Frage 1: Wie viele und welche Bahnhöfe werden von dem für 2024 angekündigten #30-Minutentakt auf der Linie #RB25 profitieren? Frage 2: Wie bewertet der Senat, dass nicht an allen Bahnhöfen entlang der Strecke der 30-Minutentakt angeboten werden soll? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Senat begrüßt, dass trotz eingeschränkter infrastruktureller Möglichkeiten bereits ab voraussichtlich Dezember 2024 für die Mehrzahl der Stationen, zu denen auch aufkommensstarke Halte wie #Blumberg und #Werneuchen zählen, der 30-Minunten-Takt umgesetzt werden kann. Vom 30-Minuten-Takt werden durch die damit verbundene Bereitstellung von zusätzlichen Kapazitäten alle Stationen auf der Linie RB 25 profitieren, wenn auch nicht in gleichem Maße. Auch die Fahrgäste der Halte #Blumberg-Rehhahn, #Ahrensfelde Nord und #Ahrensfelde Friedhof, an denen aufgrund infrastruktureller #Einschränkungen voraussichtlich zunächst nicht im 30-Minuten-Takt gehalten werden kann, werden davon mittelbar von der Bereitstellung der zusätzlichen Kapazitäten profitieren. Die Züge, die an den Stationen halten, werden dadurch entlastet, dass den Fahrgästen der weiteren Bahnhöfe eine weitere #Fahrtmöglichkeit je Stunde zur Verfügung gestellt wird. Generell auf die Einführung des 30-Minuten-Takts zu verzichten, weil die infrastrukturellen Rahmenbedingungen an einzelnen Stationen einen halbstündlichen Halt verhindern, lehnt der Senat ab. Gleichwohl sieht der Senat in der Linie RB 25 eine hohe Bedeutung im 2 Stadt-Umland-Verkehr und es ist sein Ziel, auch für die übrigen Bahnhöfe einen 30- Minuten-Takt zu ermöglichen und die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 18/24199 verwiesen. Frage 3: Welche baulichen Veränderungen auf der Strecke wären notwendig, um an allen Bahnhöfen einen 30- Minutentakt anzubieten? Antwort zu 3: Es wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/24199 verwiesen. Frage 4: Wie wurden diese Maßnahmen im Rahmen der Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und im Rahmen der Abstimmungen zum Programm #I2030 mit der DB durch den Senat eingebracht? Antwort zu 4: Die Strecke Berlin – Werneuchen bzw. die Linie RB 25 sind nicht Bestandteil des Projektes i2030. Der Senat verfolgt auch bei den nicht in i2030 enthaltenen Strecken das Ziel, die Infrastruktur weiterzuentwickeln und für die künftigen Anforderungen auszubauen. Weil die Maßnahmen für die Strecke der Linie RB 25 ohne umfangreichere Untersuchungen identifiziert werden können, ist eine Integration in i2030 nicht erforderlich. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage #18/24199 verwiesen. Berlin, den 02.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In welche Abgasnormen (#Schadstoffklasse Euro 1 bis 6 (b bis d)) teilen sich die zugelassenen PKW je nach #Antriebsart zahlenmäßig auf?
Frage 3:
Wie viele Neuzulassungen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils getätigt? (Aufschlüsselung nach Antriebsart und Abgasnorm)
Antwort zu 1 bis 3:
Aufgrund der zur Beantwortung notwendigen Darstellung des erbetenen umfangreichen Zahlenwerks und der damit verbundenen tabellarischen Ausarbeitung der Fragestellung wird zur Beantwortung dieser Fragen auf die beigefügte Auswertung (Anlage) verwiesen.
Frage 4:
Wie hat sich die Emission NOX, durch PKW, im Zeitraum 2010 bis einschließlich 2020 entwickelt? (Darstellung bitte analog zu der aus DS 18/13659)
Antwort zu 4:
Die Emissionen des Straßenverkehrs werden mit den Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) für Deutschland berechnet. Dieses Handbuch wird immer wieder aktualisiert. Im August 2019 wurde die aktuelle Version 4.1 veröffentlicht.
Angaben in der untenstehenden Tabelle sind daher nicht direkt vergleichbar mit den Angaben in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659, da diese auf einer veralteten Version des Handbuchs basieren. Beispielsweise mussten seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 u.a. die Emissionsfaktoren für Stickstoffoxide (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) als Resultat neuer Abgasmessungen deutlich angehoben werden
Die Entwicklung der Emissionsfaktoren des HBEFA für Otto- und Diesel-Pkw von 2010 bis 2020 unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anteile der Emissionsnormen in Deutschland ist in der untenstehenden Tabelle zusammengestellt. Der mittlere Emissionsfaktor für die gesamte Pkw-Flotte wurde unter Berücksichtigung des Diesel- Anteils der Berliner Fahrzeugflotte berechnet.
Die Berliner Diesel-Pkw-Anteile stammen aus Kennzeichenerhebungen an Hauptverkehrsstraßen in Berlin.
Im Zeitraum von 2010 bis 2020 sank der NOx-Ausstoß eines durchschnittlichen Otto-Pkw kontinuierlich und liegt 2020 um mehr als die Hälfte niedriger als 2010. Die NOx-Emissionen von Diesel-Pkw sanken zwischen 2010 und 2020 um 28 %. Vergleichbares gilt für die NO2- Direktemissionen, die zu 95 % aus Diesel-Pkw stammen.
Aufgrund des zwischen 2010 und 2015 gestiegenen Anteils der Diesel-Pkw geht der mittlere Pkw-Emissionsfaktor für NOx trotz der Rückgänge bei den Otto- als auch den Diesel-Pkw nicht zurück, da Diesel-Pkw fünf bis sechs Mal mehr NOx ausstoßen als Otto-Pkw. Der zudem höhere NO2-Anteil bei Diesel-Pkw führt dazu, dass die mittleren NO2-Emissionen im Jahr 2015 höher sind als 2010. Erst 2020 sinken auch diese Emissionen. NO2-Emissionen durch Diesel-Pkw sind ein wichtiger Grund, warum die Messwerte für NO2 an Straßen nicht im gleichen Maße gesunken sind, wie der Ausstoß von NOx.
Erläuterung zur Berechnung des Zahlenwerkes;
Der Dieselanteil (DA) an der Pkw-Flotte stammt aus Kennzeichenerhebungen (Mittelwert über 7 bis 10 Straßen).
Separat werden die mittleren Emissionsfaktoren für einen Otto-Pkw (z.B. 0,245 g/km) undeinen Diesel-Pkw (z.B. 1,113 g/km) Diese Faktoren stammen aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren und sind repräsentativ für die mittleren Fahrzeugflotten (Otto/Diesel-Pkw) für das jeweilige Berechnungsjahr, d.h. sie berücksichtigen die sichändernden Anteile der Abgasstandards in der Fahrzeugflotte.
Der mittlere NOx-Emissionsfaktor (EF) für Pkw ergibt sich als gewichteter Mittelwert aus den einzelnen Emissionsfaktoren wie folgt:
EF (Pkw) = (1-DA)* EF(Otto-Pkw) + DA* EF (Diesel-Pkw), z.B. (1-0,29)*0,245 + 0,29*1,113
= 0,497
Tabelle: Entwicklung der durchschnittlichen NOx- und NO2-Emissionsfaktoren von Pkw in Deutschland gemäß Handbuch für Emissionsfaktoren Version 4.1 (Emissionsfaktoren für Otto- und Diesel-Pkw gewichtet nach Anteilen der Emissionsnormen)
Wie stellt sich die Entwicklung der Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin bis einschließlich 2020 dar?
Antwort zu 5:
Für die Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin liegen bisher keine Daten für 2020 vor. Insofern wird auf die Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 verwiesen.
Die Berechnung der Emissionen für 2020 kann erst erfolgen, wenn entsprechende Verkehrszähldaten zur Verfügung stehen. Diese werden zurzeit durchgeführt. Die Fortschreibung des Emissionskatasters Verkehr soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 starten.
Berlin, den 22.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anzahl Euro 1
Anzahl Euro 2 Anzahl Euro 3 Anzahl Euro 4 Anzahl Euro 5
Euro 6
Anzahl Euro Anzahl Euro 6b
Anzahl
Anzahl Euro 6d Anzahl
Anzahl ohne
insgesamt
6 nicht b,c,d
Euro 6c
Elektro
Euronorm/Oldti
30xx
mer/sonstige
Antrieb/Kraftstoff0001 – Benzin
12.433,00
69.619,00
42.614,00
272.406,00
184.030,00
302.489,00
4,00
184.513,00
14.825,00
103.147,00
840,00
15,00
0002 – Diesel
344,00
2.928,00
17.032,00
50.193,00
79.365,00
120.577,00
6.042,00
67.421,00
9.460,00
37.654,00
3,00
0,00
0003 – Vielstoff (Vielstoffmotoren)
0,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0004 – Elektro
1,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.642,00
0,00
0005 – Flüssiggas
0006 – Benzin/Flüssiggas (LiquefiedNatural Gas LNG)