Fernbus: Blablacar startet Busverkehr und lockt mit Billigpreisen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232506401/Blablacar-startet-Busverkehr-und-lockt-mit-Billigpreisen.html

Mehr als sechs Monate standen die #Fernbusse von #Blablacar bedingt durch die Corona-Pandemie still, nun kehren sie auf die Straßen zurück. Am Donnerstagmorgen ist der erste Bus von Berlins Zentralem #Omnibusbahnhof (#ZOB) in Richtung #Amsterdam gestartet.

Zu dem Anlass hat die #Mobilitätsplattform, die zum französischen Unternehmen #Comuto gehört, auch ihr neues #Reisenetzwerk für Deutschland präsentiert, das unter anderem auf höhere Frequenzen und verkürzte Fahrtzeiten auf Langstrecken setzt. Zum Start lockt Blablacar zudem mit Rabatten, sodass Tickets für einzelne Strecken ab Berlin bereits ab 2,99 Euro (nach Leipzig) verfügbar sind.

Sieben Millionen Mitglieder in Deutschland
Blablacar ist ursprünglich als Vermittler von #Mitfahrgelegenheiten gestartet, 2019 aber auch – damals noch unter dem Namen Blablabus – in den #Fernbusmarkt in Deutschland eingestiegen. Mittlerweile hat die Plattform Angaben des Unternehmens zufolge weltweit 90 Millionen Mitglieder, in Deutschland sind es sieben Millionen.

Nachdem die Coronakrise im vergangenen Jahr auch bei Blablacar für einen Rückgang der Passagiere um fast 30 Prozent im Vergleich zu 2019 gesorgt hat, sieht das Unternehmen sich nun aber gut gewappnet für den Sommer, wie Mitgründer …

Flughäfen: Aufsichtsrat berät finanzielle Situation der FBB Anziehender Flugverkehr für die 2. Jahreshälfte erwartet, aus FBB

In seiner heutigen Sitzung hat sich der #Aufsichtsrat detailliert über die aktuelle Situation des Unternehmens informieren lassen und wichtige Entscheidungen zur #Weiterentwicklung der #Infrastruktur des Flughafens beschlossen.

In der umfangreichen Berichterstattung der Geschäftsführung standen die finanzielle Situation und die Entwicklung der #Fluggastzahlen im Mittelpunkt.

Nachdem im ersten Quartal 2021 pandemiebedingt noch deutlich weniger Passagiere den #BER genutzt haben als angenommen, stiegen die Fluggastzahlen seit April spürbar an. Durch das schwache Passagieraufkommen von Januar bis März blieben allerdings auch die Betriebserträge unter den Erwartungen des Wirtschaftsplans. Insgesamt ging die Geschäftsführung davon aus, dass die Erholung des Flugbetriebs wegen des 3. Lockdowns im gesamten ersten Halbjahr schwächer als erwartet ausfällt.

Mit Verweis auf die anziehenden Buchungszahlen bei den Airlines und den Anstieg der Passagiere am BER, hielt die Geschäftsführung an der Einschätzung fest, im Jahr 2021 etwa 10 Millionen Passagiere am BER abfertigen zu können.

Zur wirtschaftlichen Situation der #Flughafengesellschaft konnte die Geschäftsführung berichten, dass die #Liquidität der FBB durch die Zusagen der Gesellschafter in diesem Jahr gesichert ist. Erst am vergangenen Mittwoch hatte der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses die Gesellschaftermittel des Landes Berlin für 2021 freigegeben.

Losgelöst von den aktuellen Passagier- und Finanzzahlen standen aber auch zukunftsorientierte Themen im Fokus. In einem ersten Durchgang informierte die Geschäftsführung über ihre Vorstellungen zur strategischen Weiterentwicklung der FBB nach Covid-19. Hier wurde eine ganze Palette von Themen der Betriebsprozesse, der Geschäftsentwicklung, der #Unternehmenskultur und der #Digitalisierung genauso angesprochen, wie die Entwicklung des BER zu einem #CO2-neutralen und nachhaltigen Flughafen.

In diesem Zusammenhang stimmte der Aufsichtsrat dem Bau eines #Logistiktunnels als Verbindung der #Hangars und des #ILA-Geländes an der Westseite des Flughafens mit den zentralen #Vorfeldern vor dem Terminal 1 zu. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für den reibungslosen Verkehr durch die Trennung der #Luftfahrzeuge von den Logistikprozessen. Das Bauprojekt hat ein Volumen von 43 Millionen Euro und soll 2024, wenn das operative Vorkrisenniveau wieder erreicht ist, zur Verfügung stehen.

In seiner heutigen Sitzung hat der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH außerdem das Aufsichtsratsmitglied Jörg #Simon ab 1. Juli 2021 zu seinem Vorsitzenden gewählt. Er folgt damit auf Rainer #Bretschneider, der zu diesem Termin ausscheidet und somit das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden abgibt. Außerdem wurde der Startschuss zur Suche eines dritten Geschäftsführungsmitglieds gegeben, das die Bereiche Airport- und Aviation-Management ausfüllen wird.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Bei allen aktuellen und noch drängenden Probleme für den BER in Sachen Passagierentwicklung und Finanzen müssen jetzt die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Wir stellen uns diesen Fragen mit einer erneuerten Mannschaft und einer intensiven Zukunftsorientierung, die auf einem guten Fundament aus der Vergangenheit aufbauen kann. Ich bin zuversichtlich, dass der FBB dies gut gelingen kann.“

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der Flugverkehr kommt wieder in Gang. Anfang Juni hatten wir schon über 20.000 Passagiere. Damit sind wir zwar von einer Normalität noch immer weit entfernt. Doch sinkende Infektionszahlen, die steigende Anzahl der COVID-19-Impfungen und damit verbundene Reise-Erleichterungen führen zu mehr Sicherheit: Mehr Menschen erfüllen sich jetzt ihre Urlaubsträume. In den Sommermonaten erwarten wir bis zu 50.000 Passagieren täglich.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
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www.berlin-airport.de

U-Bahn-Ausbau zum Mexikoplatz dauert länger als erhofft Der Berliner Senat will die U-Bahnlinie 3 in Zehlendorf verlängern., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/lueckenschluss-im-berliner-suedwesten-u-bahn-ausbau-zum-mexikoplatz-dauert-laenger-als-erhofft/27275666.html

Die #Verlängerung der #U3 zum #Mexikoplatz wird konkreter. Die #Senatsverkehrsverwaltung will die Streckenerweiterung gemeinsam mit den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) nun weiter vorantreiben. Zu diesem Zweck soll eine #Nutzen-Kosten-Untersuchung (#NKU) des Projekts durchgeführt werden.

Das geht aus dem Entwurf einer Beschlussvorlage hervor, die Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) kommende Woche Dienstag in den Senat einbringen will und die dem Tagesspiegel vorliegt.

Ziel der Pläne ist der schon länger diskutierte #Lückenschluss zwischen der heutigen #U3-Endstation #Krumme Lanke und dem S-Bahnhof Mexikoplatz. Dazu soll die U-Bahn unter der Argentinischen Allee um mehrere Hundert Meter verlängert werden. Die Strecke könnte „voraussichtlich mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden“, heißt es in der Senatsvorlage.

Allerdings wird das Vorhaben wohl längere Zeit in Anspruch nehmen als zwischenzeitlich gedacht. Günther hatte bereits bei der Vorstellung der Pläne zur Verlängerung der #U7 im Winter erklärt, noch bis Ende März auch für den Ausbau der U3 einen Senatsbeschluss …

Flughäfen: Kampf gegen das BER-Defizit Berlin gibt Flughafengesellschaft Finanzspritze von 74 Millionen Euro Nach langer Debatte soll der BER Geld aus Berlin bekommen. Und eine weitere Personalie steht fest: Der Chef der Wasserbetriebe wird neuer Aufsichtsratschef. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-das-ber-defizit-berlin-gibt-flughafengesellschaft-finanzspritze-von-74-millionen-euro/27270000.html

Der #BER wartet seit Monaten auf dringend benötigte #Corona-Liquiditätshilfen aus Berlin aus dem Jahr 2020. Doch die Grünen hatten einer Freigabe der Haushaltsmittel bisher nicht zugestimmt, weil sie ein weiteres #Sondergutachten forderten. Am Mittwoch hat die #Finanzspritze jedoch eine entscheidende Hürde genommen: Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses befürwortete eine Finanzspritze von 74 Millionen Euro. Das letzte Wort hat das Plenum, doch dort gilt die Zustimmung nun als sicher.

Das von den Grünen geforderte Sondergutachten soll es nämlich geben: Finanzsenator Matthias #Kollatz (SPD) stimmte zu und will die Gesellschafterversammlung des BER bitten, dieses auch zu beauftragen. Ob Brandenburg und der Bund mitziehen, ist unklar. In dem Gutachten soll auch klar aufgezeigt werden, wie sich die Erlöse der #Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB) darstellen, was de facto coronabedingte Defizite sind und wie möglicherweise eine #Teilentschuldung ausgestaltet werden kann. Grünen-Haushälter Daniel #Wesener gab daraufhin die Zustimmung für die #FBB-Finanzspritze.

Die neue #BER-Chefin und Finanzgeschäftsführerin Aletta von #Massenbach kann deshalb mit einer guten Nachricht in die #Aufsichtsratssitzung am Freitag gehen. Dann soll auch eine weitere Stelle neu besetzt werden: Jörg #Simon, Vorstandschef der Berliner #Wasserbetriebe, wird neuer Chefaufseher der FBB, die in den nächsten Jahren weitere 2,4 Milliarden Euro vom Steuerzahler benötigt.

Nach Tagesspiegel-Informationen soll Simon, der den größten Wasserversorger und Abwasserentsorger Deutschlands …

Bahnverkehr: Planfeststellungsbeschluss eingegangen – Bahnausbau Angermünde–Stettin kann im November beginnen Bauarbeiten für ersten Abschnitt Angermünde–Passow vom Eisenbahnbundesamt genehmigt, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Planfeststellungsbeschluss-eingegangen-Bahnausbau-Angermuende-Stettin-kann-im-November-beginnen-6230890

Die erste #Baugenehmigung für den Bahnausbau zwischen #Angermünde und #Stettin liegt nun vor. Mit diesem #Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (#EBA) darf die Deutsche Bahn mit den Arbeiten zwischen Angermünde und Passow wie geplant im November dieses Jahres beginnen.

Bis zum Baubeginn bleibt jedoch noch viel zu tun:

– Die Bauhauptleistungen müssen ausgeschrieben und die Baufirma muss beauftragt werden.

– An der Baustelle wird eine Bauüberwachung eingerichtet.

– Für den Schutz der Umwelt wurden bereits 144 Fledermauskästen aufgehängt.  Außerdem werden in den nächsten Wochen im 1. Bauabschnitt mehr als zehn Kilometer Reptilienschutzzäune aufgestellt. Die Tiere sollen durch die 50 Zentimeter hohen Folienzäune davon abgehalten werden, sich an der geplanten Baustraße und in den Baustellenflächen niederzulassen. Geschützte Reptilien auf diesen Flächen werden akribisch von den Umweltexperten eingesammelt und umgesetzt.

– Im Sommer wird die Öffentlichkeit in Städten an der Strecke zum Vorhaben noch einmal informiert.

Nach dem Allgemeinen #Eisenbahn-Gesetz dürfen Betriebsanlagen einer Eisenbahn nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt wurde. 

Die gesamte Strecke wird für Tempo #160 ertüchtigt und durchgehend elektrifiziert. Zwischen #Passow und der deutsch-polnischen Grenze verlegt die Deutsche Bahn ein zweites Gleis. Fünf Bahnstationen in der #Uckermark werden modernisiert. Nach Fertigstellung verbindet die Eisenbahn die Metropolen Berlin und Stettin in 90 Minuten, 20 Minuten weniger als heute. Auch aus der Uckermark geht es künftig schneller nach Berlin und Stettin.

Der Bund stellt für den #Ausbau und die #Elektrifizierung der Strecke zwischen Angermünde und der deutsch-polnischen Grenze rund 380 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich beteiligen sich die Länder Berlin und Brandenburg mit insgesamt 100 Millionen Euro an dem Vorhaben, um einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau zu ermöglichen.

Siehe auch: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/angermuende-stettin

Straßenbahn: Verbindung zwischen Stralau und Treptower Park Licht am Ende des Spreetunnels – FDP will ihn reaktivieren! aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow-koepenick/es-gibt-licht-am-ende-des-spreetunnels-fdp-will-ihn-reaktivieren

Er war bei der #Eröffnung #1899 eine Attraktion: Der erste #Unterwasser- und im Schildvortriebverfahren errichtete #Tunnel Deutschlands unter der #Spree zwischen Halbinsel #Stralau und #Treptower Park. Jetzt gibt es Pläne, ihn zu reaktivieren.

Zwei FDP-Abgeordnete aus Treptow-Köpenick haben am Donnerstag im Bezirksparlament den Antrag eingebracht, prüfen zu lassen, wie „eine Wiederherstellung des seit 1948 gefluteten Spreetunnels als #Fußweg ermöglicht werden kann.“

Die 454 Meter lange Röhre wurde von #AEG, Deutsche Bank und Philipp Holzmann als #Probe-Tunnel für das gesamtstädtische #U-Bahnnetz in zwölf Metern Tiefe angelegt. Sie führt von der Südspitze Stralaus zum Ausflugslokal #Zenner. Bis 1932 verkehrte hier eine #Straßenbahn. Fahrzeit: 2 Minuten.

Wegen Rissbildung wurde der Linienverkehr eingestellt, danach diente …

Regionalverkehr: Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald: Bauarbeiten bei der Deutschen Bahn, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Zossen/Teltow-Flaeming-und-Dahme-Spreewald-Bauarbeiten-bei-der-Deutschen-Bahn

Fahrtzeiten und Haltestellen ändern sich in den nächsten Tagen wegen #Bauarbeiten im #S-Bahn- und #Regionalverkehr. Betroffen sind #S 25, #S 26, #RE 7, #RB14, #RB22 und #RB 24.

Dahmeland-Fläming
Am Wochenende und in der nächsten Woche sorgen unterschiedliche Bauarbeiten auf den Gleisen der Region für Behinderungen und Fahrplanänderungen im S-Bahn- sowie auch im Regional-Verkehr.

Wegen Vorbereitungsarbeiten für das elektronische Stellwerk gibt es am Wochenende bis Montagnacht ein paar Änderungen im Fahrplan der S-Bahnlinien S 25 und S 26. Die S 25 fährt von #Teltow Stadt bis #Alt-Reinickendorf zehn Minuten früher und von #Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik bis #Tegel sieben Minuten früher. In der Gegenrichtung fährt die S 25 nach Teltow Stadt in #Osdorfer Straße eine Minute früher ab. Die S 26 fährt von Teltow Stadt bis Potsdamer Platz zehn bis elf Minuten früher.

Züge fahren Flughafen #BER zu anderen Zeiten an
Auf der Strecke des RE 7 gibt es gleich mehrere Baustellen. Von Samstagmorgen um 4 Uhr bis Sonntag 11.30 Uhr werden Weichenarbeiten durchgeführt, weshalb …

allg.: Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung und kollaborative Stadtentwicklung, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und
Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin?
a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der
“Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr
2017 ausgebaut?
Antwort zu 1:
Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der
federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag
erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“
(LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu
schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln.
Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch
ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter
umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am
03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die
Leitlinien zu erarbeiten.
Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November
2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden
Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept
definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung
und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der
Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach
Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der
Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen.
2
Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge
in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung
angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen
des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur
Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle
für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat.
Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen
Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach
Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer
Verfahren davon leiten zu lassen.
Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung
auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten
Zuständigkeitsstrukturen.
Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt #City West berücksichtigt worden
und in Anwendung gegangen?
a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks
Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“
wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung
der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit,
der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung,
Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen.
Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten
Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von
den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert.
Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen
kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders
intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung
im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister
für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in
der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“
Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen
Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt.
Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City
West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte
Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können
angenommen werden:

  • das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts
    Amerikahaus
  • die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das
    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
    Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen
    Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen
    3
  • die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen
    Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
    Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur
    Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und
    Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern
    Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem
    weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den
    Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West
    fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für
    Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein.
    Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung
    der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun?
    a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue
    Liegenschaftspolitik angestrebt?
    b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des
    Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige
    stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden?
    Antwort zu 3:
    Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft
    hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart.
    Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss
    begonnen haben, orientieren sich an ihnen.
    Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1)
    ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In
    Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In
    ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer
    Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert.
    Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen
    Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der
    Legislaturperiode statt:
  • Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“:
    Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die
    Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3.
    Quartal 2021 umgesetzt werden.
  • Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen
    und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei
    Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1
    (Sitac).
  • Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der
    Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden,
    außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84
    (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des
    städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung
    des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
    durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021
    vorbereitet.
  • Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und
    Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung
    4
  • Blankenburger Süden:
    o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“:
    Offenlage ca. Sommer 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der
    allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf
    mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort
    sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten
    Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
  • Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem,
    städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber
    hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die
    nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung
    abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu
    Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode
    ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant.
    Antwort 3a. und b.:
    Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des
    bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr.
    1702).
    Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn
    sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden.
    Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen
    Zielstellung entwickelt werden.
    In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits
    umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich
    insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt
    1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf
    entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5).
    Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der
    Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte
    Initiative?
    a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser?
    Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt?
    b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in
    welcher Höhe?
    c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative?
    d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie
    lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs?
    e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin
    verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik?
    f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik
    als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt?
    Antwort zu 4a., c. und d.:
    Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen
    umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den
    Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können
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    (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden
    Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch
    Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden
    Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter
    ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/).
    Antwort zu 4b.:
    Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die
    ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine
    Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige
    Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020
    und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom
    12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000
    EUR zur Verfügung.
    Antwort zu 4e.:
    Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und
    kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente
    Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige
    Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache
    18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang,
    sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird
    Antwort zu 4f.:
    Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für
    die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer
    Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs.
    angepasst.
    Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten
    Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet?
    a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten
    “Koop5”?
    b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des
    städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden
    dafür verwendet?
    c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für
    Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt?
    Antwort zu 5a.:
    Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer
    Verantwortung.
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess
    insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung
    neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten
    Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt
    federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der
    Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung
    des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales,
    Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden).
    Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die
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    Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung
    und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr.
    Antwort zu 5b.:
    Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär.
    2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die
    Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere
    Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume
    befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind
    zwischen den Kooperationspartnern
  • BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
  • Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
  • WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
    in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den
    städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt
    585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden.
    Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle
    wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW)
    zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im
    Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen.
    Antwort zu 5c.:
    Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn
    Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen
    werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der
    „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam
    verfolgt.
    Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen
    Planungsprozesses entstanden?
    Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der
    Entwicklung des Dragonerareals?
    a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der
    steuernden Einheit „Koop6“?
    b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die
    gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock?
    c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
    besagtem Zukunftsrat?
    d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts
    Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät?
    e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher
    Höhe?
    Antwort zu 6:
    Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das
    städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen
    Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für
    das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung
    für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des
    Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm
    „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche
    7
    Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das
    überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der
    durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird.
    Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
    Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden
    unter 6 a beantwortet.
    Antwort zu 6a.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs
    Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem
    Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner
    Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte
    mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und
    abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet
    Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu
    einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung
    aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln.
    In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner
    aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist
    gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung
    der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das
    Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die
    sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum
    Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus
    gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem
    Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau
    in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische
    Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im
    öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das
    Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“.
    Antwort zu 6b.:
    In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat
    als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der
    Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und
    Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine
    Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das
    Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im
    Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen.
    Antwort zu 6c.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und
    durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert.
    Antwort zu 6d.:
    In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den
    Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des
    Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im
    Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet
    8
    werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit
    nicht.
    Antwort zu 6e.:
    Nein.
    Berlin, den 8.6.21
    In Vertretung
    Lüscher
    …………………………..
    Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen

#u-bahn #a3 der #bvg #535 in #möckernbrücke

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Straßenverkehr: Longest Lights of Berlin: Tribüne erstrahlt am 100. AVUS-Geburtstag, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/verner-and-friends-gmbh-longest-lights-of-berlin-tribuene-erstrahlt-am-100-avus-geburtstag/27274214.html

Berlins legendäre #Rennstrecke #AVUS feiert am 24. September 2021 ihren 100. Geburtstag und nur eine Woche darauf, am 1. Oktober 2021, erstrahlt die markante #AVUS-Tribüne mit den „Longest Lights of Berlin“ in neuem Glanz. Drei Mega-Screens, jeweils ca. 40 Meter breit und ca. 2 Meter hoch, setzen neue digitale Werbemaßstäbe an diesem verkehrsreichen Tor zur Hauptstadt.

Die AVUS ist in Berlin auch heute noch ein #Mythos. Erbaut als „#Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße“ (#AVUS), war sie die erste #Autobahn der Welt, die heute als nördlicher Teil der Bundesautobahn A115 genutzt wird. Außerdem war die AVUS mit ihrer langen Geraden damals die schnellste Rennstrecke weltweit. Die berühmten Silberpfeile von Mercedes-Benz fuhren hier Spitzengeschwindigkeiten von 400 km/h. Bei Grand-Prix-Rennen donnerten Juan Manuel Fangio und Hans Herrmann mit ihren Rennwagen durch die steile Nordkurve und auf der Tribüne jubelten 4.000 Zuschauer ihren Rennidolen zu.

Dieses geschichtsträchtige Wahrzeichen erwacht jetzt aus seinem jahrelangen Dornröschenschlaf und erstrahlt in neuem Licht. Auf den neuen Hightech-Displays der „Longest Lights of Berlin“ werden …