Regionalverkehr: Stillgelegte Brandenburger Bahnlinien: „Verzögerungen im Betriebsablauf“, aus Der Tagesspiegel

21.03.2024

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/stillgelegte-brandenburger-bahnlinien-verzogerungen-im-betriebsablauf-11402465.html

Es war eines der großen Versprechen des ehemaligen Brandenburger Verkehrsministers Guido #Beermann (CDU): #Stillgelegte #Haltepunkte und #Eisenbahnstrecken sollten #reaktiviert werden. Im Januar 2022 stellte Beermann dazu eine #Potenzialanalyse vor: Für insgesamt acht Bahnlinien und eine Reihe von Haltepunkten sollten #Machbarkeitsstudien erstellt werden. An deren Ende sollte dann eine Entscheidung stehen, ob die Strecken reaktiviert werden.

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U-Bahn: Letzter Schliff für die U2 am Alexanderplatz, Ab Montag (28. August) fährt die U-Bahn wieder regulär, aus BVG

22.08.2023

Gute Nachrichten für die Fahrgäste der #U2: Wie angekündigt kehrt die Linie am kommenden Montag, 28. August 2023, zum #regulären, #zweigleisigen #Betrieb am #Alexanderplatz zurück. Dann fahren die Züge der U2 wieder wie gewohnt zwischen den beiden Endstationen #Pankow und #Ruhleben. #Pendelverkehr und Umstiege entfallen mit Betriebsbeginn am frühen Montagmorgen.

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U-Bahn: Sperrung am Alexanderplatz: U2 fährt ab 28. August wieder durch – BVG will Fahrgästen eine Freude machen, aus Der Tagesspiegel

28.06.2023

https://www.tagesspiegel.de/berlin/sperrung-am-alexanderplatz-u2-fahrt-ab-28-august-wieder-durch–bvg-will-fahrgasten-eine-freude-machen-10065037.html

Der #BVG-Vorstand verspricht, dass die #U2-Sperrung in Mitte Ende August aufgehoben wird – und beruhigt wegen des Wassereinbruchs bei der #U5.

Die #Schäden an den Tunneln der -Bahn am #Alexanderplatz sind aus Sicht der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unter Kontrolle. Das gelte sowohl für den #abgesackten und nunmehr stabilisierten Tunnel der U2 als auch für die #Feuchtigkeit, die in den darunterliegenden Tunnel der U5 eingedrungen ist.

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Regionalverkehr: Stammbahn-Ausbau zwischen Berlin und Potsdam, aus Senat

Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungs- und Ausführungs-Stand der #Wiederinbetriebnahme der #Stammbahn zwischen Berlin und #Potsdam, insbesondere was den Streckenabschnitt zwischen den Bahnhöfen Rathaus #Steglitz und #Griebnitzsee betrifft?

Frage 2: Welche #Gutachten wurden erstellt (Machbarkeit, #Umweltverträglichkeit, #Wirtschaftlichkeit etc.) und mit welchen Ergebnissen?

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Museum: Sensation am Molkenmarkt – Welchen archäologischen Stellenwert hat der Fund einer der ältesten Straßen Berlins? Wie wird der Fund gesichert und erforscht?, aus Senat

Welchen Umfang und welchen #Erhaltungszustand hatte der im Januar 2022 am #Molkenmarkt gefundene historische #Bohlendamm bei seiner Freilegung?

Zu 1.: Der Bohlendamm im #Straßenland der Stralauer Straße in Berlin-Mitte besitzt eine Länge von 65 Metern und eine Breite von sechs Metern. Er besteht aus einer oberen, quer zur Fahrtrichtung orientierten #Bohlenlage als #Fahrdamm, drei Reihen von Längsbalken als Unterleghölzer sowie zuunterst Kiefernstämme quer zur Fahrtrichtung als Lagerhölzer. Der Erhaltungszustand der dreilagigen Holzkonstruktion kann als sehr gut bezeichnet werden.

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Regionalverkehr: Wriezener Bahn Das Oderbruch hofft auf die Reaktivierung der Wriezener Bahn aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2022/02/bahnverkehr-reaktivierung-wriezen-werneuchen.html

Zwischen #Werneuchen und #Wriezen fährt seit 24 Jahren kein Zug mehr. Geht es nach dem Willen der Anlieger, soll sich das ändern. Die Zustimmung bei betroffenen Gemeinden und Unternehmen ist groß.

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Straßenverkehr: Zero-Emission-Zone derzeit nicht umsetzbar Berlin gibt neues Gutachten für Verbrenner-Verbot in Auftrag aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zero-emission-zone-derzeit-nicht-umsetzbar-berlin-gibt-neues-gutachten-fuer-verbrenner-verbot-in-auftrag/27071106.html

Der Senat will künftig keine #Diesel und #Benziner mehr in der Berliner #City. Doch ob das rechtlich gelingen kann, ist offen.

Leise gleiten Autos durch die Innenstadt, auch Lastwagen und Busse stoßen keine Abgase mehr aus: So stellt sich die rot-rot-grüne Koalition künftig den motorisierten #Verkehr in Berlin vor. Der Senat hat sich dazu im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#Step MoVe) auf die Einführung einer #Zero-Emission-Zone verständigt. Erst soll der S-Bahnring, dann die gesamte Stadt frei von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor werden.

Doch ob und wie eine solche Zone #rechtlich umsetzbar sein wird, ist noch vollkommen offen. Auch der Senat hat dazu bislang keinerlei konkreten Pläne, wie ein Verbrenner-Verbot in Berlin geregelt sein könnte. Fest steht: Nach aktuellem Gesetzesrahmen wäre die Einführung einer #verbrennerfreien Zone nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues #Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags.

„Nach derzeitiger #Rechtslage können #Fahrverbote nicht unmittelbar mit der Senkung von Emissionen begründet werden“, weil das Bundesimmissionsschutzgesetz #Kohlendioxid bislang nicht als Luftschadstoff nennt. Das Land selbst habe kein Recht, diese #Grenzwertliste um einen Stoff zu erweitern, heißt es in dem Gutachten, das der Berliner CDU-Vorsitzende …

Regionalverkehr + Güterverkehr: Für Tesla spielt der Schienenverkehr keine Rolle Ein Brandenburger Verkehrsexperte legt ein Gutachten zur Verkehrserschließung des geplanten E-Auto-Werks vor – mit ernüchternden Ergebnissen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/fuer-tesla-spielt-der-schienenverkehr-keine-rolle-li.79234

Damit #Tesla-Beschäftigte zur Arbeit kommen, wird der Regionalexpress #RE1, der Berlin unter anderem mit Frankfurt (Oder) verbindet, häufiger im nächstgelegenen Bahnhof halten. Das kündigte das Infrastrukturministerium des Landes Brandenburg an. „Mit Betriebsaufnahme von #Tesla ist geplant, den Haltepunkt #Fangschleuse zweimal pro Stunde mit dem RE 1 zu bedienen“, sagte Katharina Burkardt, Sprecherin von Minister Guido Beermann (CDU). Derzeit stoppen die Züge dort nur stündlich. Doch Hans Leister, der frühere Regionalbereichsleiter der Deutschen Bahn in Potsdam, hält zusätzliche Halte nicht für sinnvoll. „Das wäre für niemanden von Vorteil“, sagte er. Leister hat für die Linken-Fraktion im Landtag ein #Gutachten zur Tesla-Verkehrserschließung vorgelegt.

Die Fotos, die Tesla-Fans bei Twitter veröffentlichen, sollen zeigen: Bei Grünheide wird bereits gebuddelt – trotz Corona. Weiterhin gilt der Plan, wonach die Fabrik östlich von Berlin 2021 damit beginnen soll, Elektroautos herzustellen. Schon in der ersten Phase sollen 4 000 Menschen jährlich 150.000 Fahrzeuge produzieren. Später sollen es bis zu 12.000 Beschäftigte sein – so der Plan für die Brandenburger Gigafactory, der allerdings vor der Corona-Krise entstanden ist.

Kein Teil der Klimabewegung
„Der Bau des Tesla-Automobilwerks in Brandenburg ist von großer Bedeutung für mehr Klimaschutz“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Doch wer hofft, dass zu der Firmenphilosophie des US-Unternehmens auch der #Schienengüterverkehr und der öffentliche #Nahverkehr gehören, irrt …

Fahrzeuge + Straßenverkehr: Historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) im Berliner Straßenverkehr aus Senat

Frage 1:
Wie viele Kfz mit einem „#H-Kennzeichen“ sind für den Berliner Straßenverkehr zugelassen? Wie viele
Fahrzeuge waren/sind es im Jahr 2017/2018/2019?
Antwort zu 1:
Hierzu teilt das #LABO mit, dass zum Stand September 2019 im Land Berlin 16.738
Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zugelassen waren. Im Jahr 2018 waren 15.649 und
im Jahr 2017 14.113 Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen zugelassen.
Frage 2:
Vor welchem Hintergrund beurteilt der Senat die „gestiegene“ Anzahl an „H-Fahrzeugen“ im Berliner
Straßenverkehr? Welche Gründe sieht der Senat für die Zunahme solcher Fahrzeugklassen?
Antwort zu 2:
Eine der Anforderungen für die Einstufung eines Fahrzeuges als #Oldtimer ist, dass das
Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist. Dieses
Kriterium wird von Jahr zu Jahr von mehr Fahrzeugen erfüllt, so dass ein tendenzieller
Anstieg der Zulassungen von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen im Land Berlin aus Sicht
des Senats zu erwarten ist.
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Frage 3:
Welche Konditionen hinsichtlich der #Kfz-Steuer, sonstige Regelungen und #Ausnahmeregelungen gelten für
das Fahren dieser Fahrzeuge im Berliner Straßenverkehr? Welche Vorgaben gelten für diese Fahrzeuge bei
Befahrung der #Umweltzone?
Antwort zu 3:
Die Kfz-Steuer beträgt gemäß § 9 Absatz 4 des #Kraftfahrzeugsteuergesetzes für
Fahrzeuge, denen ein #Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt ist, pro Jahr 46,02 €, wenn sie nur
für Krafträder gelten, im Übrigen 191,73 €.
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt die Regelung nach Anhang 3 Nr. 10 der 35.
Verordnung zum #Bundes-Immissionsschutzgesetz. Danach sind Fahrzeuge mit HKennzeichen
von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen ausgenommen und dürfen
diese ohne Einschränkung befahren. Weitere Ausnahmeregelungen gelten für diese
Fahrzeuge im Berliner Straßenverkehr nicht.
Frage 4:
Wer stellt anhand welcher Kriterien den musealen Charakter eines Fahrzeugs fest, der Voraussetzung für
die Erlangung eines H- Kennzeichens ist?
Antwort zu 4:
Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,
weitestgehend dem #Originalzustand entsprechen, in einem guten #Erhaltungszustand sind
und zur Pflege des #kraftfahrzeugtechnischen #Kulturgutes dienen. Zur Einstufung eines
Fahrzeugs als Oldtimer ist ein #Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten #Sachverständigen oder Prüfers für den
Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs erforderlich. Die #Begutachtung ist nach der vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt
gemachten Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO durchzuführen
und das Gutachten nach einem in dieser Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.
Frage 5:
Wie hoch ist der Anteil der auf Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge mit H-Nummer, wie viele sind
Firmenfahrzeuge?
Antwort zu 5:
Hierzu teilt das LABO mit:
Der Anteil der von natürlichen Personen angemeldeten Fahrzeuge mit H-Kennzeichen
liegt derzeit bei 95,9 %. Der Anteil von auf Firmen und Vereine angemeldeten Fahrzeugen
mit H-Kennzeichen liegt bei 4,1 %.
Frage 6:
Wie viele der auf Privatpersonen zugelassenen Fahrzeuge sind Zweit- oder Dritt- oder…- Fahrzeuge?
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Antwort zu 6:
Die erfragten Informationen liegen dem Senat nicht vor. Eine entsprechende statistische
Aufbereitung durch das LABO ist nicht vorgesehen und erfolgt daher auch nicht.
Frage 7:
Wie beurteilt der Senat die Forderung an Halter von „H-Fahrzeugen“ ähnlich hohe Anforderungen im
Hinblick auf Vermeidung von Umweltbelastungen zu stellen, wie an Halter moderner Fahrzeugklassen?
Antwort zu 7:
Der Senat begrüßt grundsätzlich jede Maßnahme zur Reduzierung von verkehrsbedingten
Luftschadstoffemissionen. Der Beitrag von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen zur
Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid ist jedoch vernachlässigbar.
Wie Kennzeichenerhebungen gezeigt haben, liegt der Anteil von Fahrzeugen mit HKennzeichen
im Straßenverkehr nur bei knapp 0,15 %. Dabei handelt es sich überwiegend
um Pkw mit Ottomotor, die z.T. bereits über einen geregelten Katalysator und damit über
eine grüne Plakette verfügen. Eine Änderung der Anforderungen an Fahrzeuge mit HKennzeichen
wäre für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit H-kennzeichen sinnvoll, weil
derartige Fahrzeuge meist eine höhere Laufleistung haben als privat genutzte Fahrzeuge.
Es sind auf Bundesebene jedoch keine politischen Mehrheiten für eine Änderung der 35.
Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz erkennbar.
Berlin, den 24.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verantwortung für den baulichen Zustand von Brücken aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Trifft es zu, dass Veranstalter von Sportver- anstaltungen dazu aufgefordert werden, auf eigene Kosten #Gutachten bezüglich der #Sicherheit und der #Statik von #Brücken erstellen sollen, wie es im Fall der Veranstaltung
„Lauf der Sympathien“ und der Carl-Schurz-Brücke ge- schehen ist, obwohl eine solches Gutachten im Verant- wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung wäre und wenn ja, wie begründet der Senat diese Verfahrensweise?

Frage 2: Aus welchen Gründen ist die genannte Brü- cke nur im Rahmen einer Laufveranstaltung gefährdet, nicht aber im alltäglichen Betrieb und wenn eine Gefähr- dung besteht, warum wird die entsprechende Brücke nicht gesperrt?

Antwort zu 1 und 2: Es gilt das Berliner Straßenge- setz, nachdem der Veranstalter von Sportveranstaltungen die öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen will. Brücken werden auf Grundlage der Regel- werke generell nur für den regulären Verkehr bemessen. Laufveranstaltungen, mit der damit verbundenen dynami- schen Beanspruchung der Brücken, stellen hinsichtlich der Schwingungsanfälligkeit einen Sonderlastfall dar. Dieser ist durch die Regelbemessung nicht abgedeckt. Es können Mehrbelastungen der Brücken bis zum vierfachen gegenüber den üblichen Nutzlasten durch eine dynami- sche Läufermasse auftreten. Insofern stellt die Sondernut- zung durch den Sportveranstalter eine höhere Belastung als der alltägliche Betrieb dar. Betroffen sind insbesonde- re Fußgängerbücken. Durch den Veranstalter als Verursa- cher ist bei vorab als kritisch eingeschätzten Brücken die Unbedenklichkeit zu untersuchen und  nachzuweisen, sofern diese nicht bereits vorliegt bzw. auf Grund der zu erwartenden Läufersituation von vornherein ausgeschlos- sen werden kann. „Gutachten“/Nachweise bezüglich der
„alltäglichen“ Verkehrssicherheit für den Gemeinge- brauch von Brücken sind hoheitliche Aufgabe und werden vom Veranstalter ausdrücklich nicht gefordert. „Gutach- ten“/Nachweise von Sonderlastfällen wie zum Beispiel für Laufveranstaltungen liegen dagegen nicht im Verant-
 
wortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt. Eine Sperrung/ Einschränkung eines Bauwerkes für den regulären Betrieb kann nicht mit ei- nem gegebenenfalls nicht nachweisbaren Sonderlastfall begründet werden.

Frage 3: Inwiefern soll das unter 1. genannte Vorge- hen bei zukünftigen Veranstaltungen zum Regelfall wer- den?

Antwort zu 3: Das unter 1. genannte Verfahren ist der Regelfall im Zusammenhang mit Anhörungen zu Veran- staltungen im Zuge von Sondernutzungen. Eine Ausnah- me für Veranstalter von Sportveranstaltungen sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Frage 4: Geht der Senat davon aus, dass alle betroffe- nen Veranstalter von Laufveranstaltungen die Gutachter- kosten aus wirtschaftlichen Gründen selbst erbringen können; wenn nein, welche Unterstützung bezüglich der Kosten könnten die Veranstalter von Sportveranstaltun- gen dann für solche Gutachten seitens des Senats erwar- ten?

Antwort zu 4: Antragsteller für Veranstaltungen sind zumeist eingetragene Vereine sowie Wirtschaftsunter- nehmen, deren finanzielle Möglichkeiten nicht bekannt sind. Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Kostentra- gung für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Laufveranstaltungen oder sonstigen Sportveranstal- tungen sieht das Berliner Straßengesetz einschließlich deren Ausführungsvorschriften nicht vor.

Berlin, den 23. März 2016
In Vertretung Christian Gaebler
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mrz. 2016)