Regionalverkehr: Angebotsverdichtung und Ausbau der Ostbahn – Planungsstand, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist dem Senat bekannt, dass in der Ausschreibung für das „Netz Ostbrandenburg“, das ab Dezember 2024
neu vergeben wird, als #Rahmenfahrplan für die #RB26 Berlin – #Kostrzyn zwar ein zweites Zugpaar je Stunde
#Ostkreuz#Müncheberg vorgegeben ist, aber der Fahrplan folgende Mängel aufweist? Wie werden diese
beurteilt:
a. Es soll kein #30-min-Takt hergestellt werden, sondern die Züge sollen in sehr ungleichmäßigen
Abständen verkehren: Bei der Abfahrt in Lichtenberg 23 zu 37 min, bei der Ankunft in
Müncheberg vormittags 29/31, nachmittags 26/34 min, in der Gegenrichtung in Müncheberg
vormittags 22/38, nachmittags 25/35 und in Lichtenberg 24/36 min.
b. Die Fahrzeit Lichtenberg – Müncheberg soll sich von heute 35 auf 39 min verlängern,
Lichtenberg – Seelow-Gusow von heute 48 min (Schnellläufer mit weniger Halten) bzw. 52 min
(Langsamläufer mit allen Halten) auf 56 min, Lichtenberg – Küstrin-Kietz von heute 60 bzw. 69
auf 74 min.
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des Halbstundentaktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 26 (RB 26) bestimmt sich
maßgeblich durch die #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung.
Darüber hinaus besteht entlang der Strecke der Wunsch nach Bedienung aller
Zwischenstationen durch alle Zugfahrten, was unmittelbar zu einer Fahrzeitverlängerung
für die darüber hinausgehenden Relationen führt. Gemäß den Unterlagen des
Vergabeverfahrens sind Anpassungen der Haltekonzeption entsprechend der
Nachfrageentwicklung möglich.
2
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die im Vergabeverfahren unterstellten Fahrpläne
eine Kalkulationsgrundlage für die potenziellen Auftragnehmer darstellen. Im Rahmen der
Abstimmung und Erstellung der Jahresfahrpläne können sich noch Änderungen an den
Fahrplanzeiten ergeben.
Frage 2:
Teilt der Senat die Auffassung, dass ein Taktfahrplan mit gleichmäßig verteilten Abfahrzeiten und kurzen
Fahrzeiten Voraussetzung für die angestrebte häufige Benutzung der Eisenbahn durch Pendler und andere
Fahrgäste ist? Wenn ja, warum hat der Senat dann diesen mangelhaften Fahrplan, der offenbar auf der
heutigen Lage der Ausweichstellen, der heute zu geringen Streckengeschwindigkeit von 100 km/h und den
damit verbundenen Wartezeiten auf den Gegenzug beruht, veranlasst oder ihm zugestimmt?
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass für den angestrebten 30-min-Takt bis Müncheberg nicht nur ein zweites
Bahnsteiggleis in Müncheberg, das von DB Netz geplant wird, sondern auch eine zweite
Begegnungsmöglichkeit auf der eingleisigen Strecke westlich des Haltepunkts #Mahlsdorf sowie eine
Erhöhung der #Streckengeschwindigkeit zwischen Biesdorfer Kreuz und Herrensee benötigt werden, um vom
zweiten Begegnungsabschnitt aus die #Begegnungsstrecke bei #Herrensee in weniger als 15 Minuten zu
erreichen?
Frage 4:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zwischen Berlin und Müncheberg ein glatter 30-min-Takt mit
Fahrzeiten, die nicht länger sind als heute, erforderlich ist und dass dafür infrastrukturseitig die
Voraussetzungen (zweigleisiger Abschnitt zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf, in dem die Begegnung
während der Fahrt beider Züge möglich ist, außerdem Geschwindigkeitserhöhung) geschaffen werden
müssen?
Antwort zu 2 bis 4:
Die Fragen 2 bis 4 werden werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
#Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden
muss. Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) nach Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung
des Streckenabschnittes bis Müncheberg mit zwei Zügen je Stunde und Richtung zur
Betriebsaufnahme im Netz #Ostbrandenburg gewährleisten zu können. Das Zurückstellen
der Angebotsverdichtung bis zum Abschluss weiterer Infrastrukturausbaumaßnahmen
hätte über viele Jahre die Beibehaltung des Stundentaktes erfordert. Die zeitnahe
Bedienung mit zwei Zügen pro Stunde wird von Seiten des Senates besser bewertet als
die Bedienung mit einem Zug pro Stunde.
Der weitere Ausbau der Ostbahn ist gemeinsames Ziel des Landes Brandenburg und des
Senats. Die Strecke wurde daher für den Ausbau im Rahmen des
Bundesverkehrswegeplans beim zuständigen Bundesverkehrsministerium angemeldet
und von diesem abgelehnt. Auch eine #Elektrifizierung der Ostbahn im Rahmen des
Programms „Elektrische Güterbahn“ wurde nicht berücksichtigt. Die Länder verfolgen
daher parallel weitere Optionen der Finanzierung des Infrastrukturausbaus. Entsprechend
der Prinzipien des Deutschlandtaktes wird ein fahrplanbasierter Ausbau der Ostbahn
angestrebt, so dass die konkret erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen aus dem
Zielfahrplan abgeleitet werden. Zudem wird eine Elektrifizierung der Ostbahn angestrebt.
3
Frage 5:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zur Betriebsaufnahme im Dezember 2024 einen Fahrplan ohne die
beschriebenen Mängel einzuführen?
Antwort zu 5:
Ein hierfür notwendiger entsprechender #Infrastrukturausbau einschließlich der dafür
erforderlichen Planungen und Planverfahren ist bis Dezember 2024 nicht umsetzbar.
Frage 6:
Welche Absichten hat der Senat, die DB Netz AG zur qualitätsgerechten Absicherung des ersten Schritts der
#Angebotsverdichtung rechtzeitig zum Herstellen einer geeigneten Infrastruktur zu veranlassen?
Antwort zu 6:
Der erste Schritt der im #Vergabeverfahren unterstellten Angebotsverdichtung ist innerhalb
von Berlin auf der vorhandenen Infrastruktur umsetzbar. Die Infrastrukturausbauten auf
dem Gebiet von Brandenburg sollen nach Angaben von DB Netz rechtzeitig vor der
Betriebsaufnahme im Dezember 2024 in Betrieb genommen werden. Im Übrigen wird auf
die Antwort zur Frage 5 verwiesen.
Frage 7:
Teilt der Senat die Auffassung, dass der 30-Minuten-Takt bis Müncheberg nicht nur – wie vorgesehen –
montags bis freitags, sondern auch am Wochenende erforderlich ist, um neben dem Pendlerverkehr auch für
den Ausflugsverkehr Richtung Märkische Schweiz und den Gelegenheitsverkehr bessere Bedingungen für
die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu bieten? Wird der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg
die Bestellung der Zugleistungen entsprechend erweitern?
Antwort zu 7:
Diese Einschätzung wird von den Ländern aktuell nicht geteilt. Nach Auskunft des VBB
liegt die Nachfrage an Wochenenden auf Basis der Zählungen vor der Corona-Pandemie
deutlich unter der Nachfrage an den Tagen Montag-Freitag. Eine Ausweitung des
Angebotes an Wochenenden ist daher in den aktuellen Nahverkehrsplänen der Länder
Berlin und Brandenburg nicht vorgesehen. Sollten sich Änderungen am Mobilitätsverhalten
ergeben, so kann eine Angebotserweiterung mit dem Land Brandenburg auch noch im
Rahmen des laufenden Verkehrsvertrags abgestimmt werden.
Frage 8:
Welche Kreuzungsbauwerke der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Stadtgrenze Mahlsdorf/Hoppegarten
(Straßenüber- und -unterführungen, Fuß- und Radwege, Eisenbahnüber- und -unterführungen) müssen in
absehbarer Zeit saniert oder erneuert werden? In welchen Planungsphasen befinden sich diese Bauwerke
und wie sind die Zeitpläne für Planung und Bau?
4
Antwort zu 8:
Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen in absehbarer Zeit folgende Kreuzungsbauwerke
der Strecke Ostkreuz – Lichtenberg – Landesgrenze Berlin/Brandenburg saniert oder
erneuert werden:
Bezeichnung Maßnahmenstand Voraussichtliche
Inbetriebnahme
Kreuzungsbauwerk (KrBw) mit
Strecke 6140 (Höhe Nöldnerplatz)
Genehmigungsplanung 12/2024
Personentunnel am S-Bahnhof
Nöldnerplatz
Entwurfsplanung 12/2027
Straßenüberführung (SÜ) südliche
Rhinstraßenbrücke
Baudurchführung II/2021
KrBw mit Strecke 6080 (Biesdorfer
Kreuz)
Grundlagenermittlung 12/2029
SÜ Blumberger Damm Bauvorbereitung 2025
Eisenbahnüberführung Hönower
Straße
Grundlagenermittlung 12/2028
Frage 9:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die Ostbahn eine große und steigende Bedeutung als Hauptverbindung
zwischen Deutschland, #Polen und dem #Baltikum für den Regional- und #Güterverkehr und für künftigen
internationalen Fernverkehr besitzt und deshalb durchgehend #zweigleisig ausgebaut und #elektrifiziert werden
muss?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt die Auffassung, dass für die künftigen Verkehre ein zweigleisiger
elektrifizierter Ausbau der Ostbahn von der Grenze Deutschland/Polen bis mindestens
zum Biesdorfer Kreuz zur Einbindung in den Berliner Außenring erforderlich ist. Die
#Ostbahn ist eine wichtige Ergänzungsstrecke für den europäischen #Schienengüterverkehr
und könnte dann langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Frankfurter
Bahn leisten.
Frage 10:
Werden bei den anstehenden Erneuerungen und Sanierungen einzelner Bauwerke ausreichend
#Vorsorgemaßnahmen für das zweite Gleis, höhere #Geschwindigkeit (160 km/h) und die Elektrifizierung
getroffen (Gleisabstände, lichte Höhen, Tragfähigkeit, Maststandorte), damit der Endausbau nicht auf lange
Zeit verbaut oder nur mit sehr viel größerem erneuten Umbauaufwand hergestellt werden kann? Was hat der
Senat unternommen oder wird er unternehmen, um diese Vorsorgemaßnahmen sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Aufgrund der Bedeutung der Elektrifizierung und des zweigleisigen Ausbaus der Ostbahn
werden im Rahmen der Abstimmungen zu anstehenden Erneuerungsmaßnahmen an
Kreuzungsbauwerken und der Klärung der dafür zugrundezulegenden Anforderungen
durch den für die Bahnplanung verantwortlichen Bereich der für Verkehr zuständigen
5
Senatsverwaltung die Anforderungen für einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der
Strecke eingebracht.


Berlin, den 25.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

VBB: Gleich zwei Fahrplanwechsel im Schienenverkehr, aus VBB

In den kommenden Wochen gibt es gleich zwei Wechsel im #Fahrplan des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg: Ende Oktober wird die gesamte neue Infrastruktur zum Flughafen BER in Betrieb genommen und am 13. Dezember 2020 beginnt das neue Fahrplanjahr 2021. Zahlreiche Verbindungen werden damit erheblich verbessert. Mit diesem Angebotsausbau investieren die Länder Berlin und Brandenburg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität in der Stadt und der gesamten Region.

#Fahrplananpassungen zur I#nbetriebnahme des Flughafens #BER

Ende Oktober werden die neuen Verbindungen zum #Flughafen BER schrittweise in Betrieb genommen. Am 26. Oktober startet die Anbindung mit den ersten Fahrten der S9, drei Tage später beginnt der Vollbetrieb im 10-Minuten-Takt durch das Zusammenspiel von S9 und S45.
Zum 31. Oktober nimmt dann der neue Flughafen-Express (FEX) den Betrieb auf, und die Fern- und Regionalzüge fahren zum neuen Flughafenbahnhof direkt unter dem Terminal 1. Gleichzeitig wird auch der Busverkehr zum Terminal 1-2 ausgeweitet.

Die Änderungen im Schienenverkehr im Detail:
#S9 Spandau <> Berlin Stadtbahn <> Flughafen BER Terminal 1-2

Ab 26. Oktober wird die S9 zu den Hauptverkehrszeiten (morgens ab ca. 5:30 Uhr bis 9:00 Uhr und nachmittags ab ca. 14:15 Uhr bis 18:15 Uhr) über #Schönefeld (neu Flughafen BER Terminal 5) hinaus bis Flughafen BER #Terminal 1-2 verlängert. Gleichzeitig wird auch die neue Station Waßmannsdorf an das S-Bahn-Netz angebunden. Ab 29. Oktober wird die S9 tagsüber täglich im 20-Minuten-Takt zum Terminal 1-2 fahren, an den Wochenenden besteht durchgehender Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt.

#S45 Südkreuz <> Flughafen BER Terminal 1-2
Ab 29. Oktober wird auch die S45 tagsüber im 20-Minuten-Takt zum neuen Flughafenbahnhof verlängert. Damit ergibt sich zusammen mit der S9 tagsüber ein 10-Minuten-Takt zu den Terminals 1-2 und 5 sowie zwischen den beiden Bereichen des Flughafens.

#FEX Berlin Hbf <> Flughafen BER Terminal 1-2
Zum 31. Oktober startet der neue Flughafen-Express (FEX) zwischen Berlin Hbf und Flughafen BER Terminal 1-2. Der FEX fährt zwischen 4 Uhr und Mitternacht im Halbstundentakt und hält auch in Berlin Gesundbrunnen und am Ostkreuz. Zum Einsatz kommen Züge mit vier Doppelstockwagen, die über besonders viel Stauraum für Gepäck verfügen.

#RE7 Dessau <> Berlin <> Flughafen BER T 1-2 <> Wünsdorf-Waldstadt
#RB14 Nauen <> Berlin <> Flughafen BER Terminal 1-2
#RB22 Potsdam <> Flughafen BER T 1-2 <> Königs Wusterhausen
#IC17 Rostock <> Berlin <> Flughafen BER Terminal 1-2 <> Dresden

Ab 31. Oktober fahren die Regionalverkehrslinien RE7, RB14 und RB22 sowie die IC-Linie 17 anstelle des Bahnhofs Schönefeld den neuen Flughafenbahnhof am Terminal 1-2 an. Die Linien RE7, RB14 und der FEX bieten damit insgesamt vier Verbindungen pro Stunde zwischen Berlin Hbf, Ostkreuz und dem Flughafen BER.

Ausblick auf den Fahrplan 2021
Am 13. Dezember 2020 findet der große, europaweite Fahrplanwechsel statt. Das Angebot im Regional- und S-Bahnverkehr der Länder Berlin und Brandenburg wird dabei, einschließlich der neuen Verkehre zum Flughafen BER, weitestgehend fortgeführt. Die Länder Berlin und Brandenburg haben zudem auch wieder zusätzliche Leistungen zur Ausweitung des Angebotes bestellt. Darüber hinaus wird es einzelne Angebotsänderungen geben. Beispielsweise werden zwischen Finsterwalde und Berlin wieder Direktverbindungen eingeführt und zwischen Eberswalde und Wriezen auch am Wochenende ein Stundentakt angeboten. Darüber hinaus stehen im Fahrplan 2021 wieder mehrere größere Baumaßnahmen an, die bereits im Jahresfahrplan berücksichtigt werden.
Die folgende Zusammenstellung gibt einen ersten Ausblick auf die wesentlichen Änderungen im Fahrplan 2021, gültig ab 13. Dezember 2020:

#RE1 Magdeburg <> Potsdam <> Berlin <> Frankfurt (Oder)
Zur Anbindung des neu entstehenden Werks von Tesla werden zusätzliche Halte in Fangschleuse angeboten.

#RE4 Rathenow <> Berlin <> Ludwigsfelde (<> Jüterbog)
Im Berufsverkehr wird eine zusätzliche Fahrt zwischen Ludwigsfelde und Jüterbog angeboten, so dass der Halbstundentakt aus den Linien RE3 und RE4 am Nachmittag um eine Stunde verlängert wird.

#RE5 Rostock/Stralsund <> Berlin <> Elsterwerda/Finsterwalde
Seit Juni 2020 werden in den IC-Zügen nach Doberlug-Kirchhain und Elsterwerda VBB-Tickets anerkannt. Die bestehenden Verstärkerzüge der Linie RE5 werden daher statt nach Elsterwerda künftig nach Finsterwalde fahren und damit zu den Hauptverkehrszeiten wieder eine Direktverbindung zwischen Finsterwalde und Berlin herstellen.

#RB25 Werneuchen <> Berlin
Zwischen Werneuchen und Ahrensfelde wird am frühen Morgen ein zusätzlicher Zug mit Anschluss an die S-Bahn eingerichtet und damit die bisher bestehende Busfahrt ersetzt.

#RB26 Küstrin <> Berlin
Im Abendverkehr wird ein zusätzliches Zugpaar zwischen Küstrin und Berlin-Lichtenberg und damit auch am Abend ein durchgehender Stundentakt angeboten. Aufgrund des Neubaus der Oder- und Wartebrücken zwischen Küstrin-Kietz und Kostrzyn enden und beginnen alle Fahrten in Küstrin-Kietz, wo Anschluss an die Ersatzbusse zum Bahnhof Kostrzyn auf der polnischen Seite besteht.

#RB36 Königs Wusterhausen <> Beeskow <> Frankfurt (Oder)
Nach Abschluss von Baumaßnahmen im Bereich Beeskow kann bereits seit Mitte Oktober 2020 die Fahrzeit zwischen Beeskow und Frankfurt (Oder) richtungs- und tageszeitabhängig verkürzt werden.

#RB41 Lübben <> Cottbus
Nach Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und den regionalen Akteuren wird die Linie RB41 im Fahrplan 2021 nicht fortgeführt. Stattdessen wird zur Anbindung der Zwischenhalte wieder ein Ersatzverkehr mit Bussen zum Anschluss an den RE2 in Richtung Berlin eingerichtet.

#RB51 Brandenburg <> Rathenow
Die letzten Fahrten am Abend werden im Fahrplan 2021 täglich angeboten.

#RB60 Eberswalde <> Wriezen <> Frankfurt (Oder)
Am Wochenende wird zwischen Eberswalde und Wriezen das Angebot zu einem Stundentakt verdichtet. Der saisonale Halt in Schönfließ Dorf entfällt.

#RB63 Eberswalde <> Joachimsthal <> Templin
Zwischen Joachimsthal und Templin Stadt wird von Montag bis Freitag ein zusätzliches Zugpaar am Abend angeboten.

#RB65 Cottbus <> Spremberg <> Görlitz <> Zittau
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird eine zusätzliche Abendverbindung zwischen Görlitz, Cottbus und Weißwasser eingerichtet.

S-Bahn Berlin
#S41/S42 Ringbahn
#S46 Königs Wusterhausen <> Westend

An Wochenenden bestellt das Land Berlin einen verdichteten Fahrplan auf den Ringlinien S41/S42. Zwischen 12 und 20 Uhr erfolgt eine Taktverdichtung auf einen 5/5/10-Minuten-Takt (3 Fahrten in 20 Minuten). Die S46 verkehrt zu diesen Zeiten zwischen Königs Wusterhausen und Tempelhof.

#S5 Westkreuz <> Strausberg Nord und S85 Pankow <> Grünau
Darüber hinaus werden die Betriebszeiten bei der S5 ab Strausberg bzw. Strausberg Nord am Morgen und bei der S85 im Abschnitt Schöneweide – Pankow am Abend ausgeweitet.

#S47 Hermannstraße <> Spindlersfeld
Zum 1. Januar 2021 erfolgt die Betriebsaufnahme im neuen Verkehrsvertrag für das Teilnetz Ring bei der Linie S47. Die dort erstmalig eingesetzten Neufahrzeuge bieten den Fahrgästen mehr Komfort und eine weiter verbesserte Barrierefreiheit. Das bewährte Fahrtenangebot wird grundsätzlich fortgeführt, im Abendverkehr verkehrt die S47 künftig aber an allen Tagen bis 21 Uhr (statt bislang 20:30 Uhr) von/nach Hermannstraße. Das noch über mehrere Jahre andauernde Großbauprojekt in Schöneweide beeinflusst allerdings auch weiterhin die dortige Anschlusssituation.

Größere #Baumaßnahmen
Die Modernisierung und der Ausbau des Schienennetzes führen aktuell und auch weiterhin zu Anpassungen im Fahrplan oder auch Zugausfällen mit Ersatzverkehren.

In Berlin führt z.B. die Sanierung des Hallendachs am Berliner Ostbahnhof während des gesamten Fahrplanjahres zu Haltausfällen im Regionalverkehr. Da nicht alle Bahnsteigkanten zur Verfügung stehen, hält daher baubedingt nur stündlich ein Zug der Linie RE1 am Ostbahnhof. Bei der S-Bahn ergeben sich mehrere Bauphasen von meist rund zwei bis drei Wochen Dauer, mit Sperrung jeweils einzelner Gleise und unterschiedlichen Auswirkungen. Hiervon betroffen sind überwiegend nur die im Bereich Ostbahnhof / Warschauer Straße wendenden Züge (Verstärkerzüge S3-Express oder S5 während der Hauptverkehrszeiten, sowie zum Teil S3 oder S75).

Weitere Bauschwerpunkte liegen im Regionalverkehr des Fahrplanjahres 2020/2021 insbesondere auf den Strecken Seddin – Bad Belzig (ab September 2021), Königs Wusterhausen – Lübbenau – Cottbus (Juli bis September 2021) und verschiedenen Abschnitten des Berliner Außenrings, z.B. im Abschnitt Priort – Golm von Mitte Januar bis Anfang April. Die Verkehrsunternehmen informieren jeweils gesondert zu den Auswirkungen und ggf. Ersatzverkehren. Noch bis zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember ist während der Totalsperrung der Anhalter Bahn zwischen Ludwigsfelde, Jüterbog und Niedergörsdorf ein umfangreiches Ersatz- und Umfahrungskonzept eingerichtet.

Im S-Bahn-Netz hat die DB Netz AG die ursprünglich in den Herbstferien 2020 geplante dreiwöchige Totalsperrung auf der S5 zwischen Berlin und Strausberg Nord in den Januar verschoben, weil es zu Verzögerungen im Bauprojekt kam. Weitere Bauschwerpunkte auf den Strecken der rot-gelben Züge liegen beispielsweise auf Teilabschnitten der Ringbahn, auf der S2 und S25/S26 im Süden, auf der S3 zwischen Erkner, Rahnsdorf und Friedrichshagen, auf der S25 zwischen Schönholz und Hennigsdorf sowie auf der S5, S7 und S75 am Nöldnerplatz. Bereits im November 2020 kommt es auf der S1 zwischen Oranienburg und Birkenwerder zu einer dreiwöchigen Sperrung, teils verlängert bis hohen Neuendorf, wovon dann auch die S8 betroffen ist.

Weitere Informationen
Die ab Ende Oktober 2020 gültigen Fahrpläne sind bereits in der Fahrinfo abrufbar. Der Fahrplan 2021 wird schrittweise bis Ende November freigeschaltet.
Die Liniennetze des Bahn-Regionalverkehrs und der S+U-Bahn Berlin, gültig ab 31. Oktober 2020, stehen auf der Internetseite https://www.vbb.de/ zum Download bereit.
Alle Details zur Flughafenanbindung einschließlich der Busanbindungen finden Sie unter: https://www.vbb.de/ber

Regionalverkehr: Pünktlichkeit auf der Linie RB26, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Worauf sind die #Verspätungen auf der Linie #RB26 zurückzuführen?
Antwort zu 1:
Infrastrukturelle Defizite des Netzes behindern einen pünktlichen Betrieb der RegionalbahnLinie (Linie RB) 26 stärker, als dies bei anderen Linien der Fall ist.
Die #Streckeninfrastruktur der #Ostbahn ist fast ausschließlich eingleisig ausgeführt und die
Bahnhöfe, an denen sich Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung begegnen (kreuzen)
können, werden vom #Infrastrukturbetreiber auf weiten Teilen der Strecke, vor allem im Land
Brandenburg, nur in dem absolut notwendigen Umfang vorgehalten. Neben einer insgesamt
geringen Anzahl von #Kreuzungsstellen schränkt deren Ausgestaltung die Leistungsfähigkeit
ein. So können z.B. am Bahnhof #Müncheberg zwar Zugkreuzungen durchgeführt werden.
Sofern dies erfolgt, ist aber für einen der beiden Züge dann kein #Fahrgastwechsel mehr
möglich, da am zweiten Gleis kein Bahnsteig mehr vorhanden ist. Am Bahnhof SeelowGusow sind die Bahnsteige beispielsweise nicht wie üblich nebeneinander, sondern
hintereinander angelegt, so dass ein Zug nach seinem Halt den anderen Zug zunächst
umfahren muss und eine Weiterfahrt beider Züge erst dann möglich ist, wenn der
Fahrgastwechsel bei beiden Zügen abgeschlossen wurde. Durch die vorgegebenen
Kreuzungsstellen und die Eingleisigkeit bestimmt die Infrastruktur auch weitestgehend die
Fahrplankonzeption der Strecke. Einzelne vorhandene zweigleisige Abschnitte sind
überwiegend ungünstig verortet, so dass sie einem heute üblichen Taktverkehr nur sehr
beschränkt dienlich sind.
Naturgemäß führt bei einer eingleisigen Strecke eine Verspätung eines Zuges immer dazu,
dass auch ein Zug der Gegenrichtung verspätet wird, wenn der ursprüngliche Zug die
Kreuzungsstelle nicht rechtzeitig erreicht. Der Zug der Gegenrichtung muss dann auf den
verspäteten Zug warten.
2
Bei der Linie RB 26 kommt erschwerend hinzu, dass die #Wendezeiten an den beiden
Linienenden mit 5 Minuten in Berlin und 5 bis 15 Minuten in #Kostrzyn für eine Fahrtzeit von
ca. 85 Minuten je Richtung sehr knapp bemessen sind, insbesondere, weil die längere
Wendezeit von 15 Minuten in Kostrzyn nur alle zwei Stunden besteht.
Das Problem der kurzen Wendezeit hat sich mit der Inbetriebnahme des
Regionalbahnhaltes in #Berlin-Mahlsdorf und der Verlängerung nach Berlin #Ostkreuz
verschärft, weil sich damit die Fahrzeit verlängert hat und gleichzeitig die Wendezeit
entsprechend kürzer ausfällt.
Durch diese kurzen Wendezeiten ist es auch nur schwer möglich, bei einem
Verspätungsereignis den Fahrplan im Tagesverlauf wieder zu stabilisieren. Zum einen kann
die Verspätung des betroffenen Zuges kaum abgebaut werden, zum anderen überträgt
dieser die Verspätung durch die Zugkreuzungen auf die anderen Züge der Strecke, deren
Verspätung dann ebenfalls nur schwer wieder abgebaut werden kann. Dies führt dazu, dass
Verspätungen mitunter über den gesamten Betriebstag bestehen bleiben und sich teilweise
auch akkumulieren.
Die vorrangige Verspätungsursache ist somit die verkehrsplanerisch als sehr gering
einzuschätzende Wendezeit und der beschränkte Ausbauzustand der Infrastruktur.
Frage 2:
Treten nach wie vor Fahrzeugstörungen und -ausfälle bei den PESA-Triebwagen auf und wie sollen diese
Probleme gelöst werden?
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis des Senates hat sich die Zuverlässigkeit der eingesetzten Triebwagen des
Herstellers PESA signifikant verbessert. Aufgrund von Schäden, die teils extern bzw. durch
Unfälle verursacht wurden, sind derzeit zwei Triebwagen nicht einsatzbereit. Der Betreiber
hat dazu zwei Ersatzfahrzeuge angemietet, die derzeit die Fahrzeugverfügbarkeit des
Betreibers stabilisieren.
Frage 3:
Wird die Auffassung geteilt, dass nun angekündigte Zuglaufverkürzungen nicht die Ursachen der
Verspätungen angehen, sondern lediglich die Pünktlichkeitsstatistik verbessern sollen?
Antwort zu 3:
Nein, diese Auffassung teilt der Senat nicht. Die Fahrplanänderung wurde von den Ländern
Berlin und Brandenburg gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg
umfassend geprüft und aufgrund der erwarteten überwiegend positiven Effekte
anschließend beim Betreiber beauftragt. Ziel ist es, dass alle Fahrzeugumläufe von der
verlängerten Wendezeit in Berlin profitieren und bei einer verspäteten Ankunft pünktlich die
Rückfahrt starten können, aber auch die anderen (entgegenkommenden) Fahrten der Linie
nicht mehr beeinflussen. Zudem entfällt die Vergütung an das EisenbahnVerkehrsunternehmen für den nicht mehr bedienten Abschnitt.
Weiterhin soll damit der aus Sicht des Senates unbefriedigenden Situation begegnet
werden, dass regelmäßig Fahrten mit größerer Verspätung zwischen Ostkreuz und
Lichtenberg ausfallen müssen, weil dies zur rechtzeitigen Wende auf die Folgefahrt
3
erforderlich ist und die Strecke Berlin Ostkreuz – Berlin-Lichtenberg, die ebenfalls von den
Linien RB 12 und RB 25 genutzt wird, den Zügen der Linie RB 26 nicht wahlfrei außerhalb
des eigentlich vorgesehenen Fahrplanfensters zur Verfügung steht. Fahrgäste mussten
daher in der Vergangenheit häufig spontan von Ostkreuz bis Lichtenberg vorfahren, um
ihren Zug noch zu erreichen.
Frage 4:
Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Situation der Fahrgäste der RB26 strukturell zu verbessern,
damit diese nicht mehr umsteigen und länger unterwegs sein müssen?
Antwort zu 4:
Der Senat geht davon aus, dass die ergriffene Maßnahme kurzfristig zu einer Verbesserung
der Situation führen wird. Mittelfristig beabsichtig der Senat mit der Neuausschreibung des
Netzes Nordostbrandenburg, in dem auch die Linie RB 26 enthalten ist, zusätzliche
Fahrzeuge von einem künftigen Betreiber einsetzen zu lassen, um zwei Fahrten je Stunde
zwischen Berlin und Müncheberg realisieren zu können. Mit diesem weiteren
Fahrtenangebot können die Wenden auf die Folgefahrten dann so organisiert werden, dass
eine Wendezeit von etwa 25 Minuten entsteht. Diese verlängerten Wendezeiten werden zu
einer erheblichen Stabilisierung beitragen.
Hierfür ist jedoch auch noch die Wiederherstellung einer zweiten Bahnsteigkante in
Müncheberg erforderlich, die nach derzeitiger Einschätzung rechtzeitig zur
Betriebsaufnahme des neu ausgeschriebenen Verkehrsvertrags zur Verfügung stehen wird.
Langfristiges Ziel des Senates ist der zweigleisige Ausbau der Ostbahn, um die
Abhängigkeiten von Zügen in unterschiedlichen Fahrtrichtungen aufzuheben und eine
höhere Anzahl von Zugfahrten zu ermöglichen. Gleichzeitig ist aus Sicht des Senates eine
Elektrifizierung der Strecke wünschenswert, um elektrische Triebwagen mit höherem
Beschleunigungsvermögen einsetzen zu können. Allerdings liegt die Ostbahn als
bundeseigene Eisenbahninfrastruktur in der Verantwortung des Bundes.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben sich mit der polnischen Wojewodschaft Lubuskie
am 5. August 2019 durch Unterzeichnung eines Memorandums dazu verpflichtet, den
zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Ostbahn auch als wichtige
Entlastungsstrecke der Bahnstrecke Berlin – Warschau – Baltikum voranzubringen. Studien
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Industrie- und
Handelskammer Ostbrandenburg haben den Nachweis gebracht, dass die
Ausbaumaßnahme auch für den zu verlagernden Güterverkehr nach Fertigstellung der Rail
Baltica (voraussichtlich 2027) benötigt wird. Alle drei Partner werden im nächsten Schritt
eine Initiative zur Aufnahme dieser Strecke in das Transeuropäische Netz bei der
anstehenden TEN Revision starten, um auch neue Möglichkeiten einer Finanzierung aus
EU-Programmen (ähnlich wie bei der Finanzierung des zweiten Gleises zwischen Passow
und Stettin) zu schaffen.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrplan: Anpassungen im Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/anpassungen-im-regionalverkehr-in-berlin-und-brandenburg

Anpassungen im #Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg – stabiles #Fahrplanangebot bleibt erhalten – aktuelle Verbindungsauskünfte über #Fahrinfo

Der Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg wird aufgrund der aktuellen Situation angepasst. Einzelne Verstärkerzüge in den Hauptverkehrszeiten und Linien, für die es ausreichende Ersatzangebote gibt, werden zurückgezogen. Auf diese Weise kann den Fahrgästen im Regionalverkehr weiterhin ein stabiles Zugangebot angeboten werden. Verbindungsauskünfte können über die Webseiten oder über die Apps von VBB, S-Bahn Berlin, DB und BVG abgerufen werden.

Die Länder Berlin und Brandenburg, der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB) und die Verkehrsunternehmen stellen mit diesen Maßnahmen vorausschauend einen verlässlichen Grundtakt sicher. Ziel ist es auch, alle elektronischen Auskunftssysteme frühzeitig zu aktualisieren, so dass die Fahrgäste sich rechtzeitig vor Fahrtbeginn über das Angebot informieren können.

Anpassungen im Einzelnen:

  • Auf einigen Linien fallen #Zusatzfahrten zur Hauptverkehrszeit weg. Dies betrifft Einzelfahrten auf den Linien #RE3, #RE7, #RB27, #RB60, #RB61 und #RB62.
  • Auf folgenden Linien, die überwiegend der Verdichtung des Grundangebots dienen, werden die Zugfahrten #eingestellt: #RB14, #RB43 und #RB49. Einzelne Frühfahrten auf den Linien RB43, RB49 werden weiterhin angeboten. Detailinformationen auf bahn.de/aktuell.
  • Die kurzen Linien #RB23, #RB55 werden eingestellt und durch Busse ersetzt.
  • Auf den Linien #RB26, #RB66, #RB91 und #RB93 ist die Fahrt über die Grenze nach #Polen aktuell nicht möglich. Daher kann in diesen Abschnitten auch kein Ersatzverkehr eingerichtet werden.
  • Auf allen anderen Linien wird weiterhin der reguläre Betrieb angeboten.

Achtung: Da sich kurzfristig Änderungen ergeben können, werden Fahrgäste gebeten, sich auch aktuell auf den Webseiten der Eisenbahnverkehrsunternehmen im #VBB zu informieren: Bahn.de/aktuellNeb.deOdeg.dehanseatische-eisenbahn.demitteldeutscheregiobahn.de.

Bahnhöfe: Bauarbeiten im Bereich des Bahnhofs Kaulsdorf, aus Senat [Zweigleisigkeit der Ostbahn]

www.berlin.de

Frage 1:
Teilt der Senat die Auffassung, dass zur Bewältigung des steigenden Verkehrsbedarfs auf der #Ostbahn der
#Takt von Berlin bis Müncheberg von 60 Minuten auf 30 Minuten verdichtet werden muss und dass dazu im
Bereich zwischen Biesdorfer Kreuz und Mahlsdorf ein #zweigleisiger Abschnitt erforderlich ist, auf dem sich
die Züge während der Fahrt ohne Wartezeiten begegnen können?
Antwort zu 1:
Der Verkehrsvertrag, über den die Verkehrsleistung der #RB26 erbracht werden, wird im
Jahr 2024 neu vergeben. Im Rahmen der Neuausschreibung wird berücksichtigt, in
welchem Rahmen bereits auf der vorhandenen Infrastruktur eine Verdichtung des
Fahrplanangebotes umsetzbar ist.
Der Senat hat im Rahmen der Anmeldungen zum #Bundesverkehrswegeplan 2030 den
#zweigleisigen #elektrifizierten #Ausbau der Ostbahn im Abschnitt #Biesdorfer Kreuz bis
#Landesgrenze Berlin/Brandenburg ins Verfahren eingebracht. Die Einbindung in die
#Bedarfsprojekte der Bundesregierung wurde jedoch im Verfahren abgelehnt. Aufgrund der
Langfristigkeit der Umsetzung des zweigleisigen elektrifizierten Ausbaus der Ostbahn liegt
noch keine Detailplanung vor.
2
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass die Deutsche Bahn AG im Rahmen der Bauarbeiten für ein #elektronisches
Stellwerk auf der freien zweiten #Gleisachse einen #Kabelkanal errichtet?
Antwort zu 2:
Ja, das ist dem Senat bekannt.
Frage 3:
Inwiefern wurde der Senat darüber seitens der DB AG informiert?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Senat wurde im Rahmen des Planrechts-/Plangenehmigungsverfahren über die
beiden Vorhaben
· Neubau des Elektronischen Stellwerks (ESTW) auf der S5 Ost (ESTW S-Bahn)
· ESTW Berlin-Lichtenberg (Fernbahn), 4. Baustufe, Bahnhof Kaulsdorf
Eingleisstelle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin
beteiligt.
Der Planrechtsbeschluss zum ESTW S5 Ost (S-Bahn) wurde am 21.03.219 erteilt.
In der Planrechtsunterlage ist die neue Kabelgefäßanlage im Bereich des Bahnhofs
Kaulsdorf zwischen den beiden F-Bahn-Gleisen 3 und 5 (und somit in der Lage des alten
nicht mehr vorhandenen Gleises 4) dargestellt.
Der Planrechtsbeschluss des ESTW 4. Baustufe (Fernbahn) – erteilt am 21.03.2019 –
enthält im Wesentlichen die Ergänzung der Kabelkanalanlage aus dem Verfahren „S5 Ost“
für die Belange der Fernbahn und die Errichtung einer Eingleisstelle im Bahnhof
Kaulsdorf.“
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, dass die #Wiedererrichtung des zweiten Gleises dadurch
erschwert, verteuert oder verzögert wird?
Antwort zu 4:
Im Zuge des zweigleisigen elektrifizierten Ausbaus ist eine Umverlegung des Kabelkanals
nötig, da die Leit- und Sicherungstechnik ohnehin an die dann neue Situation angepasst
werden muss. Die zwischenzeitliche Nutzung der Gleisachse des 2. Gleises ist daher
hinnehmbar.
Frage 5:
Warum wird der neue Kabelkanal nicht auf der genügend großen Fläche südlich der Gleise angelegt?
Antwort zu 5:
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Wiedererrichtung des 2. Gleises war zum Zeitpunkt der Planerstellung (2016-2018)
und ist bis heute bei der DB Netz AG nicht bestellt. Die Kabelkanalanlagen werden in der
Regel gleisnah errichtet, um die Anbindungen an die Außenelemente (Weichen, Signale,
3
Achszähler) möglichst platzsparend und auf Bahngelände zu ermöglichen. Nur so können
die Auswirkungen bei der Errichtung der Kabelkanalanlagen (Rodung von Vegetation im
Randbereich, Inanspruchnahme Flächen Dritter, Grunderwerb) in einem vertretbaren
Rahmen gehalten werden.
Für das ESTW S5 Ost (S-Bahn) kommt noch ergänzend hinzu, dass aufgrund der engen
Platzverhältnisse die Hauptkabeltrasse zwischen den Fernbahn-Gleisen und nicht
bahnlinks der S-Bahn errichtet werden musste. Unter Berücksichtigung der örtlichen
Verhältnisse sowie mit dem Ziel der Reduzierung der notwendigen Querungen erfolgte die
Planung zwischen den F-Bahn-Gleisen.“
Frage 6:
Welche Vorstellungen hat der Senat im Zusammenwirken mit der Deutschen Bahn AG, künftig die
Zweigleisigkeit der Ostbahn im Bereich des Bahnhofs Kaulsdorf herzustellen?
Antwort zu 6:
Der Senat hält weiterhin an der Planung fest und wird im Prozess zur Aufstellung eines
Folge-Bundesverkehrswegeplans das Vorhaben erneut für eine Aufnahme in die
Bedarfsplanprojekte des Bundes vorschlagen.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Bahnhof Kaulsdorf hat heute neben den beiden Streckengleisen der S-Bahn zwei FBahngleise. Eine Bestellung seitens des Landes Berlin die Zweigleisigkeit über den
Bahnhof Kaulsdorf hinaus in Richtung Biesdorfer Kreuz bzw. Mahlsdorf auszubauen, liegt
der DB Netz AG bisher nicht vor. Sobald diese Bestellung vorliegt, ist ein komplexer
Ausbau zur Herstellung der Zweigleisigkeit erforderlich, der dann auch mit
Kabelumverlegung verbunden sein wird.“
Frage 7:
Wie wird die Notwendigkeit beurteilt, die Bauarbeiten vor dem Hintergrund der dargelegten Probleme vorerst
zu stoppen und eine Umplanung zu veranlassen, um Mehrkosten, Zeitverzögerungen und eventuelle
Betriebseinschränkungen beim nochmaligen Umbau zu vermeiden?
Antwort zu 7:
Vor dem Hintergrund der Langfristigkeit der Realisierung des zweigleisigen elektrifizierten
Ausbaus der Strecke ist ein Stoppen der aktuellen Bauarbeiten nicht zielführend. Die
Erneuerung der Stellwerkstechnik in dem Abschnitt war zwingend erforderlich, um die Leitund Sicherungstechnik der S-Bahn an die heutigen Bestimmungen anzupassen und die
Betriebsgenehmigung des S-Bahn-Netzes aufrecht zu erhalten.
Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für beide ESTW-Maßnahmen wurde die Hauptkabeltrasse bereits errichtet und die
Kabelverlegung hat begonnen bzw. wurde schon abgeschlossen.
Für das ESTW 4. Baustufe (Fernbahn) hat die Firma Siemens bereits in 12/19 mit der
Ausrüstung begonnen. Für das ESTW S5 Ost (S-Bahn) startet die Firma Siemens mit der
Ausrüstung in 02/20. Die Inbetriebnahme des ESTW S5 Ost ist in 10/2020 und die
4
Inbetriebnahme der 4. Baustufe (Fernbahn) sowie des ESTW Biesdorfer Kreuz (Fernbahn)
erfolgt in 11/2020.“
Berlin, den 05.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Berliner Winterferien: Bauarbeiten am Biesdorfer Kreuz schränken S-Bahnverkehr auf drei Linien ein Sperrungen auf der S5, S7 und S75, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Berliner-Winterferien-Bauarbeiten-am-Biesdorfer-Kreuz-schraenken-S-Bahnverkehr-auf-drei-Linien-ein–4857804

#Sperrungen auf der #S5, #S7 und #S75#Ersatzverkehr mit der U-Bahn #U5 ⋅ Ergänzungsverkehr auf der #RB26 ⋅ Bus-Ersatzverkehr ⋅ Weitere #Bauarbeiten am #Biesdorfer Kreuz folgen

Die Infrastruktur rund ums Biesdorfer Kreuz wird durch die DB Netz weiter modernisiert. Die Winterferien, die am Montag beginnen, werden deshalb für umfangreiche Baumaßnahmen genutzt: Auf dem Plan stehen Arbeiten an der Rhinstraßenbrücke und die Umrüstung der S5 auf das moderne Zugbeeinflussungssystem der Berliner S-Bahn (ZBS). Östlich vom  S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost wird ein sogenanntes Weichentrapez eingebaut, welches zukünftig eine höhere Flexibilität im Bau- und Störungsfall ermöglicht. Fahrgäste müssen sich ab kommender Woche auf Sperrungen einrichten. Die Einschränkungen, Änderungen und Ersatzverkehre im Detail:

S5, S7, S75 – Sperrung Wuhletal/Springfuhl <> Lichtenberg <> Ostkreuz 3. Februar (Mo), 4 Uhr durchgehend bis 10. Februar (Mo), 1.30 Uhr 

  • Ersatzverkehr mit U-Bahnlinie U5: Wuhletal <> Lichtenberg   
  • Ersatzverkehr mit Bussen: Bus S5: Wuhletal <> Bushaltestelle „Oberfeldstraße“ (Zusatzhalt) <> Biesdorf 
  • Bus S7, S75: Springpfuhl <> Friedrichsfelde Ost <> Lichtenberg
  • Bus S5: Wuhletal <> Bushaltestelle „Oberfeldstraße“ (Halt für S-Bf Biesdorf) <> Friedrichsfelde Ost <> Lichtenberg (nur in den Nächten Mo/Di bis Do/Fr und So/Mo nach dem U-Bahn-Betriebsschluss: Wuhletal ab 0.10, 0.30, 0.50 und 1.10 Uhr sowie Lichtenberg ab 0.26, 0.46, 1.06 und 1.26 Uhr)

Ergänzungsverkehr mit zusätzlichen Regionalzügen auf der Strecke der RB26:

Strausberg <> Mahlsdorf <> Lichtenberg Mo-Fr in den Hauptverkehrszeiten, diese Züge sind nicht barrierefrei (nicht alle Züge fahren an allen Tagen, bitte unbedingt Fahrplan beachten). Fahrgäste nutzen bitte bevorzugt diese zusätzlichen Züge, da die Regelzüge der RB26 nur sehr begrenzt Kapazitäten haben.

Taktänderung: Ahrensfelde <> Springpfuhl und Wartenberg <> Springpfuhl S-Bahnverkehr jeweils nur im 20-Minutentakt

Taktänderung: nur vom 7. Februar (Fr), 22 Uhr bis 10. Februar (Mo), 1.30 Uhr Lichtenberg <> Ostkreuz S-Bahnverkehr nur im 10-Minutentakt mit S7

Fahrplanänderung S5: Die S5 nach Mahlsdorf/ Hoppegarten/ Strausberg/ Strausberg Nord fährt in Wuhletal 1 Minute früher.

Fahrplanänderung S7: Die S7 fährt ab Springpfuhl zu den Minuten 14, 34, 54 nach Ahrensfelde (gegenüber dem Regelfahrplan des 20-min-Taktes 10 Minuten später). Im Nachtverkehr Fr/Sa und Sa/So fährt die S7 von Lichtenberg bis Nöldnerplatz 1 Minute früher.

Fahrplanänderung S75: Die S75 fährt von Wartenberg bis Springpfuhl 5 Minuten später (Wartenberg ab 01, 21, 41) sowie von Springpfuhl bis Wartenberg ebenfalls 5 bis 6 Minuten später (Springpfuhl ab 06, 26, 46).

Bahnsteigänderung S5: In Wuhletal fährt die S5 nach Mahlsdorf/ Hoppegarten/ Strausberg/ Strausberg Nord von Gleis 11 (Bahnsteig stadteinwärts). Fahrgäste, die mit der U5 aus Richtung Alexanderplatz/ Lichtenberg ankommen, müssen zur Weiterfahrt mit der S5 den Bahnsteig wechseln (der Bahnhof ist barrierefrei ausgestattet).  

Gleisänderung S75: In Hohenschönhausen, in Gehrenseestraße und in Springpfuhl fährt die S75 jeweils vom Gleis der Gegenrichtung.

Linienführung S5: Strausberg Nord <> Wuhletal (10-Minutentakt: Hoppegarten/Mahlsdorf <> Wuhletal) und Lichtenberg <> Westkreuz (10-Minutentakt: in den Hauptverkehrszeiten Lichtenberg <> Westkreuz, außerhalb der Hauptverkehrszeiten Ostkreuz <> Westkreuz, diese Fahrten beginnen/enden in Karlshorst), vom 07. Februar (Fr), 22 Uhr bis 10. Februar (Mo), 1.30 Uhr fährt die S5 Karlshorst <> Ostkreuz <> Westkreuz (tagsüber im 10-Minutentakt)

Linienführung S7: Ahrensfelde <> Springpfuhl und Lichtenberg <> Potsdam Hbf (tagsüber im 10-Minutentakt) 

Linienführung S75: Wartenberg <> Springpfuhl. Die RB12 und RB25 sind ebenfalls von Baumaßnahmen betroffen und stehen zwischen Hohenschönhausen bzw. Ahrensfelde und Lichtenberg/ Ostkreuz nicht als Alternative zur Verfügung.

Auch nach den Winterferien wird es weitere Sperrungen rund ums Biesdorfer Kreuz geben, vornehmlich jedoch an den Wochenenden. Grund ist die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks (ESTW) „S5 Ost“: 

S5, S7, S75 – Hoppegarten/Springpfuhl <> Lichtenberg 14. Februar (Fr), 22 Uhr bis 17. Februar (Mo), 1.30 Uhr und 21. Februar (Fr), 22 Uhr bis 24. Februar (Mo), 1.30 Uhr 

S5, S7, S75 – Wuhletal/ Springfuhl <> Lichtenberg vom 3. August bis 10. August

Über weitere, zum Teil längere Sperrungen auf der östlichen S5 werden wir gesondert informieren.

Alle Fahrplan-Informationen gibt’s im Internet unter sbahn.berlin, auch mobil per App.

Regionalverkehr: Zusätzlicher Zug auf der RB26, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/zusaetzlicher-zug-auf-der-rb26

Weitere Sofortmaßnahmen werden von der NEB umgesetzt

Ab dem 1. August fährt ein #zusätzlicher Zug auf der Regionalbahnlinie #RB26 (zwischen Berlin und #Müncheberg). Die Niederbarnimer Eisenbahn (#NEB) kommt damit der Forderung der Länder Berlin und Brandenburg nach, das vertraglich vereinbarte #Sitzplatzangebot auf der Linie umzusetzen. Alle Fahrzeiten sind in der VBB-Fahrinfo (vbb.de) und in der VBB-App Bus&Bahn abrufbar.

Der zusätzliche Zug startet am Nachmittag um 15:55 Uhr am Bahnhof Berlin Ostkreuz, endet in Müncheberg und fährt um 17:24 Uhr zurück nach Berlin Ostkreuz. Für die Fährgäste der Halte Herrensee, Rehfelde und Müncheberg werden damit wochentags im Berufsverkehr zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt. In Müncheberg haben die Fahrgäste zudem kurze Umsteigezeiten zum Stadtbus in die Innenstadt. In Berlin-Mahlsdorf und Strausberg kann für diese Zusatzfahrten kein Halt vorgesehen werden.

Das Angebot an Sitzplätzen auf der RB26 konnte in den vergangenen Wochen bereits stabilisiert werden. Vertreterinnen und Vertreter des VBB, der Länder, des Landkreises Märkisch Oderland und der NEB hatten sich im Juli bei einem Spitzengespräch auf Sofortmaßnahmen zur Verbesserung verständigt. Vereinbart wurde, dass alle Fahrten der RB26 übergangsweise von Montag bis Freitag 6 – 20 Uhr (außer Fahrt 5188 aus Gorzów kommend) auf dem gesamten Linienweg zwischen Berlin Ostkreuz und Kostrzyn mit zwei Triebwagen verkehren. Auf das bei den Fahrzeugen vom Typ PESA LINK störungsanfällige An- bzw. Abkuppeln von Triebwagen in Müncheberg und Berlin Ostkreuz wird derzeit planmäßig verzichtet. Die NEB arbeitet mit dem Hersteller weiter an der Beseitigung der Mängel.

Das nachmittägliche Zusatzangebot ist als Interimslösung bis zur Herstellung der Kupplungsfähigkeit von drei Triebwagen vorgesehen, zunächst längstens bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019.

Sobald die Kupplungsfähigkeit hergestellt ist, soll wieder das geplante Betriebsprogramm mit drei Triebwagen bei den Regelfahrten im Stundentakt angeboten werden.

Downloads
Presseinformation

Zusätzlicher Zug auf der RB26 (212KB)

Anmeldung für unseren Presse-News

S-Bahn: Nachgefragt: Ein Herbst ohne S-Bahn in Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg!?!?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für Herbst 2019 bezüglich eines geregelten #Ersatzverkehrs während der
#Sperrungen wegen #Gleisbauarbeiten auf den S-Bahnlinien #S5, #S7 und #S75? Gibt es mittlerweile ein
#Ersatzkonzept?
Frage 4:
Werden im betroffenen Gebiet mehr Busse der BVG oder beauftragte Busse der S-Bahn GmbH eingesetzt,
um die Situation vor Ort zu entschärfen?
Antwort zu 1 und zu 4:
Geplant ist ein komplexes Ersatzkonzept mit folgenden Bestandteilen:
 Ableitung der S-Bahn-Linie #S5 ab Ostkreuz nach #Friedrichshagen, um
insbesondere für Fahrgäste aus dem südlichen Einzugsbereich der S5 im Abschnitt
#Kaulsdorf – Neuenhagen eine möglichst gut erreichbare Umfahrungsalternative zu
schaffen
 Ersatzverkehr mit Bussen (mehrere Linien zur Anbindung an Stadtbahn und
Ringbahn), organisiert durch ein von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragtes
Busunternehmen
2
#Entlastungsverkehre mit #zusätzlichen #Regionalbahnzügen im Verlauf der Linien
#RB25 und #RB26, beauftragt durch die S-Bahn Berlin GmbH bei
Eisenbahnverkehrsunternehmen des Regionalverkehrs
 Kapazitive #Verstärkung ausgewählter #BVG-Linien (durch zusätzliche Fahrten bzw.
fassungsstärkere Fahrzeuge)
Die BVG teilt zu Frage 4 mit:
„Die BVG plant, eine Ausweitung des 10‘min-Taktes auf der Linie #192 und eine zusätzliche
Haltestelle auf der Linie #X69 während der Bauphase der S-Bahn einzurichten.“
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Komponenten des Ersatzkonzeptes befindet sich
weiterhin in der Abstimmung, und diese wird auch in den kommenden Wochen noch
andauern (mit wachsendem Detaillierungsgrad). Dennoch können sich insbesondere bei
Ersatzverkehren mit Bussen auch in den letzten Wochen vor Beginn der Baumaßnahme
noch notwendige Änderungen ergeben, beispielsweise durch kurzfristig auftretende
Baumaßnahmen zur Havariebeseitigung im Straßennetz.
Rechtzeitig vor der Baumaßnahme werden die betroffenen Fahrgäste mittels der üblichen
zahlreichen Fahrgastinformationsmedien (digital, in Papierform und vor Ort) umfassend
über das konkrete Baubetriebs- und Ersatzkonzept sowie bestehende
Umfahrungsalternativen informiert. Darüber hinaus ist seitens der DB AG, wie bei großen
Baumaßnahmen üblich und bewährt, auch eine Information und Einbeziehung der Medien
geplant, um auch auf diesem Wege eine bestmögliche Information der Betroffenen zu
erreichen.
Frage 2:
Wie viele Fahrgäste werden vom Ersatzverkehr betroffen sein
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Frage 3:
Für wie viele Fahrgäste wird Ersatzverkehr bereitgestellt
a) bei der S5?
b) bei der S7?
c) bei der S75?
Antwort zu 2 und zu 3:
Hierzu verweist der Senat auf die Antwort zu Ihrer Schriftlichen Anfrage 18/18015, in der
auf diese Fragestellungen bereits eingegangen wurde. Grundsätzlich ist davon
auszugehen, dass nahezu alle die betreffenden S-Bahn-Abschnitte nutzenden Fahrgäste
auch vom Ersatzkonzept betroffen sein werden.
Frage 5:
Sind gesonderte Busspuren zum schnelleren Transport vorgesehen?
3
Antwort zu 5:
Durch das von der S-Bahn Berlin GmbH mit der Organisation und Durchführung des
Schienenersatzverkehr (SEV) beauftragte Busunternehmen wird im Rahmen der
Beantragung der hierfür erforderlichen verkehrsorganisatorischen Maßnahmen unter
anderem auch die Einrichtung temporärer Busspuren auf langen Abschnitten im Verlauf
der geplanten SEV-Linien beantragt.
Frage 6:
Ist geplant, dass die Ersatzbusse der S5, S7 und S75 auch U-Bahnhöfe der U-Bahnlinie 5 anfahren?
Antwort zu 6:
Es ist auch die Bedienung von Stationen der U-Bahn-Linie #U5 durch eine der SEV-Linien
geplant. Jedoch sollen die SEV-Linien vorwiegend an andere Schnellbahnlinien
(Stadtbahn und Ringbahn) herangeführt werden, da für die U5, die zusätzlich einen
großen Teil der Fahrgäste der S-Bahn-Linie S5 aufnehmen muss, ohnehin bereits eine
sehr starke Belastung zu erwarten ist. Ein wesentliches Ziel bei der Planung des
Ersatzkonzeptes besteht deshalb darin, die zusätzliche Belastung der U5 zu begrenzen
und vielmehr auch andere Fahrtalternativen einzubeziehen.
Frage 7:
Liegt mittlerweile eine Antwort der BVG bezüglich einer Ausweitung des regulär nur in den
Hauptverkehrszeiten auf der U5 angebotenen verdichteten Taktes (#4/5/5-Minuten-Takt) auf den
Tagesverkehr bis ca. 20 Uhr vor und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 7:
Ja, es liegt eine Antwort der BVG bzgl. der zeitlichen Ausweitung des verdichteten Taktes
der Hauptverkehrszeit (HVZ) auf die Nebenverkehrszeit (NVZ – vormittags und abends)
vor. Diese ist realisierbar und wird als Bestandteil des Ersatzkonzeptes bestellt werden.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Seitens der BVG gibt es dazu folgende Planungen:
 Ausweitung der Hauptverkehrszeit: Die BVG fährt einen 4 2/3 Minuten-Takt
montags bis donnerstags zwischen 05:30 und 20:15 Uhr, freitags bis 21:45 Uhr.
 Für die HVZ-Ausweitung wird der gesamte Zeitraum der Baumaßnahme zugrunde
gelegt. Der Ferienfahrplan (Herbstferien) wird durch die Maßnahme ausgesetzt.
Die Ausweitung der HVZ sowie die Aussetzung des Ferienfahrplans wird den SEV deutlich
entlasten, sodass das zusätzliche Angebot einen erheblichen Vorteil für unsere
gemeinsamen Fahrgäste bedeutet.“
Frage 8:
Warum dauert die Sanierung der Gleise so lange?
4
Antwort zu 8:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Auf Grund der Komplexität des Vorhabens sind keine kürzeren Bauzeiten möglich.
Im Zeitraum 26.08. – 04.10.2019 wird eine Gleiserneuerung (6.300 m Schienen, 16.000
Schwellen, 20.000 t Schotter) beider S-Bahngleise zwischen Springpfuhl (ausschließlich)
bis Wartenberg (einschließlich) durchgeführt.
Zusätzlich werden vorbereitende Arbeiten zum Aufbau und zur Inbetriebnahme des
elektronischen Stellwerks Biesdorfer Kreuz und der Zugsicherung
Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS) (Rückbau alte Leit- und
Sicherungstechnik, Aufbau Achszähler, Stellen neue Signale, Aufbau Balisentechnik,
Kabelarbeiten) durchgeführt.
Ab 04.10.2019 wird die Totalsperrung bis 14.11.2019 bis Nöldnerplatz (ausschließlich)
erweitert, um dann das neue elektronische Stellwerk und die Zugsicherung ZBS zu prüfen,
ab- und in Betrieb zu nehmen.
Aufgrund der engen Gleisabstände der beiden S-Bahngleise (Arbeitsschutz), der
komplexen logistischen Anforderungen (Zu- und Abführung der Neu- und Altmaterialien
der Baustelle – nicht alles kann technologisch vor Kopf im Baugleis abgearbeitet werden)
und zur wesentlichen Reduzierung der baubedingten Einschränkungen für die
Gesamtbaumaßnahme ist nur ein Arbeiten unter Totalsperrung beider S-Bahngleise
Springpfuhl – Wartenberg möglich.“
Frage 9:
Bereits Ende Februar bis Anfang März gab es aufgrund von Bauarbeiten Einschränkungen bei dem S-Bahn-
Verkehr mit der S5, S7 und S75 zwischen Marzahn-Hellersdorf, Ahrensfelde und Lichtenberg. Fahrgäste
warteten häufig mehr als 30 Minuten auf den Ersatzverkehr. Hält der Senat solche Wartezeiten für
zumutbar?
Frage 10:
Wie wird sichergestellt, dass bei den Sperrungen der S-Bahnlinien S5, S7 und S75 diesen Herbst nicht
ähnliche Verzögerungen drohen?
Antwort zu 9 und zu 10:
Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im Tagesverkehr bewertet der Senat nicht als
angemessen. Die Anstrengungen aller an der Organisation und Abstimmung des
Ersatzkonzeptes beteiligten Institutionen sind unter anderem darauf gerichtet, die SEVLinien
so zu planen, dass sie möglichst wenig durch den übrigen Straßenverkehr
beeinträchtigt werden. Im vorhandenen Straßennetz sind diesen Bemühungen jedoch
Grenzen gesetzt, und Beeinträchtigungen des SEV durch den übrigen Straßenverkehr
werden (im Falle dieser Baumaßnahme ebenso wie auch bei anderen Baumaßnahmen)
nicht völlig zu vermeiden sein.
Frage 11:
Gibt es ein Konzept für die Mitnahme von Fahrrädern?
Antwort zu 11:
5
Im Hinblick auf die große Menge zu befördernder Fahrgäste und die begrenzten
Ressourcen bei SEV-Bussen und Busfahrerinnen und Busfahrern, die durch die hier in
Rede stehende Baumaßnahme bereits bis an ihre Grenzen beansprucht werden, liegt das
Hauptaugenmerk darauf, alle Fahrgäste, auch solche mit eingeschränkter Mobilität oder
mit Kinderwagen bzw. Gepäck, befördern zu können. Die Beförderung von Fahrrädern
muss in der Abwägung gegenüber diesen übrigen Fahrgastgruppen nachrangig behandelt
werden und wird insbesondere in den Hauptverkehrszeiten nur sehr eingeschränkt
möglich sein.
Frage 12:
Ist sichergestellt, dass Reisende der DB, die mit Fahrkarten des Nah- oder Fernverkehrs der Deutschen
Bahn an- bzw. abreisen, ihre Reise durchführen können, ohne ein zusätzliches Ticket für die BVG lösen zu
müssen (Umfahrung der Streckensperrung mit der U5)?
Antwort zu 12:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Bei Baumaßnahmen sind wir bestrebt, die Auswirkungen auf unsere Kundinnen und
Kunden möglichst gering zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Abstimmungen mit
der BVG oder mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wie z.B. DB Regio,
Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) unter
Einbeziehung unseres Aufgabenträgers zwecks Abstimmung von entsprechenden
Kulanzregelungen.
Auch für diese Baumaßnahme wurde bei der BVG eine entsprechende Kulanzregelung
bzgl. Anerkennung von Fahrkarten des BB DB (inkl. BahnCard 100 und internationale
Fahrkarten gemäß SCIC (Special Conditions of International Carriage)) in der U-Bahn-
Linie U5 angefragt.
Da der Bus für die S75 nicht exakt dem Streckenverlauf folgt, werden wir den
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg(VBB) zusätzlich bezüglich einer erweiterten
Kurzstreckenregelung im Abschnitt Wartenberg <> Lichtenberg auf bis zu 5 Bahnhöfe
(inkl. Raoul-Wallenberg-Straße, Marzahn und Poelchaustraße) mit zuzüglicher Nutzung
des Ersatzverkehrs anfragen.
Über die getroffenen Kulanzregelungen werden wir rechtzeitig in den Bauflyern, auf der
Homepage und anderen Medien informieren.“
Frage 13:
Gibt es der Beantwortung der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 13:
Nein.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Für verlässliche Verbindungen auf der RB26: Länder Berlin und Brandenburg, Landkreis Märkisch Oderland, VBB und NEB verständigen sich auf Sofortmaßnahmen aus VBB

Seit Dezember 2018 verkehrt die #Regionalbahnlinie #RB26 auf der Strecke zwischen #Ostkreuz und #Kostrzyn. Betreiberin ist die #NEB Betriebsgesellschaft mbH (NEB) im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg. Trotz großer Anstrengungen ist es in den vergangenen Monaten leider nicht gelungen, den Fahrgästen der RB26 ein ausreichendes und verlässliches Angebot zur Verfügung zu stellen. Vertreter*innen der NEB, der Länder, des betroffenen Landkreises Märkisch #Oderland und der #VBB GmbH haben sich deshalb heute in einem Spitzengespräch auf Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs verständigt.

Ursprünglich vorgesehen war, den Fahrgästen auf dem stark nachgefragten Streckenabschnitt zwischen Müncheberg und Berlin mehr Kapazitäten durch den Einsatz eines dritten Triebwagens anzubieten. Dadurch sollten zu den Hauptverkehrszeiten 420 statt 280 Sitzplätze zur Verfügung stehen.

Aufgrund anhaltender technischer Probleme der neuen #LINK-Triebwagen des polnischen Herstellers #PESA und insbesondere aufgrund von Kupplungsproblemen zwischen den Triebwagen, konnte diese geplante Angebotsausweitung leider nicht stabil umgesetzt werden. #Verspätungen, #Ausfälle einzelner Wagen, #vollbesetzte Züge, schlechte Planbarkeit des Reisewegs durch den unzuverlässigen Betrieb und Beeinträchtigungen auch auf anderen Linien der Betreiberin führten zu hohen Belastungen der Fahrgäste. Es wurde von den Aufgabenträgern deutlich gemacht, dass dieser Zustand nicht akzeptabel ist.

Vor diesem Hintergrund verständigten sich in dem heutigen Gespräch beim VBB Vertreter*innen der Länder Berlin und Brandenburg, des Landkreises Märkisch Oderlands und der NEB auf ein #Sofortprogramm, das die NEB umsetzen wird.

Vereinbart wurde, dass ab Mitte Juli 2019 auf der RB26 alle Fahrten werktags (außer Zug 5188) zwischen 6 und 20 Uhr mit zwei Triebwagen zwischen Berlin Ostkreuz und Kostrzyn verkehren werden. Das bisher praktizierte sogenannte Stärken und Schwächen tagsüber in #Müncheberg wird entfallen. Damit können die störungsanfälligen Kupplungsvorgänge reduziert und auf allen Fahrten mindestens 280 Sitzplätze zuverlässig angeboten werden. Weitere Maßnahmen, wie z.B. drei durchgehend zusammengekuppelte Wagen oder einzelne #Zusatzfahrten zwischen Berlin und Müncheberg, werden derzeit noch durch die NEB gemeinsam mit der DB Netz geprüft.

Weiter wurde die NEB ausdrücklich aufgefordert zu prüfen, inwieweit zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal kurzfristig eingesetzt werden können, um die vertraglich geschuldeten Leistungen endlich zu erfüllen. Der VBB wird im Auftrag der Länder und des Landkreises die Umsetzung der verlangten Maßnahmen überwachen und fordert von der NEB zudem eine detaillierte Prognose der #Fahrzeugverfügbarkeit. Die nun geringeren Sitzplatzkapazitäten und andere Qualitätsmängel mindern auch weiterhin die Vergütung an die NEB.

VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter vbb.de/presse.

Bahnhöfe: Steht der noch nicht vollendete Regionalbahnhalt Mahlsdorf schon wieder zur Disposition?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Treffen die in der Presse veröffentlichten Äußerungen zu, wonach es der Wunsch des Landkreises
#Märkisch-Oderland ist, im Aufsichtsrat des #VBB zu diskutieren, ob die Linie #RB26 künftig vorerst nicht mehr
am #Regionalbahnhalt #Mahlsdorf halten soll? Wenn ja, steht bereits fest, wann Diskussionen geführt und
Entscheidungen dazu getroffen werden sollen?
Antwort zu 1:
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) hat übermittelt, dass sich der Landrat des
Brandenburger Landkreises Märkisch-Oderland an ihn mit einem Schreiben mit Fragen
zur #Qualität der Linie RB 26 gewandt habe. Dabei sei der Berliner Bahnhof Mahlsdorf nicht
angesprochen worden.
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sind die Länder Berlin und
Brandenburg. Unbeschadet dieser Zuständigkeit steht der Berliner Senat jedoch zu
Fragen zum Regionalbahnhof Mahlsdorf im VBB-Aufsichtsrat gern zur Verfügung, falls
diese gewünscht sein sollte.
Frage 2:
Wie positioniert sich der Senat zu dieser Forderung?
2
Antwort zu 2:
Der Senat hat sich erfolgreich für den Bau des Regionalbahnhofes Mahlsdorf eingesetzt.
Die Verkehrshalte an diesem Bahnhof werden daher weiterhin bestellt werden.
Frage 3:
Teilt der Senat die Einschätzung, dass der neue Fahrplan der Linie RB26 zu eng gestrickt ist und die NEB
an den Endstationen zu wenig Zeit zum Wenden hat, so dass Verspätungen zwangsläufig entstehen
müssen?
Frage 4:
Wie soll dem Problem der verspäteten Züge begegnet werden? Ist eine Änderung des Fahrplans geplant?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ist die RB 26 von Berlin-Lichtenberg zu dem
wichtigen Umsteigebahnhof Berlin-Ostkreuz verlängert worden. In den ersten Wochen
führten technische Probleme an den Fahrzeugen und an der Infrastruktur zu
Verspätungen. Der Betrieb auf der neuen Strecke muss sich zudem einspielen. Durch
Optimierung der Betriebsabläufe und Stabilisierung des Fahrzeugeinsatzes werden hier
Verbesserungen erwartet.
Weiterhin wurde der Betrieb bis Mitte Februar 2019 durch Bauarbeiten im Bereich
Hoppegarten beeinträchtigt. Mit dem Wegfall der damit verbundenen Langsamfahrstelle
wird eine weitere Verspätungsursache entfallen.
Die derzeitige Verspätungsanfälligkeit der RB 26 hat also temporäre Gründe. Die derzeit
hohe Verspätungsanfälligkeit dieser Linie wird daher kurzfristig abnehmen.
Frage 5:
Wie werden die Fahrzeugkapazitäten auf der Linie aktuell eingeschätzt? Ist vorgesehen, weitere Kapazitäten
auf der Linie zu schaffen?
Antwort zu 5:
Es ist positiv, dass sich die Linie RB 26 mit ihrem internationalen Bezug einer steigenden
Nachfrage erfreut. Aus diesem Grunde wurden die Fahrzeugkapazitäten bei stark
nachgefragten Fahrten in den vergangenen Jahren bereits erhöht. Mit Erlangen der
polnischen Zulassung der vier zusätzlich beschafften Fahrzeuge der Baureihe Link des
polnischen Herstellers Pesa werden weitere Kapazitäten bei den Zügen der Linie RB 26
bereitgestellt werden. Konkret ist der Einsatz von Zügen in Dreifachtraktion zu den
Hauptverkehrszeiten zwischen Berlin und Müncheberg (Mark) vorgesehen.
Frage 6:
Teilt der Senat die Auffassung, dass nur ein Ausbau der Infrastruktur die Probleme auf der Strecke lösen
wird?
3
Frage 7:
Wie positioniert sich der Senat vor diesem Hintergrund zu der bekannten Forderung vieler Akteure aus der
Region, die Ostbahn zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren?
Antwort zu 6 und 7:
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Um die Voraussetzungen für die Verlängerung der RB 26 nach Berlin-Ostkreuz zu
schaffen, wurde die von dieser Linie befahrene Strecke in den vergangenen Jahren
zwischen Rehfelde und Strausberg zweigleisig ausgebaut. Die Strecke weist aber
weiterhin eingleisige Streckenabschnitte auf. Dies ist keine optimale Voraussetzung für
eine zuverlässige Betriebsabwicklung sowie für die Ausweitung der Verkehre auf der
Schiene und steht damit im Widerspruch zu den verkehrlichen Aufgaben dieser Strecke für
die Zukunft. Mittelfristig ist daher ein weiterer Ausbau der Strecke notwendig.
Seitens der Länder Berlin und Brandenburg wurden der zweigleisige Ausbau, die
Elektrifizierung und eine Erhöhung der Streckengeschwindigkeit für den
Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Dies wurde vom Bundesverkehrsministerium als
dem für die Eisenbahninfrastruktur zuständigen Bereich leider abgelehnt.
Im Rahmen anderer Infrastrukturprogramme setzen sich die Länder daher weiter für einen
schrittweisen Ausbau der Ostbahn ein.
Beim Spitzentreffen der Oder-Partnerschaft am 13.01.2010 in Potsdam wurden der
zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung auf deutscher und polnischer Seite in den
Katalog der wichtigen großräumigen Verbindungen der Oder-Partnerschaft aufgenommen.
Auf Initiative der Wojewodschaft Lubuskie wird die Strecke auf polnischer Seite derzeit
modernisiert und die Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h angehoben. Auf polnischer
Seite ist sie bereits zweigleisig. Zudem haben Vorplanungen zu Elektrifizierung bereits
begonnen.
Berlin wird gemeinsam mit Brandenburg Initiativen starten, mit dem Ziel weitere
Bundesprogramme außerhalb der Bundesverkehrswegeplanung (z.B. das
„Sonderprogramm Elektrifizierung“) zur Finanzierung heranzuziehen.
Berlin, den 25.02.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz