Straßenverkehr: Sanierung der Autobahnbrücke beginnt Ende 2020, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article228703797/Sanierung-der-Autobahnbruecke-beginnt-Ende-2020.html

Die Arbeiten beginnen mit dem Bau von Stützkonstruktionen an der #Albrechtstraße. Der Zugang zum -Bahnhof ist sichergestellt.

Die Sanierung der Brücke der #A103 am -Bahnhof #Rathaus Steglitz soll jetzt Ende 2020 beginnen und damit mit einer Verzögerung von mehr als zwei Jahren. In einem ersten Schritt wird eine Konstruktion aus Stahl errichtet, um die gefährdeten Bereiche behelfsmäßig abzustützen. Danach sollen die Planungsunterlagen für den #Ersatzneubau erstellt werden, erklärte Ingmar Streese, Staatssekretär in der Senatsverkehrsverwaltung, auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Andreas Kugler.

Brücke kann nicht mehr wirtschaftlich saniert werden
Die Brücke an der Albrechtstraße besteht aus einem Stahl, der #Spannungsrisse bei Korrosion bekommt. „Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich, sodass ein Ersatzneubau erforderlich wird“, so Staatssekretär Streese. Bereits abzusehen sei, dass es für einige der ansässigen Gewerbetreibenden vorübergehend zu Einschränkungen durch den #Baustellenbetrieb komme. Unter der Brücke sind mehrere Imbisse sowie ein großer asiatischer Lebensmittelmarkt. Einige müssten ihren Standort durch die räumliche Ausdehnung der #Behelfskonstruktion dauerhaft aufgeben, erklärte Streese.

Bereiche nicht mehr zugänglich
Der Zugang zum S-Bahnhof ist während der Arbeiten sichergestellt. Er wird mit einem Bauzaun gesichert. Dennoch werden Bereiche unter der Brücke für …

Straßenverkehr: Rückbau der Westtangente – (k)eine gute Idee?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Umsetzbarkeit dieses Rückbau-Vorschlages?
Antwort zu 1:
Vorrausetzung für die Beurteilung einer Umsetzbarkeit wäre das Vorliegen einer detaillierten
technischen #Machbarkeitsstudie.
In dieser Machbarkeitsstudie wären diverse Parameter zu betrachten wie u.a.:
– Verkehrliche #Umsetzbarkeit/ #Verdrängungsverkehr,
#Verkehrsführung während der Bauzeit,
– Abstimmungen mit Eigentümern/ #Baulastträgern Bund/ Deutsche Bahn AG (DB AG),
– Spätere Nutzung und sich daraus ergebene Anforderungen zum Beispiel beim
Lärmschutz/ Brandschutz,
– Umgebungsparameter Bebauung/ Abmessungen/ Umwelt,
– Kosten einschl. Unterhaltungsmehraufwendungen der künftigen Baulastträger.
1.1. Mit welchem zeitlichen Horizont wäre der Vorschlag umsetzbar?
Antwort zu 1.1:
Ein zeitlicher Horizont könnte erst nach dem Vorliegen einer belastbaren
Machbarkeitsstudie grob abgeschätzt werden.
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1.2. Wie hoch wären die Kosten des Umbaus und wer muss diese tragen?
Antwort zu 1.2:
Eine Einschätzung der Kostenhöhe wäre erst nach dem Vorliegen einer belastbaren
Machbarkeitsstudie möglich. Die Kosten der Studie sowie die künftigen Bau- und
Unterhaltungskosten wären nach einem Baulastträgerwechsel vom Land Berlin zu tragen.
3. Wie beurteilt der Senat die Folgen für die Verkehrsströme im Berliner Südwesten?
Antwort zu 1.3:
Ob und in welcher Form es durch einen Rückbau der Bundesautobahn (BAB) 103 zu einer
vierstreifigen Stadtstraße zu Veränderungen von Verkehrsströmen kommt, kann erst im
Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung prognostiziert werden. Eine erste Einschätzung
könnte nach dem Vorliegen einer belastbaren Machbarkeitsstudie erfolgen.
Frage 2:
Aktuell trägt der Bund die Kosten für Bau, Unterhalt und Sanierung der #A103, da es sich um eine
Bundesautobahn handelt.
1. Verliert die A103 mit dem Rückbau zu einer Stadtstraße den Status als Bundesautobahn?
Antwort zu 2 und 2.1:
Bei einem #Rückbau der A 103 zu einer Stadtstraße geht der Status dieses
Streckenabschnittes als #Bundesautobahn verloren. Ein #Baulastträgerwechsel zum Land
Berlin wäre die Folge.
2. Wenn ja, ist das Land dann für die Finanzierung von Bau-, Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
verantwortlich?
Antwort zu 2.2:
Mit der Abstufung der Bundesautobahn BAB A 103 zu einer Stadtstraße und dem damit
verbundenen Baulastträgerwechsel geht das Eigentum an der Straße sowie alle Rechte und
Pflichten, die mit der Straße in Zusammenhang stehen, auf das Land Berlin als neuen
Träger der Straßenbaulast über.
3. Wenn ja, mit Kosten in welcher Höhe ist für das Land Berlin zu rechnen, die bisher vom Bund getragen
worden?
Antwort zu 2.3:
Aufgrund vieler Unwägbarkeiten über die #Restnutzungsdauer der Straße und den zu ihr
gehörenden Anlagen ist keine pauschale Aussage über die Höhe der Kosten möglich.
Der Erhaltungsbedarf für die Fahrbahnen und sonstigen Anlagenteile (ohne Bauwerke)
allein zum Halten des jetzigen Zustandes beträgt sehr zurückhaltend geschätzt jährlich 2
€/m². Hinzu kommen Investitionskosten für die Wiederbeschaffung nach Ablauf der
Restnutzungsdauer, Verwaltung und/oder den Betriebsdienst (z.B. Streckenkontrollfahrten,
Reinigungs- / Winterdienst).
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Frage 3:
Besteht aktuell Sanierungsbedarf für die #Autobahnbrücke über die #Albrechtstraße?
1. Welche Maßnahmen sind für wann genau geplant?
Antwort zu 3 und 3.1:
An der Brücke über die Albrechtstraße wurde spannungsrisskorrosionsgefährdeter
Spannstahl verbaut. Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich, so dass ein
Ersatzneubau erforderlich wird. Als erste Maßnahme werden an gefährdeten Bereichen
Behelfsabstützungskonstruktionen aus Stahl errichtet. Es ist beabsichtigt, Ende 2020 mit
dem Bau der Behelfskonstruktion zu beginnen. Nachfolgend sind die Erarbeitung der
Planungsunterlagen für den Ersatzneubau angedacht. Ein äußerlich sichtbarer übermäßiger
Sanierungsbedarf besteht für den Straßenbau nicht.
2. Welche Auswirkungen werden die Arbeiten auf die unter der Brücke ansässigen Gewerbetreibenden
haben?
Antwort zu 3.2:
Für einige der ansässigen Gewerbetreibenden wird es vorübergehend Einschränkungen
während der Bauzeit durch den Baustellenbetrieb geben. Andere müssen Ihren Standort
durch die räumliche Ausdehnung der Behelfskonstruktion dauerhaft aufgeben. Allen
unmittelbar Betroffenen ist der Sachverhalt bekannt. Sie sind seit Beginn der Planungen
unmittelbar informiert worden.
3. Wie wird der Zugang zum S-Bahnhof für die Zeit der Bauarbeiten sichergestellt?
Antwort zu 3.3:
Der Zugang zum S-Bahnhof soll weiter sichergestellt werden. Einige Flächen unter der
Brücke werden nicht mehr vollständig zugänglich sein und die Zugänge zum S-Bahnhof
werden durch einen Bauzaun gesichert.
Berlin, den 25.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: BRÜCKE DER A103 Neubau der Autobahnbrücke verzögert sich um zwei Jahre, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article222999425/Autobahnbruecke-der-A103-in-Berlin-Neubau-verzoegert-sich-um-zwei-Jahre.html

Statt 2018 ist jetzt 2020 Baustart für die Brücke am S-Bahnhof Rathaus Steglitz. Die Kosten steigen um 20 Prozent

Berlin. Die Sanierung der #Brücke der #A103 am -Bahnhof #Rathaus Steglitz verzögert sich um zwei Jahre. Das bestätigt Jan Thomsen, Sprecher der Senatsverwaltung für Verkehr.

Ursprünglich sollte die #Sanierung der gesamten Autobahnbrücke von der Zufahrt der A103 am #Wolfensteindamm und an der #Schloßstraße bis zur Brücke über die #Albrechtstraße bereits 2018 beginnen. „Die aktuelle Planung sieht einen Baubeginn in 2020 vor“, sagt Thomsen auf Anfrage der Berliner Morgenpost.

Grundstücksfragen mussten geklärt werden
Zu der Verzögerung hätten im Vorfeld umfangreiche rechtliche Fragen bezüglich der Grundstücke und Nutzungen unterhalb der Brücke geführt. Dabei sei mehr zu klären gewesen, als ursprünglich erwartet. „Da es sich um eine Baumaßnahme im Auftrag des Bundes handelt, ist zudem stets die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und …

Straßenverkehr: Brückenneubau Albrechtstraße / A103, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welches Ausmaß haben die #Schäden an der in der Dr. 17/13171 als neubaubedürftig eingestuften #Brücke der #A103 über die #Albrechtstraße in #Steglitz? Antwort zu 1: Die Einschätzung des Schadensausmaßes basiert auf den Ergebnissen der regelmäßig durchgeführten Bauwerksprüfungen und der Bewertung der verwendeten Baumaterialien für die Bestandskonstruktion. Für das in den 60er Jahren erstellte Bauwerk wurde ein spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut, der eine herabgesetzte Dauerhaftigkeit aufweist und zu Korrosion neigt. Entsprechend der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erlassenen Handlungsanweisung sind betroffene Bauwerke durch Neubauten zu ersetzen, da eine Instandsetzung/ Ertüchtigung nicht möglich ist. Frage 2: Bestehen Gefahren für Personen und Sachen durch die Mängel an der Brücke? Wenn ja, wie begegnet der Senat diesen Gefahren? Antwort zu 2: Das Bauwerk wurde gemäß des eingeführten Regelwerks des BMVI untersucht und wird mittels Sonderprüfungen vor Ort überwacht. Das Bauwerk ist für Schwerlasttransporte gesperrt, ein Überholverbot für LKW ist auf der Bundesautobahn (BAB) A 103 angeordnet. Da ein Fortschreiten des Korrosionsprozesses der Spannglieder nicht ausgeschlossen werden kann, wird im folgenden Jahr eine Tragwerksergänzung aus Stahl unter die Brücke gebaut, um weiterhin die Sicherheit auch bis zum Ersatzneubau gewährleisten zu können. Frage 3: Wann werden die Baumaßnahmen zum Neubau der Brücke beginnen und wie lange werden die Baumaßnahmen voraussichtlich dauern? Frage 4: Wie hoch werden die Kosten für den Neubau der Brücke sein? Frage 5: Zu welchen Verkehrseinschränkungen wird es während der Bauzeit kommen? Frage 6: Zu welchen Einschränkungen des ÖPNV wird es während der Bauzeit kommen? Frage 7: Zu welcher zusätzlichen Verkehrsbelastung in den umliegenden Straßen – insb. der Schloßstraße – wird es kommen? Frage 8: Ist mit einer Belastung des Gewerbebetriebes in der Schloßstraße durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu rechnen? Frage 9: Zu welchen Belastungen für den Gewerbebetrieb am S-Bahnhof Rathaus Steglitz und im Bereich Albrechtstr. wird es durch die Baumaßnahmen kommen? Frage 10: Mit welcher Unterstützung bzw. welchen Ausgleichsmaßnahmen können die Gewerbetreibenden rechnen? Antwort zu 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10: Fragen hinsichtlich der Kosten, Dauer, verkehrlicher Einschränkungen und sonstiger Auswirkungen können erst nach dem Erreichen einer gewissen Planreife beantwortet werden. Die Beauftragung erster Planungsleistungen wie Machbarkeitsstudien und Variantenuntensuchungen wird in 2015 angestrebt. Berlin, den 16. April 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Apr. 2014)

Straßenverkehr: Parken in Berlin: Gericht hat Bedenken gegen Gebühren, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/parken-in-berlin-gericht-hat-bedenken-gegen-gebuehren/215710.html

Das Einführen von #gebührenpflichtigen #Parkzonen in Berlin könnte schwierig werden. Das Verwaltungsgericht hat eine Hürde geschaffen. In einem konkreten Fall bewerteten die Richter die geplante #Parkraumbewirtschaftung als rechtswidrig. Doch das Gericht stellt die politisch gewollte Parkraumbewirtschaftung auch grundsätzlich in Frage. Die #Senatsverkehrsverwaltung jedoch sieht sich auf der sicheren Seite. „Wenn es um Sicherheit und Ordnung geht, ist die Parkraumbewirtschaftung weiter zulässig“, sagte ein Experte. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden.

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