Das #Passagieraufkommen am #Flughafen Berlin Brandenburg Willy #Brandt ist im vergangenen Monat aufgrund der #Pandemie und des fortdauernden Lockdowns erneut zurückgegangen. Im Februar wurden am Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt 146.945 Fluggäste abgefertigt. Das sind noch einmal gut 60.000 weniger als im Vormonat. Bereits im Januar 2021 waren die #Passagierzahlen extrem niedrig. Insgesamt lag das Passagieraufkommen im vergangenen Februar bei weniger als sieben Prozent des Niveaus vom Februar 2020. Einen Monat später, im März 2020, wurden die deutschen Grenzen wegen der Pandemie weitgehend für den Reiseverkehr geschlossen.
Im vergangenen Februar starteten oder landeten rund 3.000 Flugzeuge am BER. Ein Jahr zuvor wurden an den #Flughäfen#Schönefeld und #Tegel noch fast 20.000 Flugbewegungen gezählt. Das ist ein Rückgang von fast 85 Prozent.
Bei der Luftfracht sind die Einbrüche weniger dramatisch als im Passagierverkehr. Im Februar 2021 wurden etwa 1.530 Tonnen #Luftfracht bewegt. Im Vergleich zum Februar 2020 ist damit der #Frachtverkehr um rund 43 Prozent zurückgegangen.
Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Der massive Rückgang der Passagierzahlen hat an allen deutschen Flughäfen einen neuen Tiefpunkt erreicht. Die umfassenden Quarantänebestimmungen wegen der Covid-19-Pandemie führten dazu, dass der #Flugbetrieb fast vollständig zum Erliegen kam. Doch die Menschen wollen fliegen, sie sehnen sich nach Urlaub und wollen ihn buchen. Diese Träume werden aber erst wahr, wenn es mehr Sicherheit beim Reisen gibt. Dafür ist eine wirksame Impf- und Teststrategie dringend notwendig.“
Den Verkehrsbericht Februar 2021 mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online.
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Am Montag, den 8. März 2021 nehmen die Berliner Verkehrsbetriebe auf der südlichen U-Bahnlinie 7 ein neues #elektronisches#Stellwerk in den Betrieb, welches die alte #Relaistechnik ablöst. Ein elektronisches Stellwerk steuert die Weichen und Signale der U-Bahnen und regelt den reibungslosen #Betriebsablauf. In der Zeit von zirka 18:00 Uhr bis 00:30 Uhr ist die #U-Bahn auf der südlichen #U7 zwischen #Grenzallee und #Rudow nicht im Einsatz. Ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen wird eingerichtet. Da der U Grenzallee derzeit noch nicht barrierefrei zu erreichen ist, kann alternativ die Buslinie 171 am S+U Neukölln genutzt werden. Zwischen den U-Bahnhöfen Rathaus #Spandau und Grenzallee sind die Bahnen wie gewohnt im Einsatz.
Frage 1: Wie viele und welche Bahnhöfe werden von dem für 2024 angekündigten #30-Minutentakt auf der Linie #RB25 profitieren? Frage 2: Wie bewertet der Senat, dass nicht an allen Bahnhöfen entlang der Strecke der 30-Minutentakt angeboten werden soll? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Senat begrüßt, dass trotz eingeschränkter infrastruktureller Möglichkeiten bereits ab voraussichtlich Dezember 2024 für die Mehrzahl der Stationen, zu denen auch aufkommensstarke Halte wie #Blumberg und #Werneuchen zählen, der 30-Minunten-Takt umgesetzt werden kann. Vom 30-Minuten-Takt werden durch die damit verbundene Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten alle Stationen auf der Linie RB 25 profitieren, wenn auch nicht in gleichem Maße. Auch die Fahrgäste der Halte #Blumberg-Rehhahn, #Ahrensfelde Nord und #Ahrensfelde Friedhof, an denen aufgrund infrastruktureller #Einschränkungen voraussichtlich zunächst nicht im 30-Minuten-Takt gehalten werden kann, werden davon mittelbar von der Bereitstellung der zusätzlichen Kapazitäten profitieren. Die Züge, die an den Stationen halten, werden dadurch entlastet, dass den Fahrgästen der weiteren Bahnhöfe eine weitere #Fahrtmöglichkeit je Stunde zur Verfügung gestellt wird. Generell auf die Einführung des 30-Minuten-Takts zu verzichten, weil die infrastrukturellen Rahmenbedingungen an einzelnen Stationen einen halbstündlichen Halt verhindern, lehnt der Senat ab. Gleichwohl sieht der Senat in der Linie RB 25 eine hohe Bedeutung im 2 Stadt-Umland-Verkehr und es ist sein Ziel, auch für die übrigen Bahnhöfe einen 30- Minuten-Takt zu ermöglichen und die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 18/24199 verwiesen. Frage 3: Welche baulichen Veränderungen auf der Strecke wären notwendig, um an allen Bahnhöfen einen 30- Minutentakt anzubieten? Antwort zu 3: Es wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/24199 verwiesen. Frage 4: Wie wurden diese Maßnahmen im Rahmen der Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und im Rahmen der Abstimmungen zum Programm #I2030 mit der DB durch den Senat eingebracht? Antwort zu 4: Die Strecke Berlin – Werneuchen bzw. die Linie RB 25 sind nicht Bestandteil des Projektes i2030. Der Senat verfolgt auch bei den nicht in i2030 enthaltenen Strecken das Ziel, die Infrastruktur weiterzuentwickeln und für die künftigen Anforderungen auszubauen. Weil die Maßnahmen für die Strecke der Linie RB 25 ohne umfangreichere Untersuchungen identifiziert werden können, ist eine Integration in i2030 nicht erforderlich. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage #18/24199 verwiesen. Berlin, den 02.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Durch die bereits vorhandenen Aufzüge am Bahnsteig und an den Abgängen zum Gelände des ehemaligen Alten Schlachthofes und dem #Gewerbezentrum#Storkower Bogen gilt der Bahnhof zwar als #barrierefrei, doch gerade in der Kombination mit der lang geführten #Fußgängerbrücke ist der Auf- und Abgang für einige Fahrgäste problematisch. Gerade für Menschen mit Rollator, mit Kinderwagen oder Rollstuhl soll der Zugang nun verbessert und weiter erleichtert werden. Dafür wird der Bahnhof modernisiert und erhält eine bessere #Wegeführung. Markierungen, #taktile Hilfen und klare Informationen für Reisende werden dazu ergänzt.
Mehr #Qualität für mehr Fahrgäste „Um unsere Stadt klimafreundlich und zukunftsfähig zu gestalten, brauchen wir einen starken öffentlichen Personennahverkehr. Selbstverständlich ohne Barrieren und Hürden und für alle”, umschreibt der Pankower Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup (SPD) die Notwendigkeit von Ausbaumaßnahmen an den Berliner S-Bahnhöfen. Dieser Einsatz zur barrierefreien Gestaltung und Verbesserung sei nötig, um die nötige Verdopplung der Fahrgastzahlen bis zum Jahr 2030 zu erreichen. „Eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen wird mit der weiteren Umgestaltung des Bahnhofes Rechnung getragen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, schon bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen, kommen wir damit ein gutes Stück näher“, ergänzt dazu Cansel Kiziltepe, die …
Frage 1: Auf welchen Linien erfolgt die #Taktverdichtung durch die angekündigten 100 zusätzlichen Busse und 8 Straßenbahnzügen? Frage 2: Wie viele dieser Busse werden auf Linien in Marzahn-Hellersdorf eingesetzt ? Frage 3: Wie viele von diesen Bussen sind Stand 15.02.2021 bzw. 22.02.2021 im Einsatz? Antwort zu 1 bis 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die zusätzlichen Fahrten im Raum Marzahn-Hellersdorf auf den Linien #M5, #M8, #18, #194 und #197 werden durch zehn Omnibusse und neun Straßenbahnzüge erbracht. 2 Seit der siebten Kalenderwoche sind nach Absprache mit dem Aufgabenträger insgesamt rund 100 Busse zusätzlich im #Schülerverkehr eingesetzt. Die BVG beobachtet über die Leitstelle des Busbereichs und in Zusammenarbeit mit den #Verkehrsmeistern sehr genau die Auslastung der Fahrzeuge, um jederzeit und punktgenau den bedarfsgerechten Einsatz dieser zu lenken. Taktverdichtungen erfolgen im Bereich des Omnibusses bisher auf den Linien M11, M32, M37, M45, M76, M77, X10, X33, 101, 106, 107, 112, 115, 118, 120, 122, 123, 130, 131, 134, 135, 137, 140, 150, 156, 158, 160, 162, 170, 171, 172, 184, 194, 197, 200, 204, 218, 222, 237, 240, 256, 277, 282, 284, 285, 350, 365 und 380.“ Nach Angaben der BVG waren am 15.02.21 Vormittags 88 Fahrzeuge und am Nachmittag 54 Fahrzeuge zur Unterstützung im Einsatz, am 22.02.21 91 bzw. 57 Fahrzeuge. Berlin, den 02.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche Abstimmungen und Vereinbarungen mit den #BSR enthält der #Streuplan zur Reinigung der #Fahrradstreifen, #Fahrradwege und im speziellen der nach StVO benutzungspflichtigen #Radverkehrsanlagen? Antwort zu 1: Der Streuplan, der vor jedem Winter neu erstellt wird, enthält eine Aufzählung von öffentlichen Straßen einschließlich Radfahrstreifen die aufgrund ihrer besonderen Verkehrsbedeutung der Einsatzstufe 1 zugeordnet sind. Zudem sind besondere Gefahrenstellen des öffentlichen Straßenlandes aufgeführt. Die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen wird durch das Straßenreinigungsgesetz geregelt. Frage 2: Welche Vorschriften und Regelungen gibt es über das #Straßenreinigungsgesetz hinaus zum Einsatz von Streu- und Enteisungsmitteln auf Radverkehrsanlagen? 2 Antwort zu 2: Über das Straßenreinigungsgesetz hinaus, zum Beispiel im #Mobilitätsgesetz, gibt es für den Bereich der öffentlichen Straßen einschließlich der Radverkehrsanlagen keine weiteren Vorschriften und Regelungen über den Einsatz von Streu- und Auftaumitteln. In den Vorgaben für die Radverkehrsplanung ist geregelt, dass in Zusammenarbeit mit den BSR die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Beseitigung von Laub, Schnee und Eis verbessert werden soll. Frage 3: Wie viele #Räumfahrzeuge stehen der BSR zur Verfügung, um Fahrradwege und Radverkehrsanlagen zu räumen? Frage 4: Ist die eingesetzten Räumtechnik geeignet und ausreichend verfügbar, um eine zeitnahe Räumung von Radverkehrsanlagen zu gewährleisten? Antwort zu 3 und 4: Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) teilen hierzu mit: „Radwege werden über Unterauftragnehmer im Auftrag der BSR bearbeitet. Für die Unterauftragnehmer ist vertraglich geregelt, dass sie im ausreichendem Maß Kapazitäten zur Verfügung haben, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.“ Frage 5: Warum werden Radwege nicht bevorzugt geräumt, obwohl die Verletzungsgefahr der Verkehrsteilnehmer größer ist? Antwort zu 5: Die gesetzliche Grundlage für den Winterdienst auf Radwegen ist das Straßenreinigungsgesetz (§ 3 Abs. 9). Danach findet die Schneeräumung zeitnah zu den Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 statt. Ein Bevorzugung von Radwegen sieht das Straßenreinigungsgesetz nicht vor. Eine zeitnahe Räumung der Radwege ist sinnvoll und praktikabel, weil dadurch von Schneepflügen verursachte Schneeanhäufungen auf den Radwegen gleich im Anschluss wieder beseitigt werden können. Frage 6: Aus welchem Grund werden beim Räumen und Streuen von Fahrbahnen Fahrradstreifen, anders als mit der BSR vereinbart, regelmäßig nicht mit geräumt und gestreut? Antwort zu 6: Die BSR teilen hierzu mit: „Die Bearbeitung von Radfahrstreifen erfolgt entsprechend dem Straßenreinigungsgesetz. Weil Radfahrstreifen aber wesentlich weniger befahren werden, verteilt sich das 3 Auftaumittel hier wesentlich langsamer und es entsteht teilweise der Eindruck, dass eine gleichwertige Bearbeitung nicht stattgefunden hat.“ Frage 7: Was tut der Senat, damit die Vereinbarung mit der BSR zum Räumen und Streuen der Radstreifen auf Fahrbahnen eingehalten werden? Antwort zu 7: Die BSR sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts und führen daher ihre Aufgaben in eigener Verantwortung durch. Die Aufgaben hierzu sind den BSR vom Gesetzgeber übertragen worden. Eine Fachaufsicht ist hierbei nicht gegeben. Gleichwohl finden Abstimmungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit den BSR statt, um eine verbesserte Räumung der Radverkehrsanlagen zu erreichen. Frage 8: Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Radfahrenden eine möglichst gefahrlose Nutzung der Fahrbahn zu ermöglichen, falls Radwege und -streifen nicht befahrbar sind? Antwort zu 8: Alle Verkehrsteilnehmenden sind insbesondere bei schwierigen Witterungsbedingungen zu besonderer Rücksicht angehalten. Es wird zudem angestrebt, dass die wichtigsten Radverkehrsverbindungen gefahrlos befahrbar sind. Frage 9: Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Bedeutung des Radverkehrs in den Wintermonaten – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise? Antwort zu 9: Die im Stadtgebiet installierten automatischen Raddauerzählstellen ermöglichen einen detaillierten Überblick über die Entwicklung des Radverkehrs in Berlin. Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz können unter dem folgenden Link https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/karte/ Daten der automatischen Raddauerzählstellen eingesehen und die Entwicklung des Radverkehrs monatsbezogen dargestellt werden. Frage 10: Über welche technischen und personellen Ressourcen verfügt die BSR um durch Poller gesicherte Radwege zu räumen und werden diese als ausreichend eingeschätzt? 4 Antwort zu 10: Die BSR haben hierzu mitgeteilt, dass die geschützten Radfahrstreifen gemäß den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes im Rahmen des Winterdienstes bearbeitet werden. Es findet eine Schneeräumung und Glättebeseitigung mit Auftaumitteln statt. Die Bearbeitung der geschützen Radfahrstreifen ist im Gegensatz zu ungeschützten Radfahrstreifen aufgrund der baulichen Abgrenzung nicht zeitgleich mit der Fahrbahn möglich. Für die mit Pollern oder ähnlichen Vorrichtungen abgetrennten Radfahrstreifen müssen Spezialfahrzeuge eingesetzt werden, die diese im Rahmen gesonderter Winterdiensttouren bearbeiten. Die Touren für den Winterdienst auf Fahrbahnen und die gesonderten Touren für die Bearbeitung geschützter Radfahrstreifen starten jedoch grundsätzlich zur selben Zeit von unseren Betriebshöfen, so dass eine zeitnahe Bearbeitung der geschützten Radfahrstreifen sichergestellt wird. Die Bearbeitung von geschützten Radfahrstreifen ist mit personellem und technischen Zusatzaufwand im Vergleich zu ungeschützten Radfahrstreifen verbunden. Mit steigender Zahl der geschützten Radfahrstreifen steigt auch der personelle und technische Aufwand. Berlin, den 02.03.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Juli sollen die Räume am #Nahmitzer Damm mit einer Gesamtfläche von 3800 Quadratmetern an die #Deutsche Bahn übergeben werden.
Die Deutsche Bahn AG will im Juli nach #Marienfelde ziehen. Wie ein Konzernsprecher bestätigte, hat das Unternehmen am Nahmitzer Damm Büros mit einer Fläche von insgesamt 3800 Quadratmetern angemietet. Dort sollen die Mitarbeiter aus dem Bereich #Bauüberwachung bei DB Netz angesiedelt werden. Auf die Pläne der Deutschen Bahn, in den #Gasometer in #Schöneberg zu ziehen, habe das keinen Einfluss.
Die Deutsche Bahn will offenbar längerfristig in Marienfelde bleiben. Für zehn Jahre habe man die Räume angemietet. „Der Standort ist ideal, weil die Büros in der Nähe bestimmter #Bauprojekte konzentriert werden können“, teilt ein Konzernsprecher auf Nachfrage mit. Mit 195 Mitarbeitern will man sich dort niederlassen. Diese sind vor allem Teil der Projektbüros zur #Dresdner Bahn, zum #Anhalter Bahn und zur #City-Bahn, ehemals #S21. Gut fünf Prozent werden Neueinstellungen sein. „Ansonsten handelt es sich um feste Mitarbeiter aus anderen Standorten“, so der Sprecher weiter. Neben der Bürofläche sind auch 80 #Fahrzeugstellplätze mitangemietet worden.
#Westhafen, #Urbanhafen, Tempelhofer #Hafen: Wie Berlins Häfen entstanden – und wie sie heute genutzt werden.
Neben der #Havel, der #Dahme und der #Spree durchziehen viele Kanäle die Hauptstadt. Davon sind 220 Kilometer #schiffbar. Zahlreiche Häfen liegen an den Ufern der Berliner Gewässer. Einige von ihnen sind schon jahrzehntelang nicht mehr aktiv und werden heute anderweitig genutzt. Ein Überblick.
Kreuzberg: Der erste städtische Umschlagplatz in Berlin Erbaut wurde der Urbanhafen zwischen 1891 und 1896 am Landwehrkanal in Kreuzberg. Bis Ende des 19. Jahrhunderts war er der einzige städtische Handelsplatz auf den Berliner Wasserstraßen und verlor dann zusehends an Bedeutung. Mehr als 50 Jahre ist es her, dass der Hafen geschlossen und aufgeschüttet wurde. Auf seinem ehemaligen Gelände steht heute ein unübersehbarer Erweiterungsbau des Krankenhauses Am Urban. Die noch am Südufer des Hafens liegenden Schiffe werden nur noch gastronomisch genutzt.
Urbanhafen Kreuzberg
Moabit: Noch immer ist der Westhafen von großer Bedeutung
Mit einer Fläche von 430.000 Quadratmetern ist der Westhafen in Moabit der größte Hafen Berlins. Pläne für seinen Bau gab es schon Anfang des 20. Jahrhunderts. Deren Umsetzung verzögerten sich jedoch unter anderem kriegsbedingt, sodass erst 1923 ein erster Teilbereich des heutigen Westhafens …
Home – Berlin – Wohnen in Berlin – ohne Bahn und Parkplatz
Neue Quartiere sollen nur noch 10 bis 30 Parkplätze je 100 Wohnungen bekommen – auch wenn Bus, Bahn oder Tram fehlen.
Die 14 großen Entwicklungsgebiete Berlins sollen nach dem Willen des Senats Heimat für 100.000 Berlinerinnen und Berliner sein. Die meisten von ihnen liegen außerhalb des S-Bahnrings und verfügen häufig noch über keine beziehungsweise mangelhafte Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dennoch hat der Senat mit dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StepMoVe) jetzt beschlossen, dass es in den neuen Quartieren nur noch zehn bis 30 Parkplätze pro hundert Wohnungen geben soll. Ein Ziel, das bei den Beteiligten und Fachleuten Kopfschütteln auslöst.
„Wer wissen will, wie es aussieht, wenn Wohnquartiere ohne ausreichenden ÖPNV-Anschluss aussehen, kann sich gern die Pepitahöfe im Ortsteil Hakenfelde anschauen“, sagt etwa Spandaus Baustadtrat Frank Bewig (CDU).
In dem Quartier, Teil des Entwicklungsgebietes Wasserstadt Oberhavel, parkten die Bewohner der rund 1000 Wohnungen „kreuz und quer und auf den Grünflächen“. Dabei wolle er nicht der autogerechten Stadt das Wort reden, versichert Bewig: „Aber natürlich muss es genau andersherum sein: „Wir brauchen Parkplätze, gern auch in Quartiersgaragen, bis ein leistungsfähiger ÖPNV-Anschluss …