Flughäfen: Wegen sinkender Passagierzahlen Terminal 5 in Schönefeld soll vorübergehend schließen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/11/berlin-brandenburg-schoenefeld-terminal-schliessen-sparen-ber-einbruch-passagiere.html

Mit Eröffnung des neuen BER-Flughafens war der #Airport #Schönefeld zum #Terminal 5 des Airports geworden. Nun droht ihm die vorübergehende Schließung. Grund sind die einbrechenden Passagierzahlen. Mit der Schließung sollen Kosten eingespart werden.

Dem alten #Flughafen Schönefeld – jetzt Terminal 5 des BER – droht das vorübergehende Aus. Wie ein Flughafensprecher dem rbb bestätigte, wird über eine Schließung nachgedacht, weil die Passagierzahlen pandemiebedingt um 90 Prozent gesunken sind.

Zuvor hatten darüber die „Berliner Morgenpost“ [Bezahlinhalt] und die „B.Z.“ berichtet. Demnach will #Flughafenchef Engelbert Lütke-Daldrup Terminal 5 mit Beginn des Sommerflugplans im März 2021 schließen. Er soll für zunächst ein Jahr stillgelegt werden.

Kostendruck ist groß
Voraussichtlich schon in der kommenden Woche würden Vorbereitungen für eine solche temporäre Schließung des Terminals 5 ergriffen, sagte ein Flughafensprecher am Montag dem rbb. Die Flüge würden dann auf die Terminals …

Polen + Regionalverkehr: Der Kulturzug geht in den Winterschlaf!, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/der-kulturzug-geht-in-den-winterschlaf

Kulturzug Berlin – Cottbus – Wrocław macht Pause bis 2021

Aus dem für ein Jahr geplanten Projekt wurden fünf Jahre Erfolgsgeschichte
Derzeit laufen Verhandlungen zur Fortführung des Kulturzugs ab dem Frühjahr 2021
Der erfolgreiche Kulturzug „Pociąg do kultury“ Berlin-Lichtenberg – Berlin Ostkreuz – Cottbus – Zary – Zagan – Legnica – Breslau (Wroclaw) geht ab sofort in den Winterschlaf. Über die Fortsetzung des preisgekrönten Zuges im Frühjahr des nächsten Jahres verhandeln die Länder Brandenburg und Berlin derzeit mit der DB Regio, Regio Nordost und der polnischen Koleje Dolnośląskie.

Der Kulturzug ist eine Erfolgsgeschichte. Nun schon seit fünf Jahren bringt der Zug mit Unterhaltungsprogramm Fahrgäste von Berlin nach Breslau und zurück. Ursprünglich war der Kulturzug speziell eingerichtet worden, als Breslau 2016 zur europäischen Kulturhauptstadt ernannt wurde. Wegen der großen Beliebtheit wurde aber auch in den Jahren danach, bis heute, der Kulturzug als Besonderheit im Polenverkehr belassen. Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützten diesen einmaligen Zug durch Finanzierung und Koordination, gemeinsam mit DB Regio Nordost, auch weiterhin.

Die durch die Corona-Pandemie bedingten Beschränkungen und Regelungen im SPNV betrafen in diesem Jahr auch den Kulturzug. Zeitweise war eine Reise in das Nachbarland Polen daher nicht möglich. Quarantänebestimmungen beider Länder brachten den Zug teilweise gar zum Stillstand. Diese besondere Situation und Umstände hatten damit auch Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen. Nun haben sich die Länder Berlin und Brandenburg dafür entschieden, den Kulturzug für das verbleibende Jahr 2020 in den „Winterschlaf“ zu schicken.

Wer weiterhin aus dem Berliner Raum nach Wroclaw reisen möchte, kann ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 den wiedereingerichteten Fernzug EuroCity (EC) Wawel von Berlin über Frankfurt (Oder), Rzepin nach Wroclaw (und weiter bis nach Krakow) nutzen.

Weitere Informationen zu den Fahrzeiten und dem Kulturprogramm unter www.vbb.de/kulturzug und www.facebook.com/vbbpolen/

Regionalverkehr + Flughäfen + VBB: Verkehrsverbund lässt fast leere Züge zum Flughafen BER weiterfahren Pro Bahn verlangt, das Angebot vorerst einzustellen., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/verkehrsverbund-laesst-fast-leere-zuege-zum-flughafen-ber-weiterfahren-li.120378

Wer beim Reisen gern auf die Anwesenheit anderer #Fahrgäste verzichtet und leere Züge bevorzugt, wird den #Flughafenexpress (#FEX) von Berlin zum #BER schätzen. Weil während der Corona-Krise kaum noch jemand mit dem Flugzeug verreisen will, sind die roten Doppelstockwagen derzeit ziemlich leer. Wie berichtet, hat der #Fahrgastverband #Pro Bahn Berlin-Brandenburg gefordert, den FEX einzustellen, bis es wieder genug Nachfrage gibt. Doch der #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), der im Auftrag der Länder mit Geld vom Bund Regionalzugfahrten bestellt, weist die Forderung zurück. Beim Betreiber Deutsche Bahn (DB) heißt es allerdings, dass die Zuverlässigkeit des Regionalverkehrs zum neuen Hauptstadt-Airport besser sein könnte.

„Es gibt aktuell keine Planung, den FEX einzustellen“, sagte ein Sprecher des VBB zu der Forderung von Pro Bahn Berlin-Brandenburg. „Da auch alle anderen Linien uneingeschränkt verkehren, gibt es keinen Bedarf zur Umschichtung auf andere Leistungen.“ Zudem würde dies die Kosten kaum reduzieren, da Personal und Fahrzeuge ohnehin finanziert werden müssten.

„Bei neuen Strecken gilt es erst einmal abzuwarten, bis sich die Nachfrage entwickeln kann“, so der Verbundsprecher weiter. Selbst wenn derzeit wenig Fluggäste zum BER führen – die Flughafen-Beschäftigten müssten auf jeden Fall dorthin gelangen. „Der VBB wird selbstverständlich auch die Entwicklung der Nachfrage im Flughafenverkehr …

Bahnindustrie: Die Bahn zieht in den Gasometer Das Digitalgeschäft der Bahn wird künftig mit 1700 Arbeitskräften aus einem Industriedenkmal gesteuert., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digitale-schiene-aus-schoeneberg-die-bahn-zieht-in-den-gasometer/26645062.html

Die Deutsche Bahn konzentriert ihr #Digitalgeschäft in einem #Industriedenkmal. Voraussichtlich Mitte 2023 ziehen die Konzernfunktionen der „digitalen Schiene“ mit 1700 Arbeitskräften in den #Gasometer auf den #Euref Campus; langfristig könnten es sogar 2000 sein. Ein #Mietvertrag über 15 Jahre ist unterschrieben, erfuhr der Tagesspiegel in politischen Kreisen. Jetzt muss nur noch der Gasometer ausgebaut werden. Aber auch da läuft es im Sinne von Euref-Eigentümer Reinhard Müller: Mit Blick auf die Arbeitsplätze setzen sich die zuständigen Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Kultur und Stadtentwicklung über die Bedenken des Denkmalschutzes hinweg und erlauben den von Müller geforderten Zubau des Gasometers.

#Denkmalschutz überstimmt
Im Erdgeschoss, wo es bislang noch die nach dem Talkmaster benannte #Jauch-Kuppel gibt, soll ein 16 Meter hohes Veranstaltungszentrum entstehen. Dann werden in den folgenden sechs Feldern zwölf Geschosse gebaut und schließlich eine öffentlich zugängliche Dachterrasse. Müller will am oberen Rand nur ein Feld offen lassen, die Denkmalschützer plädieren für zwei, damit der Koloss nicht ganz so dominant im Stadtbild steht. „Eine höhere Bebauung ist nicht #denkmalverträglich“, hatte Landeskonservator Christoph #Rauhut im Sommer dem Tagesspiegel gesagt. Müller hatte bereits im März den Bauantrag eingereicht und immer auf eine Bebauung bis auf einen Ring …

Flughäfen: Luftverkehr : Niederschmetternde Bilanz am BER – wird nun ein Terminal geschlossen?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/drei-wochen-flughafen-ber-die-erste-bilanz-ist-niederschmetternd-li.120331

Die Corona-Krise trifft den neuen #Hauptstadt-Airport hart. Das #Passagieraufkommen in Berlin ist auf rund ein Zehntel des Vorjahreswertes geschrumpft

Dass dieses Jahr ein Krisenjahr ist, weiß die #Luftfahrtbranche schon seit Längerem, sagt Enrico Rümker. „Aber im Sommer haben wir nicht damit gerechnet, dass es noch einmal so schlimm wird“, so der Sekretär der Gewerkschaft Verdi. Wie an anderen Flughafenstandorten sei der #Luftverkehr in Berlin während der zweiten Coronaw-Welle „massiv eingebrochen“. Das trifft den sechs Milliarden Euro teuren #BER, der erst drei Wochen am Netz ist, hart. Der neue Berlin-Brandenburger #Flughafen ist kaum ausgelastet, wie eine erste Bilanz ergab. Nach Informationen der Berliner Zeitung ist das Fluggastaufkommen in Berlin auf rund ein Zehntel des Vorjahreswerts zusammengeschmolzen. Dem Vernehmen nach wird der Flughafen-Aufsichtsrat während seiner nächsten Sitzung am Freitag über Einsparmöglichkeiten beraten. Berichten zufolge könnte eine Variante darauf hinauslaufen, dass der frühere Flughafen Schönefeld und die südliche Start- und Landebahn vorübergehend geschlossen werden.

Wie viele Menschen die #Aussichtsplattform bislang frequentiert haben, teilt die Flughafengesellschaft #FBB gern mit. „Seit dem 1. November haben in Summe rund 50.000 Gäste die Besucherterrasse am BER …

barrierefrei + Bus: Barrierefreie Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

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Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen gibt es aktuell?
Antwort zu 1:
In Berlin gibt es ca. 6.500 #Richtungshaltestellen.
Frage 2:
Wie viele Bushaltestellen sind #barrierefrei (mindestens 16 cm hoch und mit einem #Blindenleitsystem
ausgestattet) ausgebaut? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 2:
Bushaltestellen sind bis auf wenige Ausnahmen Teil des öffentlichen Straßenlandes und
liegen damit in der Baulast der Bezirke. Deren jeweilige Antwort sind nachfolgend
aufgeführt.
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 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Hierzu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf keine
Zahlen vor. Hier muss die BVG angefragt werden.“
 Pankow:
„Eine diesbezügliche Statistik der Bushaltestellen in Pankow, die mindestens 16 cm hoch
und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind, gibt es nicht.“
 Reinickendorf:
„Im Bezirk Reinickendorf wird hierüber keine Statistik geführt.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Darüber werden hier bisher keine Aufzeichnungen geführt, da sie für die
Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Da die Ausbaumaßnahmen, jedenfalls für den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg, ausschließlich durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz finanziert werden, geht das Bezirksamt davon aus, dass die
Senatsverwaltung selbst über Aufzeichnungen verfügt, wie viele Haltestellen sie finanziert
hat.“
 Treptow-Köpenick: siehe Anlage
Frage 3:
Wie viele Bushaltestellen wurden seit 2017 mit einem Bord von 16 cm und wie viele mit einem Bord von 22
cm umgebaut? Bei wie vielen Bushaltestellen konnten auch die 16 cm nicht umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Seit 2017 wurden in Marzahn-Hellersdorf keine Bushaltestellen mit dem Bord von 22 cm
eingebaut. Alle Maßnahmen wurden mit dem Bord von 16 cm umgesetzt.“
 Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
 Reinickendorf:
„Seit 2017 wurden im Bezirk Reinickendorf 18 Bushaltestellen barrierefrei mit einem
Auftritt von 16 cm umgebaut.“
 Spandau:
„Was Borde mit 22 cm Höhe betrifft, verfügen wir in ganz Berlin bisher nur an einer
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einzigen Bushaltestelle darüber, nämlich an der Haltestelle „Obstallee“ und das auch nur
auf einer Seite (stadteinwärts).“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Es wurden seit 2017 2 Bushaltestellen mit Auftritt 16 cm umgesetzt.“
 Treptow-Köpenick:
„61 Bushaltestellen sind insgesamt im Bezirk mit einem Auftritt (Bord) von 16 cm baulich
ausgeführt worden. Es wurde keine Haltestelle mit einem Bordauftritt von 22 cm
umgebaut.“
Frage 4:
Wie weit sind die im Nahverkehrsplan vorgesehenen Abstimmungen, eine entsprechende Prioritätenliste
zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) zu erstellen?
Antwort zu 4:
Hierzu verweise ich auf die Antwort zu der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/22692
vom 30.01.2020: „Bereits vor längerer Zeit wurde den bezirklichen Tiefbauämtern durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Liste der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt, die eine Rangfolge der am meisten
genutzten Haltestellen durch Rollstuhlfahrende aufzeigt. Dies stellt keine Prioritätenliste
dar, kann aber im Einzelfall dazu dienen, einen Schwerpunkt auf die Haltestelle mit der
größeren Wirkung für diese Nutzergruppe zu legen. Letztlich unterliegt die Entscheidung
aber den allein zuständigen bezirklichen Tiefbauämtern.“
Aufgrund der fehlenden Bearbeitungskapazitäten der Bezirke ist es derzeit nicht
darstellbar, eine Prioritätenliste bzw. ein Kataster zeit- und kostenaufwändig erstellen zu
lassen. Auch dessen Pflege müsste durch die Baulastträger gewährleistet werden können,
was aktuell nicht der Fall ist, wie sich insbesondere aus den Antworten der Bezirke zu
Frage 5 ergibt.
Frage 5:
Wie weit ist die Umsetzung des im Nahverkehrsplan verankerten Ziels, die finanziellen und personellen
Voraussetzungen für einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau bis 2022 zu schaffen?
Antwort zu 5:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
“Es sind hierzu noch keine Planungen vorhanden“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Darüber kann das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, keine Auskunft
geben.“
 Pankow:
„Bisher konnten die finanziellen und personellen Voraussetzungen für einen
kontinuierlichen und beschleunigten Umbau nicht erfüllt werden. Derzeit steht für die
Bearbeitung der Prioritätenliste zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) dem
Straßen- und Grünflächenamt (SGA) kein Fachpersonal zur Verfügung.“
 Reinickendorf:
„Hinsichtlich einer personellen Verstärkung für die Umsetzung des barrierefreien Umbaus
von Bushaltestellen ist im Bezirk Reinickendorf nichts bekannt. Finanzielle Mittel können
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nur über die Sonderprogramme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz abgerufen werden.“
 Spandau:
„Am Geld scheitert es nicht. Das Problem sind fehlende Planungskräfte in den Bezirken
und das zu lange dauernde Genehmigungsverfahren (vgl. Nr. 4).“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Es stehen aktuell keine Ingenieurinnen und Ingenieure für die Planung und Bauleitung zur
Verfügung. Im Bezirkshaushalt 2020/21 sind dafür keine Personalstellen vorhanden. Ob
im Bezirkshaushalt 2022/23 Stellen enthalten sein werden, wird zum geg. Zeitpunkt
politisch zu diskutieren sein.“
 Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk stehen weder die finanziellen noch die personellen Voraussetzungen zur
Verfügung, um einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau von Bushaltestellen bis
zum Jahr 2022 zu schaffen. In den letzten Jahren erfolgte der Umbau vorzugsweise im
Zuge von Straßenbaumaßnahmen des Sonderprogramms Straßeninstandsetzung, zum
Teil finanziert aus Eigenmitteln des Bezirks.“
Das Thema war mehrfach Gegenstand von Schriftlichen Anfragen und auch der Beratung
zum Haushalt 2020/2021. Ich verweise wiederum auf die Antwort zu Frage 2 der
Schriftlichen Anfrage 18/22692 vom 30.01.2020: „Hierfür muss jede Behörde im Rahmen
ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist
daher, dass dafür in der Laufzeit des Nahverkehrsplans (NVP) bei den
Straßenbaulastträgern die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen
Voraussetzungen geschaffen werden.“
In der 2. Lesung zum Haushaltsgesetz 2020/2021 am 013.11.2019 im Hauptausschuss
hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Bericht 13 zum
Einzelplan 07, Kapitel 0730, Titel 52115 ausführlich zur Problemlage und zur
Lösungsmöglichkeit Stellung genommen:
„…Es bedarf daher, um die gesetzlichen Vorgaben des PBefG auch nur annähernd
erreichen zu können, einer konzertierten Aktion bzw. einer Konzentration von
Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um das formulierte Ziel von 200
barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen. Die organisatorischen Konsequenzen
wurden für den Radwegeausbau mit der GB infraVelo GmbH bereits gezogen und sollten
für den Haltestellenumbau in analoger Form initiiert werden.“
Es bestünde auch die Möglichkeit der Bündelung dieser Aufgabe in einem oder mehreren
Bezirken auf deren Wunsch hin. Gemäß§ 3 Abs. 3 AZG können „einzelne Aufgaben der
Bezirke … durch einen Bezirk oder mehrere Bezirke wahrgenommen werden. Im
Einvernehmen mit den Bezirken legt der Senat die örtliche Zuständigkeit durch
Rechtsverordnung fest.“
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf hatte sich mit Beschluss 1369/XX-01
ebenfalls für eine Zentralisierung ausgesprochen. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz muss eine solche Initiative jedoch von den für diese
Aufgabe zuständigen Bezirken ausgehen. Auch dann wären die finanziellen und
personellen Voraussetzungen aber durch das Abgeordnetenhaus zu schaffen.
Ergänzend wurde in der letzten „Amtsleiter/in-Sitzung Straße“ am 29.09.2020 zur
Vereinfachung des Verfahrens der Übergang des Straßensanierungsprogrammes und
dessen Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an die
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Bezirke als beispielgebende Regelung diskutiert, da dies zu einer Konzentration von
Zuständigkeit und Finanzmitteln führt. Zudem werde damit der zusätzliche
Bearbeitungsaufwand bei der Senatsverwaltung für die Verwaltung der
Bauplanungsunterlage und die spätere Freigabe der Mittel zur auftragsweisen
Bewirtschaftung durch die Bezirke vermieden. Das Verfahren wird von den Bezirken als
sehr aufwändig bezeichnet, zudem sind die Möglichkeit der Aussteuerung mit Blick auf die
Gesamtstadt für die Senatsverwaltung angesichts der Bearbeitungskapazitäten der
Bezirke nur minimal.
Frage 6:
Wie viele Bushaltestellen und in welchem Zeitraum werden mit einem Kasseler Sonderbord (22 cm)
ausgestattet (nach Bezirken aufgliedern)?
Antwort zu 6:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Wenn Haltestellen gebaut werden sollten, dann ausschließlich mit 16 cm Borden.“
 Lichtenberg:
„Es liegen hierzu keine Informationen vor, bisherige Planungen gehen von 16 cm aus.“
 Marzahn-Hellersdorf:
“Keine.“
 Pankow:
„Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 5.“
 Reinickendorf:
„Es wurden keine Bushaltestellen mit einem 22 cm Auftritt gebaut.“
 Spandau:
„In Spandau sind seit 1 ½ Jahren vier weitere Haltestellen mit Einstiegsborden 22 cm über
Fahrbahnoberkante geplant.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Da dem Bezirk aktuell weder die personellen noch die finanziellen Voraussetzungen
vorliegen, können dazu keine Angaben gemacht werden.“
 Treptow-Köpenick:
„für Treptow-Köpenick Fehlmeldung“
Frage 7:
Was hat die Erprobung der BVG einer Bushaltestelle, die 22 cm hoch ist, ergeben und welche Erkenntnisse
wurden hieraus für die Machbarkeit des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen gezogen?
Antwort zu 7:
Die Erprobung wurde systematisch von der BVG durchgeführt und ausgewertet, sodass
die Ergebnisse die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in die Lage
versetzten, zusammen mit der BVG technische Vorgaben für die Anfahrbarkeit von
Haltestellen zu entwickeln. Diese fanden Einzug in den Nahverkehrsplan 2019-2023
(NVP). Das 22 cm hohe Bord ermöglicht einen vollständig barrierefreien Ein- und Ausstieg
ohne Rampe, benötigt jedoch auch gesicherte und freie An- und Abfahrtsflächen, um das
parallele Halten an der Haltestelle zu gewährleisten.
Leider sind die räumlichen Voraussetzungen zur Errichtung (vgl. NVP, Anlage 6) nicht
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überall gegeben und können auch nicht geschaffen werden. Dennoch ist der Einsatz eines
22 cm hohen Bordes immer als Ausgangspunkt der Planung zu wählen. Die Anlage 6 des
NVP enthält auf Grundlage der Erprobung der BVG eine genaue Beschreibung, welche
Bedingungen (insbesondere Länge des An- und Abfahrtsweges) für eine sichere
Nutzbarkeit sicher zu stellen sind.
Die Barrierefreiheit bedingt ferner ausreichend Bewegungsraum an der Haltestelle. Auch
hierzu sind die Minimalbedingungen in Anlage 6 des NVP festgelegt.
Frage 8:
Wenn laut Nahverkehrsplan 22 cm die Regellösung sein sollen, wie erklärt sich dann, dass der Bezirk
Spandau den Umbau aller Bushaltestellen mit einer 16 cm Bordhöhe plant bzw. bereits 20 Bushaltestellen
dementsprechend umgebaut hat? (https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/busstopp-wirdbarrierefrei_a258922)
Antwort zu 8:
Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, sind die räumlichen Voraussetzungen zur
Errichtung von 22 cm hohen Borden nicht überall gegeben und können auch nicht überall
geschaffen werden. Wenn Haltestellen mit 22 cm hohen Borden gestaltet sind, müssen die
vorgegebenen An- und Abfahrtslängen (vgl. NVP, Anlage 6) eingehalten werden oder die
Haltestellen als Kap ausgebaut sein, welche in gerader Linie anfahrbar sind. Hierfür
müssen u. a. längere An- und Abfahrtswege für die Busse frei gehalten werden als bei
Haltestellen mit niedrigeren Borden.
Der Bezirk Spandau ist nach hiesigem Kenntnisstand der bisher einzige Bezirk, in dem
eine Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Bord errichtet wurde. Darüber hinaus sind
durch den Bezirk vier weitere solcher Haltestellen geplant und deren Finanzierung
beantragt.
Frage 9:
An wie viele Bushaltestellen wird die Verkehrssituation im Hinblick auf Konflikte zwischen Radverkehr und
den Nutzer*innen des ÖPNV, gerade auch unter Berücksichtigung der Belange von Sehbehinderung oder
Mobilitätseinschränkung, kritisch eingeschätzt?
Antwort zu 9:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Grundsätzlich gibt es an allen Omnibushaltestellen neben Radwegen immer ein Potenzial
für Konflikte zwischen Zu- Fuß Gehenden und Radfahrenden, da sich Verkehrswege
kreuzen. Es sind jedoch keine Konfliktschwerpunkte im Bezirk bekannt.
Auf dem Gehweg angelegte Radwege werden in der Regel mit mindestens 2,50 m
Abstand an den Wartebereichen von Omnibushaltestellen herumgeführt oder
vorbeigeführt. Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen
mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung, stellen zum Teil Sichthindernisse, wie
Leuchtenkandelaber, Werbung an Seitenteilen von Bushaltestellen und alle Radwege,
welche an den Haltestellen zu dicht unter (1,50 m) an der Bordsteinkante geführt werden,
dar. Abhilfe können hier baulich angelegte Buskaps und/oder Radfahrstreifen sein.
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Radwege sind als solche oft wegen unzureichender optischer Abgrenzung und
Kennzeichnung von den Gehwegbereichen/Wartebereichen an Haltestellen schlecht oder
erst spät zu erkennen, was ebenfalls zu Konflikten führen kann. Die Abgrenzung durch
weiße Markierung kann hier Abhilfe schaffen.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Konflikte entstehen
aber an fast allen Haltestellen – auch bei Tram-Haltestellen – und sind fast ausschließlich
von den Radfahrenden provoziert. Die Unkenntnis oder Ignoranz der Verkehrsregeln
fördern diese Konflikte.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Eine genaue Anzahl der oben genannten Bushaltestellen kann von Seiten des SGA
Marzahn-Hellersdorf nicht genannt werden. Jedoch weisen alle bisher nicht barrierefrei
umgebauten Bushaltestellen nicht immer den notwendigen verkehrssicheren Zustand auf,
was vom SGA kritisch angesehen wird.“
 Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
 Reinickendorf:
„Hierzu wurden im Bezirk Reinickendorf bisher keine Untersuchungen durchgeführt, somit
kann keine entsprechende Einschätzung abgegeben werden.“
 Spandau:
„Grundsätzlich ist die Situation an Bushaltestellen immer dann kritisch, wenn der Radweg
nicht über die Fahrbahn, sondern über den Gehweg geführt wird.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Das SGA hat keine Erkenntnisse über aktuelle Nutzungskonflikte bei den im Bezirk
existierenden Bushaltestellen. Es geht davon aus, dass ihm solche Nutzungskonflikte von
Nutzenden oder von der BVG benannt worden wären.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Dem Bezirksamt sind Einzelfälle bekannt, über die Gesamtzahl werden keine
Aufzeichnungen geführt.“
 Treptow-Köpenick:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick sieht im nachgefragten Sinn
grundsätzlich ein Problem, Radfahrende aus Platzgründen durch die sogenannte
Wartefläche der Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu führen. Eine
Übersicht, wie viele Haltestellen das im Bezirk bereits betrifft, liegt nicht vor.“
Frage 10:
Welche Haltestellen sollen prioritär barrierefrei umgebaut werden und für welche Bushaltestellen ist der
barrierefreie Umbau bis Ende 2021 bereits geplant? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 10:
Ziel des Senats ist es, alle Bushaltestellen in Berlin barrierefrei auszubauen. Wie in der
Antwort zu Frage 4 ausgeführt, liegt die Zuständigkeit dafür jedoch bei den Bezirken.:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin plant langfristig im Rahmen seiner
personellen Kapazitäten und den zur Verfügung stehenden Mitteln alle
Omnibushaltestellen des Linienverkehrs barrierefrei umzubauen. Priorität sollen hierbei
Haltestellen haben, welche von mehreren Omnibuslinien angefahren werden oder
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Bestandteil eines Straßenumbauvorhabens sind. Der barrierefreie Umbau der
Omnibushaltestelle in der Blücherstraße hinter Brachvogelstraße ist bis Ende 2021 bereits
geplant.“
 Lichtenberg:
„Im Fachbereich liegen derzeit Planungen für drei Haltestellen, die ggf. in 2021 umgesetzt
werden können, wenn die Mittelbewilligung durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz erfolgt und die tangierenden Maßnahmen ebenfalls in diesem
Zeitraum durchführbar sind.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Aktuell sind folgende Bushaltstellen bis Ende 2021 geplant:
 Lemkestraße/Lübecker Straße_2 Stk
 Cecilienstraße/Oberfeldstraße_ 1 Stk
 Marzahner Promenade 30_2 Stk
 Giesestraße nahe J.-Offenbach-Platz_2 Stk“
 Pankow:
„Einen Fahrplan der bezirklichen Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der
Bushaltestellen in Pankow gibt es nicht, da für die Bearbeitung dieses Sonderprogramms
kein Fachpersonal im SGA zur Verfügung steht.“
 Reinickendorf:
„Als nächste Maßnahme ist der Umbau der Bushaltestelle
Hechelstraße/Scharnweberstraße geplant, hierfür liegt die Finanzierung vor. Weiterhin
sind die Bushaltestellen in der Burgfrauenstraße zwischen Berliner Straße und
Hohefeldstraße und die Bushaltestellen Antonienstraße/Auguste-Viktoria-Allee in
Planung.“
 Spandau:
„Siehe Antwort zu Frage 4.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Geplant ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle in der Schloßstraße gegenüber
dem Steglitzer Kreisel. Darüber hinaus werden alle Bushaltestellen im Zuge von investiven
Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsmaßnahmen barrierefrei umgebaut. In 2021
ist der barrierefreie Umbau folgender Haltestellen geplant:
 Steglitzer Damm zwischen Munsterdamm und Bismarcktraße
 Hindenburgdamm zwischen Klingsorstraße und Haydnstraße (Westseite)“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Das Bezirksamt plant im Rahmen von Bauvorhaben, in denen Straßenräume bzw. –
abschnitte komplett erneuert und umgebaut werden, die vorhandenen
Haltestellenstandorte gleich mit barrierefrei auszubauen. Konkret ist aktuell das
Bauvorhaben „Bahnhofstraße Lichtenrade“ mit 4 Haltestellen, bauliche Umsetzung ab
2021“
 Treptow-Köpenick:
„Ein prioritärer Umbau erfolgt im Bezirk Treptow-Köpenick nur im Zuge größerer Fahrbahninstandhaltungsmaßnahmen. Eine Planung, losgelöst von eigenen Straßenbauinstandsetzungen, wäre nur denkbar, wenn die entsprechende Mittelbereitstellung durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kontinuierlich den Bezirken
zugesagt werden könnte. Die Amtsleitungen der Straßen- und Grünflächenamte haben
mehrfach die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darauf hingewiesen,
dass die Mittelbereitstellung nicht ansatzweise den Bedarfen gerecht wird. Darüber hinaus
ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren für diese Mittel langwierig.“
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Frage 11:
Wie ist der voraussichtliche bzw. beantragte Mittelabruf in 2020 und 2021 aus den für die barrierefreie
Gestaltung von Bushaltestellen vorgesehenen Titeln des Haushaltsplans 2020/21 (0730/52115, 0730/72019,
2920/89113) und SIWA (SIWANA IV/73000)? Bitte aufgliedern nach Bezirken und konkrete Auflistung der
umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen. Wie viele Anträge aus den Bezirken oder der BVG liegen vor?
Antwort zu 11:
Die folgende Übersicht bildet lediglich den derzeitigen Stand ab. Die Einreichung der
Bauplanungsunterlagen für die Maßnahmen der Bezirke unterliegt keiner festgelegten
Frist, entsprechend werden die Unterlagen für alle zur Verfügung stehenden Titel des
barrierefreien Ausbaus im Laufe des Jahres bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz eingereicht. Bislang reichen die vorhandenen finanziellen Mittel im
Haushalt der Senatsverwaltung und aus SIWA für die Finanzierung der eingereichten
Bauplanungsunterlagen aus.
0730/52115: Unterhaltungsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen
(verfügbar pro Haushaltsjahr 2020/2021: 650 T€)
Folgende aufgeführte Vorhaben werden nach gegenwärtigem Stand durch diesen Titel im
Haushalt 2020/2021 finanziert:
Spandau: Falkenseer Chaussee / Zeppelinstraße (ca. 70 T€)
Marzahn-Hellersdorf: Bitterfelder Str. / Klettwitzer Str. (ca. 42 T€)
Reinickendorf: Hechelstraße (ca. 50 T€)
0730/72019: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 3 Mio. €, 2021: 5 Mio. €)
Die Mittel des Titels wurden bislang noch nicht für den barrierefreien Ausbau eingesetzt,
da einerseits die Anzahl der vorliegenden Anträge der Bezirke dieses nicht erforderte.
Andererseits wurde dieser Titel 0730/72019 mit dem Haushalt 2020/2021 neu eingerichtet,
um den Kommunalinvestitionsprogrammtitel 0290/72019 „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“ mit Auslaufen des Programms ab dem Jahr 2021 zu ersetzen, für
welchen nun eine Verlängerung bis Ende 2022 kommuniziert worden ist.
Die noch verfügbaren Mittel für 0730/72019 liegen für das Jahr 2020 bei 995.000,00 €. Der
Deckungsvermerk des Titels wurde genutzt, um deckungsgleiche Titel zu stärken.
2920/89113: Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1 Mio. €, 2021: 1 Mio. €)
Derzeit sind keine Ausbaumaßnahmen bekannt, die die BVG auf ihren eigenen
Grundstücken realisiert.
9810/73000: SIWA – Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen
(für 2020 und 2021: 4.502.473,85 €)
Bislang waren die alternativ zur Verfügung stehenden Titel für den barrierefreien Ausbau
auskömmlich, wodurch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieser Titel ausschließlich für
Neubaumaßnahmen von Haltestellen genutzt wurde. Bei einer Erhöhung der
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Antragsanzahl der Bezirke für den barrierefreien Ausbau, wird auch dieser Titel dafür in
Anspruch genommen werden.
2920/72019: Kommunalinvestitionsprogramm – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1,5 Mio. €, 2021: 133 T€)
Einer der wichtigsten Titel für den barrierefreien Ausbau, der gegenwärtig genutzt wird, der
Titel 2920/72019 des Kommunalinvestitionsprogramms „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“, wurde in der Frage nicht gelistet. Er sollte Vollständigkeit halber aber
Erwähnung finden. Die Programmlaufzeit wurde nach aktuellem Kenntnisstand von Ende
des Jahres 2020 bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Der Umgang mit den noch
laufenden Vorhaben wird derzeit vorbereitet und abgestimmt.
Für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen (Realisierung und auch Planung) läuft
gegenwärtig eine Finanzierung mit Mitteln des Titels 2920/72109. Die Gesamtkosten aller
Vorhaben basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der Bauplanungsunterlagen
belaufen sich auf ca. 3,5 Mio. €. Die noch offenen Kosten belaufen sich nach derzeitigem
Kenntnisstand auf insgesamt ca. 2,3 Mio. € (Anschlussfinanzierung bzw.
Übergang/Nutzung anderer Titel des barrierefreien Ausbaus in Vorbereitung).
Charlottenburg-Wilmersdorf: M27 (diverse Haltestellen), Teplitzer Straße,
Hubertusallee,
Olivaer Platz Süd, Steinplatz / Hardenbergstraße,
Amerikahaus / Hardenbergstraße,
Lichtenberg: Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße
Marzahn-Hellersdorf: Myslowitzer Straße
Pankow: M 27 Bf Pankow Florastraße, verschiedene Haltestellen
Linien X54, 155, 107
Reinickendorf: Breitenbachstraße
Spandau: 19 Haltestellen, Ferdinand-Friedensburg-Platz
Steglitz-Zehlendorf: Rathaus Steglitz, Ostpreussendamm-Stadion
Lichterfelde,
Treptow-Köpenick: Grünauer Straße/Keltensteig, Am
Falkenberg/Preußenweg,
Schnellerstraße/Wasserstraße, Schnellerstraße
(stadtein- und stadtauswärts)
Für folgende weitere Bushaltestellen liegen Anträge vor, die derzeit bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet werden und noch
keinem Titel zugeordnet wurden. Die erforderlichen Mittel können noch nicht beziffert
werden, da die Bauplanungsunterlagen noch nicht abschließend geprüft wurden.
Charlottenburg-Wilmersdorf: 8 Haltestellen Neu-Westend, 2 Haltestellen M45
Marzahn-Hellersdorf: Jaques-Offenbach-Platz / Giesestraße, MarzahnerPromenade 30, Cecilienstraße / Oberfeldstraße,
Lemkestraße / Lübecker Straße
Mitte: U-Bf Pankstraße, Boyenstraße
Spandau: Johannesstift / Schönwalder Allee, 22 Haltestellen
Treptow-Köpenick: 2 Haltestellen am Adlergestell
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Frage 12:
Wie ist der Bearbeitungsstand des Gesamtkonzeptes für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung?
Antwort zu 12:
Nachdem die Federführung für die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für Menschen mit
Behinderung“ im Frühjahr 2020 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zugeordnet worden war, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz der Senatskanzlei die Bearbeitung zügig nach Abschluss der Verhandlungen
zum BVG-Verkehrsvertrag zugesagt. Vor dem Hintergrund der andauernd hohen
Arbeitsintensität bei den BVG-Vertragsverhandlungen, entgegen der ursprünglichen
Verhandlungsplanung auch über den Sommer, sowie der pandemiebedingten
Einschränkungen, konnte die Auftaktveranstaltung mit den zu beteiligenden Verbänden
und Senatsverwaltungen noch nicht durchgeführt werden. Um die Probleme im Detail
besser kennen zu lernen und verstehen zu können, die sich für Menschen mit
Behinderung in der Kombination und Verknüpfung der verschiedenen Angebote im
Rahmen des Gesamtkonzeptes ergeben, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz unter anderem in der „AG Bauen und Barrierefrei“ um inhaltliche
Vorschläge und Hinweise gebeten, der Vorschlag zur Absenkung der Eigenbeteiligung am
sog. Taxikonto des Sonderfahrdienstes und zur Zusammenarbeit wurde gerne
angenommen.
Frage 13:
Welche finanziellen Mittel stehen den Bezirken als Straßenbaulastträger zur Verfügung, um neue
Bushaltestellen errichten zu können?
Antwort zu 13:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg
„Dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin stehen keine bezirklichen Mittel zur
Verfügung, um neue Bushaltestellen errichten zu können. Es stehen nur begrenzte Mittel
aus einem Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zum barrierefreien Umbau von Haltestellen auf Antrag in auftragsweiser Bewirtschaftung
zur Verfügung.“
 Lichtenberg:
„Keine zweckgebundenen bezirklichen Haushaltsmittel, nur im Rahmen der
Investitionsplanung.. Die Mittel müssen anhand einer durch die Straßenbaubehörde
erstellten Bauplanungsunterlage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen beantragt werden. Dort werden die Unterlagen geprüft und an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergegeben. Die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt dann die Mittel bereit.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Straßenbaubehörde ausreichend Haushaltsmittel dafür
zweckgebunden bereitgestellt werden.
 Marzahn-Hellersdorf:
„Die Finanzierung erfolgt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
durch freigegebene Mittel speziell für den Bau von Bushaltestellen. Das erfolgt meist im
Laufe eines Jahres. Über Mittel aus einer Investitionsmaßnahme, die den Bau einer
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Bushaltestelle beinhaltet. Zum geringen Teil aus Unterhaltungsmitteln in Verbindung mit
Straßeninstandsetzungsarbeiten die eine Bushaltestelle betreffen.“
 Pankow:
„Derzeit stehen dem SGA Pankow keine finanziellen Mittel für den Umbau neuer
Bushaltestellen zur Verfügung.“
 Reinickendorf:
„Die zur Verfügung stehenden bezirklichen Mitteln für die Unterhaltung des öffentlichen
Straßenlandes lassen keinen Neubau oder barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zu.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Spezielle Mittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen stehen im
Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung. Der Umbau muss entweder aus den Mitteln eines
investiven Bauvorhabens oder aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz zur Verfügung stellt, finanziert werden.“
 Tempelhof-Schöneberg: „Dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen KEINE eigenen
Mittel zur Verfügung. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 5.“
 Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk Treptow-Köpenick stehen keine eigenen Mittel mit der Zweckbestimmung
„Bau neuer Bushaltestellen“ zur Verfügung.“
Für den Neubau von Bushaltestellen steht den Bezirken derzeit ergänzend der SIWA-Titel
„Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen“ (Kapitel 9810/73000) zur Verfügung.
Der Titel wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwaltet.
Die Mittel werden den Bezirken durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung basierend auf einer
geprüften Bauplanungsunterlage zur Verfügung gestellt.
Frage 14:
Welche Bushaltestellen sind aus welchen finanziellen Mitteln 2019 und 2020 neu errichtet worden?
Antwort zu 14:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
Es sind Omnibushaltestellen barrierefrei aus dem Sonderprogramm SIWANA vor der
Friedenstraße Nr. 13 und Nr. 16 und aus dem Sonderprogramm
Radverkehrsinfrastrukturprogramm vor Mehringdamm Nr. 77 in den Jahren 2019 und 2020
umgebaut worden. Neue Bushaltestellen sind in 2019 und 2020 im Bezirk FriedrichshainKreuzberg von Berlin nicht errichtet worden.
 Lichtenberg:
 „Seehausener Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Vincent-van-Gogh-Straße
 Einbecker Straße/Rosenfelder Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Schottstraße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Mellenseestraße / Sewanstraße (beide Haltestellen)
 Marzahn-Hellersdorf:
 „Myslowitzer Straße_2Stk (barrierefreier Ausbau) Gülzower Straße_3 Stk
(barrierefreier Ausbau)
 Bitterfelder Straße/Klettwitzer Straße_1 Stk (im Zuge des Radwegeprogramms
mitfinanziert)
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 Hellersdorfer Straße/Gülzower Straße_1 Stk (barrierefreier Ausbau)
 Hellersdorfer Straße (U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord)_2 Stk (Verbesserung von
Umsteigepunkten im ÖPNV)“
 Pankow:
„Über Klnv-Bescheid, Kap. 2920, Titel 72019 wurden folgende Bushaltestellen barrierefrei
2019 und 2020 ausgebaut:
 Gaillardstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27)
 Mühlenstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27, 155)
 S+U Pankow Fahrtrichtung Hadlichstraße, (Buslinie M27, 155)
 S+U Pankow Fahrtrichtung S+U Jungfernheide, (Buslinie M27)“
 Reinickendorf:
„Im Zuge der Baumaßnahme Oranienburger Straße und Hennigsdorfer Straße
wurden/werden die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgestattet. Hierfür wurden
investive Mittel verwandt.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„In den Jahren 2019 und 2020 sind im Bezirk Steglitz-Zehlendorf folgende Bushaltestellen
neu errichtet worden:
 Kaiser-Wilhelm-Straße/Alt-Lankwitz
 Kaiser-Wilhelm-Straße/Edenkobener Weg“
 Tempelhof-Schöneberg:
„KEINE“
 Treptow-Köpenick:
Im Jahr 2019 wurde die Haltestelle Baumschulenstraße/Südostallee und
Sonnenallee/Heidekampweg errichtet. Im Jahr 2020 erfolgte der Bau von zwei Haltestellen
im Adlergestell zwischen Rudower Chaussee und Köpenicker Straße.“
Die Realisierung des Bushaltestellenneubaus für die Haltestellen Blumberger Damm
Geriatriezentrum (Marzahn-Hellersdorf), Groß-Ziethener-Chaussee (Neukölln) und
Dämeritzsee (Treptow-Köpenick) wurde angeschoben. Der dafür zur Verfügung stehende
SIWA-Titel beinhaltet seit diesem Haushaltsjahr nicht mehr nur die Möglichkeit des
Haltestellenausbaus, sondern auch des Neubaus.
Berlin, den 20.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: EU-weite Genehmigung für Brennstoffzellen-Schiff wird geprüft, aus DVZ

https://www.dvz.de/dossiers/deutsche-eu-ratspraesidentschaft-2020/detail/news/eu-weite-genehmigung-fuer-brennstoffzellen-schiff-wird-geprueft.html

Der Prozess zur EU-weiten #Genehmigung von #Schubschiffen, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden, ist eingeleitet. Das habe die EU-Kommission signalisiert, sagte Achim Wehrmann, Leiter der Unterabteilung #Schifffahrt im #Bundesverkehrsministerium, nach einer von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft organisierten Konferenz zur #Binnenschifffahrt. Das sei ein „großer Schritt zu einem allgemeingültigen Regelwerk“, mit dem die „Grundlagen zur Einführung dieser Technologie in größerem Maßstab geschaffen werden“, sagte Wehrmann. Wann die EU-Genehmigung zum Einsatz klimafreundlicher Schubschiffe erteilt werde, könne er aber nicht sagen.

In Brüssel geprüft wird das Modell des #Kanal-Schubschiffs „#Elektra“, das von der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft #Behala und der #TU Berlin entwickelt wird. Im Juni 2019 wurde dafür in Deutschland eine #Sonderzulassung erteilt, derzeit wird das 20 Meter lange und etwa acht Meter breite Schiff gebaut. Mitte 2021 soll es laut Wehrmann in den #Probebetrieb gehen und zwischen Berlin und Hamburg eingesetzt werden.

Die „Elektra“ ist ein #Prototyp
Die Elektra ist mit einer #Photovoltaikanlage, drei wasserstoffbetriebenen PEM-Brennstoffzellen mit jeweils 100 Kilowatt Leistung und zwei …

S-Bahn + U-Bahn + Bus: Neue U5, mehr Busse, dichtere Taktung BVG und S-Bahn bauen Netz ab Dezember aus – die Änderungen im Überblick, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-u5-mehr-busse-dichtere-taktung-bvg-und-s-bahn-bauen-netz-ab-dezember-aus-die-aenderungen-im-ueberblick/26639834.html

Die #Ringbahn fährt am Wochenende bald häufiger. Neue Buslinien sollen Spandau besser an das #Verkehrsnetz anbinden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die #S-Bahn bauen im Auftrag der Senatsverwaltung für Verkehr ihr #Streckennetz ab dem 13. Dezember aus und erweitern den Verkehrstakt von insgesamt 16 Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Linien. Außerdem geht die Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 ab dem 4. Dezember in Betrieb.

Die verlängerte #U5 wird von Hönow über Alexanderplatz zum Hauptbahnhof fahren. Dadurch entstehen für Fahrgäste neue Umsteigemöglichkeiten zur U-Bahn-Linie U6 und den S-Bahn-Linien S1, S2, S25, S26. Mit Eröffnung der U5 wird die Buslinie 245 zwischen Alexanderplatz und Hauptbahnhof eingestellt werden.

Die Taktung der Ringbahn-Linien #S41 und #S42 wird zudem erhöht. Am Wochenende werden zwischen 12 und 20 Uhr künftig neun statt sechs Fahrten in der Stunde angeboten. Die #Straßenbahnlinie #12 soll unter der Woche künftig im 10-Minuten-Takt fahren.

Außerdem sollen zusätzliche Buslinien neue Stadtquartiere in Spandau an das …

Werkstätten: EIN STÜCK STRASSENBAHNGESCHICHT Tafel informiert über Historie des Betriebshofs, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/niederschoenhausen/c-verkehr/tafel-informiert-ueber-historie-des-betriebshofs_a293332

An einem Leitungsmast am Grundstück #Dietzgenstraße 100 hängt seit wenigen Tagen eine neue Gedenk- und Informationstafel. Dahinter befindet sich der seit zwanzig Jahren brach liegende #BVG-Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen. Über dessen Geschichte und einen auf diesem Grundstück eingerichteten Gedenkort informiert die Tafel.

Enthüllt wurde sie von Bürgermeister Sören #Benn (Die Linke) und dem Berliner #Nahverkehrshistoriker Reinhard #Demps. Dieser ist Mitglied im Freundeskreis der Chronik Pankow und beschäftigte sich intensiv mit der Geschichte des Straßenbahnbetriebshofs.

Als Bahnhof III der Großen Berliner Straßenbahn wurde der #Betriebshof an der damaligen Kaiser-Wilhelm-Straße eröffnet. Er wurde seinerzeit als einer von insgesamt sechs fast typengleichen Betriebshöfen für den elektrischen #Straßenbahnbetrieb am 26. Mai 1901 eröffnet. Der Betriebshof bot Platz für 190 Trieb- und Beiwagen. Zu dem #Gebäudeensemble gehörte neben einer #Fahrzeughalle mit #Werkstatt und den Gleisen 1 bis 19 auch ein #Verwaltungsgebäude mit Wohnungen für den Leiter des Betriebshofs und den Oberschlosser.

Bevor die elektrische #Straßenbahn kam, gab es bereits seit 1892 eine #Pferdebahnlinie vom Berliner Rathaus bis zum heutigen Ossietzkyplatz, …

Radverkehr: Radwegesicherheit – Herbst- und Winterdienst, aus Senat

www.berlin.de

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Gefahren für #Radfahrende, die von nicht geräumten #Radwegen ausgehen?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen #Radverkehrsanlagen von #Schnee und #Eis
zu befreien?
Antwort zu 1 und zu 4:
Weil von nicht geräumten Radwegen Gefahren für Radfahrende ausgehen können, wird
die Durchführung des #Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen durch das
Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) geregelt. Danach führen die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) für das Land Berlin den Winterdienst nach einem Streuplan
mit zwei Einsatzstufen durch. Auf Fahrbahnen einschließlich #Radfahrstreifen von Straßen
der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt.
2
Die BSR müssen mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege, die sich
oberhalb der Bordsteine neben den Gehwegen befinden, vom Schnee räumen. Eine
Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu
Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen zum Schutz der vielen Straßenbäume verboten.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen Radverkehrsanlagen von Laub zu
befreien?
Antwort zu 2:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR beseitigen Laub auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und Radwegen im
öffentlichen Straßenland im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den Straßen der
Reinigungsverzeichnisse A und B. Zudem erfolgt in der Laubzeit weiterhin die
regelmäßige Beseitigung normaler Verschmutzungen sowie mehrfach große
Laubeinsätze. Hierbei erfolgt eine sukzessive Abarbeitung der Straßen. Im Rahmen der
Laubeinsätze werden alle in einem Straßenabschnitt vorhandenen Reinigungsobjekte
(z.B. Gehwege, Fahrbahnen, Radwege) von Laub befreit.“
Frage 3:
Haben sich die Reinigungsmaßnahmen sowie -intervalle aufgrund des zunehmenden und derzeitigen
Radverkehrs erhöht und wurden somit an die Bedarfe der Radfahrenden und deren Sicherheit angepasst?
Antwort zu 3:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 2 Absatz 2 StrReinG unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der
Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straße in Reinigungsklassen eingeteilt, nach
denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt
(Reinigungsturnus) richtet.
Eine veränderte Verkehrslage kann daher dazu führen, dass im Rahmen einer
Änderungsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in
Reinigungsklassen eine Straße in eine andere Reinigungsklasse umgruppiert wird.
Frage 5:
Welche Verbesserungen bzw. Änderungen strebt der Senat insbesondere hinsichtlich der Beseitigung von
Laub sowie Eis- und Schneeglätte auf Radverkehrsanlagen an?
a) Wird über verstärkte oder ausgeweitete Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis oder
nassem Laub auf Radverkehrsanlagen nachgedacht? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
3
Antwort zu 5:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Für eine Verbesserung der Schnee- und Eisglättebeseitigung für Radwege, die oberhalb
des Bordsteins neben den Gehwegen verlaufen, finden Gespräche zwischen den BSR
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen des „Bündnis
für Radverkehr“ statt. Angestrebt wird ein Test zur Glättebeseitigung auf Radwegen mit
einem besonderen Auftaumittel in der Wintersaison 2021/22.
Bei der Optimierung der Arbeitsorganisation der BSR werden im Rahmen der
Laubbeseitigung die Radwege nicht bevorzugt betrachtet. Die Maßnahmen der BSR zielen
auf eine schnellstmögliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden ab.“
Frage 6:
Mit welchen Hilfsmitteln werden Radwege geräumt?
a) Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Kleintiere zu Schaden kommen?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Laubbeseitigung erfolgt maschinell mit Kehrmaschinen oder manuell mit Besen,
Harken oder Laubbläsern. Die Beschäftigten der BSR agieren hier umsichtig und
vorausschauend. Erkenntnisse über geschädigte Kleintiere liegen nicht vor.
Die Räumung der Radwege von Schnee erfolgt maschinell. Geschädigte Kleintiere sind
hierbei eher unwahrscheinlich.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Nutzung von Laubsaugern und Laubbläsern hinsichtlich Lärmbelästigung,
Auswirkungen auf das Klima sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren, und eine mögliche
Feinstaubbelastung durch Aufwirbeln von Partikeln, die in die Luft gelangen?
Antwort zu 7:
Dem Senat ist bewusst, dass motorbetriebene Geräte wie Laubbläser und Laubsauger
erhebliche Belästigungen verursachen und negative Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt haben können.
Nach der geltenden Rechtslage wird der Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern
maßgeblich durch die bundesrechtlichen Bestimmungen der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Zum Schutz vor Lärm und
Luftverunreinigung sind elektrisch betriebene Laubbläser jenen mit Verbrennungsmotoren
vorzuziehen.
Laubsauger bergen die Gefahr, dass Kleintiere angesaugt, verletzt oder getötet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kommen überwiegend Laubbläser zum Einsatz.
4
Bei der Verwendung von Laubbläsern kommt es wegen der hohen Geschwindigkeit des
Luftstroms in der unmittelbaren Umgebung zu hohen Staubkonzentrationen(Grobstaub wie
auch Feinstaub) Weil der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur kurze Zeit dauert und übers
Jahr gesehen am selben Ort nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag
zu einer Luftqualitätsgrenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ hohen
Feinstaubkonzentrationsspitzen verschwindend gering, zumal der EU-Grenzwert als
Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim
professionellen Einsatz eines Laubbläsers eine geeignete Staubmaske zu tragen.
Die BSR teilen hierzu mit:
„Laubbläser sind ein besonders effizientes Arbeitsinstrument, weil sich dadurch große
Laubmengen in kurzer Zeit bewältigen lassen. Außerdem gelangt man hiermit auch in
Bereiche, die mit dem Besen kaum oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise auf
Fahrradabstellflächen und unter parkenden Fahrzeugen.
Laubbläser werden von den BSR nur dann eingesetzt, wenn eine übermäßige
Staubbelastung nicht zu erwarten ist. Die Geräteausgabe wird durch die jeweils
zuständige Einsatzleitung der BSR gesteuert und erfolgt bei entsprechend geeigneter und
vertretbarer Witterung. Die Beschäftigten der BSR werden regelmäßig über die richtige
Anwendung sowie über die Einhaltung der notwendigen Lärmschutzbedingungen
unterwiesen.
Gleichwohl setzen die BSR bei der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland nicht nur
auf Laubbläser. Kehrmaschinen kommen genauso zum Einsatz wie z.B. Besen und
Rechen.“
Berlin, den 19.11.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz