autonomes Fahren: Ab Freitag fährt ein fahrerloser Bus im Linienverkehr der BVG. Die Beteiligten erhoffen sich viel, doch noch kostet die Fahrt Geduld., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226795667/BVG-Erster-Bus-ohne-Fahrer-in-Tegel-Auf-Stotterfahrt-in-die-Zukunft.html

Berlin. Die Zukunft der #Mobilität kommt noch etwas langsam daher, aber sie fährt. Am Freitagvormittag gaben die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) gemeinsam mit den Projektpartnern den Startschuss für den öffentlichen Testbetrieb ihres #fahrerlosen Busses . Erstmals sei damit ein #hochautomatisierter #Kleinbus im #Straßenverkehr einer deutschen Großstadt unterwegs. Nachdem die #fahrgastlose Testphase wie berichtet bereits Anfang August begonnen hatte, verkehrt der kleine gelbe Sechssitzer nun täglich bis Jahresende kostenlos im Linienverkehr auf dem 1,2 Kilometer langen Rundkurs zwischen dem U-Bahnhof #Alt-Tegel und der #Greenwichpromenade in Tegel.

Hochautomatisierter Kleinbus der BVG fährt mit 15 km/h durch Tegel
„Das klingt erstmal nach nicht sonderlich viel“, sagte Christian Rickerts, Staatssekretär der Senatswirtschaftsverwaltung bei der Jungfernfahrt am Tegeler Hafen. Aber es sei eben kein Katzensprung „sondern ein großer Schritt für die Stadt als Innovationsmotor.“ Als „intelligente Ergänzung im öffentlichen Personennahverkehr“, bezeichnete die BVG-Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta den Bus. Mit den Mobilen sei es künftig möglich, Shuttleverkehre einfach und kundenfreundlich anzubieten. Auch Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese sah in den Fahrzeugen einen Zusatz zum bestehenden Nahverkehrsangebot. „Der ÖPNV ist nicht überall so gut getaktet. Da können wir mit kleinen Bussen vielleicht die Lücke füllen.“

Bis dahin dürfte es noch ein wenig dauern. Bei der Probefahrt zumindest zeigte sich noch die ein oder andere Schwäche …

Fahrradverkehr in Berlin

www.berlin.de

Frage 1:

Von wie vielen #Fahrradfahrern geht der Senat in Berlin aus und wie hat sich der Anteil am gesamten Straßenverkehr in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Antwort zu 1:

Zum gesamten #Straßenverkehr gehören der #Fußverkehr, der #Radverkehr, der #Kraftfahrzeugverkehr inklusive des #Lkw-Verkehrs. Straßen werden auch von Pendlern/Gästen und Besucherinnen und Besuchern der Stadt benutzt. Insofern ist eine Aussage zum Anteil des Radverkehrs am gesamten Straßenverkehr nicht möglich.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2008 an dem alle fünf Jahre durchgeführten Forschungsprojekt „Mobilität in Städten-SrV“, welches das Verkehrsverhalten der Berliner Wohnbevölkerung abbildet. Zentrale Ergebnisse hierzu werden auf den Internet-Seiten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereitgestellt unter: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/zahlen fakten/mobilitaet 2013/index. shtml.
Ergebnisse des Befragungsdurchgangs aus dem Jahr 2018 werden ab Frühjahr 2020 zur Verfügung stehen. Für einen Radverkehrsanteil zurückgelegter Wege steht deshalb aktuell lediglich ein Vergleich der Jahre 2008 und 2013 zur Verfügung. Dieser zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende Entwicklung:

Jahr 2008 2013
Einwohner ca. 3,363 Mio. ca. 3,517 Mio.
Anzahl Wege pro Einwohner pro Taq 3,4 Wege/Person 3,5 Wege/Person
Anzahl Wege pro Tag insgesamt ca. 11,434 Mio. ca. 12,310 Mio.
Anteil Radverkehr 11 Prozent 13 Prozent
mit dem Rad zurück- gelegte Wege pro Tag ca. 1,258 Mio. ca. 1,600 Mio.

Frage 2:

Wie viele Fahrradfahrer wurden seit 2006 in #Unfälle verwickelt , wie viele hierbei verletzt oder getötet? Bitte um Angaben nach Jahren und Bezirken.

Antwort zu 2:

Eine valide Darstellung der Verkehrsunfalldaten im Sinne der Fragestellung ist erst ab dem Jahr 2007 möglich. Diese ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2007 14 524 4.200 2.496 7.234
2008 11 539 4.757 2.816 8.123
2009 9 539 4.287 2.619 7.454
2010 6 470 3.803 2.222 6.501
2011 11 599 4.467 2.665 7.742
2012 15 635 4.527 2.528 7.705
2013 9 580 4.308 2.423 7.320
2014 10 586 4.757 2.722 8.075
2015 10 616 4.737 2.708 8.071
2016 17 583 4.668 2.607 7.875
2017 9 623 4.344 2.428 7.404
2018 11 741 4.871 2.760 8.383
Gesamt 132 7.035 53.726 30.995 91.887

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf 15 686 5.881 2.817 9.399
2007 1 46 466 242 755
2008 2 45 536 238 821
2009 0 52 482 259 793
2010 0 48 409 198 655
2011 0 48 496 242 786
2012 2 73 536 228 839
2013 0 52 439 199 690
2014 0 72 502 249 823
2015 3 66 493 257 819
2016 5 52 534 240 831
2017 0 57 455 215 727
2018 2 75 533 250 860
Friedrichshai n- Kreuzberg 11 755 7.139 4.845 12.750
2007 0 49 462 340 851
2008 0 51 531 406 988

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2009 1 47 549 381 978
2010 1 53 509 336 899
201 1 3 68 587 402 1.060
2012 1 66 610 403 1.080
201 3 1 81 581 41 3 1.076
2014 1 60 670 429 1.160
201 5 1 67 660 440 1.168
2016 0 62 664 446 1.1 72
201 7 2 67 612 399 1.080
2018 0 84 704 450 1.238
Lichtenberg 7 400 2.489 1.469 4.365
2007 0 30 1 58 120 308
2008 1 30 237 1 19 387
2009 0 31 202 145 378
2010 0 31 1 57 101 289
201 1 0 39 217 145 401
2012 1 31 198 102 332
201 3 0 26 193 109 328
2014 0 35 204 1 1 1 350
201 5 2 34 232 125 393
2016 1 35 216 1 19 371
201 7 0 35 210 141 386
2018 2 43 265 1 32 442
Marzahn-Hellersdorf 2 358 1.896 1.070 3.326
2007 0 35 182 93 310
2008 1 39 204 1 14 358
2009 0 23 1 76 98 297
2010 0 27 124 76 227
201 1 0 32 145 95 272
2012 1 33 142 87 263
201 3 0 23 165 80 268
2014 0 30 165 73 268
201 5 0 19 162 88 269
2016 0 20 140 82 242
201 7 0 34 125 80 239
2018 0 43 166 104 313
Mitte 19 1.265 10.534 6.349 18.167
2007 3 76 786 482 1.347
2008 2 104 831 514 1.451
2009 0 108 765 482 1.355
2010 3 92 756 441 1.292
201 1 2 1 1 1 863 593 1.569
2012 0 1 10 859 518 1.487

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 3 1 97 864 513 1.475
2014 3 98 958 61 5 1.674
201 5 0 1 13 979 586 1.678
2016 3 97 954 541 1.595
201 7 1 123 896 483 1.503
2018 1 1 36 1.023 581 1.741
Neukölln 7 355 3.222 2.222 5.806
2007 0 20 239 149 408
2008 0 24 270 192 486
2009 2 26 242 185 455
2010 0 23 223 149 395
201 1 0 27 255 181 463
2012 1 37 281 207 526
201 3 0 43 255 184 482
2014 0 33 300 213 546
201 5 1 32 293 208 534
2016 2 27 301 189 519
201 7 1 29 260 182 472
2018 0 34 303 183 520
Pankow 19 954 6.269 3.581 10.823
2007 4 79 493 325 901
2008 1 74 549 338 962
2009 3 82 514 343 942
2010 0 61 428 301 790
201 1 2 79 523 295 899
2012 2 92 468 279 841
201 3 1 84 517 242 844
2014 1 85 557 297 940
201 5 2 75 536 289 902
2016 1 87 552 298 938
201 7 1 78 548 278 905
2018 1 78 584 296 959
Reinickendort 5 263 2.396 1.251 3.915
2007 1 23 205 102 331
2008 0 17 234 143 394
2009 0 21 204 102 327
2010 0 18 184 103 305
201 1 0 18 192 87 297
2012 3 25 199 91 318
201 3 0 25 203 102 330
2014 0 23 210 92 325
201 5 0 16 200 1 14 330
2016 0 22 195 106 323

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
201 7 1 15 1 70 81 267
2018 0 40 200 128 368
Spandau 8 333 2.283 1.110 3.734
2007 2 23 214 102 341
2008 1 32 271 1 52 456
2009 1 26 197 1 10 334
2010 0 23 1 52 95 270
201 1 0 25 218 91 334
2012 1 28 196 85 310
201 3 1 25 169 92 287
2014 0 28 201 81 310
201 5 0 34 181 73 288
2016 0 30 181 86 297
201 7 1 23 146 77 247
2018 1 36 1 57 66 260
Steglitz-Zehlendorf 13 495 3.462 1.735 5.705
2007 1 44 301 165 51 1
2008 0 30 347 1 59 536
2009 0 46 281 1 35 462
2010 1 33 236 109 379
201 1 2 47 278 144 471
2012 1 49 316 1 55 521
201 3 1 38 281 1 32 452
2014 2 30 283 151 466
201 5 0 36 313 1 50 499
2016 3 43 271 148 465
201 7 1 44 266 1 30 441
2018 1 55 289 1 57 502
Tempelhof-Schöneberg 14 546 4.436 2.471 7.467
2007 1 44 359 182 586
2008 2 43 408 256 709
2009 2 40 374 186 602
2010 0 35 356 160 551
201 1 1 45 370 212 628
2012 1 43 376 199 619
201 3 3 37 335 200 575
2014 1 45 407 239 692
201 5 1 55 393 209 658
2016 0 53 371 216 640
201 7 0 46 348 186 580
2018 2 60 339 226 627
Treptow-Köpenick 12 625 3.719 2.074 6.430
2007 1 55 335 194 585

Radfahrende Beteiligte I Unfallfolgen
Bezirk I Jahr getötet schwer- verletzt leicht- verletzt ohne Folgen Gesamt
2008 1 50 339 185 575
2009 0 37 301 193 531
2010 1 26 269 1 53 449
201 1 1 60 323 1 78 562
2012 1 48 346 1 74 569
201 3 1 49 306 1 57 513
2014 2 47 300 1 72 521
201 5 0 69 295 169 533
2016 2 55 289 1 36 482
201 7 1 72 308 1 76 557
2018 1 57 308 187 553
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 3:

Worauf führt der Senat zurück, welche Bewertungen und Schlussfolgerungen werden hierzu vorgenommen, dass der Anteil tödlich verunglückter Fußgänger, Auto- und Motorradfahrer rückläufig ist, jener bei Fahrradfahrern jedoch nicht?

Antwort zu 3:

Aus den Daten zu den Unfalltoten der vergangenen sechs Jahre in der nachfolgenden Übersicht lassen sich die in der Fragestellung angenommenen Tendenzen nicht ableiten:

JahrNerkehrstote Zu Fuß Gehende Radfahrende mot. Zweiräder Pkw
2013 14 9 4 6
2014 21 10 13 7
2015 19 10 6 13
2016 21 17 10 7
2017 13 9 5 7
2018 19 1 1 9 3
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 11.Juli 2019

Bewertungen und Schlussfolgerungen im Sinne der Fragestellung werden deshalb durch den Senat aktuell auch nicht vorgenommen.

Frage 4:

Welche örtlichen #Unfallschwerpunkte unter Beteiligung von Fahrradfahrern gibt es in Berlin und mit welchen Maßnahmen soll hier konkret Abhilfe geschaffen werden?

Antwort zu 4:

Die Unfallhäufungsstellen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Radfahrenden für das Jahr 2018 sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Unfallhäufungsstellen Verkehrsunfälle
Adm iralstr./Kottbusser Str./Reichenberger Str./Skalitzer Str./Adalberstr. 21
Otto-Braun-Straße/Alexanderstraße/Karl-Marx-Allee 18
Mühlenstraße/Stralauer Allee/Warschauer Str./Am Oberbaum 18
Otto-Braun-Straße/Mollstraße 15
Gneisenaustraße/Mehringdam m/Yorckstraße 15
Straße der Pariser Kommune/Karl-Marx-Allee 14
Wilhelmstraße/Unter den Linden 14
Oranienstraße/Moritzplatz 13
Fennstraße/Tegeler Straße 13
Frankfurter Tor/Frankfurter Tor 13
Brunnenstraße/lnvalidenstraße Neteranenstraße 13
Danziger Straße/Eberswalder Straße
/Kastanienallee/Pappelallee/Schönhauser Allee 12
Manteuffelstraße/Oranienstraße/Skalitzer Str./Wiener Str. 11
Mehringdamm/Tempelhofer Ufer/Mehringbrücke 11
Memhardstraße/Münzstraße/Rosa-Luxem burg-Straße 11
Grünberger Straße/Warschauer Straße 11
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße 10
Frankfurter Allee/JungstraßeN oigtstraße 10
Gudvanger Straße/Talstraße/Wisbyer Straße 10
Flughafenstraße/Fuldastraße/Karl-Marx-Straße 10
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Radfahrende sind an den meisten der über 1.500 Unfallhäufungsstellen im Land Berlin auch betroffen. Bei der Betrachtung der Unfallhäufungsstellen durch die Unfallkommission wird immer die Gesamtunfallsituation betrachtet, wobei getrennte Analysen der Polizei zum Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr zu Grunde liegen. Schwere Unfälle mit
Radfahrenden treten im ganzen Stadtgebiet auf, verstärkt jedoch in der Innenstadt, da dort der Radverkehrsanteil deutlich größer ist. Die Entscheidung über konkrete Verbesserungsmaßnahmen, die zur Vermeidung von Unfällen mit Rad Fahrenden beitragen, unterliegt immer einer Einzelfallprüfung unter Betrachtung der konkreten Örtlichkeit. Maßnahmen können sein: Verbesserungen der Sichtbeziehungen, Rotunterlegungen von Radverkehrsführungen, Schaffung von Radverkehrsanlagen, separate Signalisierungen für den Radverkehr und neue Lichtzeichenanlagen (Aufzählung nicht abschließend).

Darüber hinaus werden durch die Berliner Polizei auf Grundlage aktueller örtlicher und stadtweiter Verkehrsunfallanalysen vielfältige Schwerpunktmaßnahmen der Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallprävention an Unfallschwerpunkten durchgeführt.

Nach Maßgabe der Regelung des § 36 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch geeignete infrastrukturelle, verkehrsorganisatorische sowie kommunikative Maßnahmen

eine objektive und möglichst hohe subjektive Sicherheit für die Radfahrenden erreicht werden. Dabei ist die vollständige Vermeidung von Verkehrsunfällen, die zu getöteten und schwer verletzten Radfahrenden führen, langfristiges Ziel und Leitlinie der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs.

Frage 5:

Polizeilichen Verkehrsunfallmeldungen ist häufig zu entnehmen, ob z.B. ein LKW-Fahrer beim #Abbiegen einen Fahrradfahrer übersehen hat oder ein Fahrradfahrer bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu Unfallverursachern? Wie häufig liegt die Schuld jeweils bei einem Kraftfahrzeughalter oder dem Fahrradfahrer? Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Antwort zu 5:

Die Verursacherzahlen für sämtliche Radfahrunfälle sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Die Verursacherzahlen beziehen sich auf sämtliche Verkehrsunfälle, an denen Radfahrende beteiligt gewesen sind. Das sind Unfälle zwischen Radfahrenden und (allen) sonstigen möglichen Verkehrsbeteiligungsarten (z. B. Kraftfahrzeugführende, Radfahrende, zu Fuß Gehende, Straßenbahnen, sonstige Fahrzeuge) – nicht aber ausschließlich zwischen Kfz. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Verkehrsunfall
auch mehrere Beteiligte eine Ursache setzen können. Die Fragestellung wird dahingehend interpretiert, dass das Fehlverhalten beim Abbiegen und die Missachtung von Lichtzeichen nur exemplarisch für typische Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung genannt sind.

Unfallverursacher Jahr
2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt
Radfahrende 4.132 4.101 3.851 3.600 4.196 19.880
Kraftfahrzeugführende 4.034 4.032 3.947 3.681 4.002 19.696
Quelle: Data Warehouse Verkehrslagebild, Stand: 16. Juli 2019

Frage 6:

Wie steht der Senat und welche konkreten Überlegungen gibt es zur Einführung einer #Helmpflicht, einer Versicherungspflicht und einer Registrierungspflicht (Nummernschilder)? Welche Voraussetzungen müssten hierbei erfüllt sein und mit welchem Aufwand wäre dies umsetzbar?

Antwort zu 6:

Das Heimtragen beim Fahrradfahren ist sinnvoll und eine Steigerung der Helmtragequote, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen erstrebenswert.

Die Verhaltensregel der StVO geben vor, dass wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen muss. Somit gilt die Helmtragepflicht auch für Mofas bis 25 km/h und Kleinkrafträder bis 45 km/h sowie offene drei- oder mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h (z.B. sogenannte. „Trikes“ und „Quads“). Fahrräder mit einem tretunabhängigen Zusatzantrieb sind je nach Geschwindigkeit Leichtmofas (bis 20 km/h), Mofas (bis 25 km/h) oder Kleinkrafträder (bis 45 km/h), so dass hier bei Geschwindigkeiten von mehr als 20 km/h ebenfalls eine Heimpflicht besteht. Wer ein schnelles Pedelec fährt, auch S-Pedelec genannt, nutzt kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Daraus folgt

neben weiteren Besonderheiten auch, dass Fahrerinnen und Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen.

Eine Heimtragepflicht für Radfahrende gibt es aktuell nicht. Diese könnte ausschließlich durch die Bundesregierung in der StVO verankert werden. Eine vom Bund losgelöste eigene Regelungsmöglichkeit zum Tragen von Fahrradhelmen für das Land Berlin gibt es nicht. Dass der Bundesgesetzgeber bislang kein Tragen von Schutzhelmen für Radfahrende vorschreibt, hat eine Vielzahl von Gründen:

Bei Einführung einer Heimtragepflicht müsste davon ausgegangen werden, dass weniger Menschen das umweltfreundliche Fahrrad im Alltag nutzen. In der Folge würde der Erfolg der Bemühungen des Berliner Senats, den Radverkehr durch eine Vielzahl von Maßnahmen und mit einem erheblichen Aufwand zu fördern. Dies stünde im Widerspruch zu der Zielstellung des Berliner Mobilitätsgesetzes zur Förderung des Umweltverbundes.

Die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder ist in den vergangenen Jahren wiederholt gefordert und in den einschlägigen Gremien von Bund und Ländern intensiv und wiederholt diskutiert worden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es derzeit ca. 80 Mio. Fahrräder (mit steigender Tendenz). Wallte man alle Fahrräder der Kennzeichen-(Registrierungs-) und Versicherungspflicht unterwerfen, stünde dies in keinem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen, da es einen gravierenden Verwaltungsaufwand mit entsprechend hohen Kosten nach sich ziehen würde. Auch die aus einem solchen Vorhaben resultierende finanzielle und zeitliche Belastung sämtlicher Halterinnen und Halter von Fahrrädern wäre unverhältnismäßig. Eine derartige Reglementierung der Fahrradfahrenden stünde zudem dem Ziel des Senats entgegen, den Fahrradverkehr zu fördern.

Der Einführung einer Kennzeichenpflicht für Fahrräder stehen auch technische Bedenken entgegen. Für den Bereich der Kraftfahrzeuge und deren Anhänger existieren international (Typgenehmigung) wie national (Einzelgenehmigung) detaillierte Bau- und Wirkvorschriften, unter anderem auch Anforderungen an den Platz für das hintere Kennzeichenschild. Derartige Anforderungen gibt es international wie national für Fahrräder nicht. National sind lediglich einige wenige Anforderungen für Fahrräder normiert, insbesondere bezüglich Bremsen, Schallzeichen und lichttechnischer Einrichtungen. Eine Angleichung ließe sich nur über die Änderung von internationalem Recht und das Bundesrecht realisieren.

Konkrete Zahlen zum Aufwand für eine Einführung einer Versicherungs- und Registrierungspflicht für Fahrräder liegen dem Senat nicht vor. Anhaltspunkte liefert ein Vergleich zu den Kraftfahrzeugen:
Bundesweit waren zum 1. Januar 2019 ca. 64,8 Mio. Fahrzeuge zugelassen, davon zirka 57,3 Mio. Kraftfahrzeuge und zirka 7,5 Mio. Anhänger 1). Zur Verwaltung dieses Fahrzeugbestandes gab es zum Stand April 2019 bundesweit 421 Zulassungsbehörden (Hauptstellen) und 277 Zulassungsbehörden (Nebenstellen) 2) sowie das Kraftfahrt­ Bundesamt (KBA), das beispielsweise das Zentrale Fahrzeugregister führt. Die Zulassungsbehörde Berlin, welche zirka 1,5 Mio. Fahrzeuge verwaltet, verfügt über zirka 280 Mitarbeitende. Mehraufwand wäre zudem auch für weitere Einrichtungen zu erwarten (z.B. Verkehrsüberwachung, Bußgeldbehörde, Ordnungsämter).

Bei Abwägung aller Argumente ist die Einführung einer Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Fahrräder daher auch nach Auffassung des Senats nach wie vor nicht vertretbar.
Der Fokus wird aus den genannten Gründen durch den Berliner Senat auf verkehrserzieherische und aufklärende Maßnahmen gelegt (z.B. im Rahmen von Fahrradprüfungen). Aufklärungskampagnen, insbesondere im Schulunterricht, durch gezielte Polizei-Aktionen, PR-Kampagnen usw. werden engagiert fortgesetzt. Der Senat setzt darauf, das Radwegenetz stetig weiter zu verbessern und so das Radfahren für alle Beteiligten sicherer zu machen.

1), 2): Quelle: Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)

Frage 7:

Für welche Straßen, mit welchem Zeitplan und Kostenansatz ist vorgesehen, durch die Schaffung von Pollern Radwege und Autostraßen voneinander zu trennen?

Antwort zu 7:

Mit #geschützten #Radverkehrsanlagen wird dem § 43 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) entsprochen. Radverkehrsanlagen sind so zu gestalten, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.

Für die Protektion der Radverkehrsanlagen sind unterschiedliche Trennelemente möglich. Diese können unter anderem in der Installationsart, in ihrer Größe und Flexibilität variieren. Aufgrund dieser Varianz ist es nicht möglich, einen einheitlichen Kostenansatz für die Errichtung von geschützten Radverkehrsanlagen anzugeben.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind in der Regel die jeweiligen Bezirke als Straßenbaulastträger zuständig; im Ausnahmefall kann aber auch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder nach entsprechender Vereinbarung mit den verantwortlichen Bezirksämtern die GB infraVelo GmbH diese Aufgabe übernehmen.
Bereits abgeschlossene Projekte zu geschützten Radverkehrsanlagen sind: Mitte:
• Holzmarktstraße (beidseitig zwischen Brückenstraße/Alexanderstraße und An der
Michaelbrücke/Lichtenberger Straße)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Hasenheide (Südseite)
• Mehringdamm (Ostseite vor Fidicinstraße)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Dahlemer Weg

Tempelhof-Schöneberg:
• Kolonnenstraße (Nordseite vor Hauptstraße bzw. Crellestraße)

Projekte, die 2019 starten sollen:

Mitte:
• Stromstraße (Ostseite Turmstraße/Perleberger Straße)
• Amrumer Straße (Westseite)

Friedrichshain-Kreuzberg:
• Frankfurter Allee (Südseite Niederbarnimstraße/Müggelstraße)

Charlottenburg-Wilmersdorf
• Fasanenstraße (sechs kurze Abschnitte an Lichtzeichenanlagen)

Stegl itz-Zehlendorf:
• Schlossstraße (Teilbereich auf der Nordseite westlich Muthesiusstraße)

Neukölln:
• Karl-Marx-Straße (Hermannplatz/Reuterstraße und kurze Abschnitte südlich Thomasstraße)

Marzahn-Hel lersdorf
• Märkische Allee (südlich Brücke über die Ostbahn)

Lichtenberg:
• Alt-Friedrichsfelde (Teilbereich auf der Südseite östlich Charlottenstraße)

Die tatsächliche Umsetzung der oben genannten Projekte hängt von den jeweiligen Ausschreibungen der Bauleistungen und den notwendigen weiteren Abstimmungen durch die Bezirke sowie insbesondere auch von Behinderungen beispielsweise durch Leitungsbauarbeiten ab, die unter Umständen zu Verzögerungen der Vorhaben führen können. Für das Jahr 2020 sind weitere Projekte in Vorbereitung.

Frage 8:

Welche Auswirkungen haben die kürzlich zugelassenen -Scooter bezüglich Kapazitäten und Verkehrssicherheit für den Fahrradverkehr in der Stadt?

Antwort zu 8:

Elektrokleinstfahrzeuge (sogenannte E-Scooter) sind durch den Bundesverordnungsgeber erst seit dem 15. Juni 2019 im Straßenverkehr zugelassen. Bis zum 16. Juli 2019 wurden in Berlin 21 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Scootern registriert. An drei Unfällen waren Radfahrende beteiligt, ein Radfahrer wurde dabei leicht verletzt. Die Benutzung von Radverkehrsflächen durch E-Scooter führt zu einer Zunahme von Konfliktsituationen mit dem Radverkehr. Zu den detaillierten Auswirkungen auf die Auslastung der gegebenen räumlichen Kapazitäten und die Verkehrssicherheit des Radverkehrs können, aufgrund
des erst kurzen verstrichenen Zeitraums der Zulassung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum, aber noch keine verlässlichen Aussagen getätigt werden.

Die Berliner Polizei begleitet die Einführung der neuen E-Scooter mit einer Öffentlichkeits­ und Medienarbeit. In den polizeilichen Statements wird regelmäßig auf Verhaltensregeln und typische Unfallgefahren hingewiesen. Im Rahmen der Verkehrsunfallprävention

wurden sowohl ein Infoflyer, als auch ein Internet-Video erstellt, in denen über alle wichtigen Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Führen von E-Scootern informiert wird. Darüber hinaus erfolgt insbesondere in den Innenstadtbereichen eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Frage 9:

Welche konkreten Maßnahmen resultieren für den #Fahrradverkehr aus dem #Mobilitätsgesetz?

Antwort zu 9:

Die aus dem Mobilitätsgesetz für den Radverkehr resultierenden Maßnahmen sind sehr vielfältig. Beispielhaft können hier Maßnahmen wie die Schaffung von zusätzlichen Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen, die Einrichtung von Fahrradstraßen, die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung, ein Schaffen von Radschnellverbindungen oder zusätzliche Fahrradabstellanlagen genannt werden.

Zusätzlich zu den infrastrukturellen Maßnahmen für den Radverkehr arbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz auch an den notwendigen Begleit­ maßnahmen, um die inhaltlichen Grundlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche für die Förderung und deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur in Berlin benötigt werden. Wesentliche Bausteine sind hier unter anderem die Erarbeitung eines Radverkehrs-Vorrangnetzes und die Initiierung des Bündnisses für den Radverkehr.

Frage 10:

In welchem Umfang stehen dem Land Berlin und den zwölf Bezirken Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr zur Verfügung? Bitte um Auflistung nach Bezirken, auch in welchem Umfang vorhandene Mittel in den vergangenen drei Jahren abgerufen wurden.

Antwort zu 10:

Für die Verbesserung der Infrastruktur für den Fahrradverkehr steht der Senats­ Haushaltstitel „72016 – Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr“ zur Verfügung. Mit Mitteln dieses Titels wird dem Ziel Rechnung getragen, künftig mehr für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu tun, die Umsetzung von Radverkehrsprojekten zu beschleunigen, Standards der Radverkehrsinfrastruktur an die gewachsenen Anforderungen anzupassen und neben bewährten Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr auch neue Formen der Radverkehrsinfrastruktur zu finanzieren.

Übersicht zu den Ansätzen im Titel 72016 für die Jahre 2016 bis 2019:

2016 2017 2018 2019

4,0 Mio. € 5,69 Mio. € (Aufstockung über den Nachtragshaushalt)
5,0 Mio. €
4,0 Mio. €

Die Mittel sind in den jeweiligen Jahren durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten stets komplett gebunden gewesen.

Übersicht zum Mittelabfluss im Titel 72016 in den vergangenen drei Jahren:

2016 2017 2018
3,41 Mio. € 2 ,05 Mio. € 3,39 Mio. €

Zu den jeweiligen Bezirks-Hauhaltstiteln und deren einzelnen Ansätzen liegen dem Senat keine Informationen vor.

Berlin, den 30.07.2019 In Vertretung

Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Auf die Größe kommt es doch an Die Straßenbahn passt ab dem 13. Mai 2019 in der Hauptverkehrszeit vorübergehend die Takte auf den Linien M2 und M4 an. , aus BVG

Die #Straßenbahn passt ab dem 13. Mai 2019 in der Hauptverkehrszeit vorübergehend die #Takte auf den Linien #M2 und #M4 an. Durch den Einsatz größerer #Fahrzeuge bleibt das #Platzangebot dabei nahezu gleich. Außerhalb der Hauptverkehrszeit steigt die Kapazität der beiden Linien sogar deutlich.

Die schwierige Situation im Berliner #Straßenverkehr und ein durchaus damit verbundener langfristig erhöhter #Krankenstand hatten im vergangenen Jahr zu einem Absinken der Zuverlässigkeitswerte geführt. Durch fehlenden Vorrang an Ampelkreuzungen, Staus, Baustellen und das insgesamt erhöhte Verkehrsaufkommen muss die Straßenbahn aktuell täglich bis zu 14 ungeplante Züge (sogenannte Pausenzüge) ins Netz schicken, damit alle Fahrerinnen und Fahrer ihre gesetzlich geregelten Pausenzeiten einhalten können. Die Konsequenz: Obwohl die BVG für die Straßenbahn rechnerisch mehr Fahrpersonal als benötigt unter Vertrag hat, führt dies leider zu Ausfällen an anderer Stelle.

„Durch die weiterhin laufende Lieferung langer #Flexity-Züge ist es uns nun möglich, entsprechend gegenzusteuern“, sagt Rico Gast, Bereichsleiter Straßenbahn. „Als ersten Schritt wollen wir die zuletzt meist ausgefallenen #Verstärkerfahrten auf der Linie #M6 wieder regelmäßig einsetzen. Natürlich läuft auch die Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen für den Fahrdienst weiter auf Hochtouren. Bis Ende August werden drei weitere Kurse ihre Ausbildung beenden. Wir gehen davon aus, dass wir dann schon wieder zum bisherigen Takt auf der M4 zurückkehren können.“

Auf der Linie M2 gilt in der Hauptverkehrszeit ab dem 13. Mai ein /7/6-Minuten Takt statt eines -Minuten-Taktes. Durch die Umstellung von kurzen (30 Meter) auf lange (40-Meter) Züge des Typs Flexity wird das kompensiert. Sie bieten rund 60 Fahrgästen mehr Platz als die bisher eingesetzten Fahrzeuge.

Auf der Linie M4 fahren die Züge in der Hauptverkehrszeit ab dem 13. Mai alle vier Minuten. Bisher galt ein #3/3/4-Minuten-Takt. Zum Ausgleich werden auf der Linie ausschließlich gekoppelte #Doppelzüge des Typs #GT6 eingesetzt, in denen fast 60 Fahrgäste mehr Platz finden als in den bisher vorrangig eingesetzten Flexity-Zügen.

Die Takte außerhalb der Hauptverkehrszeiten bleiben auf beiden Linien unverändert.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Berlin: Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr und auf dem Schulweg, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #Kinder im Alter bis zu 12 Jahren #verunglückten in den letzten 10 Jahren als #Radfahrer oder #Fußgänger schwer oder tödlich als Teilnehmer im Berliner #Straßenverkehr? (Bitte aufschlüsseln nach Radfahrern, Fußgängern und Unfallursache.)

Antwort zu 1:

Die Datenbank „Datawarehouse Verkehrslagebild“ bei der Polizei Berlin lässt eine Recherche gemäß der genannten Altersvorgabe nicht zu. Es können lediglich Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von Kindern bis zu 14 Jahren ausgewertet werden. Diese Daten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

2009 – 2018 Verkehrsbeteiligung / Unfallfolge
Zu Fuß Gehende Radfahrende
getötet schwerverletzt getötet schwerverletzt
Gesamt 6 1.078 3 290
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als zu Fuß Gehende:

Unfallursache 2009 – 2018
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 711
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 312
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
130
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 104
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 96
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern beim Abbiegen 64
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
45
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerüberwegen 36
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 31
Geschwindigkeit in anderen Fällen 21
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
12
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 11
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 10
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 6
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 5
Alkoholeinfluss 5
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten 5
Fehler beim Abbiegen nach links 3
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 2
Überladung, Überbesetzung 1
Bremsen 1
Ungenügender Sicherheitsabstand 1
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 1

Unfallursache 2009 – 2018
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 1
Fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
1
(Stand: 05.04.2019)

Anzahl der Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kindern bis 14 Jahren als Radfahrende:

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr 147
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 109
Fehler beim Abbiegen nach links 48
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an anderen Stellen 39
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten 35
Geschwindigkeit in anderen Fällen 22
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 16
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamtinnen bzw. Polizeibeamte oder Lichtzeichen 15
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Fußgängerfurten 11
Andere Fehler bei der bzw. dem Fahrzeugführenden 11
Fehler beim Abbiegen nach rechts 10
Sonstige Fehler beim Überholen; z. B. ohne genügenden Seitenabstand 9
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen 9
Ungenügender Sicherheitsabstand 7
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot 7
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 5
Alkoholeinfluss 4
Andere Fehler der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger 3
Bremsen 3
Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 3
Spielen auf oder neben der Fahrbahn 2

Unfallursache 2009 – 2018
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren 2
Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2
Andere Mängel 2
Sonstige körperliche oder geistige Mängel 2
Einfluss anderer berauschender Mittel (Drogen, Rauschgift) 2
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 2
Beleuchtung 1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamtinnen bzw.
Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
1
Falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Überladung, Überbesetzung 1
Falsches Verhalten gegenüber Fußgängerinnen bzw. Fußgängern an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Bereifung 1
Unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1
(Stand: 05.04.2019)

Frage 2:

An welchen Grundschulen befinden sich weder Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen, um den Schülern das sichere Überqueren von Straßen zu ermöglichen?

Antwort zu 2:

Als einziges Bezirksamt hat das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin mitgeteilt, dass sich an folgenden Grundschulen im Bezirk und deren näherem Umfeld, welches zum Erreichen der Schule notwendig ist, keine Fußgängerüberwege (FGÜ) oder Lichtsignalanlagen (LSA) befinden (Querungshilfen waren nicht ermittelbar):

• Havelmüller Grundschule
• Mark-Twain-Grundschule (verkehrsberuhigter Bereich)
• Ringelnatz-Grundschule
• Franz-Marc-Grundschule
• Alfred-Brehm-Grundschule
• Münchhausen-Grundschule
• Ellef-Ringnes-Grundschule
• Victor-Gollancz-Grundschule
• Hermann-Schulz-Grundschule

• Reinicke-Fuchs-Grundschule
• Gustav-Dreyer-Grundschule
• Private Goethe-Grundschule
• Demokratische Schule X
• Montessori-Schule
• Lauterbach-Grundschule

Frage 2.1:

Wie viele davon wurden in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommen? Frage 2.2:
Wie viele sind aktuell in Planung?

Antwort zu 2.1 und 2.2:

Nach den Auskünften der Bezirksämter ergibt sich zu den Fragen 2.1 und 2.2 folgendes Bild zu vorhandenen Querungshilfen:

Bezirk 2.1 (in den letzten 10 Jahren in Betrieb genommene Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen) 2.2 (aktuell in Planung befindliche Fußgängerüberwege und bauliche Querungshilfen)
Charlottenburg
-Wilmersdorf Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Nicht recherchierbar
Friedrichshain- Kreuzberg 43 Fußgängerüberwege, elf Mittelinseln,
neun Gehwegvorstreckungen sechs Fußgängerüberwege, neun Mittelinseln,
13 Gehwegvorstreckungen
Lichtenberg Keine Angabe Keine Angabe
Marzahn- Hellersdorf Keine Angabe Keine Angabe
Mitte Entsprechende Statistiken werden nicht geführt Eine Schule (Koppenplatz) hat einen entsprechenden Antrag gestellt
Neukölln Ca. acht Querungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Radfahrinfrastruktur Aktuell sind zwei Fußgängerüberwege und drei Querungshilfen in Planung sowie Fahrradbügel
Pankow 35 Fußgängerüberwege neun Mittelinseln
sieben Gehwegvorstreckungen 21 Fußgängerüberwege fünf Mittelinseln
neun Gehwegvorstreckungen
Reinickendorf Acht Fußgängerüberwege Vier Fußgängerüberwege
Spandau Keine Angabe Keine Angabe
Steglitz- Zehlendorf Nicht recherchierbar; grundsätzlich wird versucht, durch Gehwegvorstreckungen mehr Sicherheit beim Überqueren zu schaffen Keine Angabe

Tempelhof- Schöneberg Keine Angabe Keine Angabe
Treptow- Köpenick Hierzu kann mangels statistischer Erhebung keine Aussage getroffen werden Im Zuständigkeitsbereich der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde sind derzeit keine Fußgängerüberwege oder Querungsanlagen im Nahbereich von Grundschulen in Planung

Ferner ist eine Fußgänger-Lichtzeichenanlage vor der im Adlergestell gelegenen Grundschule Schmöckwitz, Bezirk Treptow-Köpenick, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) in Planung.

Frage 2.3:

Wie gestalten sich die rechtlichen Bestimmungen dazu? In welchen Fällen ist die Einrichtung von Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege und Querungsanlagen zur Sicherung des Schulweges verpflichtend vorgesehen?

Antwort zu 2.3:

Hier muss nach den Arten der Querungseinrichtungen unterschieden werden. Lichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwege sind Maßnahmen, die nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung und weiterführenden Richtlinien geprüft und durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden müssen. Über bauliche Querungshilfen wie Mittelinseln entscheidet der Straßenbaulastträger unter Berücksichtigung der baurechtlichen Vorschriften. Bei der Entscheidung werden die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigt. Regelmäßig werden zunächst, wenn die Schulkinder zur Querung der Straße vor den Schuleingängen Unterstützung benötigen, bauliche Maßnahmen, ggf. ergänzt durch Fußgängerüberwege oder Lichtsignalanlagen geprüft. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung abhängig von den vorhandenen Gegebenheiten.

Frage 3:

Sind vor allen Berliner Grundschulen verkehrsberuhigte Bereiche oder Tempo-30-Strecken eingerichtet – mit oder ohne zeitlicher Beschränkung?

Antwort zu 3:

Die überwiegende Mehrheit der Grundschulen ist im untergeordneten Nebenstraßennetz gelegen, so dass hier infolge der dort in den 90iger Jahren ausgewiesenen Tempo 30- Zonen eine Verkehrsberuhigung vorhanden ist. Im Sommer 2008 wurden auch alle Zugangsbereiche von Grundschulen, die im Hauptstraßennetz gelegen sind und an denen die Kinder die Fahrbahn queren müssen, durch Tempo 30-Strecken befristet auf die Schul- und ggf. Hortöffnungszeiten gesichert.

Frage 4:

Plant der Senat, durch gezielte Werbemaßnahmen berlinweite Aufmerksamkeit für die Verbreitung von Laufbus-Projekten zu erzeugen?

Antwort zu 4:

Derzeit sind solche Werbemaßnahmen nicht geplant.

Frage 5:

In welcher Form unterstützen Senat und Bezirke die Erstellung und Verbreitung von Schulwegplänen?

5.1 Wenn ja, mit welchen Maßnahmen und Mitteln?
5.2 Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu 5:

In den Bezirken erfolgt die Erarbeitung der Schulwegpläne über die Gesellschaft für Arbeitsförderung in Köpenick mbH (CÖGA mbh). Hierfür stellt der Bezirk dem Beschäftigungsträger zumeist entsprechende Räume in einer Schule zur Verfügung. Die Bekanntgabe der Schulwegpläne ist in der jährlich durch den Schulträger herausgegebenen Grundschulbroschüre erhalten. Die Verteilung läuft in den Bezirken unterschiedlich ab. Die Finanzierung der Schulwegpläne erfolgt in den Bezirken unterschiedlich über den Träger, Sponsoren und/oder das Bezirksamt.
Der Senat begrüßt die Erstellung von Schulwegpläne.

Frage 6:

6.1 Wie bewertet der Senat zeitlich begrenzte Sperrungen des Verkehrsraums für „Eltern-Taxis“ vor
Grundschulen zum morgendlichen Schulbeginn oder dem Schulschluss am Nachmittag?
6.2 An welchen Schulen herrschen nach Kenntnis des Senats vor Schulbeginn regelmäßig Verkehrsprobleme durch ein erhöhtes Aufkommen an Pkws? (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln)

Antwort zu 6:

Nach Kenntnis des Senats kommt es insbesondere vor Grundschulen stadtweit an vielen Schulen zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit den entsprechenden Verkehrsproblemen, so dass eine Auflistung grundsätzlich nicht möglich ist. Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat jedoch hierzu mitgeteilt, dass es im Jahr 2018 Schwerpunktaktionen zur Feststellung und Ahndung von Verkehrsverstößen vor 25 von über 30 Grundschulen im Bezirk durchgeführt habe. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden dabei im Bereich der Azis-Nesin-Grundschule bzw. der Carl-von-Ossietzky-Grundschule in der Blücher- bzw. Urbanstraße festgestellt (503), gefolgt von der Freien Waldorfschule in der Ritterstraße (419), der Jens-Nydahl- Grundschule in der Kohlfurter Straße (262), der Galilei-Grundschule (228) und der Rosa- Parks-Grundschule in der Reichenberger Straße (205).

Dem Senat sind bisher keine temporären Sperrungen von Fahrbahnen vor Schulen bekannt, die bewertet werden können. Sperrungen, die sich nur auf „Elterntaxis“ beziehen, sind nicht bekannt.

Frage 7:

Welche Schulen haben die Einrichtung von „Hol- und Bringzonen“ beantragt? An welchen Schulen wurden sogenannte „Hol- und Bringzonen“ eingerichtet? Wie bewertet der Senat die Einrichtung sogenannter „Hol- und Bringzonen“ in fußläufiger Nähe zu Grundschulen?

Antwort zu 7:

Der Senat befürwortet Maßnahmen, die Schülerinnen und Schülern die selbstständige und sichere Bewältigung des Schulwegs ermöglichen. Dazu gehört auch die Einrichtung von
„Hol- und Bringzonen“, die zumindest noch einen Anteil eines selbständigen Schulwegs ermöglichen. Eine solche Zone wurde im Rahmen eines Pilotprojekts an der Reinhardswald-Grundschule in Kreuzberg eingerichtet. Dem Bezirksamt Mitte von Berlin liegt ein Antrag für die Antonstraße 10 (Wedding-Grundschule) zur Prüfung vor. In der Umgebung anderer Schulen werden in Absprache auch Parkplätze genutzt, von denen aus Schulweggemeinschaften, u. a. als Laufbusse bezeichnet, gemeinsam zur Schule gehen. Genaue Standorte sind dem Senat nicht bekannt.

Frage 8:

Wie ist die Rechtslage für die unter Frage 6 und 7 genannten Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor Schulen?

Antwort zu 8:

Die Sperrung von Straßen an Schulen nur für „Eltern-Taxis“ lässt das
Straßenverkehrsrecht nicht zu.

Für die Einrichtung von Haltestellen für Eltern kommen sowohl nichtamtliche Hinweisbeschilderungen („Hol- und Bringzone“, „Elternhaltestelle“), welche der Zustimmung des Straßenbaulastträgers bedürfen (Sondernutzung gem. § 11 des Berliner Straßengesetzes), als auch Beschilderungen mit den Zeichen 286 („eingeschränktes Haltverbot“) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Betracht. Die nichtamtliche Hinweisbeschilderung hat lediglich empfehlenden Charakter gegenüber den am Verkehr Teilnehmenden. Zeichen 286 StVO erlaubt sowohl das Ein- und Aussteigen als auch das Be- und Entladen in den entsprechend beschilderten Bereichen. Diese Verkehrszeichen sind für die am Verkehr Teilnehmenden bindend. Parkverstöße können ggf. geahndet werden.

Frage 9:

Welche anderen Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um das immer wieder zum jährlichen Schulbeginn auf Elternabenden diskutierte Thema des durch „Eltern-Taxis“ verursachten Verkehrschaos vor den Grundschulen trotz der bestehenden Schulautonomität berlinweit und dauerhaft in den Griff zu bekommen?

Antwort zu 9:

Dem Senat liegen die Ergebnisse eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement vor. Bei diesem umfassenden Ansatz der Mobilität rund um die Schule werden Aspekte der Kommunikation, des Unterrichts und der Infrastruktur und Verkehrsregelung ressortübergreifend für den einzelnen Schulstandort betrachtet und

individuelle Lösungen erarbeitet. Bundesweite Erfahrungen zeigen, dass dort, wo dieses Konzept verstetigt wird, auch diese Problematik spürbar reduziert werden kann.

Frage 10:

Verfügt der Senat über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement?

10.1. Wenn ja, was beinhaltet dieses Konzept?
10.2. Wenn nein, warum nicht?
10.3. Wenn nein, plant der Senat ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement zu erarbeiten und wer soll daran beteiligt sein?

Antwort zu 10:

Aktuell verfügt der Senat nicht über ein Konzept zum Schulischen Mobilitätsmanagement. Im aktuellen Erarbeitungsprozess für den Abschnitt 4 zur Förderung des Fußverkehrs im Berliner Mobilitätsgesetz wird ein Paragraf zum Schulischen Mobilitätsmanagement diskutiert. Die aktuelle Fassung enthält eine Absichtserklärung zur Förderung von Schulischem Mobilitätsmanagement und Konzeptentwicklung. Es sind ebenfalls Hinweise auf dabei relevante und möglichst zu beteiligende Akteure enthalten.

Frage 11:

Welche Maßnahmen werden a.) vom Senat, b.) von den Bezirken und c.) von den Schulen ergriffen, um Schüler dazu anzuhalten, den Schulweg selbstständig zu beschreiten?

Antwort zu 11:

Die Zuständigkeit für den Schulweg der Kinder liegt bei ihren Eltern und Erziehungsberechtigten. Bei der schulischen Maßnahme handelt es sich um die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, wie sie als übergreifendes Thema im Rahmenlehrplan verankert ist. Die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat den Schulen die vom Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM) erarbeitete Handreichung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung gestellt. Die Unfallkasse Berlin hat mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Arbeits- und Erkundungsheft „Der mobile Bär“ für den sicheren Schulweg herausgegeben. Auch die Aktion „Zu Fuß zur Kita und zur Schule“ des von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanzierten Projekts des BUND Berlin hat in den vergangenen Jahren die Schulen erreicht.

Die Bezirksämter haben mitgeteilt, dass die Jugendverkehrsschulen gute Arbeit leisten. Hierbei geht es insbesondere um Sensibilisierung der Kinder für den Verkehr und die Vermittlung der Bedeutung von Verkehrszeichen und Verkehrsregeln. Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen erhalten dort z.B. in einigen Bezirken Radfahrunterricht mit anschließender Prüfung. Des Weiteren können die Kinder auf speziell eingerichteten Plätzen mit Ampeln, Zebrastreifen und Verkehrsschildern spielerisch an die Anforderungen des Straßenverkehrs herangeführt werden.

Weitere Maßnahmen der Bezirksämter sind z.B. im Bezirk Steglitz-Zehlendorf die Arbeit einer Steuerungsgruppe „Sichere Schulwege“, die sich aus unterschiedlichen Fachbereichen/Ämtern des Bezirksamtes (Straßen- und Grünflächenamt, Schul- und

Sportamt, Untere Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt) und der Polizei zusammensetzt. Diese hat zum Ziel, Lösungsstrategien zum „Verkehrschaos vor Grundschulen“ zu erarbeiten. In der Arbeitsgemeinschaft (AG) Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte werden – als weiteres Beispiel für die vielfältigen bezirklichen Maßnahmen, die in den Stellungnahmen übermittelt wurden – auch Projekte vorgestellt / besprochen, die dieses Thema zum Inhalt haben. Mitglieder der AG Schulwegsicherheit in Berlin-Mitte kommen u.a. aus den Schulen sowie der Polizei, so dass die Informationen weitergegeben bzw. umgesetzt werden können.

Die Schulaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin hat die Maßnahmen der Schulen aufgeführt, die für ganz Berlin gelten:

Entsprechend § 13 der Grundschulverordnung (Gs-VO) ist die Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule verpflichtend. Der gültige Rahmenlehrplan der Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet Vorgaben zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung für jede Schule.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben liegen in jeder Schule ein Konzept und/oder Festlegungen im schulinternen Curriculum zur Verkehrserziehung vor. Darin werden die schulscharfen Bildungs- und Erziehungsziele, Ausführungen zum Kompetenzerwerb und die erforderlichen Maßnahmen, die zur Umsetzung der Vorgaben und schulinternen Festlegungen führen, festgeschrieben.
Hinzu kommt die Möglichkeit für Schulen, in Zusammenarbeit mit der Polizei Schülerlotsen auszubilden und einzusetzen. Die verpflichtende Radfahrprüfung im Schuljahrgang vier ist ein weiterer Baustein, in dem die Schülerinnen und Schüler lernen, den Schulweg selbstständig zu beschreiten, da sie hinsichtlich der Grundlagen im Straßenverkehr Sicherheit erreichen.

Frage 12:

Bewertet der Senat es als förderlich für Entwicklung und Gesundheit, wenn Kinder den Schulweg – zu Fuß oder per Fahrrad – selbst beschreiten?

Antwort zu 12:

Der Senat teilt die durch Studien nachgewiesenen positiven Effekte des selbstständigen Schulwegs auf die kindliche Entwicklung, zu denen eine höhere Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, eine gesteigerte körperliche Fitness, sowie – bei gemeinsamer Bewältigung des Schulwegs mit anderen Kindern – die Verbesserung des Sozialverhaltens gehören. Hinzu kommt, dass Kinder dadurch in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild der eigenen Stadt bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Auch eine Begleitung auf dem Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist bei geeigneten Strecken und Entfernungen einer Beförderung vorzuziehen.

Frage 13:

Was beinhaltet das Pilotprojekt „Sicherer Schulweg“ und wie bewertet der Senat den Erfolg dieses
Projektes?

Antwort zu 13:

Der Senat geht davon aus, dass der Fragesteller damit die temporäre Fahrbahnsperrung in der Nehringstraße meint. Er bewertet ein noch nicht durchgeführtes Projekt nicht im Vorhinein.

Frage 14:

Wie lang ist der längste Schulweg eines Kindes in Berlin?

Antwort zu 14:

Für die Beantwortung dieser Frage müssten dem Senat im Einzelfall sowohl der Wohnort als auch die zu besuchende Schule einzelner Schüler bekannt sein. Diese Informationen liegen dem Senat nicht vor.

Berlin, den 26.04.2019 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr gewinnt weiter an Bedeutung Verkehrssenator Geisel gibt Startschuss für das vierte Jahr der Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“, aus Senat

www.berlin.de Verkehrssenator Andreas Geisel hat heute den offiziellen Startschuss für die vierte Saison der #Kommunikationskampagne für mehr #Rücksichtnahme im Straßenverkehr in Berlin gegeben. Unter dem Motto „#Berlin nimmt Rücksicht“ werden auch in diesem Jahr wieder in ganz Berlin bis in den Herbst hinein über die unterschiedlichsten Medien und bei vielfältigen Aktionen die Menschen, die im #Straßenverkehr unterwegs sind, über verkehrssicheres und rücksichtsvolles Verhalten informiert. Verkehrssenator Andreas Geisel begrüßt die Initiative und betont: „Berlin ist eine wachsende Stadt. Alle, die in der Stadt unterwegs sind, merken, dass es voller geworden ist in den letzten Jahren. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme werden also immer wichtiger. Dafür will ich als Senator gerne werben. Die Kampagne ist ein ganz wichtiger Baustein unserer #Radverkehrsstrategie“. Ca. 150.000 Euro werden in diesem Jahr voraussichtlich in die Kampagne fließen, durch das große Engagement der Medienpartner entspricht die dadurch erzielte Aufmerksamkeit aber einer um ein Vielfaches höheren Summe. Die Kampagne, die seit dem vergangenen Jahr ohne Bundesförderung auskommt, ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin. Weitere wichtige Akteure vom #ADFC bis zur Polizei unterstützen als Multiplikatoren ihre Verbreitung. Geisel dankte allen Sponsoren, Partnern und Multiplikatoren ausdrücklich für ihr großes Engagement, ohne das ein Erfolg der Kampagne nicht denkbar wäre. Dies gelte gerade auch für die Medienpartner (Wall AG, Berliner Verlag, Jam FM Skyline Radio), die ganz wesentlich zur Sichtbarkeit der Kampagne beitrügen. Zum Kampagnenstart konnte Senator Geisel nicht nur neue Unterstützer begrüßen, sondern gemeinsam mit diesen auch drei ganz konkrete neue inhaltliche Kampagnenschwerpunkte vorstellen: Die BVG-Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, stellte gemeinsam mit dem Senator ein neues Kampagnenmotiv vor, das für ein respektvolles Neben- und Miteinander von Rad- und Linienbusverkehr wirbt. „Ein faires Miteinander zwischen allen Verkehrsteilnehmern ist uns ein großes Anliegen“, sagte die BVG-Chefin. „Die Rücksicht-Kampagne bietet dafür einen guten Rahmen.“ Bereits seit letztem Herbst unterstützt der Carsharing-Anbieter DriveNow auf eine ganz besondere Art und Weise das Projekt. DriveNow- Unternehmenssprecher Michael Fischer demonstrierte ‚live‘, wie jeder Kunde vor dem Start des Fahrzeugs mit Themen und Verhaltenstipps aus der Rücksicht-Kampagne konfrontiert wird. „Näher kommt man an die Zielgruppe Autofahrer wohl kaum heran“, betonte Fischer. „Wir stehen zu unserer Verantwortung, dass auch die Nutzerinnen und Nutzer unserer Fahrzeuge sich möglichst rücksichtsvoll im Straßenverkehr verhalten sollen, gerade gegenüber Rad- und Fußverkehr.“ Auch DriveNow leistet einen finanziellen Beitrag zur Verbreitung der Kampagne. Die Direct Line Versicherung AG, Deutschlands drittgrößte Kfz-Direktversicherung, unterstützt die Kampagne finanziell, wird aber auch bei Aktionen vor Ort präsent sein. Dafür wurden Beleuchtungssets und Warnwesten produziert, die für die Kampagne werben und Radlerinnen und Radlern bei Aktionen überreicht werden sollen. „Als Versicherung haben wir natürlich ein hohes Eigeninteresse an einem rücksichtsvollen Verkehrsverhalten unserer Kunden“, erläuterte Rico Zocher, Leiter Marketing und Vertrieb bei Direct Line. „Wir unterstützen aber ausdrücklich auch alle anderen Bemühungen, das Radfahren in der Stadt attraktiver und sicherer zu machen.“ Direct Line ist auch Partner beim Projekt EBikePendeln und unterstützt den Berliner Velothon, eines der großen Jedermannradrennen in Deutschland, in dessen Rahmen es ebenfalls eine Kooperation mit der Rücksicht- Kampagne gibt. Folgende Sponsoren und Unterstützer sind als Partner der Kampagne „Rücksicht 2015“ dabei: Wall AG, Berliner Verlag, Jam FM Skyline Radio, Direct Line Versicherung AG, Drive Now, ADFC, ADAC, ACE, DriveNow Carsharing, BVG, Unfallkasse Berlin, S-Bahn Berlin, Velotaxi, BBF Bike, Abus. Die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin sind ebenfalls Multiplikatoren der Kampagne.Bilder: Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“ Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Radverkehr gewinnt weiter an Bedeutung Verkehrssenator Geisel gibt Startschuss für das vierte Jahr der Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“, aus Senat

www.berlin.de

Verkehrssenator Andreas Geisel hat heute den offiziellen Startschuss für die vierte Saison der #Kommunikationskampagne für mehr #Rücksichtnahme im Straßenverkehr in Berlin gegeben. Unter dem Motto „#Berlin nimmt Rücksicht“ werden auch in diesem Jahr wieder in ganz Berlin bis in den Herbst hinein über die unterschiedlichsten Medien und bei vielfältigen Aktionen die Menschen, die im #Straßenverkehr unterwegs sind, über verkehrssicheres und rücksichtsvolles Verhalten informiert.

Verkehrssenator Andreas Geisel begrüßt die Initiative und betont: „Berlin ist eine wachsende Stadt. Alle, die in der Stadt unterwegs sind, merken, dass es voller geworden ist in den letzten Jahren. Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme werden also immer wichtiger. Dafür will ich als Senator gerne werben. Die Kampagne ist ein ganz wichtiger Baustein unserer #Radverkehrsstrategie“. Ca. 150.000 Euro werden in diesem Jahr voraussichtlich in die Kampagne fließen, durch das große Engagement der Medienpartner entspricht die dadurch erzielte Aufmerksamkeit aber einer um ein Vielfaches höheren Summe.

Die Kampagne, die seit dem vergangenen Jahr ohne Bundesförderung auskommt, ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin. Weitere wichtige Akteure vom #ADFC bis zur Polizei unterstützen als Multiplikatoren ihre Verbreitung. Geisel dankte allen Sponsoren, Partnern und Multiplikatoren ausdrücklich für ihr großes Engagement, ohne das ein Erfolg der Kampagne nicht denkbar wäre. Dies gelte gerade auch für die Medienpartner (Wall AG, Berliner Verlag, Jam FM Skyline Radio), die ganz wesentlich zur Sichtbarkeit der Kampagne beitrügen.

Zum Kampagnenstart konnte Senator Geisel nicht nur neue Unterstützer begrüßen, sondern gemeinsam mit diesen auch drei ganz konkrete neue inhaltliche Kampagnenschwerpunkte vorstellen:

Die BVG-Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb, Dr. Sigrid Evelyn Nikutta, stellte gemeinsam mit dem Senator ein neues Kampagnenmotiv vor, das für ein respektvolles Neben- und Miteinander von Rad- und Linienbusverkehr wirbt. „Ein faires Miteinander zwischen allen Verkehrsteilnehmern ist uns ein großes Anliegen“, sagte die BVG-Chefin. „Die Rücksicht-Kampagne bietet dafür einen guten Rahmen.“

Bereits seit letztem Herbst unterstützt der Carsharing-Anbieter DriveNow auf eine ganz besondere Art und Weise das Projekt. DriveNow- Unternehmenssprecher Michael Fischer demonstrierte ‚live‘, wie jeder Kunde vor dem Start des Fahrzeugs mit Themen und Verhaltenstipps aus der Rücksicht-Kampagne konfrontiert wird. „Näher kommt man an die Zielgruppe Autofahrer wohl kaum heran“, betonte Fischer. „Wir stehen zu unserer Verantwortung, dass auch die Nutzerinnen und Nutzer unserer Fahrzeuge sich möglichst rücksichtsvoll im Straßenverkehr verhalten sollen, gerade gegenüber Rad- und Fußverkehr.“ Auch DriveNow leistet einen finanziellen Beitrag zur Verbreitung der Kampagne.
Die Direct Line Versicherung AG, Deutschlands drittgrößte Kfz-Direktversicherung, unterstützt die Kampagne finanziell, wird aber auch bei Aktionen vor Ort präsent sein. Dafür wurden Beleuchtungssets und Warnwesten produziert, die für die Kampagne werben und Radlerinnen und Radlern bei Aktionen überreicht werden sollen. „Als Versicherung haben wir natürlich ein hohes Eigeninteresse an einem rücksichtsvollen Verkehrsverhalten unserer Kunden“, erläuterte Rico Zocher, Leiter Marketing und Vertrieb bei Direct Line. „Wir unterstützen aber ausdrücklich auch alle anderen Bemühungen, das Radfahren in der Stadt attraktiver und sicherer zu machen.“ Direct Line ist auch Partner beim Projekt EBikePendeln und unterstützt den Berliner Velothon, eines der großen Jedermannradrennen in Deutschland, in dessen Rahmen es ebenfalls eine Kooperation mit der Rücksicht- Kampagne gibt.

Folgende Sponsoren und Unterstützer sind als Partner der Kampagne „Rücksicht 2015“ dabei:
Wall AG, Berliner Verlag, Jam FM Skyline Radio, Direct Line Versicherung AG, Drive Now, ADFC, ADAC, ACE, DriveNow Carsharing, BVG, Unfallkasse Berlin, S-Bahn Berlin, Velotaxi, BBF Bike, Abus. Die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin sind ebenfalls Multiplikatoren der Kampagne.Bilder:
Kampagne „Berlin nimmt Rücksicht“

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Verkehrsregelungszentrale Berlin „Das wäre der Super-GAU: ein Feuer im Tunnel“, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehrsregelungszentrale-berlin–das-waere-der-super-gau–ein-feuer-im-tunnel-,10809148,30408124.html Volker #Gleich (52) ist Schichtleiter in der #Verkehrsregelungszentrale Berlin, die zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gehört. Er überwacht Berlins #Straßenverkehr. Er erzählt, wie sein Arbeitsalltag abläuft. Von hier aus haben wir einen großen Teil des Berliner Verkehrs im Blick. Auf einem Teil der Bildschirmwand können wir sehen, ob es in den #Autobahntunneln und im Tunnel unterm Tiergarten Stau gibt. Dort sind Kameras montiert, auch an den Dreiecken Neukölln und Charlottenburg. Meist sehen wir Autos, Lkw, Motorräder. Wir haben auf den Bildschirmen auch schon Menschen entdeckt, die da nicht hingehören. Mit dem Rad durch den #Tiergartentunnel, das kommt vor, nicht nur bei Regen. Einmal mussten wir den Tunnel sperren, weil da ein Fußgänger herumtorkelte. Vor Jahren bekamen wir von der Polizei einen aufgeregten Funkspruch, dass im Tunnel Ortskern Tegel eine ganze Gruppe von Fußgängern gesehen worden ist. Auf unseren Bildschirmen haben wir nichts entdeckt, aber damals waren die Kameras auch noch nicht schwenkbar. Schließlich kam heraus, dass eine Schulklasse von der Auffahrt Waidmannsluster Damm aus in den Tunnel gelaufen war. Mit Lehrerin! Was die da wollten, weiß ich nicht. Auch auf anderen Autobahnen haben wir schon Fußgänger gesehen. Einige waren alkoholisiert, andere nicht. Aber natürlich haben wir die Kameras vor allem, um den Verkehr zu beobachten. Auf der #A113 aus Schönefeld gibt es vor dem Dreieck Neukölln an jedem …

Bahnhöfe + U-Bahn: U-Bahnhof Schönleinstraße muss saniert werden, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/baustelle-zwischen-kreuzberg-und-neukoelln-u-bahnhof-schoenleinstrasse-muss-saniert-werden,10809298,30129784.html Viele Monate war der Neuköllner Südabschnitt der #U8 wegen #Bauarbeiten gesperrt. Nun könnte es auch in Kreuzberg eine #Großbaustelle geben – mit Auswirkungen auf den -Bahn- und #Straßenverkehr. Auf der U-Bahn-Linie U 8 in Kreuzberg könnte noch in diesem Jahr wieder eine Großbaustelle entstehen. „Der U-Bahnhof #Schönleinstraße macht uns Sorgen“, sagte Uwe #Kutscher, der bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) die Bauabteilung der U-Bahn leitet. In dem Bauwerk unter dem Kottbusser Damm in Kreuzberg, das 1927 in Betrieb genommen wurde, sei der Beton untersucht worden. „Die Ergebnisse lassen uns nicht jubeln“, so Kutscher. So, wie es derzeit aussehe, sei eine Sanierung erforderlich. In welchem Maße sich die Bauarbeiten auf den U-Bahn- und den Straßenverkehr auswirken, sei …

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Bundesverkehrsminister Dobrindt will Güterverkehr von der Schiene auf die Straße verlagern

(13.3.2015, #DBV-Bundesverband) Der Deutsche #Bahnkunden-Verband e.V. (DBV) protestiert gegen die Absicht von #Bundesverkehrsminister Alexander #Dobrindt, bis zu 25 Meter lange und 44 Tonnen schwere #Riesen-Lkw nach Beendigung eines bis 2016 andauernden Feldversuches für den Regelbetrieb zuzulassen. Der DBV widerspricht der These, dies würde die Straßen enlasten und zu weniger Schadstoffausstoß führen. Am Beispiel Schweden kann man erkennen, dass exakt das Gegenteil passieren wird. Nach Zulassung von Riesen-Lkw verbilligte sich dort der #Straßenverkehr gegenüber dem umweltfreundlicheren #Schienenverkehr stark. Das führte zum Rückgang des Marktanteils der Schiene von 36% auf 30 % von 1992 bis 1996. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Marktanteil des Straßengüterverkehrs von 50% auf 56% (Quelle: Allianz pro Schiene auf Basis von Messungen der Königlich-Technischen Hochschule Stockholm). Noch mehr und nicht weniger Lkw sind also die Folge. Gigaliner sind oft lebensgefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Auch für motorisierte Verkehrsteilnehmer entstehen Probleme, beispiesweise beim Überholen. Nicht zuletzt erhöhen Riesen-Lkw den Aufwand für den Ausbau und die Unterhaltung der bereits jetzt überlasteten Straßeninfrastruktur. Entsprechend große Parkflächen werden benötigt. Dass das alles allein durch die Verursacher getragen und nicht auf die Öffentlichkeit abgewälzt wird, darf bezweifelt werden. Sind derartige Monstertrucks erst zugelassen, wird der Druck steigen, das Straßennetz, auf dem sie verkehren dürfen, mehr und mehr zu erweitern. Durch immer großzügigere Trassierungen von Straßen und Parkplätzen wird Landschaft zerstört und die Architektur der Städte dem Straßenverkehr geopfert. Dabei lassen sich die weiträumigen, relativ dünn besiedelten Länder Finnland und Schweden, in denen derartige Fahrzeuge schon seit längerem verkehren, nicht mit dem viel stärker besiedelten sonstigen Europa vergleichen. Für weitere Informationen empfiehlt der Bahnkunden-Verband die Internetseite der Allianz pro Schiene zu diesem Thema: http://www.nomegatrucks.eu/deu/ Pressekontakt: Frank Petrovsky, Bundesvorstand Umweltschutz, über DBV-Bundesgeschäftsstelle, Ruf 0 30 / 63 49 70 79 Über den Deutschen Bahnkunden-Verband (DBV): Der DBV ist der bundesweit tätige Dachverband für Bahnkunden im Personen- und Güterverkehr. Er wurde 1990 in Berlin gegründet und hat heute über 7.500 Mitglieder (incl. Mitgliedsverbände). Er ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.

Straßenverkehr: Personalmangel bei der Verkehrslenkung Berlin Das Geld ist da, die Sanierung der Straßen bleibt aus, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/personalmangel-bei-der-verkehrslenkung-berlin-das-geld-ist-da–die-sanierung-der-strassen-bleibt-aus,10809298,29601382.html #Straßenverkehr: #Personalmangel bei der #Verkehrslenkung Berlin Das Geld ist da, die Sanierung der Straßen bleibt aus, aus Berliner Zeitung Das #Geld für die Sanierung ist da, aber das Personal fehlt: Die Yorckstraße in Schöneberg ist das aktuellste Beispiel dafür, dass Berlins Straßennetz immer mehr verfällt. „Durch Rissbildungen können jetzt Schlaglöcher entstehen“, sagt Daniel Krüger (CDU), Baustadtrat in Tempelhof-Schöneberg. Um dieser Gefahr und Schadensersatzforderungen der Autofahrer zu begegnen, hat er jetzt die Notbremse gezogen: Die Höchstgeschwindigkeit wurde am Freitag noch einmal reduziert, statt Tempo 30 darf höchstens Tempo 10 gefahren werden. Der Zustand von maroden Straßen wie der Yorckstraße wird sich sobald nicht ändern. Denn die Baustadträte in den Bezirken warten teils seit Jahren darauf, dass sie die kaputten Straßen sanieren dürfen. Dazu benötigen sie die Anordnung der Verkehrslenkung Berlin (VLB), die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Verkehrszeichen, Umleitungen und …