Radverkehr: Die Hauptstadt der Rad-Rambos, Fahrbahn oder Radweg? Über den Zebrastreifen fahren oder schieben? Was Radfahrer dürfen – und was richtig teuer für sie wird, aus Berliner Kurier

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Auf dem #Bürgersteig fast eine Oma umgemäht, bei #Rot über die Ampel, ohne nach rechts und links zu gucken über eine Kreuzung geschossen: Täglich kann man im Berliner #Straßenverkehr beobachten, dass viele #Radfahrer #Verkehrsregeln allenfalls als Empfehlungen akzeptieren. Zum #Weltfahrradtag am Freitag erklären wir wichtige Rad-Regeln. 

#Geschwindigkeitsbegrenzungen: „Neulich bin ich mit 120 auf meinem Fahrrad rumgefahr’n.“ Nun, das ist wohl etwas übertrieben. Ist ja auch ein Liedzeile der Prinzen. Aber auf 40 Kilometer pro Stunde können manche Radler durchaus kommen. Und wer so flott durch eine Tempo-30-Zone düst, kann angehalten werden und ein Bußgeld kassieren. Denn Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Verkehrsschildern gelten auch für Radfahrer. Im Gegensatz zu allgemeinen Tempolimits für Kraftfahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie etwa die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern innerhalb geschlossener Ortschaften, die nicht gesondert mit einer Zahl im roten Kreis angezeigt wird.

Mit Fiffi fahren: Wenn der (große) #Hund viel #Auslauf braucht, kann man sich aufs Rad schwingen und ihn nebenher traben lassen. In der #StVO ist das explizit erlaubt. Allerdings mit der Einschränkung, dass „nur Hunde“ von Fahrrädern aus geführt werden dürfen. Radelndes #Gassiführen anderer Haustiere ist also – zumindest offiziell – tabu…