Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

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Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
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Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
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Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrdienst + barrierefrei: Bedeutung des BerlKönigs für die Berliner Behinderten, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit trifft es zu, dass ein Großteil der Fahrzeuge, die im Rahmen des Modellversuchs #BerlKönig
eingesetzt werden, in der Lage sind, #Rollstühle und andere umfangreichere Hilfsmittel für #Behinderte zu
transportieren?
Antwort zu 1:
Es trifft nicht zu, dass ein Großteil der Fahrzeuge im Erprobungsverkehr des BerlKönig für
den Transport von Rollstühlen geeignet ist. Bis Februar 2020 ermöglichten fünf von 185
BerlKönig-Fahrzeugen einen Zustieg über eine #Rampe an der Heckklappe. Die Deckenhöhe
dieser Fahrzeuge beträgt 1,37 m, was nicht der DIN-Norm für #barrierefreie Fahrzeuge
entspricht, die z.B. für Inklusionstaxen gilt. Um auch Personen im Rollstuhl, die eine höhere
Deckenhöhe benötigen, die Fahrt im BerlKönig zu ermöglichen, haben die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) im Februar 2020 einen ausgebauten Sprinter in die Flotte
aufgenommen. Dieser hat eine Deckenhöhe von über 1,80 m.
Die BVG betreibt den BerlKönig aktuell auf Basis eines eigenwirtschaftlichen Antrags im
Rahmen der sog. „Experimentierklausel“ (§ 2 Abs. 7 PBefG –
Personenbeförderungsgesetz). Die BVG hat den Antrag beim zuständigen Landesamt für
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) für die maximal zulässigen vier Jahre
gestellt. Der BerlKönig ist also nicht Teil des vom Land Berlin bestellten und finanzierten
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), so dass die für den ÖPNV geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht erfüllt werden müssen.
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Frage 2:
Inwieweit kann der Berliner Senat bestätigen, dass der Modellversuch BerlKönig insbesondere von
behinderten Menschen gern und oft in Anspruch genommen wird?
Antwort zu 2:
Die Frage der Nutzung des BerlKönig durch Menschen mit Behinderung ist nicht Bestandteil
des Monitorings des Senats. Die durchgeführten Fahrgastumfragen fokussieren darauf,
welche Verkehrsmittel die Fahrgäste ansonsten genutzt hätten. Anlässlich der
parlamentarischen Diskussion im Februar 2020 hatte die BVG auf Nachfrage dem Senat
mitgeteilt, dass die fünf rollstuhlgerechten Fahrzeuge des BerlKönigs rund um die Uhr im
Einsatz seien und im Januar 2020 198 Buchungen von Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrern vorlagen, was 0,3 % der Gesamtbuchungen in diesem Monat entspricht.
Frage 3:
Welche Zahlen liegen dem Berliner Senat zur Inanspruchnahme von ‚Gutscheinen‘ zur Beförderung von
behinderten Menschen durch ‚normale‘ Taxis in Berlin vor und inwieweit kann der Berliner Senat bestätigen,
dass dieses Modell insbesondere wegen mangels geeigneter Transportfahrzeuge nicht wirklich angenommen
wird und welche finanziellen Mittel hat das Land Berlin im Jahr 2019 dafür eingesetzt?
Antwort zu 3:
Der Senat geht davon aus, dass sich die Frage auf das sog. „Taxikonto“ nach § 6 Abs. 5
der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes bezieht. In 2019 haben
in Berlin monatlich durchschnittlich 382 Personen das Taxikonto genutzt. 25.482 TaxiFahrten wurden in 2019 gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales über das
Taxikonto abgerechnet (diese Zahl ist nicht zwingend gleichzusetzen mit den in 2019
tatsächlich durchgeführten Taxikonto-Fahrten). Im Rahmen der Erstattung von Ausgaben
für die Inanspruchnahme eines Taxis (Taxikonto) durch das Landesamt für Gesundheit und
Soziales wurden in 2019 648.105,61 € aufgewendet.
Die Inanspruchnahme des Taxikontos durch den anspruchsberechtigten Personenkreis ist
grundsätzlich rückläufig. Auf welche Ursachen das letztlich zurückzuführen ist, kann der
Senat in Anbetracht der bestehenden Datenlage nicht zuverlässig einschätzen.
Frage 4:
Welche Auffassung hat die Landesbehindertenbeauftragte zum Modellversuch BerlKönig aus Sicht der
behinderten Menschen in Berlin?
Antwort zu 4:
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (LfB) teilt hierzu mit, dass der
Verkehr on demand als Ergänzung zum ÖPNV für Menschen mit Behinderungen
insbesondere zu Tagesrandzeiten, in Außenbezirken und mit flexiblen Zu- und
Aussteigeorten eine Bereicherung sein kann, da es in der Bundesrepublik keine
Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Taxigewerbe gibt. Allerdings hat eine nicht
repräsentative Auswertung in der AG Bauen und Verkehr barrierefrei mit direkter Testung
eines Fahrzeuges im August 2019 bestätigt, dass der BerlKönig nur eingeschränkt
barrierefrei ist. Dies hatten Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen bereits
mehrfach an die LfB herangetragen.
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Zum einen waren mit Stand 13. August 2019 lediglich fünf von 154 Fahrzeugen Modelle,
die eine Mitnahme im bzw. mit einem Rollstuhl ermöglichten. Zum anderen ergab die
Testung vor Ort, dass eine Mitnahme größerer Rollstühle gänzlich unmöglich war. Weitere
Einschränkungen, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, bestehen durch
fehlende Kontraste im Inneren des Fahrzeuges, bei den Stufen am Einstieg und den
Haltegriffen. Kritisiert wurden außerdem eine nicht barrierefreie Bedienbarkeit der App,
fehlende Bestellmöglichkeiten ohne App und nicht klare Regelungen beim Auffinden des
Fahrzeuges an den virtuellen Haltepunkten.
Einen Service on demand, der nicht voll umfänglich die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt,
lehnt die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung ab.
Frage 5:
Welche Rolle spielen zahlreiche Hilfeschreie von Behindertenorganisationen zum Beispiel auf dem
Jahresempfang des Spandauer Behindertenbeauftragten, die händeringend eine Ausweitung des
Modellversuchs auch auf die anderen Bezirke wie Spandau fordern, um endlich auch behinderten Menschen
eine angemessene Form der Mobilität in unserer Stadt zu ermöglichen?
Frage 6:
Wann und in welcher Form und unter welcher Einbeziehung des Berliner Abgeordnetenhauses wird es hierzu
eine Entscheidung geben, inwieweit sind 43 Millionen € zu viel an öffentliche Mitteln, um unseren behinderten
Mitbürgern eine sach- und zeitgerechte Form der Mobilität zukommen zu lassen?
Antwort zu 5 und 6:
Das Angebot des BerlKönig ist darauf ausgerichtet, einen Beitrag zu Erreichung der Ziele
des Berliner Mobilitätsgesetzes zu leisten, indem es die Umweltauswirkungen des Verkehrs
minimiert und mehr Mobilität durch weniger Verkehr ermöglicht. Durch die Erprobung sollen
wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, wie das Pooling in Kombination mit dem Konzept
virtueller Haltestellen wirkt, welche Verkehre durch das neue Angebot ersetzt und welche
Kundengruppen vorrangig gewonnen werden.
Nach rund 18 Monaten Betrieb lassen sich bezüglich der o.g. Zielformulierungen anhand
der aktuellen Eckdaten zum Betrieb des BerlKönigs folgende Einzelpunkte als
Zwischenergebnis festhalten:
• Das Angebot wird von den Kundinnen und Kunden sehr gut angenommen und
bewertet, die App und das Pooling sind technisch ausgereift, es gibt auch bei ÖPNVAbonnenten für bestimmte Relationen/Anlässe Zahlungsbereitschaften für ein
Premiumangebot, das deutlich teurer ist als der klassische Öffentliche Verkehr (ÖV),
aber deutlich günstiger als ein Taxi.
• Der Besetzungsquotient des BerlKönig liegt unter dem des MIV: d.h. der BerlKönig ist
aktuell (Stand: Januar 2020) mit rund1,13 Fahrgästen pro Fahrzeugkilometer besetzt
und weist somit einen geringeren Besetzungsgrad auf als ein durchschnittlicher Pkw
(1,3-1,5).
• Ein Verkehrsvermeidungseffekt konnte bisher nicht erreicht werden. Bisher wird mehr
zusätzlicher Verkehr erzeugt, als vermieden. Um das Projektziel zu erreichen, müsste
der Anteil der Fahrgäste, die wie sie vom motorisierten Individualverkehr (MIV)
gewonnen werden, und der Besetzungsgrad der Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil
an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet
bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.
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• Neben Besetzungsgrad und dem noch zu hohen Anteil an Leerkilometern ist ein
wichtiger Faktor, dass über die Hälfte der BerlKönig-Fahrgäste aus dem
Umweltverbund kommen: In der zweiten Jahreshälfte entstammten rund 43 % dem
ÖPNV, 9 % vom Fuß- und Radverkehr, rund 18 % der BerlKönig-Fahrgäste aus dem
motorisierten Individualverkehr (inkl. Carsharing) und damit mehr als die Hälfte aus
dem Umweltverbund.
Die Erkenntnisse aus dem Erprobungsverkehr sind dabei auch für die laufende Diskussion
um die Novellierung des Personenbeförderungsrechts relevant. Die BVG hat im Jahr 2017
einen Forschungs- und Entwicklungskooperationsvertrag mit ViaVan geschlossen, der nun
enden könnte, aber nicht muss. Die Entscheidung über eine Fortführung der bis 2022
genehmigten Erprobung liegt somit bei der BVG und ViaVan. Die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird sich gleichwohl an Gesprächen beteiligen.
Für einen flächendeckenden Betrieb des BerlKönig schätzt die BVG derzeit Kosten in Höhe
von 120 Mio. Euro pro Jahr, wobei angenommen wird, dass ein landesseitiger
Zuschussbedarf von rund 43 Mio. Euro pro Jahr von Nöten wäre. Ein berlinweiter Einsatz
wäre laut BVG aus Eigenmitteln nicht wirtschaftlich darstellbar. 43 Mio. Euro
Zuschussbedarf entsprechen aber rund der Hälfte der Ausgaben des Landes Berlin für die
gesamte Verkehrsleistung der BVG (Haushaltsansatz 2019: 91,4 Mio. Euro). Ob dieser
Zuschussbedarf künftig ausreicht, ist offen. In der Finanzplanung des Nahverkehrsplans für
Berlin (NVP) wurden keine Mittel für den BerlKönig veranschlagt, weil dieser nicht
Gegenstand der dortigen Planungen war.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrplan: Anpassungen im Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/anpassungen-im-regionalverkehr-in-berlin-und-brandenburg

Anpassungen im #Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg – stabiles #Fahrplanangebot bleibt erhalten – aktuelle Verbindungsauskünfte über #Fahrinfo

Der Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg wird aufgrund der aktuellen Situation angepasst. Einzelne Verstärkerzüge in den Hauptverkehrszeiten und Linien, für die es ausreichende Ersatzangebote gibt, werden zurückgezogen. Auf diese Weise kann den Fahrgästen im Regionalverkehr weiterhin ein stabiles Zugangebot angeboten werden. Verbindungsauskünfte können über die Webseiten oder über die Apps von VBB, S-Bahn Berlin, DB und BVG abgerufen werden.

Die Länder Berlin und Brandenburg, der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB) und die Verkehrsunternehmen stellen mit diesen Maßnahmen vorausschauend einen verlässlichen Grundtakt sicher. Ziel ist es auch, alle elektronischen Auskunftssysteme frühzeitig zu aktualisieren, so dass die Fahrgäste sich rechtzeitig vor Fahrtbeginn über das Angebot informieren können.

Anpassungen im Einzelnen:

  • Auf einigen Linien fallen #Zusatzfahrten zur Hauptverkehrszeit weg. Dies betrifft Einzelfahrten auf den Linien #RE3, #RE7, #RB27, #RB60, #RB61 und #RB62.
  • Auf folgenden Linien, die überwiegend der Verdichtung des Grundangebots dienen, werden die Zugfahrten #eingestellt: #RB14, #RB43 und #RB49. Einzelne Frühfahrten auf den Linien RB43, RB49 werden weiterhin angeboten. Detailinformationen auf bahn.de/aktuell.
  • Die kurzen Linien #RB23, #RB55 werden eingestellt und durch Busse ersetzt.
  • Auf den Linien #RB26, #RB66, #RB91 und #RB93 ist die Fahrt über die Grenze nach #Polen aktuell nicht möglich. Daher kann in diesen Abschnitten auch kein Ersatzverkehr eingerichtet werden.
  • Auf allen anderen Linien wird weiterhin der reguläre Betrieb angeboten.

Achtung: Da sich kurzfristig Änderungen ergeben können, werden Fahrgäste gebeten, sich auch aktuell auf den Webseiten der Eisenbahnverkehrsunternehmen im #VBB zu informieren: Bahn.de/aktuellNeb.deOdeg.dehanseatische-eisenbahn.demitteldeutscheregiobahn.de.

Bahnindustrie + Bahnverkehr: Sie fährt und fährt und fährt Flüge werden gestrichen, Busverbindungen eingestellt, aber die Züge fahren unverdrossen weiter. Merken wir erst in der Krise, was wir an der Bahn haben?, aus SZ

https://sz-magazin.sueddeutsche.de/der-lokvogel-bahnfahrerkolumne/bahn-zug-coronavirus-88534

Die #Lufthansa hat 95 Prozent ihrer Flüge gestrichen, #FlixBus und #FlixTrain fahren überhaupt nicht mehr – aber ein Unternehmen transportiert weiterhin unbeirrt Fahrgäste: die Deutsche Bahn. Wer Flix-Train-Tickets gebucht hat, kann jetzt sogar kostenlos mit der DB fahren. Und auf einmal merken wir Deutschen, was wir doch an unserer Bahn haben. Zwar hat sie uns mit Verspätungen und Zugausfällen oft den letzten Nerv geraubt. Aber jetzt fährt und fährt und fährt sie. Sie befördert Ärzte, Pflegepersonal oder Polizisten dahin, wo sie gebraucht werden, und hilft auch sonst auf vielerlei Art, die Schwierigkeiten und Herausforderungen der Corona-Krise zu bewältigen.

»Unsere« Bahn ist dabei wörtlich zu nehmen, denn sie gehört ja zu 100 Prozent dem Bund, also uns Steuerzahlern. Zum Glück hat die oft geplante Privatisierung nie statt gefunden! Denn ein nur an Profit orientiertes #Mobilitäts-Unternehmen – wie eben Flix Train oder Flix Bus – hätte wohl den Betrieb einstellen müssen angesichts drastisch eingebrochener #Fahrgastzahlen. Als Staatsunternehmen dagegen kann die Bahn weiter fahren. Das gleiche gilt auch für all die privaten Bahnunternehmen, die im Auftrag der Bundesländer (und damit auch von diesen, also wiederum vom Steuerzahler, bezahlt) den #Regionalverkehr aufrecht erhalten.

»Die Fahrgäste benehmen sich im Moment super«, sagt eine Zugbegleiterin

So kommt es, dass sich Management und Mitarbeiter über etwas freuen können, das normalerweise jedem Unternehmen große Sorgen machen müsste: …

Fahrdienst: BerlKönig fährt die Helden des Gesundheitswesens Sondereinsatz für den BerlKönig, aus BVG

Sondereinsatz für den #BerlKönig: Die Berliner Verkehrsbetriebe und #ViaVan haben beschlossen, das gemeinschaftlich betriebene #Ridepooling-Angebot ab Mittwoch, den 25. März, bis zum 19. April 2020 in den Dienst des Berliner Gesundheitswesens zu stellen.

Der reguläre Betrieb des BerlKönigs wird für diese Zeit vorübergehend ausgesetzt. Stattdessen werden die Kapazitäten verwendet, um kostenlos und exklusiv #ärztliches Personal, #Pflegepersonal, #medizinische Fachangestellte und #Rettungskräfte zu oder vom Dienst zu fahren.

Der Fokus liegt auf der Nacht und dem #Schichtwechsel morgens und abends. In der Zeit von 21 bis 5:30 Uhr sind die BerlKönig-Fahrzeuge im Einsatz, um dem Personal vor und nach den Schichten zumindest eine kleine Erleichterung im Krisen-Alltag zu bieten. Bedient wird das Gebiet innerhalb des gesamten S-Bahnrings sowie eine Erweiterung in die Außenbezirke, um zusätzliche Krankenhäuser einzubeziehen.

Über die reguläre #BerlKönig-App können sich Beschäftigte berechtigter Berufsgruppen in Kürze für den Service registrieren. Wie schon in den vergangenen Wochen werden nie mehr als drei Fahrgäste in den geräumigen BerlKönig-Vans befördert, um genügend Abstand zu gewährleisten.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Mit unseren großen Bussen und Bahnen bieten wir allen Berlinerinnen und Berlinern, die auch in dieser schwierigen Situation mobil sein müssen, ein weiterhin zuverlässiges und stabiles Angebot. Höchstleistung bringen aktuell auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegerinnen und -pfleger. Dafür sagen wir nun mit unserem BerlKönig-Sonderfahrten Danke!“

Chris Snyder, CEO von ViaVan, fügt hinzu: „Systemrelevante Arbeitskräfte zuverlässig und sicher zur Arbeit zu bringen war noch nie wichtiger als heute. Digital optimierte Verkehrsdienste wie der BerlKönig können eine Schlüsselrolle dabei spielen, dass sich der öffentliche Verkehr in sich schnell ändernden Situationen an die Nachfrage anpassen kann. Wir sind stolz darauf, in diesen herausfordernden Zeiten die Mobilität von systemrelevantem Personal im Berliner Gesundheitswesen zu unterstützen.“

Weitere Informationen zu den BerlKönig-Sonderfahrten werden in Kürze über die BerlKönig-App sowie www.berlkönig.de bekanntgegeben.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

S-Bahn: Siemensbahn – Machbarkeitsstudie für Verlängerung gestartet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article228746007/Siemensbahn-Machbarkeitsstudie-fuer-Verlaengerung-gestartet.html

#Hochbahn- und #Tunnellösung nach #Hakenfelde wird untersucht. Auf der bestehenden Strecke der #Siemensbahn läuft die #Vermessung.

Wenn die Siemensbahn reaktiviert wird, dann muss sie bis nach Hakenfelde verlängert werden – das gilt in Spandau als einheitliche Meinung unter den Bezirkspolitikern. Erst kürzlich haben sowohl Grüne als auch FDP die Verlängerung als Teil ihrer Forderungen im jeweiligen #Verkehrskonzept genannt. Nun wurde ein erster Schritt in Richtung Realisierung getan: Vor wenigen Wochen hat die DB Netz AG den Auftrag für die #Machbarkeitsstudie an das Unternehmen #Afry Deutschland GmbH vergeben. „Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen voraussichtlich Ende 2020 vor“, sagt Elke Krokowski, Sprecherin vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB).

In der Machbarkeitsstudie, so hieß es in der Ausschreibung der Deutschen Bahn, sollen mehrere mögliche #Trassenverläufe für eine zweigleisige S-Bahn-Strecke entwickelt werden. Als Haltepunkte sind demnach #Gartenfeld, #Wasserstadt Oberhavel und Hakenfelde vorgesehen. Für die Haltestelle Gartenfeld ist es laut Ausschreibung möglich, den ehemaligen Bahnhof Gartenfeld zu nutzen oder einen Standort auf der Insel Gartenfeld zu wählen, wo das Quartier „Das Neue Gartenfeld“ entstehen soll. Die Bahn könnte aber ebenso sowohl vor als auch auf der Insel halten.

Siemensbahn: Flächen für unterirdische Trasse werden frei gehalten
Die entscheidende Frage wird sein, ob die Siemensbahn ober- oder unterirdisch weitergeführt …

BVG: Berliner U-Bahnen fahren nur noch alle 10 Minuten – Busse und Bahnen werden nicht desinfiziert, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228747793/Berliner-U-Bahnen-fahren-nur-noch-alle-zehn-Minuten.html

Die #BVG reagiert auf die Coronavirus-Pandemie. Weil weniger Menschen mit der -Bahn unterwegs sind, wird der Takt ausgedünnt.

Die Berliner müssen von Sonntag an länger auf die U-Bahn warten. Da wegen der Coronapandemie weniger Menschen mitfahren, dünnt die BVG den #Takt aus. Tagsüber fahren die Züge nur noch alle zehn Minuten statt wie bisher alle fünf Minuten. Zusätzliche Fahrten soll es nur nach Bedarf geben, sagte eine Sprecherin.

Am Mittwoch hatte das Landesunternehmen schon den Takt bei Bussen und Straßenbahnen ausgedünnt. Auch für sie gilt ein #Zehn-Minuten-Takt. Allerdings wollen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) vereinzelt wieder mehr Busse fahren lassen, etwa zu Krankenhäusern und Polizeiabschnitten.

Derzeit steigen nur noch gut halb so viele Kunden wie üblich in die Fahrzeuge der BVG. Die Tram-Linien #16 / #18 sowie #37 / #67 werden nicht mehr bedient, auch auf der Stummel-U-Bahnstrecke #U55 im Regierungsviertel fahren …

Regionalverkehr + Güterverkehr: Für Tesla spielt der Schienenverkehr keine Rolle Ein Brandenburger Verkehrsexperte legt ein Gutachten zur Verkehrserschließung des geplanten E-Auto-Werks vor – mit ernüchternden Ergebnissen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/fuer-tesla-spielt-der-schienenverkehr-keine-rolle-li.79234

Damit #Tesla-Beschäftigte zur Arbeit kommen, wird der Regionalexpress #RE1, der Berlin unter anderem mit Frankfurt (Oder) verbindet, häufiger im nächstgelegenen Bahnhof halten. Das kündigte das Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg an. „Mit Betriebsaufnahme von #Tesla ist geplant, den Haltepunkt #Fangschleuse zweimal pro Stunde mit dem RE 1 zu bedienen“, sagte Katharina Burkardt, Sprecherin von Minister Guido Beermann (CDU). Derzeit stoppen die Züge dort nur stündlich. Doch Hans Leister, der frühere Regionalbereichsleiter der Deutschen Bahn in Potsdam, hält zusätzliche Halte nicht für sinnvoll. „Das wäre für niemanden von Vorteil“, sagte er. Leister hat für die Linken-Fraktion im Landtag ein #Gutachten zur Tesla-Verkehrserschließung vorgelegt.

Die Fotos, die Tesla-Fans bei Twitter veröffentlichen, sollen zeigen: Bei Grünheide wird bereits gebuddelt – trotz Corona. Weiterhin gilt der Plan, wonach die Fabrik östlich von Berlin 2021 damit beginnen soll, Elektroautos herzustellen. Schon in der ersten Phase sollen 4 000 Menschen jährlich 150.000 Fahrzeuge produzieren. Später sollen es bis zu 12.000 Beschäftigte sein – so der Plan für die Brandenburger Gigafactory, der allerdings vor der Corona-Krise entstanden ist.

Kein Teil der Klimabewegung
„Der Bau des Tesla-Automobilwerks in Brandenburg ist von großer Bedeutung für mehr Klimaschutz“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Doch wer hofft, dass zu der Firmenphilosophie des US-Unternehmens auch der #Schienengüterverkehr und der öffentliche #Nahverkehr gehören, irrt …

Schiffsverkehr: Verkehr in Berlin: Abriss der Elsenbrücke blockiert Auto- und Schiffsverkehr, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228742895/Abriss-der-Elsenbruecke-blockiert-Auto-und-Schiffsverkehr.html

Durch den #Neubau der #Elsenbrücke kommt es auch auf der #Spree zu Einschränkungen. Das trifft vor allem #Ausflugsdampfer.

Schon heute sieht man auf der Elsenbrücke die Vorbereitungen für die #Abrissarbeiten. Sie bedeuten Einschränkungen für den Autoverkehr, der schon seit Monaten nur noch auf der westlichen Teilbrücke geführt wird. Der Neubau der 185 Meter langen Verbindung zwischen Friedrichshain und Treptow schränkt nicht nur den #Straßenverkehr ein. Auch darunter – auf der Spree – bedeuten die Arbeiten starke Belastungen, die die #Spreeschifffahrt empfindlich treffen.

Wie stark, macht die Antwort der Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion deutlich. Zwar sei es eines der Planungsziele, die Auswirkungen auf die #Schifffahrt so gering wie möglich zu halten, teilt Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) in der Antwort mit. Jedoch sei aufgrund der komplexen Konstruktion des Brückenbauwerks „während der gesamten Bauzeit“ bis planmäßig zum Jahr 2028 mit Einschränkungen zu rechnen.

Ab September: Sechswöchige #Vollsperrung der Elsenbrücke
Für den Rückbau der südöstlichen Teilbrücke werde es „voraussichtlich ab September 2020 eine bis zu sechswöchige Vollsperrung geben“, teilte …

Straßenbahn + Werkstätten: Alter Straßenbahnbetriebshof in Pankow droht einzustürzen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article228736567/Alter-Strassenbahnbetriebshof-in-Pankow-droht-einzustuerzen.html

Zäune schützen Passanten vor #Trümmern. Das #denkmalgeschützte #Depot der #BVG in #Pankow ist wichtig für Wohnungen auf der Elisabeth-Aue.

Wie schwierig es ist, stillgelegte #Eisenbahn-Baudenkmale zu retten, damit hat Pankow Erfahrung wie kaum ein anderer Bezirk. Auf dem früheren #Güterbahnhof-Gelände in #Heinersdorf, wo drei denkmalgeschützte Bauten seit Jahren verfallen, wird nun zumindest der markante #Rundlokschuppen im Zuge des Großprojekts Pankower Tor mit 2000 Wohnungen eine Neunutzung erfahren.

Investor Kurt #Krieger hat nach zähen Verhandlungen und Gerichtsverfahren eine Sanierung der europaweit einzigartigen Anlage zugesagt. Doch während der Streit um den #Rundlokschuppen das öffentliche Interesse auf sich zog, geriet ein anderes großes Denkmal in #Pankow-Niederschönhausen in Vergessenheit: der historische #Straßenbahn-Betriebshof an der #Dietzgenstraße. Wie schlecht es um seine Standsicherheit bestellt ist, zeigt die neueste Aussage der BVG, die nur noch die Freiflächen vor den Toren nutzen kann. Von „Einsturzgefahr“ ist plötzlich die Rede.

Diese drastische Diagnose stellen die Verkehrsbetriebe auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Torsten Hofer – einem Verfechter des Plans, den im Jahre 1901 erbauten #Straßenbahnbetriebshof zu sanieren, bevor es zu spät ist. Tatsächlich schützt jetzt an einem vorgelagerten Gebäude des Depots ein Zaun Passanten vor herabfallenden …