Schiffsverkehr: Schleuse Kannenburg nach sechs Jahren Planung und Bauarbeiten offiziell eröffnet, aus rbb24

19.04.2024

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/schleuse-kannenburg-eroeffnet-vollautomatischer-betrieb.html

Die neu gebaute #Schleuse #Kanneburg bei #Templin (Uckermark) ist am Freitag offiziell in den #vollautomatischen Betrieb gegangen. Die Stadt Templin feierte die Eröffnung mit einer gemeinsamen #Bootsfahrt von Politikern und beteiligten Unternehmen. Im vergangenen Oktober lief bereits der #Probebetrieb zwei Wochen lang.

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Straßenverkehr + Schiffsverkehr: Zustand der und Planungen für Uferwege an Berliner Gewässern, aus Senat

Frage 1:

Welche Länge haben die #Ufer an den Berliner Gewässern jeweils (nur #Bundeswasserstraßen und #Panke; bitte nach Gewässern in Kilometer oder Meter getrennt ausweisen)

Antwort zu 1:

Für Berlin ergeben sich in der Summe die folgenden Uferlängen an Bundeswasserstraßen:

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zu Fuß mobil: Aktueller Stand Uferwanderweg am Osthafen, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Besteht aktuell eine Planung zur #Schließung des fehlenden Teilstückes zwischen den beiden Wanderwegen
#Osthafen und #Rummelsburger Bucht an der #Elsenbrücke?
a) Falls ja, welche Behörden sind bzw. wurden daran beteiligt?
b) Falls nein, wieso nicht?
Frage 2:
Sofern eine Planung zur Schließung des fehlenden Teilstückes bestehen sollte, in welchem Planungsstand
befindet sich diese und welche zeitlichen Perspektiven bestehen hinsichtlich Bau und Fertigstellung?
Antwort zu 1 und 2:
Die Schließung der besagten #Lücke des #Spreeweges an der Elsenbrücke (Lücke 01-12
des Spreeweges) ist erklärtes Ziel des Senats und ist im Rahmen der 20 grünen
#Hauptwege als weitere Optimierung der Streckenführung vorgesehen. Die konkrete
Planung und Umsetzung hängt wesentlich von einer möglichen Führung des Weges unter
den #Brückenbauwerken der #Elsenbrücke sowie der #Bahnbrücke ab und erfordert damit
einen erheblichen Abstimmungs- und #Genehmigungsaufwand u.a. mit dem Wasser- und
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#Schifffahrtsamt des Bundes (#WSA) und der #Wasserbehörde des Landes Berlins. Die
Spree ist eine #Bundeswasserstraße und in dem Bereich der Bahnquerung bereits
eingeschränkt und somit der verfügbare #Schifffahrtraum erheblich reduziert. Daher wurde
die konkrete Planung des Teilstücks zunächst zurückgestellt, insbesondere vor dem
Hintergrund, dass es sich um ein vergleichsweise kurzes Teilstück handelt und der derzeit
erforderliche „Umweg“ über den Gehweg entlang der Straße daher zumutbar ist.
Frage 3:
Bestehen seitens des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg Initiativen, die die Schließung des fehlenden
Teilstückes zum Inhalt haben?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teil hierzu mit:
„Eine entsprechende Initiative ist nicht bekannt.“
Frage 4:
Wie bewertet der Senat den Nutzen einer möglichen Schließung des Teilstückes?
Antwort zu 4:
Die Schließung von Lücken im Wegenetz der 20 Grünen Hauptwege von Berlin ist ein
erklärtes Ziel des Senats und soll auch zukünftig weiterverfolgt werden.
Die Schließung des konkret genannten Teilstücks (Lücke 01-12 des Spreeweges) wird als
langfristiges Planungsziel eingestuft, da eine zeitnahe Umsetzung nicht realisiert werden
kann (siehe auch Antwort 1).
Berlin, den 18.11.2020
In Vertretung
Stefan Tido
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Potentiale der Wasserwege im Land Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Potentiale der Berliner #Wasserwege zur Nutzung für die Belieferung der
Innenstadt?
Antwort zu 1:
Berlin ist historisch entlang der #Wasserstraßen entstanden. Der Bereich der Inneren Stadt
ist insbesondere durch die #Spree-Oder-Wasserstraße (#Bundeswasserstraße) erschlossen.
Eine umfangreiche Darstellung der regionalen Wasserstraßen stellt das Wasserstraßenund
Schifffahrtsamt Berlin öffentlich zugänglich bereit (http://www.wsaberlin.
wsv.de/wasserstrassen/bundeswasserstrassen/index.html).
Die Berliner Wasserstraßen sind ein unentbehrlicher Verkehrsträger, insbesondere für die
Beförderung von #Massengütern, den #Containertransport und #Projektladungen. Gerade den
Bundeswasserstraßen kommt hierbei eine erhebliche verkehrliche Bedeutung zu.
Insgesamt besitzt die Infrastruktur erhebliches Potenzial für eine intensivere Nutzung im
Kontext der Ver- und Entsorgung, auch durch den wirtschaftlichen Einsatz kleineren
Schiffsraums bzw. kleinerer #Schiffseinheiten.
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat derzeit zur Qualifizierung und Ausweitung der Berliner
Wasserwege zur Nutzung für die #Belieferung der Innenstadt?
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Berliner Wasserwege im Hinblick auf eine potentielle
Ausweitung von Binnenschifffahrtsaktivitäten?
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Antwort zu 2 und 6:
Die Beantwortung der Fragen 2 und 6 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam.
Die Qualifizierung und Ausweitung der Berliner Wasserwege im Bereich der
Bundeswasserstraßen obliegt dem Bund als Eigentümer. Der Bund verwaltet die
Bundeswasserstraßen durch eigene Behörden, in diesem Fall die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Der WSV obliegen der Betrieb und die
Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie der dazugehörigen Anlagen (unter
anderem Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke, Brücken etc.), weiterhin auch der
bedarfsgerechte Ausbau der entsprechenden Infrastruktur.
Berliner Interessen und Ansprüche werden gegenüber dem Bund als Eigentümer und den
zuständigen nachgeordneten Behörden artikuliert, beispielsweise im Rahmen der
Klassifikation der Bundeswasserstraßen oder im Planfeststellungsverfahren zum Projekt
Deutsche Einheit 17 (VDE 17).
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat derzeit Entwicklung eines Transportsystems, dass Güter
von dezentralen Knotenpunkten („Hubs“) mit landgestützten Transportmitteln im Stadtgebiet verteilt werden
können?
Frage 4:
Welche Vereinbarungen mit entsprechenden Bundesbehörden wurden dafür bereits getroffen?
Antwort zu 3 und 4:
Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 erfolgt auf Grund des Sachzusammenhangs
gemeinsam.
Entlang der Wasserstraßen gibt es derzeit keine konkreten Planungen über den Bestand
an öffentlichen Binnenhäfen und Umschlagstellen hinaus.
Der derzeitige Bestand gerade der öffentlichen Binnenhäfen stellt aber deutliche
Potenziale einer intensiveren Nutzung bereit, auch im Sinne eine Hub-Funktion. Diese
Standorte gesamtstädtischer Bedeutung werden daher planerisch gesichert und (in
Abstimmung mit dem Betreiber) ertüchtigt. Hierfür sind keine weitergehenden
Vereinbarungen mit Behörden des Bundes notwendig.
Frage 5:
Welche wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten zur der Anbindung der Berliner Wasserstraßen an das
internationale Wasserwegenetz sieht der Senat?
Antwort zu 5:
Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur allgemein ist ein wichtiger Faktor für die
wirtschaftliche Entwicklung einer Region und deren Vernetzung mit anderen
Wirtschaftsräumen in Deutschland und Europa. Dies betrifft auch die Wasserstraßen, die
durch ihren Netzcharakter besondere Anforderungen an durchgängige
Verkehrsverbindungen gleicher Qualität stellt. Aus diesem Grund ist die Realisierung des
VDE 17 bedeutsam, um die Hauptstadtregion gleichwertig an das westliche
Wasserstraßennetz anzuschließen.
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Über den Anschluss an die Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) verfügt Berlin darüber
hinaus über einen niedrigwasserunabhängigen Anschluss an den Ostseehafen SzczecinŚwinoujście
(Stettin/Polen).
Die Wasserstraße verknüpft damit die gesamte Region sowohl in östlicher als auch in
westlicher Richtung und ermöglicht die weitere wirtschaftliche und verkehrliche
Entwicklung Berlins.
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Kapazitäten der Berliner Binnenhäfen im Hinblick auf eine potentielle
Ausweitung von Binnenschifffahrtsaktivitäten?
Antwort zu 7:
Mit den drei öffentlichen Hafenstandorten der BEHALA (Berliner Hafen- und
Lagerhausgesellschaft mbH) verfügt das Land Berlin über leistungsstarke
Umschlaganlagen für den Binnenschiffsverkehr. An allen Standorten sind freie
Kapazitäten verfügbar. Sowohl der Westhafen als auch die Standorte in Spandau und in
Neukölln werden in den nächsten Jahren ausgebaut und modernisiert.
Frage 8:
Welche konkreten Wasserstraßen im Land Berlin eignen sich derzeit bereits für die Erprobung autonom
fahrender Schiffe?
Antwort zu 8:
In den Projekten „Autonom SOW“ sowie im Projekt „A – SWARM“ (Autonome elektrische
Schifffahrt auf WAsseRstrassen in Metropolenregionen) wurde als Testgebiet gemeinsam
mit dem Bund als Zuwendungsgeber die Spree-Oder-Wasserstraße festgelegt. Der
Demonstratoreinsatz im Projekt „A – SWARM“ wird im Bereich der Mierendorff-Insel
(Westhafenkanal/Charlottenburger Verbindungskanal/Spree/Berlin Spandauer
Schifffahrtskanal) erfolgen.
Frage 9:
Wie bewertet der Senat das derzeit durchgeführte Projekt „A-Swarm“ (Autonome elektrische Schifffahrt auf
Wasserstraßen in Metropolenregionen) unter Beteiligung der landeseigenen Berliner Hafen- und
Lagerhausgesellschaft (Behala)?
Antwort zu 9:
Das Land Berlin war über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von
Beginn an in die inhaltliche Abstimmung zum Projekt eingebunden und unterstützt das
Projekt auch weiterhin.
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Frage 10:
Welche Kooperationen mit dem Bund verfolgt das Land Berlin in Zusammenhang mit der Nutzung und
Entwicklung der Wasserwege?
Antwort zu 10:
Im Bereich der wirtschaftlichen Nutzung der Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) bestehen
über die regulären ministeriellen Aufgaben und die Abstimmungen zwischen Häfen,
Schifffahrt und den zuständigen Bundesbehörden keine Kooperationen.
Frage 11:
Welche Kooperationen mit dem Land Brandenburg verfolgt das Land Berlin in Zusammenhang mit der
Nutzung und Entwicklung der Wasserwege?
Antwort zu 11:
Die Länder Berlin und Brandenburg stehen zu Entwicklungen der regionalen
Binnenwasserstraßen und zu Entwicklungspotenzialen (wie beispielsweise im Falle des
Projekts „A – SWARM“) im regelmäßigen Austausch.
Berlin, den 22.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz