Radverkehr: Radwegausbau Teltow-Kanal, aus Senat

Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat hinsichtlich des Ausbaus eines oder mehrerer Radwege entlang des
Teltowkanals im Bereich Steglitz Zehlendorf?
Frage 4:
Wie soll der #Radweg
a) konkret aussehen,
b) wo soll er verlaufen,
c) wie wird er sich in die Landschaft integrieren,
d) wie soll er beschaffen sein,
e) wie ist die Interaktion zwischen Radfahrern und Fußgängern geplant und
f) wie sollen die Kreuzungen mit Straßen ausgebaut werden?

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allg.: Corona-Krise in Berlin – In welchem Umfang sind landeseigene Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts betroffen? – Verkehr -, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten:
Das Land Berlin ist gegenwärtig an 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts aus
verschiedenen Branchen direkt beteiligt; hinzu kommen rund 140 Tochterunternehmen.

Der Presse ist zu entnehmen, dass diverse Beteiligungen des Landes Berlin durch #Umsatzeinbußen, #Mehraufwand etc. erheblich von der #Corona-Krise betroffen sind.2
1. Welche Gesellschaften und/oder Anstalten im Bereich #Verkehr gehören zum Land Berlin?
Zu 1.: In der Branche Verkehr hält das Land Berlin die Mehrheit der Anteile an den folgenden
Unternehmen und Anstalten (Landeseigene Unternehmen):
Unternehmen Anteil Land
Berlin
#BEHALA – Berliner #Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH 100,00 %
Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,00 %
#DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
#Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
#VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
Ferner hält das Land Berlin einen Anteil von bis zu 50 % an den folgenden Minderheitsbeteiligungen der Branche Verkehr:
Unternehmen Anteil Land
Berlin
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 5,91 %
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 37,00 %
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH 33,33 %
2. Gehören diese zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Bundesrisikoberichtes 2012 oder der Bewertung des
Senats? Wenn ja, in welcher Form??
Bitte Frage 1-2 in Form einer Tabelle zusammen beantworten (Spalten: Gesellschaft/Anstalt, kritische Infrastruktr ja/nein, in welcher Hinsicht?)!

Zu 2: Über die Einrichtungen, die gemäß der Sektoren- und Brancheneinteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder anderer Institutionen zu den kritischen
Infrastrukturen zählen, wird im Land Berlin keine Übersicht veröffentlicht. Dies ist insofern
auch unerheblich, als für die derzeitige Ausübung des Geschäftsbetriebs eine Anerkennung
eines Betriebes als sog. Kritis-Betrieb nicht von Belang ist. In der aktuell geltenden Fassung
der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung) sind die Gewerbebetriebe, die von einer Schließung betroffen sind, benannt. Gesonderter Bescheinigungen zur Feststellung der Systemrelevanz oder zur Anerkennung als KritisBetrieb bedarf es daher nicht.
3. Welche personellen Auswirkungen sind zu beklagen?
a) Welche Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz gibt es?
b) Gibt es personelle Probleme hinsichtlich der Aufrechterhaltung der jeweiligen Funktionen der kritischen
Infrastruktur? Wenn ja, welche und wie wird diesen begegnet?
c) Wie viele Beschäftige gibt es?
d) Wie viele befinden sich im Homeoffice?
e) Wie hat sich der Krankenstand im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?
f) Wie viele Mitarbeiter wurden auf Covid-19 getestet?
g) Wie viele Mitarbeiter haben ein positives Testergebnis?
Bitte in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt und einmal Gesamt beantworten!
Zu 3.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf den Personalbedarf und Personaleinsatz. Aufgrund der dynamischen Entwicklung sind zum aktuellen Zeitpunkt zunächst nur
Tendenzen erkennbar. Teils kommt es zu erheblicher Mehrauslastung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils ist aufgrund von COVID-19-Pandemie-bedingten #Schließungen der #Personalbedarf erheblich verringert. Im Falle erheblicher Unterauslastung wird Kurzarbeit geprüft und ggf. angemeldet. Von den Unternehmen der Branche
Verkehr hat bereits die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Kurzarbeit eingeführt.
Die Beschäftigtenzahl der einzelnen Landesunternehmen (Stand 31.12.2018) ist dem Bericht
2019 über die Beteiligungen des Landes Berlin an Unternehmen des privaten Rechts und an
bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts für das Geschäftsjahr 2018
(https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/downloads/bb-2019-gesamt_
20191024_1044_web.pdf) zu entnehmen. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen
oder kurzfristig geschaffen werden können, findet Homeoffice aufgrund der COVID-19-Pandemie insbesondere in den Verwaltungsbereichen der Unternehmen Anwendung. Informationen zur Entwicklung des Krankenstandes bei Landesunternehmen liegen dem Senat aktuell
nicht vor. Covid-19-Tests von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden nicht auf Veranlassung der Landesunternehmen statt (Ausnahme: Medizinische Einrichtungen), daher liegen
den Unternehmen dazu keine systematischen Informationen vor.
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4. Welche Auswirkungen auf den Umsatz sind zu verzeichnen? Mit welchen Auswirkungen wird zukünftig gerechnet?
5. Welche Auswirkungen auf die Kosten bzw. den Aufwand sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
6. Welche Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig gerechnet?
7. Welche Auswirkungen auf die Liquidität bzw. Finanzierung sind zu verzeichnen? Mit welchen wird zukünftig
gerechnet?
Zu 4.-7.: Die COVID-19-Pandemie hat je nach Tätigkeitsschwerpunkt der einzelnen Landesunternehmen in unterschiedlichem Umfang Auswirkungen auf Umsatz, Aufwand, Investitionstätigkeit und Liquidität. Teils kommt es zu einer Leistungsausweitung, teils sind zum aktuellen Stand kaum Veränderungen erkennbar, teils bestehen aktuell aufgrund von COVID-19-
Pandemie-bedingter Leistungsreduzierung bis hin zur Schließung der Einrichtungen erhebliche Umsatzeinbußen und negative Auswirkungen auf die Liquidität der Unternehmen. Einnahmeseitig sehr stark betroffen ist die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH. Zu einem relevanten Rückgang des Cash Flows kommt es bei der BVG, hier werden die Mindereinnahmen
nur zu einem Drittel durch Minderausgaben gedeckt.
Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklung der COVID-19-bedingten Einschränkungen
sind belastbare Prognosen zukünftiger Auswirkungen derzeit überwiegend nicht möglich.
8. Welche Auswirkungen haben die oben erfragten Umstände auf den Landeshaushalt von Berlin oder anderweitige #Extrahaushalte wie z.B. das #SIWA?
Zu 8.: Die aktuell bereits bekannten Auswirkungen auf den #Landeshaushalt sind dem Entwurf
des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020
– NHG 20), Drucksache Nr. 18/2609, zu entnehmen:
EPl 29 Allgemeine Finanz und Personalangelegenheiten
Kapitel 2990 Vermögen
Titel Bezeichnung 2020
bisher
Euro
hinzu treten
Euro
2020 neu
Euro
83149 Kapitalzuführung an die Flughafen Berlin
Brandenburg GmbH
0 111.000.000 111.000.000
Die Corona-Krise hat derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA). Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Zuführung an das Sondervermögen im kommenden Jahr – wenn überhaupt – geringer als in den vergangenen Jahren ausfallen wird. Das bedeutet, dass bereits bestehende Maßnahmen, die durch
das SIWA finanziert werden, grundsätzlich weiterlaufen und ausfinanziert werden. Perspektivisch ist aber damit zu rechnen, dass sich die Anzahl von neu aufgenommenen Maßnahmen
reduzieren wird.
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9. Welche #Hilfsmaßnahmen des Landes, Bundes oder anderer Ebenen (EU, EZB, etc.) kommen in Frage oder
wurden bereits beantragt bzw. in Anspruch genommen?
Bitte Frage 4 bis 9 in tabellarischer Form je Gesellschaft/Anstalt beantworten und darüber hinaus bitte eine zusammenfassende Darstellung für den gesamten Sektor! Dazu bitte die Ist-Absolutzahlen aus 2019 und Plan-Absolutzahlen 2020 für Einzel- und Bereichsebene als Referenzwerte mit angeben.
Zu 9.: Die Landesunternehmen sind aufgefordert, zunächst eigene #Einsparpotentiale bei den
Fixkosten zu identifizieren. Sofern es zu erheblichen Tätigkeitseinschränkungen des Unternehmens kommt, ist die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit
(BA) zu prüfen und ggf. zu beantragen. Steuerliche Liquiditätshilfen wie Stundung oder Anpassung der Vorauszahlungen sind in Anspruch zu nehmen. Der Abruf von Mitteln aus Programmen des Bundes hat Vorrang vor dem Einsatz von Landesmitteln. Kapitalmaßnahmen
des Gesellschafters Land Berlin, z.B. in Form von #Gesellschafterdarlehen oder #Eigenkapitalzuführungen sowie Landesbürgschaften kommen nur dann in Frage, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Die diesbezüglichen Prüfungen bei den Unternehmen sind aktuell
überwiegend noch nicht abgeschlossen.
Berlin, den 27.04.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Infrastruktur: Infrastrukturinvestitionen Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hoch sind die geplanten und tatsächlichen #lnfrastrukturinvestitionen der öffentlichen Hand im Bereich #Straße, #Radweg, #Straßenbahn und -Bahn (bitte aufschlüsseln nach Jahren für den Zeitraum 2009-2019)?

Antwort zu 1:

Öffentlicher Personennahverkehr  ( #ÖPNV)

Die folgende Tabelle enthält die geplanten und tatsächlichen Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn) und ohne die Sondermittel aus dem „Sondervermögen  Infrastruktur der Wachsenden Stadt ( #SIWA)“ aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm“   des Bundes ( #Klnv).

Der weit überwiegende Anteil der Mittel wurde dabei in U-Bahn- und Straßenbahnmaßnahmen  (Neubau, Grundinstandsetzung,  barrierefreier Ausbau, lnfrastrukturverbesserung zur Leistungserhöhung,  Fahrzeuge, Straßenbahn­ beschleunigung … ) investiert, ein kleinerer Anteil auch in die Infrastruktur des Omnibusbereiches (bspw. für Beschleunigung) bzw. der Fähren (barrierefreie Anlegestellen).

Tabelle 1: Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn), Angaben in Mio. Euro

 

  2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Plan 100,5 114,6 151,0 156,4 182,9 176,1 173,7 191,3 201, 1 211,5 217,3
Ist 108,9 154,4 170,0 230,2 195,1 187,4 233,4 229,5 205,9 188,7 lfd. J.

lnfrastrukturinvestitionen  für die Straße im Rahmen der technischen Ausstattung der Verkehrsinformationszentrale  (VIZ) in tausend Euro (brutto)

  2009 2010 2012 2013 2016 2017 2018
Ist 259,0 55,5 87,5 87,5 11,0 402,0 402,0

Straßen in der Baulast des Landes Berlin

  Straßenbau in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK)

Kapitel 0740

720 01 / 720 02 / 720 03

Unterhaltung des Straßenlandes  Sonderprogramm Straßensanierung

Straßenbau durch die Bezirke Kapitel 2707 Titel 521 30

Geplante Investitionen Tatsächlichen Investitionen Haushalts- ansatz Tatsächliche Ausgaben
2009 9.286.580,43 € 4.948.988,91 €    
2010 10.991.184,98 € 6.653.593,46 €    
2011 10.943.046,29 € 6.605.454,77 € 25.000.000,00 € 0,00 € *
2012 10.622.152,57 € 6.284.561,05 € 25.000.000,00 € 0,00 € *
2013 10.119.562,93 € 5.781.971,41 € 25.000.000,00 € 28.716.979, 18 €
2014 9.124.079,68 € 4. 786.488, 16 € 25.000.000,00 € 18.248.412,28 €
2015 8.600.846,32 € 4.263.254,80 € 25.000.000,00 € 25.983.621, 18 €
2016 8.653.489,80 € 4.315.898,28 € 25.000.000,00 € 30.240.089,00 €
2017 8.887.667,05 € 4.550.075,53 € 25.000.000,00 € 24.159.789,94 €
2018 9.346.305,85 € 5.008.714,34 € 31.750.000,00 € 25.794.826,77 €
 

2019

7.962.883,65 € Stand 31.07.2019

5.038.992,29 €

32.500.000,00 € Stand 31.07.2019

10.771.457,99 €

* Ist-Ausgaben des Sonderprogramms Straßensanierung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 liegen nicht vor. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Straßensanierungsprogramm durch die Senatsverwaltung für Finanzen betreut.

Straßen in der Baulast des Bundes (Bundesautobahnen, anbaufreie Bundesstraßen)

  Geplante

Investition des Bundes

Tatsächlichen Investitionen
2009 67.122.000,00 € 22.661.086,03 €
2010 73.210.000,00 € 30.233.469,88 €
2011 59.396.000,00 € 46.198.582,85 €
2012 54.497.000,00 € 42.220.775,83 €
2013 83.185.000,00 € 34.701.649, 15 €
2014 102.610.000,00 € 90.416.468, 15 €
2015 133.472.000,00 € 107.486.220, 12 €
2016 132.250.000,00 € 106.547.857,43 €
2017 117.403.000,00 € 122.149.519,59 €
2018 108.395.000,00 € 88.242.169,02 €
 

 

2019

 

93.560.000,00 €

Stand 31.07.2019

27.297.561,89 €

Bezirkliche Tiefbauinvestitionen  (Gesamtüberblick)

  Kapitel 4212 I 3800 Tiefbau und Straßenverwaltung

Investitionsausgaben  für bauliche Zwecke (geplant)

2009 26.675.000,00 €
2010 25.563.000,00 €
2011 24.702.000,00 €
2012 24.458.000,00 €
2013 23.745.000,00 €
2014 21.445.000,00 €
2015 21.570.000,00 €
2016 15.007.000,00 €
2017 21.209.000,00 €
2018 22.333.000,00 €
2019 26.740.000,00 €

Investitionen in Radverkehrsanlagen (bezirkliche Maßnahmen und Maßnahmen der lnfraVelo ab 2017)

Die folgende Tabelle enthält die geplanten und tatsächlichen  Investitionen in Radverkehrsanlagen ohne die Sondermittel aus dem „Sondervermögen  Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA)“ und aus dem „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm“ des Bundes (Klnv).

    Titel 72016 Titel 52108 Titel 68228 Titel 89116
2010 Ansatz 3.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 3.563.683,30 € 1.703.388,28 €
2011 Ansatz 3.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 2.240.433,44 € 2.504.001,50 €
2012 Ansatz 3.500.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 2.517.767,97 € 1.828.046,66 €
2013 Ansatz 3.500.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 2.893.814,39 € 1.930.569,45 €
2014 Ansatz 4.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 2.087.617,80 € 1.537.247,73 €
2015 Ansatz 4.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 3.626.654,35 € 2.211.704,51 €
2016 Ansatz 4.000.000,00 € 2.000.000,00 €    
Abfluss 3.407.694,43 € 1.992.276,68 €
2017 Ansatz 5.690.000,00 € 5.000.000,00 € 900.000,00 € 1.600.000,00 €
Abfluss 1.740.888,84 € 3.289.468,05 € 20.230,00 €
2018 Ansatz 5.000.000,00 € 6.406.000,00 € 2.000.000,00 € 500.000,00 €
Abfluss 3.391.913,60 € 4.300.303,84 € 1.173.926,80 € 49.483, 13 €
2019  

Ansatz

Stand 31.08.2019 Stand 31.08.2019 Stand 31.08.2019 Stand 31.08.2019
4.000.000,00 € 6.303.000,00 € 3.000.000,00 € 500.000,00 €

48.975,78 €

Abfluss* 984.435,24 € 1.918.842,30 € 963.146,24 €

* Erfahrungsgemäß fließt der größere Teil der Mittel erst in der zweiten Jahreshälfte ab. Hinzu kommen die Investitionen aus den Haushalten der Bezirke.

Frage 2:

Wie hoch war die Mittelbereitstellung der verschiedenen Finanzierungsquellen EU, Bund, Land für die Bereiche Straße, Radweg, Straßenbahn und U-Bahn (bitte aufschlüsseln nach Jahren für den Zeitraum 2009-2019)?

Antwort zu 2: ÖPNV

Die in Tabelle 1 genannten Investitionen wurden aus den folgenden Mittelquellen finanziert:

Tabelle 2: Herkunft der Mittel für Investitionen in den ÖPNV (ohne S-Bahn), Angaben in Mio. Euro

Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
EU               1,0 2, 1 0,5
Bund 68,5 114,1 150,3 142,5 93,5 87,5 101,2 122,0 82,7 64,3
Land 40,4 40,3 19,7 87,7 101,6 99,9 132,2 106,5 121,1 123,9
Ge- samt  

108,9

 

154,4

 

170,0

 

230,2

 

195,1

 

187,4

 

233,4

 

229,5

 

205,9

 

188,7

Straßen in der Baulast des Landes Berlin

In der folgenden Übersicht sind die Mittelbereitstellungen der verschiedenen Finanzquellen für den Bereich Straße dargestellt:

  EU-Mittel GRW-Mittel
 

2009

186.822,87 € 746.757,55 €
 

2010

1.343.774,95 € 1.294.410,02 €
2011 2.418. 701,86 € 171.344,43 €
 

2012

2.269.152,57 € –  €
 

2013

1.766.562,93 € –  €
2014 708.558,77 € 62.520,91 €
 

2015

–  € 247.846,32 €
 

2016

–  € 300.489,80 €
2017 –  € 534.667,05 €
 

2018

–  € 993.305,85 €
 

2019

–  € 537.883,65 €

Berlin, den 03.09.2019 In Vertretung

 

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Sie, du und Icke, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2840

Von den Technikern auf Herz und Nieren geprüft, von den Behörden abge-nommen und vom Bundespräsidenten höchstpersönlich Probe gefahren: Ab dem heutigen Nachmittag ist #Icke auf der #U5 auch mit Fahrgästen unterwegs. Diese können sich dann selber ein Bild von der technischen Lösung zur #Spaltüberbrückung machen, mit der die eigentlich für das Berliner #Kleinprofil (U1-U4) entwickelte, neue U-Bahn-Baureihe „IK“ für das #Großprofil (U5-U9) fit gemacht wurde. Dort sind die Tunnel sowie die Abstände zwischen den Bahn-steigen 35 Zentimeter breiter als auf den älteren Kleinprofillinien, die #Spurweite hingegen ist gleich und liegt beim Standardmaß von 1.435 Millimetern.
Die ersten Großprofilfahrten mit Fahrgästen absolviert Icke am heutigen Frei-tag sowie ab Mittwoch, den 1. November 2017, jeweils nach 17 Uhr als zu-sätzlicher Zug zwischen den Bahnhöfen Hönow und Frankfurter Allee.
Bereits seit 2015 fahren zwei vierteilige Vorserienfahrzeuge vom Typ „IK“ auf den Kleinprofillinien. Um auch für die Linien U5 bis U9 schnell neue Fahrzeu-ge beschaffen zu können, haben BVG und Hersteller #Stadler Pankow das hochmoderne Modell in enger Zusammenarbeit technisch angepasst. Für den Einsatz im Großprofil konnten elf der vierteiligen Züge aus den sogenannten #SIWA-Mitteln des Senats beschafft werden. Fünf dieser Großprofilzüge sind bereits in Berlin, die restlichen folgen bis Ende des Jahres.