Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Wie schlüsseln sich die nach Mitteilung der Senatsverwaltung im Jahr 2024 insgesamt eingeleiteten 78.159 #Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen #Radfahrer auf. Es wird um eine Darstellung un- terteilt nach Verkehrsordnungswidrigkeitentatbeständen und #Rechtskraft unter Angabe der verhängten und eingenommenen #Bußgelder gebeten.
#Falschparker werden mehr und mehr zur Belastung für Berlin – auch finanziell. #Abschleppen kostet die Hauptstadt sehr viel mehr, als dafür eingeplant ist. Selbst die Einnahmen durch #Bußgelder reichen offenbar nicht aus, um die Kosten zu decken.
Das Abschleppen von #Falschparkern und die polizeiliche Sicherstellung von Fahrzeugen kosten Berlin erheblich mehr als ursprünglich geplant. So beliefen sich allein in diesem Jahr die Kosten für beide Maßnahmen auf insgesamt etwas mehr als acht Millionen Euro. Im Haushalt eingeplant waren aber nur 4,5 Millionen Euro. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten parlamentarischen Anfrage der Linken vor, die dem rbb exklusiv vorliegt.
Im Jahr 2017 wurden im Land Berlin insgesamt 3.732.428 #Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt; im Jahr 2018 waren es 3.895.141.
Nachträgliche Auswertungen in dem bei der #Bußgeldstelle zur Ahndung von Verkehrsord- nungswidrigkeiten verwendeten Fachverfahren sind nur 14 Monate rückwirkend möglich. Innerhalb des statistisch auswertbaren Zeitraums (19.05.2018 – 19.07.2019) ergibt sich folgende Verteilung der Verstöße:
Hinsichtlich der Unterteilung nach Bezirken ist eine statistische Auswertung nur für Anzei- gen der Ordnungsämter möglich, nicht für polizeiliche Anzeigen. Daher ist das Gesamter- gebnis hinsichtlich der Verstoßarten höher als das der bezirklichen Auswertung. Die ge- wünschten Informationen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang #Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 2:
Die nachstehenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die erlassenen Buß- geldbescheide. Verfahrenserledigungen durch Zahlung von Verwarnungsgeldangeboten, Kostenbescheide nach § 25 a Straßenverkehrsgesetz sowie Verfahrenseinstellungen sind in der Auswertung nicht berücksichtigt.
Die erbetenen Daten für den Auswertungszeitraum 19.05.2018 – 19.07.2019 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Die Gesamthöhe der verhängten Bußgelder beträgt 34.219.298,50 €. Nachstehend die Anzahl der Bußgeldbescheide, aufgeteilt auf die Berliner Bezirke:
Bezirk Anzahl Bußgeldbescheide
Charlottenburg-Wilmersdorf 8.532
Friedrichshain-Kreuzberg 7.267
Lichtenberg 2.424
Marzahn-Hellersdorf 536
Mitte 16.197
Neukölln 3.412
Pankow 7.821
Reinickendorf 1.670
Spandau 1.222
Steglitz-Zehlendorf 1.982
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 1. und 2. die Wirksamkeit der Regelungen der Stra- ßenverkehrsordnung durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 3:
Für die auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes (#StVG) erlassene Straßenverkehrs- ordnung (#StVO) liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund.
Die Wirksamkeit der erlassenen Bestimmungen bemisst sich nicht allein nach den geahn- deten Verstößen.
Frage 4:
Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die #Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 5:
Vom #LABO wurden 2017 insgesamt 130 Bußgelder in Höhe von 25.315,50 € verhängt, sowie insgesamt 148 Bußgelder in Höhe von 29.518,00 € im Jahr 2018.
Eine Gliederung nach Tatbeständen ist nicht möglich.
Frage 6:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 4. und 5. die Wirksamkeit der Regelungen der Ge- fahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 6:
Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.
Frage 7:
Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen das #Personenbeförderungsgesetz festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?
Antwort zu 7:
Die Technische Aufsichtsbehörde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kli- maschutz (#TAB) verfolgt Ordnungswidrigkeiten nach dem Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (Straßen- bahn-Bau- und Betriebsordnung – #BOStrab) zentral für ganz Berlin. Eine Aufgliederung nach Bezirken erfolgt nicht. Im Jahr 2017 wurden 77 Ordnungswidrigkeitsverfahren und im Jahr 2018 80 Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig.
Folgende Verstöße wurden vom LABO mitgeteilt:
Art des Verstoßes 2017 2018
Verhalten des Fahrers (§ 8 BOKraft), Rauchen u.ä. 232 124
Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), fehlendes Kredit-/ec-Karten- lesegerät 536 192
ungenehmigte Personenbeförderung, Fahren ohne FzF 52 48
Fahrtweg (§ 38 BOKraft), Fahrpreis, Fahren ohne eingeschal- tetes Taxameter 76 104
Parken am Halteplatz, Bereithalten außerhalb des Halteplatzes u.ä. (§§ 3 + 4 TaxO) 240 214
fehlende Vorschriften u. Unterlagen (§ 6 TaxO) 116 188
Auszug aus der Genehmigungsurkunde fehlt (§17 Abs. 4 PBefG) 24 18
Ordnungsnr. fehlt oder ist nicht zu erkennen (§ 27 BOKraft) 56 24
falsche Kenntlichmachung (Farbe) 232 68
sonstige 44 76
insgesamt 1608 1056
Frage 8:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 8:
Von der TAB wurden 2017 insgesamt rd. 625,- € und 2018 rd. 1000,- € an Verwarn- und Bußgeldern verhängt.
Das LABO teilt dazu mit:
Art des Verstoßes Anzahl Bußgelder 2017 Höhe insgesamt 2017 Anzahl Bußgelder 2018 Höhe insgesamt 2018
Verhalten des Fahrers
(§ 8 BOKraft), Rauchen u.ä. 12 4.216,00 € 2 152,00 €
Beförderungspflicht (§ 22 PBefG), fehlendes Kredit-/ec- Kartenlesegerät
43
9.464,50 €
6
761,00 €
ungenehmigte Personenbeförde- rung, Fahren ohne FzF 12 8.350,50 € 12 15.059,75 €
Fahrtweg (§ 38 BOKraft), Fahr- preis, Fahren ohne eingeschalte- tes Taxameter
8
2.077,00 €
2
257,00 €
Parken am Halteplatz, Bereithal- ten außerhalb des Halteplatzes u.ä. (§§ 3 + 4 TaxO)
27
28.188,50 €
7
1.846,00 €
fehlende Vorschriften u. Unterla- gen (§ 6 TaxO) 10 1.736,50 € 4 1.528,50 €
Auszug aus der Genehmigungs- urkunde fehlt (§17 Abs. 4 PBefG) 0 0,00 € 0 0,00 €
Ordnungsnr. fehlt oder ist nicht zu erkennen (§ 27 BOKraft) 0 0,00 € 0 0,00 €
falsche Farbe von Ersatzteilen 0 0,00 € 0 0,00 €
sonstige 15 11.516,50 € 17 13.798,15 €
insgesamt 127 65.549,50 € 50 33.402,40 €
Frage 9:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 7. und 8. die Wirksamkeit des Personenbeförde- rungsgesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 9:
Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.
Frage 10:
Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gemäß des #Fahrlehrergesetzes festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?
Frage 11:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zusammenhang Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 10 und zu 11:
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet.
Das LABO teilt Folgendes mit:
Art des Verstoßes Verstöße 2017 Bußgelder 2017 Verstöße 2018 Bußgelder 2018
Fortbildungspflicht 23 3.405,50€ 2 407,00€
Fahrlehrerschein nicht ab- gegeben 1 103,50€
Beschäftigungsverhältnis nicht im Fahrlehrerschein ausgetragen
6
389,11€
2
185,95€
insgesamt 30 3898,11€ 4 592,95€
2018 wurden aufgrund der Gesetzesänderung zum 01.01.2018 weniger Verstöße geahn- det.
Frage 12:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 10. und 11. die Wirksamkeit der Regelungen des Fahrlehrergesetzes und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 12:
Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.
Frage 13:
Wie häufig und aufgrund welcher Tatbestände wurden in den Jahren 2017 und 2018 Verstöße gegen die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz bzw. die jeweils geltenden Durchführungsverordnungen festgestellt (gegliedert nach Bezirken)?
Frage 14:
Wie häufig und in welcher Gesamthöhe wurden in diesem Zeitraum Bußgelder verhängt (gegliedert nach Tatbeständen und Bezirken)?
Antwort zu 13 und 14:
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet.
Vom LABO wurden keine Verstöße festgestellt.
Frage 15:
Wie bewertet der Senat in Anbetracht der Antworten zu 13. und 14. die Wirksamkeit der Regelungen der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz und die Vollzugspraxis durch die zuständigen Behörden?
Antwort zu 15:
Die Wirksamkeit wird als ausreichend betrachtet.
Berlin, den 25.07.2019 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz