Straßenverkehr: Aktueller Stand bei der Sanierung der A111, aus Senat

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Vorbemerkung der #Autobahn GmbH des Bundes:
„Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht
mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der
Autobahn GmbH des Bundes (AdB).“
Frage 1:
Wie viele Fahrzeuge (täglich) haben in den vergangenen fünf Jahren (2016-2020) durchschnittlich den
Abschnitt der 111 zwischen Landesgrenze Berlin/Brandenburg und #Rudolf-Wissell-Brücke passiert
(durchschnittliche werktägliche Belastung)? (Bitte nach Jahren auflisten.)
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (#DTVw) variiert auf den einzelnen
Streckenabschnitten der A 111 und steigt dabei sukzessive von ca. 51.000 Kfz/24 h
(Landesgrenze Berlin/Brandenburg – Anschlussstelle (AS) Schulzendorfer Straße) bis auf
ca. 100.000 Kfz/24 h (AS Heckerdamm – Autobahndreieck (AD) Charlottenburg) an. Nach
Zusammenführung der A 111 und der A 100 im Bereich des AD Charlottenburg beträgt die
durchschnittliche Verkehrsstärke auf der A 100 (AD Charlottenburg – AS Spandauer
2
Damm) rd. 175.000 Kfz/24 h (Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK) – „Verkehrsstärkenkarte 2014“). Nach unserer Kenntnis wird die
SenUVK die sich noch in Bearbeitung befindliche „Verkehrsstärkenkarte 2019“ im Laufe
dieses Jahres veröffentlichen. Nach Vorab-Information unterscheiden sich die
entsprechenden werktäglichen Verkehrsbelastungen mit Stand 2019 in dem hier
angefragten Streckenabschnitt der A 111 allerdings nur unwesentlich von den eingangs
aufgeführten Werten der „Verkehrsstärkenkarte 2014“.“
Frage 2:
Welche Rolle misst der Senat dem Autobahnabschnitt A 111 von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis
zur Rudolf-Wissell-Brücke bei?
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„An der nordwestlichen Peripherie von Berlin stellt die A 111 eine wichtige
Verknüpfungsfunktion als übergeordnete Fernverkehrsverbindung zwischen der nördlich
verlaufenden A 10 und der im Süden verlaufenden A 100 sicher und ist nach den
Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) einer großräumigen
Verbindungsfunktionsstufe (AS I) zuzuordnen. Aufgrund der hohen Frequentierung des
innerstädtischen Verkehrs gleicht die A 111 einer Stadtautobahn mit einem mehrheitlich
zweibahnigen, jeweils zweistreifigen Querschnitt. Als wichtiger Bestandteil des
übergeordneten Verkehrswegenetzes in Berlin besitzt die A 111 Verbindungsfunktionen
für die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Spandau und
Reinickendorf.“
Frage 3:
In welchem Zeitraum erfolgt die Sanierung der A 111? Wann ist der Baustart geplant? Wie lange wird der
Realisierungszeitraum sein?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„Nach derzeitiger Terminplanung ist die grundhafte Instandsetzung bzw. Erneuerung der A
111 durch die DEGES in mehreren Bauabschnitten im Zeitraum 2024 bis 2031
vorgesehen. Diese Zeitangaben unterliegen mit Hinweis auf ggf. zu berücksichtigende
Planfeststellungsverfahren einem Vorbehalt.“
Frage 4:
Welche Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind derzeit geplant? Inwieweit ist die Planung der
Grundsanierung seit 2013 fortgeschritten?
3
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die Planungs- und Bauaufgabe der #DEGES umfasst die grundhafte Instandsetzung bzw.
Erneuerung von 13,3 Kilometer vierstreifiger Autobahn zwischen der Landesgrenze
Berlin/Brandenburg und der Westendbrücke. Im Zuge der #Sanierungsarbeiten wird der
komplette #Fahrbahnaufbau einschließlich der Entwässerungsanlagen zurückgebaut und
anschließend erneuert. Weiterhin erfolgt unter anderem auch ein Austausch der
Fahrzeugrückhaltesysteme nach aktuellem Regelwerk sowie die Erneuerung der betriebsund sicherheitstechnischen Ausstattung in den Tunnelbauwerken. Hinzu kommen neben
dem erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und dem in diesem
Zusammenhang ebenfalls vorgesehenen Umbau des AD Charlottenburg die Sanierung
bzw. der Ersatzneubau weiterer 39 Brücken- und 16 Tunnel- und Trogbauwerke, 95
Verkehrszeichenbrücken und Schrankenanlagen, 105 Lärmschutz- und Stützwände und 9
Bauwerke der Entwässerung, die sich im betrachteten Streckenverlauf der A 111 befinden.
Auf Basis des erarbeiteten und seit Ende 2018 vorliegenden integrierten Verkehrs- und
Baukonzeptes hat die DEGES in 2019/2020 die wesentlichen weiterführenden
Planungsleistungen für die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der
Erstellung eines Bauwerkserhaltungsentwurfes ausgeschrieben und vergeben. In 2021
werden im Streckenverlauf der A 111 u. a. die in 2020 begonnenen umweltfachlichen
Kartierungen fortgesetzt und erste Baugrunduntersuchungen im Fahrbahn- bzw.
Bauwerksbereich durchgeführt.“
Frage 5:
In welchen Abschnitten werden die notwendigen Maßnahmen durchgeführt?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Das durch die DEGES erstellte integrierte Verkehrs- und Baukonzept sieht für die
grundhafte Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 eine Bauabschnittsbildung vor.
Demnach erfolgt eine zeitlich parallele Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen in den
Abschnitten Nord 1 (Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis AS Waidmannsluster Damm)
und Mitte (AS Kurt-Schumacher-Damm bis AD Charlottenburg). Daran anschließend
finden die Bauarbeiten im Abschnitt Nord 2 (AS Waidmannsluster Damm bis AS KurtSchumacher-Damm) statt.“
Frage 6:
Wo werden die Umleitungen entlangführen?
Antwort zu 6:
Die AdB teilt dazu mit:
„Der zu sanierende Streckenabschnitt der A 111 mit den vier instand zu setzenden
Tunnelbauwerken (Beyschlagsiedlung, Forstamt Tegel, Tegel Ortskern, Überführung
Ernststraße) ist durch hohes Verkehrsaufkommen, sehr enge Platzverhältnisse und nicht
vorhandene Umleitungsrouten gekennzeichnet. Im Rahmen der Erstellung des integrierten
Verkehrs- und Baukonzeptes wurden umfangreiche Verkehrssimulationen durchgeführt.
4
Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind verkehrliche Prämissen aufgestellt worden, die
unter anderem die Weiternutzung der Autobahn in den jeweils zu sanierenden
Bauabschnitten – wenn auch mit erheblichen Einschränkungen der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit – insbesondere auch im Hinblick auf den Schwerverkehr vorsehen.
Diesbezüglich werden die Abstimmungen und Prüfungen hinsichtlich der Möglichkeit einer
sog. 2+0-Verkehrsführung (nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung im Gegenverkehr) im
Rahmen der weiterführenden Planungen fortgesetzt. Explizite
Umleitungsausschilderungen/-empfehlungen von der Autobahn in das nachgeordnete
Straßennetz hinein sind demnach nicht vorgesehen, auch wenn Verkehrsverlagerungen in
das nachgeordnete Netz zu erwarten sind.“
Frage 7:
Zuletzt wurden die Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 auf Basis des
integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes auf rd. 870 Mio. Euro geschätzt (AGH-Dr. 16/17607, S. 2).
Konkretere Aussagen wurden für Ende 2020 (Abschluss der Vorplanungen) in Aussicht gestellt. Wie hoch
werden die Kosten für die Sanierung nach aktuellem Stand sein?
Antwort zu 7:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die geschätzten Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111
liegen auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes weiterhin bei rd. 870 Mio.
Euro. Konkretere Aussagen zu Kosten sind erst nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich Ende 2020 möglich. Für
die Abschnitte Nord 1 und Mitte wird die Vorplanung frühestens Ende 2021 vorliegen, im
Abschnitt Nord 2 in 2024.“
Frage 8:
Was haben die „konkreten Gespräche hinsichtlich der zeitlichen und technischen Randbedingungen der
einzelnen Baumaßnahmen“ (AGH-Dr. 16/17607, S. 2) mit der BVG und der DB AG ergeben?
Antwort zu 8:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen bereits seit längerem die grundhafte
Instandsetzung (Dammsanierung) der U-Bahn-Linie U 6 zwischen den Haltestellen AltTegel und Kurt-Schumacher-Platz. Die BVG hat im vergangenen Jahr den Antrag auf
Planfeststellung für diese Baumaßnahme eingereicht. Der Projektbeginn wird seitens der
BVG nunmehr auf Anfang 2022 und der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen mit Ende
2023 eingeschätzt. Im Hinblick auf die Grundsanierung der A 111 sollte eine zeitlich
parallele Durchführung der Arbeiten zur U 6-Dammsanierung soweit wie möglich
vermieden werden, da für eine Entlastung des Verkehrsaufkommens auf der Autobahn ein
funktionierendes Nahverkehrsnetz von Vorteil wäre. Eine technische bzw. verkehrliche
Schnittstelle zwischen den Maßnahmen zur U 6-Dammsanierung und den vorgesehenen
Arbeiten auf der A 111 liegt im Bereich Seidelstraße vor. Im Bereich der Trogstrecke an
der Seidelstraße kreuzt ein zu sanierendes Brückenbauwerk der U 6 die Autobahn. Hier
haben bereits erste Gespräche zwischen BVG und DEGES u. a hinsichtlich benötigter
Baustelleneinrichtungsflächen/-zufahrten sowie der erforderlichen Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der Anschlussstelle Seidelstraße stattgefunden.
5
Mit der DB Netz AG hat in der Vergangenheit in größeren Abständen ein Austausch zur
zeitlichen Einordnung der Baumaßnahmen auf der A 111 u. a. mit Blick auf den im
Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen 2030 angedachten abschnittsweisen zweigleisigen
Ausbau der S-Bahn-Linie 25 zwischen Schönholz und Tegel stattgefunden. Im Zuge der
weiterführenden Planungen zur grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111
werden diese Abstimmungen in den Schnittstellen intensiviert.“
Frage 9:
Welche Kosten sind durch die temporären Instandsetzungsmaßnahmen auf dem genannten Abschnitt seit
2015 entstanden?
Antwort zu 9:
Im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltung sind pro Jahr ca. 500 T€ für den Abschnitt der
A 111 von AD Charlottenburg bis Landesgrenze angefallen.
Die AdB teilt hierzu mit:
„Auf der A 100 sind im Zusammenhang mit der Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-WissellBrücke in beiden Fahrtrichtungen in den Jahren 2017/2018 Kosten i. H. v. insgesamt 7
Mio. Euro brutto entstanden.“
Frage 10:
An wie vielen Tagen kam es seit 01.01.2015 zu einer Fahrspur- bzw. Komplettsperrung des Tunnels
Ortskern Tegel?
Antwort zu 10:
Sperrungen des Tunnel Tegel Ortskern – TTO
Jahr Unfall hohes Verkehrsaufkommen Sonstige Sperrung einzelner
Fahrstreifen
2015 1 Nord / 1 Süd 0 Nord / 1 Süd 15 Nord / 21 Süd 108 Nord / 117 Süd
2016 0 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 4 Nord / 13 Süd 98 Nord / 95 Süd
2017 0 Nord / 0 Süd 0 Nord / 1 Süd 4 Nord / 9 Süd 106 Nord / 114 Süd
2018 0 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 4 Nord / 19 Süd 114 Nord / 118 Süd
2019 1 Nord / 1 Süd 0 Nord / 0 Süd 7 Nord / 15 Süd 84 Nord / 82 Süd
2020 1 Nord/ 3 Süd 0 Nord / 0 Süd 13 Nord / 17 Süd 73 Nord/ 70 Süd
Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg
Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg
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Frage 11:
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Sanierung des Tunnels Ortskern Tegel?
Antwort zu 11:
Die AdB teilt dazu mit:
„Der Tunnel Tegel Ortskern (TTO) befindet sich gemäß dem integrierten Verkehrs- und
Baukonzept zur grundhaften Instandsetzung/Erneuerung der A 111 im Bauabschnitt Nord
2 (AS Waidmannsluster Damm bis AS Kurt-Schumacher-Damm). Nach derzeitiger
Terminplanung ist die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen in diesem Abschnitt im
Zeitraum 2028 bis 2031 vorgesehen.“
Berlin, den 29.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB: Berlin/Brandenburg: VBB schreibt Nutzen-Kosten-Untersuchungen i2030 aus

https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:160400-2021:TEXT:DE:HTML&src=0

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/24222-berlin-brandenburg-vbb-schreibt-nutzen-kosten-untersuchungen-i2030-aus.html

Die #VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH hat im #Amtsblatt der Europäischen Union einen #Rahmenvertrag für #Nutzen-Kosten-Untersuchungen insbesondere im Rahmen des Projektes #i2030 ausgeschrieben (2021/S 063-160400).

Der Rahmenvertrag umfasst im Wesentlichen die Vorbereitung und Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen im Infrastrukturprojekt i2030 (#NKU i2030).

Die zu erbringenden Leistungen sind:
• Weiterentwicklung oder Neuerstellung eines #Verkehrsmodells unter Berücksichtigung aktuell vorliegender Struktur- und Prognosedaten für die Länder Berlin und Brandenburg zur Bewertung von #Infrastrukturprojekten im #Schienenpersonennahverkehr (#Regionalverkehr und -Bahn), #Kalibrierung des Modells anhand von #Nachfragedaten,
• Durchführung von Nutzen-Kosten-Untersuchungen entsprechend der jeweils aktuellen Version der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV, ggf. Variantenbetrachtungen und Sensitivitätsbetrachtungen,
• Begleitung von Nutzen-Kosten-Analysen gemäß anderer Förderprogramme, wie z. B. Förderprogramme der EU, des Bundes oder der Länder,
• Durchführung von Projektdossierverfahren,
• Erarbeitung von Vorschlägen zu neuen Möglichkeiten der Nutzenbewertung bzw. Berücksichtigung neuer Ansätze aus einer Aktualisierung der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung und ggf. Anwendung dieser im Rahmen der NKU,
• Durchführung von Folgekostenrechnungen,
• Beratung und Unterstützung der i2030-Projektpartner zu den Nutzen-Kosten-Untersuchungen und begleitenden Themen wie z. B. verkehrliche Fragestellungen, Zuschnitt von Nutzen-Kosten-Untersuchungen, Grobbewertungen, Variantenabschichtungen, Beantragung von Fördergeldern, nachträgliche Aktualisierung von bereits erstellten Nutzen-Kosten-Untersuchungen.

Der Auftraggeber beabsichtigt, 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Quelle EU-Amtsblatt

Flughäfen: TXL: Nach Protesten verzichtet der Bund auf neues Terminal und zieht Flieger ab Neben dem stillgelegten Flughafen wollte der Bund ein Gebäude für die Flugbereitschaft errichten. aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/warum-der-stillgelegte-flughafen-nun-doch-kein-neues-terminal-bekommt-li.149474

Die Nachricht mutete ziemlich bizarr an. In #Tegel sollte ein neues #Terminal errichtet werden – für die #Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums. Das Gebäude auf dem #militärischen Teil des Flughafengeländes sollte der #Hubschrauberstaffel dienen, die dort noch einige Jahre stationiert ist. Der Bund der #Steuerzahler, die FDP und andere Akteure befürchteten eine millionenschwere #Geldverschwendung und protestierten. Doch nun hat im Ministerium von Annegret Kamp-Karrenbauer (CDU) offenbar ein Umdenken eingesetzt. Eine Sprecherin teilte dem Bund der Steuerzahler mit, dass die bisherige Planung „ganz weitgehend obsolet“ sei. „Richtig so“, sagte Reiner Holznagel, der Präsident des Verbands. „Ein Eintrag im nächsten Schwarzbuch wäre sonst sicher.“

Berlin hat große Pläne für das Tegeler #Flughafengelände. Wo noch bis zum 8. November des vergangenen Jahres Flugzeuge starteten und landeten, sollen ein Forschungs- und Technologiepark, mehrere Tausend Wohnungen und Grünflächen entstehen. Noch gilt das Areal rechtlich als Flughafen, damit es genutzt werden kann, falls es am BER Probleme gibt. Doch zum 5. Mai erlischt die Betriebspflicht. Dann ist in Tegel kein Luftverkehr mehr möglich, und die städtebauliche Entwicklung kann beginnen.

Tegel Nord kostet jährlich mehr als fünf Millionen Euro – für drei #Helikopter
Anders verhält es sich mit dem militärischen Bereich, der im Norden an das Tegeler Flughafengelände anschließt. Die militärische Liegenschaft Tegel Nord bleibt in Betrieb, für die Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums. Zwar steuern die elf Airbusse und sieben Bombardier-Global-Jets inzwischen den neuen Flughafen BER in Schönefeld an, wo für die Regierung für 70 Millionen Euro ein Interimsterminal errichtet worden ist.

Doch die drei Hubschrauber vom Typ AS 532 U2 Cougar nutzen weiterhin Tegel Nord – auf der …

Straßenverkehr: Vollsperrung beider Richtungsfahrbahnen der A10 zwischen den Anschlussstellen Birkenwerder und Mühlenbeck vom 16.4.2021, 22:00 Uhr, bis 19.4.21, 4:00 Uhr, aus Havelland Autobahn

PRESSEMITTEILUNG
Oberkrämer, 30.3.2021
Ausbau der A10 (nördlicher Berliner Ring):
#Vollsperrung beider Richtungsfahrbahnen der #A10 zwischen den
Anschlussstellen #Birkenwerder und #Mühlenbeck vom 16.4.2021, 22:00
Uhr, bis 19.4.21, 4:00 Uhr, wegen #Brückenbauarbeiten
Die A10 und die #A24 zwischen dem Dreieck Pankow und der Anschlussstelle Neuruppin gehören zu den
meistbefahrenen Strecken der Hauptstadtregion. Sie werden bis 2022 unter laufendem Verkehr ausgebaut
bzw. erneuert, um dem künftigen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden.
Aufgrund von Brückenbauarbeiten am Brückenbauwerk #BW82Ü2 (Überführung #Fichteallee) ist eine
à Vollsperrung beider Richtungsfahrbahnen der A10
zwischen Anschlussstelle Birkenwerder und Anschlussstelle Mühlenbeck
ab Freitag, 16. 4. 2021, 22:00 Uhr, bis Montag, 19.4.2021, 4:00 Uhr,
erforderlich.
à Es wird eine beschilderte #Umleitungsstrecke eingerichtet.
Der Verkehr in Fahrtrichtung Hamburg wird an der Anschlussstelle Mühlenbeck abgeleitet und
über Summt, L211, Lehnitz, K6504 und Borgsdorf zur Anschlussstelle Birkenwerder geführt.
Der Verkehr in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder wird an der Anschlussstelle Birkenwerder abgeleitet
und über die B96, B96A, Bergfelde, Schönfließ, L30 und Mühlenbeck zur Anschlussstelle Mühlenbeck geführt.
Für die sich aus dieser Maßnahme ergebenden Beeinträchtigungen bitten wir um Verständnis.

Regionalverkehr: Neuruppin: Der RE6 fährt wieder durch Die Arbeiten auf dem Neuruppiner Seedamm sind nach monatelanger Bauzeit beendet, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Neuruppin/Prignitz-Express-RE6-kann-von-Neuruppin-nach-Berlin-wieder-druchfahren-Bauarbeiten-am-Seedamm-beendet

Die Arbeiten auf dem #Neuruppiner #Seedamm sind nach monatelanger Bauzeit beendet: Der #Prignitz-Express #RE6 kann nun wieder von #Wittenberge über #Wittstock und #Neuruppin bis nach Berlin durchfahren.

Neuruppin
Der Bahnhof #Rheinsberger Torist seit Montag,29. März, wieder regulärer Halt für die Züge des Prignitz-Express’ in Neuruppin. Nach einem Dreivierteljahr Bauzeit ist die neue #Brücke für die Bahn im Seedamm fertig.

Die Züge des RE6 können nun wieder von Wittenberge über Wittstock und Neuruppin nach Berlin und umgekehrt durchfahren. Noch in diesem Jahr will die Bahn mit der Planung für den weiteren Ausbau der Strecke …

Radverkehr: Baumaßnahme Germanenstraße in Niederschönhausen, Pankow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie werden die Bürger/innen über das #Bauvorhaben #Germanenstraße / #Straße vor Schönholz von #Waldsteg
bis #Schützenstraße (13156 / 13158 Berlin) in #Niederschönhausen informiert?
Antwort zu 1:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Auf der Seite https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassenund-gruenflaechenamt/planung/artikel.625926.php können sich seit August 2017
interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren.“
Frage 2:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Bürger/innen offiziell anzuschreiben, damit sie weitere Informationen über das
Bauvorhaben erhalten?
Antwort zu 2:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Bürgerinnen und Bürger im August 2017
schriftlich über das geplante Bauvorhaben informiert. Weitere Informationsschreiben sind
nicht vorgesehen.“
2
Frage 3:
Inwiefern haben die Bürger/innen die Möglichkeit, sich mit ihren Vorstellungen und Einwänden zum
Bauvorhaben einzubringen, z.B. bei einer Bürgerversammlung oder über digitale Beteiligungsformate?
Antwort zu 3:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Vorstellungen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger können jederzeit an das
Straßen- und Grünflächenamt herangetragen werden. Weitere Bürgerversammlungen
oder digitale Beteiligungsformate sind nicht vorgesehen.“
Frage 4:
Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens? Wie sehen die Baumaßnahmen, die Bauabschnitte und der
zeitliche Ablauf aus?
Frage 5:
Welche weiteren Schritte stehen bevor? Wie ist die Zeitschiene für die einzelnen Schritte?
Antwort zu 4 und 5:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Entwurf des Straßenzuges Straße vor
Schönholz/Germanenstraße zugunsten einer durchgehenden Radverkehrsanlage, zu
Lasten der Gehwege und Fahrspurbreiten, erneut überarbeitet und an die zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Prüfung übersandt. Das
Ergebnis steht aus. Aufgrund der noch fehlenden Konzeption der Berliner Wasserbetriebe
bezüglich der Regenentwässerung gibt es derzeit keinen Bauzeitenplan.“
Frage 6:
Inwiefern ist beabsichtigt, Bäume zu fällen? Wie viele Bäume sind davon betroffen? Wie alt sind diese
Bäume, und wie ist ihr Gesundheitszustand? Inwiefern können diese Baumfällungen vermieden werden?
Antwort zu 6:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Die Pflanzung der Bäume erfolgte (lt. Baumkataster) nach 1949. Die Bäume weisen
Faulstellen im Stamm- und Kronenbereich sowie Stamm- und Rindenschäden. Es werden
19 Bäume gefällt und 70 neue Bäume gepflanzt. Für die geplante Radverkehrsanlage wird
die vorhandene Fahrbahnfläche verbreitert. Die betroffenen Bäume stehen im Bereich des
zukünftigen Radweges. Die Fällungen sind deshalb nicht zu vermeiden.“
Frage 7:
Inwiefern ist vorgesehen, einen Radweg zu bauen?
3
Antwort zu 7:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Die bisherige Planung sieht beidseits Sicherheitsstreifen vor. Diese stellen einen
Lückenschluss zwischen Germanen- und Hermann-Hesse-Straße dar.“
Frage 8:
Inwiefern werden Straßen gesperrt? Inwiefern werden diese Straßen komplett gesperrt, Umleitungen
eingerichtet oder einzelne Spuren freigehalten? Wie lange werden diese Straßensperrungen anhalten?
Antwort zu 8:
Der Bezirk teilt hierzu mit:
„Hierzu können derzeit keine Angaben gemacht werden.“
Berlin, den 25.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsunfälle in Berlin 2020, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie  viele  #Verkehrsunfälle  wurden  in  Berlin  im  Jahr  2020  von  der  Polizei  registriert  (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

1.2. Wie haben sich diese Zahlen im Verhältnis zum Vorjahr entwickelt?

Zu 1. und 1.2.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Bezirk20192020
Charlottenburg-Wilmersdorf19.65915.507
Friedrichshain-Kreuzberg12.2699.855
Lichtenberg8.1357.365
Marzahn-Hellersdorf6.9206.281
Mitte20.56515.943
Neukölln12.42011.210
Pankow12.19210.959
Reinickendorf10.5448.854
Spandau8.5917.742
Steglitz-Zehlendorf11.29110.185
Tempelhof-Schöneberg15.16313.264
Treptow-Köpenick9.5579.121
Gesamt147.306126.286

(Stand 03. März 2021)

  • Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2020 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 2.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Anzahl der Verkehrsunfälle (VU) mit Personenschäden nach BezirkAnzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf1.473
Friedrichshain-Kreuzberg1.272
Lichtenberg725
Marzahn-Hellersdorf613
Mitte2.070
Neukölln987
Pankow1.230
Reinickendorf880
Spandau788
Steglitz-Zehlendorf908
Tempelhof-Schöneberg1.196
Treptow-Köpenick1.007
Gesamt13.149

(Stand: 3. März 2021)

  • In   wie  vielen  Fällen  waren  hier   Fußgänger*innen  und  Radfahrer*innen  betroffen  (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 2.1.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

BezirkAnzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf682
Friedrichshain-Kreuzberg870
Lichtenberg430
Marzahn-Hellersdorf283
Mitte1.196
Neukölln522
Pankow748
Reinickendorf376
Spandau307
Steglitz-Zehlendorf485
Tempelhof-Schöneberg550
Treptow-Köpenick576
Gesamt7.025

(Stand: 3. März 2021)

2.2  In wie vielen Fällen von Personenschäden mit Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen handelte es sich um einen Unfall beim Abbiegen?

Zu 2.2.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

  Bezirk2020    Gesamt
Beteiligung von Zu Fuß GehendenBeteiligung von Radfahrenden
Charlottenburg-Wilmersdorf43158201
Friedrichshain-Kreuzberg18219237
Lichtenberg12108120
Marzahn-Hellersdorf125466
Mitte41297338
Neukölln2878106
Pankow27162189
Reinickendorf25101126
Spandau215475
Steglitz-Zehlendorf24108132
Tempelhof-Schöneberg37114151
Treptow-Köpenick16110126
Gesamt3041.5631.867

(Stand: 3. März 2021)

  • Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 3.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

  Bezirk2020
Anzahl der Rotlichtverstöße mit PersonenschädenAnzahl der Geschwindigkeitsverstöße mit Personenschäden
Charlottenburg-Wilmersdorf45102
Friedrichshain-Kreuzberg57125
Lichtenberg1858
Marzahn-Hellersdorf1960
Mitte87179
Neukölln1953
Pankow21121
Reinickendorf3568
Spandau2648
Steglitz-Zehlendorf1598
Tempelhof-Schöneberg4588
Treptow-Köpenick23118
Gesamt4101.118

(Stand: 3. März 2021)

  • Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2020 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
    • Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2020 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4. und 4.1.:

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

  BezirkAnzahl der Verkehrsunfalltoten
RadfahrendeZu Fuß GehendeAndereGesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf3205
Friedrichshain-Kreuzberg2103
Lichtenberg1102
Marzahn-Hellersdorf1214
Mitte1214
Neukölln0202
Pankow1056
Reinickendorf2013
Spandau1304
Steglitz-Zehlendorf2013
Tempelhof-Schöneberg0235
Treptow-Köpenick3429
Gesamt17191450

(Stand: 3. März 2021)

  • Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von  überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4.2.:

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

BezirkAnzahl Verkehrsunfalltote aufgrund
RotlichtverstoßGeschwindigkeitsverstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf01
Friedrichshain-Kreuzberg00
Lichtenberg00
Marzahn-Hellersdorf01
Mitte03
Neukölln00
Pankow02
Reinickendorf00
Spandau10
Steglitz-Zehlendorf01
Tempelhof-Schöneberg11
Treptow-Köpenick01
Gesamt210

(Stand: 3. März 2021)

  • Welche   weiteren   Ursachen   führten   zu   Unfällen   mit   schweren   Personenschäden   oder Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?

Zu 4.3.:

Die Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.

Weitere Unfallursachen bei VU mit Verkehrsunfalltoten 2020 (ohne Rotlicht- und / oder Geschwindigkeitsverstoß)Anzahl
Alkoholeinfluss1
andere Fehler beim Fahrzeugführenden2
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten9
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen1
Fehler beim Abbiegen nach links3
Fehler beim Abbiegen nach rechts8
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr2
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren2
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen2
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)2
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile3
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot1
Überholen trotz Gegenverkehr1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen1
Gesamt51

(Stand: 3. März 2021)

Bezirk / weitere Unfallursachen bei Verkehrsunfalltoten 2020Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen1
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr1
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)1
  Friedrichshain-Kreuzberg4
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten2
Fehler beim Abbiegen nach rechts2
  Lichtenberg3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen1
Fehler beim Abbiegen nach links1
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren1
  Marzahn-Hellersdorf3
andere Fehler beim Fahrzeugführenden1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten1
Fehler beim Abbiegen nach rechts1
  Mitte4
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen1
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile1
  Neukölln3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten2
  Pankow5
andere Fehler beim Fahrzeugführenden1
Fehler beim Abbiegen nach links2
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile1
Überholen trotz Gegenverkehr1
  Reinickendorf3
Fehler beim Abbiegen nach rechts2
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen1
  Spandau3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehende an anderen Stellen1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehende an Fußgängerfurten1
  Steglitz-Zehlendorf2
Fehler beim Abbiegen nach rechts1
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr1
  Tempelhof-Schöneberg4
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen1
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot1
  Treptow-Köpenick12
Alkoholeinfluss1
andere Fehler der Zu Fuß Gehende1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen1
Fehler beim Abbiegen nach rechts2
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren1
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen1
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)1
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehender an Fußgängerüberwegen1
Gesamt51

(Stand: 3. März 2021)

Weitere Unfallursachen bei VU mit schweren Personenschäden (ohne Rotlicht- und / oder Geschwindigkeitsverstoß)Anzahl
Alkoholeinfluss122
andere Fehler beim Fahrzeugführenden78
andere Fehler der Zu Fuß Gehender10
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war  39
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen44
falsches  Verhalten  beim Überschreiten  der  Fahrbahn  ohne  auf  den Fahrzeugverkehr zu achten158
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen64
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten64
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen61
Fehler beim Abbiegen nach links212
Fehler beim Abbiegen nach rechts106
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr141
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren74
fehlerhaftes Wechseln  des  Fahrstreifens  beim  Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens61
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen161
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)42
sonstige körperliche oder geistige Mängel47
Überholen trotz unklarer Verkehrslage11
Ungenügender Sicherheitsabstand200
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile91
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot33
Überholen trotz Gegenverkehr4
unzulässiges Rechtsüberholen6
verkehrswidriges  Verhalten  beim  Ein-  oder  Aussteigen,  Be-  oder Entladen38
andere Mängel7
Beleuchtung6
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen19
Bremsen3
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)21
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr  17
falsches       Verhalten      gegenüber         Zu       Fuß       Gehenden      an Fußgängerüberwegen20
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts4
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“41
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens  1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen  2
Nichtbenutzen des Gehweges1
Spielen auf oder neben der Fahrbahn1
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund4
Übermüdung2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen  2
Lenkung1
Überladung, Überbesetzung2
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile7
Geschwindigkeit in anderen Fällen287
Nichtbeachten       der     Verkehrsregelung        durch     Polizeibeamte       oder Lichtzeichen85
Bereifung1
Fehler beim Überholtwerden2
Nichtbeachten       der     Vorfahrt      des    durchgehenden      Verkehrs       auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z. 208 StVO)1
Unzulässiges Halten oder Parken1
Gesamt2.409

(Stand: 3. März 2021)

Bezirk / weitere Unfallursachen VU mit schweren PersonenschädenAnzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf232
Alkoholeinfluss7
andere Fehler beim Fahrzeugführenden6
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war7
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten11
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen11
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten8
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen7
Fehler beim Abbiegen nach links17
Fehler beim Abbiegen nach rechts12
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr13
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren10
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens5
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)8
sonstige körperliche oder geistige Mängel3
Ungenügender Sicherheitsabstand26
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile9
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot4
Überholen trotz Gegenverkehr1
unzulässiges Rechtsüberholen1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen4
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr1
andere Mängel1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen2
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile2
Geschwindigkeit in anderen Fällen27
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen7
  
Friedrichshain-Kreuzberg153
Alkoholeinfluss10
andere Fehler beim Fahrzeugführenden6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen4
Fehler beim Abbiegen nach links13
Fehler beim Abbiegen nach rechts8
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr4
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren3
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens2
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen13
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)6
sonstige körperliche oder geistige Mängel2
Ungenügender Sicherheitsabstand7
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile2
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot2
unzulässiges Rechtsüberholen1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen6
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr1
andere Mängel1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen1
Bremsen1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“2
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund1
Übermüdung1
Geschwindigkeit in anderen Fällen17
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen8
  
Lichtenberg182
Alkoholeinfluss9
andere Fehler beim Fahrzeugführenden8
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen7
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten15
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen10
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen1
Fehler beim Abbiegen nach links9
Fehler beim Abbiegen nach rechts7
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr19
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren9
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens4
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen11
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)1
sonstige körperliche oder geistige Mängel5
Überholen trotz unklarer Verkehrslage1
Ungenügender Sicherheitsabstand11
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile11
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot1
unzulässiges Rechtsüberholen1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr3
Beleuchtung1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen5
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“2
Geschwindigkeit in anderen Fällen19
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen3
  
Marzahn-Hellersdorf132
Alkoholeinfluss6
andere Fehler beim Fahrzeugführenden8
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten12
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen2
Fehler beim Abbiegen nach links5
Fehler beim Abbiegen nach rechts9
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr8
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen9
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)3
sonstige körperliche oder geistige Mängel4
Ungenügender Sicherheitsabstand10
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile3
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot1
Überholen trotz Gegenverkehr1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)1
Beleuchtung2
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen2
Lenkung1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“5
Nichtbenutzen des Gehweges1
Geschwindigkeit in anderen Fällen16
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen8
  
Mitte289
Alkoholeinfluss17
andere Fehler beim Fahrzeugführenden1
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten22
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen8
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen3
Fehler beim Abbiegen nach links26
Fehler beim Abbiegen nach rechts13
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr12
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren9
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens9
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen20
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)5
sonstige körperliche oder geistige Mängel1
Überholen trotz unklarer Verkehrslage1
Ungenügender Sicherheitsabstand23
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile10
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot5
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen6
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr3
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen5
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“6
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile1
Geschwindigkeit in anderen Fällen52
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen7
  
Neukölln161
Alkoholeinfluss15
andere Fehler beim Fahrzeugführenden2
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten16
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten6
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen6
Fehler beim Abbiegen nach links13
Fehler beim Abbiegen nach rechts1
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr5
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren3
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)2
sonstige körperliche oder geistige Mängel1
Überholen trotz unklarer Verkehrslage1
Ungenügender Sicherheitsabstand18
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile7
unzulässiges Rechtsüberholen1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen3
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“5
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens1
Überladung, Überbesetzung1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile1
Geschwindigkeit in anderen Fällen14
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen4
Unzulässiges Halten oder Parken1
  
Pankow237
Alkoholeinfluss16
andere Fehler beim Fahrzeugführender5
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen2
Fehler beim Abbiegen nach links26
Fehler beim Abbiegen nach rechts13
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr17
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens8
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen16
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)4
sonstige körperliche oder geistige Mängel3
Überholen trotz unklarer Verkehrslage1
Ungenügender Sicherheitsabstand9
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile11
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot3
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen6
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr3
andere Mängel3
Beleuchtung1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“6
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile1
Geschwindigkeit in anderen Fällen29
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen6
  
Reinickendorf174
Alkoholeinfluss5
andere Fehler beim Fahrzeugführenden9
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten10
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen12
Fehler beim Abbiegen nach links17
Fehler beim Abbiegen nach rechts13
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr7
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen10
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)1
sonstige körperliche oder geistige Mängel7
Überholen trotz unklarer Verkehrslage1
Ungenügender Sicherheitsabstand10
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile5
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot1
Überholen trotz Gegenverkehr1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen2
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“6
Geschwindigkeit in anderen Fällen14
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen7
  
Spandau192
Alkoholeinfluss8
andere Fehler beim Fahrzeugführenden7
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten8
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen6
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten7
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen8
Fehler beim Abbiegen nach links24
Fehler beim Abbiegen nach rechts3
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr10
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren8
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens4
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)1
sonstige körperliche oder geistige Mängel6
Überholen trotz unklarer Verkehrslage3
Ungenügender Sicherheitsabstand21
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile7
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot4
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen1
Bremsen2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“5
Überladung, Überbesetzung1
Geschwindigkeit in anderen Fällen14
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen9
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z. 208 StVO)1
  
Steglitz-Zehlendorf208
Alkoholeinfluss8
andere Fehler beim Fahrzeugführenden11
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten7
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten7
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen7
Fehler beim Abbiegen nach links25
Fehler beim Abbiegen nach rechts11
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr16
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)5
sonstige körperliche oder geistige Mängel4
Ungenügender Sicherheitsabstand16
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile8
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot7
Überholen trotz Gegenverkehr1
unzulässiges Rechtsüberholen1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen2
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)1
Beleuchtung2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“1
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile1
Geschwindigkeit in anderen Fällen31
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen6
Bereifung1
Fehler beim Überholt werden1
  
Tempelhof-Schöneberg239
Alkoholeinfluss12
andere Fehler beim Fahrzeugführenden7
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten10
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten6
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern beim Abbiegen8
Fehler beim Abbiegen nach links20
Fehler beim Abbiegen nach rechts9
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr16
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren8
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens12
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen15
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)4
sonstige körperliche oder geistige Mängel4
Überholen trotz unklarer Verkehrslage1
Ungenügender Sicherheitsabstand32
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile8
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot5
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen6
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift)2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr2
andere Mängel1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“1
Übermüdung1
Geschwindigkeit in anderen Fällen21
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen16
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen1
  
Treptow-Köpenick210
Alkoholeinfluss9
andere Fehler beim Fahrzeugführer8
andere Fehler der Fußgänger1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten15
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an anderen Stellen3
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerfurten2
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern beim Abbiegen1
Fehler beim Abbiegen nach links17
Fehler beim Abbiegen nach rechts7
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr14
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren8
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren
oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
5
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 19
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden
Seitenabstand)
2
sonstige körperliche oder geistige Mängel 7
Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2
Ungenügender Sicherheitsabstand 17
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 10
unzulässiges Rechtsüberholen 1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder
Entladen
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von
Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder
Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
2
andere Mängel 1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung in anderen Fällen
3
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerüberwegen 4
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 1
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 1
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund 1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1
Geschwindigkeit in anderen Fällen 33
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder
Lichtzeichen
4
Fehler beim Überholtwerden 1
Gesamt 2.409
(Stand 03. März 2021)
4.4. Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen mit einer Unfallflucht einher?
Zu 4.4.:
Im Jahr 2020 wurde bei einem Verkehrsunfall mit Getöteten der Straftatbestand des
§ 142 Strafgesetzbuch (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert.
Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2020 von der Polizei registriert (bitte
Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 5.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk Anzahl VU mit § 142
StGB
Charlottenburg-Wilmersdorf 3.429
Friedrichshain-Kreuzberg 2.204
Lichtenberg 2.016
Marzahn-Hellersdorf 1.620
Mitte 3.477
Seite 21 von 21
Neukölln 2.795
Pankow 2.624
Reinickendorf 2.100
Spandau 1.961
Steglitz-Zehlendorf 2.732
Tempelhof-Schöneberg 3.216
Treptow-Köpenick 2.271
Gesamt 30.445
(Stand: 3. März 2021)
5.1. Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2020 aufgeklärt?
Zu 5.1.:
Nach derzeitigen Ermittlungsstand wurden insgesamt 12.294 Verkehrsunfälle bzw.
Delikte aufgeklärt.
Berlin, den 29. März 2021
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und weitere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr im Jahr 2020 in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

  1. Wie viele #Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2020 in Berlin festgestellt?

Zu 1.:

Im Jahr 2020 wurden in Berlin insgesamt 3.661.126 Verkehrsordnungswidrigkeiten re- gistriert.

  • Welche Verstoßarten wurden 2020 wie häufig festgestellt?

Zu 2.:

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

TatbeständeHäufigkeit
Verstöße im ruhenden Verkehr2.456.783
#Geschwindigkeitsverstöße892.251
#Verkehrsunfälle54.144
#Rotlichtmissachtung41.165
Terminüberschreitungen HU31.256
#Handyverstöße18.743
Gurtpflicht6.989
#Abbiegeverstöße8.257
Vorfahrtverstöße5.404
Einnahme berauschender Mittel1.638
Alkohol im Straßenverkehr751
Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung143.745

(Stand: 27. Februar 2021)

  • Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken festgestellt?

Zu 3.:

Eine bezirksbezogene Zuordnung kann im Rahmen der Recherchemöglichkeiten le- diglich für die Tätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter vorgenommen werden. Die jeweilige Anzahl der Verstöße ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

BezirkeAnzahl
Mitte524.861
Friedrichshain-Kreuzberg266.220
Pankow261.415
Charlottenburg-Wilmersdorf254.218
Spandau73.611
Steglitz-Zehlendorf115.885
Tempelhof-Schöneberg121.770
Neukölln117.149
Treptow-Köpenick128.269
Marzahn-Hellersdorf24.299
Lichtenberg55.992
Reinickendorf58.730
Gesamt2.002.419

(Stand: 27. Februar 2021)

  • Wie erfolgte 2020 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten untergliedert nach:
    • Verwarnungsgeld
    • Bußgeld
    • Fahrverbote

Zu 4.:

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

SanktionenAnzahl
Verwarnungsgelder3.293.310
Bußgelder313.127
Fahrverbote15.807

(Stand: 27. Februar 2021)

  • Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2020 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?

Zu 5.:

Im Jahr 2020 wurden durch die Bußgeldstelle insgesamt 3.535.461 Verkehrsord- nungswidrigkeiten bearbeitet. Dabei sind Einnahmen in Höhe von 83.152.474,05 Euro erzielt worden.

  • Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2020 wegen des Eintritts der Verjährung einge- stellt?

Zu 6.:

Von der Bußgeldstelle sind im Jahr 2020 insgesamt 33.701 Verfahren wegen des Ein- tritts der Verfolgungsverjährung eingestellt worden.

6.1  Welche hauptsächlichen Gründe führten dazu, dass die Verjährung eintreten konnte und wie hoch war die Summe der dadurch nicht eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?

Zu 6.1.:

Die Einstellungen sind vorwiegend dem Umstand geschuldet, dass Fahrzeugführen- de nicht innerhalb der Frist der Verfolgungsverjährung ermittelt werden konnten. Die Summe der nicht eingenommenen Verwarn- und Bußgelder aus diesen Vorgängen beläuft sich auf 1.712.536,68 Euro.

  • Wie viele Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es an welchen Standorten 2020 in Berlin?

Zu 7.:

Im Bestand der Polizei Berlin befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 insge- samt 32 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Die Standorte sind der nachfolgen- den Übersicht zu entnehmen:

Standort
Bundesallee/Güntzelstraße
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm
Bundesallee/Nachodstraße
Mehringdamm/Bergmannstraße
Innsbrucker Platz
Osloer Straße/Koloniestraße
Großer Stern/Altonaer Straße
Prenzlauer Allee/Ostseestraße
Reichpietschufer/George-C.-Marshall-Brücke
Theodor-Heuss-Platz
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee
Lindauer Allee/Roedernallee
Kaiserdamm/Messedamm
Mollstraße/Otto-Braun-Straße
Kurfürstenstraße/An der Urania
Potsdamer Straße/Bülowstraße
Buschkrugallee/BAB A 100
Elsenstraße/Puschkinallee
Landsberger Allee/Weißenseer Weg
Adlergestell/Otto-Franke-Straße
Antonienstraße/Scharnweberstraße
Frankfurter Allee
Seestraße
Tunnel Ortsteil Britz
Tunnel Tiergarten
Schildhornstraße/Gritzner Straße
Oberlandstraße/BAB A 100
Tunnel Flughafen Tegel
BAB A 111 Schulzendorfer Straße
  • An welchen Standorten sind im Jahr 2020 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Ge- schwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?
    • Welche Kosten sind für die Einrichtung für welchen Standort entstanden?

Zu 8. und 8.1.:

Die Standorte und Kosten der beiden im Jahr 2020 neu errichteten stationären Über- wachungsanlagen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

StandortKosten in Euro
Landsberger Allee/Weißenseer Weg24.509,41
Oberlandstraße/BAB A 10080.712,80

Endgültige Außerbetriebnahmen gab es nicht.

  • Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2021?

Zu 9.:

Für das laufende Jahr sind keine Neuerrichtungen oder Außerbetriebsetzungen von stationären Überwachungsanlagen geplant.

  1. Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen, Trailern und Handlasern) im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 verändert?

Zu 10.:

Die Auslastungen in Stunden sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 HandlaserRadarfahrzeugeMessanhänger
Monat202020192020201920202019
Januar4954671.6462.3951.199
Februar5085091.7251.971862772
März3775951.8312.2114491.299
April3094721.9472.2568371.128
Mai3645221.7191.6789161.226
Juni7134541.5861.5609621.082
Juli4565681.7202.1971.0191.303
August6687511.5481.9085711.126
Septem- ber5214211.3051.5551.286865
Oktober3645251.5311.2901.1281.173
November3703572.4471.3121.080696
Dezember511976441.604545983
Gesamt5.1965.83819.64921.93710.85411.653

(Stand: 25. Februar 2021)

  1. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?

Zu 11.:

Die Einsatzzahlen sind, trotz der durch die COVID19-Pandemie verursachten weitrei- chenden Zugleichaufgaben für die Dienstkräfte der Polizei Berlin, auf einem in etwa gleichbleibenden Niveau zum Vorjahr. Vor diesem Hintergrund erachtet der Senat die Interventionslage als ausreichend.

  1. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den stationären Geschwindigkeitsüber- wachungsanlagen 2020 insgesamt erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?

Zu 12.:

Die jeweilige Anzahl der Überschreitungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men:

StandortÜberschreitungen
Antonienstraße/Scharnweberstraße7.316
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm725
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee6.275
Prenzlauer Promenade/Ostseestraße1.934
BAB A 111 Schulzendorfer Straße118.982
Lindauer Allee/Roedernallee182
Bundesallee/Nachodstraße452
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg6.933
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee35
Kaiserdamm/Messedamm5.502
Reichpietschufer/G.-C.-Marshall-Brücke11.016
Seestraße2.125
Osloer Straße/Koloniestraße2.486
Mollstraße/Otto-Braun-Straße10.029
Kurfürstenstraße/An der Urania713
Schildhornstraße/Gritznerstraße14.574
Innsbrucker Platz182
Potsdamer Straße/Bülowstraße22.619
Tunnel Ortskern Britz61.786
Tunnel Flughafen Tegel83.664
Tunnel Tiergarten23.327
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße7
Mehringdamm/Bergmannstraße3.229
Buschkrugallee/BAB A 100721
Frankfurter Allee24.913
Elsenstraße/Puschkinallee10.873
Adlergestell/Otto-Franke-Straße31.209
Gesamt451.809

(Stand: 25. Februar 2021)

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, die hier nicht aufgeführt sind, wa- ren im Jahr 2020 entweder aus technischen Gründen nicht in Betrieb oder im Rahmen der Neuinstallation noch nicht in Betrieb genommen. Die Anlage am Theodor-Heuss- Platz registriert verkehrsbedingt keine Überschreitungen.

  1. Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?

Zu 12.1.:

Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 6.426.748,13 Euro an Einnahmen aus den Messungen der stationären Ge- schwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.

  1. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den mobilen Geschwindigkeitsüberwa- chungsanlagen 2020 insgesamt erfasst?

Zu 13.:

Mit mobiler Geschwindigkeitsüberwachungstechnik wurden im Jahr 2020 insgesamt

729.215 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert.

13.1.    Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?

Zu 13.1.:

Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 10.769.800,97 Euro an Einnahmen aus den Messungen der mobilen Ge- schwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.

  1. Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rotlichtüberwachungsanlagen im Jahr 2020 erfasst wor- den (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?

Zu 14.:

Die jeweilige Anzahl der erfassten Rotlichtverstöße ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

StandortVerstöße
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm273
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee5.388
Prenzlauer Promenade/Ostseestraße1.167
Lindauer Allee/Roedernallee227
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg1.032
Theodor-Heuss-Platz1.197
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee5.420
Osloer Straße/Koloniestraße2.301
Mehringdamm/Bergmannstraße4.065
Adlergestell/Otto-Franke-Straße2.568
Antonienstraße/Scharnweberstraße3.048

(Stand: 27. Februar 2021)

Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen, die hier nicht aufgeführt sind, waren im Jahr 2020 aus technischen Gründen nicht in Betrieb oder im Rahmen der Neuinstallation noch nicht in Betrieb genommen.

  1. Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?

Zu 14.1.:

Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 2.074.379,54 Euro an Einnahmen aus den Messungen der stationären Rot- lichtüberwachungsanlagen erzielt.

  1. Welche Gesamtkosten sind für den Betrieb der Anlagen entstanden?

Zu 15.:

Die Gesamtkosten für den Betrieb aller stationären Verkehrsüberwachungsanlagen beliefen sich im Jahr 2020 auf 429.116,91 Euro.

  1. Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit den „Enforcement Trailern“?

Zu 16.:

In Berlin liegt der Schwerpunkt auf der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Jede fahrzeugführende Person soll zu jeder Zeit und möglichst flächendeckend mit der Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeit rechnen müssen. Die Geschwindig- keitsmessanhänger ermöglichen somit einen zielführenden Lückenschluss zwischen mobiler und stationärer Überwachungstechnik. Mit den Geräten lässt sich die Ge- schwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet ressourcenschonend intensivieren.

  1. Gab es im Jahr 2020 Leih- oder Anschaffungskosten? Wenn ja, wie hoch waren die Leihkosten für die Trailer im Jahr 2020 einzeln und insgesamt? Wie hoch sind ihre Anschaffungskosten und wie viele Geräte wurden gekauft?

Zu 16.1:

Die Kosten für die Beschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessanhängern betrugen 291.427,77 Euro. Leihkosten sind nicht entstanden.

  1. An wie vielen Stunden waren die Geräte an welchen Standorten im Einsatz? Wie viele Ge- schwindigkeitsverstöße wurden jeweils registrierten?

Zu 16.2.:

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

StandortLaufzeit in StundenÜberschreitungen
Manteuffelstraße146,75586
Marienfelder Allee93,87390
Oranienburger Chaussee95,27208
Zittauer Straße46,901
StandortLaufzeit in StundenÜberschreitungen
Alt-Lankwitz121,171.763
Am Treptower Park94,432.082
Antonienstraße70,97303
Apollofalterallee116,12770
Aroser Allee46,45213
BAB A 100379,2716.578
BAB A 103382,546.746
BAB A 11594,804.440
Barnetstraße79,153
Baumschulenstraße261,651.831
Berlepschstraße143,92887
Bernauer Straße47,13327
Bildhauerweg94,880
Bismarckstraße118,12437
Blankenburger Chaussee142,98233
Blankenburger Straße195,082.158
Boelckestraße46,381.131
Brunsbütteler Damm121,22579
Bundesallee118,082.445
Damerowstraße95,12604
Dietzgenstraße142,88394
Drontheimer Straße141,65417
Eichborndamm94,0257
Eisenacher Straße47,2778
Ernst-Ruska-Ufer66,78831
Fürstenwalder Damm146,90601
Giesensdorfer Straße70,0328
Granitzstraße48,55162
Grazer Damm37,97326
Hansastraße123,18467
Hauptstraße571.018.334
Heinrich-Grüber-Straße119,12446
Hindenburgdamm140.062.698
Hohenstaufenstraße143,321.695
Holzhauser Straße69,70516
Hönower Straße118,32268
Im Domstift71,45389
Johannisthaler Chaussee68,33368
Kaiser-Wilhelm-Straße186,771.473
Karl-Marx-Allee144,00564
Kiefheider Weg47,2895
Kladower Damm142,301.304
Koenigsallee143,602.052
Kurfürstendamm119,3828
Kurt-Schumacher-Damm69,50509
Landsberger Allee99,901.433
Lessingstraße70,32717
Lichtenrader Damm362,332.429
StandortLaufzeit in StundenÜberschreitungen
Luzerner Straße168,22899
Malchower Weg67,5526
Malteserstraße115,90498
Marienfelder Allee118,67636
Märkische Allee149,154.006
Martin-Luther-Straße68,152.965
Müllerstraße143,904.166
Neuköllner Straße119,98707
Nonnendammallee143,232.076
Oberfeldstraße143,8775
Oberhofer Weg96,8743
Oranienburger Chaussee24,9872
Oraniendamm95,00510
Osdorfer Straße94,52530
Ostseestraße95,451.372
Pankstraße46,23630
Potsdamer Chaussee144,052.019
Residenzstraße168,723.960
Rheinstraße119,48190
Roedernallee44,93337
Roelckestraße95,50638
Schivelbeiner Straße95,151.319
Schönefelder Chaussee120,58378
Schönefelder Straße118,48740
Seegefelder Straße142,78354
Seegefelder Weg143,99691
Sonnenallee69,47424
Spindlersfelder Straße94,73501
Streitstraße120,881.136
Stubenrauchstraße72,35337
Suermondstraße234,404.577
Teichstraße118,78407
Torstraße334,0926.234
Voßstraße45,88179
Wisbyer Straße119,17683
Gesamt10.853,25137.709

(Stand: 25. Februar 2021)

  1. Gab es Vandalismusschäden, und wenn ja in welchem Umfang?

Zu 16.3:

An beiden Geschwindigkeitsmessanhängern wurden im Jahr 2020 insgesamt  28 Sachbeschädigungen registriert. Ganz überwiegend handelte es sich dabei um Farb- schmierereien. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 12.000 Euro.

  1. Beabsichtigt der Senat, weitere Geräte dieser Art anzuschaffen, und wenn ja, wann?

Zu 16.4.:

Die Polizei Berlin wird im laufenden Jahr zwei weitere Geschwindigkeitsmessanhänger beschaffen. Es stehen dann insgesamt sechs Geschwindigkeitsmessanhänger zur Verfügung.

Berlin, den 29. März 2021 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bahnindustrie: Stadler: Forschungsprojekt «Batterietechnologie» mit dem FLIRT Akku erfolgreich abgeschlossen, aus Stadler

https://www.stadlerrail.com/de/medien/article/185-kilometer-reichweite-stadler-schliesst-forschungsprojekt-batterietechnologie-mit-dem-flirt-akku-erfolgreich-ab/918/

#Stadler hat das 2018 gestartete #Forschungsprojekt zur Entwicklung und Erprobung von #Batterietechnologien im #Schienenfahrzeugbereich nach dreijähriger #Forschungsphase erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und gemeinsam mit der #TU Berlin und der #EWE AG entwickelt. Das als Testträger konstruierte Fahrzeug hat in der dreijährigen Erprobungsphase die anfänglichen Erwartungen mit einer nachgewiesenen Reichweite im reinen Batteriebetrieb von 185 Kilometern weit übertroffen.

54 Prozent des europäischen Schienennetzes ,erfügen über eine #Oberleitung. In Deutschland sind es heute rund 60 Prozent, bis 2025 sollen 70 Prozent der Strecken #elektrifiziert sein. Für die verbleibenden Strecken ist der Einsatz #CO2-emissionsfreier #Schienenfahrzeuge ein grundlegender Baustein zur Erreichung der #EU- Klimaziele. Stadler hatte bereits früh konkrete Ansätze, den Schienenverkehr auf allen Strecken umweltfreundlich und energieeffizient zu machen. Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Projekts «Verbundprojekt FLIRT (Akku) – Netzintegration und netzdienliche Ladung eines batterieelektrisch angetriebenen Schienenfahrzeugs für die Überbrückung ausgedehnter nicht oder teilweise elektrifizierter Streckenabschnitte im Regionalverkehr» entwickelte das Unternehmen den FLIRT Akku, einen dreiteiligen Testträger auf Basis des Fahrzeugtyps FLIRT zu Erprobung der Batterietechnologie. «Während unserer gemeinsamen Projektarbeit konnten wir wertvolle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Batterietechnologie gewinnen», erklärt Evelyn Thiel, technische Leiterin des Forschungsprojekts bei Stadler. Seit seiner Vorstellung im Herbst 2018 legte das vollumfänglich für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeug 15.000 Kilometer im reinen Batteriebetrieb zurück. Besonderen Wert legte das Projektteam auf die Erprobung im Fahrgasteinsatz möglicher Szenarien wie Aufholen ungeplanter Verspätungen auf der Strecke und Einsatz unter extremen Witterungsbedingungen, um die Reaktion der Batterien zu testen. «Im Sommer 2019 haben wir den FLIRT Akku während einer Hitzewelle bei 40 Grad Außentemperatur und vollem Einsatz der Klimaanlage ebenso getestet wie im Winter 2021 während zweistelliger Minusgrade. Der Einsatz im reinen Batteriebetrieb war dabei jederzeit uneingeschränkt möglich, ohne dass wir an den unteren Grenzwert der Kapazität gestoßen sind.», so Evelyn Thiel.

185 Kilometer nachgewiesene Reichweite

Die technische Machbarkeit der Batterietechnologie im Bahnverkehr und die Grenzen der installierten Batteriekapazität wurden auf eigens zu diesem Zweck angelegten Testfahrten gemeinsam mit dem Hersteller der Batterien für das Testfahrzeug, der deutschen #Initilion GmbH, ausgelotet, um wertvolle Erfahrungen für die Auslegung zukünftiger Fahrzeuge zu gewinnen. Auch die betrieblichen Randbedingungen, die für die #Verkehrsunternehmen beim gebotenen und gewollten Wechsel von Diesel- zur batterie-elektrischen Traktion zu beachten sind, wurden untersucht. Dabei konnte die errechnete maximale Reichweite des Fahrzeugs auf Strecken ohne Oberleitung im Nachweis mit 185 Kilometern nach oben korrigiert werden. «Wir arbeiten bei Stadler kontinuierlich daran, den Schienenverkehr mit guten Ideen und ihrer schnellen und praktischen technologischen Umsetzung noch besser und frei von Emissionen zu gestalten, um so noch mehr Menschen vom Umstieg auf die Bahn zu überzeugen. Wir sind stolz, mit dem FLIRT Akku ein umweltfreundliches, flexibles Fahrzeug bis zur Marktreife entwickelt zu haben und im Rahmen des Forschungsprojekts mit der Unterstützung unserer Projektpartner und des Projektträgers unsere Annahmen nicht nur bewiesen, sondern übertroffen zu haben. Zusammen mit dem FLIRT H2 bietet Stadler CO2-emissionsfreie Lösungen für jede Strecke an.», sagt Steffen Obst, Leiter Vertrieb Vollbahnen Stadler Deutschland.

Straßenbahn: Fünf neue Strecken: Wird 2028 in Berlin das Jahr der Straßenbahn? In sieben Jahren soll die Tram unter anderem zum Potsdamer Platz und nach Neukölln fahren. aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/fuenf-neue-strecken-wird-2028-in-berlin-das-jahr-der-strassenbahn-li.149528

2028 sollen in Berlin nicht weniger als fünf #Neubaustrecken der #Straßenbahn eröffnet werden – unter anderem zum #Potsdamer Platz und nach #Neukölln. In seiner Antwort auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Kristian Ronneburg gab Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne) die aktuellen #Straßenbahnplanungen bekannt.

Auch wenn Beobachter daran zweifeln, weil der #Netzausbau in Berlin bisher nur langsam vorangeht: 2028 soll das Jahr der Straßenbahn werden, wenn man den Angaben des Senats glaubt. Dann sollen die Trassen von der Turmstraße nach #Jungfernheide, von #Pankow-Heinersdorf nach #Weißensee und im #Blankenburger Süden ans Netz gehen – ein Jahr später als im vergangenen Jahr bekannt gegeben. Vorgesehen ist, die Strecke von der #Warschauer Straße zum #Hermannplatz ebenfalls 2028 zu eröffnen.

Das gilt auch für das prominenteste Projekt, die neue Verbindung von #Alexanderplatz zum #Kulturforum. Die 4,1 Kilometer lange Trasse soll über die #Leipziger Straße und den #Potsdamer Platz verlaufen. Die Vorplanung soll bis Ende Mai fertig werden, teilte Staatssekretär Streese mit.

Künftig nur noch ein Fahrstreifen pro Richtung auf der Leipziger Straße?
Auch im Fall der Strecke zum Kulturforum hatte es zuletzt geheißen, dass 2027 erstmals Bahnen fahren werden. 2016 war in der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung sogar davon die Rede, dass der Bau spätestens in diesem Jahr beginnt. Doch der Bereich sei von einer „erheblichen städtebaulichen …