S-Bahnlinie 5 – Situation in Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf und Wuhletal, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Zugausfälle und wie viele #Zugverspätungen auf der -Bahnlinie 5 gab es 2016, 2017 und im 1.
Quartal 2018 und was waren die Gründe?
Antwort zu 1:
Abrechnungsbasis der Verkehrsverträge sind die erbrachten Zugkilometer. Darauf wird
auch in der Antwort Bezug genommen. Im Zeitraum Januar 2016 bis März 2018 sind
502.000 Zugkilometer auf der Linie #S5 ausgefallen, dies entspricht einer Ausfallquote von
7,3 %. Die Angaben beinhalten eine Kumulation von Minderleistungen sowie
baubedingten Ausfällen und Mehrleistungen ausschließlich im Land Berlin.
Die Ursachen für die nicht geleisteten Zugkilometer sind vielfältig und werden in der
Abrechnung der Verkehrsverträge nach planmäßigen sowie unplanmäßigen
Abweichungen unterschieden.
Für die planmäßigen Leistungsabweichungen ist auf das umfangreiche #Baugeschehen der
letzten Jahre zu verweisen, die auch die Linie S5 betreffen. Als Beispiele für lang
andauernde #Totalsperrungen sind im Land Berlin die Ausrüstung der #Stadtbahn mit dem
#Zugbeeinflussungssystem (#ZBS) oder das Großprojekt #Ostkreuz anzuführen. Im Land
Brandenburg gab es zudem umfangreiche planmäßige Sperrungen aufgrund der
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#Entflechtungsmaßnahme der S-Bahn und Fernbahn im Bereich Bahnhof #Strausberg
(Vorstadt) sowie Maßnahmen zur Grunderneuerung der Infrastruktur.
Häufigste Ursachen für unplanmäßige Ausfälle und Verspätungen waren Störungen an
den Fahrzeugen und Personalprobleme. Die zweitgrößte Gruppe bilden die
Störungsereignisse im Bereich der Netzinfrastruktur, die durch die DB Netz AG
verantwortet werden. Dies betrifft hauptsächlich Störungen der Leit- und
Sicherungstechnik. Bei den durch externe Einflüsse verursachten Störungen dominieren
Fremdeinwirkungen wie z.B. Notarzteinsätze in Zügen oder auf Bahnsteigen und
polizeiliche Anordnungen von Gleissperrungen zur Schadensverhütung, beispielsweise
infolge des Aufenthalts von Personen im Gleis, aber auch polizeiliche Ermittlungen nach
gefährlichen Ereignissen oder Straftaten.
Die DB AG teilt zur Frage 1 mit:
„Die Analyse ergab als Hauptstörfaktoren
– Triebfahrzeugstörungen
im Jahr 2016 und 2017 je 39 %, im 1. Quartal 2018 36 % der analysierten
Störfälle
– externe Einflüsse
im Jahr 2016 19 %, im Jahr 2017 14 %, im 1. Quartal 2018 13 % der analysierten
Störfälle
– Störungen an der Leit- und Sicherungstechnik / Fahrbahn
im Jahr 2016 10 %, im Jahr 2017 9 %, im 1. Quartal 2018 8 % der analysierten
Störfälle“.
Frage 2:
Welche Strafzahlungen musste die S-Bahn hierfür leisten?
Antwort zu 2:
Die Länder kürzen ihre finanziellen Beiträge und mindern die Vergütung gemäß den
Regelungen der Verkehrsverträge. Bei Änderungen des Verkehrsangebots sowie
Leistungsstörungen, die zu einer erheblichen Verringerung des tatsächlichen finanziellen
Beitrags für das jeweilige Kalenderjahr führen, wurden die Landeszuschüsse einbehalten
und die monatlichen Abschlagszahlungen angepasst. Im Jahr 2016 beläuft sich der
Einbehalt für das Land Berlin auf 4,9 Mio. Euro und im Jahr 2017 (enthält Daten bis
einschließlich 14.12.2017) auf 3,8 Mio. Euro. Die angegebenen Werte sind vorläufig und
können sich nach Erstellung der Schlussabrechnungen für die betreffenden Jahre noch
verändern.
Frage 3:
Welche Maßnahmen zur Steigerung der Zuverlässigkeit auf der S-Bahnlinie 5 wurden bereits unternommen
und welche sind geplant?
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Antwort zu 3:
Es wurden in Zusammenhang mit der netzweit nicht zufriedenstellenden Zuverlässigkeit
mehrere Gespräche mit der S-Bahn Berlin GmbH geführt. Dabei wurden die Ursachen der
Qualitätsmängel und Gegensteuerungsmaßnahmen mit der S-Bahn Berlin GmbH
besprochen. Infolge dieser Gespräche haben die DB-Unternehmen ein umfangreiches
Maßnahmenpaket zur Qualitätssteigerung vorbereitet, das am 18. Juli 2018 öffentlich
vorgestellt wurde. Es wird geprüft werden, ob diese Maßnahmen auch auf die
Zuverlässigkeit der Linie S5 Einfluß haben.
Die DB AG teilt zu Frage 3 mit:
„Gegenwärtig finden umfangreiche Baumaßnahmen auf dem gesamten Linienast der S5
statt. Insbesondere im Bereich der S5-Ost werden zur Einführung des neuen
Zugbeeinflussungssystem ZBS bauvorbereitende Maßnahmen durchgeführt. ZBS löst das
bis dato vorhandene mechanische Fahrsperrensystem als Zugsicherung in diesem Bereich
ab. Die Voraussetzung für das neue Zugbeeinflussungssystem ist eine moderne
ESTW-Technik (Elektronische-Stellwerke). Bei Einführung ZBS werden somit alle Alt-
Stellwerke elektromechanischer Bauart durch ESTW-Technik auf dem kompletten
Linienast der S5 ersetzt. Die Inbetriebnahme für das neue Zugbeeinflussungssystem ist
für das Jahr 2020 laut abgestimmten Migrationskonzepts zwischen dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der DB Netz AG
vorgesehen.
Ein verändertes Betriebsprogramm seit Fahrplanwechsel 12/2017 führte zusätzlich zu
technischen Problemen an der Bahnübergangsanlage in Berlin-Mahlsdorf. Im Dezember
2018 wird die Anlage mit komplexen Anlagenteilen erneuert. Die dafür erforderliche
Planung und Materialisierung wurde abgeschlossen. Mit Beendigung aller Baumaßnahmen
erfolgt eine Steigerung der Zuverlässigkeit auf dem gesamten Linienast der
S5.
Die Inbetriebnahme der Viergleisigkeit Ostbahnhof – Ostkreuz im Dezember 2018 mit einer
zusätzlicher Wendeanlage in Warschauer Straße wird die Betriebsqualität verbessern, da
die Chancen einer planmäßigen Betriebsführung durch die erweiterte Infrastruktur erhöht
und ein operatives Eingreifen bei Störungen durch die flexible Infrastruktur erleichtert wird.
Zur Stabilisierung der Fahrzeugflotte laufen langfristig bis 2025 die Programme zum
Weiterbetrieb der Baureihe (BR) 480 und 485, sowie das Programm Langlebigkeit BR 481.
Aus letzterem wird die Maßnahme Umrüstung der Elektronikschrankbelüftung aufgrund
des hohen Störungsaufkommens vorgezogen. Darüber hinaus werden kurz- bis
mittelfristig mehrere Maßnahmen für die Hauptstörungsbilder umgesetzt. Zu diesen zählen
Türstörungen sowie Störungen der fahrzeugseitigen technischem Komponenten des
Zugbeeinflussungssystems.“
Frage 4:
Wie viele Ein- und Aussteiger gibt es jeweils an den Haltepunkten Wuhletal, Biesdorf, Kaulsdorf und
Mahlsdorf im Jahr 2016, 17 und im 1. Quartal 2018?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Fahrgastzahlen auf der S-Bahnlinie 5?
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Antwort zu 4 und zu 5:
Für das S-Bahn-Netz in Berlin und Umgebung liegen keine jährlichen, linien- oder
stationsbezogenen Nachfragedaten vor. Verkehrserhebungen nach der sogenannten
RES-Systematik (RES=Reisendenerfassungssystem) wurden zuletzt in den Jahren 2012
und 2008 durchgeführt. Eine aktuelle, stationsscharfe RES-Erhebung zur
Verkehrsnachfrage wird derzeit (im Verlauf des Jahres 2018) durchgeführt. Ihre
Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage der Linie S5 in
den zurückliegenden Jahren kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse dieser aktuell in
Durchführung befindlichen Verkehrserhebung detaillierter bewertet werden, voraussichtlich
im Jahr 2019. Grundsätzlich kann aber eingeschätzt werden, dass die Verkehrsnachfrage
der S-Bahn-Linie S5, wie auch des übrigen Netzes, eine steigende Tendenz aufweist.
Mit der RES-Erhebung des Jahres 2012 wurde für den angefragten Streckenabschnitt der
nachfolgende Nachfragewert ermittelt:
S5 Biesdorf – Mahlsdorf: rund 49.800 Fahrgäste
(Tagessumme der Ein- und Aussteiger aller Stationen des betreffenden Abschnitts an den
Verkehrstagen Montag bis Donnerstag)
Darüber hinaus wird durch die S-Bahn Berlin GmbH jährlich ein Nachfragewert für das
Gesamtnetz (Unternehmensbeförderungsfälle) ermittelt und veröffentlicht. Dieser weist im
Zeitraum 2012 bis 2016 insgesamt eine Steigerungsrate von rund 9 Prozent auf.
Wenngleich dieser Nachfragezuwachs nicht homogen über das Gesamtnetz verteilt ist, so
gibt der angegebene Wert dennoch durchaus einen Anhaltspunkt für die Entwicklung der
Verkehrsnachfrage auch im hier angefragten Streckenabschnitt.
Frage 6:
Von welchen Prognosen für die Entwicklung der Fahrgastzahlen auf der S-Bahnlinie 5 geht der Senat aus?
Antwort zu 6:
Der Senat geht bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 von einer
weiter steigenden Nachfrageentwicklung im Gesamtnetz der S-Bahn und damit auch auf
der Linie S5 aus.
Berlin, den 06.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Langsamfahrstrecken Straßenbahn, aus Senat

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Frage 1:
Wieviel #Langsamfahrstrecken und temporäre #Streckenstillegungen existieren aktuell im Berliner
#Straßenbahnnetz?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit, dass es aktuell 36 Langsamfahrstellen und keine
Streckenstilllegungen im Berliner Straßenbahnnetz gibt.
Frage 2:
Wieviele davon sind eine Folge von a) #Gleisschäden, b) #Untergrundschäden, c) #Lärmschutz?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„a) 27 sind eine Folge von Gleisschäden.
b) Diese Kategorie wird nicht erfasst und geht, wenn zutreffend, in a) auf.
c) 4 sind eine Folge von Lärmschutz.
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Darüber hinaus gibt es 5 Langsamfahrstellen aufgrund der Vorgaben der technischen
Aufsichtsbehörde (#TAB).“
Frage 3:
Wie lange dauert es durchschnittlich, um die Schäden zu beseitigen, bzw. den Lärmschutz zu
gewährleisten?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine durchschnittliche Dauer der Beseitigung der Schäden
statistisch nicht erhoben wird und auch erheblich abhängig von den jeweiligen Situationen
variiert. Lassen sich die Ursachen im Rahmen einer einfacheren
Instandhaltungsmaßnahme beseitigen, ist das kurzfristig umsetzbar. Ist der
zugrundeliegende Gleisschaden nur durch grundhafte bauliche Erneuerung zu beseitigen,
werden längere Planungs- und Genehmigungsvorläufe benötigt.
Frage 4:
Wie hat sich die durchschnittliche Anzahl der Langsamfahrstrecken und temporärer Streckenstillegungen im
Berliner Straßenbahnnetz zum Vergleichszeitraum des Vorjahres verändert? Bitte nach den Gründen unter
2. a), b), c) angeben.
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine derartige Statistik nicht regelmäßig erhoben wird und
für die Vergangenheit nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden kann.
Frage 5:
Wieviele #Zugausfälle und #Zugverspätungen von mehr als 5 min. hat es aufgrund von Langsamfahrstrecken
und temporärer Streckenstillegungen im laufenden Jahr und im Vergleichszeitraum des Vorjahres gegeben?
Bitte nach den Gründen unter 2. a), b), c) angeben.
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit, dass eine derartige Erhebung nicht vorliegt und sich rückwirkend
nicht erstellen lässt.
Frage 6:
Was will die BVG konkret unternehmen, um den fahrplankonformen Regelbetrieb unter diesen Umständen
dauerhaft zu gewährleisten?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass ein fahrplankonformer Regelbetrieb durch
Langsamfahrstellen nicht beeinflusst wird, da diese bei nicht sofort behebbaren
Abweichungen von der Regeltrassierung im Fahrplan einkalkuliert werden.
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Frage 7:
Wie beurteilt der Senat den Zustand des bestehenden Straßenbahnnetzes? Wie positioniert sich der Senat
hinsichtlich der Gesamtlage zu dem von ihm präferierten Ausbau des Straßenbahnnetzes in Berlin?
Antwort zu 7:
Das Straßenbahnnetz von Berlin befindet sich in einem betriebssicheren und insgesamt
guten Zustand. Es wird entsprechend der geltenden Vorschriften regelmäßig inspiziert,
instandgehalten und instand gesetzt (§ 57 BOStrab). Diese Arbeiten werden dokumentiert
und unter Aufsicht des Betriebsleiters der BVG und der TAB nachweislich durchgeführt.
Der bedarfsgerechte Ausbau des Berliner Straßenbahnnetzes ist unabhängig von der
Instandhaltung des Bestandsnetzes zu betrachten.
Berlin, den 24.07.2018
In Vertetung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz