Regionalverkehr: RB 25 Taktverdichtung ohne Wirkung? aus Senat

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Frage 1:
Wie viele und welche Bahnhöfe werden von dem für 2024 angekündigten #30-Minutentakt auf der Linie #RB25 profitieren?
Frage 2:
Wie bewertet der Senat, dass nicht an allen Bahnhöfen entlang der Strecke der 30-Minutentakt angeboten
werden soll?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat begrüßt, dass trotz eingeschränkter infrastruktureller Möglichkeiten bereits ab
voraussichtlich Dezember 2024 für die Mehrzahl der Stationen, zu denen auch
aufkommensstarke Halte wie #Blumberg und #Werneuchen zählen, der 30-Minunten-Takt
umgesetzt werden kann.
Vom 30-Minuten-Takt werden durch die damit verbundene Bereitstellung von zusätzlichen
Kapazitäten alle Stationen auf der Linie RB 25 profitieren, wenn auch nicht in gleichem
Maße. Auch die Fahrgäste der Halte #Blumberg-Rehhahn, #Ahrensfelde Nord und
#Ahrensfelde Friedhof, an denen aufgrund infrastruktureller #Einschränkungen
voraussichtlich zunächst nicht im 30-Minuten-Takt gehalten werden kann, werden davon
mittelbar von der Bereitstellung der zusätzlichen Kapazitäten profitieren. Die Züge, die an
den Stationen halten, werden dadurch entlastet, dass den Fahrgästen der weiteren
Bahnhöfe eine weitere #Fahrtmöglichkeit je Stunde zur Verfügung gestellt wird.
Generell auf die Einführung des 30-Minuten-Takts zu verzichten, weil die infrastrukturellen
Rahmenbedingungen an einzelnen Stationen einen halbstündlichen Halt verhindern, lehnt
der Senat ab. Gleichwohl sieht der Senat in der Linie RB 25 eine hohe Bedeutung im
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Stadt-Umland-Verkehr und es ist sein Ziel, auch für die übrigen Bahnhöfe einen 30-
Minuten-Takt zu ermöglichen und die dafür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen
umzusetzen. Im Weiteren wird auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 18/24199
verwiesen.
Frage 3:
Welche baulichen Veränderungen auf der Strecke wären notwendig, um an allen Bahnhöfen einen 30-
Minutentakt anzubieten?
Antwort zu 3:
Es wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/24199 verwiesen.
Frage 4:
Wie wurden diese Maßnahmen im Rahmen der Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und im Rahmen
der Abstimmungen zum Programm #I2030 mit der DB durch den Senat eingebracht?
Antwort zu 4:
Die Strecke Berlin – Werneuchen bzw. die Linie RB 25 sind nicht Bestandteil des
Projektes i2030. Der Senat verfolgt auch bei den nicht in i2030 enthaltenen Strecken das
Ziel, die Infrastruktur weiterzuentwickeln und für die künftigen Anforderungen auszubauen.
Weil die Maßnahmen für die Strecke der Linie RB 25 ohne umfangreichere
Untersuchungen identifiziert werden können, ist eine Integration in i2030 nicht erforderlich.
Im Weiteren wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage #18/24199 verwiesen.
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + BVG: Technischer Zustand der BVG-Busflotte, aus Senat

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  1. Nach wie vielen Jahren welcher #Kilometerleistung werden die #BVG-Busse regulär (also nicht unfallbedingt) außer Dienst gestellt?
  2. Wird hier nach Bustypen (#Gelenkbus, #Dopppeldecker ) unterschiedlich verfahren?

Zu 1. und 2.: Die geplante #Nutzungsdauer beträgt für die genannten Bustypen ge- mäß Mitteilung der BVG:

 

  1. Wie hoch ist der durchschnittliche #Treibstoffverbrauch der unterschiedlichen Bustypen im Berliner Verkehr auf 100km?

Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass der #Kraftstoffverbrauch bei den konventionell betriebe- nen Omnibussen im Betrachtungszeitraum 2020 bei den Doppeldeckern

54,5 l/100km, bei den Eindeckern 38,4 l/100km und bei den Gelenkbussen 52,7 l/100km beträgt.

  1. Wie hoch ist der Gesamttreibstoffverbrauch der Berliner Busflotte pro Monat oder Jahr?

Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass der Gesamttreibstoffverbrauch der gesamten Busflotte im Jahr 2020 46,8 Mio. Liter betragen hat.

  1. In welchem zeitlichen Turnus finden BVG-intern regelmäßige Überprüfungen der Verkehrssicher- heit der Fahrzeuge statt?

Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass durch das Fahrpersonal im Rahmen der täglichen Ab- fahrtkontrolle die Verkehrssicherheit überprüft wird. Weiterhin wird bei jedem Fahr- zeug während des Abendablaufes eine Motorraumkontrolle durchgeführt. Alle drei Monate findet eine gesetzliche Untersuchung statt (3 x Sicherheitsprüfungen, eine Hauptuntersuchung).

  1. Welches sind die Hauptmängel der unterschiedlichen Bustypen und auch der unterschiedlichen Fabrikate auf die Gesamtnutzungsdauer betrachtet?
    1. Woraus resultieren diese Mängel?

Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass im Betrachtungszeitraum 2011-2020 hauptsächlich fol- gende Mängel aufgetreten sind:

Doppeldecker:  Fahrerarbeitsplatz, Kühler, Steuergerät Motor

Eindecker:         Fahrerarbeitsplatz, Steuergerät Motor, Scheinwerfer/Abblendlicht Gelenkbusse:       Fahrerarbeitsplatz, Scheinwerfer/Abblendlicht, Videoanlage.

Eine Auswertung über die gesamte Nutzungsdauer sowie Hersteller ist aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich.

Zu 6. a.: Die BVG teilt mit, dass in den meisten Fällen normaler Verschleiß aufgrund der Nutzung die Ursache für die Mängel ist.

  1. Welche Hauptmängel sind bislang bei den E-Bussen festgestellt worden?

Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass sich bezogen auf hochvoltrelevante Komponenten die Mängel relativ homogen auf die Antriebsachse, Batteriekomponenten und die Hei- zungsanlage verteilen.

  1. Wie viele Busse (alle Arten, Hersteller und Antriebsarten) bestehen nicht auf Anhieb die turnus- mäßige „TÜV-Untersuchung“? (Bitte möglichst detailliert listen)
    1. Sind dabei produkt- und/oder typenspezifische Auffälligkeiten erkennbar?

Zu 8.: Die BVG teilt mit, dass detaillierte Daten nur für das Jahr 2020 zur Verfügung stehen. Bei einem Fahrzeugbestand von insgesamt 1554 Fahrzeugen (per 31.12.2020) wurden insgesamt 2029 Prüfungen durchgeführt. Pro Fahrzeugtyp ergibt sich folgende Aufteilung:

  Fahrzeugtyp     § 41 Nachprüfung gem. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)  
 
Doppeldecker 135
Eindecker 221
Gelenkbusse 466

 

Zu 8. a.: Die BVG teilt mit, dass pro Fahrzeugtyp hauptsächlich folgende Fehlermel- dung (gemäß der Bezeichnung durch die TÜV-Software) bei einer Hauptuntersu- chung angezeigt wird:

Doppeldecker:  „Fahrgestell/Rahmen/Aufbau“

Eindecker:         „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung“

Gelenkbusse:       „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung“.

Die Bezeichnung „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerbli- chen Personenbeförderung“ besagt, dass bei den einzelnen Bustypen Mängel an einem Teil ausgemacht wurden, welche bei einem Omnibus die Berechtigung zur gewerblichen Nutzung der Fahrgastbeförderung ausmachen. Das können z.B. defek- te Halteschlaufen oder Sitzpolster sein.

Berlin, den 24. Februar 2021 In Vertretung

Barbro  D r e h e r

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe