Regionalverkehr: Baubeginn für Regio-Tangente erst in den 2030er-Jahren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/marzahn-hellersdorf/article230145528/Baubeginn-fuer-Regio-Tangente-erst-in-den-2030er-Jahren.html

Entlang der #TVO soll eine neue #Nahverkehrsstrecke führen. Diese könnte jedoch frühestens in über zehn Jahren entstehen.

Parallel zur Tangentialverbindung Ost (TVO), die zwischen Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick gebaut und zusammen mit den bestehenden Straßen den gesamten Osten Berlins durchschneiden wird, soll eine #Nahverkehrstangente entstehen. Mit dem Bau dieser #Zugtrasse wird jedoch erst in den 2030er-Jahren begonnen. Das ergab eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Stefan Ziller an den Senat. Während der Bau der TVO Mitte der 2020er-Jahre starten soll, werden die Trassen für den #Regionalverkehr frühestens ab 2031 und für den -Bahn-Verkehr frühestens ab 2035 realisiert. Fahrgäste können anschließend ohne Unterbrechung von Karow bis zum #Flughafen #BER fahren.

Ob selbst der Baustart in den 30er- Jahren pünktlich erfolgen kann, steht jedoch in den Sternen. Denn bereits heute gibt es Verzögerungen. Für eine durchgängige Trassenführung muss nämlich zunächst im nördlichen Abschnitt der Lückenschluss erfolgen. Zwischen Wartenberg und dem Karower Kreuz werden momentan Grundlagenarbeiten zur Verlängerung der S75 durchgeführt, die erst Mitte 2021 abgeschlossen sein werden. Dadurch verzögern sich auch die Arbeiten an der restlichen …

Regionalverkehr + Infrastruktur: Eine regionale Ringbahn für Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Bestehen auf dem Berliner #Bahn-Außenring derzeit die nötigen Voraussetzungen, um dort eine #Ringbahn als
Regionalbahn betreiben zu können?
Antwort zu 1:
Nein.
Frage 2:
Wenn nicht, an welchen Stellen müssten dafür wesentliche #Investitionen getätigt werden, z.B. Lücken
geschlossen, zusätzliche Gleise gelegt oder fehlende Verbindungskurven hergestellt werden?
Antwort zu 2:
Für den sinnvollen Betrieb einer Ringbahn für den Regionalverkehr wäre beispielsweise
die Errichtung diverser #Regionalverkehrshalte notwendig, die zumeist als kostenintensive
#Turmbahnhöfe ausgestaltet werden müssten. Es ist bisher nicht nachgewiesen, inwieweit
freie #Trassenkapazitäten für solch eine Regionalverkehrslinie auf dem Berliner Außenring
(#BAR) gegeben wären. Insbesondere ist hier auch die derzeitige Nutzung und große
Bedeutung des Berliner Außenrings für den Eisenbahn-Güterverkehr zu beachten.
Bei nicht gegebenen Trassen würde dann ggf. auch die Errichtung zusätzlicher
Gleisinfrastruktur, angepasste Leit- und Sicherungstechnik o.ä. nötig werden. Dies beträfe
dann nicht nur den BAR an sich, sondern auch die Zulauf- und Kreuzungsstrecken, zu
denen eine Verknüpfung hergestellt werden müsste. Insbesondere auf diesen Strecken
besteht derzeit schon ein sehr dichtes Betriebsprogramm. Viele Strecken sind als
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sogenannte „Überlastete Schienenwege“ von der DB Netz AG klassifiziert worden, so
dass die Fahrzeitverlängerungen durch zusätzliche Halte Angebotsreduzierungen auf den
Radialstrecken in die innere Stadt zur Folgen haben könnten.
Frage 3:
Gab es bereits schon einmal in den Senatsverwaltungen Überlegungen zu einem möglichen Ringbetrieb für
den Regionalbahnverkehr auf dem Außenring um Berlin? Gab es dazu bereits Diskussionen mit Brandenburg?
Antwort zu 3:
Der BAR wird von mehreren Regionalverkehrslinien genutzt, so z.B. für die Verbindungen
von Oranienburg über Hennigsdorf nach Berlin-Spandau/Charlottenburg sowie über Golm
nach Potsdam Hbf, von Potsdam Hbf über Golm nach Berlin-Schönefeld Flughafen und
von Lichtenberg über Hohenschönhausen nach Bernau. Der Vorteil hierbei ist, dass
verschiedene Außenäste mit hohem Nutzerpotential bedarfsgerecht miteinander
verbunden werden und auch direkte Verknüpfungen zu den weiteren Regional- und SBahn-
Verbindungen bestehen.
Die Leistungen im #Regionalverkehr werden von den Aufgabenträgern der Länder Berlin
und Brandenburg gemeinsam abgestimmt, insbesondere wenn es Landesgrenzen
überschreitende Leistungen betrifft.
Gespräche zu einer generellen Regionalverkehrs-Ringlinie mit dem Aufgabenträger des
Landes Brandenburg gab es bisher nicht.
Frage 4:
Sieht der Senat Chancen in einem solchen Ringbetrieb auf dem Außenring, insbesondere um bessere
Verbindungen für #Pendlerströme und für tangentiale Passagierströme zu schaffen?
Antwort zu 4:
Pendlerströme charakterisieren sich durch eine möglichst minimierte Reisezeit für eine
Wohnung-Arbeit-Verbindung. Lange Wege über den BAR konterkarieren diese.
Tangentiale Passagierströme könnten mit neuen Verbindungen über den BAR positive
Wirkungen erzeugen. Für Bereiche, wo ein Bedarf für tangentiale Verbindungen bisher
identifiziert wurde, wurden Regionalverkehrslinien eingerichtet. Weitere befinden sich in
Planung. So plant der Senat beispielsweise die Einrichtung einer #Nahverkehrstangente auf
dem östlichen BAR – hierfür steht allerdings ein endgültiger Systementscheid -Bahn oder
#Regionalverkehr noch aus. Des Weiteren ist zu beachten, dass dieser östliche Teil des
BAR durch überwiegend dicht besiedelte Berliner Bezirken führt, während die übrigen
Teile des BAR zu Zeiten der deutschen Teilung bewusst in peripherer Lage zu den
Siedlungsgebieten geplant wurden.
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Frage 5:
Wird der Senat einen Ringbetrieb auf dem Außenring in Zukunft als mögliche Option in seine Überlegungen
zum Ausbau des Schienenverkehrs in der Metropolregion Berlin/Brandenburg mit einbeziehen?
Antwort zu 5:
Für den Regionalverkehr werden durch die Aufgabenträger der Länder Berlin und
Brandenburg regelmäßige Überprüfungen der verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie
Bedarfsprüfungen durchgeführt. Je nachdem, welche Erkenntnisse sich daraus ergeben,
werden Anpassungen bei den Vergaben der jeweiligen Netzbetriebe (Netz-Elbe-Spree,
Lausitznetz usw.) vorgenommen. Hier wurde durch die Länder Berlin und Brandenburg
insbesondere eine Stärkung der Verkehre auf dem BAR vorgenommen, so dass künftig
auch der Streckenabschnitt zwischen Oranienburg/Bernau über Hohenschönhausen,
Lichtenberg und Schöneweide zum Flughafen BER im 30-Minuten-Takt, abschnittsweise
sogar dichter, bedient werden wird. Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen
können diese Verkehre in der Zukunft auch ausgeweitet werden. Dabei ist es von den
verkehrlichen Anforderungen abhängig, ob dies durch eine auf dem BAR verkehrende
Regionalverkehrs-Ringlinie oder abschnittsweise über den Außenring geführte
Regionallinien erfolgt, welche sich an den direkten Quell- und Zielbeziehungen der
Fahrgäste orientieren.
Berlin, den 11.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg.: Blankenburger Süden IV – Verkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann ist mit der Veröffentlichung einer seit mindestens Sommer 2016 angekündigten großräumigen
#Verkehrsuntersuchung für den #Nordosten Berlins zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die „Verkehrliche Untersuchung zum Straßennetz im Nordost-Raum Berlins in Folge der
neuen städtebaulichen Entwicklungen“ befindet sich im Abschluss. Die Kernerkenntnisse
wurden für die Bürgerinformationsveranstaltung am 03.03.2018 aufbereitet und online
gestellt
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/download/blankenburgersueden/Auftaktarena-
03.03.2018/Praesentation_Auftaktarena.pdf). Die abschließende Dokumentation der
Ergebnisse erfolgt im zweiten Quartal 2019 über den Internetauftritt der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Frage 2:
Was ist der Kern dieser Verkehrsuntersuchung, welche Ergebnisse liegen bereits vor, was wird aktuell noch
untersucht und was verzögert die Veröffentlichung?
Antwort zu 2:
Die Aufgabenstellung der Untersuchung bestand darin, die Auswirkungen der absehbaren
Entwicklungen/Wohnungsbaupotenziale auf das bestehende sowie das gegenwärtig
geplante übergeordnete Straßennetz zu ermitteln und zu prüfen, ob und welche
zusätzlichen Maßnahmen über den Flächennutzungsplan bzw. angedachte Planungen
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hinaus ggf. erforderlich werden könnten. Der Fokus war die strategische Entwicklung und
Gestaltung des übergeordneten #Straßennetzes von Berlin im Nord-Ost-Raum (NOR).
Um die heutigen infrastrukturellen Defizite zukünftig reduzieren und die neuen
Wohnungsbaustandorte anbinden / erschließen zu können, wurden insbesondere im
Umfeld neuer Wohnungsbaustandorte und Potenzialflächen 16 Planfälle, d.h.
Kombinationen möglicher #Straßennetzergänzungen, untersucht und bewertet. Auch
sinnvolle Zwischenzustände (verkehrswirksame Abschnittsbildungen) bzw. stufenweise
Entwicklungen in Abhängigkeit von Standorten wurden betrachtet. Gemeinsam bei allen
untersuchten Planfällen war die Berücksichtigung von Maßnahmen wie z.B. der
Ortsumgehung (OU) B 2 Malchow oder OU B 158 Ahrensfelde, die im vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthalten sind. Alle Planfälle wurden nach einem
einheitlichen Verfahren (Nutzwertanalyse) bewertet. Es wurden vier Wirkungsbereiche
betrachtet (Verkehrswirksamkeit, Raumordnung, Städtebau und Umweltverträglichkeit). Im
Ergebnis wurden die Sinnhaftigkeit, der Verkehrserfolg und die Wirkung der Maßnahmen
beurteilt.
Die Trassen zeigen in Abhängigkeit der Kombinationen (Planfälle) und gewählten
Abschnitte unterschiedliche verkehrliche Wirkungen im Raum / in ihrem Umfeld. Generell
wurden die untersuchten Trassen im NOR bestätigt. Gleichzeitig sind aktuell keine
weiteren, insbesondere über den FNP hinaus gehenden Trassen erkennbar.
Mit dieser Untersuchung wurde eine wichtige Grundlage für die Entscheidungen über
anschließende verkehrliche Untersuchungen geschaffen. Es wurden Korridore für die
einzelnen Maßnahmen ermittelt. Es erfolgten keine Festlegungen, wo die einzelnen
Trassen konkret verlaufen können. Das ist durch Machbarkeitsuntersuchungen mit
Variantenvergleich zu bestimmen. Die Bearbeitung erfolgt dabei nach Maßgabe der
Personalsituation.
Frage 3:
Wie ist zu erklären, dass trotz einer bislang nicht vorliegenden großräumigen Verkehrsuntersuchung bereits
kleinteilige Entscheidungen, in diesem Fall für eine #Tramlinie, getroffen werden?
Antwort zu 3:
Im zweiten Halbjahr 2016 wurden nahezu zeitgleich zwei Untersuchungen durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beauftragt:
 die großräumige Betrachtung des Straßennetzes in der NOR-Untersuchung und
 die „Untersuchung zur #ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des
Wohnungsbaustandortes Blankenburger Pflasterweg.“
Die Untersuchungen hatten unterschiedliche Inhalte und Blicktiefen: einerseits Straße
(Maßstab 1:20.000) und andererseits Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) (Maßstab
1:1.000). Entscheidungen sind noch nicht getroffen und würden zu
Infrastrukturergänzungen mit einem Senatsbeschluss herbeigeführt.
Aufgrund der heute bereits erkennbaren infrastrukturellen Defizite in den Ortsteilen
Blankenburg und Heinersdorf war klar, dass ein neuer Wohnungsbaustandort mit einer
Dimension von mindestens 5.000 Wohneinheiten die Anbindung/Erschließung durch ein
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leistungsfähiges Massenverkehrsmittel erfordert. Das Ergebnis der systematisch
durchgeführten Bewertung im Rahmen der Untersuchungen zur ÖPNV-Anbindung (hier:
Verkehrsmittelvergleich) zeigt, dass unter den vorliegenden und zu beachtenden
räumlichen, organisatorischen und budgetären Rahmenbedingungen die #Straßenbahn das
geeignetste Verkehrsmittel des innerstädtischen Berliner Nahverkehrs für die Anbindung
und Erschließung des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden ist (Verlängerung der
Linie #M2 bis zum S-Bahnhof Blankenburg). Sie zeichnet sich durch ein ausgewogen gutes
Bewertungsergebnis in allen Kriterienbereichen aus.
Über die gesamte Prozesskette wurde konsequent sichergestellt, dass sowohl die Untersuchung
für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn eng verzahnt erarbeitet
wurden. Zudem ist das Land Berlin als Auftraggeber der Untersuchungen dafür
verantwortlich, dass Eingangsparameter und Ergebnisse konsistent verwendet werden.
Frage 4:
Wie viele Lenkungsrunden gibt es zwischen Stadtentwicklungs- und Verkehrsverwaltung? Wo und wie
werden die Ergebnisse dieser Runden dokumentiert? Wer sitzt in den Lenkungsrunden und in welchem
Rhythmus wird gearbeitet? Welche Ergebnisse liegen vor?
Antwort zu 4:
Die Lenkungsrunden dienen dem gegenseitigen Informationsaustausch wie auch einer
verbesserten Koordinierung der drei Häuser Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen (SenStadtWohn), Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) und Bezirksamt (BA) #Pankow von Berlin bezüglich des gemeinsamen
Stadtentwicklungsprojektes „Stadt behutsam weiterbauen im Blankenburger Süden“.
Darüber hinaus sollen im Bedarfsfall erforderliche Senatsentscheidungen in der
Lenkungsrunde vorbesprochen werden.
Seit April 2018 gab es bereits fünf Lenkungsrunden zum Blankenburger Süden, die
sechste ist für Mai 2019 geplant. Dabei erfolgt die „Große Lenkungsrunde Blankenburger
Süden“ unter Teilnahme der beiden Senatorinnen und des Bezirksbürgermeisters sowie
der Staatssekretäre und des Baustadtrates, wie auch der Geschäftsstelle und weiterer
Vertreter der Arbeitsebene alle sechs Monate. Dazwischen trifft sich zusätzlich die „Kleine
Lenkungsrunde Blankenburger Süden“ (Staatssekretäre, Baustadtrat, Geschäftsstelle,
weitere Vertretende / Bearbeitende), so dass ca. alle drei Monate / 1x im Quartal eine
Lenkungsrunde zustande kommt. Zu den Lenkungsrunden werden ggf. Gäste zu
bestimmten Projekten / Themen geladen, z.B. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Berliner
Wasserbetriebe (BWB), Dienstleister.
Die Lenkungsrunden finden unter Federführung von SenStadtWohn statt. Es erfolgen
interne Protokolle und Ergebnisdokumentationen. Es handelt sich um verwaltungsinterne
Lenkungsrunden im Zusammenhang eines noch nicht abgeschlossenen Projektes.
Unabhängig vom verwaltungsinternen Charakter der Lenkungsrunden lässt sich
feststellen, dass bisher vornehmlich Informationen ausgetauscht und weitere
Vorgehensweisen diskutiert wurden. Es wurden noch keine Festlegungen zu kritischen
Eckpunkten getroffen, z.B. Trassenverläufe, Standort Straßenbahndepot, Gebäudehöhen.
Die Bürgerbeteiligung und die beauftragten Untersuchungen sollen die Grundlage für die
demnächst zu treffenden Entscheidungen bilden.
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Frage 5:
Vor dem Hintergrund einer im Nordost-Raum weiter stark wachsenden Bevölkerung: Wie beurteilt der Senat
den Vorschlag, die #Lücke im -Bahn-Verkehr zwischen #Wartenberg und #Hohenschönhausen zu schließen
und im Bereich der #Sellheimbrücke einen weiteren S-Bahnhof zu schaffen?
Antwort zu 5:
Zwischen den Bahnhöfen Wartenberg und Hohenschönhausen verkehrt seit 1985 eine SBahnlinie
(#S75).
Es gibt eine langfristige Planung des Landes Berlin für eine #Nahverkehrstangente entlang
des Berliner #Eisenbahnaußenringes. Für diese Nahverkehrstangente sieht der
Flächennutzungsplan für Berlin zwischen dem S-Bahnhof Wartenberg und dem Karower
Kreuz zwei weitere Bahnhofsstandorte vor, für welche Flächenfreihaltungen erfolgen. Ein
möglicher Bahnhofsstandort ist an der Sellheimbrücke. Im Zuge der aktuell geplanten
Erneuerung der Eisenbahnüberführung ist ein Bahnhof Sellheimbrücke berücksichtigt.
Weitergehende Aussagen sind erst im Zuge von weiteren Betrachtungen zur
Nahverkehrstangente möglich, die u.a. auch Betrachtungen zu den bestmöglichen
Verkehrsnachfragepunkten oder zu einem Systementscheid S-Bahn/Regionalverkehr
sowie zur Wirtschaftlichkeit beinhalten.
Frage 6:
Wie beurteilt der Senat die Kritik an der derzeit vorgesehen Tram-Variante, dass diese die verkehrliche
Situation nur für einen kleinen Teil der (künftigen) Blankenburger Bevölkerung verbessert, die bisherigen
Siedlungsgebiete (Dorfkern, nördlich und südlich des Dorfangers sowie den Bereich um die Treseburger
Straße) aber nicht einschließt?
Antwort zu 6:
Ziel der Untersuchung war die Bestimmung der am besten geeigneten Trassenvariante
zur ÖPNV-Anbindung und -Erschließung des Wohnbaustandorts Blankenburger Süden.
Im Rahmen einer sogenannten Grundlagenermittlung wurden mehrere Varianten der
Trassenführung nach einer berlinweit einheitlichen Methodik geprüft und bewertet. Dabei
wurden unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt (Fahrgäste, Betrieb (BVG),
Kommune, Allgemeinheit inklusive Umwelt). Die aus der Untersuchung hervorgegangene
planerisch zu bevorzugende Variante ist Grundlage für einen zukünftigen politischen
Beschluss zur Einleitung der weiteren Planungsschritte, in denen die Planung vertieft wird
(Vorplanung, Entwurfsplanung, etc.).
Eine erste Etappe einer Straßenbahn wäre von Süden in das Gebiet des Blankenburger
Pflasterwegs hinein, die Weiterführung hinge u.a. auch von der weiteren Ausgestaltung
des Gesamtvorhabens Blankenburger Süden ab. Diesbezüglich kann etwaigen politischen
Entscheidungen nicht vorgegriffen werden. Die SenUVK hatte den Auftrag, zu prüfen, ob
es Möglichkeiten einer Durchbindung bis zum S-Bahnhof Blankenburg gäbe und was das
hieße. Die Straßenbahnlinie M2 wird nach dem bisherigen Planungsstand nicht über den
S-Bahnhof Blankenburg hinaus verlängert. Die durch Einfamilienhausbebauung geprägten
nördlicheren Flächen stehen der nachzuweisenden Wirtschaftlichkeit einer
Straßenbahnverlängerung entgegen.
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Frage 7:
In den nächsten Jahren werden auch in Karow/Buch noch Tausende weitere Wohneinheiten entstehen. Wie
sollen diese im Nahverkehr erschlossen werden?
Antwort zu 7:
Der aktuelle Berliner Nahverkehrsplan sieht deutliche Erweiterungen der Platzkapazitäten
und des Angebotes im S-Bahn-Verkehr auf dem nördlichen Abschnitt der Linie S2 vor. Für
neue Wohnungsbaustandorte in Karow und Buch, die nicht im direkten Einzugsbereich
des S-Bahn-Verkehrs liegen, ist eine Erschließung im öffentlichen Personennahverkehr
durch Buslinienverkehre vorgesehen, die wiederum eine direkte Anbindung an die
Schienenverkehrsangebote ermöglichen. Hierfür werden – entsprechend des weiteren
Planungs- und Realisierungsfortschritts der Wohnbauvorhaben – schrittweise
Anpassungen und Erweiterungen im Buslinienverkehr geplant.
Frage 8:
Wie geht die Senatsverwaltung mit dem Beschluss der BVV Pankow um, die sich den Bau eines
Regionalbahnhalts Buch wünscht statt eines Turmbahnhofs in Karow?
Frage 9:
Welche Argumente sprechen aus Sicht des Senats für den Halt in Buch, welche für den Turmbahnhof
Karow? Was spricht aus Sicht des Senats für Karow?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit der S-Bahn-Anbindung besteht eine schnelle Schienenverkehrsverbindung von Buch
ins Berliner Zentrum und über den Regionalbahnhof in Bernau auch ins Berliner Umland.
Mit der Einrichtung eines Regionalverkehrshalts in Buch wären aufgrund der Nähe zum
bestehenden Regionalbahnhof Bernau (und zum geplanten Turmbahnhof Karower Kreuz)
unwirtschaftlich kurze Halteabstände für die durchfahrenden Fahrgäste verbunden. Auch
die städtebaulichen Gegebenheiten im Umfeld des Bahnhofs Buch würden eine stärkere
Anziehung aus dem Umland, die eine gestiegene Belastung von parkenden Kfz aus dem
Umland nach sich ziehen würde, nicht zulassen. Aus diesen Gründen kann die Errichtung
eines Regionalbahnhofs in Buch aus Sicht des Senats nicht befürwortet werden.
Der geplante Turmbahnhof Karower Kreuz als neuer S-Bahn- und Regionalverkehrshalt
hat durch die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsangebote entlang der Stettiner
Bahn und des Berliner Außenringes (drei Züge je Stunde entlang der Stettiner Bahn sowie
zwei Züge je Stunde auf dem Berliner Außenring) eine deutlich stärkere verkehrliche
Wirkung als ein Regionalbahnhof Buch (zwei Züge je Stunde). Mit der S-Bahn wird der
Turmbahnhof Karower Kreuz von Buch aus in vier Minuten zu erreichen sein und attraktive
Umsteigemöglichkeiten zu den Regionalzügen in alle Richtungen ermöglichen.
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Frage 10:
Wie beurteilt der Senat die Ablehnung einer „Tangentialen Verbindung Nord“ durch Blankenburg durch die
BVV Pankow sowie in den Programmen der den Senat tragenden Parteien SPD, Linke und Grüne?
Antwort zu 10:
Dem Senat ist bekannt, dass die im FNP dargestellte „Tangentiale Verbindung Nord“
umstritten ist. Auf der anderen Seite sind die Siedlungsräume der Ortsteile Blankenburg
und Heinersdorf heute bereits durch verkehrsinfrastrukturelle Defizite geprägt, deshalb
wird die Frage der verkehrlichen Erschließung bei den anstehenden Verdichtungen und
Wohnungsbauvorhaben auch in allen Veranstaltungen vor Ort thematisiert.
Eine Wohnungsbauentwicklung im Blankenburger Süden erfordert allerdings mindestens
für die Ver- und Entsorgung und für Rettungsdienste (etc.) eine innere Erschließung und
einen äußeren Anschluss an die bestehende, heute defizitäre Straßeninfrastruktur. Die
Ausprägung in Ost-West-Richtung mit einem Anschluss an die OU B 2 Malchow im Osten
und der Pasewalker Straße wird derzeit in der Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg betrachtet. Dabei werden gleichwertig auch die
Ertüchtigung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur untersucht und die daraus
resultierenden Konsequenzen aufgezeigt.
Berlin, den 26.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Regionalverkehr + Radverkehr: Stand der Planungen für Tangentiale Verbindung Ost und Nahverkehrstangente, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zum Vorhaben #Tangentiale Verbindung Ost (#TVO)? Antwort zu 1: Aktuell erfolgt die Diskussion der verbliebenen Varianten im Rahmen der 2. Stufe des Formalisierten Abwägungs- und Rangordnungsverfahrens (FARVerfahren) mit allen Planungsbeteiligten.

Frage 2: Liegt die bisherige Planung für die TVO im vorgesehenen Zeitplan oder gab bzw. gibt es Verzögerungen? Antwort zu 2: Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Trassenwahl kommt der sorgfältigen Dokumentation der Variantenfindung und der gründlichen Aufbereitung aller Daten sowie der Verwendung objektiver und nachvollziehbarer Kriterien eine große Bedeutung zu. Im Planfeststellungsverfahren sind diese Punkte regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen, da die Variantenauswahl einschließlich deren Umweltverträglichkeit durch das Fehlen eines vorgelagerten förmlichen Verfahrens (Linienbestimmung) zentraler Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens wird. Die Vielzahl der zu berücksichtigenden Randbedingungen, die Komplexität der Abstimmungen und die erforderliche Planungstiefe haben dazu geführt, dass der ursprüngliche Zeitplan für das FAR -Verfahren bereits um 6 Monate überschritten wurde. Die Berücksichtigung der Verkehrsprognose 2030 und zusätzliche Untersuchungen und Überarbeitungen bzgl. einer begleitenden Radschnellwegverbindung lassen den Abschluss des FAR-Verfahrens für Ende 2017 erwarten.

Frage 3: Wann ist mit der Festlegung der Vorzugvariante zu rechnen? Antwort zu 3: In Abhängigkeit von den Ergebnissen der zweiten Stufe des FAR -Verfahrens und ggf. daraus resultierenden Änderungen, der Berücksichtigung der #Verkehrsprognose 2030 und der hinzugetretenen Aufgabenstellung, einen begleitenden #Radschnellweg zu integrieren, kann die Entscheidung für eine Vorzugsvariante frühestens Ende 2017 erfolgen und somit voraussichtlich im ersten Quartal 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Frage 4: Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Planfeststellungsverfahren? Antwort zu 4: Die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens ist nach derzeitigem Kenntnisstand frühestens im vierten Quartal 2018 möglich.

Frage 5: Mit welcher Untersuchungstiefe wird im Rahmen der Variantenuntersuchung gearbeitet? Antwort zu 5: Für die verbliebenen Varianten der Stufe 2 FAR sind bzw. werden folgende Unterlagen erarbeitet: o Vorentwurfsskizzen im Maßstab 1:5000 / 1:1000 in Lage und Höhe o Immissionsberechnungen nach 39. BImSchV für NO2 und PM10 oder PM2,5. o schalltechnische Berechnungen mit abgestufter Darstellung der Isophongrenzwerte nach DIN 18005 und der 16. BImSchV o Fotodokumentation o Ermittlung betroffener Grundstücke / Anlagen Dritter

Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der vorlaufenden Untersuchungen: o verkehrliche Begründung o Umweltverträglichkeitsstudie und Kartierung o Netzberechnungen (objektkonkrete Verkehrsprognosen) o Sonstige Unterlagen fachlich Beteiligter Dritter

Frage 6: Welche Abwägungsprobleme sind aus den vorliegenden Untersuchungen absehbar? Antwort zu 6: Im Rahmen der Abwägung sind diverse Kriterien zu berücksichtigen. Dazu gehören vor allem die Verkehrswirksamkeit (z.B. Entlastungswirkung), umweltfachliche Kriterien (z.B. Umweltverträglichkeit, Eingriffe, Luft, Lärm, Boden Wasser) aber auch die technische Machbarkeit, städtebauliche Aspekte und die Kosten.

Frage 7: Wie sehen die Planungen für den parallelen Radschnellweg aus? Antwort zu 7: Die Planungen zur Berücksichtigung einer Radschnellwegverbindung haben aktuell begonnen. Grundsätzlich soll der Radschnellweg Trassenbegleitend, baulich getrennt von den Gehwegbereichen und in einer Breite von mindestens 4 m im Zweirichtungsverkehr geführt werden. Die Möglichkeiten niveaufreier Querungen sind zu untersuchen. Anbindungen in die Siedlungsgebiete sind erforderlich.

Frage 8: Wie ist der Verfahrensstand zur SchienenTVO (#Nahverkehrstangente)?

Frage 9: Welche Planungsschritte für das Vorhaben Nahverkehrstangente sind in den kommenden Jahren geplant? Antwort zu 8 und 9: Derzeit werden die vorlaufenden Verfahrensschritte (Machbarkeitsstudie, Untersuchung der Trassenwahl mit Wirtschaftlichkeitsnachweis, Zustimmung Abgeordnetenhaus) vorbereitet. Im Anschluss kann die Beauftragung der eigentlichen Planung bei der Deutschen Bahn AG erfolgen. Die Option einer Nahverkehrstangente wurde bzw. wird bei der Planung der Tangentialen Verbindung Ost berücksichtigt.

Berlin, den 14. März 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r s c h n e r ………………………….. Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Mrz. 2017)

S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenverkehr: Der neue Berliner Senat einigt sich auf Bau der TVO-Schiene, aus Berliner Woche

http://www.berliner-woche.de/biesdorf/verkehr/der-neue-berliner-senat-einigt-sich-auf-bau-der-tvo-schiene-d113753.html

Marzahn-Hellersdorf. Der Bau der #Tangentialen Verbindung Ost (#TVO) wurde vom neuen rot-rot-grünen Senat in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Auch auf die #Nahverkehrstangente #Schiene hat sich die Koalition festgelegt.

Neu ist, dass die Vorbereitungen für beide Projekte parallel zueinander laufen sollen. Dies hatte der alte schwarz-rote Senat immer abgelehnt. Er legte die Priorität eindeutig auf den Bau der vierspurigen Schnellstraße zwischen Köpenick und Biesdorf. Bei der Straßen-TVO steht dementsprechend die Finanzierung so gut wie fest. Der Bund wird die Kosten, zwischen 80 und 90 Millionen Euro, zu 90 Prozent tragen. „Die Zusage des Bundes gibt es schon“, sagt der CDU-Abgeordnete und frühere Stadtentwicklungsstadtrat von Marzahn-Hellersdorf, Christian Gräff. Das Land Berlin brauche nicht einmal zehn Millionen beisteuern.

Bei der Nahverkehrstangente, die auch Schienen-TVO genannt wird, ist die Finanzierung unklar. Das Land muss die Kosten selbst tragen. Deshalb geht auch der grüne Abgeordnete Stefan Ziller davon aus, dass die Nahverkehrstangente um Jahre später kommt als die Autostraße. „Wenn alles gut läuft, beginnt in dieser Legislaturperiode der erste Spatenstich für die TVO statt und mit der Aufnahme der Planungen für die Nahverkehrstangente“, erklärt er. 

Die Schienen-TVO soll die Verkehrsverbindung zwischen Marzahn und dem Berliner Südosten, insbesondere zum …