Frage 1: Werden aktuell Baumaßnahmen an den Straßenbahnschienen in der Lichtenberger Ehrlichstraße geplant und wenn ja, wie sehen diese konkreten Maßnahmen aus, wann sollen diese beginnen, planmäßig beendet sein und welches Budget wird hierfür veranschlagt? Antwort zu 1: Hierzu teilt die BVG mit: „Im Jahr 2025 ist eine grundhafte Instandsetzung inkl. dem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen der Ehrlichstraße zwischen Blockdammweg und Treskowallee geplant. Derzeit können noch keine Angaben über die Kosten des Vorhabens gemacht werden, da die Planungsphase noch nicht abgeschlossen ist.“ Frage 2: Existieren aktuell Planungen das Straßenbahnliniennetz in Lichtenberg zu erweitern und wenn ja, welche Maßnahmen werden hier konkret geplant, wann sollen diese beginnen, planmäßig beendet sein und welches Budget wird hierfür veranschlagt? 2 Antwort zu 2: Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren zu einer Straßenbahn-Neubaustrecke um den Bahnhof Ostkreuz an das Straßenbahnsystem anzuschließen und damit die Umsteigebeziehungen deutlich zu verbessern. Einzelne Abschnitte dieser Neubaustrecke (Bereich Marktstraße) befinden sich im Bezirk Lichtenberg. Durch die Neubaustrecke werden insbesondere auch die südöstlich des Bahnhofs Lichtenberg gelegenen Lichtenberger Stadtteile (Rummelsburg) profitieren. Nach Auskunft der Vorhabenträgerin (BVG) wird ein Planfeststellungsbeschluss im 4. Quartal 2021 angestrebt. Frage 3: Welche generellen Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV werden binnen der nächsten 4 Jahre für den Bezirk Lichtenberg geplant? Antwort zu 3: Der Senat strebt einen Ausbau des Angebots des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Bezirk Lichtenberg nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans der Landes Berlin 2019-2023 an. Hierzu zählen insbesondere dichtere Taktzeiten und Verbesserungen bei der Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots. Als konkrete Angebotsverbesserungen sind bei der BVG für die anstehenden Fahrplanwechsel die nachfolgenden Angebotsmaßnahmen bestellt. Für die darauffolgenden Fahrplanwechsel befinden sich weitere Angebotsverbesserungen in Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG. Angebotsausweitungen zum Fahrplanwechsel am 11. April 2021: • Die Nachtbuslinie N40 wird vom Wühlischplatz zum Blockdammweg verlängert. Dadurch werden die Hauptstraße und Köpenicker Chaussee mit einem neuem Nachtangebot attraktiv an die Innenstadt angebunden und Erschließungsdefizite in den Nachtstunden beseitigt. • Die Buslinie 240 verkehrt an Sonntagen im Streckenabschnitt S-Bahnhof Ostbahnhof bis Betriebshof Lichtenberg im Zeitraum von ca. 11 bis 18 Uhr im 10- statt im 20- Minuten-Takt. • Der Busverkehr der Linie 256 wird weiter ausgebaut: Die Linie wird nun dauerhaft im Abschnitt S+U-Bahnhof Lichtenberg bis S-Bahnhof Hohenschönhausen auch in der Nebenverkehrszeit von 09:00 – 13:00 Uhr auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet (außer in den Sommerferien). • Die Buslinie 296 wird ab 11. April im Abschnitt S+U-Bahnhof Lichtenberg bis UBahnhof Tierpark an Samstagen zwischen 08:30 und 17:00 Uhr vom 20-Minuten-Takt zum 10-Minuten-Takt verdichtet. Ebenso wird Montag bis Freitag ab diesem Jahr in den Sommerferien auf eine Ferienausdünnung verzichtet. Angebotsausweitungen zum Fahrplanwechsel am 31. Mai 2021: Taktverdichtung auf der Straßenbahnlinie 27 an Montagen bis Freitagen zwischen 06:00 – 18:00 Uhr von 3 auf 6 Fahrten je Stunde und Richtung zwischen S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost und Freizeit- und Erholungszentrum. Zur Realisierung dieser 3 Maßnahme wird derzeit eine neue Straßenbahn-Zwischenendstelle am S Friedrichsfelde Ost gebaut. Berlin, den 13.04.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Sharing-Angebote sind laut Verkehrsverwaltung wichtig, es gebe aber auch „unerwünschte Entwicklungen“. Deshalb will der Senat die Bedingungen für #Carsharing, #E-Scooter und Co. ändern.
Der Berliner Senat hat am Dienstag schärfere Regeln für E-Scooter, #Leihfahrräder und Carsharing-Angebote auf den Weg gebracht. Eine Vorlage der Verkehrsverwaltung sieht vor, dass das Aufstellen von Mietfahrzeugen auf öffentlichen Straßen künftig als #Sondernutzung einzuordnen ist. Dafür brauchen die Anbieter dann eine #Erlaubnis oder eine allgemeine #Zulassung. Zunächst hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.
Die Verkehrsverwaltung will das Gesetz ändern, weil die Zahl der Angebote von Mietfahrzeugen stark gewachsen ist. #Sharing-Angebote seien ein wichtiger Teil der #Mobilitätswende, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) laut einer Mitteilung. Es müsse aber eine Möglichkeit geben, „unerwünschte Entwicklungen“ zu verhindern. „Mit den Regelungen können wir konkrete Anforderungen an Mietfahrzeuge stellen, etwa zur Anzahl, zur örtlichen Aufstellung oder auch zum Antrieb“, so die Senatorin.
Verkehrsverwaltung will mehr Sharing-Angebote in Außenbezirken Diese Regulierungen sollen nicht im Gesetz selbst im Einzelnen vorgegeben werden, sondern über die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse erfolgen. Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, soll es zuvor ein Vergabeverfahren geben. Dabei könnte die Verwaltung beispielweise bestimmen, wo die Fahrzeuge …
Frage 1: Welche konkreten Konzepte wird der Senat im Jahr 2021 ausarbeiten, um gemäß der gemeinsamen Absichtserklärung der Länder Brandenburg und Berlin den Ausbau von „#Parken und Reisen“- (#P&R)- so wie #Radabstellanlagen voranzutreiben? Antwort zu Frage 1: Das 2020 erstellte Gutachten des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) und der aktualisierte Leitfaden „Parken am Bahnhof“1 bilden die Grundlagen des Brandenburger Förderprogramms für Park-and-Ride- (#P+R) und Radabstellanlagen (#B+R) an Bahnhöfen. Die erwähnte Absichtserklärung betrifft eine engere Zusammenarbeit beider Länder beim Ausbau dieser Anlagen an Brandenburger Bahnhöfen. Vor diesem Hintergrund strebt der Berliner Senat eine #Komplementärfinanzierung zum laufenden #Förderprogramm des Landes Brandenburg an. Ziel ist ein wohnortnaher Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr und eine Verkehrsentlastung der Hauptstadt. Antragstellende bleiben weiterhin die Brandenburger Gemeinden. Die Umsetzung der gemeinsamen Absichtserklärung ist nur unter Voraussetzung der haushaltsmäßigen Absicherung möglich. Weitere Abstimmungen der Länder Berlin und Brandenburg werden daher frühestens in der 2. Jahreshälfte folgen. Frage 3: Wie ist die geplante Kostenverteilung zwischen Berlin und Brandenburg geplant? Ist auch geplant, Bahnflächen dabei miteinzubeziehen und ggf. bei der Deutschen Bahn bzw. bei einem entsprechenden Bahntochterunternehmen solche P&R-Anlagen zu bestellen?
1 https://www.vbb.de/unsere-themen/kompetenzstelle-bahnhof-land-brandenburg/bike-and-ride-anlagen-br/gutachten-bike-ride-park-ride-im-land-brandenburg 2 Antwort zu Frage 3: Zum Thema der Kostenverteilung wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/24970 vom 1. Oktober 2020 verwiesen. Aussagen zu konkreten Projekten sind derzeit noch nicht möglich. Frage 2: Wie erfolgt die #Standortwahl und die #Kapazitätsberechnung, und hat der Senat bereits Vorzugstandorte in Berlin identifiziert, um vorhandene P&R-Anlagen nachzubessern oder auszubauen und neue P&R-Anlagen zu planen und zu realisieren? Frage 4: Wie wird der Senat in Zukunft verhindern, dass bestehende P&R-Anlagen, wie z.B. in #Alt-Glienicke, ersatzlos zurückgebaut werden, statt vorhandenen Anlagen angebotsorientiert auszubauen? Antwort zu Frage 2 und 4: Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Vorgesehen ist, dass sich die Länder Berlin und Brandenburg auf Basis eines Mittelfristplanes jährlich über förderfähige Projekte der Brandenburger Gemeinden abstimmen. Für eine gemeinsame Förderung kommen nur antragstellende Gemeinden und Bahnhöfe in Brandenburg mit einem hohen Anteil von Berlin-Pendlerinnen und – Pendlern (> 60 %) in Betracht. Der im Endbericht des Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) dargestellte Bedarf basiert auf der stationsscharfen Fahrgastprognose für das Jahr 2030 des Verkehrsverbund sowie aktuellen Erhebungen vor Ort. Die konkrete Priorisierung der Förderanträge wird u.a. auf Grundlage des Endberichts und anhand noch zu definierenden weiteren Kriterien erfolgen. Da in Berlin die Bezirke für Planung, Bau und Betrieb dortiger Anlagen verantwortlich sind, wird auch hier eine Abstimmung stattfinden. Das Land Berlin priorisiert berlinweit den Bau von B+R-Anlagen und den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Fragen 4 bis 6 Ihrer Schriftlichen Anfrage vom 22.04.2020 (Schriftliche Anfrage Nr. 18/23236) verwiesen. Berlin, den 09.04.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Bemerkenswerte 177 Seiten ist er stark, der neue #Mobilbericht für #Pankow. Aber um zu verstehen, warum das Thema #Verkehr so raumgreifend ist, dazu genügt es, die erste Minute des zugehörigen Podcasts zu hören. Gegenüber dem Jahr 1990 hat Pankow 100.000 Einwohner mehr, aber nur ein paar Kilometer Straße und #Straßenbahn sind seither dazugekommen. Teile der #Infrastruktur stammen noch aus dem 19. Jahrhundert. Und obwohl Pankow weiter massiv wächst, wächst die Infrastruktur nicht gleichzeitig. Das sind drei Aussagen eines Teams aus Verkehrsexperten der Technischen Universitäten Berlin und Dresden, geführt von den Professoren Oliver Schwedes und Udo Becker. Was sich durch den #Mobilitätsbericht mit seiner jahrelanger Analysearbeit zieht, ist eine Feststellung, die Besitzer von privaten Pkw verunsichern könnte: Das Auto ist die Problemquelle Nummer eins.
Schnelle Maßnahmen für Pankow: #Parkplätze streichen, #Fahrradstraßen, #Kiezblocks So befassen sich fast alle der 16 genannten Handlungsempfehlungen damit, wie Pankow vom privaten, motorisierten #Individualverkehr weg kommt – hin zur umweltfreundlicheren und staufreien Fortbewegung zu Fuß, mit dem #Fahrrad und der Bahn. Und das in allen dreien Verkehrsregionen: Der #Innenstadt in #Prenzlauer Berg und #Alt-Pankow, Innenstadtrandgebieten wie #Niederschönhausen und #Weißensee und dem „#suburbanem Raum“, der zwei Drittel der Bezirksfläche ausmacht und von #Heinersdorf bis #Buch reicht.
Wie #mobil waren die Menschen im #Corona-Jahr? Welches Verkehrsmittel war die erste Wahl? Und was bedeutet das für die Verkehrswende? #Mobilitätsforscher Andreas Knie vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung zieht eine ernüchternde Bilanz: Das #Auto ist wichtiger denn je. Vor allem beim öffentlichen Nah- und Fernverkehr sieht Knie große Versäumnisse, die noch lange nachhallen werden. Die Innovationseffekte seien gleich null, stellt der Soziologe fest. „Die Pandemie liegt wie Mehltau auf uns. Kreativ zu sein, fällt schwer.“
ntv.de: Große Sprünge sind noch nicht erlaubt, aber die Straßen, die #U- und #S-Bahnen – zumindest in Berlin – sind voll. Sind wir im Alltag schon wieder so mobil wie vor der Pandemie?
Andreas Knie: Der Eindruck in der Großstadt täuscht. Die #Mobilität ist längst noch nicht so wie vor der Pandemie. Richtig ist aber: Es gibt wieder mehr Bewegung. Der Teil-Lockdown ab Herbst ist anders. Der totale #Lockdown im Frühjahr war viel massiver, weil Geschäfte, Betriebe, Unis und Schulen geschlossen waren. In dieser Phase waren etwa zwei Drittel der Beschäftigten in #Kurzarbeit oder im #Homeoffice. Im Teil-Lockdown ist es jetzt nur noch ein Drittel. Umgekehrt heißt das: Zwei Drittel bewegen sich, und das sieht man natürlich auch.
Subjektive und objektive Wahrnehmung weichen häufig voneinander ab. Können Sie beziffern, wie unbeweglich wir in der harten Lockdown-Phase geworden sind?
Am Anfang der Corona-Einschränkungen hatten wir eine sehr kompakte Struktur. In der Zeit ist unser Bewegungsradius um ein Drittel unserer üblichen Wege von vor der Pandemie zusammengeschrumpft.
Frage 1: Die letzte Veröffentlichung der Berliner #Verkehrsdaten erfolgte im Rahmen der veröffentlichten #Broschüre “#Mobilität der Stadt – Berliner Verkehr in Zahlen” auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit Stand Dezember 2017. Wann werden die wesentlichen Verkehrsdaten bzw. #Verkehrszahlen für die Folgejahre veröffentlicht? Frage 2: Wie haben sich die Berliner Verkehrsdaten bzw. Verkehrszahlen im zeitlichen Verlauf ab der verwendeten Datengrundlage in der letzten Broschüre bis dato verändert? Frage 3: In welcher konkreten Form haben die veränderten Verkehrsdaten/Verkehrszahlen Einfluss auf die Entwicklung des Berliner Verkehrssystems, der Planung neuer Infrastrukturen, der Bewertung neuer Mobilitätsangebote sowie der Bewertung der Entwicklungen genommen? Frage 4: Welche Veränderungen konnten im Bereich der stadtstrukturellen Entwicklungen, den Kenndaten zur Verkehrsteilnahme und der Entwicklung bei den Verkehrsmitteln selbst (Nachfrage, Infrastrukturen und Angebote) sowie bei den Verkehrsfolgen ermittelt werden? Antwort zu 1 bis 4: Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Broschüre wurde in der Vergangenheit in einem aufwendigen Recherche-Prozess und unter Nutzung eines externen Dienstleisters erarbeitet und hat jeweils mindestens ein Jahr Zeit in Anspruch genommen. Die bis 2016 für das Thema verantwortliche Stelle wurde im Personaleinsparungsprozess eingespart (17. Legislaturperiode; Senatsbeschluss vom 2 24.01.2012, Effekt bei SenStadtUm: Abbau von 255 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), d.h. Wegfall von 15 % der 2012 vorhandenen VZÄ). Das Land Berlin stellt vielfältige Daten, die bis 2017 für ebd. Broschüre explizit recherchiert oder zusammenfassend visualisiert aufbereitet wurden, an unterschiedlichen Stellen nach wie vor zur freien Verfügung Die Sachverhalte werden anlassbezogen z.B. im Rahmen von Fachaufgaben oder Planwerken als Grundlage für entsprechende Schlussfolgerungen (siehe Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr, Nahverkehrsplan) oder künftig bei Evaluationsberichten zu Planwerken aufbereitet und gehen so in die Facharbeit und entsprechende Entscheidungen ein. Nachfolgend finden sich verschiedene Datenquellen zu den hier angesprochenen Sachverhalten. Auf den Seiten sind entweder Zeitreihen oder die aktuell gültigen Angaben abrufbar. #Einwohnerdaten : https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12041&creg=BBB&anzwer =10 sowie https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/ Angaben zu natürlichen Wanderungsbewegungen: https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12031&creg=BBB&anzwer =8 Angaben zu #Wanderungsbewegungen : https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12035&creg=BBB&anzwer =9 #Erwerbstätige : https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=13003&creg=BBB&anzwer =6 #Arbeitslosigkeit : https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=13002&creg=BBB&anzwer =5 #Mikrozensus (u.a. zu Haushaltseinkommen): https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=12011&creg=BBB&anzwer =5 Die Erkenntnisse aus der #Haushaltsbefragung „#Mobilität in Städten – SrV 2018“ finden sich unter: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-instaedten-srv-2018/ 3 Angaben zu #Pendlerinnen und #Pendlern : https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/InteraktiveAngebote/Pendleratlas/Pendleratlas-Nav.html #Fahrzeugzulassungen für die Gemeinde Berlin finden sich auf https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/bestand_inhalt.html?nn=2601598 Sonderauswertungen kleinräumigerer Berliner Daten liegen derzeit nicht visualisiert vor. Entwicklung des #Radverkehrs : https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/bericht_radverkehr_2019.pdf oder https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/radverkehr/weitereradinfrastruktur/zaehlstellen-und-fahrradbarometer/ Angaben zum öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV): https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/#nvp und https://www.bvg.de/images/content/unternehmen/medien/geschaeftsbericht/BVGGeschaeftsbericht-2019.pdf #Straßenverkehr, hier #Parkraumbewirtschaftung https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfzverkehr/parkraumbewirtschaftung/ mit Link auf die jeweiligen Seiten der zuständigen Bezirke #Flugverkehr https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2021/21-02-05.pdf #Binnenschifffahrt https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/BasisZeitreiheGrafik/ZeitBinnenschifffahrt.asp?Ptyp=400&Sageb=46003&creg=BBB&anzwer=7 #Unfallzahlen https://www.statistik-berlinbrandenburg.de/statistiken/langereihen.asp?Ptyp=450&Sageb=46002&creg=BBB&anzwer =6 oder auf der Website der Polizei als jährliche Berichte #Luft https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/ https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/luftreinhalteplan_2025/download.s html #Lärm https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/laermaktionsplan-berlin-2019-2023/download/ Diese und andere Daten werden jeweils anlassbezogen gesichtet und genutzt, um Schlussfolgerungen zu Handlungsnotwendigkeiten ziehen zu können. Ausführlichere 4 Informationen, wie das anlassbezogen geschieht, finden sich bspw. im #Nahverkehrsplan 2019-2023 https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/ Auch die Website der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung stellt hier entsprechende Daten im Kontext fachlicher bzw. verkehrspolitischer Schwerpunktsetzungen bereit https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/mobilitaetswende/verkehr-888873.php Frage 5: Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Gemeinsam mit dem Institut für #Kultur-Markt-Forschung (#IKMF) führte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) eine #Kundenbefragung innerhalb seines #Bus & Bahn-Begleitservices für 2020 durch. Die Ergebnisse stellen dem Begleitservice durchweg ein sehr gutes Zeugnis aus. Insbesondere attestiert die Umfrage dem VBB eine äußerst große Kundenzufriedenheit und bestätigt insgesamt die sehr hohe Akzeptanz und Qualität der #Dienstleistung.
Seit 2008 bietet der VBB Bus & Bahn- #Begleitservice seine personalisierte Dienstleistung im Berliner ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste stadtweit an und hat seitdem insgesamt rund 200.000 Begleitungen durchgeführt. Dieses besondere Angebot ist möglich, weil beschäftigungspolitische Maßnahmen des Senats und der Arbeitsagenturen mit der die dauerhafte Finanzierung der erforderlichen Organisations- und Forbildungsstrukturen durch das Land Berlin als ÖPNV-Aufgabenträger Hand in Hand gehen. Die 74 Mitarbeiterinnen, die im 2-Schichtsystem von 7:00 – 22:00 Uhr täglich Mobilitätsunterstützung leisten, haben im Jahr 2020 fast 18.000 Menschen zu Ärzten, Ämtern, Erledigungen und zuletzt auch zum Impfen begleitet. Die neueste Befragung zeigt, dass die Kundinnen sehr zufrieden mit dem Begleitservice sind und wünschen sich sogar dessen Ausbau. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice hat sich mittlerweile zu einem festen Angebot zur Sicherung der Teilhabe in Berlin entwickelt.
Eine mit dem Institut für Kultur-Markt-Forschung (IKMF) durchgeführte Kundenbefragung für 2020 bestätigt vor allem eine sehr große Akzeptanz und Qualität der Dienstleistung. Insgesamt liegt die Kundenzufriedenheit in der Gesamtbewertung bei 1,33 (Skala 1-6). Die hohe, konstante Zufriedenheit ist auch bei Einzelaspekten wie Freundlichkeit der Telefonistinnen ( 1,21), Pünktlichkeit der Begleiterinnen ( 1,24), telefonischer Erreichbarkeit des Begleitservice (1,32) oder Zeiten der Begleitung ( 1,46) sichtbar. Auch die Online-Erreichbarkeit oder die Auswahl der Routen erhalten mindestens 85% sehr gute und gute Bewertungen. 86% geben die Bestnote in Bezug auf eine insgesamt gute und sichere Begleitung. Knapp die Hälfte der Kund*innen nutzt den Begleitservice seit mindestens drei Jahren, rund ein Drittel ist erst seit Kurzem oder bis zu einem Jahr dabei.
In den Befragungsergebnissen sind auch die ersten Erfahrungen der VBB-Kund*innen mit dem zusätzlich entwickelten Angebot des Erledigungsservice enthalten. Damit wurde zeitnah und schnell auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie reagiert und in Zeiten des Lockdowns ein Zeichen der Hilfestellung für mobilitätseingeschränkte Menschen mit einer zusätzlichen Dienstleistung gesetzt.
Flexibel, niedrigschwellig und selbstbestimmt – der Begleitservice bestätigt sein Konzept auch in der Corona-Pandemie
Das neue, zusätzliche Angebot ermöglicht den Kundinnen, die zum großen Teil zur Hauptrisikogruppe gehören, bei Bedarf zu Hause zu bleiben und notwendige Erledigungen an den Begleitservice zu übertragen.Das zeigt, dass das an den Bedürfnissen der Nutzerinnen angepasste Konzept auch, und insbesondere in Zeiten der Pandemie den Erfordernissen entspricht.
Fazit: Die Kund*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservices empfinden sich nicht als Bittstellende von Hilfeleistungen, sondern als vollumfänglich Teilhabende mit einer selbstgewählten, angemessenen Unterstützung, die vom VBB in hoher Qualität flächendeckend umgesetzt wird.
Mehr als ein Begleitservice – großartiger Nebeneffekt
Möglich wurde dieser Erfolg durch ein gelebtes Dienstleistungskonzept dass auf einer umfangreichen Qualifizierung der Mitarbeiteinnen aufbaut und indem die Hilfe nicht vorgegeben wird, sondern entsprechend den differenzierten Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Menschen immer wieder individuell verhandelt wird. Ein weiterer Punkt ist in der Gesamtschau der einzelnen Zufriedenheitsbewertungen bemerkenswert: 80% der Begleiterinnen und sonstigen Teammitglieder haben hier eine neue berufliche Perspektive gefunden und ein Teil wird über das Berliner Programm Solidarisches Grundeinkommen finanziert. Das große Engagement und die hohe Leistung der Mitarbeitenden ist angesichts dieser sehr guten Bewertungen eine weitere Erfolgsgeschichte sozialer Inklusion.
Susanne Henckel, Geschäftsführerin des VBB: „Mobilität und Teilhabe ist ein Grundrecht für alle. Es freut mich sehr, dass unser Begleitservice durchweg top benotet wird und die Qualität, besonders auch die menschliche, sich in der hohen Kundenzufriedenheit niederschlägt. Die Weiterentwicklung dieser Dienstleistung mit Erledigungsservice und nun auch die Impfbegleitung zeigt, wie schnell und flexibel wir auf veränderte Lebenssituationen unserer Fahrgäste reagieren können. Der Dank gilt in höchstem Maße dem Begleitpersonal, das sich täglich uneigennützig für mobilitätseingeschränkte Menschen einsetzt.“
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Der Begleitservice des VBB bietet – gerade in Zeiten der Pandemie – eine sehr wichtige Dienstleistung für Fahrgäste. Er bringt Hilfe und Unterstützung und ermöglicht damit eine selbstbestimmte Mobilität von Menschen, die sich mit dieser Unterstützung besser oder überhaupt erst auf den Weg machen können. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und, ganz konkret, Bewegungsfreiheit. Dies spiegelt sich in der hervorragenden Bewertung durch die Fahrgäste wider. Mein Dank geht daher insbesondere an das Begleitpersonal, das diesen Service so kundenfreundlich gewährleistet.“
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Beim VBB-Begleitservice handelt es sich um ein bewährtes Modell mit vielen Vorteilen. Zum einen ermöglicht der Begleitservice mobilitätseingeschränkten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben. Zum anderen führen diese Begleitungen überwiegend ehemals langzeitarbeitslose Berlinerinnen und Berliner durch. Ein Großteil von ihnen hat im Rahmen des Berliner Jobprogramms Solidarisches Grundeinkommen (SGE) einen sicheren Arbeitsplatz erhalten. Die Beschäftigten durchlaufen eine hochwertige Qualifizierung. Sie werden befähigt, eine verantwortungsvolle Tätigkeit zu übernehmen und ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dies macht unsere Stadt sozialer und eröffnet benachteiligten Personengruppen echte Perspektiven! Besonders freue ich mich, dass die Anzahl der Begleiterinnen und Begleiter durch die Beschäftigten im Solidarischen Grundeinkommen noch einmal erhöht werden konnte.“
HINTERGRUND: VBB Bus & Bahn-Begleitservice sichert Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Aktuell leben in Berlin 721.000 Menschen, die älter als 65 Jahre sind. Nach der aktuellen Bevölkerungsprognose für Berlin wird diese Altersgruppe in den kommenden Jahren anwachsen. Damit wird auch der Anteil von Menschen größer, die Unterstützung benötigen, um ihr Recht auf eine selbstbestimmte Mobilität in Berlin wahrzunehmen. 77,1% der Kundinnen des VBB-Begleitservices sind 60 Jahre und älter, mit einem Anteil der über 80-Jährigen von 36,8%. Die häufigsten Einschränkungen sind: geheingeschränkt (50,3%), Nutzung von Rollator oder Gehhilfe (42,9%), Unsicherheitsgefühl/Orientierungslosigkeit (28,4%), Blindheit (23,9%), seheingeschränkt (23,7%), Rollstuhlnutzung (23,2%) und Hörschädigungen (18,2%). Das Angebot ermöglicht den Kundinnen Aktivitäten für vielfältige Lebensbereiche in unserer Stadt. Für drei Viertel der Befragten ist mit Abstand die Sicherstellung der eigenen medizinischen Versorgung am wichtigsten, gefolgt von privaten Besuchen, allgemeiner Lebensführung und Behördengängen.
Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice richtet sich an Fahrgäste, die sich aufgrund von Mobilitätseinschränkungen beim Bus- oder Bahnfahren unsicher fühlen. Begleitet wird im gesamten Berliner Stadtgebiet – von der Wohnungstür zur Zieladresse und auf Wunsch auch wieder zurück. Das für die Kundinnen und Kunden kostenlose Angebot wird finanziert durch das Teilhabechancengesetz ergänzende Landesförderungen der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales und Sen UVK.
Fast zwei Drittel der Befragten sowohl in Berlin als auch in Brandenburg fühlen sich demnach im #Öffentlichen Nahverkehr (#ÖPNV) unwohler oder sogar deutlich unwohler als vor der #Corona-Krise, wie der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) am Donnerstag (18. März 2021) mitteilte. Für die Untersuchung befragte der Verband gemeinsam mit dem Institut für Verkehrsforschung des Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrums (DLR) vom 25. November bis 6. Dezember rund 1000 Menschen in Berlin sowie 500 weitere in Brandenburg. #Maskenkontrollen sind erwünscht Jeweils mehr als die Hälfte der Befragten gab dabei an, den ÖPNV nach Möglichkeit zu meiden. Noch mehr fühlen sich zudem gestört, wenn Mitreisende in Bussen und Bahnen ihre #Maske nicht richtig tragen. Dieser Aussage stimmten jeweils rund 70 Prozent der Befragten zu. «Konsequente Kontrollen sind den Menschen deshalb ein Anliegen», sagte VBB-Chefin Susanne #Henckel. Es habe bereits mehrere Aktionstage mit verstärkten Maskenkontrollen in den …
Wie viele #Stellen waren im Haushalt in Referat #IVA der #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 2:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 1 waren zu den dort genannten Daten jeweils #unbesetzt? Frage 3:
Wie viele Stellen waren im Haushalt in Referat IVc der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 4:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 3 waren zu den dort genannten Daten jeweils unbesetzt?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf Grund des Neuzuschnittes der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich. Aufgrund der bundesweit angespannten #Personallage bei #Planerinnen und #Planern und #Ingenieurinnen und #Ingenieuren sind freigewordene Stellen oftmals nicht zeitnah nach zu besetzen.
Zu den jeweiligen Stichtagen stellte sich die Personalsituation wie folgt dar:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen im Referat IV A
23
26
29
31
davon nicht besetzt
3
4
4
3
Stellen im Referat IV C
28
29
30
35
davon nicht besetzt
6
5
6
5
Frage 5:
Wie viele Stellen im Referat IVa waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele jeweils für Planungen des Regionalverkehrs und der S-Bahnen, für Straßenbahnplanungen, für U-Bahn-Planungen und für verkehrsträgerübergreifende Planungen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Frage 6:
Wie viele Stellen im Referat IVc waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele davon jeweils für Straßenbahnplanungen mit jeweils welchen Aufgaben, für weiteren Schienenverkehr (bitte unterscheiden nach S-/U-/R-Bahn/i2030) und für ÖPNV-Finanzierungsfragen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren jeweils besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der sich ändernden Anforderungen an die #Verkehrsplanung des #ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs) sind die Stellenbeschreibungen möglichst breit angelegt, so dass die Mitarbeitenden flexibel und an den aktuellen Bedürfnissen orientiert eingesetzt werden können. Stellen, die sich gemäß Stellenprofil ausschließlich mit einem Verkehrsträger des ÖPNV beschäftigen, gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Arbeitsprozesse und Zuständigkeiten komplex sind und Beschäftigte üblicherweise mit Stellenanteilen parallel in unterschiedlichen Themenfeldern bzw. Projekten / Vorhaben arbeiten.
Für IV A stellt sich die Situation wie folgt dar:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen für die ÖV- Grundlagenarbeit (IV A)
5
5
5
5
davon nicht besetzt
1
1
2
0
Im Referat IV C gab es im Jahr 2019 eine strukturelle Anpassung der Arbeitsorganisation. Die ehemalige Gruppe IV C 3, in der ÖV-Infrastruktur geplant wurde, ist in zwei Gruppen aufgespalten worden (IV C 3 und IV C 4). Die Angaben sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Neben den in der Frage 6 benannten Themenfeldern werden in diesen Gruppen mit Stellenanteilen u.a. der barrierefreie Infrastrukturausbau des ÖV vorangetrieben, der Neubau des ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) gesteuert und weitere Aufgaben übernommen. Ebenfalls in die untenstehende Zählung miteingeflossen sind die entsprechenden Stellen der Führungskräfte.
Dies vorausgeschickt, sind in der nachstehenden Übersicht die Stellen für die Planung von ÖV-Infrastruktur im Referat IV C aufgeführt:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen für die Planung von ÖV- Infrastruktur
9
9
10
14
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von Straßenbahninfrastruktur
keine getrennte Erfassung
keine getrennte Erfassung
6
8
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von U, S- und Regionalverkehrs- infrastruktur einschließlich i2030
keine getrennte Erfassung
keine getrennte Erfassung
4
6
– davon nicht besetzt
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2
4
3
In der nachstehenden Übersicht sind die Stellen aufgelistet, die mit der Finanzierung der ÖV-Infrastruktur betraut sind.
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen zur Bearbeitung von ÖV- Infrastruktur- finanzierung
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3
3
3
– davon nicht besetzt
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0
0
0
Gelebte Praxis sind heute von der „klassischen Vollzeit“ abweichende Arbeitszeitmodelle von Beschäftigten, sowie temporäre Abwesenheiten (u.a. auf Grund von Elternzeit, Krankheit). Eine detaillierte Aufstellung der Ausfallzeiten ist personalrechtlich bedingt nicht möglich.
Auf Grund des Neuzuschnittes der SenUVK in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich.
Frage 7:
Für welche Planungsschritte bei Infrastrukturprojekten zum Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs ist jeweils welches Referat zuständig?
Antwort zu 7:
Mit Infrastrukturprojekten sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Referate Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung (IV A) und ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht (IV C) befasst. Das Referat IV A betreut dabei die Durchführung der Grundlagenermittlungen und schafft eine Entscheidungsgrundlage für den Senat (HOAI- Leistungsphasen 0/1). Das Referat IV C steuert nach Billigung durch den Senat die Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) und unterstützt anschließend den Vorhabenträger (Infrastrukturbetreiber) bei Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie der weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen.
Das Referat IV E führt die planrechtlichen Verfahren als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde durch und nimmt die bau-, betriebs- und genehmigungsrechtlichen Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde wahr.
Frage 8:
Wie schätzt die Senatsverwaltung die geplanten und reellen Personalkapazitäten für die Umsetzung der Straßenbahnausbauplanungen gemäß Nahverkehrsplan ein?
Antwort zu 8:
Der Nahverkehrsplan gibt ein ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der Ziele gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig sind, kann keine abschließende Einschätzung einer verfügbaren im Vergleich zu einer optimalen Personalausstattung erfolgen. Hierbei ist jeweils zu prüfen, in wie weit es langfristig zielführend ist, temporäre Spitzen durch personellen Zuwachs abzufedern.
Frage 9:
Konnte seit der Information von Senatorin Günther im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz am 12.11.2020, wonach drei von sechs bis acht Stellen für die Straßenbahnplanung nicht besetzt seien, die Lage verbessert werden?
Frage 11:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung, um die Chancen zur Besetzung der vakanten Stellen zu verbessern?
Antwort zu 9 und 11:
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Bereich von IV C ist es kurzfristig gelungen die noch offenen Planerstellen zu besetzen. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass sich die Personalsituation damit stabilisiert.
Frage 10:
Welche Straßenbahnplanungen mussten aufgrund der schwierigen Personalsituation um welchen Zeitraum verschoben werden?
Antwort zu 10:
Dem Zeitplan des ÖPNV-Bedarfsplans als Teil des Landesnahverkehrsplans Berlin 2019- 2023 folgend, wären im Jahr 2020 die Grundlagenuntersuchungen für die Straßenbahnverbindung UTR – Spandau sowie Johannisthal – Zwickauer Damm aufzunehmen gewesen. Aufgrund der Gesamtlage – Personalsituation, Lockdown und Pandemie-bedingte reduzierte Leistungsfähigkeit, Einarbeitungsphase des neu eingestellten Personals – wurden diese Untersuchungen noch nicht begonnen. Der Beginn der Untersuchung ist für das Jahr 2021 avisiert.
Frage 12:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung zur Bindung des vorhandenen Personals?
Antwort zu 12:
Der Senat nutzt die ihm gemäß den Tarifverträgen des Landes Berlin zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet das Land Berlin als Arbeitgeber attraktive Vorteile für alle Beschäftigten. Familienfreundlichkeit äußert sich u.a. durch flexible Arbeitszeitmodelle. Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Zimmer, aber auch Beratung in Krisensituationen, ermöglichen auch in schwierigen Lebensphasen eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Letztlich ist der Arbeitsmarkt jedoch maßgeblich durch persönliche Faktoren (Wohnortwechsel, persönliche Neuorientierungen usw.) geprägt, sodass Maßnahmen zur Personalbindung mitunter ins Leere laufen, da sie individuelle Präferenzen und Entscheidungen nicht zu übersteuern vermögen.
Frage 13:
Wie viele Arbeitstage mussten zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Machbarkeitsstudien für den Ausbau der U-Bahn aufgewandt werden? (Schätzung)
Antwort zu 13:
Da keine vorhabenspezifische Zeiterfassung erfolgt, sind entsprechende Abschätzungen nicht leistbar. Die Leistungen standen dabei nicht in personeller Konkurrenz zu den Planungen im Bereich Straßenbahn. Für die weitere Bearbeitung der U-Bahnplanungen ist eine personelle Verstärkung der Verwaltung (zwei Stellen) zur Bearbeitung der nächsten Schritte der planerischen Fortführung der U-Bahn-Netzerweiterung notwendig, da entsprechende Tätigkeiten bisher nicht als Daueraufgabe vorgesehen waren.Frage 14:
Frage 14:
Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14: Nein.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der Bahnhof #Lichtenberg ist ab sofort bestens mit zahlreichen Sharing-Angeboten vernetzt. Am heutigen Mittwoch, den 17. März 2021, eröffneten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an dem wichtigen #Umsteigeknoten im Osten der Stadt ihre zehnte #Jelbi-Station. Auf dem ehemaligen #Park-and-Ride-Parkplatz in der Einbecker Straße steht jetzt ein umfangreiches und umweltfreundliches #Sharing-Angebot aus E-Motorrollern, Fahrrädern, E-Tretrollern und #Carsharing-Fahrzeugen zur Verfügung. Dank des neuen Durchgangs vom Parkplatz zum #Bahnhofsvorplatz ist der Standort ohne Umwege erreichbar.
Im Rahmen des Verkehrsvertrags finanziert die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz diese neue Mobilitätsstation in einer ersten Probephase zunächst bis Ende 2025. In dieser Zeit wird untersucht, welche verkehrliche Wirkung die neuen Sharing-Angebote entwickeln und welchen Beitrag sie leisten können, Verkehrsteilnehmenden den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zu erleichtern.
Ingmar Streese, Verkehrsstaatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Am Bahnhof Lichtenberg entsteht nun eine weitere Jelbi-Station außerhalb des Berliner S-Bahnrings. Ein guter Ansatz: Vielfältige Sharing-Angebote können den ÖPNV ergänzen und dazu beitragen, den Autoverkehr in Berlin zu reduzieren. Es ist sinnvoll, dass im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der BVG evaluiert wird, inwieweit diese Ziele durch die neuen Mobilitätsstationen wirklich erreicht werden.“
Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Mit rund 20.000 Umstiegen pro Tag ist der Bahnhof Lichtenberg einer der wichtigsten Bahnhöfe im Osten der Stadt. Es freut uns sehr, dass wir an diesem Mobilitätsknotenpunkt außerhalb der Innenstadt nun auch die unterschiedlichen Sharing-Angebote von Jelbi präsentieren können. Dank der guten Zusammenarbeit mit dem Bezirk erleichtern wir den rund 50.000 im Umkreis lebenden Menschen den Umstieg vom eigenen Auto auf umweltfreundliche, geteilte Mobilität.“
Martin Schaefer, Lichtenbergs Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr: „Mit der ersten Jelbi-Station in Lichtenberg gehen wir neue Wege für die Mobilität unserer Lichtenbergerinnen und Lichtenberger. Die Standortwahl ist gelungen und auch das Angebot wird vielfältig sein. Es entspricht dem Lebensgefühl, sich spontan und flexibel fortzubewegen – und dabei auch auf die Umwelt zu achten. Dies unterstütze ich gerne. Die bisher reibungslose Zusammenarbeit mit der BVG lässt für weitere, zukünftige Projekte Gutes erahnen.“
Vor Ort stehen alle bereits in Jelbi integrierten Mobilitätspartner mit ihren Fahrzeugen bereit: Die Mieträder von Nextbike, die Tretroller von Tier und Voi, die E-Mopeds von Tier und Emmy und die Carsharing-Autos von Miles, mobileeee und Greenwheels. Jelbi-Nutzer haben mittlerweile Zugriff auf über 27.000 Fahrzeuge – mehr als auf jeder anderen deutschen Mobilitätsplattform.