Welche Länge haben die #Ufer an den Berliner Gewässern jeweils (nur #Bundeswasserstraßen und #Panke; bitte nach Gewässern in Kilometer oder Meter getrennt ausweisen)
Antwort zu 1:
Für Berlin ergeben sich in der Summe die folgenden Uferlängen an Bundeswasserstraßen:
An wie vielen Stellen im öffentlichen Straßenland gibt es nach Kenntnis des Berliner Senats Beschränkungen der Straßennutzung für LKWs hinsichtlich Gewicht und / oder Höhe? (Bitte getrennt nach Bezirken sowie nach Gewicht bzw. Höhe ausweisen)
Antwort zu 1:
Eine Übersicht zu Lastbeschränkungen hinsichtlich der Berliner Straßenbrücken ist in nachfolgender Tabelle 1 dargestellt. Eine Unterscheidung nach Kraftfahrzeugarten erfolgt dabei nicht.
Tabelle 1
Bezirk
Lastbeschränkung auf Brücken
24 t
20 t
18 t
16 t
12 t
10 t
7,5 t
6 t
5 t
3,5 t
2,8 t
Summe
1
Mitte
1
2
1
1
1
6
2
Friedrichshain-Kreuzberg
3
1
1
5
3
Pankow
1
2
1
4
4
Charlottenburg-Wilmersdorf
2
1
1
1
1
6
5
Spandau
2
1
1
1
5
6
Steglitz-Zehlendorf
1
1
2
7
Tempelhof-Schöneberg
0
8
Neukölln
6
6
9
Treptow-Köpenick
1
1
1
1
2
1
7
10
Marzahn-Hellersdorf
1
1
2
11
Lichtenberg
1
1
12
Reinickendorf
2
2
Summe
2
1
18
9
7
1
1
1
1
3
2
46
(Stand: 18. Februar 2022)
Die Angaben zu sonstigen Last- und Höhenbeschränkungen wurden bei den Berliner Bezirksämtern abgefragt und sind in der Tabelle 2 wiedergegeben. Soweit konkrete Angaben innerhalb der erbetenen Frist übermittelt wurden, sind diese mit aufgeführt.
Tabelle 2
Bezirk
Last -und Höhenbeschränkungen nach Angabe der Bezirke
1
Mitte
28 Beschränkungen
2
Friedrichshain-Kreuzberg
keine bekannt
3
Pankow
keine statistische Erfassung
4
Charlottenburg-Wilmersdorf
2 Beschränkungen
5
Spandau
keine Rückmeldung
6
Steglitz-Zehlendorf
vier Straßen mit LKW-Beschränkungen hinsichtlich des Gewichts
7
Tempelhof-Schöneberg
keine Rückmeldung
8
Neukölln
1 x über 7,5 t, 5 x Höhenbeschränkungen (1 x 3,70 m; 1 x 3,80 m; 3 x 4,00 m)
1 x 7,5 t, 4 x Höhenbeschränkung, davon 2 x 3,80 m, 1 x Breitenbeschränkung
12
Reinickendorf
keine statistische Erfassung
(Stand: 18. Februar 2022)
Frage 2:
Wie wird nach Kenntnis des Berliner Senats die Einhaltung von Beschränkungen der Straßennutzung hinsichtlich Gewicht und Höhe von LKWs in Berlin sichergestellt?
Gab es hierzu Schwerpunktkontrollen und wenn ja, wann und wo (bitte für die Jahre 2016 bis heute getrennt nach Bezirken ausweisen)?
Wie viele Verstöße gegen Beschränkungen der Straßennutzung hinsichtlich Gewicht und Höhe von LKWs wurden nach Kenntnis des Berliner Senats geahndet und wie (bitte für die Jahre 2016 bis heute nach Bezirken und Art der Ahndung ausweisen)?
Antwort zu 2:
Die Polizei Berlin fasst die Überwachung des Schwerlastverkehrs einschließlich der Überprüfung von Höhe und Gewicht unter der Begrifflichkeit „Personen-Güter- Gefahrgutverkehrsüberwachung“ statistisch zusammen. Die angefragten Daten sind der nachstehenden Tabelle 3 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich.
Tabelle 3
Einsatzanlass
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Personen-Güter- Gefahrgut- verkehrsüberwachung
485
477
361
162
176
339
(Stand: 1. Februar 2022)
Die entsprechenden Verdachtsfälle von Verstößen wurden durch Ordnungswidrigkeitenanzeigen verfolgt. Die angefragten Daten sind der nachstehenden Tabelle 4 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken ist seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht möglich.
Tabelle 4
Tatbestand
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 250/251/255/260).
184
372
253
205
42
20
Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen 265 angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war.
0
0
249
376
258
231
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.
0
0
0
0
58
200
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war und behinderten dadurch Andere.
0
0
0
0
3
0
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug nach § 3 Abs. 3
52
31
24
20
5
3
Nr. 2 Buchstabe a) oder b) Straßenverkehrsordnung den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5t zulässige Gesamtmasse (ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibus) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war.
1.079
797
452
218
201
387
gesamt
1.315
1.200
978
819
567
841
(Stand: 31. Januar 2022)
Frage 3:
In wie vielen Fällen wurden seit 2016 nach Kenntnis des Berliner Senats LKWs von dafür nicht geeigneten Straßen durch Feuerwehr, Polizei und/oder THW geleitet (bitte für jedes Jahr einzeln getrennt nach Bezirken ausweisen)?
Antwort zu 3:
Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolgt in der Polizei Berlin nicht. Die Berliner Feuerwehr und das Technische Hilfswerk (THW) besitzt keine Regelungsbefugnis für den fließenden Verkehr.
Frage 4:
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, den durch Brückensanierungen bestehenden oder absehbaren Umfahrungsverkehr von LKWs über 12 t aus Nebenstraßen fernzuhalten? (bitte für jede Brückensanierung einzeln antworten)
Antwort zu 4:
Vom Grundsatz her ist die Nutzung der öffentlichen Straßen durch alle Kraftfahrzeuge entsprechend der nach § 34 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung) zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte gestattet. Eine pauschale Vorgabe zur Führung des Schwerlastverkehrs über das Hauptstraßennetz besteht nicht. Bei Ersatzneubauten insbesondere im Hauptstraßennetz ist es das Ziel, die Verkehrsbeziehungen durch eine halbseitige Verkehrsführung weiterhin auf dieser Route aufrecht zu erhalten und damit eine Verdrängung in das Nebenstraßennetz zu vermeiden. Des Weiteren werden je nach Erfordernis mittels Verkehrszeichen im Zusammenhang mit bauzeitlichen Verkehrsführungen Durchfahrtsverbote erlassen und bereits im weiteren Umfeld mit Hinweistafeln auf Umfahrungsstrecken umgeleitet. Gegebenenfalls wird über die Verkehrsinformationszentrale und
dynamische Verkehrsinformationsanzeiger auf Ausweichstrecken hingewiesen. Die Straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen erfolgen immer in Abwägung von Durchgangsverkehr zu Anlieger- und Zielverkehr und unterliegen gegebenenfalls einer Anpassung infolge sich einstellender Ausweichverkehre.
Frage 5:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 5: Keine.
Berlin, den 22.02.2022
In Vertretung Markus Kamrad
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Wie sehen die Pläne des Berliner Senats für den Ausbau der #Ladeinfrastruktur für E-Autos bis 2030 in Berlin aus?
Antwort zu 1:
Wie vom Senat am 22. Juni 2021 beschlossen, wurde am 20.12.2021 das landeseigene Unternehmen Berliner #Stadtwerke#KommunalPartner GmbH mit der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur für die Jahre 2022 bis 2030 beauftragt. Neben den im Auftrag des Landes durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH zu errichtenden #Ladepunkte werden auch weiterhin dritte Betreiber Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum Berlins errichten und betreiben.
Baugenehmigung liegt nun vor – Neue Gleise, neuer Bahnsteig – Barrierefreier Ausbau – Regionalverkehr von und nach Köpenick ab 2027
Mehr Bahn für #Köpenick: Die Deutsche Bahn startet im Frühjahr 2023 mit dem #Umbau des S-Bahnhofs zum S- und #Regionalbahnhof. Dafür liegt nun die #Baugenehmigung vor. Dieser #Planfeststellungsbeschluss des #Eisenbahn-Bundesamtes ist die rechtliche Voraussetzung für den Beginn der #Bauarbeiten. Ab 2027 sollen hier dann Züge des #RE1 halbstündlich, in der Hauptverkehrszeit sogar alle 20 Minuten halten.
Welche #Straßen, #Wege und #Plätze wurden im Sinne des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ in den vergangenen 12 Monaten #umgebaut (bitte aufgeschlüsselt nach Bezir- ken seit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. Februar 2021)?
Am #U-Bahnhof #Ullsteinstraße geht die Planung voran. Die bisherigen Untersuchungen an den Fugen der #Tunneldecke über dem Gleis 1 haben bereits wichtige Erkenntnisse geliefert. In zwei Nächsten der kommenden Woche sollen vorsorglich auch die angrenzenden Bereiche über Gleis 2 noch in Augenschein genommen werden. Dafür gibt es in den Nächten von Mittwoch und Donnerstag (16. und 17. Februar), jeweils von 22 Uhr bis Betriebsschluss, noch einmal #Pendelverkehr. Die U-Bahn fährt dann zwischen den Stationen Tempelhof und Alt-Mariendorf alle 20 Minuten.
Die Berliner Verkehrsbetriebe #sanieren die rund 100 Jahre alte #Gleisrampe auf der #Berliner Straße, zwischen den Bahnhöfen Schönhauser Allee und U-Bahnhof #Vinetastraße. Dabei werden die Verkleidung aus dünnen Ziegelscheiben, sogenannten Spaltklinkerriemchen, entfernt, die #Betonunterkonstruktion saniert und schließlich wieder neu aufgebaut.
Das Aus für die #Tramverbindung über die #Marggraffbrücke wegen einer Behördenpanne scheint abgewendet werden zu können – allerdings auf Kosten des Autoverkehrs. Die #Straßenbahnlinie ließe sich nun doch über die Brücke zwischen den Treptow-Köpenicker Baumschulenweg und Schöneweide realisieren, sagte Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne).