Straßenverkehr: PKW Zulassungen, Bestand und KFZ-Emissionen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:

 

Wie viele #PKW sind in Berlin aktuell zugelassen? Aufschlüsselung bitte nach Antriebsart (#Diesel-, #Benzin-, #Hybrid-, #LPG-, #CNG-, #Elektromotor)

 

Frage 2:

 

In welche Abgasnormen (#Schadstoffklasse Euro 1 bis 6 (b bis d)) teilen sich die zugelassenen PKW je nach #Antriebsart zahlenmäßig auf?

 

Frage 3:

 

Wie viele Neuzulassungen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils getätigt? (Aufschlüsselung nach Antriebsart und Abgasnorm)

 

Antwort zu 1 bis 3:

 

Aufgrund der zur Beantwortung notwendigen Darstellung des erbetenen umfangreichen Zahlenwerks und der damit verbundenen tabellarischen Ausarbeitung der Fragestellung wird zur Beantwortung dieser Fragen auf die beigefügte Auswertung (Anlage) verwiesen.

 

Frage 4:

 

Wie hat sich die Emission NOX, durch PKW, im Zeitraum 2010 bis einschließlich 2020 entwickelt? (Darstellung bitte analog zu der aus DS 18/13659)

 

Antwort zu 4:

 

Die Emissionen des Straßenverkehrs werden mit den Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) für Deutschland berechnet. Dieses Handbuch wird immer wieder aktualisiert. Im August 2019 wurde die aktuelle Version 4.1 veröffentlicht.

 

Angaben in der untenstehenden Tabelle  sind daher nicht direkt vergleichbar mit  den Angaben in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659, da diese auf einer veralteten Version des Handbuchs basieren. Beispielsweise mussten seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 u.a. die Emissionsfaktoren für Stickstoffoxide (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) als Resultat neuer Abgasmessungen deutlich angehoben werden

 

Die Entwicklung der Emissionsfaktoren des HBEFA für Otto- und Diesel-Pkw von 2010 bis 2020 unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anteile der Emissionsnormen in Deutschland ist in der untenstehenden Tabelle zusammengestellt. Der mittlere Emissionsfaktor für die gesamte Pkw-Flotte wurde unter Berücksichtigung des Diesel- Anteils der Berliner Fahrzeugflotte berechnet.

Die Berliner Diesel-Pkw-Anteile stammen aus Kennzeichenerhebungen an Hauptverkehrsstraßen in Berlin.

 

Im Zeitraum von 2010 bis 2020 sank der NOx-Ausstoß eines durchschnittlichen Otto-Pkw kontinuierlich und liegt 2020 um mehr als die Hälfte niedriger als 2010. Die NOx-Emissionen von Diesel-Pkw sanken zwischen 2010 und 2020 um 28 %. Vergleichbares gilt für die NO2- Direktemissionen, die zu 95 % aus Diesel-Pkw stammen.

 

Aufgrund des zwischen 2010 und 2015 gestiegenen Anteils der Diesel-Pkw geht der mittlere Pkw-Emissionsfaktor für NOx trotz der Rückgänge bei den Otto- als auch den Diesel-Pkw nicht zurück, da Diesel-Pkw fünf bis sechs Mal mehr NOx ausstoßen als Otto-Pkw. Der zudem höhere NO2-Anteil bei Diesel-Pkw führt dazu, dass die mittleren NO2-Emissionen im Jahr 2015 höher sind als 2010. Erst 2020 sinken auch diese Emissionen. NO2-Emissionen durch Diesel-Pkw sind ein wichtiger Grund, warum die Messwerte für NO2 an Straßen nicht im gleichen Maße gesunken sind, wie der Ausstoß von NOx.

 

Erläuterung zur Berechnung des Zahlenwerkes;

 

  1. Der Dieselanteil (DA) an der Pkw-Flotte stammt aus Kennzeichenerhebungen (Mittelwert über 7 bis 10 Straßen).

 

  1. Separat werden die mittleren Emissionsfaktoren für einen Otto-Pkw (z.B. 0,245 g/km) undeinen Diesel-Pkw (z.B. 1,113 g/km) Diese Faktoren stammen aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren und sind repräsentativ für die mittleren Fahrzeugflotten (Otto/Diesel-Pkw) für das jeweilige Berechnungsjahr, d.h. sie berücksichtigen die sichändernden Anteile der Abgasstandards in der Fahrzeugflotte.

 

  1. Der mittlere NOx-Emissionsfaktor (EF) für Pkw ergibt sich als gewichteter Mittelwert aus den einzelnen Emissionsfaktoren wie folgt:

EF (Pkw) = (1-DA)* EF(Otto-Pkw) + DA* EF (Diesel-Pkw), z.B. (1-0,29)*0,245 + 0,29*1,113

= 0,497

 

Tabelle: Entwicklung der durchschnittlichen NOx- und NO2-Emissionsfaktoren von Pkw in Deutschland gemäß Handbuch für Emissionsfaktoren Version 4.1 (Emissionsfaktoren für Otto- und Diesel-Pkw gewichtet nach Anteilen der Emissionsnormen)

Jahr 2010 2015 2020
                                                                                        Diesel-Pkw-Anteil in %                      
Anteil Diesel-Pkw

aktive Flotte Berlin

29                        36                         33

 

 

  (Kennzeichen-

erhebung 2019)

Schadstoff Antrieb Emissionsfaktor in g/km
Stickstoff- oxide (NOx) Otto-Pkw 0,245 0,171                   0,108
Diesel-Pkw 1,113 1,068 0,799
mittlerer       Pkw- Emissionsfaktor (Berliner Dieselanteil)  

0,497

 

0,497

 

0,339

Stickstoff- dioxid (NO2) Otto-Pkw 0,012 0,009 0,005
Diesel-Pkw 0,416 0,392 0,288
mittlerer       Pkw- Emissionsfaktor (Berliner Dieselanteil)  

0,129

 

0,148

 

0,100

 

 

Frage 5:

 

Wie stellt sich die Entwicklung der Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin bis einschließlich 2020 dar?

 

Antwort zu 5:

 

Für die Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin liegen bisher keine Daten für 2020 vor. Insofern wird auf die Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 verwiesen.

Die Berechnung der Emissionen für 2020 kann erst erfolgen, wenn entsprechende Verkehrszähldaten zur Verfügung stehen. Diese werden zurzeit durchgeführt. Die Fortschreibung des Emissionskatasters Verkehr soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 starten.

Berlin, den 22.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

Anzahl Euro 1 Anzahl Euro 2  Anzahl Euro 3 Anzahl Euro 4 Anzahl Euro 5 Euro 6 Anzahl Euro  Anzahl Euro 6b Anzahl Anzahl Euro 6d Anzahl Anzahl ohne
    insgesamt 6 nicht b,c,d Euro 6c Elektro Euronorm/Oldti
          30xx mer/sonstige

 

Antrieb/Kraftstoff 0001 – Benzin  

12.433,00

 

69.619,00

 

42.614,00

 

272.406,00

 

184.030,00

 

302.489,00

 

4,00

 

184.513,00

 

14.825,00

 

103.147,00

 

840,00

 

15,00

0002 – Diesel 344,00 2.928,00 17.032,00 50.193,00 79.365,00 120.577,00 6.042,00 67.421,00 9.460,00 37.654,00 3,00 0,00
0003 – Vielstoff (Vielstoffmotoren) 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0004 – Elektro 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.642,00 0,00
0005 – Flüssiggas

0006 – Benzin/Flüssiggas (Liquefied Natural Gas LNG)

0,00

 

146,00

5,00

 

1.825,00

2,00

 

1.296,00

11,00

 

5.644,00

0,00

 

1.419,00

0,00

 

863,00

0,00

 

0,00

0,00

 

501,00

0,00

 

158,00

0,00

 

204,00

2,00

 

43,00

0,00

 

0,00

0007  – BENZIN/komprimiertes ERDGAS (Compressed Natural Gas CNG)  

 

 

0,00

 

 

 

15,00

 

 

 

44,00

 

 

 

317,00

 

 

 

267,00

 

 

 

509,00

 

 

 

0,00

 

 

 

503,00

 

 

 

0,00

 

 

 

6,00

 

 

 

0,00

 

 

 

0,00

0008 – Hybr.Benzin/Elektro 0,00 5,00 1,00 1.351,00 4.753,00 20.343,00 0,00 6.196,00 2.469,00 11.678,00 21,00 0,00
0009 – Erdgas  (Natural Gas NG) 0,00 0,00 132,00 619,00 565,00 758,00 0,00 310,00 0,00 448,00 0,00 0,00
0010 – Hybr.Diesel/Elektro 0,00 0,00 0,00 1,00 159,00 4.662,00 15,00 105,00 70,00 4.472,00 0,00 0,00
 

0015 – BrennstoffZelle/Wasserstoff

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

66,00

 

0,00

0016 – BrennstoffZelle/Benzin 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0020 – Methan 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0023 – Benzin/Ethanol 0,00 0,00 0,00 49,00 249,00 6,00 0,00 5,00 0,00 1,00 0,00 0,00
0024 – Hybr.Flüssiggas/Elektro 0,00 0,00 0,00 1,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0025 – Hybr.B/E extern aufladbar 0,00 0,00 0,00 0,00 106,00 9.055,00 0,00 1.358,00 57,00 7.640,00 6,00 0,00
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0,00 0,00 0,00 0,00 12,00 917,00 0,00 41,00 0,00 876,00 0,00 0,00
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18,00 0,00
Gesamtzahlen 12.924,00 74.397,00 61.121,00 330.595,00 270.928,00 460.180,00 6.061,00 260.954,00 27.039,00 166.126,00 9.641,00 15,00
Insgesamt zugelassene PKW 1.219.801,00                      

 

 

 

 

 

Antrieb/Kraftstoff 0001 – Benzin

Anzahl Euro 1

 

0

Anzahl Euro 2  

 

 

1

Anzahl Euro 3  

 

 

0

Anzahl Euro 4  

 

 

37

Anzahl Euro 5  

 

 

3

Euro 6 insgesamt

 

43.554

Anzahl Euro 6 nicht  

 

 

1

Anzahl Euro 6b

 

25.678

Anzahl Euro 6c

 

5.873

Anzahl Euro 6d

 

12.002

Anzahl Elektro 30xx

 

12

Anzahl ohne Euronorm/Oldtimer/s onstige

0

0002 – Diesel 1   0   0   4   1 16.965   53 8.362 4.267 4.283 1 0
0003 – Vielstoff 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0004 – Elektro 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 1.279 0
0005 – Flüssiggas 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0006 – Benzin/Flüssiggas 0   0   0   0   0 116   0 78 29 10 1 0
0007 – BENZIN/KOMP.ERDGAS 0   0   0   0   0 216   0 215 0 1 0 0
0008 – Hybr.Benzin/E 0   0   0   0   0 2.976   0 1.148 1.354 474 0 0
0009 – Erdgas NG 0   0   0   0   0 83   0 74 0 9 0 0
0010 – Hybr.Diesel/E 0   0   0   0   0 391   0 3 50 338 0 0
0015 – BZ/Wasserstoff 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 4 0
0016 – BZ/Benzin 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0020 – Methan 0   0   0   0   0 1   0 1 0 0 0 0
0023 – Benzin/Ethanol 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0024 – Hybr.Flüssiggas/E 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0025 – Hybr.B/E ext.aufl. 0   0   0   0   0 832   0 468 11 353 0 0
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0   0   0   0   0 6   0 6 0 0 0 0
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 1 0
Gesamtzahlen 1   1   0   41   4 65.140   54 36.033 11.584 17.470 1.298 0
Neuzulassungen 2018* insgesamt 66.485                                

 

*seit Migration in ein neues Fachverfahren. 05.03.2018)

 

 

 

 

 

Antrieb/Kraftstoff

Anzahl Anzahl   Anzahl   Anzahl Anzahl Euro 6 Anzahl Euro Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl ohne  
Euro 1 Euro 2   Euro 3   Euro 4 Euro 5 insgesamt 6 nicht Euro 6b Euro 6c Euro 6d Elektro 30xx Euronorm/Oldtimer
                b,c,d         /sonstige
0001 – Benzin 0   0   0 14 3 54.373 1 1.186 6.476 46.710 47   0
0002 – Diesel 0   0   0 25 0 20.611 111 889 2.643 16.968 0   0
0003 – Vielstoff 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0004  – Elektro 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 2.606   0
0005 – Flüssiggas 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0006 – Benzin/Flüssiggas 0   0   0 0 0 174 0 3 115 56 0   0
0007  – BENZIN/KOMP. ERDGAS 0   0   0 0 0 2 0 1 0 1 0   0
0008 – Hybr.Benzin/E 0   0   0 0 0 4.923 0 54 1.017 3.852 0   0
0009 – Erdgas NG 0   0   0 0 0 270 0 1 0 269 0   0
0010 – Hybr.Diesel/E 0   0   0 0 0 1.369 0 0 4 1.365 0   0
0015 – BZ/Wasserstoff 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 33   0
0016 – BZ/Benzin 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0020 – Methan 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0023 – Benzin/Ethanol 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0024 – Hybr.Flüssiggas/E 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0025 – Hybr.B/E ext.aufl. 0   0   0 0 0 1.258 0 18 16 1.224 0   0
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0   0   0 0 0 227 0 0 0 227 0   0
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 12   0
Gesamtzahlen 0   0   0 39 3 83.207 112 2.152 10.271 70.672 2.698   0
Neuzulassungen insgesamt 2019 85.947                            

 

 

 

Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Euro 6 Anzahl Euro Anzahl Euro Anzahl Anzahl Anzahl Elektro Anzahl ohne
Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 ins gesamt 6 nicht b,c,d 6b Euro 6c Euro 6d 30xx Euronorm/Oldtimer/s
Antrieb/Kraftstoff                     onstige
0001 – Benzin 0 0   0 3 0 31.074 0 2 23 31.049 95 0
0002 – Diesel 0 0   0 1 0 13.959 90 61 79 13.729 0 0
0003 – Vielstoff 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0004 – Elektro 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 4.196 0
0005 – Flüssiggas 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0006 – Benzin/Flüssiggas 0 0   0 0 0 76 0 0 0 76 0 0
0007  – BENZIN/KOMP. ERDGAS 0 0   0 0 0 2 0 0 0 2 0 0
0008 – BENZIN/KOMP.ERDGAS 0 0   0 1 0 6.654 0 0 4 6.650 0 0
0009 – Erdgas NG 0 0   0 0 0 185 0 0 0 185 0 0
0010 – Hybr.Diesel/E 0 0   0 0 0 2.102 0 0 0 2.102 0 0
0015 – BZ/Wasserstoff 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 18 0
0016 – BZ/Benzin 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0020 – Methan 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0023 – Benzin/Ethanol 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0024 – Hybr.Flüssiggas/E 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0025 – Hybr.B/E ext.aufl. 0 0   0 0 0 5.314 0 0 1 5.313 0 0
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0 0   0 0 0 591 0 0 0 591 0 0
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 4 0
Gesamtzahlen 0 0   0 5 0 59.957 90 63 107 59.697 4.313 0
Neuzulassungen 2020 insgesamt 64.275                        

 

 

 

 

 

Antrieb/Kraftstoff

Anzahl Anzahl   Anzahl   Anzahl Anzahl   Euro 6 Anzahl Anzahl   Anzahl   Anzahl Anzahl   Anzahl ohne
Euro 1 Euro 2   Euro 3   Euro 4 Euro 5   insgesamt Euro 6 Euro 6b   Euro 6c   Euro 6d Elektro   Euronorm/Oldtimer/so
                  nicht b,c,d           30xx   nstige
0001 – Benzin 0   0   0 0   0 2.497 0   0   0 2.497   13 0
0002 – Diesel 0   0   0 0   0 1.498 12   2   1 1.483   0 0
0003 – Vielstoff 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0004 – Elektro 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   675 0
0005 – Flüssiggas 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0006 – Benzin/Flüssiggas 0   0   0 0   0 17 0   0   0 17   0 0
0007  – BENZIN/KOMP. ERDGAS 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0008 – Hybr.Benzin/E 0   0   0 0   0 827 0   0   0 827   0 0
0009 – Erdgas NG 0   0   0 0   0 11 0   0   0 11   0 0
0010 – Hybr.Diesel/E 0   0   0 0   0 316 0   0   0 316   0 0
0015 – BZ/Wasserstoff 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0016 – BZ/Benzin 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0020 – Methan 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0023 – Benzin/Ethanol 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0024 – Hybr.Flüssiggas/E 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0025 – Hybr.B/E ext.aufl. 0   0   0 1   0 876 0   0   0 876   0 0
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0   0   0 0   0 81 0   0   0 81   0 0
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
Gesamtzahlen 0   0   0 1   0 6.123 12   2   1 6.108   688 0
Neuzulassungen insgesamt 17.02.2021 6.812                                  

 

Straßenverkehr: Jugendverkehrsschulen in Berlin, aus Senat

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1. Wie viele Jugendverkehrsschulen existieren aktuell in Berlin? (Bitte unter Hinzufügung einer aktuellen Liste wie in Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 18 / 12 302)
Zu 1.:
Gegenwärtig unterhalten die 12 Bezirke 25 Standorte an denen Aufgaben einer #Jugendverkehrsschule wahrgenommen werden. Eine aktuelle Standortübersicht ist als
Anlage 1 beigefügt.
Der Senat hat zurückliegend im Zusammenhang mit Berichten über die Verwendung
von zusätzlich vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellten Mitteln über die Jugendverkehrsschulen berichtet. Zuletzt wurde dem Hauptausschuss über die Ergebnisse des Jahres 2019 im Juli 2020 berichtet. Es wird gebeten, weitere der Anlage 1 der Schriftlichen Anfrage S18/12302 vergleichbare Daten der Roten Nummer 1796 D zu entnehmen. Für die Jugendverkehrsschulen wurden für den Doppelhaushalt 2020/2021 erneut zusätzliche Mittel veranschlagt. Auf
Bitten des Hauptausschusses, Unterausschuss Bezirke, wird ein aktueller Bericht
2
über die Verwendung der Mittel mit Angaben beispielsweise zum Personaleinsatz voraussichtlich im Mai dieses Jahres vorgelegt werden.
2. Welche polizeilich unterstützten Veranstaltungen in den Jugendverkehrsschulen für die schulische
Radfahrausbildung, die schulische #Radfahrprüfung und das #Schulwegtraining erfolgten in den Jahren
2017 bis 2020?
Zu 2.:
Auf Anfrage der Schulen wird die #Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen
durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin nach Maßgabe freier Kapazitäten in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke unterstützt.
Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden den Kindertagesstätten beim #Mobilitätstraining / Schulwegtraining in den Jugendverkehrsschulen hilfreich zur Seite.
In der nachfolgenden Übersicht werden die polizeilich unterstützten Veranstaltungen
in den Jugendverkehrsschulen für die schulische Radfahrausbildung, die schulische
Radfahrprüfung und das Schulwegtraining für die Jahre 2017-2020 abgebildet.
Jahr Unterstützung
Radfahrausbildung
Unterstützung
Radfahrprüfung
Schulwegtraining Gesamt
2017 2770 1443 82 4295
2018 2729 1390 65 4184
2019 2546 1389 92 4027
2020 2280 1063 19 3362
(Stand: 11.02.2021)
3. Welche Qualitätsstandards wurden für die Arbeit der bezirklichen Jugendverkehrsschulen erarbeitet? Erfolgte in diesem Zusammenhang eine Evaluation der bisherigen Arbeit der Jugendverkehrsschulen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Zu 3.:
Eine von Senat und Bezirken getragene Arbeitsgruppe hat ein Arbeitsergebnis vorgelegt. Die im Entwurf vorliegenden Qualitätsstandards sollen die Grundlage für eine
kontinuierliche Qualitätsentwicklung, ein Qualitätsmanagement der Jugendverkehrsschulen bilden. Sie orientieren sich daher formal an Modellen für das Qualitätsmanagement öffentlicher Einrichtungen/Bildungseinrichtungen und sind im Sinne einer
Rahmensetzung ausgearbeitet. Mit den Bezirken ist abgestimmt, dass die vorliegenden Qualitätsstandards zunächst schrittweise erprobt, weiterentwickelt und im Ergebnis dann verbindlich eingeführt werden. Diese Phase ist auf maximal zwei Jahre angelegt und soll im ersten Halbjahr dieses Jahres begonnen werden. Die Abstimmung
über die an der Pilotphase teilnehmenden Bezirke findet zurzeit statt. Einzelne „Qualitätsstandards“ im Sinne der Fragestellung ließen sich nur schwer isoliert darstellen,
da diese zwar abschnittsweise, aber als Prozess ineinandergreifen. Darüber hinaus
wird darauf verwiesen, dass sich das Papier und der weitere Fortgang noch in der
verwaltungsinternen Abstimmung befinden.
Für die Erarbeitung des Entwurfs von Qualitätsstandards hat die Arbeitsgruppe unter
anderem auf fachliche Ergebnisse von einrichtungsbezogenen Projekten und Arbeitsgruppen zurückgegriffen. So wurden Ergebnisse seinerzeit aktueller Projekte zu
3
den Jugendverkehrsschulen, welche beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des
Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 durchgeführt wurden, berücksichtigt. Diese Grundlagen wurden als hinreichend erachtet.
4. Welche Maßnahmen sieht der Senat im Rahmen der Konzepterarbeitung zur Schaffung einer umfassenden Mobilitätsbildung und zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements in Umsetzung der Paragrafen 11a und 17a des ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Drs. 18/2429 vor? Welche spezifische Rolle kommt hierbei den Jugendverkehrsschulen zu und welche
Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang vorgesehen?
Zu 4.:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 28. Januar 2021 das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes beschlossen. Bis zuletzt wurden die Paragraphen 11a und 17a durch Änderungsanträge in ihrem Gehalt verändert. Naturgemäß
kann der Senat daher die Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben, wie die Einbeziehung der Jugendverkehrsschulen und deren Rolle in diesem Kontext, noch nicht
näher belegt haben. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Rolle der Mobilitätsbildung im Rahmen der Erwachsenbildung näher zu bestimmen sein.
Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist auch im § 12 des Schulgesetzes als
übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe verankert. Der Rahmenlehrplan für
die Jahrgangsstufen 1-10 wird für dieses übergreifende Thema durch den im Dezember 2020 erschienenen Orientierungs- und Handlungsrahmen ergänzt. Auch das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege berücksichtigt die Verkehrserziehung.
Mobilitätsbildung und Verkehrssicherheitsarbeit ist eine gesellschaftliche Aufgabe,
die nur durch die koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure dauerhaft erfolgreich sein kann. Dazu gehören auch die Handlungsfelder der schulischen
und außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, in denen die Jugendverkehrsschulen eine wichtige Rolle einnehmen. Vor dem Hintergrund des §
11a des Mobilitätsgesetzes wird nun zu entscheiden sein, ob bzw. in welcher Form
die Mobilitätsbildung in ein gesamtstädtisches und ressortübergreifendes Konzept
auf der Grundlage der Zusammenarbeit der beteiligten Senatsverwaltungen und beispielsweise weiterer Träger der Verkehrssicherheitsarbeit gefasst werden kann. Die
Jugendverkehrsschulen sollen als außerschulische Bildungseinrichtungen einbezogen und beteiligt werden.
Erfahrungen eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement als Maßnahme des Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 wurden im
neuen § 17a des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt.
Zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements und der Entwicklung eines
entsprechenden Konzeptes gemäß §17a Absatz 2 Mobilitätsgesetz bereiten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Durchführung mehrerer bezirklicher Schulmodellprojekte in den kommenden Schuljahren vor, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden. Parallel dazu soll bis zum ersten
Quartal 2023 ein umsetzungsbezogenes Konzept für die gesamte Stadt erstellt werden. Dieses soll unter anderem konkrete Aufgaben und Zuständigkeiten benennen,
4
Umsetzungsfristen vorgeben, Unterrichtsinhalte zur Einbeziehung ins schulische Mobilitätsmanagement definieren, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Einbeziehung der Eltern und zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Schulkindern vorschlagen, sowie mit „Best Practice“-Beispielen Veränderungen im Schulalltag anregen.
5. Ist den Antworten aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Zu 5.:
Nein.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

Straßenverkehr: Vollsperrung Autobahn A114 bei Pankow wird wegen Bauarbeiten gesperrt, aus MOZ

https://www.moz.de/lokales/bernau/vollsperrung-autobahn-a114-bei-pankow-wird-wegen-bauarbeiten-gesperrt-55278237.html

#Autofahrer von und nach Berlin müssen ab 26. Februar #Umwege in Kauf nehmen. Auf dem #Autobahnzubringer Pankow wird gebaut.

Autofahrer aufgepasst: Der Autobahnzubringer #Pankow (#A114) wird am kommenden Wochenende wegen Bauarbeiten komplett gesperrt. Anschließend bleibt die Anschlussstelle Schönerlinder Straße in Richtung Dreieck Pankow für mehrere Wochen geschlossen. Das teilte die Autobahn GmbH des Bundes am Dienstag in Stolpe mit.
Vollsperrung ab Freitagabend
Gesperrt wird die Autobahn bereits am Freitag, 26. Februar, um 20 Uhr. Am Montag, 1. März, soll der Verkehr dann ab 5 Uhr am Morgen wieder rollen. Hintergrund für die Sperrung ist die Umlegung der provisorischen Fahrspuren. Dafür müssen #Absperrbaken umgestellt und die #Straßenmarkierungen neu aufgetragen werden. Zudem werden Arbeiten an der #Brückenbaustelle #Bucher Straße erledigt.
Umleitung ist ausgeschildert
Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt in beiden Richtungen über die Pasewalker, Berliner, Haupt- und …

Straßenverkehr: Mehr Park and Ride-Plätze : Senat lehnt Erweiterung der günstigen Tarifzone B für Pendler ab, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/senat-lehnt-mehr-parkplaetze-fuer-pendler-ab-li.141376

Der #ADAC hatte mehr Abstellplätze gefordert, damit weniger Autos aus Brandenburg nach Berlin fahren.

Die Forderung des ADAC, um Berlin herum mehr #Park and Ride-Plätze einzurichten, hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Senatsverkehrsverwaltung von Regine Günther (Grüne) wies die Forderung zurück, die #Tarifzone B des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) über die Stadtgrenze hinaus zu erweitern, um dort gegebenenfalls #P+R-Plätze zu erfassen und durch die günstigeren Fahrpreise in die Stadt hinein mehr Autofahrer dazu zu bewegen, ihren Wagen vor der Stadt abzustellen.

Durch das Ende der Zone B an der Stadtgrenze gebe es keine Überlappungen und Zweideutigkeiten –vom #Flughafen #Schönefeld einmal abgesehen, der jetzt aber ohnehin stillgelegt wird und häufig von Fahrgästen ohne Zone C-Ticket angesteuert worden war.

Verwaltungssprecher Jan Thomsen: „Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit Mindereinnahmen bis in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen wäre, die den Verkehrsunternehmen auszugleichen wären. Zudem würde eine Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der #Einpendler aus Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht lösen, sondern nur weiter nach außen verlagern. Dieselbe Frage stellt sich damit nur ein paar …

Straßenverkehr: Park and Ride statt „Verkehrskollaps“ ADAC will Autos von Brandenburger Pendlern aus Berlin raushalten, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/park-and-ride-statt-verkehrskollaps-adac-will-autos-von-brandenburger-pendlern-aus-berlin-raushalten/26930186.html

Der #ADAC fordert mehr #Park-and-Ride-Plätze an Bahnhöfen im Berliner Umland – und Anreize für die Kommunen. Zudem solle der #Tarifbereich B ausgeweitet werden.

Rund 220.000 Menschen #pendeln täglich von Brandenburg nach Berlin, rund 150.000 davon mit dem Auto. Doch entlang der Bahnlinien, die in die Hauptstadt führen, gibt es zu wenig #Parkplätze: „Wir haben in den Berliner Tarifzonen A und B nur 5000 Park-and-Ride-Plätze, in der Zone C 12.000 und im #VBB insgesamt 22.000 Stellplätze“, sagte Matthias Regner, Leiter für Verkehr beim ADAC Berlin-Brandenburg.

Insgesamt neun #Pendlerparkplätze sah sich der ADAC in den vergangenen Monaten genauer an. Durchgefallen ist dabei besonders der Parkplatz am Potsdamer S- und Regionalbahnhof #Griebnitzsee. Er sei lediglich durch ein zehn mal zehn Zentimeter großes Symbol ausgeschildert und habe viel zu wenig Stellplätze, die obendrein noch oft überfüllt seien. „Ein Parkplatz, den man nicht findet, ist kein guter Parkplatz“, sagte Volker Krane, Vorstand für Verkehr des ADAC.

Zudem liegt der Parkplatz unmittelbar an der Potsdamer Universität: Auch viele Mitarbeiter und Studierende nutzen ihn regelmäßig. Positiver sah der …

Straßenverkehr: Gesetzentwurf von „Berlin autofrei“ Initiative will private Autofahrer aus Innenstadt verbannen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/02/berlin-autofrei-volksbegehren-autoverkehr-innenstadt-initiative.html

Nur noch zwölf #Autofahrten pro Jahr: Die Initiative „Berlin #autofrei“ will den privaten #Autoverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings weitgehend verbieten. Dafür legte sie am Donnerstag einen #Gesetzentwurf vor. Ausnahmen soll es aber auch geben.

Die Initiative „#Volksentscheid Berlin autofrei“ hat am Donnerstag ihren Gesetzentwurf bei der Senatsverwaltung für Inneres eingereicht.

Darin ist vorgesehen, dass innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings nur noch notwendige Autofahrten gestattet sind. Ausnahmen gelten laut Entwurf etwa für Busse und Taxen, den Wirtschafts- und Lieferverkehr, Polizei und Feuerwehr sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen. Bürger sollen demnach nur „bis zu zwölfmal im Jahr“ ein Kraftfahrzeug privat nutzen dürfen – und zwar zum Transport schwerer oder sperriger Güter oder für Urlaubsfahrten. Nach zehn Jahren soll sich die Zahl der gestatteten Fahrten auf sechs halbieren.

Nach der Umsetzung des Gesetzes hätte Berlin mit 88 Quadratkilometern die weltweit größte autoarme Innenstadt, heißt es in einer Mitteilung der Initiative vom Donnerstag. Dadurch sollen die Straßen sicherer werden. „Wir möchten, dass die Menschen bei offenem Fenster schlafen können und Kinder wieder auf der Straße spielen. Oft sind gerade Kinder und Senior*innen durch Autos …

Bus: Pankow: Kiezbus zu schwer für Blankenburgs Straßen aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231594367/Pankow-Neuer-Bus-zu-schwer-fuer-Blankenburgs-Strassen.html

Seit mehr als zehn Jahren fordern Pankows #Verkehrspolitiker einen #Kiezbus für #Blankenburg. Doch der Test in diesem Jahr fällt aus.

Berlin. Der Wille war da, aber nicht die #Substanz: Weil Straßen die zusätzliche Last nicht verkraften würden, fällt ein Test des neuen Kiezbusses für Blankenburg in diesem Jahr aus. Diese Auskunft erhielt nun der Pankower SPD-Abgeordnete Dennis Buchner auf eine Anfrage bei der Senatsverkehrsverwaltung – der Berliner Morgenpost liegt der Bericht vorab vor.

Grund für den #Rückschlag ist das Ergebnis einer so genannten Baugrunduntersuchungen, die das Bezirksamt Pankow und die BVG durchführen ließen. „Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die überwiegenden #Straßenabschnitte einer #Kiezbuslinie unterdimensioniert sind und erhebliche Folgeschäden im Bereich der Fahrbahnen zu erwarten sind“, gibt Staatssekretär Ingmar Streese bekannt. Es brauche erst „umfangreiche #Fahrbahnertüchtigungen, zum Beispiel in Form bituminöser Deckschichtverstärkungen“, um einen Betrieb des neuen Busses zu ermöglichen. Diese Ertüchtigungen der Straßen sind derzeit nicht in Sicht.

Rot-Rot-Grün in Pankow fordert Kiezbus seit Jahren
Eigentlich schien vor zwei Jahren der Durchbruch erreicht, als die rot-rot-…

Straßenverkehr: Klimafreundliche Straßenbeleuchtung, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Gaslaternen gibt es noch in Berlin und wie viele sind bereits auf LED-Beleuchtung umgestellt?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 #Gasleuchten. Von den ehemals etwa 44.000
Gasleuchten wurden bisher 10.400 durch #LED-Leuchten ersetzt.
Frage 2:
Wie viele Tonnen CO2 könnten durch eine vollständige Umstellung auf #energieeffiziente #LED-Leuchten
eingespart werden? (Bitte um separate Angaben ohne die unter Denkmalschutz stehenden Laternen und
inklusive der denkmalgeschützten Laternen)
Antwort zu 2:
Von den noch vorhandenen 25.000 Gasleuchten sollen rund 3.300 aus
Denkmalschutzgründen erhalten werden. Bei einer Umstellung auf elektrischen Betrieb
kann pro Leuchte und Jahr ca. eine Tonne CO2 eingespart werden.
2
Frage 3:
Wie teuer ist ein solcher Umbau und in welchem Zeitrahmen amortisieren sich die LED-Leuchten?
Antwort zu 3:
Die Kosten der Umrüstung sind abhängig von der Art der Umrüstung. Bei LED-Leuchten,
die den Gasleuchten nachempfunden sind, kostet die Umrüstung von Gasaufsatzleuchten
je Standort aktuell 6.600 €. Bei der Umrüstung von Gashängeleuchten entstehen Kosten
von 7.600 € je Standort. Die Kosten bei einer Umrüstung mit modernen LED-Leuchten und
Standardmasten reduzieren sich um ca. 1.000 € in Folge der günstigeren
Standardmaterialien.
Bei den bisherigen Vorhaben lag die Amortisation bei maximal 12 Jahren.
Frage 4:
Wie haben sich die die jährlichen Energiekosten für die öffentliche Beleuchtung seit 2016 entwickelt? (bitte
pro Jahr angeben)
Antwort zu 4:
Die Energiekosten im Zeitraum 2016 bis 2020 beliefen sich auf: : :
2016 25.854 T€
2017 20.351 T€
2018 19.642 T€
2019 21.578 T€
2020 21.111 T€
Frage 5:
Können bei der Umrüstung von Gas- auf LED-Technik die alten Laternen weiter genutzt werden oder müssen
sie komplett ausgetauscht werden?
Frage 8:
Wie viele Gaslaternen konnten seit 2017 auf LED-Technik umgerüstet werden ohne, die komplette Laterne
auszutauschen? (Bitte pro Jahr und Bezirk angeben)
Antwort zu 5 und 8:
Von den Bauteilen der Gasleuchten können bei der Umrüstung ausschließlich die
gusseisernen Maste der Gasaufsatzleuchten nach Prüfung und Aufbereitung als
Elektromaste wiederverwendet werden. Diese Lösung kommt zum Einsatz, wenn LEDLeuchten den Gasleuchten nachempfunden sind.
Die Verteilung der wiederverwendeten Gussmaste auf die einzelnen Bezirke:
Bezirk Anzahl aufgearbeitete Gussmaste
Mitte 1.498
Spandau 1.333
Charlottenburg-Wilmersdorf 1.321
Neukölln 625
3
Tempelhof-Schöneberg 203
Reinickendorf 170
Steglitz-Zehlendorf 170
Friedrichshain-Kreuzberg 51
Marzahn-Hellersdorf 28
Treptow-Köpenick 11
Die bezirksweise Verteilung für die einzelnen Jahre liegt nicht vor.
Frage 6:
Wie hoch war im Jahr 2020 der Anteil von defekten Gaslaternen, die nicht innerhalb von 10 Tagen repariert
werden können? (Bitte pro Bezirk angeben)
Antwort zu 6:
Im Jahr 2020 gab es ca. 19.000 Störungen an Gasleuchten, bei denen eine Reparatur
länger als 10 Tage dauerte.
Nachfolgend ist die Anzahl der Störungen > 10 Tage für die Bezirke dargestellt:
Charlottenburg-Wilmersdorf 3.840
Friedrichshain-Kreuzberg 1.013
Marzahn-Hellersdorf 310
Mitte 810
Neukölln 1.260
Reinickendorf 3.020
Spandau 502
Steglitz-Zehlendorf 5.723
Tempelhof-Schöneberg 2.398
Treptow-Köpenick 245
Frage 7:
Welche Firmen stellen Dämmerungsschalter für die Berliner Gaslaternen her?
Antwort zu 7:
Ausschließlich die Firma BRAUN Lighting Solutions e.K. bietet Dämmerungsschalter für die
Berliner Gasstraßenbeleuchtung an.
Frage 9:
Mit welcher Lichttemperatur arbeiten LED-Lampen, die derzeit in Berlin verwendet werden, um alte Lampen
zu ersetzen?
Antwort zu 9:
Die Beschaffung von LED-Leuchten als Ersatz maroder Elektroleuchten erfolgt unter der
Vorgabe einer Lichttemperatur von 3.000 Kelvin.
4
Bei LED-Leuchten, die den Gasleuchten nachempfunden sind, liegt die Lichtfarbe im
Bereich von 2.700 bis 2.900 Kelvin.
Frage 10:
Wie wird der Schutz der Biodiversität vor Lichtverschmutzung durch derzeitige Straßenbeleuchtung
unterstützt?
Antwort zu 10:
Die Vermeidung unnötiger Lichtverschmutzung wurde im Rahmen der Erarbeitung des
Lichtkonzeptes ausführlich behandelt und in den Grundsätzen zum Lichtkonzept festgelegt:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml.
Das Lichtkonzept ist u.a. unter Beteiligung des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) entstanden und unverändert gültig. Es ist anzuwenden, wenn
öffentliche Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden.
In Berlin werden seit vielen Jahren ausschließlich LED-Leuchten mit warmweißer Lichtfarbe
beschafft. Kaltweißes Licht ist energieeffizienter (Leuchten benötigen weniger Strom als für
warmweißes Licht), aber für nachtaktive Insekten anziehender. Deshalb wurde entschieden,
warmweißes Licht vorzugeben. Die LED-Leuchten geben ihr Licht zudem zielgerichtet in
den Verkehrsraum ab und vermeiden Streulicht.
Eine weitere Forderung im Konzept war, dass die Leuchtenformen geschlossen sein
müssen, damit u.a. Insekten nicht an die Leuchtmittel gelangen können. Das ist bei den
Leuchten Stand der Technik. Diverse Leuchtenmodelle im Ostteil der Stadt sind ohne
Abschlussglas und müssen mittelfristig ersetzt werden.
In naturnahen Bereichen soll soweit wie möglich auf eine Beleuchtung verzichtet werden.
Im öffentlichen Straßenland ist die Beleuchtung gemäß Berliner Straßengesetz vorgegeben.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Wegen in Grünanlagen sieht das
Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen nicht vor. Sofern hier auf eine Beleuchtung nicht verzichtet werden kann,
soll sie in Grünanlagen eine Orientierungsfunktion erfüllen und auf größtmögliche
Insektenverträglichkeit geachtet werden.
Frage 11:
Welche Regeln gibt es in Berlin für Außenwerbung, um Anwohner*innen vor Lichtverschmutzung zu schützen?
Antwort zu 11:
Mit der Vergabe der Werberechte 2018 und dem Abschluss der neuen Werberechtsverträge
wurden die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland begrenzt und klare
Vorgaben für deren Betrieb geschaffen. Die neuen Verträge bestimmen, dass alle
Werbeanlagen so beschaffen sein müssen, dass von Ihnen keine schädlichen
Auswirkungen ausgehen. Dies betrifft auch die Auswirkungen auf die Umwelt durch
Lichtemissionen und den Energieverbrauch. Für alle Werbeanlagen ist geregelt, dass keine
Blendungen erfolgen dürfen und sich die Leuchtintensität am „Stadtbild Berlin
Werbekonzept“ des Landes Berlin in der jeweils geltenden Fassung orientieren muss. Das
vom Land Berlin 2014 beschlossene Werbekonzept wurde nicht nur unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher, gestalterischer und ökonomischer Aspekte erarbeitet, sondern es wurden
insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes Vorgaben in Bezug
auf die Helligkeit, Farbigkeit und Blendungswirkung der von Werbeanlagen ausgehenden
5
Lichtemissionen erstellt. Auch die Verwendung von energieeffizienten, langlebigen
Leuchtmitteln ist vertraglich vorgeschrieben. Für Mastschilder an Lichtmasten ist überdies
vorgegeben, dass ausschließlich warmweißes Licht (2700 bis 3200 K) verwendet werden
darf, und die Leuchtintensität von digitalen Werbeanlagen muss sich stufenlos an die
Umgebungshelligkeit anpassen.
Mit den dargestellten vertraglichen Vorgaben werden somit zahlreiche Umweltbelange
gerade auch in Bezug auf die Lichtintensität der Werbeanlagen berücksichtigt.
Als hier zu beachtende Vorgaben sind die Handbücher „Stadtbild Berlin Lichtkonzept“ von
2011 und „Stadtbild Berlin Werbekonzept“ von 2014 zu beachten. Siehe hierzu auch:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/werbekonzept/download/werb
ekonzept_handbuch.pdf.
Das Lichtkonzept trifft bzgl. Werbeanlagen allgemeine Aussagen und sieht, unter anderem,
die Vermeidung von Blendwirkungen im öffentlichen Raum und an Gebäuden als technische
und gestalterische Anforderung für die „Hervorhebung von Werbung durch Licht und
Medienfassaden“ vor.
Das Werbekonzept trifft spezifische Aussagen zur Blendungsbegrenzung von
Werbeträgern. Als Bemessungsgrundlage wird darin insbesondere auf die Anlage 2
„Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der AV
LImSchG Bln (Ausführungsvorschrift Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin) in der
Fassung vom 10.07.2013 sowie auf die LiTG-Publikation der Deutschen Lichttechnischen
Gesellschaft e.V., Nr. 12.3 „Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen künstlicher
Lichtquellen“, des Technical Reports CIE 150:2003 „Guide on the limitation of the effects of
obtrusive light from outdoor lighting“ verwiesen.
Eine ausführliche Darlegung der Vorgaben für die Blendungsbegrenzung von
Werbeanlagen in Berlin findet sich auf Seite 74 ff. des Werbekonzepts.“
Frage 12:
Wie viele Verfahren wegen besonders greller Außenwerbung wurden seit 2016 eingeleitet? (bitte pro Jahr und
pro Bezirk angeben)
Frage 13:
Wie oft mussten seit 2016 störende oder zu helle Werbung entfernt werden? (bitte pro Jahr und pro Bezirk
angeben)
Antwort zu 12 und 13:
Eine Abfrage der Bezirke war in der aktuellen Pandemiesituation nicht möglich.
Für die Werbeanlagen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz gab es keine derartigen Verfahren.
Berlin, den 16.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Infrastruktur: Mobilitätswende in Berlin: Umsetzungsstand von Bussonderfahrstreifen, veränderte Geltungsdauer existierender Bussonderfahrstreifen und Vorrangschaltungen für Busse und Straßenbahnen in den Berliner Bezirken!, aus Senat

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Vorbemerkung der Abgeordneten:
Berlin fördert die #Mobilitätswende. Hierfür wird u.a. die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs in
der wachsenden Stadt kontinuierlich durch den Ausbau der unterschiedlichen Mobilitätsangebote, Strecken,
Taktverdichtungen, Investitionen in moderne Fahrzeuge und verkehrsorganisatorische und bauliche
Maßnahmen zur Verbesserung der #Verkehrssicherheit und der #Beschleunigung vorangetrieben. In 2020
starteten die ersten elektrischen Doppelgelenkbusse und weitere Projekte in Sachen E-Mobilität, wie
Oberleitungsbusse vorbereitet. Vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und der wachsenden
Gemeinden im Umland nimmt die Frage der Straßennutzung und die Entwicklung des Oberflächenverkehrs
viel Raum in der Debatte ein, wenn es darum geht, für die Busse und Straßenbahnen #Sonderfahrstreifen
und Vorrangschaltungen auszuweisen.
2
Frage 1:
Wie viele Kilometer des Streckennetzes entfallen derzeit auf #Bussonderfahrstreifen? (Bitte Streckenlänge
nach Bezirken darstellen)
Antwort zu 1:
Aktuell erstrecken sich die Bussonderfahrstreifen in Berlin auf eine Länge von 108
Kilometern. Aufgrund einiger fehlender statistischer Daten konnte in der Kürze der Zeit der
Sachverhalt nicht detailliert pro bezirklichem Straßenabschnitt ermittelt werden.
Frage 2:
Wie viele Kilometer Bussonderfahrstreifen konnten in den letzten vier Jahren in den Bezirken baulich
umgesetzt werden?
(Bitte nach Bezirk, Startpunkt und Endpunkt und betroffener Linie und Zeitpunkt der Anordnung und der
Umsetzung und Kosten der Maßnahme aufschlüsseln)
Antwort zu 2:
Antworten nach Bezirken:
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die effektive Länge der im Bezirk Mitte seit 2016 baulich umgesetzten Busspuren beträgt
insgesamt ca. 2,0 km.
Es handelt sich im Einzelnen um nachfolgende Strecken, bzw. Abschnitte:
– Beusselstraße, von Turmstraße bis Siemensstraße (einseitig) = ca. 400 m; Buslinie
TXL, Anordnung + Umsetzung in 2016, Investitions-, bzw. Umsetzungskosten ca.
4.500,- € (Brutto)
– Invalidenstraße, von Alt-Moabit bis Lehrter Straße (einseitig) = ca. 500 m; Buslinie
TXL, Anordnung + Umsetzung in 2016, Investitions-, bzw. Umsetzungskosten ca.
6.500,- € (Brutto)
– Hofjägerallee, zwischen Großer Stern und Stülerstraße / Tiergartenstraße (beidseitig)
= ca. 900 m, Buslinie 100, Anordnung in 2019 / Umsetzung in 2020, Investitions-,
bzw. Umsetzungskosten ca. 11.000,- € (Brutto)
– Mollstraße, von Otto-Braun-Straße bis Prenzlauer Allee (einseitig) = ca. 200 m,
Buslinie 142/200, Anordnung + Umsetzung in 2020, Investitions-, bzw.
Umsetzungskosten ca. 2.500,- € (Brutto)“
Das Bezirksamt Neukölln teilt hierzu mit:
„Die Frage kann nur teilweise beantwortet werden.
1) Teilabschnitte auf der Sonnenallee, Kosten für Markierung und Beschilderung ca.
18.000 €
2) Waltersdorfer Chaussee stadteinwärts (östliche Richtungsfahrbahn) ab
Landesgrenze bis ca. Rudowe Spinne, Kosten für Markierung und Beschilderung
ca. 35.000 €“
3
Reinickendorf:
Straße Abschnitt Länge Anhörung/Anordnung
vom
Umsetzung
Gotthardstr. ggü. Holländerstr. bis
Scharnweberstr.
307 m 27.11.2019 Juli 2020
Karolinenstraße von An der Mühle bis
Am Tegeler Hafen
246 m 16.01.2020 Oktober 2020
Holländerstraße von Brienzer Straße
bis Markstraße
Fahrtrichtung
Residenzstraße
288 m 20.01.2020 Oktober 2020
Wilhelmsruher
Damm
von
Schorfheidestraße bis
Senftenberger Ring
Fahrtrichtung Pankow
515 m 20.01.2020 Dezember 2020
Die oben aufgeführten Maßnahmen wurden gemeinsam ausgeschrieben.
Kosten für die Markierung: 123.380,27 €
Kosten für die Beschilderung: 6.284,51 €
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„a) Falkenseer Damm (Südwestseite) von gegenüber Askanierring bis vor Falkenseer
Platz
Länge: etwa 800m;
Anhörung/Anordnung vom 17.01.2020, rechtskräftig am8.2.2020, mit Ergänzung vom
10.11.2020;
Ausführung 19.11.2020;
Kosten: rd. 10.100,- €
b) Ruhlebener Str. (Nordseite) von Pichelswerderstr. bis Grunewaldstr. sowie
Ruhlebener Str. (Südseite) von ggü. Grunewaldstr. bis Teltower Str.; Umwandlung
Wirtschaftsspur in Bussonderfahrstreifen (BSF)
Länge: etwa 530 m (Nord) und 870 m (Süd)
Anordnung vom 21.05.2019
Ausführung 30.11.2020
Kosten: rd. 11.100,- €
c) Charlottenburger Chaussee (Nordseite) von S-Bahnbrücke bis An den
Freiheitswiesen; Umwandlung Wirtschaftsspur in BSF
Länge: etwa 400 m
Anordnung vom 21.05.2019
Ausführung 30.11.2020
Kosten: rd. 2.450,- €“
4
Die übrigen Bezirke teilten mit, dass sie entweder über keine Zusammenstellung der
gefragten Daten verfügen oder dies auch in Hinblick auf die personelle Situation in der
Pandemie nicht zusammenstellen konnten.
Frage 3:
Wie viele Kilometer Bussonderfahrstreifen sind derzeit angeordnet, befinden sich noch im
Abstimmungsverfahren, wurden angehört bzw. sind in Endabstimmung und bei wie vielen Projekten wurde
von den Bezirken seit dem letzten Jahr Einwände/Widerspruch eingelegt? (Bitte nach Bezirken und Gründe
für die Umsetzungshürden nach Ansicht des Senats und des jeweils zuständigen Bezirkes aufschlüsseln
und ggf. erläutern)
Frage 4:
Welche Hindernisse gibt es derzeit auf welchen möglichen Strecken im Hinblick auf die Ausweisung und
Anordnung von neuen Bussonderfahrstreifen in den Bezirken?
(Bitte für jeden zuständigen Bezirk und fragliche Strecke die Bedenken und Einwände und sonstige Gründe
aus Sicht des Bezirkes erläutern)
Antwort zu 3 und 4:
2008 betrug die Gesamtlänge der Bussonderfahrstreifen 101 Kilometer, im Jahr 2018
waren es 102 Kilometer. Seitdem sind 29 Abschnitte mit einer Gesamtlänge von 18.700 m
angeordnet bzw. vollzogen worden, davon 2.500 Meter umgewandelte Wirtschaftsspuren,
auf denen zuvor auch Lkw fahren durften. Außerdem sind elf Abschnitte mit einer
Gesamtlänge von 3.840 m angehört worden, acht Abschnitte mit 4.060 m befinden sich in
der Endabstimmung und 25 weitere Abschnitte mit 17.587 m sind darüber hinaus aktuell in
Abstimmung bzw. in Bearbeitung.
Aus Sicht des Senats entstehen Verzögerungen durch erforderliche
Abwägungsentscheidungen und die Erarbeitung von Lösungen bei Zielkonflikten, z. B.
durch den Bedarf an Parkflächen einschließlich möglicher Sonderparkplätze und
Lieferzonen. Hinzu kommen teilweise nötige Umstellungen bei Lichtsignalanlagen.
Darüber hinaus sind Kriterien zu beachten, die eine Anordnung von Bussonderfahrstreifen
ausschließen können, beispielsweise vorhandene Fußgängerüberwege oder insgesamt
eine geringe Busfrequenz. Als limitierender Faktor bei der Bearbeitung der jeweiligen
Vorhaben stellen sich die verfügbaren personellen Ressourcen dar.
Aus den Bezirken wurden zudem folgende Antworten übermittelt:
Das Bezirksamt Reinickendorf teilt hierzu mit:
„Im Bezirk Reinickendorf befindet sich zurzeit der Bussonderfahrstreifen in der
Ollenhauerstraße im Anhörungsverfahren.
Der vorhandene Bussonderfahrstreifen zwischen Auguste-Viktoria-Allee und
Scharnweberstraße soll in seiner zeitlichen Befristung erweitert werden und hinter der
Straße von der Gablentz-Straße im Bereich der Ollenhauerstraße Nr.137 bis 139
verlängert werden. Der Bezirk hat sich im Rahmen der Anhörung gegen die Anordnung mit
der Begründung des Verlustes von Stellplätzen ausgesprochen.“
5
Das Bezirksamt Spandau teilt hierzu mit:
„a) Daumstr. (Westseite) von Goldbeckweg bis Telegrafenweg
Länge: etwa 660 m
Anhörung/Anordnung vom 24.01.2020, rechtskräftig am 08.02.2020
Ausführung steht aus, Grund: Vor Ausführung Erneuerung der Fahrbahndecke erforderlich
b) Brunsbütteler Damm (Südseite) von Wilhelmshavener Str. bis vor Klosterstr. (Anschluss
an bestehenden BSF)
Länge: etwa 100 m
Anordnung vom 24.09.2020 mit Ergänzung vom 14.10.2020
Ausführung steht aus, Grund: Ausführung erfordert umfangreiche bauliche Umgestaltung
des Straßenraums, Erstellung eines lichttechnischen Gutachtens, Erstellung eines
Verkehrskonzeptes für die Verkehrsführung während der Bauphase
Anhörungsverfahren eingeleitet, Einwände des Bezirks:
c) Rauchstr. (Nordseite) von Goltzstr. bis Streitstr.
Länge: etwa 240 m
Anhörung vom 30.11.2020
Einwände des Bezirks vom 09.12.2020 hinsichtlich der zeitlichen Geltung und des
Problems des Fahrradverkehrs, noch nicht beantwortet
Einwendungen des Bezirks im Rahmen früherer Anhörungsverfahren:
· Falkenseer Damm hinsichtlich der zeitlichen Geltung; Einwendungen nicht
berücksichtigt
· Ruhlebener Straße hinsichtlich der zeitlichen Geltung und des Problems des
ruhenden Verkehrs; Einwendungen nicht berücksichtigt
· Daumstraße hinsichtlich der zeitlichen Geltung; Einwendungen nicht berücksichtigt
· Brunsbütteler Damm hinsichtlich des baulichen Aufwandes; Einwendungen nicht
berücksichtigt“
Frage 5:
Welche existierenden Bussonderfahrstreifen sollen zeitlich ausgeweitet werden? (Bitte nach Bezirk und
Straße darstellen)
Antwort zu 5:
Für dieses Jahr soll noch die Potsdamer Straße in Mitte von Kurfürstenstraße bis Am
Karlsbad und Gegenrichtung zeitlich ausgeweitet werden. Ansonsten wurden bereits auf
124 Abschnitten mit einer Gesamtlänge von 49.428 m verlängerte Geltungszeiten
angeordnet. Hier die bezirkliche Unterteilung:
· Charlottenburg-Wilmersdorf, davon 17 Abschnitte mit 5.070 m
· Friedrichshain-Kreuzberg, davon 8 Abschnitte mit 1.470 m
· Lichtenberg-Hohenschönhausen, davon 4 Abschnitte mit 1.520 m
· Mitte, davon 24 Abschnitte mit 8.785 m
· Neukölln, davon 4 Abschnitte mit 2.275 m
6
· Pankow, davon 1 Abschnitte mit 160 m
· Reinickendorf, davon 3 Abschnitte mit 2.730 m
· Spandau, davon 2 Abschnitte mit 385 m
· Steglitz- Zehlendorf, davon 24 Abschnitte mit 7.660 m
· Tempelhof-Schöneberg, davon 37 Abschnitte mit 20.563 m
· Treptow- Köpenick, davon 2 Abschnitte mit 220 m
Senatsseitig werden keine regelmäßigen Statistiken geführt, die eine Auflistung nach
Straßenabschnitten zulassen.
Frage 6:
Wie viel Stellflächen/Parkplätze werden durch die geplanten Bussonderstreifen in den Bezirken wegfallen?
Und wie werden diese kompensiert?
Antwort zu 6:
Die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze/Stellflächen wurde nicht ermittelt. Um den
Wegfall der Stellflächen/Parkplätze zu kompensieren, wurden teilweise die
Bussonderfahrstreifen befristet angeordnet, um ein Parken in der Nacht sowie am
Wochenende zu erlauben, teilweise kann in Nebenstraßen geparkt werden.
Frage 7:
Wie viele Vorrangschaltungen gibt es derzeit für BVG Busse und Straßenbahnen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nach unserer aktuellen Datenlage werden 1.096 Lichtsignalanlagen (LSA) durch Busse
und/oder Straßenbahnen beeinflusst, davon sind ca. 82 dauerhaft oder temporär außer
Betrieb.“
Ende 2016 waren es 1.010 Vorrangschaltungen. Damit verfügt aktuell rund die Hälfte der
Gesamtzahl an Ampelanlagen über Vorrangschaltungen.
Frage 8:
Wie viele Vorrangschaltungen kamen in den letzten vier Jahren hinzu? (Standorte und durchgeführte
Maßnahmen darstellen)
Antwort zu 8:
Beeinflussungen durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werden an Neuund Ersatzbauten generell vorgesehen, soweit dort Bus- oder Straßenbahnverkehr
vorhanden ist.
Daneben gibt es Maßnahmen aus der Task-Force Beschleunigung. Im Einzelnen wurden
an folgenden Örtlichkeiten ÖPNV Beeinflussungen vorgesehen:
7
Auskunft der BVG:
„2017: 12 LSA, davon 3 provisorische Bauzeit-LSA
– 05862 Leonorenstr. Nr. 33 (Stadtbad) (prov. Bau-LSA)
– 29861 Heerstr. (Döberitzer Weg)
– 22X65 Hellersdorfer Str./Ludwigsluster Str. (U-Bhf. Kaulsdorf-Nord)
– 05087 Malteserstr./Kamenzer Damm – Paul-Schneider-Str.
– 17063 Fennstr. (Am Nordhafen)
– 21937 Bahnhofstr./Pankstr. – Blankenburger Weg
– 07830 Hardenbergstr./Fasanenstr. (prov. Bau-LSA)
– 07831 Hardenbergstr./Steinplatz Ost (prov. Bau-LSA)
– 22007 Märkische Allee/Bitterfelder Str.
– 29070 Potsdamer Chaussee/Engelsfelder Chaussee
– 04028 Dominicusstr./Ebersstr.
– 23003 Schnellerstr. (Nr. 131)
2018: 36 LSA, davon 4 provisorische Bauzeit-LSA
– 22006 Märkische Allee/Raoul-Wallenberg-Str.
– 23095 Fürstenwalder Damm/Müggelseedamm (Ost)
– 17062 Perleberger Str. – Fennbrücke/Friedrich-Krause-Ufer – Heidestr.
(Taskforce?)
– 23827 Oberspreestr./Ottomar-Geschke-Str. (prov. Bau-LSA)
– 16061 Rixdorfer Str./Eisenacher Str. – Skutaristr. (ggf. BVG-Projekt?)
– 16060 Rixdorfer Str. (Imbrosweg) (ggf. BVG-Projekt?)
– 16064 Rixdorfer Str./Dardanellenweg – Dirschelweg (ggf. BVG-Projekt?)
– 07809 Kleiststr. (Bayreuther Str.) (prov. Bau-LSA)
– 05081 Paul-Schneider-Str./Mühlenstr.
– 06058 Sonnenallee/Saalestr. (BVG-Projekt)
– 06097 Sonnenallee (Mareschstr.) (BVG-Projekt)
– 04031 Sachsendamm/A103 (Ost) (BVG-Projekt)
– 04030 Sachsendamm/A103 (West) (BVG-Projekt)
– 21050 Rennbahnstr./Gustav-Adolf-Str.
– 18180 Spandauer Str./Rathausstr.
– 23881 Köpenicker Str./Besenbinderstr. – Semmelweisstr. (prov. Bau-LSA)
– 09267 Pichelsdorfer Str./Adamstr. – Betckestr. (BVG-Projekt)
– 09265 Pichelsdorfer Str. (Nr. 116) (BVG-Projekt)
– 04089 Hauptstr. (Helmstr. – Vorbergstr.)
– 09268 Pichelsdorfer Str./Jordanstr. – Wachenheimer Weg (BVG-Projekt)
– 08017 Berliner Str./Hermsdorfer Damm
– 06011 Karl-Marx-Str./Karl-Marx-Platz
– 06014 Karl-Marx-Str./Lahnstr. – Silbersteinstr.
– 05093 Heinersdorfer Str./Hildburghauser Str.
– 14038 Spandauer Damm (Meiningenallee) (BVG-Projekt)
– 14037 Spandauer Damm/Bolivarallee (BVG-Projekt)
– 14049 Spandauer Damm (Kastanienallee) (BVG-Projekt)
– 23869 Richterstr./Bruno-Taut-Str. (prov. Bau-LSA)
– 14X14 Olbersstr./Kamminer Str. (BVG-Projekt)
– 18350 Hauptstr./Kynaststr.
– 09096 Daumstr./Kleine Eiswerderstr. (BVG-Projekt)
– 09095 Daumstr./Adickesstr. – Goldbeckweg (BVG-Projekt)
– 18109 Greifswalder Str./Christburger Str.
– 17060 Perleberger Str./Lehrter Str./Quitzowstr. (BVG-Projekt?)
8
– 14036 Spandauer Damm (Lindenallee) (BVG-Projekt?)
– 09038 Streitstr./Rauchstr. (BVG-Projekt)
2019: 17 LSA, davon 2 provisorische Bau-LSA
– 07027 Yorckstr./Katzbachstr.
– 22899 Pilgramer Str. (Am Theodorpark) (prov. Bau-LSA)
– 06875 Grenzallee/Neuköllnische Allee (prov. Bau-LSA)
– 18287 Rummelsburger Str. (Zachertstr.)
– 09037 Streitstr. (Chamissostr.) (BVG-Projekt)
– 09036 Streitstr. (Goltzstr.) (BVG-Projekt)
– 09035 Streitstr. (Amorbacher Weg) (BVG-Projekt)
– 17102 Heidestr./Planstr. 4
– 17104 Heidestr./Planstr. 2
– 17103 Heidestr. (Hafenplatz Nord)
– 09094 Daumstr. (Lüdenscheider Weg) (BVG-Projekt)
– 09072 Fehrbelliner Tor: Schönwalder Allee/Hohenzollernring (BVG-Projekt?)
– 09034 Streitstr./Hohenzollernring (BVG-Projekt)
– 14015 Gaußstr. – Olbersstr./Lise-Meitner-Str. (BVG-Projekt)
– 16074 Prellerweg/Sembritzkistr.
– 18306 Holzmarktstr./Lichtenberger Str.
– 23073 Adlergestell (Nr. 782)
2020: 24 LSA, davon 8 provisorische Bau-LSA
– 01030 Reinickendorfer Str. – Fennstr./Schönwalder Str. (BVG-Projekt)
– 09870 Schönwalder Str./Lynarstr. – Hügelschanze (prov. Bau-LSA)
– 09032 Neuendorfer Str./Lynarstr. – Parkstr. (BVG-Projekt)
– 09091 Neuendorfer Str./Schäferstr. (BVG-Projekt)
– 09031 Neuendorfer Str./Triftstr. (BVG-Projekt)
– 08010 Berliner Str./Veltheimstr. – Burgfrauenstr.
– 22123 Treskowallee/Waldowallee
– 09856 Am Juliusturm – Nonnendammallee/Ferdinand-Friedensburg-Platz (prov.
Bau-LSA)
– 05818 Bergstr./Lauenburger Str. (prov. Bau-LSA)
– 05824 Bismarckstr./Bergstr. (prov. Bau-LSA)
– 09029 Neuendorfer Str./Eiswerderstr.
– 21846 Bahnhofstr./Steinsperlingweg (prov. Bau-LSA)
– 11039 Blücherstr./Brachvogelstr. – Mittenwalder Str. (BVG-Projekt?)
– 07171 Lindenstr. (E.T.A.-Hoffmann-Promenade)
– 07170 Lindenstr./Franz-Klühs-Str.
– 18269 Scheffelstr./Alfred-Jung-Str.
– 298XX Magistratsweg/Cosmarweg (prov. Bau-LSA)
– 22171 Allee der Kosmonauten/Kienbergstr. – Pekrunstr.
– 17059 Perleberger Str./Stephanstr. (BVG-Projekt)
– 23X71 Am Seegraben/Grünbergallee – Schwalbenweg
– 06812 Elsenstr./Am Treptower Park (prov. Bau-LSA)
– 21843 Berliner Str. – Pasewalker Str./Bahnhofstr. – Rosenthaler Str. (prov. BauLSA)
– 05147 Siemensstr. (Nicolaistr.)
– 07032 Hardenbergstr./Fasanenstr.
9
Insgesamt: 89 LSA neu in Betrieb von 2017-2020.“
Frage 9:
Wie viele neue Vorrangschaltungen befinden sich derzeit in Planung? (Bitte einschließlich der Überarbeitung
von bereits bestehenden Vorrangschaltungen aufführen)
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Folgende 94 Planungen/Überplanungen für Bus-Beeinflussung sind, ohne Anspruch auf
Vollständigkeit, bekannt:
– LSA 08033 Karolinenstr./Waidmannsluster Damm – Überplanung bestehender VA
(Verkehrsabhängige Steuerung)
– LSA 07107 Zossener Brücke – Überplanung bestehender VA
– LSA 16074 Prellerweg/Sembritzkistr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 16047 Rathausstr./Ringstr. – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 16048 Rathausstr./Alt-Mariendorf – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 16057 Alt-Mariendorf/Am Heidefriedhof – Neue VA an bestehender LSA , BVGProjekt
– LSA 16058 Alt-Mariendorf – Britzer Str./Rixdorfer Str. – Neue VA an bestehender
LSA, BVG-Projekt
– LSA 16056 Reißeckstr./Am Heidefriedhof – Neue VA an bestehender LSA, BVGProjekt
– LSA 15045 Neuköllner Str./Alt-Rudow – Neue VA an bestehender LSA, BVG-Projekt
– LSA 15046 Neuköllner Str. (Bildhauerweg) – Überplanung bestehender VA, BVGProjekt
– LSA 15049 Neuköllner Str. (Nr. 340-342) – Neue VA an bestehender LSA, BVGProjekt
– LSA 15047 Neuköllner Str./Groß-Ziethener Chaussee – Überplanung bestehender
VA, BVG-Projekt
– LSA 15048 Alt-Rudow/Groß-Ziethener Chaussee – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15057 Waltersdorfer Chaussee/Neuhofer Str. – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15058 Waltersdorfer Chaussee/Ostburger Weg – Überplanung bestehender VA,
BVG-Projekt
– LSA 15096 Waltersdorfer Chaussee/Lieselotte-Berger-Str. – Überplanung
bestehender VA, BVG-Projekt
– LSA 09046 Ferdinand-Friedensburg-Platz (Nord) – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09056 Ferdinand-Friedensburg-Platz (Süd) – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09070 Schönwalder Str./Lynarstr. – Hügelschanze – BVG-Projekt
– LSA 09093 Daumstr./Gartenfelder Str. – Telegrafenweg – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09039 Streitstr./Mertensstr. – BVG-Projekt 136/236
– LSA 09266 Pichelsdorfer Str./Weißenburger Str. – BVG-/Bezirksprojekt
– LSA 29012 Heerstr./Pichelsdorfer Str. – (BVG-)/Senatsprojekt
– LSA 14011 Mierendorffplatz – BVG-Projekt M27
– LSA 17066 Turmstr./Oldenburger Str. – BVG-Projekt M27
– LSA 17041 Stromstr./Perleberger Str. – BVG-Projekt M27
10
– LSA 17058 Perleberger Str./Birkenstr. – BVG-Projekt M27
– LSA 17073 Kaiserin-Augusta-Allee/Ilsenburger Str. – BVG-Projekt M27
– LSA 01064 Badstr./Pankstr. – Prinzenallee – BVG-Projekt M27
– LSA 21006 Berliner Str./Granitzstr. – Florastr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 14036 Spandauer Damm (Lindenallee) – Überplanung bestehender VA
– LSA 07031 Hardenbergstr./Steinplatz (Ost) – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 23043 Oberspreestr. (Bärenlauchstr.) – LSA-Neubau
– LSA 23077 Fürstenwalder Allee (Fahlenbergstr.) – LSA-Neubau
– LSA 07097 Hallesches Ufer/Schöneberger Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 07095 Hallesches Ufer/Köthener Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 20019 Spandauer Damm (Klausenerplatz) – Überplanung bestehender VA
– LSA 20031 Spandauer Damm/Sophie-Charlotten-Str. – Überplanung bestehender
VA
– LSA 20215 Spandauer Damm/Königin-Elisabeth-Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 20016 Otto-Suhr-Allee/Eosanderstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 18238 Schlichtallee/Lückstr. – Nöldnerstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 18237 Lückstr./Weitlingstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 23031 Sterndamm/Südostallee – Groß-Berliner Damm – Überplanung
bestehender VA im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23846 Sterndamm/Ecksteinweg – Busbahnhof – Überplanung bestehender VA
im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23100 Groß-Berliner Damm (Feuerwehr) – Neue VA an bestehender LSA im
Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23099 Groß-Berliner Damm/Nieberstr. – Überplanung bestehender VA im Zuge
des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23098 Groß-Berliner Damm/Landfliegerstr. – Überplanung bestehender VA im
Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23108 Groß-Berliner Damm/Benno-König-Str. – LSA-Neubau im Zuge des
Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23109 Groß-Berliner Damm/Hermann-Dorner-Allee – LSA-Neubau im Zuge des
Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23110 Groß-Berliner Damm (Nr. 98) – LSA-Neubau im Zuge des Neubaus
Tramstrecke Adlershof II
– LSA 23019 Adlergestell/Rudower Chaussee – Dörpfeldstr. – Überplanung
bestehender VA im Zuge des Neubaus Tramstrecke Adlershof II
– LSA 15074 Buckower Damm/Alt-Buckow – Überplanung bestehender VA
– LSA 03073 Bundesallee/Hohenzollerndamm – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 22107 Rhinstr./Seddiner Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 07182 Rudi-Dutschke-Str./Markgrafenstr. – LSA-Neubau
– LSA 18171 Grunerstr./Mühlendamm – Spandauer Str. – LSA-Neubau
– LSA 18172 Grunerstr./Jüdenstr. – LSA-Neubau
– LSA 18173 Grunerstr. (Klosterstr.) – LSA-Neubau
– LSA 06109 Am Treptower Park/Matthesstr. – LSA-Ersatzbau
– LSA 06105 Am Treptower Park/Elsenstr. – LSA-Umbau
– LSA 07207 Friedrichstr. (U-Bahnhof) – LSA-Neubau
– LSA 07020 Potsdamer Str./Alvenslebenstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 21X31 Pasewalker Str./A114 – Überplanung bestehender VA
– LSA 07188 Französische Str./Markgrafenstr. – LSA-Neubau
– LSA 23006 Mahlsdorfer Str./Wongrowitzer Steig – Überplanung bestehender VA
– LSA 04010 Hauptstr./Rubensstr. – Überplanung bestehender VA
11
– LSA 22128 Treskowallee (Haltestelle Traberweg) – LSA-Neubau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 23X73 Treskowallee/Am Carlsgarten – Wandlitzstr. – LSA-Ersatzbau im Zuge
Umbau Tramstrecke Treskowallee
– LSA 22126 Treskowallee/Stolzenfelsstr. – LSA-Ersatzbau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 22125 Treskowallee/Dorotheastr. – LSA-Neubau im Zuge Umbau Tramstrecke
Treskowallee
– LSA 22132 Treskowallee (Hegemeisterweg) – LSA-Neubau im Zuge Umbau
Tramstrecke Treskowallee
– LSA 29X80 Nennhauser Damm/Am Zeppelinpark – LSA-Neubau
– LSA 19894 Alt-Friedrichsfelde (Nr. 60) – LSA-Ersatzbau
– LSA 29051 Kladower Damm/Parkviertelallee – LSA-Neubau
– LSA 20007 Bismarckstr./Leibnizstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 05013 Walther-Schreiber-Platz – Überplanung bestehender VA
– LSA 20230 Spandauer Damm/A100 – Überplanung bestehender VA
– LSA 07024 Yorckstr. – Goebenstr./Mansteinstr. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 18118 Chausseestr./Boyenstr. – LSA-Neubau
– LSA 21197 Schönerlinder Str./Schönerlinder Chaussee – LSA-Neubau
– LSA 12081 Goerzallee/Altdorfer Str. – Überplanung bestehender VA
– LSA 16033 Manteuffelstr./Berlinickeplatz – Überplanung bestehender VA
– LSA 04046 Sachsendamm/Schöneberger Str. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 08004 Oranienburger Str./Tessenowstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 08005 Oranienburger Str./Jansenstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 08006 Oranienburger Str./Am Nordgraben – Überplanung bestehender VA
– LSA 08007 Oranienburger Str./Alt-Wittenau – Überplanung bestehender VA
– LSA 08008 Oranienburger Str./Roedernallee – Überplanung bestehender VA
– LSA 08009 Oranienburger Str./Eichborndamm – Überplanung bestehender VA
– LSA 08010 Oranienburger Str. (Göschenplatz) – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 08011 Oranienburger Str./Wittenauer Str. – Neue VA an bestehender LSA
– LSA 05046 Albrechtstr./Halskestr. – Siemensstr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 09097 Daumstr./Pohleseestr. – Überplanung bestehender VA
– LSA 23002 Schnellerstr./Erschließungsstr. – Überplanung bestehender VA“
Frage 10:
Wie viele Vorrangschaltungen und LSA-Anlagen müssten nach derzeitigem Kenntnisstand im Bezirk auf
dieser Strecke für Radfahrer*innen umgerüstet werden?
Antwort zu 10:
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Beeinflussung der Lichtsignalanlagen für Busse
und dem Radverkehr ist nicht gegeben.
Frage 11:
Wie viele #E-Gelenkbusse sind im letzten Jahr bei der BVG im Einsatz gewesen (Auf welchen Linien, Wie
viele Betriebsstunden und gefahrene Kilometer pro Fahrzeug, Erfahrungen und technische Auffälligkeiten?)
12
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2020 waren bei der BVG 17 E-Gelenkbusse mit Gelegenheitsladetechnik auf der
Linie #200 im Einsatz.
Fahrzeug S-Nwkm*. (in
Tsd.)
I-Nwkm**. (in
Tsd.)
Fahrzeit (in Tsd.h)
5420 16,6 16,5 1.073
5421 10,7 10,6 682
5422 9,7 9,7 637
5423 17,0 16,9 1.093
5424 14,3 14,3 927
5425 13,2 13,1 852
5426 1,4 1,4 101
5427 13,6 13,5 875
5428 16,1 16,0 1.028
5429 15,4 15,3 989
5430 13,3 13,2 860
5431 17,0 16,9 1.096
5432 12,5 12,5 813
5433 16,8 16,8 1.089
5434 12,0 12,0 769
5435 6,7 6,7 437
5436 17,9 17,7 1.153
* Soll-Nutzwagenkilometer
** Ist-Nutzwagenkilometer
Erste Erfahrungen sind durchweg positiv. Besonders die durch die Schnellladetechnik an
den Endstellen der Linie 200 realisierbare Reichweitenunabhängigkeit unterscheidet die
Gelenkbusse mit Gelegenheitsladetechnik deutlich von den Depotladern. Die Fahrzeuge
müssen – nach ersten Erkenntnissen – zu Betriebsbeginn nicht vorkonditioniert werden.
Kleinere technische Auffälligkeiten – wie bei jeder Neufahrzeugzuführung – beziehen sich
hauptsächlich auf konventionelle Fahrzeugkomponenten. Diese werden in regelmäßigem
Austausch zwischen der Betriebswerkstatt der BVG und dem Fahrzeughersteller
thematisiert und im Rahmen der bestehenden Garantie- und
Gewährleistungsvereinbarungen abgearbeitet.“
Frage 12:
Wie ist der Sachstand zur Erprobung eines elektrisch angetriebenen Doppelgelenkbusses mit
Streckenladung auf der Linie M32 auf dem Brunsbütteler Damm?
Antwort zu 12:
Die BVG teilt hierzu mit:
Auf Basis eines Planungsauftrags der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz schafft die BVG derzeit die letzten notwendigen Rahmenbedingungen für die
13
Initiierung der Vorplanung der Linie M32 (Pilotphase 1) und der Linien M49, X49 und X34
(Pilotphase 2). Nach Abschluss der Vorplanung kann eine finale Entscheidung zur
Erprobung von Doppelgelenkbussen mit Streckenladung auf der Linie M32 getroffen
werden.
Berlin, den 15.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahn-Abfahrt für Tesla-Werk: Bau verzögert sich weiter Wegen der Schneefälle wurde der Baubeginn, …, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/autobahn-abfahrt-fuer-tesla-werk-bau-verzoegert-sich-weiter-li.140133

Wegen der Schneefälle wurde der #Baubeginn, der zuletzt für die vergangene Woche geplant war, erneut verschoben.

Der Bau der provisorischen Abfahrt von der Autobahn #A10 zum #Werksgelände des US-Elektroautobauers #Tesla in #Grünheide bei Berlin verzögert sich weiter. Wegen der Schneefälle wurde der Baubeginn, der zuletzt für die vergangene Woche geplant war, verschoben. Einen neuen Termin nannte das Verkehrsministerium in Potsdam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht. Ursprünglich sollten die Bauarbeiten bis Ende Januar beginnen.

Wie das Ministerium auf eine Anfrage aus der Linke-Landtagsfraktion mitteilte, werden die Kosten für den temporären Autobahnanschluss Freienbrink Nord auf rund eine Million Euro veranschlagt, Tesla übernimmt sie allein. Für Planung und Bau der darüber hinaus geplanten permanenten Ab- und Zufahrt zur A 10 seien fünf bis acht Jahre vorgesehen. Über die Kostenübernahme werde mit dem Bund noch verhandelt. Tesla will im Sommer mit der Produktion in der Autofabrik beginnen, .

Dem Ministerium zufolge soll der vierspurige Ausbau der Landesstraße L38 südlich des Werksgeländes Mitte dieses Jahres beginnen. Die Baukosten werden auf sieben Millionen Euro veranschlagt, die sich Brandenburg und Tesla …