Infrastruktur: Gute Nachrichten für den Takt des BER-Flughafen-Express, aus Airliners

https://www.airliners.de/gute-nachrichten-15-minuten-takt-ber-flughafen-express/54297

Der Flughafen Express #FEX in Berlin kann aller Voraussicht nach nun doch zum Fahrplanwechsel 2025 in einem #15-Minuten-Takt fahren. Die Gemeinde #Blankenfelde-Mahlow hat es sich anders überlegt und will nicht mehr klagen.

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird den Bau der #Dresdner Bahn nicht mehr durch eine Klage aufschieben, wie Neues Deutschland berichtet. Die Klage wird von der Gemeinde zurückgezogen, wie die Zeitung auf Nachfrage erfuhr.

Gründe für den Rückzug, der in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen wurde, wurden nicht genannt. Die Dresdner Bahn ist essentiell für eine Kapazitätserhöhung des #Flughafen-Express FEX.

Ende 2019 wurde bekannt, dass die vom 3. Bauabschnitt der Dresdner Bahn betroffene Gemeinde …

Straßenverkehr: Sanierung der Autobahnbrücke beginnt Ende 2020, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article228703797/Sanierung-der-Autobahnbruecke-beginnt-Ende-2020.html

Die Arbeiten beginnen mit dem Bau von Stützkonstruktionen an der #Albrechtstraße. Der Zugang zum #S-Bahnhof ist sichergestellt.

Die Sanierung der Brücke der #A103 am #S-Bahnhof #Rathaus Steglitz soll jetzt Ende 2020 beginnen und damit mit einer Verzögerung von mehr als zwei Jahren. In einem ersten Schritt wird eine Konstruktion aus Stahl errichtet, um die gefährdeten Bereiche behelfsmäßig abzustützen. Danach sollen die Planungsunterlagen für den #Ersatzneubau erstellt werden, erklärte Ingmar Streese, Staatssekretär in der Senatsverkehrsverwaltung, auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Andreas Kugler.

Brücke kann nicht mehr wirtschaftlich saniert werden
Die Brücke an der Albrechtstraße besteht aus einem Stahl, der #Spannungsrisse bei Korrosion bekommt. „Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich, sodass ein Ersatzneubau erforderlich wird“, so Staatssekretär Streese. Bereits abzusehen sei, dass es für einige der ansässigen Gewerbetreibenden vorübergehend zu Einschränkungen durch den #Baustellenbetrieb komme. Unter der Brücke sind mehrere Imbisse sowie ein großer asiatischer Lebensmittelmarkt. Einige müssten ihren Standort durch die räumliche Ausdehnung der #Behelfskonstruktion dauerhaft aufgeben, erklärte Streese.

Bereiche nicht mehr zugänglich
Der Zugang zum S-Bahnhof ist während der Arbeiten sichergestellt. Er wird mit einem Bauzaun gesichert. Dennoch werden Bereiche unter der Brücke für …

Bahnhöfe: S-Bahnhof Wilhelmshagen – Verzögerungen der Umbaumaßnahmen: Ursachen und Lösungen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen ursprünglichen Zeitplan gab es für den #Umbau des S-Bahnhofs #Wilhelmshagen?
Antwort zu 1:
Der Baubeginn war am 31.07.2017 und der ursprünglich geplante Termin zur
Inbetriebnahme der 01.06.2018
Frage 2:
Wann wurde der Antrag auf Zustimmung im Einzelfall (#ZiE) für die gewählte innovative Bauweise beim
Eisenbahnbundesamt gestellt und wann erfolgte die Erteilung?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der erste Antrag auf Zustimmung im Einzelfall (ZiE) wurde am 04.10.2017 gestellt. Er
wurde am 23.08.2018 zurückgezogen, weil in der vorliegenden Form keine zeitnahe
Genehmigung in Aussicht gestellt wurde. Auf Grund der technischen Komplexität wurde
nach Überarbeitung der Unterlagen und Einholung zusätzlicher Gutachten der zweite
2
Antrag auf ZiE am 23.04.2019 erneut eingereicht. Die ZiE wurde am 18.09.2019 durch das
EBA erteilt.“
Frage 3:
Wann wurden die hierfür erforderlichen Gutachten zu 2. in Auftrag gegeben? Hätte der Antrag nicht deutlich
früher, als bereits während der Baumaßnahme gestellt werden müssen? Welcher Schaden ist aus diesen
Verzögerungen entstanden und wer haftet hierfür?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Am 19.10.2017 wurde erstmalig das für die ZiE erforderliche Gutachten beauftragt. Es
waren im Verlauf der Bearbeitung der ZiE insgesamt fünf Gutachter eingebunden. Zu
Beginn der Baumaßnahme war man davon ausgegangen, dass nur eine
unternehmensinterne Genehmigung (#UiG), die durch die DB selbst erteilt wird, für die
gewählte Bauweise erforderlich ist. Im Rahmen der Bearbeitung der UiG wurde festgelegt,
dass eine ZiE beim Eisenbahnbundesamt (EBA) zu beantragen ist. Die aus der
Verzögerung entstandenen zusätzlichen Kosten werden derzeit noch ermittelt“.
Frage 4:
Welche Anstrengungen hat der Berliner Senat – spätestens seit der Drucksache 18/17425 vom 08.01.2019 –
gegenüber der Deutschen Bahn AG, #S-Bahn Berlin GmbH, BVG und dem Verkehrsverbund BerlinBrandenburg (VBB) unternommen, nach den bekannten massiven Einschränkungen für die Bahnfahrer
Alternativen und Erleichterungen für sämtliche S-Bahnnutzer zu ermöglichen?
Frage 5:
Welche konkreten Maßnahmen (Shuttle o.Ä.) zur Entlastung und Entschädigungen (z.B. AB-Tarif ab bzw. bis
Erkner, auch unter Nutzung des Regionalverkehrs) wird es wann für wen geben?
Antwort zu 4 und 5:
Es wurden bei der DB AG Sachstände und Zeitpläne angefordert und eine
schnellstmögliche Fertigstellung erbeten. Grundsätzlich ist die Station Wilhelmshagen in
Betrieb und wird regulär durch die S-Bahn betrieben. Die Hauptanbindung aus
Wilhelmshagen ist über eine temporäre Fußgängerbrücke grundsätzlich sichergestellt. Eine
barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn-Linie #S3 ist – wie auch vor Beginn der
Baumaßnahmen am S-Bahnhof Wilhelmshagen – an den S-Bahnhöfen Rahnsdorf und
Erkner möglich, die aus Wilhelmshagen direkt mit der Buslinie #161 angebunden werden.
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Station Wilhelmshagen ist in Betrieb und wird regulär durch die S-Bahn Berlin bedient.
Es ist das erklärte Ziel der S-Bahn Berlin, ihren Fahrgästen bei Bedarf als Ansprechpartner
für Fragen zum Fahrtverlauf bzw. der Zugänglichkeit von Stationen rund um die Uhr zur
Verfügung zu stehen; dies gilt insbesondere für die Beratung von Fahralternativen.
Erreichbar sind die Mitarbeiter des Kundentelefons unter der Rufnummer 030 297 43 333.
Zudem haben die Reisenden für Fahrten zwischen 7 und 22 Uhr die Möglichkeit, im Vorfeld
beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) den kostenfreien Bus & Bahn-
3
Begleitservice zu beauftragen. Informationen zu diesem Service sind zu erhalten unter:
https://www.vbb.de/fahrplan/barrierefrei-fahren/vbb-bus-bahn-begleitservice.“
Frage 6:
Was wird in welcher Zuständigkeit unternommen und ist dem Senat bekannt, dass Menschen mit
Behinderungen, Senioren mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen in Teilen keinerlei Möglichkeit haben,
den Bahnsteig zu erreichen und damit massiv in ihrer Mobilität eingeschränkt sind? Welche Lösungen wurden
hier geprüft und wann ist mit deutlichen Verbesserungen zu rechnen?
Antwort zu 6:
Für den S-Bahnhof Wilhelmshagen ist vorgesehen, mit der Erneuerung der
Personenunterführung auch zwei Aufzüge (zum Vorplatz und zum S-Bahnsteig)
einzubauen, damit ein barrierefreier Zugang zum S-Bahnsteig vorhanden ist.
Frage 7:
Wie sieht die detaillierte Projektablaufplanung aus? Wer ist hier verantwortlich, welche Abweichungen gibt es
und wie sieht der weitere konkrete Zeitplan aus?
Antwort zu 7:
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Bauarbeiten werden am 30.03.2020 wiederaufgenommen. Erste Maßnahme wird der
Rückbau des nördlichen Zugangs sein. Die Inbetriebnahme der Personenunterführung
erfolgt voraussichtlich Ende 02/2021, die beiden Aufzüge werden voraussichtlich Ende
03/2021 in Betrieb genommen.“
Frage 8:
Welche Gestaltungsmöglichkeiten der Schallschutzwände hinsichtlich unmittelbarer oder vorstehender
Begrünung sowie via Graffiti wird es geben und inwieweit wird die Anwohnerschaft beteiligt?
Frage 15:
In welchem Bereich wird es welche Lösung in welchem Umfang hinsichtlich einer transparenten und/ oder
teils-transparenten Schallschutzwand geben, um einen Blick auf den und vom Bahnsteig zu haben?
Antwort zu 8 und 15:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Lärmschutzwand wird neben dem Empfangsgebäude Richtung Erkner auf einer Länge
von ca. 16 m in der vollen Höhe von 5 m transparent hergestellt. Eine weitere Gestaltung ist
nicht vorgesehen. Eine unmittelbare Begrünung der Lärmschutzwand ist bei der DB AG
nicht zugelassen, weil die Bauwerke inspizierbar sein müssen.“
4
Frage 9:
Inwieweit kann der Bauprozess durch ein Mehrschichtsystem und Prämienzahlungen für schnellere
Fertigstellung beschleunigt werden?
Antwort zu 9:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Der geplante Bauablauf basiert darauf, dass auf der Baustelle täglich 10 – 12 Stunden
gearbeitet wird. Auf Grund der erforderlichen Bautechnologie, der beengten örtlichen
Verhältnisse und der zur Verfügung gestellten Sperrpausen würde ein Mehrschichtbetrieb
zu keiner schnelleren Fertigstellung führen. Bei der Einordnung der Sperrpausen gab es
Ausschlussfristen wegen anderer Baumaßnahmen (u.a. S-Bahnhof Karlshorst und S5).“
Frage 10:
Wie bewerten Senat und Bauträger die Kommunikation mit der Anwohnerschaft in Wilhelmshagen, welche
Verbesserungen wird es geben? In welcher Form und in welchen Abständen wird fortan informiert, nachdem
zuletzt häufige Anfragen notwendig und selbst im Internet monatelang nicht überall aktuelle Informationen zu
finden waren?
Antwort zu 10:
Die Zuständigkeit für die Durchführung und Koordinierung der Baumaßnahme liegt bei der
DB AG als Vorhabenträger.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Projektleitung wird gemeinsam mit dem Bürgerverein Wilhelmshagen, dem Bezirksamt
und den Abgeordneten festlegen, welche Formate und Kommunikationsmittel gewählt
werden, um die Information zum Projekt und zum jeweils aktuellen Baugeschehen bis zur
Fertigstellung zu gewährleisten.“
Frage 11:
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Vereinbarung von Sperrpausen mit der DB Netz?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Es sind alle Sperrpausen eingeordnet“
Frage 12:
Ist es zutreffend, dass das Bahnhofsgebäude künftig nur noch über eine 1,9 m breite Treppe zugänglich sein
soll und wird dies für alle Nutzer als ausreichend erachtet?
Frage 13:
Welche Planungen und Möglichkeiten der Positionierung der vorgesehenen Fahrstühle gibt es, um die Breite
zu 12. zu erweitern?
5
Antwort zu 12 und 13:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Treppenbreite wurde auf Grund der prognostizierten Reisendenzahlen ermittelt und
geplant. Sie entspricht zwei Gehspuren (eine Gehspur = 80 cm) mit einer Reserve von 30
cm. Die Planung wurde geprüft und freigegeben. Im Planfeststellungsverfahren gab es zur
Treppenbreite und zur Lage der Aufzüge keine Einwände. Aus den genannten Gründen
besteht keine Notwendigkeit, die Breite der Treppe zu vergrößern. Grundsätzlich würde eine
Änderung zu einer Umplanung der Ausführungsunterlagen und einer Planänderung zu
Verzögerungen von mehreren Monaten im Projekt führen.“
Frage 14:
Welche kurzfristigen Maßnahmen – auch zur Gewährleistung der Verkehrssicherung – wird es hinsichtlich der
von Nutzern als gefährlich beschriebenen provisorischen Treppe (über die Oberleitungen der Bahnstrecke)
geben, witterungsgerecht und geeignet für Menschen, welche nicht gut zu Fuß sind oder Koffer, Rollatoren
u.Ä. mitzuführen haben?
Antwort zu 14:
Eine barrierefreie Erreichbarkeit der S-Bahn-Linie S3 ist – wie auch vor Beginn der
Baumaßnahmen am S-Bahnhof Wilhelmshagen – an den S-Bahnhöfen Rahnsdorf und
Erkner möglich, die aus Wilhelmshagen direkt mit der Buslinie 161 angebunden werden.
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Die Gewährleistung der Verkehrssicherung für diese Maßnahmen obliegt hier der Baufirma
und wurde in ihrer baulichen Konstruktion auch seit 2017 so betrieben sprich seitens der
DB AG zur Nutzung so freigegeben.“
Frage 16:
Welche Anwohnerbeteiligung zur weiteren Gestaltung wird es geben, auch zu einem Bistro im Gebäude und
etwa des näheren Umfeldes?
Antwort zu 16:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Innerhalb des Projektes wird das Zugangsgebäude in Abstimmung mit der
Denkmalschutzbehörde (Abstimmung fand am 07.02.2019 statt) wieder denkmalgerecht
aufgebaut. Eine Nachnutzung des Gebäudes durch DB S&S (Deutsche Bahn Station &
Service) ist derzeit nicht vorgesehen. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit einer
Neuvermietung.“
Frage 17:
Welche Planungen gibt es hinsichtlich von Fahrradstellplätzen und eines öffentlichen WC?
6
Antwort zu 17:
Am S-Bahnhof Wilhelmshagen stehen bereits 106 Fahrradstellplätze zur Verfügung. In der
vor kurzem abgeschlossenen Standort- und Potenzialanalyse zum Fahrradparken für den
S-Bahnhof Wilhelmshagen wurde für das Jahr 2030 ein Bedarf von 215 Fahrradstellplätzen
ermittelt. Des Weiteren ergab die Analyse, dass Flächen für 54 zusätzliche
Fahrradstellplätze vorhanden sind – vorbehaltlich der Flächenfreigabe durch den Bezirk.
Weitere Potenzialflächen, um den Bedarf bis 2030 zu decken, sind noch zu identifizieren
und mit dem Bezirk abzustimmen.
Projektbedingt wurden die vorhandenen Fahrradstellplätze demontiert und sollen zum
Projektabschluss wiedererrichtet werden.
Am Standort S-Bahnhof Wilhelmshagen befindet sich bereits eine öffentliche
Toilettenanlage. Im dritten Quartal 2019 wurde zudem die alte City-Toilette gegen eine neue
barrierefreie Modultoilettenanlage („Berliner Toilette“) ausgetauscht.
Frage 18:
Warum gab es bei der DB-Infoveranstaltung am 26.02.2020 mit knapp 100 Anwohnern keinerlei
Handreichungen oder eine visuelle Präsentation der Pläne und Verfahrensabläufe, weshalb war dieser Termin
zur deutlichen Kritik der Teilnehmer derart schlecht vorbereitet?
Antwort zu 18:
Hierzu teilt die DB AG mit:
„Ende März 2020 findet ein Gespräch zwischen der Projektleitung, dem Bürgerverein
Wilhelmshagen und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses zu den in der Infoveranstaltung
aufgeworfenen Fragen und Vorschlägen statt. Die Ergebnisse der Besprechung werden den
Bürgerinnen und Bürgern in Abstimmung mit dem Bürgerverein in Form einer Präsentation
zur Verfügung gestellt.“
Frage 19:
Wann ist mit dem vollständigen Abschluss der Umbaumaßnahmen am S-Bhf. Wilhelmshagen zu rechnen?
Antwort zu 19:
Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im August 2021 abgeschlossen sein.
Berlin, den 13.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Neue U-Bahn-Strecken kosten bis zu 607 Millionen Euro Untersuchungen im Auftrag des Senats loten aus, wie viel der Ausbau des U-Bahn-Netzes kosten würde – und wie viele Fahrgäste er anlockt. aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neue-u-bahn-strecken-kosten-bis-zu-607-millionen-euro-li.78782

Wo könnte Berlins #U-Bahn-Netz #wachsen? Auf dem Weg zu möglichen Erweiterungen ist eine wichtige Etappe geschafft. #Machbarkeitsstudien im Auftrag des Senats haben ergeben, dass den diskutierten Verlängerungen der Linien #U6, #U7 und #U8 zumindest baulich und technisch nichts im Wege steht. Am Dienstag stellte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) die Studien im Senat vor. Ob diese und andere Strecken wirklich gebaut werden, ist aber noch zu entscheiden. Zunächst stehen nicht nur weitere Analysen und Bewertungen an, sondern auch Diskussionen mit der Grünen-Basis sowie Teilen der SPD. Denn dort sind viele der Meinung, dass es wichtiger ist, das Straßenbahnnetz zu erweitern und bestehende U-Bahn-Tunnel zu sanieren.

Berlin wächst, das #Verkehrsnetz soll mitwachsen. Auch die U-Bahn? Viele Sozialdemokraten halten es für nötig, das fast 147 Kilometer lange U-Bahn-Netz auszubauen – zu ihnen zählen Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und der Verkehrspolitiker Tino Schopf. Doch bei Grünen und Linken überwiegen derzeit die Gegner. In der Koalition schwelt ein Streit.

Um sich Zeit zu verschaffen und die Diskussionsbasis zu verbreitern, gab Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) mehrere Machbarkeitsstudien …

Straßenverkehr: Tangentialverbindung Ost, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann wird mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur #TVO begonnen?
Antwort zu 1:
Es ist vorgesehen, Ende 2021 / Anfang 2022 das Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
Frage 2:
Welche Antragsunterlagen stehen noch aus, die die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens derzeit noch
verzögern?
Antwort zu 2:
Die Planung der Verkehrsanlage, bestehend aus der Straße, Ingenieurbauwerken,
Entwässerungsanlage, Beleuchtung, etc. befindet sich in unterschiedlichen Stadien.
Während für die Straße bereits die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) erstellt wird, steht beispielsweise
die Bearbeitung der Ingenieurbauwerke der Bahn (Brücken der Bahn über die zukünftige
TVO) erst noch bevor. Dies liegt daran, dass die Deutsche Bahn AG die Vereinbarung zur
Planung dieser Brücken 2019 gekündigt hat und der Senat diese Leistungen ausschreiben
musste, wodurch zeitliche Verschiebungen von ca. 18 Monaten erwartet werden.
Die Antragsunterlagen werden im Rahmen der Leistungsphase 4 –
Genehmigungsplanung zusammengestellt.
Frage 3:
Wann wird voraussichtlich mit dem Bau der TVO begonnen werden?
2
Antwort zu 3:
Das #Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich mindestens 1,5 Jahre in Anspruch
nehmen. Sollte der Beschluss nicht beklagt werden, ist ein Baubeginn ca. 6 bis 12 Monate
nach Bestandskraft denkbar.
Frage 4:
Welche Voraussetzungen müssen dafür bis wann noch geschaffen werden?
Antwort zu 4:
Voraussetzungen sind die Erstellung der #Genehmigungsplanung (siehe Frage 2) und ein
bestandskräftiger #Planfeststellungsbeschluss (siehe Frage 3) sowie anschließend die
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die #Vergabeverfahren.
Frage 5.
Welche Folgen hat die #Vorzugsvariante der geplanten Trasse der TVO für die betroffenen Anwohnerinnen
und Anwohner?
Antwort zu 5:
Die Folgen der Planung werden im Rahmen der aktuellen Planung ermittelt.
Frage 6:
Inwiefern ist weiterhin beabsichtigt, die geplante Trasse durch einen #Radschnellweg zu begleiten und welche
Mehrkosten entstehen durch die Anordnung eines Radschnellweges im Vergleich zu den ursprünglich
angedachten beiderseitigen normalen Radwegen?
Antwort zu 6:
Die Planung ist immer von der Anordnung einseitiger (östlicher) Nebenanlagen
ausgegangen. Die Breite des Radweges von aktuell 4 m konnte durch Modifikation der
einzelnen Bestandteile in den vorgesehenen Querschnitt integriert werden.
Mehrkosten entstehen nur, wenn separate, niveaufreie Kreuzungen geschaffen werden –
dies ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Frage 7:
Inwiefern sind die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner in den Planungsprozess eingebunden?
Antwort zu 7:
Die Anwohnenden sind im Rahmen von #Bürgerveranstaltungen beteiligt worden, bündeln
ihre Interessen in einem #Planungsbeirat und haben über die Seite www.berlin.de/tvo
Zugang zu allen Informationen rund um das Vorhaben.
3
Frage 8:
Wie oft, mit welcher Beteiligungsquote und welchen Ergebnissen tagte der Planungsbeirat TVO im
vergangenen Jahr? Bitte anwesende Mitglieder und Ergebnisse der einzelnen Tagungstermine darstellen.
Antwort zu 8:
Der Planungsbeirat wird grundsätzlich dann zusammengerufen, wenn wichtige
Themen/Planungsstände bekannt zu machen und zu diskutieren sind. Die bisherigen
Sitzungen sowie die Mitglieder des Planungsbeirates sind im Internet veröffentlicht:
So zuletzt am 26.09.2019.
Im Rahmen der o.g. Besprechung wurde auf die Grundsatztrassierung der
Entwurfsplanung eingegangen. Alle 14 Lagepläne einschließlich Übersichtslageplan
wurden ausführlich erläutert. Die Änderungen, bezogen auf:
· Vorzugsvariante und jetziger Trassierung,
· der Trennung der Nebenanlagen,
wurden erklärt. Von den 10 Bürgerinitiativen waren Vertreterinnen und Vertreter von 7
Initiativen anwesend. Das Protokoll zu der Sitzung sowie die vorgestellten Unterlagen
wurden allen 10 Bürgerinitiativen zugesandt. Für Rückfragen oder weitergehende
Erläuterungen steht das Projektteam TVO immer zur Verfügung.
Das nächste Treffen des Beirats wird voraussichtlich nach Vorliegen der
Lärmschutzplanung erfolgen.
4
Frage 9:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung der TVO?
Antwort zu 9:
Auf Grund des derzeitigen Planungsstandes kann diesbezüglich keine verlässliche
Auskunft gegeben werden – erfahrungsgemäß ist mit einer mindestens sechsjährigen
Bauzeit zu rechnen.
Frage 10:
Welchen Mehrwert hat die TVO nach Ansicht des Senats für die Berlinerinnen und Berliner sowie die
wichtigen Wirtschafsverkehre?
Antwort zu 10:
Ziel des Baus der TVO ist die Bündelung und leistungsfähige Abwicklung des
prognostizierten Verkehrsaufkommens – damit einhergehend die Entlastung der parallelen
Straßenzüge, insbesondere der Köpenicker Straße und der Straße Am Tierpark,
Treskowallee, die Herstellung einer attraktiven Infrastruktur für die Radfahrenden und den
Fußverkehr sowie die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung für den
#Wirtschaftsverkehr in den Stadträumen Süd-Ost und Nord-Ost mit Anbindungen zur #A113
und #A117, zum Flughafen #BER und zu den Wirtschaftsstandorten in Adlershof und
Marzahn-Hellersdorf.
Berlin, den 09.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn: Ersatzverkehre bei der Sanierung der U6 aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen für den Umleitungs- und #Ersatzverkehr sind im Zuge der #Sanierung des überirdischen
Teils der #U6 geplant?
Frage 3:
Welche Kapazitäten werden für den Schienenersatzverkehr zu den Hauptverkehrs- und Randzeiten
bereitgestellt?
Frage 5:
Gibt es bereits Überlegungen, wo die Haltestellen für den Schienenersatzverkehr im Bereich des U-Bahnhofs
Alt-Tegel eingerichtet werden sollen?
Antwort zu 1, 3 und 5:
Der Verkehrsvertrag mit der BVG sieht die Vorhaltung eines ausreichend dimensionierten
Ersatzverkehrs zur Bewältigung der auftretenden #Fahrgastströme vor.
2
Die genauen Planungen erfolgen bei der BVG, sie wurden dem Aufgabenträger noch nicht
vorgestellt. Der nächste Abstimmungstermin findet im Frühjahr 2020 statt.
Frage 2:
Sind für die Bauzeit zusätzliche Kapazitäten für die S-Bahn oder zusätzliche Busse außerhalb des eigentlichen
Schienenersatzverkehrs geplant?
Antwort zu 2:
Die S-Bahnstrecke der #S25 von Schönholz nach Hennigsdorf ist überwiegend eingleisig und
in der Zuglänge auf maximal sechs Wagen begrenzt. Das derzeitige Angebot der S25
entspricht dem maximal möglichen Angebot auf der vorhandenen Infrastruktur und kann
daher nicht verdichtet werden.
Frage 4:
Wie viele Haltestellen sind wo für den Schienenersatzverkehr vorgesehen?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs (SEV) der U6 befinden sich
höchstwahrscheinlich am U Kurt-Schumacher-Platz, U Scharnweberstraße, Otisstraße (wie
N6), U Holzhauser Straße, U Borsigwerke und U Alt-Tegel.“
Frage 6:
Wird sichergestellt sein, dass die Busse im Schienenersatzverkehr #behindertengerecht erreichbar sind?
Antwort zu 6:
Der Aufgabenträger gibt im Nahverkehrsplan und im Verkehrsvertrag mit der BVG die
#Barrierefreiheit der Schienenersatzverkehrsbusse vor. Der Umstieg zwischen der U-Bahn
und dem Schienenersatzverkehr erfolgt am U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz, dieser ist
mit einem Aufzug ausgestattet.
Die BVG teilt dazu mit:
„Fahrzeuge, die auf unseren SEV-Linien zum Einsatz kommen, sind grundsätzlich
#barrierefrei und wie auch im Regelbetrieb auf klassischen Buslinien beispielsweise für
Rollstuhlfahrende uneingeschränkt benutzbar. Zu beachten ist die maximale Kapazität für
Rollstühle in den Fahrzeugen. Diese ist vorgeschrieben, nicht zuletzt auch aus
Sicherheitsgründen, und daher nicht variierbar.“
Frage 7:
Wann werden die diesbezüglichen Abstimmungsgespräche mit dem Bezirksamt Reinickendorf geführt?
3
Anwort zu 7:
Die Durchführung der Abstimmungsgespräche liegt in der Verantwortung der BVG.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Diese Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Um falsche Meldungen oder
Spekulationen auszuschließen, werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt
herausgegeben.“
Berlin, den 11.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr + Straßenverkehr: Neubau der Elsenbrücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchem Umfang ist während der Abriss- und #Bauarbeiten an der #Elsenbrücke mit Einschränkungen für
den #Ausflugs- und #Güterschiffsverkehr zu rechnen?
Antwort zu 1:
Während der gesamten Bauzeit ist aufgrund verschiedener Randbedingungen,
insbesondere aufgrund der komplexen Bauwerkskonstruktion mit Einschränkungen für die
#Schifffahrt zu rechnen. Eines der Planungsziele ist es, die Einschränkungen auf den
#Schiffsverkehr so gering wie möglich zu halten.
Frage 1 a:
Welche Einschränkungen sind hierbei in welchen Zeiträumen zu erwarten?
Antwort zu 1 a:
Aufgrund der aktuellen Planungstiefe können hierzu noch keine konkreten Angaben
gegeben werden.
Für den Rückbau des südöstlichen Überbaus wird es voraussichtlich ab September 2020
eine bis zu sechswöchige #Vollsperrung geben. Für die weiteren Bauphasen: 2021 Bau der
Behelfsbrücke, 2022 Abriss des Überbaus Nordwest sowie für die Errichtung des
Ersatzneubaus 2023 bis 2028 werden weitere Teil- und Vollsperrungen notwendig.
Frage 1 b:
Werden dem #Ausflugsschiffsverkehr gegebenenfalls innerstädtische Standflächen angeboten? Wenn ja, wo?
2
Antwort zu 1 b:
Aufgrund der bekannten terminlichen Zwänge war es für die anstehenden Bauphasen
bislang nicht möglich, entsprechende #Ersatzliegeplätze /Flächen zur Verfügung zu stellen.
Es werden weiterhin Anstrengungen unternommen, für die weiteren Bauphasen mögliche
Standorte zu finden.
Frage 1 c:
Wie wird der #Güterschiffsverkehr an dieser Stelle während möglicher Sperrungen umgeleitet?
Antwort zu 1 c:
Die Umleitung des Güterschiffsverkehrs ist nur bedingt – abhängig von den Schiffsgrößen
entsprechend der #Binnenschifffahrstraßenverordnung – möglich. Es ist zum Teil mit
erheblich längeren Verkehrswegen und Verkehrszeiten zu rechnen. Die konkreten
Einschränkungen und Ausweichmöglichkeiten werden über das #elektronische
#Wasserstraßen-Informationssystem (#Elwis) veröffentlicht.
Frage 2:
Wie wird im Zuge der Umbaumaßnahmen der Elsenbrücke mit dem #Spreeuferweg in dem betreffenden
Gebiet umgegangen?
Antwort zu 2:
Der vorhandene #Uferweg auf dem Treptower Ufer wird zwischen dem Park „Grünes
Dreieck“ und dem „Treptower Park“ voraussichtlich für die gesamte Bauzeit 2020 bis 2028
gesperrt werden. Der Uferweg zwischen Eichenstraße und dem „Grünen Dreieck“ ist
weiterhin als Sackgasse zu begehen. Der vorhandene Fußgängersteg zwischen
Elsenbrücke und Bahnbrücke wird für die Bauzeit rückgebaut.
Frage 2 a:
Welche dauerhafte Lösung ist für die Wegführung des Spreeuferwegs dort geplant?
Antwort zu 2 a:
Die vorhandene Wegebeziehung soll mit Beendigung der Baumaßnahme zum
Ersatzneubau der Elsenbrücke wiederhergestellt werden.
Frage 2 b:
Welche Zwischenlösungen sind für die Wegführung des Spreeuferwegs während der Abriss- und
Baumaßnahmen geplant?
3
Antwort zu 2 b:
Die Ausweichstrecke für die Unterbrechung des Uferweges zwischen „Grünen Dreieck“
und „Treptower Park“ führt über die Eichenstraße, Martin-Hoffmann-Straße mit Querung
der Straße Am Treptower Park durch den S-Bahnhof Treptower Park.
Frage 3:
Wie stellt der Senat sicher, dass der Neubau der Elsenbrücke so durchgeführt wird, dass er mit dem
geplanten Bau der #BAB100 und deren geplanter #Spreequerung kompatibel ist und deren Realisierung nicht
behindert? Finden dazu Abstimmungen mit der Autobahn GmbH des Bundes statt, wenn ja mit welchen
Ergebnissen?
Antwort zu 3:
Die vorliegenden Planungsgrundlagen für den Ersatzneubau der Elsenbrücke entsprechen
bezüglich der möglichen Schnittstellen zum geplanten 17. Bauabschnitt der BAB A 100
der derzeitigen Ausgangssituation. Auch die neue Elsenbrücke wird ohnehin aufgrund der
vorhandenen Randbedingungen als Brückenbauwerk mit zwei getrennten Überbauten
geplant und gebaut. Damit wird der Weiterbau der BAB 100 planerisch nicht vorbereitet,
auf Grundlage der aktuell vorliegenden Erkenntnisse jedoch auch nicht verhindert. Aktuell
wird daher die Notwendigkeit zur Abstimmung mit der Autobahn GmbH nicht gesehen.
Berlin, den 11.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil + barrierefrei: Barrierefreiheit in Berlin – für Gehbehinderte? III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum richtet der Senat sich bei der Einrichtung der #Grünphasen und technischen Ausstattungen an
#Fußgängerampeln ausschließlich an den berechtigten Anforderungen #Blinder und #Sehbehinderter aus,
ignoriert aber die Bedürfnisse Hunderttausender 1
#Gehbehinderter und #Senioren 2
nach deutlich verlängerten
#Grünphasen?
Antwort zu 1:
Der Senat ignoriert die Belange gehbehinderter Menschen oder Seniorinnen und Senioren
nicht. Die Zeit zur sicheren Querung von #Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen setzt sich
aus der #Freigabezeit und der anschließenden Schutzzeit zusammen, also der Zeit, die
zwischen Freigabeende des Fußgängersignals und dem Freigabebeginn des querenden
Fahrverkehrs vergeht. Im Rahmen der Barrierefreiheit wird allen Verkehrsteilnehmerinnen
und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht,
gemessen am Stand der Technik bzw. den bei Bau einer #Straßenverkehrsanlage gültigen
Planungs- oder Ausführungsrichtlinien und technischen #Regelwerken. Dabei gehen die
derzeit gültigen Festlegungen der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) bezüglich der
anzusetzenden #Querungszeit für den Fußverkehr bereits über die Festlegungen der
bundesweit gültigen Richtlinien für #Lichtsignalanlagen (#RiLSA, Stand 2015) hinaus.
Frage 2:
Wie beurteilt der Senat die Überquerbarkeit von z.T. sechsspurigen Hauptverkehrsstraßen ohne Mittelinsel
(Beispiele: Spandauer Damm/Sophie-Charlotte-Str. oder Heerstraße am S-Bahnhof Heerstraße) für
Gehbehinderte, wenn sich diese nachweislich nur mit einer Geschwindigkeit von ca. 0,5-0,6 m/Sekunde
1
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 1
2
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antworten auf die Fragen 16 – 19
2
fortbewegen können3
, bei der Einrichtung der Grünphasen und Räumphasen aber in Berlin bestenfalls von
1,0 m//Sekunde ausgegangen wird4?
Antwort zu 2:
Die Querung mehrspuriger Hauptstraßen wird oft als gefährlich empfunden, weil mit
Beginn der Schutzzeit die Lichtsignalanlage auf Rot springt. Aus der in der Antwort zur
Frage 1 genannten Tatsache, dass für die sichere Querung einer mehrspurigen
Hauptverkehrsstraße zwei Zeitkomponenten zur Verfügung stehen, ergibt sich
beispielsweise für die Querung des Spandauer Dammes an der Kreuzung SophieCharlotte-Straße Folgendes:
#Querungslänge der Fußgängerfurt: 22 m
Zeitbedarf zur #Querung bei 0,6 m/s: 37 s
#Grünzeit der Fußgängerfurt F1_2 tagsüber: 20 s
Nach Grünende ablaufende #Schutzzeit vor #Kfz-Freigabe: 19 s
Daraus ergibt sich im Tagesverkehr eine Zeitspanne von 39 s zum Queren der Fahrbahn.
Deshalb wird #mobilitätseingeschränkten Personen grundsätzlich empfohlen, nur bei
#Grünbeginn loszugehen, um die maximale geschützte Zeit für das Queren einer Straße
nutzen zu können. An Knotenpunkten, denen ältere Planungen zugrunde liegen, kann die
Dauer der Grünzeit im Einzelfall noch knapper bemessen sein. Im Rahmen der zyklischen
Modernisierung von Lichtsignalanlagen werden die Belange mobilitätseingeschränkter
Menschen jedoch systematisch berücksichtigt.
Frage 3:
Geht der Senat ernsthaft davon aus, dass er mit Grünphasen bzw. Räumphasen, die bestenfalls auf
Gehgeschwindigkeiten von 1,0 m//Sekunde ausgerichtet sind, der Barrierefreiheit für Gehbehinderte gemäß
UN-Behindertenrechtskonvention genüge getan hat und wenn ja – hat sich der Senat diese Auffassung
bereits von Behindertenverbänden bestätigen lassen – wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Die Planungen von Lichtsignalanlagen basieren auf dem jeweiligen Stand der Technik,
dokumentiert in technischen Normen und Richtlinien. Planungsgrundlage für alle
Lichtsignalanlagen in Deutschland, und somit auch in Berlin, ist die „Richtlinie für
Lichtsignalanlagen“ (RiLSA), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen, aktueller Stand 2015. Die Forderungen zur Barrierefreiheit sind in
den derzeit gültigen Richtlinien enthalten.
Frage 4:
Sind Informationen zutreffend, nach denen die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fußverkehrs (AGFGÜ) an einzelnen Fußgängerampeln durch eine Anforderungstaste deutlich verlängerte Grünphasen zum
Überqueren der Fahrbahn ermöglicht hat?
3
Vgl. Gehgeschwindigkeiten und Laufverhalten älterer oder gehbehinderter Verkehrsteilnehmer mit Rollatoren – erste
Studien; VKU- Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik; März 2015
4
Vgl. Drucksache 18 / 20 533 Antwort auf Frage 4
3
Antwort zu 4:
Um nicht nur Verkehrssicherheit, sondern auch einen gewissen Querungskomfort für den
Fußverkehr zu ermöglichen, wird an Anlagen mit zwei Furten und mit Mittelinsel die
Komfortmöglichkeit des Querens ohne Warten auf der Mittelinsel bei aktuellen Planungen
grundsätzlich vorgesehen (siehe Antwort zu 1.). Unter bestimmten Umständen kann es
sinnvoll sei, diese Option nur bei Vorliegen einer Anforderung zu schalten. Die
Zuständigkeit für Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagen und deren Schaltungen
liegen jedoch bei der Verkehrslenkung Berlin (um deren technischer Lösungsvariante es
sich dabei auch handelt) und nicht bei der AG-FGÜ.
Frage 5:
Wie ist zum Beispiel die Ampelanlage an der Kreuzung Landsberger Allee mit der Conrad-BlenkeStraße/Ebertystraße für zu Fuß Gehende ausgestattet, um dort u.a. Kindern ein sicheres Überqueren aller
Fahrbahnen ohne Zwischenhalt auf der Mittelinsel zu ermöglichen?
Antwort zu 5:
Die in der Antwort auf die Frage 4 genannte Möglichkeit wurde auch an der Kreuzung
Landsberger Allee / Conrad-Blenkle-Straße – Ebertystraße verwirklicht. Hier besteht die
Möglichkeit, die Fahrbahn der Landsberger Allee über 2 Mittelinseln in einem Zuge zu
queren.
Frage 6:
Wären aus Sicht des Senats vergleichbare Einrichtungen (siehe Frage 5) an weiteren kritischen Ampeln an
Hauptverkehrsstraßen (vgl. Frage 2) eine denkbare Möglichkeit, um sicheres bzw. barrierefreies Überqueren
auch für Gehbehinderte zu ermöglichen und gleichzeitig den motorisierten Verkehr – hier insbesondere
Fahrzeuge des ÖPNV – nur im Bedarfsfall/Anforderungsfall zu beeinträchtigen?
Antwort zu 6:
Ja (siehe Antwort zu 4).
Frage 7:
Welchen Zeit- bzw. Kostenaufwand (pro Lichtsignalanlage) erwartet der Senat für die Nachrüstung einzelner
kritischer Ampeln in der Nähe von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen oder z.B. Bahnhöfen?
Antwort zu 7:
Auf Grund der Vielzahl von Knotenpunktsgeometrien und -größen ist eine pauschale
Abschätzung schwierig, die Kosten bewegen sich jedoch i.d.R. zwischen 150.000 und
300.000 EUR pro Knotenpunkt für eine komplette behindertengerechte Ausstattung
(#Bordabsenkung, #Rippenplatten, Nachrüstung #akustische Signalgeber, ggf.
#Nachverkabelung).
Basierend auf der Erfahrung vergangener Jahre ist mit einem Zeitaufwand von weit über
einem Jahr pro Maßnahme zu rechnen.
4
Frage 8:
Wie viele Lichtsignalanlagen könnten in dieser Legislaturperiode noch entsprechend nachgerüstet werden
und wo müss(t)en einzelne soziale Träger oder Behindertenverbände einen entsprechenden spezifischen
Bedarf anmelden?
Antwort zu 8:
Da bereits eine große Anzahl von Vorhaben für den behindertengerechten Ausbau in
Bearbeitung sind und derzeit priorisiert behandelt werden, wird damit gerechnet, dass bis
zum Ende der Legislaturperiode ca. 25 Lichtsignalanlagen zusätzlich vollständig
behindertengerecht ausgestattet sein werden.
Die meisten Anfragen werden über den #Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverband
(#ABSV) oder die zuständigen Bezirke gestellt, entsprechende Anliegen können jedoch
auch direkt an die Verkehrslenkung Berlin herangetragen werden.
Frage 9:
Sieht der Senat neben dem Beispiel aus Frage 5 (Conrad-Blenke-Straße) weitere Handlungsalternativen,
um auch Gehbehinderten ein sicheres Überqueren von Hauptverkehrsstraßen während der Grünphase zu
ermöglichen?
Antwort zu 9:
Neben den in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 dargelegten Zeitkomponenten Grünzeit
und Räumzeit spielen für die sichere Querungsmöglichkeit für mobilitätseingeschränkte
Personen auch behindertengerechte Umbauten von gesamten Knotenpunkten und die
Ausstattung von Kreuzungen mit Querungsmöglichkeiten an allen Kreuzungsarmen eine
wichtige Rolle.
Frage 10:
Tauscht sich der Senat in dieser Frage auch mit anderen deutschen oder europäischen Großstädten aus
und welche Lösungen werden dort verfolgt, um die Barrierefreiheit auch für Gehbehinderte und Senioren
sicherzustellen?
Antwort zu 10:
Der Senat bzw. die zuständigen Verwaltungseinheiten für Lichtsignalanlagen tauschen
sich insbesondere im Rahmen des Arbeitskreises großstädtischer Verkehrsbehörden und
des Unterarbeitskreises Lichtsignalanlagen beim Deutschen Städtetag regelmäßig über
verkehrsrechtliche, verkehrsorganisatorische und verkehrstechnische Fragen aus. Aus
den in der Antwort auf die Frage 1 dargelegten Gründen wurde eine mangelnde
Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen bislang nicht als Problem
behandelt.
Frage 11:
Hat der Senat dieser Anfrage noch weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit für Gehbehinderte in
Berlin beizufügen?
5
Antwort zu 11:
Nein.
Frage 12:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.

Berlin, den 09.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Neue Fahrradstraßen im Bezirk Pankow, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Fahrradstraßen existieren derzeit im Bezirk Pankow?
Antwort zu 1:
Der Bezirk #Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Im Bezirk Pankow sind die #Choriner Straße, #Norwegerstraße und die #Schwedter Straße
zwischen Gleimstraße und Schwedter Steg als Fahrradstraße ausgewiesen.“
Frage 2:
Dem Artikel „ Weitere Fahrradstraßen geplant“ der Berliner Woche vom 22. Februar 2020
(https://www.berliner-woche.de/bezirk-pankow/c-verkehr/weitere-fahrradstrassen-geplant_a252409) war zu
entnehmen, dass der Bezirk Pankow 20 neue Fahrradstraßen bis Ende 2023 einrichten wird? Trifft diese
Aussage zu?
2
Antwort zu 2:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Das #Fahrradstraßenkonzept umfasst 20 Straßen bzw. Straßenzüge, die aus Sicht des
Straßen- und Grünflächenamtes eine wichtige Bedeutung für den Radverkehr besitzen
und darüber hinaus auch die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen
für die Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllen. Das Konzept definiert realistische
Planungs- und Umsetzungshorizonte.“
Frage 3:
Welchen Inhalt und welchen konkreten Zeitplan enthält das entsprechende Konzept zur Einrichtung dieser
neuen Fahrradstraßen im Bezirk?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Der Entwurf des Fahrradstraßenkonzeptes befindet sich derzeit noch in Abstimmung und
beinhaltet die vorgesehenen Straßen sowie deren avisierte Planungs- und
Umsetzungszeiträume.“
Frage 4:
Ist das Konzept hierzu bereits fertig ausgearbeitet? Wenn nicht, wann wird dies erfolgt sein? Wenn ja,
welche Initiativen und Akteure wurden bei der Erarbeitung mit einbezogen und wo ist das Dokument
öffentlich einsehbar bzw. abrufbar?
Antwort zu 4:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Die Erarbeitung des Fahrradstraßenkonzeptes erfolgte auf Initiative und durch Mitwirkung
des zum Changing Cities e.V. gehörenden Netzwerk Fahrradfreundliches Pankow. Die
Beteiligung weiterer Initiativen und Akteure, wie #ADFC und #BUND, erfolgte durch die
Vorstellung des Entwurfs in der Sitzung des FahrRates am 05.02.2020. Die Fertigstellung
des Konzeptes soll in 2020 erfolgen und dann auf den Internetseiten des Bezirksamtes
veröffentlicht werden.“
Frage 5:
Wo sollen die Fahrradstraßen eingerichtet werden und welche Zielstellung verbindet der Bezirk hiermit?
Antwort zu 5:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen soll die Sicherheit und Attraktivität des
Radverkehrs erhöht werden. Fahrradstraßen können dazu beitragen, neue Nutzergruppen
für den #Radverkehr zu gewinnen und somit den Umweltverbund zu stärken. Die
Ausweisung von Fahrradstraßen steht im Einklang mit den Zielen des
3
Stadtentwicklungsplans Verkehr und des Berliner #Mobilitätsgesetzes. Bei der Auswahl der
Straßenzüge im derzeitigen Fahrradstraßenkonzept, wurde der Netzwirkung im
übergeordneten #Radroutennetz von Berlin eine hohe Priorität eingeräumt. Das sich bis
Ende 2023 baulich entwickelnde Fahrradstraßennetz soll wichtige Radverbindungen
verknüpfen bzw. schaffen.
Folgende Straßenzüge sind im Entwurf des Fahrradstraßenkonzeptes enthalten:
· #Ossietzkystraße zwischen Breite Straße und Majakowskiring im Ortsteil (OT) Pankow
(derzeitig im Bau)
· #Stargarder Straße im OT Prenzlauer Berg (Baubeginn in 2020)
· #Bizetstraße im OT Weißensee (avisierter Baubeginn in 2020/2021)
· #Dunckerstraße zwischen Stargarder Straße und Wichertstraße im OT Prenzlauer Berg
(avisierter Baubeginn in 2021)
· #Senefelderstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021)
· #Kollwitzstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Oderberger Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Schwedter Straße zwischen Choriner Straße und Schönhauser Allee im OT Prenzlauer
Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Hufelandstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Gleimstraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2021/2022)
· #Stille Straße – Güllweg im OT Niederschönhausen (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Waldstraße im OT Niederschönhausen (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Mahlerstraße im OT Weißensee (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Erich-Weinert-Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Dunckerstraße zwischen Wichertstraße und Wisbyer Straße im OT Prenzlauer Berg
(avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Marienburger Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2022/2023)
· #Saarbrücker Straße im OT Prenzlauer Berg (avisierter Baubeginn in 2023)
· #Esplanade im OT Pankow (avisierter Baubeginn in 2023)
· #Lehderstraße im OT Weißensee (avisierter Baubeginn in 2023)
· #Wörther Straße – Knaackstraße – Sredzkistraße im OT Prenzlauer Berg (avisierter
Baubeginn in 2023)“
Frage 6:
Welche geplante neue Fahrradstraße wird wann konkret eingerichtet und wo wird die Einrichtung konkret
erfolgen?
Antwort zu 6:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Aussagen zu konkreten Umsetzungsterminen sind erst nach Vorliegen der durch die
Straßenverkehrsbehörde genehmigten Entwurfsplanung möglich. Das
Fahrradstraßenkonzept definiert lediglich sinnvolle Maßnahmen und deren mögliche
Umsetzungstermine.“
4
Frage 7:
Welche weiteren Abschnitte oder Straßen sind derzeit noch bzw. zusätzlich in Prüfung?
Antwort zu 7:
Der Bezirk Pankow hat wie folgt geantwortet:
„Es sind zur Zeit keine weiteren Abschnitte oder Straßen in Prüfung.“
Frage 8:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 8:
Von Seiten des Senats ist nichts hinzuzufügen.

Berlin, den 10.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Stand der realen Barrierefreiheit im ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele #U-Bahnhöfe sind aktuell umfassend #barrierefrei?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Von derzeit 173 U-Bahnhöfen sind 132 barrierefrei erreichbar. Davon 124 über Aufzüge und 8 über Rampen.“

Frage 2:

An wie vielen barrierefreien U-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine #Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:

„Leider kann für die Jahre 2017, 2018 und 2019 keine vereinzelte Auswertung hinsichtlich der Störung der Barrierefreiheit mit Anzahl der U-Bahnhöfe und jeweiligen Störungstage geliefert werden.

Es wurden folgende #Verfügbarkeiten  in den jeweiligen  Jahren erzielt:

2017 2018 2019
Januar 97,88 % 97,12 % 95,23 %
Februar 98,01 % 97,00 % 97,12 %
März 96,87 % 96,83 % 96,65 %
April 97,37 % 97,47 % 95,28 %
Mai 96,80 % 96,12 % 95,26 %
Juni 96,74 % 94,92 % 95,54 %
Juli 96,38 % 97,42 % 97,12 %
August 97,41 % 96,72 % 97,51 %
September 97,33 % 97,06 % 97,36 %
Oktober 98,23 % 98,01 % 96,63 %
November 97,30 % 95,86 % 97,66 %
Dezember 97,15 % 95,23 % 97,13 %
Gesamt 97,29 % 96,65 % 96,54 %

Die jeweilige  #Gesamtverfügbarkeit  liegt demnach stets über dem aus dem #Verkehrsvertrag definierten Mindestwert von 95 %. Die BVG-Fachabteilung steuert dennoch kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit aus, welche sich beispielsweise im zweiten Halbjahr 2019 positiv bemerkbar machten und voraussichtlich auch in Zukunft weiter bemerkbar machen werden.“

Frage 5:

Wie viele #S-Bahnhöfe sind aktuell umfassend barrierefrei?

Antwort zu 5:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Aktuell sind von 136 Berliner Bahnhöfen, an denen das Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH verkehrt, 128 Bahnhöfe barrierefrei erschlossen.  Im laufenden Jahr 2020 werden noch an zwei weiteren Stationen Baumaßnahmen durchgeführt, die den barrierefreien Zugang ermöglichen.“

Frage 6:

An wie vielen barrierefreien S-Bahnhöfen und Tagen waren jeweils  in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Anlagen stunden- oder tageweise derart #gestört, dass eine Barrierefreiheit nicht mehr gewährleistet werden konnte? (Bitte nach Bahnhöfen und Zahl der Tage pro Jahr auflisten)

Antwort zu 6:

Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit:

„Vorangestellt sei erwähnt, dass die sog. #Fördertechnik (#Aufzüge, #Fahrtreppen etc.) für viele Reisende ein unerlässlicher Baustein in einer funktionierenden Reisekette ist. Der lnfrastrukturbetreiber  überwacht diese fördertechnischen Anlagen seit 2016 digital, so dass Störmeldungen unmittelbar erkannt und zusätzlich direkt an den internen Dienstleister zur Beseitigung der Störung gemeldet werden können. Weiterhin ist der

Status der Anlagen öffentlich online einsehbar, u.a. in der App „Bahnhof live“. Der Zielwert liegt bei einer Verfügbarkeit der Anlagen von 97 % im Ballungsraum und 95 % in der Fläche.

Die Verfügbarkeit aller höhenfördertechnischen Anlagen stellt sich wie folgt dar: Im Jahr 2017 in der Fläche 98,0 % und im Ballungsraum 96,7 %.

Im Jahr 2018 in der Fläche 97,5 % und im Ballungsraum 96,3 %.

Im Jahr 2019 in der Fläche 97,4 % und im Ballungsraum 97,0 %.“

Frage 3:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der U-Bahnhöfe in Berlin? Frage 7:

Wie bewertet der Berliner Senat diesen realen Status der Barrierefreiheit der S-Bahnhöfe in Berlin?

Antwort zu 3 und 7:

Die barrierefreie Mobilität für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen  im öffentlichen Personennahverkehr  (ÖPNV) ist eine wichtige Zielsetzung des Senats, welche

u.a. im Nahverkehrsplan und im #Mobilitätsgesetz festgehalten wurde.

Der Senat ist betrebt, die vollständige Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 zu gewährleisten. Nichtdestotrotz wird es vereinzelt Ausnahmen mit einer Realisierung ab 2022 geben.

Die #Verfügbarkeit von Aufzügen sowohl bei S-Bahnhöfen als auch bei U-Bahnhöfen von über 96 % wird als sehr positiv gewertet.

Frage 4:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen U-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 4:

Der barrierefreie Ausbau aller U-Bahnhöfe steht im Vordergrund.  Dabei ist geplant, die verbleibenden  U-Bahnhöfe, bis auf 10 U-Bahnhöfe, bis 2021 barrierefrei auszurüsten. Die ausstehenden  10 U-Bahnhöfe werden ab 2022 barrierefrei ausgebaut. Aufgrund der Komplexität der Vorhaben und der Abhängigkeit zu anderen Projekten kann die zeitliche Realisierung erst ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Für Störungsbeseitigung  und Instandhaltung ist die BVG zuständig.

Frage 8:

Was beabsichtigt der Berliner Senat zu tun, um die Barrierefreiheit in allen S-Bahnhöfen dauerhaft real zu gewährleisten?

Antwort zu 8:

Die barrierefrei auszubauenden  S-Bahnhöfe sind verschiedenen  Projekte zugeordnet, sodass diese in den kommenden Jahren ebenfalls barrierefrei ausgebaut werden. Ein konkreter zeitlicher Horizont kann hierbei aufgrund der Abhängigkeit zum jeweiligen Projektfortschritt nicht genannt werden.

Die Verantwortung für den barrierefreien Ausbau der S-Bahnhöfe liegt beim Bund und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen.  Dennoch sieht sich der Senat vereinzelt in der Verantwortung,  die Barrierefreiheit zu gewährleisten und bestellt dementsprechend Aufzüge bei der DB AG.

Für Störungsbeseitigung und Instandhaltung ist die DB AG zuständig.

Berlin, den 10.03.2020 In Vertretung

lngmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz