Radverkehr: Wie läuft der Winterdienst auf Radwegen?, aus Senat

14.10.2022

Frage 1:
Für welche #Radwege ist auf welcher Länge für den #Winter 2022/2023 im Rahmen des #Pilotversuchs ein #Winterdienst für die #Beseitigung von #Schnee und #Eis geplant? (bitte nach Bezirken getrennt ausweisen)
Frage 1a:
Welche Kosten sind hierfür eingeplant?
Frage 1b:
Anhand welcher Kriterien wurden diese Radwege im Einzelnen ausgesucht und was unterscheidet diese Radwege
untereinander, damit Aussagen unter verschiedenen Bedingungen abgeleitet werden können?
Frage 1c
Welche Elemente des Pilotversuchs spielen bei welchen der Radwege eine besondere Rolle?

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Straßenverkehr: Straßenreinigung – Transparenz für die Bürger oder Willkür mit Überraschungseffekt?, aus Senat

Frage 1:
Wann tritt das neue #Straßenreinigungsverzeichnis in Kraft?
Antwort zu 1:
Die Straßenreinigungsverzeichnisse sind durch die 24. Verordnung zur Änderung der #Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in #Reinigungsklassen geändert worden. Diese Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBL Nr. 31 v. 21.6.2022 S. 197) veröffentlicht worden und ist am 01.07.2022 in Kraft getreten.
Frage 2:
Unter welchen Kriterien wird eine Straße als „#reinigungsbedürftig“ eingestuft?
Antwort zu 2:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straßen in Reinigungsklassen eingeteilt, nach denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt (#Reinigungsturnus) richtet (§ 2 Abs. 2
#Straßenreinigungsgesetz#StrReinG).

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Radverkehr: Radwegesicherheit – Herbst- und Winterdienst, aus Senat

www.berlin.de

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Gefahren für #Radfahrende, die von nicht geräumten #Radwegen ausgehen?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen #Radverkehrsanlagen von #Schnee und #Eis
zu befreien?
Antwort zu 1 und zu 4:
Weil von nicht geräumten Radwegen Gefahren für Radfahrende ausgehen können, wird
die Durchführung des #Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen durch das
Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) geregelt. Danach führen die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) für das Land Berlin den Winterdienst nach einem Streuplan
mit zwei Einsatzstufen durch. Auf Fahrbahnen einschließlich #Radfahrstreifen von Straßen
der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt.
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Die BSR müssen mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege, die sich
oberhalb der Bordsteine neben den Gehwegen befinden, vom Schnee räumen. Eine
Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu
Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen zum Schutz der vielen Straßenbäume verboten.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen Radverkehrsanlagen von Laub zu
befreien?
Antwort zu 2:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR beseitigen Laub auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und Radwegen im
öffentlichen Straßenland im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den Straßen der
Reinigungsverzeichnisse A und B. Zudem erfolgt in der Laubzeit weiterhin die
regelmäßige Beseitigung normaler Verschmutzungen sowie mehrfach große
Laubeinsätze. Hierbei erfolgt eine sukzessive Abarbeitung der Straßen. Im Rahmen der
Laubeinsätze werden alle in einem Straßenabschnitt vorhandenen Reinigungsobjekte
(z.B. Gehwege, Fahrbahnen, Radwege) von Laub befreit.“
Frage 3:
Haben sich die Reinigungsmaßnahmen sowie -intervalle aufgrund des zunehmenden und derzeitigen
Radverkehrs erhöht und wurden somit an die Bedarfe der Radfahrenden und deren Sicherheit angepasst?
Antwort zu 3:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 2 Absatz 2 StrReinG unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der
Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straße in Reinigungsklassen eingeteilt, nach
denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt
(Reinigungsturnus) richtet.
Eine veränderte Verkehrslage kann daher dazu führen, dass im Rahmen einer
Änderungsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in
Reinigungsklassen eine Straße in eine andere Reinigungsklasse umgruppiert wird.
Frage 5:
Welche Verbesserungen bzw. Änderungen strebt der Senat insbesondere hinsichtlich der Beseitigung von
Laub sowie Eis- und Schneeglätte auf Radverkehrsanlagen an?
a) Wird über verstärkte oder ausgeweitete Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis oder
nassem Laub auf Radverkehrsanlagen nachgedacht? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
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Antwort zu 5:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Für eine Verbesserung der Schnee- und Eisglättebeseitigung für Radwege, die oberhalb
des Bordsteins neben den Gehwegen verlaufen, finden Gespräche zwischen den BSR
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen des „Bündnis
für Radverkehr“ statt. Angestrebt wird ein Test zur Glättebeseitigung auf Radwegen mit
einem besonderen Auftaumittel in der Wintersaison 2021/22.
Bei der Optimierung der Arbeitsorganisation der BSR werden im Rahmen der
Laubbeseitigung die Radwege nicht bevorzugt betrachtet. Die Maßnahmen der BSR zielen
auf eine schnellstmögliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden ab.“
Frage 6:
Mit welchen Hilfsmitteln werden Radwege geräumt?
a) Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Kleintiere zu Schaden kommen?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Laubbeseitigung erfolgt maschinell mit Kehrmaschinen oder manuell mit Besen,
Harken oder Laubbläsern. Die Beschäftigten der BSR agieren hier umsichtig und
vorausschauend. Erkenntnisse über geschädigte Kleintiere liegen nicht vor.
Die Räumung der Radwege von Schnee erfolgt maschinell. Geschädigte Kleintiere sind
hierbei eher unwahrscheinlich.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Nutzung von Laubsaugern und Laubbläsern hinsichtlich Lärmbelästigung,
Auswirkungen auf das Klima sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren, und eine mögliche
Feinstaubbelastung durch Aufwirbeln von Partikeln, die in die Luft gelangen?
Antwort zu 7:
Dem Senat ist bewusst, dass motorbetriebene Geräte wie Laubbläser und Laubsauger
erhebliche Belästigungen verursachen und negative Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt haben können.
Nach der geltenden Rechtslage wird der Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern
maßgeblich durch die bundesrechtlichen Bestimmungen der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Zum Schutz vor Lärm und
Luftverunreinigung sind elektrisch betriebene Laubbläser jenen mit Verbrennungsmotoren
vorzuziehen.
Laubsauger bergen die Gefahr, dass Kleintiere angesaugt, verletzt oder getötet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kommen überwiegend Laubbläser zum Einsatz.
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Bei der Verwendung von Laubbläsern kommt es wegen der hohen Geschwindigkeit des
Luftstroms in der unmittelbaren Umgebung zu hohen Staubkonzentrationen(Grobstaub wie
auch Feinstaub) Weil der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur kurze Zeit dauert und übers
Jahr gesehen am selben Ort nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag
zu einer Luftqualitätsgrenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ hohen
Feinstaubkonzentrationsspitzen verschwindend gering, zumal der EU-Grenzwert als
Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim
professionellen Einsatz eines Laubbläsers eine geeignete Staubmaske zu tragen.
Die BSR teilen hierzu mit:
„Laubbläser sind ein besonders effizientes Arbeitsinstrument, weil sich dadurch große
Laubmengen in kurzer Zeit bewältigen lassen. Außerdem gelangt man hiermit auch in
Bereiche, die mit dem Besen kaum oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise auf
Fahrradabstellflächen und unter parkenden Fahrzeugen.
Laubbläser werden von den BSR nur dann eingesetzt, wenn eine übermäßige
Staubbelastung nicht zu erwarten ist. Die Geräteausgabe wird durch die jeweils
zuständige Einsatzleitung der BSR gesteuert und erfolgt bei entsprechend geeigneter und
vertretbarer Witterung. Die Beschäftigten der BSR werden regelmäßig über die richtige
Anwendung sowie über die Einhaltung der notwendigen Lärmschutzbedingungen
unterwiesen.
Gleichwohl setzen die BSR bei der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland nicht nur
auf Laubbläser. Kehrmaschinen kommen genauso zum Einsatz wie z.B. Besen und
Rechen.“
Berlin, den 19.11.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: … wer macht wie häufig Berlin sauber?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öf-fentlichen Rechts zu den Fragen 8, 10, 11 und 12 und die Deutsche Bahn AG zu den Fragen 9, 10, 11 und 12 um Stellungnahmen gebeten, die von dort jeweils in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie wurden bei der Beantwortung berücksichtigt.
Frage 1: Wie wird in Berlin festgelegt welche #Reinigungszyklen es für Straßen bzw. Plätze gibt?
Antwort zu 1: Gemäß § 2 Absatz 3 #Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) erfolgen die Aufstellung der #Straßenreinigungsverzeichnisse, die Einteilung in #Reinigungsklassen und die Festlegung eines #Reinigungsturnus und die mindestens durchzuführende Anzahl von Reini-gungen in einem bestimmten Zeitabschnitt durch Rechts-verordnung des für den Umweltschutz zuständigen Mit-glieds des Senats im Einvernehmen mit den für die Be-triebe und für Finanzen zuständigen Mitgliedern des Se-nats. Die Straßenreinigungsverzeichnisse sind regelmäßig, längstens im Abstand von je zwei Jahren, zu ergänzen. Im Rahmen der ordnungsmäßigen Straßenreinigung werden die öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen und Plätze vom Straßenkehricht gereinigt.
Frage 2: In welchen Orten Berlins gibt es die höchsten Reinigungszyklen und an welchen die geringsten?
Antwort zu 2: Die Verteilung der Reinigungsklassen und des wöchentlichen Reinigungsturnus in den Berliner Bezirken ergibt sich aus nachfolgender Aufstellung.
Frage 3: Welchen Reinigungszyklus gibt es
a) in der Müllerstraße zwischen dem Leopoldplatz und Seestraße in Wedding,
b) am Teltower Damm (am S-Bahnhof Zehlendorf),
c) in der Karl-Marx-Straße zwischen dem U-Bahnhof Rathaus Neukölln und dem U-Bahnhof Karl-Marx-Straße in Neukölln,
d) in der Neue Grottkauer-Straße zwischen Erich-Kästner-Str. und Maxie-Wander-Straße in Marzahn-Hellersdorf
Antwort zu 3:
a) Der Straßenabschnitt der Müllerstraße zwischen Leopoldplatz und Seestraße in Wedding ist der Reini-gungsklasse 1a zugeordnet und wird in der Regel zehnmal wöchentlich gereinigt.
b) Der Teltower Damm (am S-Bahnhof Zehlendorf) ist der Reinigungsklasse 1a zugeordnet und wird in der Regel zehnmal wöchentlich gereinigt.
c) Die Karl-Marx-Straße zwischen dem U-Bahnhof Rathaus Neukölln und dem U-Bahnhof Karl-Marx-Straße in Neukölln ist der Reinigungsklasse 1a zugeordnet und wird in der Regel zehnmal wöchentlich gereinigt.
d) Der Straßenabschnitt der Neuen Grottkauer-Straße zwischen Erich-Kästner-Straße und Maxie-Wander-Straße in Marzahn-Hellersdorf ist der Reinigungsklasse 3 zugeordnet und wird in der Regel dreimal wöchentlich gereinigt.
Frage 4: Wenn es in diesen Straßen unterschiedliche Reinigungszyklen gibt, warum ist das so?
Frage 6: Wenn es in diesen Straßen unterschiedliche Reinigungszyklen gibt, warum ist das so?
Antwort zu 4 und 6: Unterschiedliche Reinigungszyk-len sind dadurch bedingt, dass die in den Straßenreini-gungsverzeichnissen A aufgeführten Straßen unter Be-rücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straßen in Reini-gungsklassen eingeteilt werden, nach denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem be-stimmten Zeitabschnitt richtet.
Frage 5: Welche Reinigungszyklen gibt es
a) in der Zanderstraße zwischen Heinrich-Grüber-Str. bis Giesestraße in Marzahn-Hellersdorf
b) in der Bausdorfstraße zwischen Heinrich-Grüber-Straße bis Wodanstraße in Marzahn-Hellersdorf
c) in der Regensburger Straße zwischen Grainer Stra-ße und Ansbacher Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf (10777)
d) in der Margaretenstraße zwischen Weitlingstraße und Wönnichstraße in Lichtenberg (10317)?
Antwort zu 5:
a) Der Straßenabschnitt der Zanderstraße zwischen Heinrich-Grüber-Straße bis Giesestraße in Marzahn-Hellersdorf ist der Reinigungsklasse 4 zugeordnet und wird in der Regel einmal wöchentlich gereinigt.
b) Der Straßenabschnitt der Bausdorfstraße zwischen Heinrich-Grüber-Straße bis Wodanstraße in Marzahn-Hellersdorf ist der Reinigungsklasse 4 zugeordnet und wird in der Regel einmal wöchentlich gereinigt.
c) In der Regensburger Straße zwischen Grainauer Straße und Ansbacher Straße in Charlottenburg-Wilmersdorf sowie Tempelhof-Schöneberg ist der Stra-ßenabschnitt zwischen Grainauer Straße und Bamberger Straße der Reinigungsklasse 2b zugeordnet und wird fünfmal wöchentlich gereinigt, der Straßenabschnitt zwi-schen Bamberger Straße und Ansbacher Straße ist der Reinigungsklasse 3 zugeordnet und wird in der Regel dreimal wöchentlich gereinigt.
d) Der Straßenabschnitt der Margaretenstraße zwi-schen Weitlingstraße und Wönnichstraße in Lichtenberg ist der Reinigungsklasse 3 zugeordnet und wird in der Regel dreimal wöchentlich gereinigt.
Frage 7: Wer ist für die Reinigung und Beseitigung von Müll generell an und innerhalb von S-Bahnhöfen zuständig?
Antwort zu 7: Soweit es sich an S-Bahnhöfen um öf-fentliches Straßenland handelt, wird die Reinigung und Beseitigung von zum Straßenkehricht gehörenden Müll von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) durch-geführt. Die Reinigung des Geländes an S-Bahnhöfen, welches zu den Bahnhöfen gehört, sowie die Reinigung innerhalb der S-Bahnhöfe wird von der Deutschen Bahn Station&Service AG/S-Bahn Berlin in eigener Zuständig-keit durchgeführt.
Frage 8: Wer ist für die Reinigung und Beseitigung von Müll generell an und innerhalb von U-Bahnhöfen, Bushaltestellen und Fähren zuständig?
Antwort zu 8: Soweit es sich an U-Bahnhöfen um öf-fentliches Straßenland handelt, wird die Reinigung und Beseitigung von zum Straßenkehricht gehörenden Müll von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben durchgeführt. Die Reinigung des Geländes an U-Bahnhöfen, welches zu den Bahnhöfen gehört, sowie die Reinigung innerhalb der U-Bahnhöfe wird von der Berliner Verkehrsgesellschaft in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Bushaltestellen befinden sich in der Regel auf öffentlichem Straßenland und werden im Rahmen der Straßenreinigung durch die BSR gereinigt. Soweit es sich an den Fähren um öffentli-ches Straßenland handelt, erfolgt die Reinigung durch die BSR. Die Fähranleger und die Fähren werden von dem jeweiligen Betreiber in eigener Zuständigkeit gereinigt. Die Fährlinien der BVG werden im Auftrag der BVG von der Stern- und Kreisschifffahrt und der Weißen Flotte Stralsund betrieben. Diese reinigen sowohl die Fähren als auch die Fährstege.
Frage 9: Wie ist der Reinigungszyklus an und inner-halb der S-Bahnhöfe Kaulsdorf und Wuhletal?
Antwort zu 9: Auf dem öffentlichen Straßenland an dem S-Bahnhof Kaulsdorf und dem S- und U- Bahnhof Wuhletal erfolgt in der Regel eine dreimal wöchentliche Reinigung durch die BSR.
Die manuelle Reinigung am und innerhalb des S-Bahnhofs Kaulsdorf erfolgt regelmäßig zweimal täglich um ca. 6:20 – 6:50 Uhr sowie 13:35 – 14:00 Uhr. Zusätz-lich erfolgt einmal wöchentlich, jeweils montags, eine Nassreinigung der kompletten Zugangsbereiche sowie des überdachten Teils des Bahnsteigs.
Der S- und U- Bahnhof Wuhletal liegt in der Zustän-digkeit der BVG. Die BVG hat für die Reinigung der U-Bahnhöfe eine ergebnisorientierte Reinigung ausgeschrie-ben. Somit können keine Reinigungszyklen bei der Un-terhaltsreinigung angegeben werden.
Frage 10: Wer ist zuständig für die Reinigung der Gleise und Bahndämme, an den U- und S-Bahnhöfen Wuhletal, Kaulsdorf, Kaulsdorf-Nord, Gärten der Welt, Cottbusser Platz? In welchen Zyklen wird dort gereinigt?
Frage 11: Wie häufig werden die Gleise und Bahn-dämme zwischen den oben erwähnten Bahnhöfen gerei-nigt?
Antwort zu 10 und 11: Für die Reinigung der Gleise und Bahndämme zwischen den genannten U-Bahnhöfen ist die BVG und den genannten S-Bahnhöfen die Deut-sche Bahn Netz zuständig.
Die Reinigung der Gleisanlagen einschließlich der Bahndämme (3m breiter Randstreifen) zwischen den genannten U-Bahnhöfen von groben Verschmutzungen erfolgt unter dem Aspekt des Brandschutzes alle 4 Wo-chen.
Die Reinigung der Gleisanlagen einschließlich der Bahndämme zwischen den genannten S-Bahnhöfen er-folgt turnusmäßig zweimal im Jahr. Wird ein erhöhtes Müllaufkommen bei Streckenbegehungen festgestellt oder gemeldet, werden zusätzliche Maßnahmen durchgeführt.
Frage 12: Wie häufig wird an den und innerhalb der U-, S-Bahnhöfen und Bushaltestellen im Umkreis der IGA zzt. gereinigt. Erhöht sich von der Eröffnung der IGA bis zum Ende der IGA der Reinigungszyklus dort?
Antwort zu 12: Das öffentliche Straßenland im Um-kreis der Internationalen Gartenausstellung (IGA) wird dreimal wöchentlich gereinigt. Die BSR wird flexibel auf einen höheren Reinigungsbedarf reagieren.
Die BVG hat für die Reinigung der U-Bahnhöfe eine ergebnisorientierte Reinigung ausgeschrieben. Somit können keine Reinigungszyklen bei der Unterhaltsreini-gung angegeben werden. Die BVG prüft die Einhaltung der vertraglichen Leistungen sehr genau.
Für die Reinigung der U-Bahnhöfe und die in der Verantwortung der BVG befindlichen Objekte an den Bushaltestellen im Umkreis der IGA ist zunächst keine Erhöhung der Reinigungszyklen während der IGA ge-plant. Der Reinigungszustand wird jedoch in dieser Zeit dort verstärkt kontrolliert, um notwendige Maßnahmen einleiten zu können.
Eine aktuelle Sperrung auf dem Streckenabschnitt Fredersdorf – Strausberg wird genutzt, um eine zusätzli-che abendliche Reinigung für die Bahnhöfe Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Fredersdorf zu veranlassen. Diese Maßnahme endet am 12.05.2017. Damit ist im ersten Monat nach der Eröffnung der IGA eine besonders hohe Reinigungsintensität auf der östlichen S5 gesichert. Auch nach dem 12.5.2017, wenn im regulären Reini-gungszyklus weiter gereinigt wird, gewährleistet die S-Bahn Berlin/DB Station& Service AG einen guten Reini-gungszustand der Bahnhöfe.
Frage 13: Wird der Wuhletal-Wanderweg in der Zeit der IGA verstärkt gereinigt?
Antwort zu 13: Das Pflegeintervall für den Wuhle-wanderweg wird durch das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf während der IGA entsprechend angepasst.
Frage 14: Welche Möglichkeiten gibt es für Bürger ih-ren Kiez selber zu reinigen und wie hilft das Land Berlin diesen Bürgern?
Antwort zu 14: Nach den Regelungen des Straßenrei-nigungsgesetzes werden die nicht oder nicht genügend ausgebauten öffentlichen Straßen dem Straßenreinigungs-verzeichnis C zugeordnet. Die ordnungsmäßige Reini-gung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen obliegt den Anliegern jeweils vor ihren Grund-stücken bis zur Straßenmitte. Straßenreinigungsentgelte müssen von den Grundstückseigentümern dieser Straßen nicht entrichtet werden. Hilfen des Landes Berlin sind für die Durchführung der Reinigung durch die Anlieger nicht vorgesehen.
Zudem gibt es verschiedene andere Initiativen wie beispielsweise „Schön wie wir“ im Bezirk Neukölln. Die BSR unterstützen mit der Aktion „Kehrenbürger“ Bürge-rinnen und Bürger, die in Eigeninitiative ihren Kiez ver-schönern möchten, mit einem kostenlosen „Kehrpaket“. Dieses enthält u. a. Handschuhe, Zangen, Besen und Mülltüten.
Berlin, den 10. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. April 2017)