Straßenverkehr: Lärmschutz an der Bundesautobahn A114 II, aus Senat

Frage 1:
Welche Bedeutung misst der Senat dem #Fragerecht von #Abgeordneten bei?
Antwort zu 1:
Mit dem Fragerecht ist den Abgeordneten in der #Verfassung von Berlin ein Instrument verbrieft, um eine der zentralen #Aufgaben des Parlaments erfüllen zu können: die #Kontrolle der #Regierung. Die Schriftliche Anfrage dient also der #Information und der Kontrolle.
Frage 2:
Wie stellt der Senat sicher, dass schriftliche Anfragen von Abgeordneten #qualifiziert und #vollständig durch den #Senat beantwortet werden?
Antwort zu 2:
Der Senat ist bestrebt, die Anfragen stets qualifiziert und vollständig zu beantworten, ist jedoch zum Teil auf #Zuarbeiten anderer #Behörden / #Unternehmen angewiesen, wenn er die Fragen nicht in eigener Zuständigkeit beantworten kann.

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Straßenverkehr: Schleichverkehr bei Regen auf der Lichtenberger Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem
Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht?
Antwort zu 1:
Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben
liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver
Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte.
Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise
stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken
#Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden
Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die
Beschilderung notwendig.
Frage 2:
Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet?
Antwort zu 2:
Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und
stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte
Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden
ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen)
hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“
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Frage 3:
Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom
Straßenbaulastträger beseitigt?
Frage 5:
Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet?
Antwort zu 4 und 5:
Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei
den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den
Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden.
Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für
Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden
Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer
Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund
sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk #Vergleichsflächen mit
verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten
Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu
entwickeln.
Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute
#Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand
unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker
ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
gefahrenabwehrend tätig.
Berlin, den 01.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz