Straßenverkehr: Bismarckstraße (Steglitz): Fahrbahnsanierung zw. Selerweg & Poschingerstr., Sanierung der Fahrbahn in der Bismarckstraße ab dem 06.09.2022, aus VIZ Berlin

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf informiert:

Zwischen #Selerweg und #Poschingerstraße wird die #Bismarckstraße in zwei Bauabschnitten ab dem 06.09.2022 #saniert. Die Arbeiten sollen bis Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein.

Die #Fahrbahn ist in dem ca. ein Kilometer langen Abschnitt in einem sehr schlechten Zustand, sie zeigt Verwerfungen, #Spurrillen, #Ausbrüche und viele #Flickstellen auf. Um der #Verkehrssicherungspflicht nachzukommen ist es daher dringend geboten vor der nächsten Winterperiode den #Fahrbahnbereich zu sanieren. Diese Sanierung kommt nicht nur dem Autoverkehr zu Gute, sondern auch den #Radfahrenden, die hier die Fahrbahn nutzen können. Die Bismarckstraße verfügt aktuell über einen schmalen #Hochbordradweg, der nicht benutzungspflichtig ist.

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Straßenverkehr + Bus: Tegeler Weg (Charlottenburg-Nord): Fahrbahninstandsetzung bis April 2022 Fahrbahninstandsetzung Tegeler Weg zwischen S-Bahnhof Jungfernheide und Mörschbrücke, aus Bezirksamt

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf informiert:

Die #Fahrbahn des #Tegeler Weges wird zwischen S-Bahnhof #Jungfernheide und #Mörschbrücke im Auftrag des Bezirksamtes von Grund auf erneuert. Die halbseitige #Sperrung des Tegeler Weges beginnt am Mittwoch, 12. Januar 2021.

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Straßenverkehr: Schleichverkehr bei Regen auf der Lichtenberger Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem
Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben
liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver
Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte.
Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise
stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken
#Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden
Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die
Beschilderung notwendig.
Frage 2:
Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und
stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte
Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden
ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen)
hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“
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Frage 3:
Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom
Straßenbaulastträger beseitigt?
Frage 5:
Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet?
Antwort zu 4 und 5:
Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei
den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den
Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden.
Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für
Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden
Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer
Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund
sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk #Vergleichsflächen mit
verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten
Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu
entwickeln.
Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute
#Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand
unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker
ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
gefahrenabwehrend tätig.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz