Straßenverkehr: Staugefahr wegen Sanierung A 11 bei Pfingstberg wird zur Großbaustelle, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1794277/

Schon die Vorbereitungen für die #Fahrbahnsanierung auf der #A11 im Bereich Uckermark hatten im vergangenen Jahr kilometerlange Staus nach sich gezogen. An manchen Tagen ging gar nichts mehr. Jetzt beginnt der eigentliche Bau.
Ab 20. April läuft der Verkehr zwischen #Pfingstberg und #Joachimsthal nur noch #einstreifig in Richtung Berlin. Richtung Norden sind weiterhin zwei Spuren im Baustellenbereich nutzbar. Natürlich mit gedrosseltem Tempo. Man bezeichnet das als 3+0-Führung. Denn der gesamte Verkehr muss auf der Stettiner Richtungsfahrbahn Platz finden. Damit ist auf der anderen Seite genügend Raum für eine grundhafte Erneuerung.

Gerade im Berufsverkehr und vor allem an den Wochenenden dürfte mit erheblichen Staus zu rechnen sein. Davon geht auch der Gramzower Autobahnmeister Lars Kähler aus. Deshalb soll nach den Osterferien eine sensorengesteuerte elektronische Verkehrsführung die Autoschlangen lenken. Dazu werden neben der Autobahn LED-Anzeigen und Prismenwender installiert. Nimmt der Verkehr in Richtung Berlin stark zu, leiten sie die Autofahrer an der Abfahrt Pfingstberg von der Autobahn ab und weiter über eine ausgeschilderte Umleitung über Temmen und Joachimsthal zur Anschlussstelle Chorin.

Kommt es zu noch größeren Rückstaus, was besonders an den Sonntagen bei schönem Wetter und verlängerten Wochenenden regelmäßig der Fall ist, dann setzt die Verkehrslenkung schon weiter nördlich ein, um die Autoschlangen bereits ab Prenzlau-Ost über die L 26 auf die B 109 quer durch die Schorfheide zu führen.

Eine andere Lösung lässt sich nach Aussage von Lars Kähler nicht realisieren. Denn die Autobahn ist im Bereich des Biosphärenreservats mit einem Sonderquerschnitt …

zu Fuß mobil: Fußgängerlobby empfiehlt: Rücksicht nehmen – auf die Fahrbahn gehen, aus Fuss eV

Dürfen #Fußgänger auf der #Fahrbahn gehen, wenn sie auf
schmalen Gehwegen nicht den wegen Corona nötigen #Sicherheitsabstand
einhalten können? Ja, sagt die Fußgängerlobby FUSS e.V.: „Fußgänger
sollen einerseits #Gehwege benutzen. Andererseits verbieten es ihnen
aber die aktuellen Verordnungen der Länder, anderen Menschen zu nahe
zu kommen. Tun sie das doch, gefährden sie derzeit Leib und Leben.
Weichen sie aber achtsam auf den Rand einer nicht zu stark
befahrenen Fahrbahn aus, kann das allenfalls Auto- und Radfahrern
leicht irritieren. Das ist eindeutig das viel kleinere Übel.“

Fußgängern empfiehlt FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Wo es nötig
und hinreichend sicher ist, da weicht auf die Fahrbahn aus! Das kann
beim verringerten Autoverkehr sicherer sein, als auf dem Gehweg
anderen Menschen bedrohlich nah zu kommen.“ Das gelte natürlich nur
für Erwachsene mit hoher Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen und
nur dort, wo nicht zu viele und zu schnelle Fahrzeuge unterwegs
seien. FUSS e.V. empfiehlt:  „Hier sollte man auch nur auf der
linken Seite gehen, um entgegen kommende Fahrzeuge im Auge zu haben.
Und natürlich nur auf übersichtlichen und beleuchteten Straßen.“

„Besonders dringend brauchen jetzt Ältere, Rollstuhlfahrer und
chronisch Kranke Abstand zu anderen“, sagt Stimpel. „Fitte und
Gesunde sollten sie auf engen Gehwege möglichst verschonen.“ Zur
rechtlichen Seite verweist der Verein auf den Freispruch des
Bundesgerichtshofs für einen Fußgänger, der Fahrbahnen sogar
demonstrativ und in der Absicht benutzt hatte, Fahrer zum Ausweichen
zu zwingen und deshalb wegen gefährlichen Eingriffs in den
Straßenpverkehr angeklagt war (BGH vom 31.8.1995, 4 StR 283/95).

*****
FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508
***

Straßenverkehr: Blitzer-Bilanz und neue StVO Höhere Bußgelder bringen Berlin viele Millionen Euro, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/blitzer-bilanz-und-neue-stvo-hoehere-bussgelder-bringen-berlin-viele-millionen-euro/25692148.html

Vermutlich noch im April tritt die neue #Straßenverkehrsordnung (#StVO) in Kraft – freuen wird das vor allem den Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern werden sich drastisch erhöhen, eine Verdoppelung erscheint möglich. Im Jahr 2019 hat die Bußgeldstelle genau 4.349.247 #Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet, dies brachte Einnahmen von 88.667.965 Euro – also fast 90 Millionen.

Bundeskabinett und Bundesrat haben nun einer deutlichen Verschärfung zugestimmt. Das Bußgeld für Halten in zweiter Reihe vervierfacht sich fast, nämlich von 15 auf 55 Euro. Deutlich teurer wird auch das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen: Statt ab 15 Euro sind künftig bis zu 100 Euro fällig. Gut 3,1 Millionen „#Verstöße im ruhenden Verkehr“ gab es 2019, das sind etwa drei Viertel aller Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier wird mindestens eine Verdoppelung der Einnahmen erwartet.

Das letzte Viertel sind Geldbußen und Verwarnungsgelder für #Temposünder, sie brachten 2019 mehr als 19 Millionen Euro in die Kasse. Die Geldbußen verdoppeln sich mit der neuen StVO, allerdings nur in den unteren Kategorien (bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell). Statt wie bisher 15, 25 oder 35 Euro werden 30, 50 oder 70 Euro fällig. Größere Überschreitungen werden nicht teurer, hier gibt es künftig zwei Punkte statt …

Straßenverkehr: Brückenbauwerke in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele Brückenbauwerke gibt es in Berlin und wo befinden sind diese genau? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Frage 2:

Welche diese Brücken sind für Autofahrer, welche nur für Fußgänger und Radfahrer nutzbar? (Bitte um standortgenaue  Auflistung)

Antwort zu 1 und 2:

Im Eigentum und der Unterhaltungslast des Landes Berlin befinden sich derzeit 816 Brückenbauwerke.  Die Zuordnung zu den Verkehrsarten nach Straßenbrücke oder Fuß­ und Radverkehrsbrücke  ist nach Bezirken gegliedert aus der Anlage 1 ersichtlich.

Frage 3:

Sind die Brücken im Eigentum des Landes Berlin alle im Fachvermögen von SenUVK? Wenn nein, welche nicht?

Frage 4:

Welche Brückenbauwerke gehören anderen Eigentümern als dem Land Berlin? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Antwort zu 3 und 4:

Alle in Anlage 1 aufgeführten Brückenbauwerke befinden sich im Eigentum des Landes Berlin und sind dem Fachvermögen der SenUVK zugeordnet.  Darüber hinaus befinden sich noch bis zum 31.12.2020 alle Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen im Rahmen der Aufgaben als Auftragsverwaltung  des Bundes in der Zuständigkeit der SenUVK.

Die Brücken der schienengebundenen Verkehrsträger der Deutschen Bahn (DB AG) und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), einige Brücken über künstliche Bundeswasser­ straßen der Wasserstraßen-  und Schifffahrtsverwaltung  (WSV), sowie einzelne Brücken auf nichtöffentlichen Flächen gehören nicht dem Land Berlin.

Frage 5:

Wie wird der Zustand der baulichen Unterhaltung der einzelnen Brückenbauwerke eingeschätzt? Welcher Investitionsbedarf besteht jeweils und wo sind Bau- und lnstandsetzungsmaßnahmen in den nächsten Jahren geplant? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Antwort zu 5:

Der bauliche Zustand der einzelnen Brückenbauwerke im Eigentum des Landes Berlins wird auf Grundlage der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen  nach DIN 1076 (Rl-EBW­ PRÜF) bewertet. Ein lnstandhaltungsbedarf  bzw. ggf. der Investitionsbedarf ergeben sich nach Auswertung der erfolgten Bauwerksprüfungen.  Der ermittelte Investitionsbedarf fließt in die Anmeldung zur Investitionsplanung des Landes Berlins ein. Anhand der aktuellen Bewertungen ergeben sich folgende Ergebnisse:

Bauwerksnote 1,0 – 1,4

1,5 – 1,9

2,0 – 2,4

2,5 – 2,9

3,0 – 3,4

3,5 – 4,0

Beschreibung

Sehr guter Zustand Guter Zustand Befriedigender Zustand Ausreichender  Zustand

Nicht ausreichender Zustand Ungenügender  Zustand

Anzahl  Brückenbauwerke 71

121

392

180

48

4

 

Frage 6:

Welche Brückenbauwerke wurden in den letzten zehn Jahren baulich ertüchtigt und welche Maßnahmen wurden dabei jeweils durchgeführt? Welche Kosten sind dafür entstanden und wer hat diese getragen? (Bitte um standortgenaue Auflistung)

Antwort zu 6:

In Form von größeren Baumaßnahmen wurden unter anderem folgen Brücken instandgesetzt: Bösebrücke, Feuerbachbrücke, Sundgauerbrücke, Stendaler Brücke, Eugen-Kleine-Brücke,  Friedrichsbrücke,  Potsdamer Brücke, Oberbaumbrücke,  Ludwig-

Hoffmann-Brücke,  Friedenauer Brücke, Falkenberger Brücken, Pappelalleebrücke und der Gerickesteg.  Darüber hinaus wurden mehrere Brücken, u.a. Zimmermannstraßen-Brücke, Kynaststraßenbrücke,  Freybrücke, Lindenhofbrücke, Spandauer Damm-Brücke, Schönholzer Brücke, Wegedomstraßen-Brücke,  Pankgrafenbrücke,  Freiarmbrücke und Rathausbrücke durch einen Ersatzneubau ersetzt.

An nachfolgend aufgelisteten Brücken sind im Rahmen der Unterhaltung eine Vielzahl von Instandsetzungsarbeiten  ausgeführt worden.

Brückenname lnstandsetzungsmaßnahme
Christiansteg Ersatzneubau
Schlossbrücke Figurensanierung
Rosa-Luxemburg-Steg Belagserneuerung
STW Föhrer Brücke Abriss/Neubau
Unterführung Nauener Trog Verstärkung
St. Joseph-Steg Geländer-Erneuerung
Flaischlenbrücke Überbauerneuerung
Schulgartenfahrbrücke Grundinstandsetzung
FGB Ernst-Thälmann-Park Überbauerneuerung
Ebertsbrücke Belagserneuerung
Köthener Brücke Grundinstandsetzung
Queralleebrücke Grundinstandsetzung
Nördl. Blumberger Damm Br. Grundinstandsetzung
Marzahner Brücke BW 16 Abdichtungserneuerung
Gensinger Brücke Abdichtungserneuerung
Darßer Brücke Abdichtungserneuerung
Gustav-Heinemann-Brücke Belagserneuerung
Lange Brücke (Behelfsbrücke) lnstandhaltungsmaßnahmen
Bonner Steg im Britzer Garten Erneuerung  Holzüberbau
Kleine Br. über den Wiesenbach im Britzer G. Erneuerung  Holzüberbau
Hauptwegbrücke im Britzer Garten Austausch der Pylonenfüße in Stahl
Parkbrücken Jungfernheide Grundinstandsetzung  der Holzbrücken
Treppenanlage Oberbaumbrücke,  Stützwände Neubau, Platzgestaltung
8 Brücken und Stege im Rudower Fließ Wiederherstellung
Sonnenbrücke Abdichtung, Asphalt
Fußgängerbrücke Altg 1 ienicke Instandsetzung des Tragwerkes
Schwanenwegbrücke,   Mariannenbrücke Grundinstandsetzung
FGT am Bahnhof Wannsee Grundinstandsetzung Eingangsbauwerk
Grenzalleebrücke Abdichtung, Asphalt (Gehbahnen)
Halenseestraßenbrücke  West Abdichtung, Asphalt
Viktoriabrücke Grundinstandsetzung
Brücke am Teich, Glienicker Lake Grundinstandsetzung
Brücke über den Breitenbachplatz Abdichtung, Asphalt
Heerstraßenbrücke Asphaltarbeiten  in den Bushalte
Monumentenbrücke Abdichtung, Asphalt
Valksparksteg Erneuerung Üko, Betoninstandsetzung

 

Brückenstraßenbrücke Überbauerneuerung
Stubenrauchbrücke Abdichtung, Asphalt
Oberbaumbrücke Abdichtung, Asphalt
Schwanenwerderbrücke Grundinstandsetzung
Brücke An der Wuhlheide Lagerinstandsetzung
Brücken im Ruhwaldpark Erneuerung Lagerhölzer und Belag
Parkringbrücke Abdichtungsarbeiten,  Betoninstands.
Anhalter Steg Instandsetzung  Bohlenbelag
FGT Schöneweide Wiederherstellung  nach Brandschaden

 

Die Kosten wurden vom Land Berlin und dem Bund getragen.

Frage 7:

Welche konkreten Pläne für Brückensanierungen gibt es in den nächsten Jahren?

Antwort zu 7:

Nachfolgenden Einzelmaßnahmen sind in den kommenden Jahren geplant. Darüber hinaus werden im Rahmen der Unterhaltung diverse Brücken instandgesetzt.

Brückenname Bezirk
Mehrere Fuß- und Radwegbrücken Tiergarten Mitte
Mehrere Fußgängerbrücken Britzer Garten Tempelhof-Schöneberg
Katzengrabensteg Treptow-Köpenick
Oberhavelsteg Spandau
Monumentenbrücke Friedrichshain-Kreuzberg
Margaretenbrücke Marzahn-Hellersdorf
Nordhafenbrücke Mitte
Putlitzbrücke Mitte

 

Frage 8:

Welche Brückenbauwerke sind momentan im Bau und wann ist deren Fertigstellung geplant?

Antwort zu 8:

Folgende Brückenbauwerke befinden sich im Bau.

Brückenname Bezirk Fertigstellung
Eisenbrücke – Behelfsbrücke Treptow-Köpenick 2021
Löffelbrücke Pankow 2020
Schiffbauer Damm Brücke Mitte 2020
FGB Waldbacher Weg Marzahn – Hellersdorf 2020
Schlossbrücke CharlottenburQ-Wilmersdorf 2021
Südliche Rhinstraßenbrücke Marzahn – Hellersdorf 2021
Salvador Allende Brücke Treptow -Köpenick 2021
Roßstraßenbrücke Mitte 2021
FGB Warschauer Straße Friedrichshain 2020
Golda – Meir – Steg Mitte 2021

 

Frage 9:

Welche Neubaupläne gibt es für Brücken im Land Berlin?

Antwort zu 9:

Folgende Brücke sollen neu errichtet werden.

Brückenname Bezirk
Ersatzneubau der Pyramidenbrücke Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Neuen FahlenberQbrücke Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der FGB Schmöckwitzwerder Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Eisenbrücke Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Langen Brücke Treptow – Köpenick
Ersatzneubau der Moltkebrücke Steglitz – Zehlendorf
Ersatzneubau der Südlichen Blumberger Damm Brücke Marzahn – Hellersdorf
Ersatzneubau der Wuhletalbrücke  i.Z. der Märkischen Allee Marzahn – Hellersdorf
Ersatzneubau der Brücken – Marzahner Knoten Marzahn – Hellersdorf
Neubau der Straßenüberführung  Buckower Chaussee Tempelhof -Schöneberg
Neubau der Brücken im Bereich Gartenfeld Spandau
Neubau der Brücken im Zuge der Tangentialverbindung Ost (TVO) mehrere Bezirke
Neubau der Brücken im Zuge der Süd-Ost-Verbindung (SOV) Treptow-Köpenick
Neubau der Brücken im Zuge der Ost-West-Umfahrung Treptow-Köpenick
Neubau der Brommybrücke Friedrichshain-Kreuzberg
Neubau von Fuß- und Radwegbrücken im Zuge von Radschnellerbindungen mehrere Bezirke
Ersatzbau der Seilheimbrücke I Laakebrücke Pankow
Ersatzneubau der östl. Bucher Straßenbrücke Pankow
Ersatzneubau der Bahnhofstraßenbrücke Pankow
Ersatzneubau der Schönhauser Allee-Brücke Prenzlauer Berg
Ersatzneubau der Spittelmarktbrücke Mitte
Ersatzneubau der Gertraudenbrücke Mitte

 

1     Ersatzneubau der Mühlendammbrücke                                        1   Mitte

 

Frage 10:

Wird der Brückenneubau in der Stadtentwicklung der Zukunft seitens des Senats eine stärkere Rolle spielen?

Antwort zu 10:

Der Neubau von Brückenbauwerken wird bei Verkehrsbauprojekten  immer im Zusammenhang  mit Varianten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen  auf Basis von prognostizierten Verkehrsströmen  im Einzelfall betrachtet. Insbesondere muss mit der wachsenden Stadt die Infrastruktur und die verkehrliche Erschließung Schritt halten. Dabei fließt der zukunftssichere  Umbau des Berliner Mobilitätssystems mit den verschiedenen Verkehrsträgern  und Verkehrsarten in die Planungen ein. Insgesamt wird der Brückenneubau dabei eine bedeutende Rolle spielen.

Berlin, den 25.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Bauarbeiten für viergleisigen Ausbau der Strecke Nürnberg–Ebensfeld nördlich und südlich von Bamberg, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Bauarbeiten-fuer-viergleisigen-Ausbau-der-Strecke-Nuernberg-Ebensfeld-noerdlich-und-suedlich-von-Bamberg-5079800

Sperrung, Ersatz und Umleitung des Zugverkehrs an den Wochenenden vom 3. bis 5., vom 17. bis 20. und vom 24. bis 27. April
Am viergleisigen #Ausbau der #Bahnstrecke #München–Berlin wird südlich und nördlich von #Bamberg in Oberfranken an drei Wochenenden konzentriert gebaut. Dafür müssen auch die sonst befahrbaren Gleise, die neben den Baustellen liegen, gesperrt werden.

Regionalverkehrszüge werden durch Busse ersetzt: Von Freitag, 3. April, 22 Uhr bis einschließlich Sonntag, 5. April werden alle Regionalzüge und S-Bahnen zwischen Forchheim und Bamberg durch Busse ersetzt.

Von Freitag, 17. April, 22 Uhr bis Montag 20. April, 22 Uhr und von Freitag 24. April, 22 Uhr bis Montag, 27. April, 22 Uhr werden alle Regionalzüge zwischen Bamberg und Lichtenfels durch Busse ersetzt.

Umleitung für #Fernverkehrszüge: Fernverkehrszüge werden zwischen Erfurt und Nürnberg umgeleitet und erhalten dadurch eine #Fahrzeitverlängerung von bis zu 100 Minuten. Dadurch entfallen die planmäßigen Zwischenhalte in Lichtenfels, Bamberg und Erlangen. Von Freitag, 3. April (22 Uhr) bis einschließlich Sonntag, 5. April. Das gilt auch von Freitag, 17. April, 22 Uhr, bis Montag, 20. April, 22 Uhr und von Freitag, 24. April, 22 Uhr bis Montag, 27. April, 22 Uhr.

Sämtliche Fahrplanänderungen sind in der Fahrplanauskunft im Internet, in der App DB Navigator bzw. an den Fahrkartenautomaten berücksichtigt.

Die Bahn bittet die Reisenden und Anwohner um Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen. Die Fahrradmitnahme in den SEV-Bussen ist nur im Rahmen des verfügbaren Platzes möglich und kann nicht garantiert werden.

Der Abschnitt Hallstadt ist Teil der Schnellfahrstrecke München-Berlin. Sie war mit Fertigstellung der etwa 230 Kilometer langen Neubaustrecken Ebensfeld-Erfurt-Leipzig/Halle (Saale) im VDE 8 Ende 2017 eröffnet worden. Derzeit folgt abschnittsweise der viergleisige Ausbau zwischen Nürnberg und Ebensfeld. Die Geschwindigkeit ab Ebensfeld in Richtung Süden wird durch den Ausbau auf 230 km/h für die Fernbahngleise erhöht, die Kapazität vergrößert.

Informationen zu den einzelnen Baustellen:

http://www.vde8.de/hallstadt-04-2020

http://www.vde8.de/forchheim-strullendorf-30.1.2020

Flughäfen: Gesellschafter unterstützen FBB und nehmen Businessplan zur Kenntnis Antrag zur temporären Schließung von Tegel wird bis nach Ostern zurückgestellt, aus Berliner Flughäfen

Die Gesellschafterversammlung der #FBB hat sich heute im Nachgang zur heutigen Aufsichtsratssitzung und der Sitzung vom 19. März 2020 mit deren Ergebnissen befasst und deren wesentliche Beschlüsse bestätigt.

So haben die Gesellschafter den im Aufsichtsrat verabschiedeten #Businessplan zur Kenntnis genommen und vorbehaltlich der Zustimmung der Haushaltsgesetzgeber zugesagt, die darin vorgesehenen Kapitalzuführungen zu finanzieren. Im Businessplan wurde für den Zeitraum 2021 bis 2024 ein Finanzierungsbedarf von 792 Mio. Euro ausgewiesen, der zur Hälfte über den Kapitalmarkt gedeckt werden soll.

Um die erheblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Flugverkehr der Hauptstadtregion bewältigen zu können, werden die Gesellschafter der FBB in 2020 außerdem Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro als Eigenkapitalerhöhung mit Haushaltsvorbehalt zur Verfügung stellen. Im Zusammenhang mit der Beratung über den Umgang der FBB mit dem pandemiebedingt zusammengebrochenen #Flugverkehr waren sich die Gesellschafter darüber einig, dass die Geschäftsführung den Antrag zur Befreiung der #Betriebspflicht des Flughafens #Tegel weiter vorbereitet und nach Ostern den Gesellschaftern zur Befassung vorlegt. Einem weitergehenden Petitum des Aufsichtsrats auf sofortige Antragstellung wurde von den Gesellschaftern nicht gefolgt.

Die Gesellschafter haben erneut bekräftigt, dass sie weiterhin hinter der Flughafengesellschaft FBB stehen und das Projekt BER in seiner erfolgreichen Umsetzung unterstützen.

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Gesellschafter haben heute eindrucksvoll bestätigt, dass sie hinter der Flughafengesellschaft und der Eröffnung des BER stehen. Sie haben sich in diesem Sinne einstimmig bereit erklärt, ihren Beitrag zur Sicherstellung der weiteren Finanzierung zu leisten. Und sie werden der Flughafengesellschaft mit einer Kapitalerhöhung in den kommenden schweren Monaten helfen, in denen der zusammengebrochene Flugbetrieb hohe Kosten erzeugt, aber kaum Einnahmen bringt. Diese Geschlossenheit zeigten die Gesellschafter auch zur Frage einer vorübergehenden Schließung des Flughafens Tegel und einigten sich darauf, das Thema nach Ostern erneut zu behandeln“.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich, dass die Gesellschafterversammlung den Businessplan der FBB bestätigt hat. Mit der beschlossenen Gesamtfinanzierung haben wir eine solide Basis dafür, nach der Bewältigung der Corona-Krise und der Eröffnung des BER die Flughafengesellschaft aus den roten Zahlen zu führen. Wichtig ist auch, dass die Gesellschafter die FBB in der aktuellen Notlage zusätzlich unterstützen werden. Diese Entscheidung bestätigt unsere bisherigen Anstrengungen, in der aktuellen Situation so kostensparend wie möglich zu agieren, um diese harte Zeit für das Unternehmen überstehen zu können. Uns geht es sowohl in der Krise als auch danach immer darum, der Hauptstadtregion den Flugbetrieb zu bieten, den die jeweilige Gesamtsituation erfordert.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Straßenverkehr: Schlagbaum vor öffentlichem Straßenland – Schildbürgerstreich in Treptow-Köpenick?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer konkret traf wann genau und mit welcher Begründung die Entscheidung, die von der #Landjägerstraße am
Rande der Altstadt Köpenick abgehende Stichstraße entlang des Kietzgrabens (gegenüber des
Heimatmuseums) mit einem #Schlagbaum zu versehen, obwohl es sich hier offensichtlich um öffentliches
Straßenland handelt und eine asphaltierte Straße besteht?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Entscheidung durch die
Leitung des Straßen- und Grünflächenamtes Treptow-Köpenick in der 12. Kalenderwoche
2019 getroffen worden ist. Die #Abschrankung steht nicht im Widerspruch zum konkreten
Status der Straße.
2
Frage 2:
Welche Anordnungen zur #Sperrung der Straße und zur Installation eines Schlagbaums gibt es, mit welchem
Datum wurden sie von welcher Behörde ausgestellt und wo wurden sie veröffentlicht?
Frage 3:
Gab es eine Anhörung hierzu und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass es sich bei der Abschrankung
nicht um eine #Verkehrseinrichtung im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt.
Einer verkehrsbehördlichen Anordnung bedurfte es daher nicht.
Frage 4:
Welchen Zweck hat die Sperrung, wo doch sonst gern vom Bezirksamt erklärt wird, dass öffentliches
Straßenland bzw. Wege im Fachvermögen Tief uneingeschränkt offen zu halten sind?
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass für das von 1993 bis 2007 per
Senatsbeschluss förmlich festgelegte #Sanierungsgebiet Altstadt und Kietz ein Rahmenplan
für die künftige Entwicklung und Leitsätze beschlossen wurde. Ein wesentlicher Leitsatz
daraus lautet, die Erlebbarkeit der Stadt am Wasser zu verbessern und dafür attraktive
Wegeverbindungen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten mit Wasserbezug zu schaffen. Dabei
sollten landeseigene Grundstücke, zu denen sowohl das Grundstück Alter Markt als auch
das Gelände südlich des Kietzer Grabens gehören, beispielhaft für öffentliche Nutzungen
bewahrt und entwickelt werden.
Für die gesamte #Grünverbindung von der Bibliothek über die neue #Fußgängerbrücke zur
Landjägerstraße sollten Beeinträchtigungen durch Kfz-Verkehr weitestgehend
ausgeschlossen werden. Dementsprechend ist die zuletzt im Juli 2015 geänderte
straßenrechtliche Widmung im überwiegenden öffentlichen Interesse im Einklang mit der
erfolgten baulichen Umgestaltung beschränkt auf Fußgänger- und Radverkehr erfolgt, die
so auch mit Zeichen 240 im September 2018 #verkehrsrechtlich umgesetzt wurde.
Dieser eindeutige Status wurde von Kfz-Führern massiv missachtet, indem sie weiterhin
diesen Straßenabschnitt gefahrdrohend befuhren und #beparkten. Dem konnte allein mit
#Verkehrsüberwachungsmaßnahmen kein Einhalt geboten werden, so dass dann u. a. im
Ergebnis eines gemeinsamen Ortstermines mit den Anliegenden die #Schrankenlösung in
Betracht gezogen wurde.
Frage 5:
Wie können die Anlieger ihre Grundstücke jetzt erreichen? Wie kommen Besucher dorthin?
3
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass Anliegende auf Antrag in
berechtigten Einzelfällen für die Befahrung des Bereiches mit Kraftfahrzeugen eine
entsprechende verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO nebst einem
Schrankenschlüssel erhalten.
Frage 6:
Welche Kosten entstanden für die Herstellung und Montage der Schrankenanlage und aus welchem
Haushaltstitel wurden sie von wem bezahlt?
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Bezahlung der Anschaffungskosten aus Kapitel 3800, Titel 52101, des Straßen- und Grünflächenamtes erfolgte.
Frage 7:
Erfolgte eine Ausschreibung der Leistungen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin teilt mit, dass die Lieferung der Schranke aufgrund des Eilbedürfnisses und der geringen Auftragssumme im Wege der freihändigen
Vergabe unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit erfolgte. Die Installation
der Schrankenanlage wiederum erfolgte in Eigenleistung durch den Werkhof des Straßenund Grünflächenamtes, was einer Ausschreibung nicht zugänglich ist.
Frage 8:
Sind ähnliche Absperrungen von Straßen durch Schlagbäume in Treptow-Köpenick geplant und wenn ja, wo?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin verneint die Frage.
Berlin, den 27.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Berlin will Schließung des Flughafens Tegel beantragen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228792541/Berlin-will-Schliessung-des-Flughafens-Tegel-beantragen.html

Am Montag soll die #Gesellschafterversammlung darüber entscheiden, ob sie die #Schließung des Flughafens #Tegel beantragt.

Am Montag entscheidet die Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft (FBB) darüber, ob sie die Schließung des Flughafens Tegel beantragt. Berlin und Brandenburg sind dafür, der Bund als dritter Gesellschafter lehnt das bislang ab. Doch aus Sicht der Betreiber wird eine Schließung immer wahrscheinlicher, da der #Flugverkehr weltweit fast komplett zusammengebrochen ist. In einem Schreiben an den Aufsichtsrat wirbt FBB-Chef Engelbert Lütke #Daldrup nun für die Schließung.

Die ohnehin prekäre wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, wird durch die aktuelle Krise verschärft. Auf beiden derzeit noch in Betrieb befindlichen Berliner Flughäfen werden derzeit noch jeweils fünf Prozent des Flugverkehrs abgewickelt, etwa 3000 Passagiere täglich. Die großen Fluggesellschaften, wie #Lufthansa oder #EasyJet, haben den Betrieb fast komplett eingestellt und rechnen nicht damit, dass er in den nächsten Wochen wieder aufgenommen wird. Der internationale Branchenverband #IATA rechnet sogar erst ab 2021 mit einer Erholung des Flugverkehrs.

Tegel-Schließung würde Kosten senken
FBB-Aufsichtsratschef Rainer Bretschneider hatte Anfang der Woche die Diskussion über die Schließung eines der beiden Flughäfen ins Rollen gebracht, Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hatte zuletzt ebenfalls eine vorübergehende Schließung angeregt. „Also ich werde hier nicht das Versprechen abgeben, dass zum Beispiel Tegel oder eine andere Betriebsstätte des Flughafens nicht temporär …

U-Bahn: Projekt U-Bahnlinie 11: Eine Vision für Lichtenberg und Marzahn aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Der Senat hat am 26. Februar 2019 den #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans
Berlin 2019-2023 (#NVP) beschlossen. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes
Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und
Qualität der Leistungen von S-Bahn, -Bahn, #Straßenbahn, Bus, Fähre und
Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung.
Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete
Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV (Öffentlichen
Personennahverkehr) in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um im
Sinne des Mobilitätsgesetzes seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen.
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans.
Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #ÖPNV-Anbindung der Bezirke #Lichtenberg und #Marzahn-Hellersdorf an das
#Stadtzentrum ein?
Antwort zu 1:
Die ÖPNV-Anbindung der Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf wird als gut
eingeschätzt.
Frage 2:
Welche Bedeutung misst der Senat dem Projekt -Bahnlinie 11 bei?
Antwort zu 2:
Die U-Bahnlinie 11 ist nicht Bestandteil des Bedarfsplans. Parallel zur langfristig geplanten
Trasse verlaufen mehrere Straßenbahnlinien.
Frage 3:
Welche Verwaltungseinheiten arbeiten derzeit an dem Projekt und mit jeweils welchen Schwerpunkten?
Antwort zu 3:
Das Projekt U-Bahnlinie U11 gehört gemäß Senatsbeschluss nicht zum NVP und nicht zu
den aktuell prioritär zu bearbeitenden Projekten. Demzufolge arbeiten derzeit keine
Verwaltungseinheiten daran.
Frage 4:
Inwiefern konnten in den vergangenen zwei Jahren neue Erkenntnisse hinsichtlich des Fahrgastaufkommens
und der Umweltbelastungen auf dem projektierten Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 gewonnen werden?
Antwort zu 4:
Keine.
Frage 5:
Wie haben sich die #Fahrgastzahlen in den vom Projekt U 11 betroffenen Tram- und Buslinien konkret in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Antwort zu 5:
Die Nachfrage im Berliner #ÖPNV generell ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gewachsen, von 2007 bis 2016 um mehr als 25 % (Berlin – Tarifbereich AB). Der relative
Zuwachs betrifft vor allem Regionalverkehr, U-Bahn und Straßenbahn. Dem Senat liegen
bezüglich der betroffenen Tram- und Buslinien keine konkreten Erkenntnisse vor.
Frage 6:
Inwiefern ist der projektierte #Streckenverlauf der U 11 im #Flächennutzungsplan festgehalten?
Antwort zu 6:
Der vorgesehene Streckenverlauf der U-Bahnlinie 11 ist im Flächennutzungsplan Berlin
(FNP) dargestellt.
Frage 7:
Inwiefern gibt es bereits Planungen zu den Baukosten und Bauzeiten?
Antwort zu 7:
Die Planungen zur U-Bahnlinie 11, die der Trassensicherung über den FNP zugrunde liegen,
entstammen den 1990er Jahren. Aussagen zu Baukosten und Bauzeiten liegen dem Senat
unter aktuellen Rahmenbedingungen nicht vor. Baukosten und Bauzeiten sind abhängig von
einer Vielzahl an Faktoren, wie beispielsweise umzusetzende Bauweise,
Bodenbeschaffenheit, Tiefenlage der zukünftigen Trasse, Anzahl und Ausführung der
Zwischenstationen etc.
Frage 8:
Wie geht es mit dem Projekt weiter? Bitte konkreten Zeitplan der Maßnahmen darstellen?
Antwort zu 8:
Die Trassenfreihaltung für die U11 wird weiterhin über den FNP Berlin abgesichert.
Gemäß Mobilitätsgesetz Berlin werden vom Senat in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen überprüft und vorrangige Handlungsziele und
Prioritäten zur Umsetzung von Maßnahmen festgelegt. Für den Nahverkehrsplan ist dies für
2023 vorgesehen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Stärkung des Radverkehrs – Zustand und Ausbau der Fahrradstationen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie definiert der Senat eine #Fahrradstation in Berlin und welche Parameter muss diese erfüllen?
Antwort zu 1:
Eine Fahrradstation ist ein geschlossener Raum, in dem eine limitierte Anzahl von
Fahrrädern gesichert abgestellt werden kann und in der Serviceleistungen, wie zum
Beispiel die Vermietung von Fahrrädern, angeboten werden (§ 47 Absatz 1 Berliner
Mobilitätsgesetz).
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl an Fahrradstationen in den Berliner Bezirken seit 2013 entwickelt? Bitte Anzahl der
Fahrradstationen je Bezirk zum jeweils 31. Dezember der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und
2019 tabellarisch darstellen.
Frage 3:
Welche neuen Fahrradstationen wurden seit 2013 an Bahnhöfen des ÖPNV eingerichtet und wer betreibt
diese?
Antwort zu 2 und 3:
Fahrradstationen sind Anlagen des ruhenden Verkehrs, für deren Errichtung die Bezirke
eigenverantwortlich zuständig sind. In welcher Anzahl die Bezirke seit 2013
Fahrradstationen errichteten, ist der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz nicht bekannt. Des Weiteren liegen der Senatsverwaltung keine
Informationen vor, an welchen Bahnhöfen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Fahrradstationen errichtet wurden und wer diese betreibt.
Fahrräder können auch gesichert abgestellt werden in Fahrradboxen, in
Sammelschließanlagen und in vollautomatischen Fahrradparkhäusern.
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In Fahrradparkhäusern, die nicht vollautomatisch sind, werden häufig auch gesicherte
Fahrradabstellanlagen in #Fahrradboxen angeboten.
Nach den Informationen, die der Senatsverwaltung vorliegen, wurden im Land Berlin
Fahrradboxen an folgenden Standorten errichtet und in Betrieb genommen:
Bahnhof Bezirk Inbetriebnahme
Hauptbahnhof Mitte 2016
Bahnhof Frankfurter Allee Friedrichhain-Kreuzberg 2016
Bahnhof Lichtenberg Lichtenberg 2016
Die Fahrradboxen an den vorgenannten drei Standorten werden von privaten Anbietern
betrieben, wobei die Fahrradboxen am Hauptbahnhof die Firma Kienzler Stadtmobiliar
GmbH betreibt (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/node/21084). Zu den
Fahrradboxen an den Standorten Bahnhof Frankfurter Allee und Bahnhof Lichtenberg
liegen der Senatsverwaltung keine Informationen vor, ob diese noch betrieben werden und
wenn ja, wer die Betreiber sind.
Der Senatsverwaltung ist nicht bekannt, an welchen Standorten im Land Berlin private
Investoren seit 2013 Sammelschließanlagen errichteten.
Bezüglich der Errichtung von Sammelschließanlagen durch die Bezirke verweist die
Senatsverwaltung darauf, dass sie den Bezirken seit 2013 keine finanziellen Mittel zur
Verfügung stellte und ihr keine Informationen vorliegen zu Sammelschließanlagen, die die
Bezirke seit 2013 aus Eigenmitteln errichteten.
Frage 4:
An welchen Standorten berlinweit sind neue Fahrradstationen derzeit in Planung und wann sollen die
Stationen jeweils fertiggestellt werden?
Frage 5:
Wie schätzt der Senat die Kapazitäten für weitere Fahrradstationen in Berlin in den einzelnen Bezirken ein?
Bitte je Bezirk eine detaillierte Einschätzung geben und potenzielle Standorte definieren.
Antwort zu 4 und 5:
Die Zuständigkeit für die Errichtung von Fahrradstationen liegt bei den Bezirken und diese
können eigenverantwortlich die Standorte für deren Errichtung festlegen.
Neben der vorgenannten Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr führt die GB infraVelo
GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an
Stationen des ÖPNV Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken durch mit dem
Ziel das Fahrradparken im Land Berlin zu verbessern. Im Ergebnis dieser Analysen
werden auch Flächenpotenziale für Fahrradstationen untersucht. Die Analysen sind noch
nicht abgeschlossen, so dass Aussagen bezüglich geplanter Fahrradstationen derzeit
nicht getroffen werden können.
Wie in der Antwort zu den Fragen 2 und 3 erläutert, können Fahrräder auch gesichert in
Fahrradboxen und Sammelschließanlagen abgestellt werden.
Eine Anfrage der Bezirksämter bezüglich der Errichtung von gesicherten
Fahrradabstellanlagen ergab, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf für das
Jahr 2020 die Errichtung von 10 Fahrradboxen mit je 6 Stellplätzen vorsieht. Die Standorte
können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.berlin.de/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-undnaturschutzamt/klimaschutz/artikel.650137.php.
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Des Weiteren teilte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mit, dass gesicherte
Fahrradabstellanlagen entlang des Pedelec-Korridors an folgenden Zugangsstellen
geplant sind:
– U- Bahnhof Krumme Lanke: 16 Stellplätze in Boxen, ca. 48 Stellplätze in einer
Sammelschließanlage
– S- Bahnhof Zehlendorf: ca. 120 Stellplätze in einem vollautomatischen
Fahrahrradparkhaus
– S- Bahnhof Mexikoplatz: 24 Stellplätze in Boxen
– S- Bahnhof Wannsee: ca. 36 Stellplätze in doppelstöckigen Boxen
Neben den vorgenannten Maßnahmen sieht das Land Berlin vor, am Bahnhof Ostkreuz
ein Fahrradparkhaus zu errichten, in dem auch Fahrradstellplätze für das gesicherte
Fahrradparken vorgesehen sind.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Zustand der vorhandenen Fahrradstationen in den einzelnen Bezirken? Bitte
Bewertung je Bezirk vornehmen.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Auslastung der Fahrradstationen?
Antwort zu 6 und 7:
Da dem Senat keine Angaben vorliegen, an welchen Standorten die Bezirke
Fahrradstationen errichtet haben, kann auch über Zustand und Auslastung von
Fahrradstationen in den einzelnen Bezirken keine Auskunft gegeben werden.
Des Weiteren liegen dem Senat keine Angaben zur Auslastung von Fahrradboxen und
Sammelschließanlagen vor.
Frage 8:
Wie bewertet der Senat den Vorschlag zur flächendeckenden Schaffung vollumfassender Fahrradstationen
in Berlin (Ausleihe, Wartung, Verkauf, Beaufsichtigung sowie Mobilitätsberatung)?
Antwort zu 8:
Grundsätzlich hat der Senat das Ziel, ein bedarfsgerechtes Angebot an
Fahrradabstellanlagen – entsprechend § 47 Berliner Mobilitätsgesetz – zu schaffen.
Frage 9:
Welche potenziellen Partner stehen für den Aufbau von flächendeckenden Fahrradstationen in Berlin zur
Verfügung?
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Antwort zu 9:
Der Ausbau von Fahrradstationen kann potenziell durch eine Vielzahl von Beteiligten
unterstützt werden; private Initiativen sind hier genauso gefragt wie die Initiative durch
öffentliche Unternehmen.
Frage 10:
Wer ist der Ansprechpartner beim Senat für die Schaffung von Fahrradstationen?
Antwort zu 10:
Ansprechpartner bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die
Errichtung von Fahrradstationen ist die Gruppe Radverkehrsinfrastruktur des Referates
Planung und Gestaltung von Straßen und Plätzen Radverkehr, Fußverkehr.
Frage 11:
Gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für Fahrradstationen?
a) Wenn ja, welche sind das?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Unter der Voraussetzung, dass die vom Bezirk geplante Fahrradstation über das
vorgesehene berlinweit einheitliche Zugangs- und Buchungssystem erreichbar ist und
abgerechnet wird, kann deren Errichtung gefördert werden.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz