Bahnverkehr + Straßenverkehr: Grenzbahnhof Küstrin-Kietz Parkplätze verdrängen alten DDR-Güterbahnhof, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/maerkisch-oderland/seelow/artikel7/dg/0/1/1795697/

Die Bahn hat damit angefangen, auf dem Areal des einstigen #DDR-Grenzgüterbahnhofs #Küstrin-Kietz #Baufreiheit für einen großen #Park&Ride-Parkplatz zu schaffen. 311 Pkw-Stellplätze, eine #Buswendeschleife und #Fahrradständer werden errichtet.
Die alten Funktionsgebäude werden abgerissen. Die MOZ hat sie vor ihrem Abriss gemeinsam mit Martin Rogge, Vorsitzender des Vereins für die Geschichte Küstrins, noch einmal dokumentiert. Erneut wird der Küstrin-Kietzer Bahnhof innerhalb von historisch kurzer Zeit sein Antlitz radikal verändern. Diesmal, um die Brückenneubauten über Oder und Vorflut vorzubereiten.

Ausbau von Enteignungen begleitet
Seit 1879 ein kleinerer #Vorstadtbahnhof, wurde er ab 1955 unter dem Namen „Kietz“ zu einem wichtigen Bahnstandort der Region. Zwischen 1947 und 1948 erfolgte zwar die Demontage des zweiten Streckengleises der #Ostbahn zwischen Küstrin-Kietz und Berlin als Reparation. Doch für Kohle aus Polen, aber auch Militärtransporte der Sowjetarmee wurde der Bahnhof immer wichtiger.

Für den #Güterverkehr zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) entstanden westlich des Bahnhofs zwei neue Verbindungskurven (Gleise 15 und 16), die die Ostbahn von Westen mit der Frankfurter Seite in beiden Richtungen verbanden. Zudem wurden zwischen 1952 und 1954 die Gleisanlagen um vier Übergabegleise auf der Frankfurter Seite erweitert. Der Ausbau des Bahnhofs war begleitet von zahlreichen Enteignungen. Es wurden neue #Stellwerke errichtet. Dem Platzbedarf des Bahnhofes musste auch die Häuserzeile …

Bahnverkehr + Bahnhöfe: Mobilität Kaum Betrieb am Berliner Hauptbahnhof, aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/berlin/artikel-ansicht/dg/0/1/1795718/

Die Szene hat etwas Unwirkliches: Als der #RE7 Richtung #Wünsdorf-Waldstadt am Montagvormittag im Berliner #Hauptbahnhof zum Stehen kommt, bleiben die Türen geschlossen. Niemand hat die Automatikknöpfe gedrückt, um #auszusteigen. Auch der #ICE im Untergeschoss, der demnächst nach #Köln aufbricht, gleicht einem #Geisterzug. Auf dem menschenleeren Bahnsteig sieht man in der Ferne nur zwei #Zugabfertiger stehen, die aus Gewohnheit auf Fahrgäste warten, die nicht kommen.
Normalerweise wäre auf dem Berliner Hauptbahnhof kurz vor Ostern die Hölle los. Aus den Zügen würden zum Start der Ferien nicht nur die üblichen #Pendler, sondern auch zahlreiche #Urlauber und #Ausflügler strömen.330 000 Reisende tummeln sich täglich an Europas größtem #Turmbahnhof. Nun, in Corona-Zeiten, drehen leere #Rolltreppen ihre #Endlosschleifen. Das Reiseaufkommen liegt laut Deutsche Bahn aktuell bei 10 bis …

Bus + Flughäfen: Busaufstellbereich in der Neuköllner Straße, aus Senat

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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Notwendigkeit eines zusätzlichen #Busaufstellbereichs in der #Neuköllner Straße zur
zuverlässigen Abwicklung der #Busverbindungen zum zukünftigen #Flughafen #BER ein?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der #Expressbus #X7 soll in einem dichten Takt den #U-Bahnhof #Rudow (Endpunkt der U7)
mit den beiden Terminals des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) verbinden und somit
die regelmäßige Anbindung des Flughafens BER für unsere Fahrgäste sicherstellen. Eine
von den anderen Stadtbuslinien getrennte #Betriebshaltestelle ist für einen reibungslosen
#Betriebsablauf unabdingbar, da der Betrieb dieser Linie unabhängig von ggfs. auftretenden
Problemen auf den Stadtbuslinien erfolgen muss.
Durch den Standort direkt vor der zentralen #Einstiegshaltestelle kann eine pünktliche und
zuverlässige Abfahrt der Linie X7 zu den BER-Terminals sichergestellt werden. Aufgrund
der geplanten dichten Taktfolge bis in den späten Abend hinein, sollte diese
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Betriebshaltestelle nicht im Bereich von Wohnbauten eingerichtet werden. Voraussichtlich
werden auch die Fahrzeuge der Linie N7 in Wochenend-Nächten diese Endstelle nutzen.“
Der Aufgabenträger teilt diese Einschätzung.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergriffen das Land Berlin sowie der Bezirk Neukölln seit dem Ersuchen der BVG im
Oktober 2019, in der Neuköllner Straße einen zusätzlichen Busaufstellbereich zu ermöglichen?
Antwort zu 2:
Die notwendige Fällung von vier Bäumen ist durch den Bezirk Neukölln noch im Februar
2020 erfolgt. Diese ist die Voraussetzung für weitere Bauarbeiten in diesem Jahr.
Grundsätzlich zuständig für bauliche Veränderungen ist der Eigentümer der Straße, der
Bezirk. Dieser hat sich jedoch wegen der für ihn nicht absehbaren Kostenlast am 11.
Februar 2020 an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewendet.
Eine Unterstützung ist über den SIWANA Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neu- und Ausbau
von Bushaltestellen“) möglich und wurde auch grundsätzlich zugesagt.
Frage 3:
Welche Ergebnisse brachten bisherige Gespräche, Vor-Ort-Termine und BVV-Beratungen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„In einem ersten Vor-Ort-Termin mit Behördenvertretern wurde die Örtlichkeit außerhalb der
normalen Fahrbahn (Anlegung einer Busbucht) für eine sinnvolle Maßnahme erachtet, da
keine Beeinträchtigungen für den fließenden Verkehr und die Anwohnenden entstehen
würden. Die notwendige Fällung mehrerer Bäume wurde als bestehende Herausforderung
angenommen.
Im Rahmen einer Ausschusssitzung im Dezember 2019 erfolgte die erneute
Inaugenscheinnahme mit den politischen Vertreterinnen/Vertretern und es konnte eine
Variante gefunden werden, die die Fällung von lediglich vier Bäumen erfordert. Dieser
Variante wurde im Januar 2020 zugestimmt.“
Frage 4:
Ist es zutreffend, dass die BVG ihre Finanzierungszusage, die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme zu
übernehmen, zurückgezogen hat?
a) Wenn ja, welche Gründe liegen hierfür vor?
b) Wenn nein, bleibt die Finanzierungszusage der BVG aufrechterhalten?
Frage 5:
Wie planen der Bezirk Neukölln sowie das Land Berlin die Anlegung des zusätzlichen Busaufstellbereichs nun
zu finanzieren?
3
Frage 8:
Ist der Senat bereits persönlich mit der BVG in den Kontakt getreten, um eine zeitnahe Umsetzung der
Maßnahme nicht zu gefährden?
a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
b) Wenn nein, warum nicht und wann plant der Senat, die Gespräche mit der BVG
aufzunehmen?
Antwort zu 4, 5 und 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Finanzierungszusage der BVG aus der Ausschusssitzung vom Dezember 2019 konnte
aufgrund der vorläufigen Wirtschaftsführung der BVG nicht gehalten werden. Sie bezog sich
auf die Fällung und Ersatzpflanzung von vier Bäumen.“
Die alleinige Zuständigkeit für das Anlegen eines solchen Bushaltebereiches im öffentlichen
Straßenland liegt beim bezirklichen Baulastträger. Der Aufgabenträger für den Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) hat für die Errichtung neuer Haltestellen lediglich eine
grundsätzliche Fördermöglichkeit aus dem SIWANA-Titel 9810/73000 („Barrierefreier Neuund Ausbau von Bushaltestellen“). Der Aufgabenträger hat den Bezirk gebeten, sich für die
Planung und Realisierung direkt mit der BVG abzustimmen, bei Problemen aber angeboten
seinerseits vermittelnd tätig zu werden.
Frage 6:
Welche Kosten verursacht die Planung sowie Realisierung der Maßnahme insgesamt?
Antwort zu 6:
Die BVG schätzt die Kosten auf ca. 100.000,- Euro für die Errichtung der Haltestelle und die
damit einhergehenden Arbeiten (Grünarbeiten, Geh- und Radwegeverlegung, Versetzung
einer Straßenlampe, etc.).
Frage 7:
Welche verkehrlichen Konsequenzen sind nach der Eröffnung des Flughafens BER rund um die Neuköllner
Straße zu erwarten, insofern kein zusätzlicher Busaufstellbereich eingerichtet wird?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Flughafenbusse müssten in der Konsequenz die vorhandene und vor einem Wohnhaus
gelegene Endstelle nutzen. Für die bisher dort stehenden anderen Linien müssten
Ersatzstandorte gefunden werden, die entweder weitere innerbetriebliche Fahrwege
bedeuten oder zu ungünstigeren Umsteigebedingungen am U-Bahnhof führen würden.
Alternativ könnte auch in stadtauswärtiger Richtung auf dem rechten Fahrstreifen
gestanden werden, was allerdings zu einer massiven Beeinträchtigung des fließenden
Verkehrs einschließlich der anderen Buslinien führen würde.“
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Frage 9:
Wann wird nach derzeitigem Stand mit der Anlegung des zusätzlichen Aufstellbereichs für Busse in der
Neuköllner Straße begonnen werden?
Antwort zu 9:
Die Bäumfällung als Voraussetzung für die geplante Baumaßnahme ist erfolgt. Die weitere
Zeitplanung ist noch nicht bekannt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + allg.: Rot-rot-grüne Verkehrspolitik auf dem Prüfstand – Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, …, aus Senat

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Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
2
Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
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Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der #S-Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
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können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
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Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
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Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: Deutsche Bahn Für 1000 Brücken Sanierung zu teuer, aus tagesschau.de

https://www.tagesschau.de/inland/bruecken-deutschland-101.html

Jahrelang wurde zu wenig investiert, fast die Hälfte der deutschen #Eisenbahnbrücken ist 100 Jahre alt. Mehr als 1000 Brücken sind kaum noch zu sanieren, dies wäre zu teuer, meint der #Bahnbeauftragte der Regierung.

In Deutschland sind 1004 Bahnbrücken nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren und können nur noch ersetzt werden. Würden sie alle in Angriff genommen, lägen die Kosten bei 7,3 Milliarden Euro. Das geht aus den Angaben des Bahnbeauftragten der Bundesregierung, Enak #Ferlemann, auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor.

Die #Infrastruktur der Bahn gilt als marode, weil jahrelang zu wenig investiert wurde. Mehr als die Hälfte der gut 25.700 Eisenbahnbrücken wurde vor Ende des Zweiten Weltkriegs gebaut, 45 Prozent sind älter als 100 Jahre.

„Zügige Sanierung ist dringend“
Der FDP-Obmann für Verkehr, Torsten Herbst, spricht von einem …

allg.: Corona-Krise Verkehrsbetriebe in Brandenburg vor dem finanziellen Ruin, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/nahverkehr-brandenburg-massive-verluste.html

Ein #Fahrgastrückgang bis zu 95 Prozent ist für die Brandenburger #Nahverkehrsbetriebe allein nicht zu stemmen. Sie fordern in der Corona-Krise Hilfe vom Land, sonst drohen Einschränkungen oder sogar Einstellungen der Angebote.

Bei #Regiobus Potsdam-Mittelmark sind die Mitarbeiter stolz auf ihre moderne Busflotte. Doch Geschäftsführer Hans-Jürgen Hennig schlägt Alarm. Seinem Unternehmen fehlen inzwischen 95 Prozent der Tageseinnahmen.

#Pendler benutzen wegen Corona-Angst kaum noch den #ÖPNV – und eine Kontrolle der Tickets ist wegen des Abstandsgebots nicht möglich. Außerdem erreichen Regiobus massenhaft Kündigungen von Abos für Jahres- und Monatskarten. Hennig sagt, lange könne das Unternehmen dies nicht durchhalten. Spätestens im zweiten Halbjahr müsste im schlimmsten Fall der Verkehr eingestellt werden.

Überall im Land Fahrplanstreichungen
Auch beim städtischen Verkehrsunternehmen #Cottbusverkehr fehlen plötzlich riesige Summen in der Kasse. Woche für Woche bleiben mehr als 100.000 Euro an Ticketeinnahmen aus. Dieses Minus wächst auch in Cottbus immer rasanter, da nun viele #Zeitkarten-Besitzer ihre Tickets kündigen. Mit einem ausgedünnten Angebot versucht das Unternehmen …

Bahnverkehr + Straßenverkehr: Verkehr in der Lausitz In diese Projekte sollen die Kohleausstiegs-Milliarden fließen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/04/milliarden-euro-verkehrsprojekt-kohlelaenderrevier-ice-strecke-berlin-cottbus-goerlitz.html

Am Rande der Corona-Krisensitzungen haben sich die vier Kohleausstiegsländer auf Prioritäten für #Verkehrsprojekte geeinigt. Hin zur Lausitz soll eine Art dritter #Autoschnellweg ausgebaut und #Bahnstrecken beschleunigt werden.

Acht Wochen lang wurde verhandelt, teils heftig diskutiert. Im Schatten der Corona-Krise haben sich in der dieser Woche nun die #Kohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen auf eine Liste von Verkehrsprojekten geeinigt, die rbb|24 vorliegt.

Bereits zuvor hatte die Bundesregierung ihre Bereitschaft signalisiert, die erforderlichen Summen für die Projekte zur Verfügung zu stellen. Der Verkehrsausschuss im Bundestag und das Bundesverkehrsministerium hatte dafür die Zahl der Projekte gedeckelt. Der Fokus auf diese Projekte bedeutet, dass sie nun beschleunigt umgesetzt und finanziert werden können. Noch in diesem Jahr – so die Vorgabe – soll das Maßnahmenpaket mit einem Gesetz beschlossen werden.

Verkehrsprojekte für Kohleländer haben Vorfahrt
Die nun vorgelegten Projekte erhalten eine besondere #Dringlichkeit, sodass etwa Kläger die Projekte nicht in ihrer Gesamtheit verhindern können, lediglich Verbesserungen im Sinne des Umweltschutzes erwirken können und die Klagemöglichkeiten …

Flughäfen: Drastischer Passagierrückgang in Tegel und Schönefeld im März 2020 Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich massiv verschärft, aus Berliner Flughäfen

Die Berliner Flughäfen verzeichnen einen drastischen Einbruch bei den Passagierzahlen. Im März betrug der #Rückgang bei den Fluggästen in #Tegel und #Schönefeld auf den ganzen Monat betrachtet 64,7 Prozent. In den letzten Tagen ist die Zahl der #Fluggäste aber deutlich weiter gesunken. Durch die Corona-Pandemie ist der #Flugverkehr weltweit fast komplett zusammengebrochen.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Flugverkehr haben sich im März von Woche zu Woche verschärft. Aktuell liegt der Rückgang bei rund 95 Prozent, und das an allen deutschen Flughäfen. Für die kommenden Wochen ist leider nicht damit zu rechnen, dass sich die derzeitige Situation absehbar verbessert. Die Pandemie hat den Passagierflugbetrieb praktisch lahmgelegt. Besserung ist erst in einigen Monaten in Sicht.“

Am #Flughafen Tegel wurden im März noch 693.451 Fluggäste abgefertigt. Das ist ein Minus von 64,8 Prozent. In Schönefeld waren es 341.429 Passagiere und damit 64,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.

Die #Flugbewegungen sind weniger stark gesunken als die Passagierzahlen. Insgesamt starteten und landeten im März 2020 an beiden Flughäfen 12.979 Maschinen, 46,5 Prozent weniger als im März 2019. In Tegel waren es 8.578 Maschinen, 46,9 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. In Schönefeld starteten und landeten 4.401 Maschinen (minus 45,7 Prozent).

Insgesamt fertigten die Flughäfen der Hauptstadtregion im ersten Quartal 2020 noch 5.567.225 Passagiere ab und damit 29,4 Prozent weniger als im ersten Quartal 2019.

Der #Frachtverkehr ist im März nur leicht um 16,7 % auf 2.321 Tonnen an den Berliner Flughäfen zurückgegangen (#TXL 1.201,8 Tonnen, #SXF 1.119,2 Tonnen).

Den #Verkehrsbericht März mit den endgültigen Zahlen finden Sie Ende des Monats online unter:

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
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U-Bahn: In Kreuzberg geht’s hoch her Nach Ostern beginnen wie geplant die bereits Ende 2018 angekündigten Sanierungsarbeiten an den Bauwerken von Deutschlands ältester U-Bahnstrecke., aus BVG

Ab Dienstag, den 14. April 2020, arbeitet die BVG rund zwölf Monate lang am Kreuzberger #Hochbahnviadukt ­– an Gleisen, Stromanlagen und Brücken der Linien #U1 und #U3.

Der U-Bahnverkehr zwischen den Bahnhöfen #Kottbusser Tor und #Warschauer Straße ist während der Arbeiten unterbrochen. Mitte Juni verlängert sich die Streckensperrung für eine Woche bis zum U-Bahnhof #Hallesches Tor.

Auf dem gesperrten Abschnitt sind #barrierefreie #Ersatzbusse im Einsatz. Wochentags sind bis zu 21 Gelenkbusse eingeplant. Die BVG wird das #Fahrgastaufkommen in den Bussen angesichts der Corona-Pandemie genau beobachten und bei hoher Auslastung versuchen, operativ zusätzliche Fahrzeuge einzusetzen.

Als #Umfahrung bietet es sich an, zwischen Kottbusser Tor und Alexanderplatz die #U8 und zwischen Alexanderplatz und Warschauer Straße die #S-Bahn zu nutzen. Während der verlängerten Sperrung im Juni erfolgt die Umfahrung über die #U6 zwischen Hallesches Tor und Friedrichstraße und vor dort weiter mit der S-Bahn.

Die #älteste #U-Bahnstrecke Deutschlands

Baubeginn 1896, Inbetriebnahme 1902, diverse Umbauten seit 1925. Keine andere U-Bahnstrecke Deutschlands kann auf eine so lange Geschichte zurückblicken wie die U1/U3 in Kreuzberg. Witterung und die tonnenschweren Züge, die tagtäglich über das Hochbahnviadukt fahren, beanspruchen das Material stark. Daher sind umfangreichen #Sanierungs- und #Instandsetzungsmaßnahmen nötig.

„Unsere Arbeiten an der rund 4,8 Kilometer langen Hochbahn begannen bereits im Jahr 2000 und laufen in Etappen“, sagt BVG-Bauchef Uwe #Kutscher. „Hätten wir alles in einem Stück machen wollen, hätten wir nicht nur die U-Bahn für zirka drei Jahre voll sperren müssen. Auch der Straßenverkehr in Kreuzberg wäre für diese lange Dauer stark eingeschränkt gewesen. Hinzu kommt, dass wir aus Rücksicht auf unsere Fahrgäste parallele #Großbaustellen, etwa mit der S-Bahn oder an unseren eigenen Anlagen beispielsweise am Gleisdreieck, vermieden haben.“

Allein während der Bauphasen im Jahr 2018, in diesem und im kommenden Jahr investiert die BVG insgesamt rund 36 Millionen Euro in die Erneuerung des Abschnitts zwischen Kottbusser und Schlesischem Tor. Im Mittelpunkt stehen dabei die Brückenbauwerke sowie die inzwischen rund 40 Jahre alten Gleise und Fahrbahnen.

Ordentlich Schotter

Beeindruckende Zahlen: In den nächsten zwölf Monaten werden die Bauleute 2220 Meter #Fahrschienen aus- und einbauen und 1400 Meter #Stromschienen erneuern. Rund 3130 #Schwellen werden aus-, ca. 1300 wieder eingebaut, 2300 Tonnen #Schotter entsorgt und 1450 Tonnen gereinigt wiederverwendet. Die Differenzen zwischen Alt und Neu bei Schwellen und Schotter ergeben sich, weil 460 Meter der Strecke in sogenannter „Fester Fahrbahn“, also ohne Schotter und Schwellen, neu aufgebaut werden. Auch erhalten die Gleise für einen besseren #Lärmschutz elastische Unterlagen.

Zusätzlich erhalten die #Buckelbleche, auf denen der Schotter liegt, einen neuen Korrosionsschutz. Außerdem finden Arbeiten am #Stahltragwerk sowie an #Elektro- und #Entwässerungsanlagen statt. Am U-Bahnhof Schlesisches Tor werden zudem die Bahnsteigkanten saniert und der Aufzugseinbau vorbereitet.

Bei Wiederinbetriebnahme der Strecke sind die #Sanierungsarbeiten an der Hochbahn zwischen Gleisdreieck und Schlesisches Tor vorläufig abgeschlossen. Weitere Instandsetzungen an den Bahnhöfen folgen in den kommenden Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Kein Zugverkehr · No train service
S+U Warschauer Straße  U Kottbusser Tor
Phase 1: 14.04. – 14.06.2020 und
Phase 3: 22.06.2020 – vsl. April 2021
S+U Warschauer Straße  U Hallesches Tor
Phase 2: 15.06. – 21.06.2020
Ersatzverkehr mit Bussen · Replacement bus service

 ! Was ist sonst noch zu beachten? · Please note:
S+U Warschauer Straße
Die Abfahrtshaltestelle des Ersatzverkehrs bendet sich in
der Tamara-Danz-Straße unterhalb der Warschauer Brücke
an der Position .
The replacement bus service will depart from the stop
on Tamara-Danz-Straße beneath Warschauer Brücke at
Position .
U Kottbusser Tor
Die Abfahrtshaltestelle des Ersatzverkehrs in der Reichenberger
Straße erreichen Sie vom Ausgang H oder J.
Es sind ca. 200 m Fußweg.
You can reach the departure stop of the replacement
bus service in Reichenberger Straße from exit H or J.
The stop is approx. 200 m away.

 Umfahrungen · Alternative routes
Phase 1+3:
 U Kottbusser Tor  S+U Alexanderplatz
    S+U Alexanderplatz 
S+U Warschauer Straße
Phase 2:
 U Hallesches Tor  S+U Friedrichstraße
    S+U Friedrichstraße 
S+U Warschauer Straße
Über weitere Bauphasen informieren wir Sie rechtzeitig.
We will keep you informed regarding further construction
phases.

Bus + Elektromobilität: E-Busse erobern Pankow und Lichtenberg, aus BVG

Das Land Berlin und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erweitern die Berliner #E-Busflotte. Seit kurzem sind die ersten von insgesamt 90 Fahrzeugen des Typs #Solaris New #Urbino 12 Electric, die ab diesem Jahr die BVG-Flotte verstärken werden, im Dienst. Neben dem elektrischen Antrieb ist die neue Fahrzeuggeneration auch mit vollelektrisch betriebener #Heizung und #Klimaanlage unterwegs und damit zu 100 Prozent lokal #emissionsfrei.

Größe, Kapazität und #Ladetechnologie entsprechen jenen des Vorgängermodells, das bereits im vergangenen Jahr bei der BVG in den Betrieb ging. Geschulte Augen erkennen die neuen Fahrzeuge allerdings an einem kleinen Facelift.

Die ersten 30 E-Busse der neuen Charge kommen bis Anfang April nach Berlin. 60 weitere Busse folgen von Anfang August bis Ende des Jahres. Gemeinsam mit den jeweils 15 im letzten Jahr gelieferten E-Bussen von #Mercedes und Solaris sowie einem Fahrzeug aus dem Forschungscampus #Mobility2Grid wird der Fuhrpark dann 121 elektrisch angetriebene Eindecker zählen. Mit dem Einsatz dieser Fahrzeuge spart die BVG jährlich einen Ausstoß von rund 8.000 Tonnen CO2 ein. Alle elektrisch angetriebenen Busse werden ihr neues Zuhause auf dem Betriebshof #Indira-Gandhi-Straße finden. Dazu ergänzt die BVG ihre 30 #Ladesäulen um weitere 83.

Neben den Linien #142, #259, #300 und #347 wird man nun ab sofort auch auf den Linien #147, #155, #250, #294 und #N50 E-Bussen begegnen. Außer in der Innenstadt werden die Elektrobusse der BVG dann bald auch in #Hohenschönhausen, #Pankow, #Niederschönhausen, #Friedrichsfelde und #Wilhelmsruh zum Stadtbild gehören.

Die Kosten für die 90 neuen Fahrzeuge einschließlich der benötigten Ladeinfrastruktur sind mit insgesamt rund 61 Millionen Euro veranschlagt. Die BVG plant in der Hochlaufphase die Beschaffung von insgesamt bis zu 210 elektrisch angetriebenen Eindeckern. Dieses Vorhaben wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit bis zu 35 Millionen Euro und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit bis zu 12,7 Mio. EUR gefördert. Die BVG übernimmt jene Kosten, die für vergleichbare Dieselbusse angefallen wären. Die restlichen Mehrkosten übernimmt das Land Berlin.

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Mit freundlichen Grüßen

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