Fahrdienst + Taxi: Neues Personenbeförderungsgesetz Sollte man Taxis vor Konkurrenten wie Uber schützen?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neues-personenbefoerderungsgesetz-sollte-man-taxis-vor-konkurrenten-wie-uber-schuetzen/26976168.html

Der Bundestag berät über ein Gesetz für #Mobilitätsanbieter. Denn der Markt befindet sich im Umbruch. Alte Geschäftsmodelle könnten vertrieben werden.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und die SPD haben sich mit den Grünen auf einen Kompromiss zum neuen #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) geeinigt. Nach langen, zähen Verhandlungen wird dieser morgen dem Bundestag vorgelegt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte für die Reform früh eine parteiübergreifende Findungskommission eingesetzt, und doch stimmt der Bundestag nun erst kurz vor dem Ende der Legislaturperiode darüber ab.

An den Grünen, die das Gesetz im Bundesrat blockieren könnten, hing es zuletzt, ob das Vorhaben durchkommt. Da die Fraktion den Kompromiss nun mitträgt, gilt es als fast sicher, dass das Gesetz Ende des Monats auch den Bundesrat passiert. Andreas Scheuer machte aus seiner Erleichterung kein Geheimnis. Bei seiner Rede im Bundestag bedankte er sich „ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion“.

„Unser Ziel war es, ein Gesetz zu schaffen, das die Kannibalisierung des öffentlichen Personenverkehrs verhindert“, sagte Cem Özdemir von den Grünen dem Tagesspiegel. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses war maßgeblich an den Verhandlungen zur Novelle beteiligt, die erstmals auch eine rechtliche Grundlage für Poolinganbieter wie den Berliner Berlkönig schafft.

In den USA und anderen Ländern sind viele Menschen von Bus und Bahn auf Fahrdienste wie Uber und Co. umgestiegen, der …

Bus: Ruhleben, Ikea, Rathaus und raus nach Falkensee BVG führt neuen Schnellbus X37 ein, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/spandau/ruhleben-ikea-rathaus-und-raus-nach-falkensee-bvg-fuehrt-neuen-schnellbus-x37-ein/26973622.html

Schon im Frühling 2021 startet die BVG eine neue #Express-Linie: vom -Bahnhof bis in die boomende Nachbarstadt Berlins.

Berlins neuer Schnellbus #X37: #Ruhleben, Ikea, #Rathaus, #Falkensee. „Hold on tight during the ride!“, knarzt es im BVG-Bus. Und hier kommt auch schon Berlins neuer Schnellbus X37 herangebraust. Allerdings nicht erst zum #Fahrplanwechsel im Dezember 2021.

Die neue Linie ist schon ab 11. April im Einsatz, „also direkt nach den Osterferien“. Das teilte ein BVG-Konzernsprecher jetzt dem Tagesspiegel-Newsletter für Spandau mit.

Der neue #Expressbus fährt vom U-Bahnhof Ruhleben in Westend über Rathaus Spandau raus bis zum Bahnhof Falkensee, in die boomende Vorstadt von Berlin.

Und weil so ein Expressbus nicht alle Tage eingeführt wird, kommen hier schnell …

#flexity #9057 sonnt sich in #rosenthalnord

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Straßenverkehr: Steglitz-Zehlendorf mit höchster Pkw-Dichte und gleichzeitig höchstem Anteil an alternativen Antriebsarten, aus Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

2020 erhöhte sich der #Kraftfahrzeugbestand ohne Anhänger in Berlin um
20 728 auf 1,47 Mill. Fahrzeuge. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg
um 1,4 Prozent, teilt das Amt für Statistik mit. #Personenkraftwagen (Pkw) waren mit 1,22 Mill. Fahrzeugen und einem Anteil von 83,2 Prozent die stärkste
#Fahrzeugklasse, gefolgt von 113 414 #Lastkraftwagen (7,7 Prozent) und
110 727 #Krafträdern (7,5 Prozent).

Knapp drei Viertel (1,1 Mill.) der in Berlin gemeldeten Pkw waren auf
Privatpersonen zugelassen. Den höchsten Bestand bei privaten Pkw hatte der
Bezirk Steglitz-Zehlendorf (116 493), den geringsten Friedrichshain-Kreuzberg
(51 989).
Der Großteil der Berlinerinnen und Berliner fährt privat einen mit #Benzin
(76,5 Prozent) oder #Diesel (19,5 Prozent) betriebenen Pkw. Gegenüber dem
Vorjahr ist jedoch eine Steigerung bei den #alternativen Antriebsarten zu
verzeichnen. Der Anteil an #Elektro-Pkw stieg von 0,2 Prozent (2 098) auf
0,4 Prozent (4 551) sowie der von #Hybrid-/Plug-in-Hybrid-Pkw von 1,6 Prozent (17 680) auf 2,3 Prozent (25 407) an. Spitzenreiter bei den alternativen Antriebsarten war der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit 12,0 Prozent (3 591) Elektro-/HybridPkw. Den geringsten Bestand verzeichnete Friedrichshain-Kreuzberg mit 4,6 Prozent (1 392).

Hinweis: In der Kfz-Statistik werden alle nach der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) in Berlin zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde, ausgewertet. Stilllegungen sind nicht enthalten. Abweichungen zu den Daten des Kraftfahrtbundesamtes liegen in unterschiedlichen Methoden begründet.
Die Daten der Kfz-Statistik werden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheit (LABO) bereitgestellt. Neben der Bezirksebene stehen auf Anfrage weitere regionale Einheiten zur Verfügung.
Über das Datenangebot des Bereiches Kommunalstatistik Berlin informiert:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Telefon: 030 9021-3508, -3903
E-Mail: kommunalstatistik@statistik-bbb.de

Quelle, abgerufen am 10.03.2021:

Bahnverkehr: Verkehr und Klimaschutz Wie „grün“ ist die Bahn wirklich?, aus tagesschau.de

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-klimaschutz-oekostrom-101.html

„Wer #Zug fährt, schützt das #Klima“: Das verspricht die Deutsche Bahn in ihren Werbekampagnen. Doch tut der Konzern tatsächlich genug, um als „Klimaretter“ gelten zu können?

„Deutschlands schnellster #Klimaschützer“, „die Deutsche Bahn ist grün“, „100 Prozent #Ökostrom im #Fernverkehr“: Mit Slogans wie diesen pflegt die Deutsche Bahn ihr Klimaretter-Image. Für die Botschaft „100 Prozent Ökostrom“ wurden die roten Streifen an den ICE-Zügen werbewirksam grün umgeklebt. Einerseits zurecht, denn der Konzern kauft so viel Ökostrom ein, wie er für den Fernverkehr benötigt.

#Ökostromverbrauch auf Kosten der anderenAndererseits bedeute das aber nicht, dass eine ICE-Fahrt immer #klimaneutral sei, erklärt Alexander Eisenkopf, Verkehrsökonom der Zeppelin-Universität Friedrichshafen: „Der Zug fährt mit dem Strom, der im Moment in das System eingespeist wird. Die 100 Prozent Ökostrom sind nur eine Werbeplakette, genau wie die grünen Streifen.“Die 100 Prozent hätten keine ökologische Relevanz, sagt Eisenkopf, denn ein Blick auf den #Gesamtstrommix des Bahnverkehrs weise folgende Anteile aus: 19 Prozent #Kohle, neun Prozent #Gas, elf Prozent #Kernenergie und 61 Prozent #Erneuerbare Energien. Das bedeute: Fahre der Fernverkehr mit 100 Prozent Ökostrom, so führen Güter- und Nahverkehr umso mehr mit konventionellem Strom. Auch die 61 Prozent Erneuerbare Energien bewirbt die Bahn: Damit …

Regionalverkehr: Neue Seedammbrücke auf der Zielgeraden: Ende März fahren wieder Züge durch Neuruppin, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neue-Seedammbruecke-auf-der-Zielgeraden-Ende-Maerz-fahren-wieder-Zuege-durch-Neuruppin-5974392?contentId=1317080

Neue Brücke wird am Wochenende eingehoben • 750-Tonnen-Kran im Einsatz • Straße am #Seedamm vom 5. bis 8. März gesperrt • Schienenersatzbusse fahren, brauchen aber länger

Am kommenden Wochenende hebt die Deutsche Bahn mit einem #750-Tonnen-Kran die neue 85 Tonnen schwere #Seedammbrücke in #Neuruppin ein. Die Erneuerung der knapp 17 Meter langen Brücke ist damit auf der Zielgeraden. Ab 29. März rollen die Züge wieder durch die #Fontanestadt. Seit 13. Juni des vergangenen Jahres besteht #Schienenersatzverkehr, um die Lücke auf der Bahnstrecke Neuruppin Seedamm–Neuruppin West zu schließen. Dafür hatte die DB am Seedamm eigens einen #Behelfsbahnsteig errichtet, um die Fahrzeiten so kurz wie möglich zu halten.

Für Autofahrer bedeuten die Arbeiten eine viertägige Vollsperrung der ohnehin halbseitig gesperrten Straßenbrücke am Seedamm, von 5. bis 8. März.

Für Bahnfahrer auf der Linie #RE6 bedeutet der #Brückeneinhub eine Reisezeitverlängerung von fünf Minuten, da die Ersatzbusse zwischen dem Haltepunkt Neuruppin Seedamm und der Stadt um den Ruppiner See herum umgeleitet werden. In der Richtung Neuruppin West nach Neuruppin Seedamm fahren die Busse in Neuruppin West und in #Rheinsberger Tor grundsätzlich früher ab. In der Gegenrichtung kommen die Busse dort später an. Für den allgemeinen Straßenverkehr erfolgt die Umleitung wie gewohnt um Neuruppin.

Das Bauvorhaben bleibt bis zuletzt technisch anspruchsvoll. Die Nähe der Bahnstrecke zur #Landesstraße 167, deren Brücken jeweils direkt an die Überführungen der Bahn grenzen, eine #Abwasserdruckleitung der Stadtwerke im Baufeld und der schwierige Untergrund waren echte Herausforderungen.

Für das Einheben des neuen Stahlüberbaus kommt ein 750-Tonnen-Kran zum Einsatz, der jeweils an einem Tag auf- und abgerüstet werden muss. Dafür kommt ein zweiter kleinerer Kran zum Einsatz.

Die Deutsche Bahn modernisiert und erneuert zwischen 2020 und 2024 bundesweit insgesamt 875 Brücken. In die Seedammbrücke Neuruppin werden fast vier Millionen Euro investiert.

Regionalverkehr: Heidekrautbahn ― Planung eines Bahnhofs „Wilhelmsruher Damm “, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Planungsstand für eine #Wiederinbetriebnahme ist die in Berlin liegende Trasse der
#Heidekrautbahn und was sind die nächsten Verfahrensschritte, insbesondere in den Jahren 2021 und
2022 (ggf. nach Planungsabschnitten differenziert)?
Antwort zu 1:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung steht kurz vor der Fertigstellung. Die
Einreichung des Planrechtsantrages für den Berliner Abschnitt bei der
Genehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (#SenUVK) wird für das Ende des 1. Quartals 2021 vorbereitet. Zwischen
den beiden Ländern und der #NEB wird gegenwärtig der Abschluss einer Planungsund Finanzierungsvereinbarung für die Ausführungsplanung vorbereitet, so dass im
Sommer dieses Jahres der nächste Planungsschritt beauftragt werden kann.
Die für die Beauftragung der Ausführungsplanung des Neubaus des Bahnhofs BerlinWilhelmsruh (NEB) – 2. Bauabschnitt – notwendigen Bauplanungsunterlagen (BPU)
liegen der zuständigen Stelle bei der SenUVK vor. Hier wartet die NEB auf einen
Förderbescheid.“
2
Frage 2:
Ist bei diesen Planungen ein #Bahnhof/#Haltepunkt direkt am #Wilhelmsruher Damm vorgesehen, soll der
Bahnhof nördlich oder südlich des Wilhelmsruher Damms liegen und ist dieser Bahnhof identisch mit
dem Bahnhof #Rosenthal auf dem Übersichtsplan auf www.i2030.de?
Antwort zu 2:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Der neue Bahnhof Rosenthal wird nördlich des Wilhelmsruher Damms errichtet und
ist identisch mit dem auf der Webseite des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
(VBB) ausgewiesenen Bahnhof Rosenthal.“
Frage 3:
Welches sind die in beide Fahrtrichtungen jeweils nächstgelegenen Bahnhöfe und wie weit sind sie vom
Bahnhof am Wilhelmsruher Damm jeweils entfernt, wie lange wird die Fahrzeit zwischen den Bahnhöfen
jeweils sein?
Antwort zu 3:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Die nächstgelegenen Stationen sind südlich der Haltepunkt #Pankow Park (Abstand
ca. 1,1 km, Fahrzeit zwei Minuten) und nördlich der Haltepunkt #Blankenfelde (Abstand
etwa 2,1 km, Fahrzeit ca. drei Minuten).“
Frage 4:
Gibt es bereits einen Planungstand hinsichtlich des Layouts des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm,
insbesondere hinsichtlich eines Bahnhofsvorplatzes/einer Vorfahrt in Richtung Märkisches Viertel oder
einem zweiten in Richtung Rosenthal und damit verbunden der Verlagerung der Buswendeschleife vom
Wilhelmsruher Damm dorthin? Befinden sich die dafür notwendigen Flächen im Eigentum der
öffentlichen Hand?
Antwort zu 4:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Bereich des Wilhelmsruher Damms wird der Haltepunkt Rosenthal liegen. Dieser
wird über die Quickborner Straße sowie dem Mauerradweg erschlossen werden. Ein
Bahnhofsvorplatz ist nicht vorgesehen. Die bestehende Buswendeschleife wird in
Absprache mit der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) nicht verschoben. Lediglich die
Lage der Bushaltestelle wird in Absprache mit der BVG angepasst. Flächen sind daher
vrsl. nicht erforderlich.“
Frage 5:
Wie wird bei den Planungen für den Bau des Bahnhofs Wilhelmsruher Damm die Möglichkeit
berücksichtigt, dass fortschrittliche politische Verantwortliche die Verlängerung der U8 in das Märkische
Viertel realisieren wollen und dann ein Umsteigebahnhof U8/Heidekrautbahn eine sich geradezu
aufdrängende Optimierung des ÖPNV in diesem Bereich darstellen würde? Sind dafür vorsorglich im
Untergrund Bauwerke mit zu errichten, die nachträglich während des Betriebs der Heidekrautbahn nur
unter Stilllegung des Bahnverkehrs möglich wären? (Sofern es keine Berücksichtigung dieser
Umsteigevariante bei den Planungen gibt, bitte begründen).
3
Antwort zu 5:
Es ist nicht vorgesehen, Vorratsbauwerke für einen U-Bahnhof in der Nähe der
Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms zu errichten.
Eine Verlängerung der U8 bis zu einem Kreuzungsbahnhof mit der Heidekrautbahn im
Bereich des Wilhelmsruher Damms ist nicht vorgesehen und in den relevanten
Planwerken Flächennutzungsplan, Stadtentwicklungsplan Verkehr sowie Bedarfsplan
des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV-Bedarfsplan) nicht aufgeführt. Ein
ausreichender verkehrlicher Nutzen für eine derartige Linienführung der U8 mit einer
Verknüpfung zur Heidekrautbahn im Bereich des Wilhelmsruher Damms ist bei der
derzeit in diesem Bereich vorhandenen Siedlungsstruktur nicht erkennbar. Durch die
geplante Fortführung der Heidekrautbahn bis zum Bahnhof Gesundbrunnen wird der
zentrale Umsteigepunkt zwischen U8 und Heidekrautbahn im Bahnhof
Gesundbrunnen entstehen.
Frage 6:
Wird es eine Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bahnhofsplanungen geben und ggf. ab wann?
Antwort zu 6:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Veranstaltungen zu frühzeitigen Bürgerbeteiligungen für die Baumaßnahmen in Berlin
erfolgten bereits im Frühjahr 2019 in Wilhelmsruh und Blankenfelde. Weitere
Informationen der Öffentlichkeit wird es von der NEB im Rahmen der Auslegung der
Planrechtsunterlagen geben.“
Frage 7:
Wann kann dieser Abschnitt der Heidekrautbahn nach den Planungen des Senats frühestens in Betrieb
gehen?
Antwort zu 7:
Die NEB teilt hierzu Folgendes mit:
„Aufgrund pandemiebedingter Verzögerungen musste der Zeitplan gemeinsam mit
den i2030-Partnern Berlin und Brandenburg und der NEB aktualisiert werden. Nach
derzeitiger Planung ist zum Fahrplanwechsel 2024 die Wiederinbetriebnahme des
Streckenabschnitts der Heidekrautbahn von Berlin-Wilhelmsruh (NEB) über
Schönwalde bis Basdorf vorgesehen.“
Berlin, den 28.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

#s-bahn #481390 in #wilhelmsruh

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Bahnhöfe: Aktueller Stand (ehemaliger) Güterbahnhof und Regionalbahnhof Köpenick, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des neuen Stadtquartiers (ehemaliger) Güterbahnhof Köpenick? Liegt
dieser im Zeitplan und wann ist mit der Umsetzung und der Fertigstellung zu rechnen – und wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 1:
Die Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof
Köpenick erfolgt nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung über den städtebaulichen
Entwicklungsbereich im Mai 2020 in drei Realisierungsstufen. Die Maßnahmenplanung liegt
im Zeitplan. Zur Verwirklichung der in der Rechtsverordnung festgelegten Ziele und Zwecke
werden derzeit insbesondere Planungsleistungen durchgeführt. Hierzu zählen u.a. die
Aufstellung von Bebauungsplänen, Bodenordnungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie als
erste Realisierungsstufe die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für den geplanten
Hochbau. In der zweiten Realisierungsstufe sollen ab 2026 die Ostumfahrung
Bahnhofstraße sowie der Hauptanteil des Wohnungsbaus errichtet werden. Die
Durchführung der letzten Baumaßnahmen in der dritten Realisierungsstufe soll plangemäß
bis zum Jahr 2034 erfolgen.
2
Frage 2:
Welche verkehrlichen Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang bzw. im Umfeld in den kommenden Jahren
geplant?
a) Wie sieht der aktuelle Stand der „#Westumfahrung #Bahnhofstraße“ aus? Liegt die Planung im ursprünglichen Zeitplan und wann kann mit der Umsetzung und der Fertigstellung gerechnet werden – und wenn nein,
warum nicht?
b) Wie ist der aktuelle Stand bezgl. des Weiterbaus der #TVO (Tangentiale Verbindung Ost) von der Straße An
der Wuhlheide Richtung Märkische Allee? Liegt die Planung im ursprünglichen Zeitplan und wann kann mit
der Umsetzung und der Fertigstellung gerechnet werden – und wenn nein, warum nicht?
c) Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen, vor allem zur Entlastung der Bahnhofstraße geplant?
Antwort zu 2:
a) Zurzeit werden die Antragsunterlagen für die (neue) Planfeststellungsunterlage finalisiert.
Die Übergabe der überarbeiteten Unterlage an die Anhörungsbehörde wird noch in 2021
angestrebt. Mit der Umsetzung kann, nach Unanfechtbarkeit des Beschlusses, aufgrund der
Abhängigkeiten zur Maßnahme „#ABS Berlin – #Frankfurt/Oder – Grenze D/PL“ der Deutschen
Bahn AG erst ab 2025 gerechnet werden. Avisiert wird eine Fertigstellung in 2027.
b) Die Vor-und Entwurfsplanung der Strecke ist abgeschlossen. Die Knotenpunkte werden
gegenwärtig mit Hilfe von Simulationen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit untersucht. Die
Vorplanung der Straßenüberführungsbauwerke wurde im Januar 2021 zur Prüfung gemäß
den Ausführungsvorschriften zu § 24 LHO (Landeshaushaltsordnung) eingereicht. Die
Vorplanung der Eisenbahnüberführungsbauwerke sowie der Baulogistik ist in Arbeit. Für die
Einreichung dieser Unterlagen wird das zweite Quartal 2021 avisiert. Die Einreichung der
Antragsunterlagen für die #Planfeststellungsunterlage für das Bauvorhaben Tangentiale
Verbindung Ost (TVO) wird voraussichtlich in 2022 erfolgen. Belastbare Aussagen zur
Fertigstellung können erst nach Abschluss des planrechtlichen Verfahrens getroffen werden
(mögliche Klageverfahren).
c) Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Verkehr, Umwelt
und Klimaschutz bereiten im Rahmen der Ausgestaltung des Städtebaulichen
Entwicklungsgebietes „Güterbahnhof Köpenick“ aktuell auch den Neubau der
Ostumfahrung Köpenick vor.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplanten #Regionalbahnhofes #Köpenick? Liegen die Planungen dazu
im Zeitplan und wann ist mit der Umsetzung und der Fertigstellung zu rechnen – und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Im Zusammenhang mit der Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt/Oder – Grenze D/PL ist der
Neubau des Regionalbahnhofs Berlin-Köpenick geplant. Zurzeit läuft noch das
Planfeststellungsverfahren; der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss durch das
Eisenbahn-Bundesamt wird seitens der Deutschen Bahn AG bis März 2022 erwartet. Die
Ausschreibung für die Vergabe der Bauleistungen ist bereits in Vorbereitung.
Das Projekt liegt im Zeitplan. Nach jetzigem Stand soll die Gesamtmaßnahme zum Umbau
des S-Bahnhofs und Neubau des Regionalbahnhofs Köpenick im März 2023 mit der
Verschwenkung der S-Bahngleise beginnen. Die Fertigstellung des Vorhabens erfolgt nach
derzeitiger Planung im Juni 2027.
3
Frage 4:
Ist durch die Ansiedlung u.a. von #Tesla ein Ausbau des #Güterverkehrs am S-Bahnhof Köpenick geplant? Wenn
ja, in welchem Umfang und welchem Zeitplan?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Im Bereich des heutigen Bahnhofes Berlin-Köpenick sind keine weiteren Ausbauten für den
Schienengüterverkehr geplant.“
Berlin, den 02.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Ausbau öffentlicher Toiletten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Toiletten werden berlinweit an den bereits vorhandenen öffentlichen Standorten mit neuen Modelltypen der Wall GmbH ausgestattet (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 2:

Wie viele öffentliche Toiletten wurden berlinweit an den bereits vorhandenen öffentlichen Standorten mit den neuen Modelltypen der Wall GmbH ausgestattet und wann soll der Prozess abgeschlossen sein (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Antwort zu 1 und 2:

Auf der Basis des mit der Firma Wall geschlossenen berlinweiten Toilettenvertrages werden insgesamt 162 alte City-Toiletten durch neue „Berliner Toiletten“ (barrierefreie Unisex-Modultoilettenanlagen) ausgetauscht. Aufgrund der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie kam es bei der Realisierung der ersten Aufbaustufe (sog. Grundversorgung) zu Verzögerungen, die aufgrund der Witterungsbedingungen nicht im ersten Quartal 2021 aufgeholt werden können.

Demzufolge verschiebt sich der Aufbau einiger in der Grundversorgung geplanter Toilettenanlagen in das Jahr 2021. Der nachfolgenden Übersicht können die Anzahl der Alt-Standorte sowie der aktuelle Aufbaustand jeweils pro Bezirk (Stand: 18.02.2021) entnommen werden:

  Bezirk  Anzahl austauschende Alt-Standorte  bereits ausgetauscht
Charlottenburg-Wilmersdorf2217
Friedrichshain-Kreuzberg1514
Lichtenberg97
Marzahn-Hellersdorf1313
Mitte1918
Neukölln117
Pankow1912
Reinickendorf65
Spandau64
Steglitz-Zehlendorf1010
Tempelhof-Schöneberg1918
Treptow-Köpenick1313
Gesamt162138

Frage 3:

Liegt eine Priorisierung der Standorte hinsichtlich der Neuausstattung mit neuen Modelltypen der Wall GmbH vor und wenn ja, nach welchen Kriterien wurde diese Priorisierung erstellt?

Antwort zu 3:

Aus Produktionsgründen wurden zunächst die einfachen Einplatzanlagen, dann die Einplatzanlagen mit zusätzlichen Pissoirs und zum Schluss die großen Mehrplatzanlagen geplant, wobei der Aufbauplan eine gleichmäßige Verteilung über die Bezirke vorsah. Da die für die Errichtung erforderlichen Entscheidungs- und Genehmigungsprozesse in den Berliner Bezirken auch aufgrund der Corona-Pandemie unterschiedlich lange dauern, erfolgt der Aufbau nun unabhängig von der Anlagenart in Abhängigkeit von der Zuarbeit der Bezirke, um Verzögerungen im Projektterminplan zu vermeiden.

Frage 4:

Wie viele neue Standorte zur Aufstellung von Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH wurden berlinweit geschaffen (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 5:

Wie viele neu geschaffene Standorte wurden bereits mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH ausgestattet (bitte aufgegliedert nach den Berliner Bezirken)?

Frage 6:

Wie viele neu geschaffene Standorte müssen noch mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH ausgestattet werden und wann soll dieser Prozess abgeschlossen sein (bitte aufgliedert nach den Berliner Bezirken)?

Antwort zu 4, 5 und 6:

In der Grundversorgung sind 28 Berliner Toiletten an neuen Standorten vorgesehen. Wie zuvor unter 1 und 2 ausgeführt, verschiebt sich der Aufbau der Grundversorgung corona- und witterungsbedingt in das Jahr 2021. Ab 2021 wird aber schon parallel mit dem weiteren Ausbau der Toiletteninfrastruktur im Rahmen der Verbesserten Versorgung begonnen und weitere 85 neue Berliner Toiletten realisiert. Dieser Prozess wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden. In der nachfolgenden Übersicht sind die Anzahl an neuen Toilettenstandorten (gesamt: 113) sowie der aktuelle Aufbaustand jeweils pro Bezirk (Stand: 18.02.2021) dargestellt.

  Bezirk  Anzahl Neu- Standorte  bereits errichtet  noch zu errichten
Charlottenburg-Wilmersdorf3 3
Friedrichshain-Kreuzberg22616
Lichtenberg13211
Marzahn-Hellersdorf6 6
Mitte17314
Neukölln716
Pankow312
Reinickendorf8 8
Spandau615
Steglitz-Zehlendorf5 5
Tempelhof-Schöneberg14113
Treptow-Köpenick5 5
Ersatzstandorte*4 4
Gesamt1131598

* für von einzelnen Bezirken als ersatzlos entfallend gemeldete Standorte

Frage 7:

Liegt eine Priorisierung hinsichtlich der neu geschaffenen Standorte vor, um diese mit einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH auszustatten und wenn ja, nach welchen Kriterien wurde diese vorgenommen?

Antwort zu 7:

Wie bereits in der Antwort zu 3. dargestellt, ist die konkrete Aufbauplanung seitens der Fa. Wall stets abhängig vom Vorliegen der erforderlichen Entscheidungen und Genehmigungen der hierfür zuständigen Bezirksämter sowie der Leitungsauskünfte der Leitungsunternehmen. Die Aufbauzeitpunkte orientieren sich hieran, die Reihenfolge des Aufbaus bestimmt sich somit danach, wann die notwenigen Zuarbeiten und Genehmigungen vorliegen.

Frage 8:

War bzw. ist es den Berliner Bezirken sowie den Bürgerinnen und Bürgern möglich, geeignete Standorte zur Aufstellung einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH zu melden und wenn ja, bis wann und unter welchen Voraussetzungen und wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 8:

Die Auswahl und Festlegung der Standorte der neuen Berliner Toiletten ist durch die hierfür zuständigen Bezirke erfolgt. Diese Standortfestlegungen beruhen auf dem auf Standortvorschlägen aus dem im Rahmen der Toilettenkonzepterstellung durchgeführten Partizipationsprozess, in den neben den Bezirken auch verschiedene Interessenvertretungen, insbesondere von Menschen mit Behinderung und Seniorinnen und Senioren, einbezogen waren. Die Standorte für die Grundversorgung sind bereits Ende 2017 und die Standorte der verbesserten Versorgung im Frühjahr 2020 final festgelegt worden. Im Rahmen der konkreten Umsetzungsplanung hat sich jedoch gezeigt, dass zahlreiche zunächst ausgewählte Toilettenstandorte nicht bzw. nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar sind, insbesondere aufgrund fehlender Anschlussmöglichkeiten an die Wasser/Abwasser- bzw. Stromversorgung. In diesen Fällen sind die Bezirke aufgefordert, zügig konkrete bereits erschlossene bzw. erschließbare Ersatzstandorte zu benennen. Den Bezirksämtern können insofern Standortvorschläge zur Prüfung unterbreitet werden.

Frage 9:

Welche Kosten entstehen durch die Produktion, Aufstellung sowie Anschluss einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH und welche Kosten davon tragen der Senat, die Bezirke und die Wall GmbH selbst?

Frage 10:

Ist es korrekt, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nur Kosten bis zu einer Höhe von 10.000 € für die Aufstellung einer Toilette des neuen Modelltyps der Wall GmbH pro Standort übernimmt und welche Konsequenzen ergeben sich für die Bezirke, sollten diesen sich weigern, die über diesen Betrag hinausgehenden Kosten auszugleichen?

Antwort zu 9 und 10:

Zu den konkreten Anschaffungskosten inklusive Gründung können keine Angaben gemacht werden, da hierdurch Rückschlüsse auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot der vorangegangenen Ausschreibung gezogen und zukünftige Wettbewerbe nachteilig beeinflusst werden können. Die Höhe der Kosten für den Anschluss der Berliner Toiletten an die Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom und Wasser/Abwasser) hängt insbesondere davon ab, wie weit eine Anlage vom Übergabepunkt entfernt liegt. Gemäß Toilettenvertrag trägt die Fa. Wall die durch den Anschluss entstehenden Kosten bis zu einer Entfernung von drei Metern, bei einer größeren Entfernung sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten vom Land Berlin zu tragen. Für den Austausch der alten City-Toiletten fallen regelmäßig keine Mehrkosten für den Anschluss an, da die Leitungen und Anschlüsse bereits vorhanden sind. Bei den neuen Toilettenstandorten hingegen sind die Entfernungen zu den Übergabepunkten und somit die Höhe der Anschlusskosten von Standort zu Standort sehr unterschiedlich.

Gemäß Bezirksanschreiben vom 23.10.2019 werden etwaige entstehende Mehrkosten bis zu einer Höhe von 10.000 € vom Senat übernommen. Sollten die Anschlusskosten ausnahmsweise höher sein, müssen die Bezirke die Mehrkosten aus den eigenen Haushalten finanzieren. Sollten einzelne von den Bezirken ausgewählte Standorte nur mit großem Aufwand und sehr hohen Mehrkosten zu realisieren sein und die Bezirke dennoch an deren Umsetzung festhalten, ist eine Beteiligung an diesen Kosten durch die Bezirke,

denen die Standortauswahl und -festlegung obliegt, vorgesehen. Viele Bezirke haben bereits bei einzelnen Standorten ihre Zustimmung hierzu und die entsprechende Kostenübernahme erklärt.

Frage 11:

Inwieweit wurden die Bezirke beim Entscheidungsprozess, berlinweit Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH aufzustellen, beteiligt?

Antwort zu 11:

Grundlage des berlinweiten Toilettenvertrages und der damit verbundenen deutlichen Verbesserung der Toilettenversorgung ist das sog. Toilettenkonzept für Berlin, das der Rat der Bürgermeister mit Beschluss vom 24.08.2017 (RdB-Beschluss Nr. R-166/2017) zur Kenntnis genommen hat. Die Bezirke waren eng in die Konzepterstellung und somit in alle Entscheidungsprozesse sowie den durchgeführten Partizipationsprozess eingebunden.

Wie zuvor ausgeführt, erfolgte zudem die Standortfestlegung durch die einzelnen Bezirke.

Frage 12:

Ist vom Senat gewollt, dass einige Bezirke durch die auf sie zukommenden zusätzlichen Kosten ggf. weniger Standorte realisieren lassen, als ursprünglich angemeldet, und somit eine Ungleichverteilung in der Stadt entsteht?

Frage 13:

Nachdem es sich bei der Finanzierung der Toiletten des neuen Modelltyps der Wall GmbH an den berlinweiten Standorten um keine Regelaufgabe einzelner Ämter innerhalb der Bezirke und auch nicht um eine Regelaufgabe der Bezirksämter insgesamt handelt, sollen aus welchen Kapiteln/Titeln der Bezirke, die über die 10.000 € Beteiligung der Senatsverwaltung hinausgehenden Kosten, bezahlt werden?

Antwort zu 12 und 13:

Bei dem überwiegenden Teil der neuen Toilettenstandorte erfolgt keine Kostenbeteiligung der Bezirke, da die Mehrkosten für den Anschluss den maximal übernommenen Betrag nicht übersteigen. Von den bislang vorliegenden Kostenschätzungen der Leitungsunternehmen für 54 Neu-Standorte ist bei lediglich 17 Standorte eine – meist nur sehr geringfügige – Kostenbeteiligung der Bezirke erforderlich. Es liegen diesbezüglich bereits zahlreiche Erklärungen der Bezirke zu Kostenübernahmen vor. Die Finanzierung erfolgt aus unterschiedlichen Bezirkstiteln, z. B. den Unterhaltungstiteln für das öffentliche Straßenland bzw. die Grünflächen.

Berlin, den 02.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz