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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Potentiale der Berliner #Wasserwege zur Nutzung für die Belieferung der
Innenstadt?
Antwort zu 1:
Berlin ist historisch entlang der #Wasserstraßen entstanden. Der Bereich der Inneren Stadt
ist insbesondere durch die #Spree-Oder-Wasserstraße (#Bundeswasserstraße) erschlossen.
Eine umfangreiche Darstellung der regionalen Wasserstraßen stellt das Wasserstraßenund
Schifffahrtsamt Berlin öffentlich zugänglich bereit (http://www.wsaberlin.
wsv.de/wasserstrassen/bundeswasserstrassen/index.html).
Die Berliner Wasserstraßen sind ein unentbehrlicher Verkehrsträger, insbesondere für die
Beförderung von #Massengütern, den #Containertransport und #Projektladungen. Gerade den
Bundeswasserstraßen kommt hierbei eine erhebliche verkehrliche Bedeutung zu.
Insgesamt besitzt die Infrastruktur erhebliches Potenzial für eine intensivere Nutzung im
Kontext der Ver- und Entsorgung, auch durch den wirtschaftlichen Einsatz kleineren
Schiffsraums bzw. kleinerer #Schiffseinheiten.
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat derzeit zur Qualifizierung und Ausweitung der Berliner
Wasserwege zur Nutzung für die #Belieferung der Innenstadt?
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Berliner Wasserwege im Hinblick auf eine potentielle
Ausweitung von Binnenschifffahrtsaktivitäten?
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Antwort zu 2 und 6:
Die Beantwortung der Fragen 2 und 6 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam.
Die Qualifizierung und Ausweitung der Berliner Wasserwege im Bereich der
Bundeswasserstraßen obliegt dem Bund als Eigentümer. Der Bund verwaltet die
Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden, in diesem Fall die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Der WSV obliegen der Betrieb und die
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie der dazugehörigen Anlagen (unter
anderem Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke, Brücken etc.), weiterhin auch der
bedarfsgerechte Ausbau der entsprechenden Infrastruktur.
Berliner Interessen und Ansprüche werden gegenüber dem Bund als Eigentümer und den
zuständigen nachgeordneten Behörden artikuliert, beispielsweise im Rahmen der
Klassifikation der Bundeswasserstraßen oder im Planfeststellungsverfahren zum Projekt
Deutsche Einheit 17 (VDE 17).
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat derzeit Entwicklung eines Transportsystems, dass Güter
von dezentralen Knotenpunkten („Hubs“) mit landgestützten Transportmitteln im Stadtgebiet verteilt werden
können?
Frage 4:
Welche Vereinbarungen mit entsprechenden Bundesbehörden wurden dafür bereits getroffen?
Antwort zu 3 und 4:
Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam.
Entlang der Wasserstraßen gibt es derzeit keine konkreten Planungen über den Bestand
an öffentlichen Binnenhäfen und Umschlagstellen hinaus.
Der derzeitige Bestand gerade der öffentlichen Binnenhäfen stellt aber deutliche
Potenziale einer intensiveren Nutzung bereit, auch im Sinne eine Hub-Funktion. Diese
Standorte gesamtstädtischer Bedeutung werden daher planerisch gesichert und (in
Abstimmung mit dem Betreiber) ertüchtigt. Hierfür sind keine weitergehenden
Vereinbarungen mit Behörden des Bundes notwendig.
Frage 5:
Welche wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten zur der Anbindung der Berliner Wasserstraßen an das
internationale Wasserwegenetz sieht der Senat?
Antwort zu 5:
Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur allgemein ist ein wichtiger Faktor für die
wirtschaftliche Entwicklung einer Region und deren Vernetzung mit anderen
Wirtschaftsräumen in Deutschland und Europa. Dies betrifft auch die Wasserstraßen, die
durch ihren Netzcharakter besondere Anforderungen an durchgängige
Verkehrsverbindungen gleicher Qualität stellt. Aus diesem Grund ist die Realisierung des
VDE 17 bedeutsam, um die Hauptstadtregion gleichwertig an das westliche
Wasserstraßennetz anzuschließen.
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Über den Anschluss an die Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) verfügt Berlin darüber
hinaus über einen niedrigwasserunabhängigen Anschluss an den Ostseehafen SzczecinŚwinoujście
(Stettin/Polen).
Die Wasserstraße verknüpft damit die gesamte Region sowohl in östlicher als auch in
westlicher Richtung und ermöglicht die weitere wirtschaftliche und verkehrliche
Entwicklung Berlins.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Kapazitäten der Berliner Binnenhäfen im Hinblick auf eine potentielle
Ausweitung von Binnenschifffahrtsaktivitäten?
Antwort zu 7:
Mit den drei öffentlichen Hafenstandorten der BEHALA (Berliner Hafen- und
Lagerhausgesellschaft mbH) verfügt das Land Berlin über leistungsstarke
Umschlaganlagen für den Binnenschiffsverkehr. An allen Standorten sind freie
Kapazitäten verfügbar. Sowohl der Westhafen als auch die Standorte in Spandau und in
Neukölln werden in den nächsten Jahren ausgebaut und modernisiert.
Frage 8:
Welche konkreten Wasserstraßen im Land Berlin eignen sich derzeit bereits für die Erprobung autonom
fahrender Schiffe?
Antwort zu 8:
In den Projekten „Autonom SOW“ sowie im Projekt „A – SWARM“ (Autonome elektrische
Schifffahrt auf WAsseRstrassen in Metropolenregionen) wurde als Testgebiet gemeinsam
mit dem Bund als Zuwendungsgeber die Spree-Oder-Wasserstraße festgelegt. Der
Demonstratoreinsatz im Projekt „A – SWARM“ wird im Bereich der Mierendorff-Insel
(Westhafenkanal/Charlottenburger Verbindungskanal/Spree/Berlin Spandauer
Schifffahrtskanal) erfolgen.
Frage 9:
Wie bewertet der Senat das derzeit durchgeführte Projekt „A-Swarm“ (Autonome elektrische Schifffahrt auf
Wasserstraßen in Metropolenregionen) unter Beteiligung der landeseigenen Berliner Hafen- und
Lagerhausgesellschaft (Behala)?
Antwort zu 9:
Das Land Berlin war über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von
Beginn an in die inhaltliche Abstimmung zum Projekt eingebunden und unterstützt das
Projekt auch weiterhin.
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Frage 10:
Welche Kooperationen mit dem Bund verfolgt das Land Berlin in Zusammenhang mit der Nutzung und
Entwicklung der Wasserwege?
Antwort zu 10:
Im Bereich der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) bestehen
über die regulären ministeriellen Aufgaben und die Abstimmungen zwischen Häfen,
Schifffahrt und den zuständigen Bundesbehörden keine Kooperationen.
Frage 11:
Welche Kooperationen mit dem Land Brandenburg verfolgt das Land Berlin in Zusammenhang mit der
Nutzung und Entwicklung der Wasserwege?
Antwort zu 11:
Die Länder Berlin und Brandenburg stehen zu Entwicklungen der regionalen
Binnenwasserstraßen und zu Entwicklungspotenzialen (wie beispielsweise im Falle des
Projekts „A – SWARM“) im regelmäßigen Austausch.
Berlin, den 22.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
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