffen wir wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich diese Siedlungsachsen im Berliner Stadtumland zukunftsfähig entwickeln.“

Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:

„Endlich kommen auch im neuen Netz Ostbrandenburg batterieelektrische Züge zum Einsatz. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung der Flotte. Aber die Züge sind nicht nur klimafreundlich, sondern bieten mit zusätzlichen Sitzplätzen und dichteren Takten mehr Komfort und Flexibilität. Gerade für Pendlerinnen und Pendler bieten wir damit ein attraktiveres Angebot.“

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbundes Berlin – Brandenburg (VBB):

„Es gibt keine Alternative: Die Schiene muss weiter gestärkt werden. Die neuerliche Vergabe des Netzes Ostbrandenburg an die NEB sorgt hier für Kontinuität, Planungssicherheit und mehr Qualität. Mit dem Netz Ostbrandenburg wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene durch neue Fahrzeuge und Taktverdichtungen deutlich erhöht. Was mich am meisten freut ist, dass nun zukünftig auf mehr Linien Elektrofahrzeuge mit Batteriespeicher zum Einsatz kommen. Verkehrswende und Klimaschutz im Gleichschritt: Ein guter Tag für den ÖPNV in Berlin und Brandenburg.“

Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der NEB Betriebsgesellschaft mbH:

„Wir freuen uns über den Zuschlag für das Netz Ostbrandenburg und das Vertrauen, das für die Umsetzung dieses besonderen Projekts in die Niederbarnimer Eisenbahn gesetzt wird. Mit dem Einsatz der neuen batterieelektrischen Fahrzeuge und den deutlichen Verbesserungen im Fahrplan- und Serviceangebot können wir zu einer fahrgastorientierten und klimafreundlichen Verkehrswende beitragen. Gemäß unserem Motto „Heimat in Bewegung“ führen wir das Netz Ostbrandenburg für unsere Region in die Zukunft.“

Mehr Angebote und ein attraktiver #Halbstundentakt

Mit dem Netz Ostbrandenburg setzt der VBB den Auftrag der Länder zur Stärkung der Schiene in der Region ab 2024 offensiv fort und erreicht mit dem Zuschlag an die NEB einen weiteren Meilenstein. Es sind dabei zahlreiche Erweiterungen des schon bestehenden Angebotes geplant. Insbesondere sollen dann die Regionalbahnlinien RB25 bis #Werneuchen und RB26 bis #Müncheberg von Montag bis Freitag einen attraktiven Halbstundentakt anbieten und die Linie RB35 um eine Haltestelle bis nach Bad Saarow Süd verlängert werden. Auch Wochenend- und Spätverkehre werden durch neue Angebote spürbar verbessert.

Die Linie RB60 Eberswalde Hbf – Frankfurt (Oder) soll im Zusammenhang mit dem weiteren Ausbau der Infrastruktur, u.a. in Seelow (Mark), auch im Abschnitt #Wriezen – Frankfurt (Oder) zu einem Stundentakt verdichtet werden. Die Region Ostbrandenburg wird so ein wesentlich breiteres und vor allem ein überaus flexibleres Schienenangebot bekommen. Auch die #Direktverbindung der RB26 ins Nachbarland #Polen wird durch zusätzliche Fahrten morgens und am Abend aufgewertet. 

Das gesamte Angebot des Netzes Ostbrandenburg erhöht sich gegenüber dem Fahrplan 2020 um fast 30 %.

Mehr Qualität durch alternative Antriebe

Besonders hervorzuheben ist in diesem Netz der Fokus auf alternative Antriebe. Im Netz Ostbrandenburg werden ganz überwiegend neu beschaffte moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen. 

Mit Ausnahme der RB26 werden zukünftig auf allen ausgeschriebenen Linien Fahrzeuge mit Batteriespeicher eingesetzt, die auch die nicht elektrifizierten Linienabschnitte befahren können. Die Batterien werden auf den Abschnitten der Linie mit Oberleitung wieder aufgeladen. Dabei ergeben sich keine Einschränkungen in den Kapazitäten und den Fahrplanzeiten. Auf der RB26 werden in der kommenden Vertragsperiode auch weiterhin Dieseltriebzüge zum Einsatz kommen. Die bundeseigene Infrastruktur, mit langen nicht elektrifizierten Streckenabschnitte auf dieser Linie, lassen ein Aufladen von Batteriezügen derzeit nicht zu. Bei der Vergabe waren ebenfalls Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb möglich. Diese wurden jedoch von keinem Bieter angeboten.

Die Fahrzeugreserve wird gegenüber bisherigen Vergaben deutlich erhöht. Insgesamt werden 42 Fahrzeuge im Netz unterwegs sein, davon 26 batterieelektrische Fahrzeuge vom Typ Siemens Mireo Plus B.

Des Weiteren werden 16 Dieselfahrzeuge vom Typ #PESA #Link eingesetzt, elf Gebrauchtfahrzeuge und fünf Neufahrzeuge. Durch den Einsatz von Fahrzeugen des Typs #Siemens #Mireo Plus B stehen den Fahrgästen auf den betreffenden Linien mehr Sitzplatzkapazitäten als in der Ausschreibung verlangt zur Verfügung. Auf den Linien RB36 und RB60 werden den Fahrgästen 128 Sitzplätzen anstatt der geforderten 70 angeboten. Ebenso werden die Kapazitäten auf den Linien RB12, RB25, RB35, RB54, RB61, RB62 und RB63 mit 128 Sitzplätzen in Einzeltraktion und 256 Sitzplätzen in #Doppeltraktion erhöht. Bei den PESA-Link-Fahrzeugen betragen die Sitzplatzkapazitäten 120 Sitze bei den gebrauchten und 122 bei den Neufahrzeugen. Die auch schon im Netz Elbe-Spree gesetzten Qualitätsstandards im VBB gelten auch für das Netz Ostbrandenburg, zum Beispiel kostenloses WLAN, zuzüglich eines für mobile Endgeräte nutzbaren dynamischen Informationsportals, eines Service- oder Hilferufs und spezielle Stellplätze für Fahrräder.

Mit dem neu optimierten Netz Ostbrandenburg soll der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) somit langfristig gesichert werden und dadurch höchste Planungssicherheit erhalten. Durch das Favorisieren von Batterie- und Wasserstoffantrieben wird den aktuellen Aktivitäten rund um den Klimawandel und deren Zielen Rechnung getragen. Der Einsatz alternativer Fahrzeugantriebe trägt maßgeblich zur Reduzierung von regionalen Emissionen bei. Es werden jährlich rund 3,8 Mio. Liter Diesel weniger verbraucht. Damit wird jährliche eine Einsparung von rund 10.000 Tonnen lokaler CO2-Emission sowie ein signifikanter Rückgang an Feinstaubemissionen erreicht.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und beginnt im Dezember 2024. Das jährliche Gesamtvolumen beträgt 6,7 Mio. Zugkilometer.

Das künftige Netz Ostbrandenburg

Batterieelektrische Fahrzeuge

RB12 Berlin Ostkreuz – Oranienburg – Templin Stadt

RB25 Berlin Ostkreuz – Werneuchen

RB35 Fürstenwalde (Spree) – Bad Saarow Süd

RB36 Frankfurt (Oder) – Beeskow – Königs Wusterhausen

RB54 (Berlin Gesundbrunnen/Lichtenberg–) Löwenberg (Mark) 
Rheinsberg (Mark)

RB60 Eberswalde – Wriezen – Frankfurt (Oder)

RB61 Schwedt (Oder) – Angermünde

RB62 Angermünde – Prenzlau

RB63 Eberswalde – Joachimsthal

Dieselfahrzeuge: RB26 Berlin Ostkreuz – Müncheberg (Mark) – Kostrzyn

Flughäfen: Passagierzahlen am BER im Mai gestiegen Erste Anzeichen für eine Erholung des Luftverkehrs an den deutschen Flughäfen, aus Berliner Flughäfen

Das #Passagieraufkommen am #Flughafen Berlin Brandenburg #Willy Brandt (#BER) ist im vergangenen Monat angestiegen. Im Mai starteten und landeten rund 362.000 #Fluggäste am BER. Das sind knapp 100.000 mehr als im Vormonat April. Hintergrund sind die Abschwächung der Pandemie in Europa und die Lockerung der Reisebeschränkungen in mehreren Ländern. Vor einem Jahr, im extremen Krisenmonat Mai 2020, wurden 52.000 Passagiere an den damaligen Flughäfen #Schönefeld und #Tegel abgefertigt, im Mai 2019 waren es mehr als 3,2 Millionen Fluggäste. Insgesamt nutzten in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 1,2 Millionen Passagiere den Flughafen BER.

Im vergangenen Monat gab es am BER rund 5.400 #Flugbewegungen, rund 600 mehr als im Vormonat April. Im Mai 2020 starteten und landeten nur rund 2.100 Maschinen in Schönefeld oder Tegel, im Mai 2019 waren es 26.100 Maschinen.

Bei der #Luftfracht wurden im vergangenen Mai nahezu genauso viele Güter umgeschlagen wie im April 2021 – rund 2.200 Tonnen. Im Vorkrisenmonat Mai 2019 waren es 3.100 Tonnen.

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Es mehren sich die Zeichen dafür, dass der #Flugverkehr langsam wieder in Gang kommt. Ende Mai hatten wir täglich zwischen 10.000 und 18.000 Passagiere. Damit sind wir zwar von einer Normalität noch immer weit entfernt. Doch sinkende Infektionszahlen, die steigende Anzahl der COVID-19-Impfungen und damit verbundene Reise-Erleichterungen führen zu mehr Sicherheit: Mehr Menschen erfüllen sich jetzt ihre Urlaubsträume. Wenn die Passagierzahlen im Sommer und Herbst weiterhin ansteigen, könnten wir die für 2021 prognostizierte Zahl von etwa 10 Millionen Fluggästen erreichen.“

Den #Verkehrsbericht Mai 2021 mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online.

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Straßenverkehr: Schleichverkehr bei Regen auf der Lichtenberger Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem
Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben
liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver
Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte.
Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise
stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken
#Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden
Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die
Beschilderung notwendig.
Frage 2:
Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und
stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte
Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden
ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen)
hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“
2
Frage 3:
Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom
Straßenbaulastträger beseitigt?
Frage 5:
Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet?
Antwort zu 4 und 5:
Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei
den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den
Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden.
Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für
Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden
Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer
Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund
sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk #Vergleichsflächen mit
verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten
Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu
entwickeln.
Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute
#Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand
unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker
ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
gefahrenabwehrend tätig.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie + Radverkehr: Deutsche Bahn und Jobrad: in 5 Jahren über 40.000 Diensträder, aus Radmarkt

https://radmarkt.de/nachrichten/deutsche-bahn-jobrad-fuenf-jahren-ueber-40000-dienstraeder

Seit 2016 macht das #Firmenrad der Deutschen Bahn AG (#DB) ihre Mitarbeiter mobil. Seitdem sind über 40.000 DB-Firmenräder im Einsatz. Damit ist die Deutsche Bahn nicht nur einer der ersten heimischen Großkonzerne, der #Dienstrad-Leasing in den Vorteilskatalog für die eigene #Belegschaft aufgenommen hat und somit sein #Mobilitätskonzept für #Beschäftigte der Bahn langfristig und nachhaltig ergänzt. Wahrscheinlich ist sie dank dieses attraktiven Leasing-Angebots auch einer der Konzerne, bei dem täglich immer mehr der insgesamt 200.000 (DB-)Beschäftigten aufs Fahrrad setzen.

Mit der DB freut sich auch Kooperationspartner #Jobrad GmbH. Der Freiburger Dienstrad-Leasingpionier organisiert unkompliziert und kostenneutral die Überlassung von Diensträdern und -E-Bikes zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. So reduziert er auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Angestellte und Radhändler auf ein Minimum.
Laut dem Leiter Grundsätze Vergütung, Nebenleistungen und Arbeitszeit bei der Deutschen Bahn AG Lars Hünninghausen war es ihm und …

Radverkehr: Straßenverkehrsordnung : Verkehrsregeln für Radfahrer: Das sind die größten Irrtümer, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/verkehrsregeln-fuer-radfahrer-das-sind-die-groessten-irrtuemer-li.162559

Müssen Radwege immer genutzt werden? Ist Absteigen am #Zebrastreifen zwingend? Diese Regeln und Rechte haben viele Radfahrer nicht auf dem Schirm.

Seit dem Beginn der Corona-Krise sind viele Menschen in Berlin von Bus und Bahn auf das Fahrrad umgestiegen. Viele werden auch nach der Pandemie Radler bleiben. Und mit den wärmeren Temperaturen im Juni nutzen viele wieder öfter ihr Zweirad. Anlass genug, um mit einigen populären Verkehrsirrtümern aufzuräumen:

Wenn ein #Radweg da ist, muss der benutzt werden.
Das ist falsch. Dem Rechtsexperten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Roland Huhn, zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.

Auf dem Radweg geht’s auch in die #Gegenrichtung.
Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur …